Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,5 MB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3.2.4 zur Vorlagen-Nr.: 26 / 2014
I NHALTSVERZEI CHNI S
1
VORBEMERKUNGEN .................................................................................... 1
1.1 Erfordernis und Zielsetzung der Planung
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
................................................... .................... 1
................................................... ................................ 1
1.3 Planerische Vorgaben ................................................... ...............................................
2
2
BESCHREI BUNG DES GEPLANTEN VORHABENS......................................... 8
2.1 Lage und Charakterisierung des Plangebietes
................................................... ............. 8
2.2 Beschreibung der geplanten Windenergieanlagen
................................................... ....... 9
2.3 Beschreibung des Vorhabens ................................................... ..................................... 9
2.4 Verfahren ................................................... ................................................... ........... 10
2.5 Erschließung ................................................... ................................................... ....... 10
3
ERFASSUNG UND BEWERTUNG DER NATURRAUMPO-TENZI ALE ............ 10
3.1 Relief, Geologie und Boden Erfassung der Naturraump
otentiale .................................... 10
3.2 Wasserhaushalt ................................................... ................................................... ... 12
3.3 Klima und I mmissionen ................................................... ...........................................
3.4 Lebensräume und ihre Lebensgemeinschaften
3.5 Landschaftsbild und Erholungsfunktion
13
................................................... .......... 13
................................................... .................... 19
3.6 Städtebauliche Rahmendaten ................................................... .................................. 23
3.7 Vermeidungs -, Minderungs - und Ausgleichsmaßnahmen ...............................................
3.7.1 Relief, Geologie und Boden ................................................... ...........................
3.7.2 Wasserhaushalt ................................................... ...........................................
3.7.3 Klima und I mmissionen ................................................... ................................
3.7.4 Lebensräume und ihre Lebensgemeinschaften
..................................................
3.7.5 Landschaftsbild und Erholungsfunktion ................................................... ..........
4
24
24
24
25
27
28
KOMPENSATI ONSMAßNAHMEN ............................................................... 29
4.1 Standortflächen ................................................... ................................................... ... 29
4.1.1 Bewertungsmethodik für die Kompensationsflächenbere chnung .......................... 29
4.1.2 Kompensationsflächenberechnung ................................................... ................ 29
4.2 Landschaftsbild ................................................... ................................................... ... 30
4.2.1 Kompensationsflächenberechnung ................................................... ................ 36
4.3 Ausgleichsmaßnahmen ................................................... ...........................................
4.3.1 Ausgleich von Eingriffen aus Neuversiegelung ...................................................
4.3.2 Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild
.................................................
4.3.3 Ausgleich von Eingriffen im Hinblick auf den
Artenschutz ...................................
4.3.4 Zusammenfassung ................................................... .......................................
38
38
39
40
41
5
LI TERATUR- UND QUELLENVERZEI CHNI S ............................................... 42
6
ANHANG .................................................................................................... 42
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
1
Seite 1
VORBEMERKUNGEN
1.1 Erfordernis und Zielsetzung der Planung
Die Windenergie nimmt in den vergangenen Jahren ein en immer höheren Stellenwert ein. R egenerative Energien, darunter auch die Windenergie,
bewirken eine Reduzierung des CO2 Au sstoßes und stellen eine Alternative zu den allmählich schwindenden Reserven fossiler Brenn stoffe dar. Der technische Fortschritt ermöglicht zudem
eine wirtschaftliche Nutzung von Windene rgie im Binnenland.
Der Gesetzgeber fördert die Windenergienutzung durc h die Einstufung der Windenergieanlage n
als privilegierte Vorhaben im Außenbereich gemäß §
35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB).
Demzufolge wären Windenergieanlagen grundsätzlich z uzulassen, soweit öffentliche Belange
nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschlie ßung gesichert ist. Dara us würde sich eine
„ Verspargelung“ der Landschaft mit ihren negativen
Folgen ergeben.
Abb. 1: Luftbild des Plangebietes und Umgebung
Quelle: google earth
Da dies auch nicht der I ntention des G esetzgebers entspricht, ist mit dem § 5
i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ein Steu erungselement geschaffen worden. Öffentl iche Be lange stehen einem Vorhaben auch
dann entgegen, wenn durch Darstellung
im Flächennutzungsplan eine Ausweisung
an anderer Stelle (gemeint sind die sog enannten Konzentrationszonen) erfolgt ist.
