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Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2009)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7232/2008 2. Ergänzung Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.11.2008 Hauptausschuss 02.12.2008 Rat der Stadt Bedburg 16.12.2008 Betreff: Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2009 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen einschließlich der aufgrund der Beratung eingeflossenen Änderungen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2009 wurde am 03.11.2008 durch den Kämmerer auf- und durch den Bürgermeister festgestellt bzw. bestätigt. Am 18.11.2008 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen den Ratsmitgliedern zugeleitet. Die Auslegung des Entwurfs wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 18.11.2008 bekannt gemacht. Abgabepflichtige und Einwohner hatten bis zum 03.12.2008 die Gelegenheit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wurde eine Infobroschüre zum Hauhalt erstellt, die über das Internet abrufbar war. Auch von der Möglichkeit über ein Onlineformular Anregungen zum Haushalt zu formulieren wurde kein Gebrauch gemacht. Dies haben der Kämmerer und der Fachbereich IV zumindest insoweit positiv verstanden, als die Bürgerinnen und Bürger erkannt haben, dass es keine echten Spielräume für über den Entwurf hinausgehende Forderungen und Wünsche mit haushaltsverschlechternder Wirkung in der derzeitigen Haushaltslage gibt. Der Hauptausschuss hat allerdings in seiner Sitzung am 02.12.2008 anders entschieden. Neben den in der Anlage aufgeführten politischen Zielvorgaben wurde u.a. die Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 15 Punkte empfohlen. Weiterhin wurde der Bau der Mensa am Schulzentrum beschlossen. Nicht beschlossen wurde hingegen die haushalterische Berücksichtigung der Ausweitung der Beitragsfreiheit der Kindergärten. Insbesondere aufgrund der Genehmigungspflicht des Haushaltes durch den Rhein-Erft-Kreis wird seitens des Fachbereichs IV nochmals eindringlich auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen. Diesbezüglich wird aus der Verfügung des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2008 vom 09.04.2008 zitiert: „Im Erlass des Innenministerium NRW vom 04.09.2007 zu den Orientierungsdaten 2008 wird unter Ziff. 2 herausgestellt, dass bei einem vollzogenen oder in der Ergebnisplanung eintretenden Verzehr des Eigenkapitals im Wege einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage oder allgemeinen Rücklage die vordringliche Aufgabe der örtlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft darin besteht, die Ergebnissituation insbesondere durch Aufwandbegrenzungen, ggf. auch durch höhere Erträge zu verbessern. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass sich die Liquiditätssituation nicht verschlechtert. Die Genehmigung wird in der Erwartung erteilt, dass der Haushalt 2008 entsprechend der angespannten städtischen Finanzlage restriktiv ausgeführt wird, um sowohl das diesjährige als auch zukünftige strukturelle Defizit im Hinblick auf die Vorgabe des Haushaltsausgleichs so gering wie möglich zu halten. Ich weise darauf hin, dass die Genehmiugng der Verringerung der allgemeinen Rücklage nur für die Haushaltssatzung 2008 erteilt wird. Reduzierungen der allgemeinen Rücklage, die sich aus der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ergeben, werden nur zur Kenntnis genommen. Eine diesbezügliche Genemigungsfähigkeit wird dann ggf. im jeweiligen Haushaltsjahr geprüft. Aus dieser Genehmigung kann nicht auf die Genehmigungsfähigkeit oder uneingeschränkte Genehmigung künftiger Verringerungen der allgemeinen Rücklage geschlossen werden. Der Kommentar Klieve führt im Loseblattkommentar Held/Becker „Gemeindeordnung für das Land NRW“ aus, dass die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung kommunaler Aufgaben wichtigster Beschlussvorlage WP7-232/2008 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Zweck der gesamten Haushaltswirtschaft ist und vom Gesetzgeber an erster Stelle genannter Haushaltsgrundsatz wurde. Die gesamte kommunale Haushaltswirtschaft ist auf dieses oberste Ziel auszurichten. Bei der Planung und Durchführung des haushaltswirtschaftlichen Verhaltens kann sich die Situation ergeben, dass zugunsten dieses Grundsatzes die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zurücktreten müssen, soweit sie im Einzelfall der Aufgabensicherung entgegenstehen. Hier sind jedoch strenge Maßstäbe anzulegen. Auch das als tragendes Ziel der Haushaltswirtschaft zu begreifende Postulat des Haushaltsausgleichs findet eine wesentliche Begrenzung durch das Primat der stetigen Aufgabenerfüllung. Insgesamt wird der Vorrang der stetigen Aufgabenerfüllung so zu verstehen sein, dass die Kommunen verpflichtet sind, ihren Einfluss auf Art und Umfang ihrer Aufgaben haben, neue freiwillige Aufgaben und selbst gesetzt höhere Standards nur mit Rücksicht auf die Leistungskraft ihrer Haushaltswirtschaft einführen und müssen bei sinkender Leistungskraft den Umfang des Aufgabenbestandes soweit irgend möglich den geschrumpften finanziellen Rahmenbedingeungen anpassen.