Daten
Kommune
Bedburg
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13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-150/2003
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
18.11.2003
Rat der Stadt Bedburg
09.12.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2004
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Erhebung der Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2004 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Kaster, Kurt-Schumacher-Straße 1
verwendet.
Kosten für das Obdach
Grundmiete
Vorauszahlung für Betriebskosten
Vorauszahlung für Wasser/Kanal
1.660,40 €
480,00 €
207,50 €
2.347,90 €
x 12 Monate =
Bauliche Unterhaltung 582 m² x 6,00 €
28.174,80 €
3.492,00 €
Verwaltungskosten
Fachbereich II
Fachbereich III
Bauhof
Gesamt Verwaltungskosten
3.940,00 €
3.240,00 €
1.075,00 €
8.255,00 €
Gesamtkosten:
39.921,80 €
Wohnfläche Obdach
582 m²
Benutzungsgebühr
39.921,80 €: 582 m² Nutzfläche = 68,59 €/m²
68,59 € : 12 Monate = 5,72 € je m² und Monat
Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr auf 5,72 €/Monat
Kommunalabgabengesetz NRW geforderte Kostendeckung erreicht.
Die Gebühr im Jahr 2003 beträgt je Monat 5,35 €.
wird
die
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Erster Beigeordneter und
Stadtkämmerer
vom