Demnach kann die Verteilung der Win denergieanlagen im Gemeindege biet über
die Ausweisung von Konzentrationszonen
in der Art gesteuert werden, dass Win denergieanlagen nur noch an geeigneten
Standorten mit möglichst geringen negat iven Auswirkungen verwirklicht werden und
somit die o.a. negativen Folgen vermieden
werden.
Demnach kann die Verteilung der Windenergieanlagen
im Gemeindegebiet über die Ausweisung
von Konzentrationszonen in der Art gesteuert werden , dass Windenergieanlagen nur noch an
geeigneten Standorten mit möglichst geringen negati ven Auswirkung verwirklicht werden und
somit die o.a. negativen Folgen vermieden werden.
An diese Konzentrationszonen für die Windkraft werd en jedoch bestimmte Anforderungen g estellt. Der Windenergienutzun g muss in substantieller Weise Raum geschaffen werd en. Da
Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben grund sätzlich im Außenbereich zulässig wären,
muss bei einer räumlichen Einschränkung sichergeste llt werden, dass hier tatsächlich ein wir tschaftlicher Betrieb in Abwägung mit der Raumverträglichkeit der
Planung möglich ist. Als Fa ktoren für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb kom men die Eignung des Standorts (Windh öffigkeit), die Größe der dargestellten Konzentratio nszone und auch anlagenbedingte Fakto ren
(Anzahl und Höhe der innerhalb dieser Zone zulässig en Anlagen, anfallenden Netzanschlussko sten) in Betracht. Es ist daher nicht zulässig, den
Flächennutzungsplan als Mittel zu benutzen,
Windenergieanlagen faktisch zu verhindern. Die Plan ung muss sicher stellen, dass sich das Vo rhaben innerhalb der Konzentrationszone gegenüber ko nkurrierenden Nutzungen durchsetzt.
Daher ist zur Ausweisung einer Konzentrationszone i n jedem Fall eine Standortuntersuchung
durchzuführen.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 2
Die Stadt Linnich hat mit der 5. Änderung des Fläch ennutzungsplans bereits eine Konzentrat
onszone für die Windenergie ausgewiesen. Durch dies e wird die oben genannte Ausschlusswi
kung für das gesamte übrige Gemeindegebiet erreicht
.
ir-
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich er heblicher Beeinträchtigungen des Lan dschaftsbildes sowie der Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen
in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Ein
griffsregelung nach dem
Bundesnaturschutzge setz) erfolgt gemäß § 1a Abs. 3 BauGB. Diese ist in der Abwägung nach
§ 1 Abs. 7 zu berücksichtigen.
Gemäß den Forderungen des § 13 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffes in Na tur und
Landschaft dazu verpflichtet, vermeidbare Beeinträc htigungen zu unterlassen bzw. unvermei dbare Beeinträchtigungen auszugleichen. Eingriffe in
Natur und Landschaft sind Veränderungen
der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und
das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beein trächtigen können (§ 14 BNatSchG).
Durch den Bebauungsplan werden Eingriffe im Sinne d es § 18 BNatSchG (BundesNaturSchut zGesetz) vorbereitet, da bei der Verwirklichung der
vorgesehenen Planung erhebliche Beei nträchtigungen von Landschaft und Naturhaushalt entstehen können.
Laut § 17 Abs. 4 BNatSchG ist bei einem Eingriff in
Natur und Landschaft aufgrund eines nach
öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplans ein lands chaftspflegerischer Begleitplan als B estandteil des Fachplans zu erstellen.
1.3 Planerische Vorgaben
Nach § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne, d. h. sowo hl der Flächennutzungsplan als auch der
Bebauungsplan, an die Ziele der Raumordnung anzupas sen. Die Ziele der Raumordnung sind
gemäß § 3 Nr. 2 ROG verbindliche Vorgaben in Form v on textlic hen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen (ROP) zur Entwicklung,
Ordnung und Sicherung des Raums.
Landesplanung
Landesplanung
Es ist ausdrückliches Ziel des Landes, die Entwickl ung regenerativer Energien, insbesondere die
Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. I m Lan desentwicklungsplan (LEP NRW) ist der
verstärkte Einsatz regenerativer Energieträger als
landesplanerisches Ziel angesehen (Kapitel
D.I I Ziel 2.4 LEP NRW). Der LEP NRW sieht vor, dass
Gebiete, die sich für die Nutzung ern eue rbarer Energien aufgrund der Naturgegebenheiten beso nders eignen, in den Regionalplänen als
„ Bereiche mit der Eignung für die Nutzung erneuerba rer Energien“ dargestellt werden. Das b esondere Landesinteresse an einer Nutzung erneuerbar
er Energien ist bei der Abwägung gege n1
über konkurrierenden Belangen als besonderer Belang
einzustellen.
