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Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
28.02.2011
Erstellt
02.02.11, 14:54
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011) Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011) Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 25.01.2011 Vorlagen-Nr.: 1/2011 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 16.02.2011 28.02.2011 Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011 I. Sach- und Rechtslage: Nach Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2011 in der Sitzung des Rates am 11.1.2011 (V-Nr. 1/2011) haben sich Veränderungen bei einzelnen Veranschlagungen ergeben, die bei der Verabschiedung des Haushalts noch zu berücksichtigen sind. Als Anlage ist die Zusammenstellung der Veränderungen mit den dazugehörigen Erläuterungen beigefügt II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Überwiegend durch verminderte Schlüsselzuweisungen steigt der Fehlbetrag des Ergebnisplanes 2011 von bisher 3.922.298 € um 645.081 € auf nunmehr 4.567.379 €. Im Finanzplan erhöhen sich die Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit entsprechend der Veränderungen des Ergebnisplanes. Daneben führen neue Veranschlagungen im investiven Bereich zu anderen Größenordnungen bei der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Hierzu wird auf den Inhalt der Haushaltssatzung verwiesen. III. Beschlussvorschlag: „Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau Haushaltssicherungskonzept wird wie folgt festgesetzt: für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 21. Dez. 2010 (GV.NRW. S. 688), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom ____________ folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Kreuzau voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 26.490.292 EUR 31.057.671 EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 23.831.756 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 26.929.376 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. §2 1.860.069 EUR 1.544.063 EUR Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 243.977 EUR festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 4.567.379 EUR festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 EUR festgesetzt §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 241 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H. 2. Gewerbesteuer 426 v.H. (Die Angaben sind nachrichtlich, da die Gemeinde eine besondere Hebesatzsatzung am 14.12.2006 mit Wirkung ab 1.1.2007 beschlossen hat). Nach dem Haushaltssicherungskonzept Finanzplanungszeitraums nicht darzustellen. §7 ist der Haushaltsausgleich innerhalb des §8 Soweit im Stellenplan der Vermerk a) kw (künftig wegfallend) angebracht ist, kommt die Planstelle nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers in Wegfall, b) ku (künftig umzuwandeln) angebracht ist, ist jede freiwerdende Planstelle in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe umzuwandeln. §9 1. Es werden folgende Budgets im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GemHVO gebildet: a) Teilplanübergreifend werden sämtliche Aufwands- und Auszahlungsarten der Kontengruppen 50/70 (Personalaufwendungen/-auszahlungen), 51/71 (Versorgungsaufwendungen/auszahlungen), 52/72 (Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen), 53/73 (Transferaufwendungen/-auszahlungen), 54/74 (Sonstige ordentliche Aufwendungen/ Auszahlungen - mit Ausnahme der Verfügungsmittel des Bürgermeisters -) und 55/75 (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen/-auszahlungen) zu jeweils einem Budget verbunden. -2- b) Die investiven Auszahlungen aller Teilfinanzpläne werden zu einem Budget zusammengefasst. Es ist darauf zu achten, dass die Bewirtschaftung der Budgets nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit führen darf. Im Rahmen der Ausnutzung des unter b) dargestellten Budgets ist darauf zu achten, dass gegebenenfalls zusätzliche Abschreibungsaufwendungen entstehen können und diese durch die Mittel des Ergebnisplanes aufgefangen werden müssen. 2. a) Mehrerträge und Mehreinzahlungen der Kontengruppen 40/60 (Steuern), 41/61 (Zuwendungen und allgemeine Umlagen), 42/62 (Sonstige Transfererträge/-einzahlungen), 43/63 (öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte), 44/64 (Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen), 45/65 (Sonstige ordentliche Erträge/Einzahlungen) erhöhen die Ermächtigungen innerhalb der Budgets für Aufwendungen bzw. Auszahlungen. b) Mehreinzahlungen aus Investitionstätigkeit berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionstätigkeit, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen Einzahlung und Auszahlung besteht.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-