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Sitzungsvorlage (Schülerbeförderung zum Schulzentrum ab dem Schuljahr 2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
27.03.2014
Erstellt
12.03.14, 17:03
Aktualisiert
12.03.14, 17:03
Sitzungsvorlage (Schülerbeförderung zum Schulzentrum ab dem Schuljahr 2014) Sitzungsvorlage (Schülerbeförderung zum Schulzentrum ab dem Schuljahr 2014) Sitzungsvorlage (Schülerbeförderung zum Schulzentrum ab dem Schuljahr 2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 07.03.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 100/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 20.03.2014 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 27.03.2014 TOP Ergebnisse Schülerbeförderung zum Schulzentrum ab dem Schuljahr 2014 Anlg.: III V 20/22 60 40 SD.Net Beschlussentwurf: Die Beförderung der Real- und Sekundarschüler ab dem Schuljahr 2014/15 erfolgt weiterhin im ÖPNV. Begründung: Auf die Vorlage 14/2014 wird verwiesen. In seiner Sitzung am 06.02.2014 hat der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport beschlossen, dass von den vorgestellten Varianten die Variante 2 „Beförderung im ÖPNV“ weiter verfolgt werden soll. Wie in der Sitzung mitgeteilt, ist diese Variante gemeinsam mit dem RVE mit den betroffenen Schulen besprochen worden. Hierbei war insbesondere Thema die Schulbeginn und Schulendzeiten. Bisher war der Schulbeginn der beiden Schulen am Standort Realschulgebäude um 7:50 Uhr. Durch den längeren Weg zum Schulzentrum kann dort Schulbeginn frühestens um 8:00 Uhr sein. Dies hat zur Folge, dass Unterrichtsende um 13:15 Uhr sein wird. Die Busse fahren dann um 13:20 Uhr Richtung Innenstadt. Die Abfahrzeiten der Linien sind bisher angepasst an ein Unterrichtsende um 13:00 Uhr, so dass als Konsequenz ab Sommer 2014 die Abfahrzeiten auf die neuen Schulzeiten abgestimmt werden müssen. Herr Huppertz von der RVE hat am 06.03.2014 schriftlich mitgeteilt, dass nach Prüfung eine solche Anpassung möglich ist. Die Schüler der anderen weiterführenden Schulen müssen bei der Rückfahrt ca. 10 Minuten länger auf den Bus warten als bisher, dies ist zumutbar. Nach den Regularien des AVV muss die Zusatzleistung durch den Regionalen AVV-Beirat genehmigt werden. Dieser Schritt wird nach der Sitzung umgehend in die Wege geleitet. Der AVV ist über die Angelegenheit ständig informiert. Zusatzinformation: Die Verwaltung ist mit der Haupt-, der Real- und der Sekundarschule im Gespräch, wie im nächsten Schuljahr die gemeinsame Nutzung der Ressourcen im Schulzentrum erfolgen kann. Hierbei scheint sich heraus zu kristallisieren, dass z.B. bei der Nutzung der Fachräume und entsprechend abgestimmten Unterrichtsplänen von Vorteil wäre, wenn die Schulen die gleichen Unterrichtszeiten hätten. Unterschiedliche Zeiten würden zu Leerzeiten bei der Ausnutzung der Fachräume führen. Auch die Planung in anderen Fragen wie z.B. Unterricht der Lehrer für das Gemeinsame Lernen oder die Arbeit der Schulsozialarbeiter in verschieden Schulformen würden durch gleiche Schulzeiten erleichtert. Sollte sich dies in den weiteren Gesprächen verfestigen, müssten als Konsequenz auch die Hauptschüler im ÖPNV befördert werden. Die Kosten würden im nächsten Schuljahr rd. 25.000,-- € betragen und in den nächsten Jahren aufgrund der weniger werdenden Schüler ständig sinken. Die Hauptschule hat die Abstimmung der Unterrichtszeiten angeregt und steht einer Aufnahme der Hauptschule in den ÖPNV positiv gegenüber. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 100/2014 Seite 2 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: x nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ___1___ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein 25.000,-- € für die Jahreskarten der Hauptschüler werden im Nachtragshaushalt berücksichtigt Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 100/2014 x nein nein Seite 3