Für die Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanl agen trifft der Regionalplan für den R egierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, a bweichend von den Vorgaben der Lande s2
, die räumliche Verortung der Konzentrationszonen f ür
planung lediglich textliche Festlegungen
Windenergieanlagen bleibt der kommunalen Ebene im R ahmen der Bauleitplanung überlassen.
1
2
Landesentwicklungsplan Nordrhein -Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.
1995 S.532).
Vgl. Pun kt 3.2.2. des Regionalplans (S. 120 – 122)
Mai 1995 (GV. NW.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 3
Ziel 1 der Regionalplanung die Windkraft betreffend ist, d
in den Teilen des Freiraums umzusetzen sind, die au
Voraussetzungen
Leitungsnetz)
Bereichen
(Windhöffigkeit,
ass Planungen für Windkraftanlagen
fgrund der natürlichen und technischen
geeignete Möglichkeit
für
die Stro
und der Verträglichkeit mit den zeichnerisch und/ od
und
Raumfunktionen
für
die
gebündelte
Err
Agrarbereiche
in
Anspruch
Windparkplanungen auch über
genommen
werden.
In
von
Windkraftanlagen
Allgemeinen Fre iraum - und
geeigneten
Fällen
k
önnen
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
I n den Reservegebieten für den oberirdischen Abbau nichten
1.4 und Erläuterungskarte) sowie in den noch nicht
ins
er textlich dargestellten
ichtung
(Windparks) in Betracht kommen. Dazu sollen in erster Linie die
meinspeisung
sich
erstrecken.
ergetischer Bodensc hätze (s. Kap.
rekultivierten Braunkohlen -Abbaubereichen
ist zu beachten, dass wegen der langfristigen Vorra
ngigkeit des Abbaus nur befristet zu
genehmigende Anlagen in Betracht kommen.
Ziel 2 : Nur bedingt in Betracht kommen, wenn sichergestel
Regionalplan
verfolgten
Schutzziele
und/
oder
Entwi
lt ist, dass die mit der Festlegung im
cklungsziele
nicht
nennenswert
beeinträchtigt werden:
•
•
•
•
•
•
•
Waldbereiche, soweit außerhalb des Waldes Windparkp
lanungen nicht realisierbar sind,
der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß be schränkt und ein möglichst gleichwe rtiger Ausgleich/ Ersatz festgelegt wird
Regionale Grünzüge
historisch wertvolle Kulturlandschaftsbereiche (nac h Denkmalschutzgesetz)
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landscha ftsorientierter Erholung
Bereiche für Halden zur Lagerung von Nebengestein o der sonstigen Massen
Deponien für Kraftwerksasche
Agrarbereiche mit spezialisierter I ntensivnutzung
Ziel 3 : Daneben werden Gebiete formuliert, die für Windpa
rks nicht oder nur bedingt in
Betracht kommen. Ausschlussbereiche sind:
•
•
•
•
•
•
•
Bereiche zum Schutz der Natur
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberfläche nnaher Bodenschätze, es sei denn,
dass der Abbau bereits stattgefunden hat und die Wi ndparkplanun g den Rekultivi erungszielen nicht widerspricht.
Flugplatzbereiche
Oberflächengewässer, Talsperren und Rückhaltebecken
Bereiche für Abfalldeponien
Bereiche für Halden zur Lagerung oder Ablagerung vo n Bodenschätzen
Freiraumbereiche mit der Zweckbindung „M“
(militärisch genutzte Freiraumteile)
Ziel 4: Daneben ist eine
Landschaftsbild
Beeinträchtigung von Denkmälern
und Bereichen,
prägen, zu vermeiden. Zum Schutz der Wohnbevölkerun
Abstände und die entsprechenden Emissionsrichtwerte
Erfordernisse des Richtfunks ist Rücksicht zu nehm en .
die das
g sind ausreichende
einzuhalten. Auf die technischen
3
Regionalplan
Für die Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanl
3
Bezirksregierung Köln (2008): Regionalplan für den
agen trifft der Regionalplan abweichend
Regierungsbezirk Köln, Köln, S. 120 -122 .
