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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-232/2008 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
53 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-232/2008 2. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-232/2008 2. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Entwurf Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV.NRW. S. 514), hat der Rat der Stadt Bedburg mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 43.172.636 EUR 45.542.610 EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 38.606.507 EUR 41.558.680 EUR im Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf im Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 10.188.200 EUR 11.401.050 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag für Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.461.000 € festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich sind, werden für 2009 in Höhe von 1.380.000 € festgesetzt. §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 2.369.974 € festgesetzt. -1- §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. 435 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 460 v.H. §7 1. Die Wertgrenze nach § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO i.V.m. § 14 GemHVO, nach der die Verpflichtung zum Einzelausweis einer investiven Maßnahme im Teilfinanzplan besteht, wird grundsätzlich auf 30.000 € festgesetzt. 2. Die Wertgrenze nach § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO i.V.m. § 83 GemHVO, nach der eine über- bzw. außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung dem Rat zur Entscheidung vorzulegen ist, wird auf 20.000 € festgesetzt. §8 Die angesetzten Beträge der Kontengruppen 52 (Aufwendungen/Auszahlungen für Sachund Dienstleistungen) und 54 (Sonstige ordentliche Aufwendungen/Auszahlungen) werden in den Budgets der Fachbereiche II (Schule, Kultur, Ordnung, Soziales) und III (FacilityManagement) in Höhe von 5 v.H. gesperrt. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch den Kämmerer. Die jeweiligen Fachausschüsse sind über die Freigaben zu unterrichten. §9 1. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) angebracht ist, ist jede von dem Vermerk betroffene Stelle beim Freiwerden in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe umzuwandeln. 2. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe nicht mehr besetzt werden. -2-