Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 01.03.2011
Vorlagen-Nr.: 14/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
30.03.2011
05.04.2011
11.05.2011
Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH auf Einziehung von Wirtschaftswegen in
der Gemarkung Kreuzau, "Am Lohberg"
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 02.06.2006 hatte die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH einen Antrag auf
Einziehung von Wirtschaftswegen im Gemarkungsbereich „Am Lohberg“ gestellt. Hintergrund
dafür war insbesondere, dass der Brunnen I stark oberflächenwasserbelastet war, und zwar
insbesondere durch abgeschwemmten Hundekot von dem am Brunnen I vorbeiführenden
Wirtschaftsweg einschließlich der Bankette. Als Ersatzbrunnen sollte der Förderbrunnen IV gebaut
werden.
Auf der Grundlage der Sitzungsvorlage vom 21.07.2006, V-Nr. 38/2006, hat der Rat der
Gemeinde Kreuzau nach ausführlichen Beratungen in den zuständigen Gemeindegremien letztlich
in seiner Sitzung am 20.09.2006 der Sperrung verschiedener Wirtschaftswege in der Gemarkung
Kreuzau, „Am Lohberg“, zugestimmt, ohne dass zunächst ein Einziehungsverfahren durchgeführt
werden sollte. Außerdem hat der Rat beschlossen, nach endgültiger Schließung des
Förderbrunnens I die Notwendigkeit der Sperrung zu überprüfen.
Nachdem der Förderbrunnen IV im Frühjahr 2010 in Betrieb genommen worden ist und Brunnen I
aus der öffentlichen Nutzung herausgenommen wurde, hat die Wasserwerk Concordia Kreuzau
GmbH mit Schreiben vom 12.10.2010 nunmehr erneut einen Antrag auf Einziehung von
Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kreuzau, „Am Lohberg“, Flur 17, Parzelle 131, Flur 17, Teil
aus Parzelle 171 sowie Flur 17, Teil aus Parzelle 172 (nach Umflurung und Umparzellierung im
Flurbereinigungsverfahren Kreuzau-Nideggen jetzt Flur 20, Teil aus Parzelle 4) gestellt. In der
Örtlichkeit handelt es sich dabei um die u.a. mittels Zaunanlage (Drehflügeltore) bereits
gesperrten Wegeteile.
Begründet wird der Antrag im Wesentlichen mit der in einer Ausarbeitung durch das Ing.-Büro
Bieske und Partner festgestellten Notwendigkeit, den Brunnen 1 auch zukünftig beizubehalten.
Dieser muss in der jetzigen Ausbaustufe verbleiben und als Abfang- und Notbrunnen mit einer
geringen Wasserförderung genutzt werden.
Im Übrigen haben die mikrobiologischen Untersuchungen die Wirksamkeit der bisher
vorgenommenen Maßnahmen belegt.
In der Ausarbeitung kommt das Ingenieurbüro Bieske und Partner letztlich zu dem Ergebnis, dass
davon ausgegangen werden kann, dass sich die Nutzungsform des Weges bei einer erneuten
Öffnung nicht von der ehemaligen unterscheiden wird und somit ein Stoffeintrag unmittelbar mit
der Wegebenutzung vor allem durch die Hundehalter stattfindet. Daher sollte der Zustand des
Weges auch langfristig als für die Öffentlichkeit unzugänglich aufrecht erhalten werden, um den
Schutz des Trinkwassers im Brunnennahfeld zu gewährleisten.
Zu den bisherigen Ausführungen sind als Anlagen
– der Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH vom 12.10.2010,
– die Ausarbeitung des Ingenieurbüros Biske & Partner sowie
– Flur- und Grundkartenauszüge
beigefügt.
