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Allgemeine Vorlage (Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH auf Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kreuzau, "Am Lohberg")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH auf Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kreuzau, "Am Lohberg") Allgemeine Vorlage (Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH auf Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kreuzau, "Am Lohberg") Allgemeine Vorlage (Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH auf Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kreuzau, "Am Lohberg")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 01.03.2011 Vorlagen-Nr.: 14/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 30.03.2011 05.04.2011 11.05.2011 Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH auf Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kreuzau, "Am Lohberg" I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 02.06.2006 hatte die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH einen Antrag auf Einziehung von Wirtschaftswegen im Gemarkungsbereich „Am Lohberg“ gestellt. Hintergrund dafür war insbesondere, dass der Brunnen I stark oberflächenwasserbelastet war, und zwar insbesondere durch abgeschwemmten Hundekot von dem am Brunnen I vorbeiführenden Wirtschaftsweg einschließlich der Bankette. Als Ersatzbrunnen sollte der Förderbrunnen IV gebaut werden. Auf der Grundlage der Sitzungsvorlage vom 21.07.2006, V-Nr. 38/2006, hat der Rat der Gemeinde Kreuzau nach ausführlichen Beratungen in den zuständigen Gemeindegremien letztlich in seiner Sitzung am 20.09.2006 der Sperrung verschiedener Wirtschaftswege in der Gemarkung Kreuzau, „Am Lohberg“, zugestimmt, ohne dass zunächst ein Einziehungsverfahren durchgeführt werden sollte. Außerdem hat der Rat beschlossen, nach endgültiger Schließung des Förderbrunnens I die Notwendigkeit der Sperrung zu überprüfen. Nachdem der Förderbrunnen IV im Frühjahr 2010 in Betrieb genommen worden ist und Brunnen I aus der öffentlichen Nutzung herausgenommen wurde, hat die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH mit Schreiben vom 12.10.2010 nunmehr erneut einen Antrag auf Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kreuzau, „Am Lohberg“, Flur 17, Parzelle 131, Flur 17, Teil aus Parzelle 171 sowie Flur 17, Teil aus Parzelle 172 (nach Umflurung und Umparzellierung im Flurbereinigungsverfahren Kreuzau-Nideggen jetzt Flur 20, Teil aus Parzelle 4) gestellt. In der Örtlichkeit handelt es sich dabei um die u.a. mittels Zaunanlage (Drehflügeltore) bereits gesperrten Wegeteile. Begründet wird der Antrag im Wesentlichen mit der in einer Ausarbeitung durch das Ing.-Büro Bieske und Partner festgestellten Notwendigkeit, den Brunnen 1 auch zukünftig beizubehalten. Dieser muss in der jetzigen Ausbaustufe verbleiben und als Abfang- und Notbrunnen mit einer geringen Wasserförderung genutzt werden. Im Übrigen haben die mikrobiologischen Untersuchungen die Wirksamkeit der bisher vorgenommenen Maßnahmen belegt. In der Ausarbeitung kommt das Ingenieurbüro Bieske und Partner letztlich zu dem Ergebnis, dass davon ausgegangen werden kann, dass sich die Nutzungsform des Weges bei einer erneuten Öffnung nicht von der ehemaligen unterscheiden wird und somit ein Stoffeintrag unmittelbar mit der Wegebenutzung vor allem durch die Hundehalter stattfindet. Daher sollte der Zustand des Weges auch langfristig als für die Öffentlichkeit unzugänglich aufrecht erhalten werden, um den Schutz des Trinkwassers im Brunnennahfeld zu gewährleisten. Zu den bisherigen Ausführungen sind als Anlagen – der Antrag der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH vom 12.10.2010, – die Ausarbeitung des Ingenieurbüros Biske & Partner sowie – Flur- und Grundkartenauszüge beigefügt. Da nun feststeht, dass