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 4
von den Vorgaben der Landesplanung lediglich textli
der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen blei
Bauleitplanung überlassen.
che Festlegungen, die räumliche Verortung
bt der kommunalen Ebene im Rahmen der
Ziel der Regionalplanung betreffend der Windkraft i st, dass Planungen für Windkraftanlagen in
den Teilen des Freiraums umzusetzen sind, die aufgrund der natürli chen und technischen Vo rrausetzungen und der Verträglichkeit mit den zeichn erisch und/ oder textlich dargestellten Bere ichen und Raumfunktionen in Betracht kommen. Dazu so
llen in erster Linie die Allgemeinen Fre iraum - und Agrarbereiche in Anspruch genommen werden. Dane
ben werden Gebiete formuliert,
die für Windparks nicht oder nur bedingt in Betrach t kommen. Diese wurden bei der Standor tanalyse berücksichtigt (vgl. Standortanalyse).
Ausschlussbereiche sind :
•
•
•
•
•
•
•
Bereiche zum Schutz der Natur,
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberfläche
nnaher Bodenschätze,
Flugplatzbereiche,
Oberflächengewässer, Talsperren und Rückhaltebecken
,
Bereiche für Abfalldeponien,
Bereiche für Halden zur Lagerung oder Ablagerung vo
n Bodenschätzen,
Freiraumbereiche mit der Zweckbindung „M“ .
Nur bedingt in Betracht kommen, wenn sichergestellt
ist, dass die mit der GEP -Darstellung ve rfolgten Schutzziele und/ oder Entwicklungsziele nic ht nennenswert beeinträchtigt werden:
•
•
•
•
•
•
•
Waldbereiche (unter besonderen Voraussetzungen),
Regionale Grünzüge,
historisch wertvolle Kulturlandschaftsbereiche,
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landscha
ftsorientierter Erholung,
Bereiche für Halden zur Lagerung von Nebengestein o
der sonstigen Massen,
Deponien für Kraftwerksasche,
Agrarbereiche mit spezialisierter I ntensivnutzung.
Daneben ist eine Beeinträchtigung von Denkmälern un d Bereichen, die das Landschaftsbild prägen, zu vermeiden. Zum Schutz der Wohnbevölkerung s ind ausreichende Abstä nde und die en tsprechenden Emissionsrichtwerte einzuhalten. Auf di e technischen Erfordernisse des Richtfunks
4
ist Rücksicht zu nehm en .
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen,
stellt für das
Plangebiet einen „ Allgemeinen Freiraum - und Agrarbereich“ dar. Somit werden die o.a. Ziele
der
Regionalplanung nicht beeinträchtigt .
4
Bezirksregierung Köln (2008): Regionalplan für den
Regierungsbezirk Köln, Köln, S. 121 -122.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 5
Abb. 1: Ausschnitt aus dem Regionalplan, Lage des Plangebietes
Flächennutzungsplan
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Linnich
stellt für den gesamten Bereich des Plangebietes „ landwirtschaftliche Flächen“ dar. Ebenfalls
sind Versorgungsleitungen und ein Lan dschaftsschutzgebiet dargestellt. Von Nord -Westen Richtung Süd -Osten verläuft eine Rich tfunkstrecke der Deutschen Bundespost. Die aktuelle
Darstellung steht somit der Planung nicht
entgegen, da auch bei Darstellung einer Konzentrati onszone die landwirtschaftliche Nutzung
aufrechterhalten werden kann.
Landschaftsplan/ Schutzgebiet
Für das Plangebiet existiert der verbindliche Lands chaftsplan Ruraue Nord. Hier ist das Entwic klungsziel der Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Lan dschaft mit gliedernden und
belebenden Elementen festgesetzt.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 6
Abbildung 2: Landschaftsplan Ruraue Nord (o.M.)
I nnerhalb des Plangebietes befindet sich kein
Landschaftsschutzgebiet. Ca. 440
Plangebietsfläche befindet sich das Landschaftsschu
m nördlich der
tzgebiet „Malefinkbachtal (Kennung 2.3
Westlich des Plangebietes in ca. 775 m Entfernung b
-10).
efindet sich das Landschaftsschutzgebiet
„ Rurtal nördlich der Autobahn A 44“ (Kennung 2.3 -3). Die Schutzziele dieser Gebiete „ Erhaltung
einer mit natürlichen Landschaftselementen reich od
er vielfältig ausgestatteten Landschaft“ (für
das Landschaftsschutzgebiet „ Malefinkbachtal) sowie
Erhaltung der prägenden Landscha ftsteile
und Anreicherung mit gliedernden und belebenden Ele
gebiet „Rurtal nördlich der Autobahn A 44) werden d
menten (für sich das Landschaftsschut
z-
urch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Naturdenkmale
An einem Feldkreuz südlich von Boslar
befinden sich zwei Linden, die als Naturdenkmale im
Landschaftsplan gekennzeichnet werden (Kennung 2.2
denkmalen und der Plangebietsfläche ist ca. 420 m.
r-
Auf einer Weidefläche im Malefinkbachtal
am östlichen Ortsausgang von Boslar sind drei Eiche
Landschaftsplan gekennzeichnet sind (Kennung 2.2
-37). Der Abstand zwischen den Natu
n, die ebenfalls als Naturdenkmale im
-24). Der Abstand zwischen den Naturden
k-
malen und der Plangebietsfläche ist ca. 1,4 km.
