Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
13.11.14, 15:06
Aktualisiert
13.11.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 428/2014
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 07.10.2014
Kämmerer
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
12.11.2014
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
26.11.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Anlegen eines Baulückenkatasters
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema „Baulückenkataster“ war bereits Gegenstand von politischen Beratungen in den
Fachausschüssen und im Stadtrat (siehe A 8/0574, Ausschuss für Stadtentwicklung am
01.06.2005; A 576/2007 zu V 326/2005/Stadtentwicklungsplan, Ausschuss für Stadtentwicklung
am 23.09.2009; A 311/2012, Rat am 02.10.2012). Eine Beschlussfassung zur Aufstellung eines
Baulückenkatasters liegt bisher nicht vor.
Wie bereits mitgeteilt, ist sukzessive in den letzten 3 Jahren vom Umwelt- und Planungsamt eine
Übersicht über die Baulücken in Erftstadt (Baulückenkataster) erstellt worden. Anhand von
Flurkarten, Luftbildern und Ortsbesichtigungen (letzte Befahrung im Oktober 2014) sowie in
Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) sind darin sämtliche „sofort“
bebaubaren Grundstücke im Stadtgebiet auf der Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen
und des § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) aufgelistet.
Ich beabsichtige, die Ergebnisse des von der Verwaltung erarbeiteten Baulückenkatasters Anfang
2015 als Bestandteil eines zurzeit in der Vorbereitung befindlichen Wohnbauflächenkonzeptes
(Stadtentwicklungsplanung) zur weiteren Beratung vorzulegen.
In Vertretung
(Hallstein, techn. Beigeordnete)
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