Da nun feststeht, dass der Förderbrunnen I nicht dauerhaft aus der Nutzung genommen werden
kann und die massive Wegesperrung den gewünschten Erfolg gebracht hat, kann eine bloße
faktische Freigabe mit uneingeschränkter Nutzung vor Ort sicherlich nicht in Frage kommen, da
die Sicherung der ordnungsgemäßen Wasserversorgung für das Gemeindegebiet Kreuzau
oberste Priorität genießen muss, wie dieses auch in der Sitzungsvorlage vom 21.07.2006
dargelegt wurde.
Gleichwohl stellt die beantragte Einziehung/Teileinziehung der Wirtschaftswege nach dem „Gesetz
über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen
Angelegenheiten“ zwar eine Erfolg versprechende, jedoch massive und auf Dauer endgültige
Maßnahme dar. Für den Fall, dass ein entsprechender Satzungsbeschluss gefasst würde, der der
Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde (Landrat des Kreises Düren) bedarf, gehe ich davon
aus, dass vor Zustimmung und damit dem Entzug der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges
von dort aus vorab nachgefragt wird, ob eine alternative Möglichkeit zur Wiederfreigabe des
Wirtschaftsweges geprüft worden ist (z.B. Wegeabdichtung).
Des Weiteren ist davon auszugehen, dass auch die Landwirtschaftskammer und der Ortslandwirt,
die um Stellungnahme gebeten wurden, der endgültig rechtlichen Einziehung nicht ohne weiteres
zustimmen werden. Zudem ist bekannt, dass bereits bei dem Erstantrag auf Einziehung im Jahre
2006 aus Sicht „betroffener Fußgänger“ ebenfalls dahingehend interveniert wurde, Alternativen zur
endgültigen Einziehung zu überprüfen.
Ich halte es daher schon für erforderlich, zu überlegen, ob eine Wegeöffnung mit Wegesanierung
nach der im Antrag des Wasserwerkes aufgeführten RiStWag alternativ in Frage kommt und habe
das Wasserwerk Concordia gebeten, bis zur Sitzung des Bau- und Planungsausschusses eine
Kostenermittlung inklusive einer erforderlichen Zaunanlage über die gesamte Weglänge auf
beiden Seiten durchzuführen.
Erst danach sollte nach sachgerechter Abwägung entschieden werden, ob die Einziehung
vollzogen wird oder aber eine Wegesanierung mit Wiederöffnung des Weges erfolgt.
Aus diesem Grunde unterbreite ich Ihnen in dieser Sitzungsvorlage auch seitens der Verwaltung
noch keinen Beschlussvorschlag. Dieser sollte in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
erarbeitet werden.
(Sollte die Beratung zum Ergebnis führen, dass eine Einziehung unumgänglich ist, müsste
folgender Beschluss gefasst werden:
1.
Der Wirtschaftsweg Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 131 (Rezess-Nr. 75)
wird eingezogen.
Die Wirtschaftswege Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 171 und Flur 20, Parzelle
Nr. 4 (Rezess-Nr. 76, damals zusammen Flur 17, Parzelle Nr. 124) werden entsprechend
der derzeitigen örtlichen Sperrung teileingezogen.
2.
Der vorliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen.
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3.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der zum Teil noch erforderlichen Vermessung
gehen zu Lasten des Antragstellers.
4.
Nach erfolgter Einziehung ist die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH verpflichtet, die
Wege ins Eigentum und somit auch in die Unterhaltung zu übernehmen und hierfür einen
entsprechenden Kaufpreis zu zahlen.)
Zur eingehenden Erläuterung der Gesamtsituation inklusive einer eventuellen Wegesanierung
werden der Geschäftsführer der Wasserwerk Concordia GmbH und ein Vertreter des
Ingenieurbüros Bieske und Partner an der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
teilnehmen und für Detailfragen zur Verfügung stehen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sowohl bei einer Einziehung als auch einer Wegesanierung, die gegebenenfalls von der
Wasserwerk Concordia GmbH durchgeführt werden müsste, entstehen der Gemeinde Kreuzau
keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erarbeitet.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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