Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7232/2008 2.
Ergänzung
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
18.11.2008
Hauptausschuss
02.12.2008
Rat der Stadt Bedburg
16.12.2008
Betreff:
Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das
Haushaltsjahr 2009
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die
Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen einschließlich der aufgrund der Beratung
eingeflossenen Änderungen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2009 wurde am 03.11.2008 durch den
Kämmerer auf- und durch den Bürgermeister festgestellt bzw. bestätigt.
Am 18.11.2008 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen den
Ratsmitgliedern zugeleitet. Die Auslegung des Entwurfs wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises
am 18.11.2008 bekannt gemacht. Abgabepflichtige und Einwohner hatten bis zum 03.12.2008 die
Gelegenheit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Hiervon wurde kein Gebrauch
gemacht.
Darüber hinaus wurde eine Infobroschüre zum Hauhalt erstellt, die über das Internet abrufbar war.
Auch von der Möglichkeit über ein Onlineformular Anregungen zum Haushalt zu formulieren
wurde kein Gebrauch gemacht.
Dies haben der Kämmerer und der Fachbereich IV zumindest insoweit positiv verstanden, als die
Bürgerinnen und Bürger erkannt haben, dass es keine echten Spielräume für über den Entwurf
hinausgehende Forderungen und Wünsche mit haushaltsverschlechternder Wirkung in der
derzeitigen Haushaltslage gibt.
Der Hauptausschuss hat allerdings in seiner Sitzung am 02.12.2008 anders entschieden. Neben
den in der Anlage aufgeführten politischen Zielvorgaben wurde u.a. die Senkung des Hebesatzes
für die Grundsteuer B um 15 Punkte empfohlen.
Weiterhin wurde der Bau der Mensa am Schulzentrum beschlossen. Nicht beschlossen wurde
hingegen die haushalterische Berücksichtigung der Ausweitung der Beitragsfreiheit der
Kindergärten.
Insbesondere aufgrund der Genehmigungspflicht des Haushaltes durch den Rhein-Erft-Kreis wird
seitens des Fachbereichs IV nochmals eindringlich auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen.
Diesbezüglich wird aus der Verfügung des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich der Genehmigung der
Haushaltssatzung 2008 vom 09.04.2008 zitiert:
„Im Erlass des Innenministerium NRW vom 04.09.2007 zu den Orientierungsdaten 2008 wird unter
Ziff. 2 herausgestellt, dass bei einem vollzogenen oder in der Ergebnisplanung eintretenden
Verzehr des Eigenkapitals im Wege einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage oder
allgemeinen Rücklage die vordringliche Aufgabe der örtlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
darin besteht, die Ergebnissituation insbesondere durch Aufwandbegrenzungen, ggf. auch durch
höhere Erträge zu verbessern. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass sich die Liquiditätssituation
nicht verschlechtert.
Die Genehmigung wird in der Erwartung erteilt, dass der Haushalt 2008 entsprechend der
angespannten städtischen Finanzlage restriktiv ausgeführt wird, um sowohl das diesjährige
als auch zukünftige strukturelle Defizit im Hinblick auf die Vorgabe des
Haushaltsausgleichs so gering wie möglich zu halten.
Ich weise darauf hin, dass die Genehmiugng der Verringerung der allgemeinen Rücklage nur für
die Haushaltssatzung 2008 erteilt wird. Reduzierungen der allgemeinen Rücklage, die sich aus der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ergeben, werden nur zur Kenntnis genommen. Eine
diesbezügliche Genemigungsfähigkeit wird dann ggf. im jeweiligen Haushaltsjahr geprüft.
Aus dieser Genehmigung kann nicht auf die Genehmigungsfähigkeit oder
uneingeschränkte Genehmigung künftiger Verringerungen der allgemeinen Rücklage
geschlossen werden.