Geschützte Landschaftsbestandteile
I m Plangebiet und in
der näheren Umgebung befinden sich keine geschützte
n Landschaftsb e-
standteile.
Gesetzlich geschützte und schutzwürdige Biotope
I m Plangebiet und in der näheren Umgebung befinden
sich keine gesetzlich geschützten Biot
o-
pe.
Folgende Biotopkomplexe in der
Umgebung der Plangebietsfläche werden im Biotopkata
NRW als schutzwürdige Biotope geführt:
ster
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 7
Nördlich des Plangebietes (ca. 800 m) befindet sich
das als schutzwürdiges Biotop geführtes
Biotop BK -5003 -093. Hierbei handelt es sich um hintereinanderliege
verschiedene Einzelbäume und Obstbäume und Rasenflä
Weiter nördlich (ca. 1100 m entfernt) befindet sich
nde und dichte Hecken,
chen.
das Biotop BK 5003 -043. Dieses umfasst das
Malefinkbachtal von Tetz bis Boslar und ist zugleic
h als Landschaftschutzgebiet ausg ewiesen.
Die Fläche umfasst ein tief eingeschnittenes abseit
sgelegenes Bachtal östlich der Rur. Sie en
hält Pappelkulturen und stellenweise dichtes Gebüsc
t-
h, teils dichten Waldmantel und kleine
Korbweidenkulturen. Nordöstlich der Bahnlinie und d
es Malefinkbaches befinden sich ehemalige
Brachflächen, die verbuscht sind. Nach Osten schlie
ßen sich Grünland - und Ackerflächen mit
Baumreihen und Kopfbaumreihen an. Richtung Boslar b
efindet sich an einer Weide ein Uferg
e-
hölz.
Bei den Biotopen BK 5004 -042 und BK 5004 -505 (ca. 900 m) nördlich der Plangebietsfläche
handelt es sich um alte Obstwiesen.
Das zusammenhängende Biotop bestehend aus einzelnen
am südlichen Ortsrand von Boslar gehört zum Biotop
Obstwiesenparzellen und fettweiden
BK 5004 -503 (ca. 900 m entfernt vo m
Plangebiet).
Das Malefinkbachtal von Boslar bis Hasselsweiler ge
hört zum schutzwürdigen Biotop mit der
Kennung BK 5004 -004 (ca. 1.100 m entfernt vom Plangebiet). Das Tal
zwischen Boslar und
Hasselsweiler ist ca. 3,5 km lang und besteht hauptsächlich aus kleinen P
arzellen Grünland mit
einigen Pappelanpflanzungen und Baumgärten.
Bei dem Biotop BK 5003 -044 (ca. 1.050 m vom Plangebiet entfernt) handelt e
Teilflächen. Zum einen befindet sich dort eine aufg
s sich um zwei
elassene Abgrabung südwestlich von Boslar
mit einer sich im Nordwesten anschließenden Hanghec
zweite Fläche, nordöstlich von Tetz, besteht aus ei
ke aus einheimischen Gehölzen. Die
ner Böschungshecke, einer extensiv durch
Schafbeweidung genutzten und teils verwilderten Obs
tplantage und um Korbweidenkulturen.
Westlich der Plangebietsfläche (ca. 640 m vom Plang
ebiet) befinden sich die Bahnböschungen
an der Güterverkehrstrasse die mit älteren Baumbest
and (Ahorn - Robinienbeständen) bestockt
sind. Das Biotop mit der Kennung BK -5003 -027 ist als Landschaft sschutzgebiet ausgewiesen.
Das mit der Kennung BK -5004 -007 gekennzeichnete Biotop ist ein Wäldchen südlic h der Pla ngebietsfläche (ca. 1.000 m), das von dickichtartige
n Beständen von Laub - und Nadelhölzern
charakterisiert ist. I m südlichen Bereich befinden
sich Reste einer Fortifikation (Schweden-
schanze) mit Kreuzweg und Wäldchen, die als Naturde
des Gebietes ist mit Zierrasen, Rhododendren, Kasta
nkmal geschützt sind. Der I nnenbereich
nien und diversen Koniferen bestanden.