der Förderbrunnen I nicht dauerhaft aus der Nutzung genommen werden kann und die massive Wegesperrung den gewünschten Erfolg gebracht hat, kann eine bloße faktische Freigabe mit uneingeschränkter Nutzung vor Ort sicherlich nicht in Frage kommen, da die Sicherung der ordnungsgemäßen Wasserversorgung für das Gemeindegebiet Kreuzau oberste Priorität genießen muss, wie dieses auch in der Sitzungsvorlage vom 21.07.2006 dargelegt wurde. Gleichwohl stellt die beantragte Einziehung/Teileinziehung der Wirtschaftswege nach dem „Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten“ zwar eine Erfolg versprechende, jedoch massive und auf Dauer endgültige Maßnahme dar. Für den Fall, dass ein entsprechender Satzungsbeschluss gefasst würde, der der Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde (Landrat des Kreises Düren) bedarf, gehe ich davon aus, dass vor Zustimmung und damit dem Entzug der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges von dort aus vorab nachgefragt wird, ob eine alternative Möglichkeit zur Wiederfreigabe des Wirtschaftsweges geprüft worden ist (z.B. Wegeabdichtung). Des Weiteren ist davon auszugehen, dass auch die Landwirtschaftskammer und der Ortslandwirt, die um Stellungnahme gebeten wurden, der endgültig rechtlichen Einziehung nicht ohne weiteres zustimmen werden. Zudem ist bekannt, dass bereits bei dem Erstantrag auf Einziehung im Jahre 2006 aus Sicht „betroffener Fußgänger“ ebenfalls dahingehend interveniert wurde, Alternativen zur endgültigen Einziehung zu überprüfen. Ich halte es daher schon für erforderlich, zu überlegen, ob eine Wegeöffnung mit Wegesanierung nach der im Antrag des Wasserwerkes aufgeführten RiStWag alternativ in Frage kommt und habe das Wasserwerk Concordia gebeten, bis zur Sitzung des Bau- und Planungsausschusses eine Kostenermittlung inklusive einer erforderlichen Zaunanlage über die gesamte Weglänge auf beiden Seiten durchzuführen. Erst danach sollte nach sachgerechter Abwägung entschieden werden, ob die Einziehung vollzogen wird oder aber eine Wegesanierung mit Wiederöffnung des Weges erfolgt. Aus diesem Grunde unterbreite ich Ihnen in dieser Sitzungsvorlage auch seitens der Verwaltung noch keinen Beschlussvorschlag. Dieser sollte in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erarbeitet werden. (Sollte die Beratung zum Ergebnis führen, dass eine Einziehung unumgänglich ist, müsste folgender Beschluss gefasst werden: 1. Der Wirtschaftsweg Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 131 (Rezess-Nr. 75) wird eingezogen. Die Wirtschaftswege Gemarkung Kreuzau, Flur 17, Parzelle Nr. 171 und Flur 20, Parzelle Nr. 4 (Rezess-Nr. 76, damals zusammen Flur 17, Parzelle Nr. 124) werden entsprechend der derzeitigen örtlichen Sperrung teileingezogen. 2. Der vorliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen. -2- 3. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der zum Teil noch erforderlichen Vermessung gehen zu Lasten des Antragstellers. 4. Nach erfolgter Einziehung ist die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH verpflichtet, die Wege ins Eigentum und somit auch in die Unterhaltung zu übernehmen und hierfür einen entsprechenden Kaufpreis zu zahlen.) Zur eingehenden Erläuterung der Gesamtsituation inklusive einer eventuellen Wegesanierung werden der Geschäftsführer der Wasserwerk Concordia GmbH und ein Vertreter des Ingenieurbüros Bieske und Partner an der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses teilnehmen und für Detailfragen zur Verfügung stehen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sowohl bei einer Einziehung als auch einer Wegesanierung, die gegebenenfalls von der Wasserwerk Concordia GmbH durchgeführt werden müsste, entstehen der Gemeinde Kreuzau keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erarbeitet. Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-