Der Kommentar Klieve führt im Loseblattkommentar Held/Becker „Gemeindeordnung für das Land
NRW“ aus, dass die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung kommunaler Aufgaben wichtigster
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Zweck der gesamten Haushaltswirtschaft ist und vom Gesetzgeber an erster Stelle genannter
Haushaltsgrundsatz wurde. Die gesamte kommunale Haushaltswirtschaft ist auf dieses oberste
Ziel auszurichten. Bei der Planung und Durchführung des haushaltswirtschaftlichen Verhaltens
kann sich die Situation ergeben, dass zugunsten dieses Grundsatzes die Grundsätze der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zurücktreten müssen, soweit sie im Einzelfall der
Aufgabensicherung entgegenstehen. Hier sind jedoch strenge Maßstäbe anzulegen. Auch das als
tragendes Ziel der Haushaltswirtschaft zu begreifende Postulat des Haushaltsausgleichs findet
eine wesentliche Begrenzung durch das Primat der stetigen Aufgabenerfüllung. Insgesamt wird
der Vorrang der stetigen Aufgabenerfüllung so zu verstehen sein, dass die Kommunen
verpflichtet sind, ihren Einfluss auf Art und Umfang ihrer Aufgaben haben, neue freiwillige
Aufgaben und selbst gesetzt höhere Standards nur mit Rücksicht auf die Leistungskraft
ihrer Haushaltswirtschaft einführen und müssen bei sinkender Leistungskraft den Umfang
des Aufgabenbestandes soweit irgend möglich den geschrumpften finanziellen
Rahmenbedingeungen anpassen.“
Die komplette Verfügung des Rhein-Erft-Kreis wurde den Fraktionsvorsitzenden bzw. Herrn
Stadtverordneten Zöphel am 18.04.2008 zugeleitet.
Die Möglichkeit der Versagung der Genehmigung der Haushaltssatzung 2009 durch den
Rhein-Erft-Kreis wird seitens des Fachbereichs IV durchaus als gegeben angesehen.
Aufgrund der zitierten Verfügung des Rhein-Erft-Kreis könnte sogar die Beitragsfreiheit des dritten
Kindergartenjahres in Frage gestellt werden. Der diesbezüglich in 2008 gefasste Beschluss setzte
eigentlich eine sich spürbar verbessernde Haushaltssituation voraus.
Als freiwillige Leistung sind aber nicht nur eventuell einfließende Beitragsfreiheiten bei
Kindergärten zu nennen. Auch der Bau der Mensa oder aber der Umbau der Turnhalle Kaster
(zumindest was die Integration einer Veranstaltungsstätte betrifft) sind grundsätzlich „freiwillig“.
Selbst der Umbau des Tennenplatzes Kaster in einen Kunstrasenplatz könnte trotz der
veranschlagten Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2008 erneut auf den Prüfstand
kommen.
Aber nicht nur die Versagung der Genehmigung könnte die Handlungsfähigkeit der Stadt Bedburg
einschränken. Eine zeitliche Verzögerung der Genehmigung hätte beispielsweise auch
Auswirkungen auf den Bau des „Sany-Kreisels“, auf anstehende Grunderwerbe und natürlich auf
den Bau der Mensa und der Turnhalle Kaster. In der so genannten vorläufigen Haushaltsführung
sind solche Maßnahmen per Gesetz nicht zugelassen.
Auch der Hinweis des Rhein-Erft-Kreises auf die Sicherstellung der Liquidität ist zu beachten. Jede
die Liquidität beeinflussende Haushaltsverschlechterung (auch Investitionen) geht zu Lasten
kommender Generationen. Jedes beitragsfrei gestellte Kindergartenjahr bzw. jeder gesenkte
Prozentpunkt der Realsteuern, deren Finanzierung über Liquiditätskredite erfolgt, belastet
nachhaltig die Haushalte der Stadt Bedburg. Diese müssen durch Überschüsse in
kommenden Jahren erwirtschaftet werden, also von denen bezahlt werden, die momentan
vielleicht noch nicht in Bedburg leben.