“ Die komplette Verfügung des Rhein-Erft-Kreis wurde den Fraktionsvorsitzenden bzw. Herrn Stadtverordneten Zöphel am 18.04.2008 zugeleitet. Die Möglichkeit der Versagung der Genehmigung der Haushaltssatzung 2009 durch den Rhein-Erft-Kreis wird seitens des Fachbereichs IV durchaus als gegeben angesehen. Aufgrund der zitierten Verfügung des Rhein-Erft-Kreis könnte sogar die Beitragsfreiheit des dritten Kindergartenjahres in Frage gestellt werden. Der diesbezüglich in 2008 gefasste Beschluss setzte eigentlich eine sich spürbar verbessernde Haushaltssituation voraus. Als freiwillige Leistung sind aber nicht nur eventuell einfließende Beitragsfreiheiten bei Kindergärten zu nennen. Auch der Bau der Mensa oder aber der Umbau der Turnhalle Kaster (zumindest was die Integration einer Veranstaltungsstätte betrifft) sind grundsätzlich „freiwillig“. Selbst der Umbau des Tennenplatzes Kaster in einen Kunstrasenplatz könnte trotz der veranschlagten Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2008 erneut auf den Prüfstand kommen. Aber nicht nur die Versagung der Genehmigung könnte die Handlungsfähigkeit der Stadt Bedburg einschränken. Eine zeitliche Verzögerung der Genehmigung hätte beispielsweise auch Auswirkungen auf den Bau des „Sany-Kreisels“, auf anstehende Grunderwerbe und natürlich auf den Bau der Mensa und der Turnhalle Kaster. In der so genannten vorläufigen Haushaltsführung sind solche Maßnahmen per Gesetz nicht zugelassen. Auch der Hinweis des Rhein-Erft-Kreises auf die Sicherstellung der Liquidität ist zu beachten. Jede die Liquidität beeinflussende Haushaltsverschlechterung (auch Investitionen) geht zu Lasten kommender Generationen. Jedes beitragsfrei gestellte Kindergartenjahr bzw. jeder gesenkte Prozentpunkt der Realsteuern, deren Finanzierung über Liquiditätskredite erfolgt, belastet nachhaltig die Haushalte der Stadt Bedburg. Diese müssen durch Überschüsse in kommenden Jahren erwirtschaftet werden, also von denen bezahlt werden, die momentan vielleicht noch nicht in Bedburg leben. Eckdaten des Kreises Beschlussvorlage WP7-232/2008 2. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Der Rhein-Erft-Kreis hat am 27.11.2008 seine Eckdaten zum ersten NKF-Haushalt veröffentlicht. Leider ist der Informationsgehalt des Eckdatenpapiers nicht sehr hoch, so dass der komplette Entwurf abgewartet werden muss, um den Haushalt beurteilen zu können. Erkennbar ist, dass der Ergebnisplan ein Defizit in Höhe von 4,7 Mio. € ausweist. Dieses Defzit wird allerdings aufgrund der 2. Proberechnung hinsichtlich des Finanzausgleichs geringer werden, da sich auch für den Rhein-Erft-Kreis die Parameter günstiger darstellen (ein Mehr an Kreisumlage über steigende Umlagegrundlagen und steigende Kreisschlüsselzuweisungen bei ebenfalls steigender Landschaftsumlage). Auffällig ist, dass der negative Saldo aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit durch den Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit gedeckt wird. Positiv dargestellt könnte man sagen, dass der Rhein-Erft-Kreis auch in 2009 schuldenfrei bleibt. Leider wurden keine Angaben zur Höhe der Ausgleichsrücklage gemacht, über deren Inanspruchnahme man eventuell zwecks Entlastung der kreisangehörigen Kommunen nachdenken könnte. Eingearbeitete Änderungen zum Entwurf des Haushaltes der Stadt Bedburg Mit der Vorlage zur Sitzung des Hauptausschusses wurden bereits Änderungen in Form der berichtigten Teilpläne bekannt gegeben. Des Weiteren wurden per Tischvorlage zur Sitzung weitere Änderungen gemeldet. Hier wurden u.a. die zuvor von den Fachausschüssen beschlossene Aufnahme des Baus der Mensa, die Auswirkungen der Eckdaten des Kreises und die Auswirkungen der angekündigten Änderungen zum kommunalen Finanzausgleich eingearbeitet. Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden 2. Proberechnung zum Finanzausgleich muss der im Hauptausschuss angegebene Mehrertrag bei den Schlüsselzuweisungen um 77.000 € gemindert werden. Dies wird teilweise durch den damit zusammenhängenden geringeren Mehraufwand bei der Kreisumlage (-32.000 €) kompensiert. Vom Hauptausschuss wurde darüber hinaus empfohlen, die Grundsteuer B um 15 Punkte abzusenken (Minderertrag von 117.000 €). Weiterhin wurden im Ergebnisplan: ¾ 5.000 € für die Städtepartnerschaft Vetschau (Geschäftsaufwendungen) ¾ 10.000 € als Zuschuss für den SV Kaster (Sanitäranlagen) aufgenommen. Im Finanzplan wurden ¾ 70.000 € beim Grunderwerb gestrichen (Alleenradweg) und ¾ 20.000 € für Planungskosten hinsichtlich der Verkehrssituation in Millendorf zusätzlich eingestellt. Der Zuschuss für den SV Kaster ist konsumtiv, da der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen seinerzeit beschlossen hat, dass keine mehrjährig einklagbare Gegenleistungsverpflichtung im Vertrag mit dem Verein festgeschrieben werden soll. Die Planungskosten hinsichtlich der Verkehrssituation in Millendorf sind zunächst investiv. Sollte keine Baumaßnahme bzw. Vermögenszuwachs hieraus entstehen, erfolgt eine Umbuchung in den Aufwand. Weiterhin wurden Änderungen aufgrund der zwischenzeitlich erstellten Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung eingearbeitet. Beschlussvorlage WP7-232/2008 2. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Insgesamt verbessert sich der Haushalt im Jahr 2009 durch die steigende Gebühreneinnahme sowie durch den sinkenden Beitrag an den Erftverband um rd. 550.000 €. Die aktualisierte Tischvorlage der im Hauptausschuss beschlossenen und sonstigen Änderungen ist als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.12.2008 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Gesehen: Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-232/2008 2. Ergänzung Seite 5