Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-741/2006 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
07.11.2006
Original
Rat der Stadt Bedburg
21.11.2006
1. Ergänzung
Betreff:
Beratung und Beschluß der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr
2007 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die in die Kalkulation eingehenden Kosten des Fachbereichs I beinhalten den entsprechenden
Anteil an Personalkosten eines Mitarbeiters. Die Aufteilung dieser Personalkosten erfolgt
hochgerechnet auf Grundlage der durch den Fachbereich IV im Jahre 2006 (Januar bis
September) durchgeführten Buchungen auf die beiden Endkostenstellen.
Das durchschnittliche Stundenaufkommen des Arbeitsaufwandes für die Durchführung des
Winterdienstes, bezogen auf die letzten fünf Jahre, beträgt 1.389 Stunden. Bei einem zu
berücksichtigenden Stundensatz von 29,00 € entstehen hier Kosten von rund 40.281,00 €. Diese
Erhöhung ergibt sich durch die Einführung einer Rufbereitschaft für den Winterdienst im
Jahr 2006, die Anzahl der Bereitschaftsstunden ist mit einem Satz von 12,5 % in die Berechnung
der Stundenzahl eingeflossen. Aufgrund der engen Personaldecke ist eine anderweitige
Sicherstellung des Winterdienstes nicht mehr gegeben.
Für die Fahrbahnreinigung (in der Regel Reinigung von Hand) werden 364 Arbeitsstunden
angesetzt, was mit einem Stundensatz von 29,00 € zu Kosten in Höhe von rund 9.744,00 € führt.
An Deponiekosten des Rhein-Erft-Kreises für Straßenkehricht wird der Durchschnitt der letzten
drei Jahre (16.981,00 €) eingestellt.
Die Kosten für Streumittel (nach Abzug des Eigenbedarfs von 14 %) gehen mit 11.766,54 € in die
Berechnung ein. Bedingt durch die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 3 %-Punkte und ein
erhöhter Bedarf an Streumittel bedingt durch den extrem starken und lang anhaltenden Winter
kommt es hier zu einer Erhöhung.
Die Abschreibung des Anlagevermögens wird – wie in den Vorjahren – vom
Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde ein Zinssatz in
Höhe von 5,33 % zugrunde gelegt.
Für die Durchführung der Fahrbahnreinigung bedient sich die Stadt Bedburg eines
privatwirtschaftlichen Unternehmens.Auch hier muss im nächsten Jahr mit einer Erhöhung,der
Unternehmerentschädigung, bedingt durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, gerechnet werden.
Gleiches gilt für geringe Teilbereiche des Winterdienstes.
Im Bereich des Winterdienstes geht für die Unterhaltung der Gerätschaften ein Betrag in Höhe von
123,07 € und für die Unterhaltung von Fahrzeugen ein Betrag in Höhe von 740,56 € in die
Kalkulation ein (Aufwendungen von Januar bis einschl. Oktober – hochgerechnet auf das Jahr
2006).
Die Abrechnung der Gebühren 2005 hat ergeben, dass die im vergangenen Jahr durchgeführte
Kalkulation in nahezu 100 %igem Umfang dem tatsächlich entstandenen Aufwand Rechnung
getragen hat.Für die Fahrbahnreinigung ergab sich ein Übersschuß in Höhe von 24,22 € , beim
Winterdienst beläuft sich der Überschuß auf 71,59 €
Die Kosten für die Fahrbahnreinigung summieren sich unter Einbeziehung der allgemeinen
Verwaltungskosten auf einen Gesamtbetrag von 64.322,35 € und für den Winterdienst auf
63.252,63 €.
Für das „allgemeine öffentliche Interesse“ ist ein Abschlag auf die ermittelten Kosten
vorzunehmen.
Bei der Fahrbahnreinigung wird von einem prozentualen Anteil für das Allgemein-Interesse von 25
% ausgegangen, dieser ist von den Gesamtkosten abzuziehen.
Die Abschläge bei der Winterwartung sind je Straßenart unterschiedlich gewichtet:
Anliegerstraße
10 %
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Innerörtliche Straßen
15 %
Hauptgeschäftsstraßen
20 %
Überörtliche Straßen
25 %.
Die Gebühr für die Fahrbahnreinigung wird festgesetzt auf 1,27 € je Veranlagungsmeter. Im
laufenden Jahr beträgt die Gebühr 1,18 €
Für den Winterdienst ergeben sich folgende festzusetzende Gebühren:
Gebühren 2007
Gebühren 2006
Anliegerstraßen
0,51 €
0,36
Innerörtliche Straßen
0,48 €
0,34
Hauptgeschäftsstraßen
0,45 €
0,31
Überörtliche Straßen
0,42 €
0,30
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 07.11.2006 (TOP 11) mehrheitlich empfohlen, wie im Beschlussvorschlag zu entscheiden. Die
Verwaltung wurde beauftragt, der Berechnung die Vergleichzahlen aus dem Vorjahr beizufügen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09.11.2006
----------------------------------Metzmacher
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister