Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
28.02.2011
Erstellt
02.02.11, 14:54
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 25.01.2011
Vorlagen-Nr.: 1/2011 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
16.02.2011
28.02.2011
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2011
I. Sach- und Rechtslage:
Nach Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2011 in der Sitzung des Rates am 11.1.2011 (V-Nr.
1/2011) haben sich Veränderungen bei einzelnen Veranschlagungen ergeben, die bei der
Verabschiedung des Haushalts noch zu berücksichtigen sind.
Als Anlage ist die Zusammenstellung der Veränderungen mit den dazugehörigen Erläuterungen
beigefügt
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Überwiegend durch verminderte Schlüsselzuweisungen steigt der Fehlbetrag des Ergebnisplanes
2011 von bisher 3.922.298 € um 645.081 € auf nunmehr 4.567.379 €. Im Finanzplan erhöhen sich
die Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit entsprechend der
Veränderungen des Ergebnisplanes. Daneben führen neue Veranschlagungen im investiven
Bereich zu anderen Größenordnungen bei der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Hierzu wird
auf den Inhalt der Haushaltssatzung verwiesen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau
Haushaltssicherungskonzept wird wie folgt festgesetzt:
für
das
Haushaltsjahr
2011
mit
Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 21. Dez.
2010 (GV.NRW. S. 688), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom ____________
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinde Kreuzau voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden
Einzahlungen
und
zu
leistenden
Auszahlungen
und
notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
26.490.292 EUR
31.057.671 EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 23.831.756 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 26.929.376 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
§2
1.860.069 EUR
1.544.063 EUR
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf
243.977 EUR
festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes
wird auf
4.567.379 EUR
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf
25.000.000 EUR
festgesetzt
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie
folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
241 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
420 v.H.
2. Gewerbesteuer
426 v.H.
(Die Angaben sind nachrichtlich, da die Gemeinde eine besondere Hebesatzsatzung am
14.12.2006 mit Wirkung ab 1.1.2007 beschlossen hat).
Nach dem Haushaltssicherungskonzept
Finanzplanungszeitraums nicht darzustellen.
§7
ist
der
Haushaltsausgleich
innerhalb
des
§8
Soweit im Stellenplan der Vermerk
a) kw (künftig wegfallend) angebracht ist, kommt die Planstelle nach Ausscheiden des
derzeitigen Stelleninhabers in Wegfall,
b) ku (künftig umzuwandeln) angebracht ist, ist jede freiwerdende Planstelle in eine Stelle mit
niedrigerer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe umzuwandeln.
§9
1. Es werden folgende Budgets im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GemHVO gebildet:
a) Teilplanübergreifend werden sämtliche Aufwands- und Auszahlungsarten der Kontengruppen
50/70
(Personalaufwendungen/-auszahlungen),
51/71
(Versorgungsaufwendungen/auszahlungen), 52/72 (Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen), 53/73
(Transferaufwendungen/-auszahlungen),
54/74
(Sonstige
ordentliche
Aufwendungen/
Auszahlungen - mit Ausnahme der Verfügungsmittel des Bürgermeisters -) und 55/75 (Zinsen und
sonstige Finanzaufwendungen/-auszahlungen) zu jeweils einem Budget verbunden.
-2-
b) Die investiven Auszahlungen aller Teilfinanzpläne werden zu einem Budget zusammengefasst.
Es ist darauf zu achten, dass die Bewirtschaftung der Budgets nicht zu einer Minderung des
Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit führen darf.
Im Rahmen der Ausnutzung des unter b) dargestellten Budgets ist darauf zu achten, dass
gegebenenfalls zusätzliche Abschreibungsaufwendungen entstehen können und diese durch die
Mittel des Ergebnisplanes aufgefangen werden müssen.
2. a) Mehrerträge und Mehreinzahlungen der Kontengruppen 40/60 (Steuern), 41/61
(Zuwendungen und allgemeine Umlagen), 42/62 (Sonstige Transfererträge/-einzahlungen), 43/63
(öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte),
44/64
(Privatrechtliche
Leistungsentgelte,
Kostenerstattungen und Kostenumlagen), 45/65 (Sonstige ordentliche Erträge/Einzahlungen)
erhöhen die Ermächtigungen innerhalb der Budgets für Aufwendungen bzw. Auszahlungen.
b) Mehreinzahlungen aus Investitionstätigkeit berechtigen zu Mehrauszahlungen für
Investitionstätigkeit, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen Einzahlung und Auszahlung
besteht.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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