Eckdaten des Kreises
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Der Rhein-Erft-Kreis hat am 27.11.2008 seine Eckdaten zum ersten NKF-Haushalt veröffentlicht.
Leider ist der Informationsgehalt des Eckdatenpapiers nicht sehr hoch, so dass der komplette
Entwurf abgewartet werden muss, um den Haushalt beurteilen zu können. Erkennbar ist, dass der
Ergebnisplan ein Defizit in Höhe von 4,7 Mio. € ausweist. Dieses Defzit wird allerdings aufgrund
der 2. Proberechnung hinsichtlich des Finanzausgleichs geringer werden, da sich auch für den
Rhein-Erft-Kreis die Parameter günstiger darstellen (ein Mehr an Kreisumlage über steigende
Umlagegrundlagen und steigende Kreisschlüsselzuweisungen bei ebenfalls steigender
Landschaftsumlage).
Auffällig ist, dass der negative Saldo aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit durch den
Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit gedeckt wird. Positiv dargestellt könnte man
sagen, dass der Rhein-Erft-Kreis auch in 2009 schuldenfrei bleibt.
Leider wurden keine Angaben zur Höhe der Ausgleichsrücklage gemacht, über deren
Inanspruchnahme man eventuell zwecks Entlastung der kreisangehörigen Kommunen
nachdenken könnte.
Eingearbeitete Änderungen zum Entwurf des Haushaltes der Stadt Bedburg
Mit der Vorlage zur Sitzung des Hauptausschusses wurden bereits Änderungen in Form der
berichtigten Teilpläne bekannt gegeben. Des Weiteren wurden per Tischvorlage zur Sitzung
weitere Änderungen gemeldet. Hier wurden u.a. die zuvor von den Fachausschüssen
beschlossene Aufnahme des Baus der Mensa, die Auswirkungen der Eckdaten des Kreises und
die Auswirkungen der angekündigten Änderungen zum kommunalen Finanzausgleich
eingearbeitet. Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden 2. Proberechnung zum Finanzausgleich
muss der im Hauptausschuss angegebene Mehrertrag bei den Schlüsselzuweisungen um 77.000
€ gemindert werden. Dies wird teilweise durch den damit zusammenhängenden geringeren
Mehraufwand bei der Kreisumlage (-32.000 €) kompensiert.
Vom Hauptausschuss wurde darüber hinaus empfohlen, die Grundsteuer B um 15 Punkte
abzusenken (Minderertrag von 117.000 €). Weiterhin wurden im Ergebnisplan:
¾ 5.000 € für die Städtepartnerschaft Vetschau (Geschäftsaufwendungen)
¾ 10.000 € als Zuschuss für den SV Kaster (Sanitäranlagen)
aufgenommen.
Im Finanzplan wurden
¾ 70.000 € beim Grunderwerb gestrichen (Alleenradweg) und
¾ 20.000 € für Planungskosten hinsichtlich der Verkehrssituation in Millendorf zusätzlich
eingestellt.
Der Zuschuss für den SV Kaster ist konsumtiv, da der Ausschuss für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen seinerzeit beschlossen hat, dass keine mehrjährig
einklagbare Gegenleistungsverpflichtung im Vertrag mit dem Verein festgeschrieben werden soll.
Die Planungskosten hinsichtlich der Verkehrssituation in Millendorf sind zunächst investiv. Sollte
keine Baumaßnahme bzw. Vermögenszuwachs hieraus entstehen, erfolgt eine Umbuchung in den
Aufwand.
Weiterhin wurden Änderungen aufgrund der zwischenzeitlich erstellten
Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung eingearbeitet.
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Insgesamt verbessert sich der Haushalt im Jahr 2009 durch die steigende Gebühreneinnahme
sowie durch den sinkenden Beitrag an den Erftverband um rd. 550.000 €.
Die aktualisierte Tischvorlage der im Hauptausschuss beschlossenen und sonstigen Änderungen
ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.12.2008
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Gesehen: Koerdt
Bürgermeister
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