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Antrag (Antrag bzgl. Anlegen eines Baulückenkatasters)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
13.11.14, 15:06
Aktualisiert
13.11.14, 15:06
Antrag (Antrag bzgl. Anlegen eines Baulückenkatasters) Antrag (Antrag bzgl. Anlegen eines Baulückenkatasters)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 428/2014 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 07.10.2014 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 12.11.2014 BM Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 26.11.2014 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Anlegen eines Baulückenkatasters Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Thema „Baulückenkataster“ war bereits Gegenstand von politischen Beratungen in den Fachausschüssen und im Stadtrat (siehe A 8/0574, Ausschuss für Stadtentwicklung am 01.06.2005; A 576/2007 zu V 326/2005/Stadtentwicklungsplan, Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.09.2009; A 311/2012, Rat am 02.10.2012). Eine Beschlussfassung zur Aufstellung eines Baulückenkatasters liegt bisher nicht vor. Wie bereits mitgeteilt, ist sukzessive in den letzten 3 Jahren vom Umwelt- und Planungsamt eine Übersicht über die Baulücken in Erftstadt (Baulückenkataster) erstellt worden. Anhand von Flurkarten, Luftbildern und Ortsbesichtigungen (letzte Befahrung im Oktober 2014) sowie in Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) sind darin sämtliche „sofort“ bebaubaren Grundstücke im Stadtgebiet auf der Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen und des § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) aufgelistet. Ich beabsichtige, die Ergebnisse des von der Verwaltung erarbeiteten Baulückenkatasters Anfang 2015 als Bestandteil eines zurzeit in der Vorbereitung befindlichen Wohnbauflächenkonzeptes (Stadtentwicklungsplanung) zur weiteren Beratung vorzulegen. In Vertretung (Hallstein, techn. Beigeordnete) -2-