Noch weiter südlich der Plangebiets fläche (ca. 1.300 m) befindet sich das Biotop BK
Bei diesem Biotop handelt es sich um Böschungen ein
cher Flora sowie eine Abgrabungsböschung mit Elemen
Böschung an der A 44 zeigt ein Aufkommen von Robini
Auch dieses Biotop ist als Landschaftsschutzgebiet
ten trockenem Magergrünlandes. Die
en, einzelnen Fichten und Besenginster.
ausgewiesen.
Die hier aufgeführten Biotope werden aufgrund I hrer
Plangebiet durch das Vorhaben nicht
-5004 -008.
es ehemaligen Hohlweges mit artenre
beeinträchtigt.
Entfernung von mindestens 640 m zum
i-
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
2
Seite 8
BESCHREI BUNG DES GEPLANTEN VORHABENS
2.1 Lage und Charakterisierung des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand d es Stadtgebiets der Stadt Linnich, angrenzend an das Gebiet der Stadt Jülich. Nordwestlich b efindet s ich die Ortslage Boslar und westlich
die Ortschaft Tetz. Die Größe des Verfahrensgebiete s beträgt ca. 48 ha. Das Plangebiet befindet
sich innerhalb der Gemarkung Boslar im Bereich der
Flächen:
Flur 17, Flurstücke 29, 36 tw., 37 tw., 38 tw., 39,
65, 66 tw., 67 tw., 78 tw., 79, 80, 81 tw., 100 tw.
40 tw., 41 tw., 42 tw., 50 tw., 51, 61, 63, 64,
und
Flur 18 Flurstücke 10 tw., 66 tw. 67, 68, 69, 70, 7 1, 72 tw., 86, 87 tw., 99 tw., 119 tw., 147
tw., 101 tw., 121 tw., 132 tw., 133, 134, 145 tw., 146 tw., 147 tw ..
Die Anlagen selbst befinden sich im Bereich der Röd inger Lössplatte. Die insgesamt schwach
reliefierte Landschaft fällt von etwa 90 m auf etwa
80 m ü. NN ab. Aufgrund der ertragreichen
Böden herrscht intensiver Ackerbau vor. Der Raum wi rd von den Fernve rkehrsstraßen A 44 und
B 55 zerschnitten. Etwa 4 km östlich der Standorte
der geplanten WEA befinden sind zwischen
Speil und Güsten fünf WEA in Betrieb. Nordöstlich v on Rödingen sind 18 WEA in Betrieb, die
sich in einer Entfernung von minimal 8 km zu den St andorten der geplanten WEA befinden. Am
Rand des Tagebaus Hambach sind weitere WEA in Betri
eb.
Das Plangebiet wird ausschließlich intensiv landwir tschaftlich (Ackerbau) genutzt. Strukturierende Landschaftselemente, insbesondere visuell wirksa me Vegetation mit Hochgrün, fehlen vol lständig.
Eckdaten
Die Potentialfläche 3 mit einer Größe von ca. 47,82
ha liegt im äußersten Osten des Stadtgebi
tes und grenzt an das Stadtgebiet Jülich an. Nordwe stlich liegt die Ortslage Boslar.
Die Windhöffigkeit der Fläche liegt bei 6,75 bis 7,00 m/ s.
Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erre ichbar.
e-
I nfrastruktur
Nordöstlich der Fläche verläuft die Landstraße L 36 6. Hier greift die Anbaubeschränkung gemäß § 25 StrWG NRW von 40 m von Flügelspitze bis Fahrbahnrand, innerhalb eine s Abstandes
von 40 m bedürfen bauliche Anlagen der Zustimmung d
er obersten Landesstraßenbaubehörde .
Darüber hinaus wird empfohlen, für
klassifizierte Straßen Abstände in eineinhalbfacher
Höhe
der Gesa mthöhe einzuhalten, um Gefahren durch Eiswurf etc.
zu vermeiden.
Südöstlich verläuft die Autobahn A44. Gemäß
§ 9 FStrG beträgt die anbaufreie Zone für Bund esautobahnen 40 m von Flügelspitze bis Fahrbahnrand , innerhalb eines Abstandes von 100 m
bedürfen bau liche Anlagen der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde. Au
fgrund
einzuhaltender Abstände zur nachbargemeindlichen Or
tslage Mersch und dem Verlauf der
Stadtgebietsgrenze reicht die Potentialfläche 3 nic ht bis an die Autobahntrasse. Ausreichende
Abstände sind hierdurch bereits gewährleistet.
Es liegen I nformationen zu einem 35 kV -Erdkabel der RWE vor.
Westlich der Fläche liegt der Sonderlandeplatz Bosl ar, auf dem Ultraleichtflugzeuge landen. Hier
ist auf der Grundlage eines Gutachtens, zur Ermögli chung von Flug - und Windenergienutzung,
eine Verlängerung der Start - und Landebahn geplant. Eine Genehmigung hierfür lie gt vor.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 9
2.2 Beschreibung der geplanten Windenergieanlagen
Es ist vorgesehen im Plangebiet 5 Windenergieanlage
der Anlagentypen vorgesehen.
n zu errichten. Bisher sind zwei Varianten
Variante 1:
Anlagentyp
REpower 3.2M114
Nabenhöhe
143m
Gesamthöhe
200 m
Rotordurchmesser
114 m
Nennleistung
3.170 kW
Leistungsregelung
pitch
Variante 2:
Anlagentyp
Vestas V112 -3,0 MW
Nabenhöhe
140 m
Gesamthöhe
200 m
Rotordurchmesser
196 m
Nennleistung
3.075 kW
Leistungsregelung
pitch
2.3 Beschreibung des Vorhabens
Es ist vorgesehen im Plangebiet 5 Windenergieanlage
Varianten der Anlagentypen vorgesehen .
n zu errichten. Bisher sind zwei
Variante 1:
Repower -Anlagen 3.2M114 mit einer jeweiligen Einzelleistung
von 3.170 kW und einer jeweil igen Gesamthöhe von ca. 200 m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehenen Anlagentyp 143 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf 11 4 m.
oder
Variant e 2:
Anlagentyp: Vestas V112 -3,0 MW mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.07 5 kW und einer
jeweiligen Gesamthöhe von ca. 196 m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehen Anlagentyp 140 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf
112 m.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 10
2.4 Verfahren
Für die Planung soll ein Bebauungsplan gemäß § 30
BauGB aufgestellt werden.
2.5 Erschließung
Das Plangebiet wird derzeit durch eine Vielzahl von Wirtschaftswegen er schlossen, die die Fl äche sowohl von Norden nach Süden als auch von Osten
nach Westen durchziehen und an ein
leistungsstärkeres Straßennetz anbinden. Die beschr iebenen Wege sind in wassergebundener
Ausführung vorhanden und sollen zukünftig als Zufah rten zu den einzelnen Anlagenstandorten
dienen.
Der Ausbau der Wege wird über vertragliche Regelung en zwischen den Anlagenbetreibern und
den Grundstückseigentümern geregelt.
Eine ausreichenden Erschließung im Sinne des
§ 35 BauGB sowie der dafür erforderliche Ausgleich nach
dem Bundesnaturschutzgesetz muss
spätestens im Rahmen der BI mSch -Genehmigung nach gewiesen werden.
Der mit den Windkraftanlagen erzeugte Strom muss üb er das bestehende Netz von Mittel - und
Hochspannungsleitungen zu den Verbrauchern geleitet
werden. Daher ist von der Trafostation
der jeweiligen Windkraftanlage ein Erdkabel
möglichst zur nächsten Einspeisemöglichkeit zu
führen. Bisher liegen I nformationen zu einem 35 kV -Erdkabel der RWE vor. Die Einspeisemö glichkeiten werden im weiteren Verfahren geprüft.
Es erfolgt hierfür ebenfalls eine vertragliche Vere
3
ERFASSUNG
TENZI ALE
UND
inbarung.
BEWERTUNG
DER
NATURRAUMPO-
3.1 Relief, Geologie und Boden Erfassung der Naturraumpotentiale
Die geologischen Verhältnisse des Plangebietes sind
in der Bodenkarte des Kreises Düren d okumentiert. Das Plangebiet liegt innerhalb der Jack erather Lößschwell e. Hier befinden sich
flachhügelige Lößhöhen mit größeren Lößmächtigkeite n (zw. 10 - 15 m), die sich über eine Ost West verlaufende Hauptterrassenscholle abgelagert h aben. Eine gewisse Relieferierung erfährt
das Gebiet durch eine Reihe von Trockentälern un d abflusslosen Wannen, auf die sich die alten
agrar -bäuerlichen Siedlungen konzentrieren, da hier die i nsgesamt tiefliegenden Grundwasse rschichten näher sind. Bodentypologisch herrschen Pa rabraunerden aus Löß (Kürzel L35, stellenweise schwach vergleyt) mit sehr hohen Bodenwertzahlen um 75 bis 85 vor. An sta rk eros i5
onsgefährdeten Kuppen - und Hanglagen (z.B. nordöstlich Titz) kommen auch R endzinen und
erodierte Parabraunerden mit Bodenwertzahlen von 60
bis 75 vor (E. Glässen, 1978). I m östl ichen Bereich des Plangebietes treten kleinflächig humose Böden auf ( Bodentyp Kolluvium, Kü rzel K34).
Gemäß den Bodenkarten des Geologischenen Dienstes h
andelt es sich insgesamt um schut zwürdige Böden, die aufgrund I hrer hohen natürlichen
Bodenfruchbarkeit besonders schutzwü rdig sind.
Derzeit besteht im Plangebiet kein Altlastenverdach t, da die Fläche landwirtschaftlich genutzt
wird. Durch die Planung werden nur geringe Auswirku ngen auf das Schutzgut Boden im Bereich
der Fundamente und ggf. für den Wegeausbau entstehe n.
5
Rendzinen sind flachgründige Böden, die sich auf ca rbonat - oder gipsreichen Gesteinen bilden. Der Bodentyp wei st zwei Horizonte
auf (Ah/ cC). Bei dem Ah -Horizont liegt über dem Ausgangsmaterial ein humose r (h) Oberbodenhorizont (A). Seine Mächtigkeit
muss > 2 cm und ≤ 40 cm betragen. cC - Horizont befindet sich direkt unterhalb des ah -Horizontes und muss carbonatisch oder
gipshaltig (c) sein, also einen Kalk - bzw. Gipsgehalt von ≥ 75 Masse % haben. (Bodenkunde Universität Hohenheim zu Rendz ina,
Zugriff am 20.06.2013)
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
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Bew ertung der Naturraumpotentiale
Aus Löß entstandene Böden haben üblicherweise einen
hohen Nährstoffgehalt und verfügen
über ein hohes Wasserspeichervermögen und eine gute
Durchlüftung, was diese Böden für die
Landwirtschaft besonders ertragreich macht. Nachtei lige Auswirkungen auf den Boden durch die
landwirtschaftliche Bewirtschaftung ergeben sich al lerdings durch den Einsatz von Düngemittel
sowie durch die Verdichtung des Bodens mit landwirt schaftlichen Geräten.
Die Geländeverhältnisse innerhalb des Plangebietes
ermöglichen aufgrund der mäßig ausg eprägten Neigung eine Bebauung mit geringen Eingr iffen in das vorhandene Relief; größere Er dbewegungen in Bezug auf die Topographie sind somit nicht erforderlich.
Konfliktanalyse im Hinblick auf das geplante Vorhaben
Da gewachsener Boden als Ressource nur begrenzt zur
Verfügung steht und nicht vermehrbar
bzw. ersetzbar ist, ist er grundsätzlich schutzbedü rftig. Es muss darauf geachtet werden, dass
die Funktionsfähigkeit der natürlichen Wirkungsgefü ge des Bodens auch für die Zukunft g ewäh rleistet bleibt.
Als Zielvorstellungen für das Naturraumpotenzial „ R elief und Böden“ sind insbesondere der E rhalt der natürlichen Reliefverhältnisse sowie die S icherung der natürlichen Bodeneigenschaften
und des Bodenlebens durch verminderte Bodenverdicht
ung durch das Befahren mit schweren
landwirtschaftlichen Maschinen und einem reduzierte n Düngemittel - und Biozideintrag im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung zu nennen.
Die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen führt zu einer geri ngen Versiegelung durch
Überbauung und die Anlage von Zuwegungen im Verhält
nis zu der gesamten Größe des Plangebietes. Durc h die Fundamente der 5 WEA wird eine Fläche von ins gesamt 1.570 m² vollstä ndig versiegelt. Durch den Ausbau der Zuwegung sowie
durch den Bau der Kranstellflächen wird
eine Fläche von insgesamt 42.559 m² bisher unversie gelter Fläche dauerhaft geschottert. Zudem werden die Montage und Lagerflächen nur temporä r hergestellt und nach Errichtung der
WEA wieder zurückgebaut, d.h. das Schottermaterial
wird entfernt und der zuvor abgeschobene
Boden wird entsprechend der ursprünglichen Schichtv erhältnisse wieder eingebaut, so dass
diese Flächen dann weiterhin als landwirtschaftlich e Flächen genutzt werden können.
Die versiegelten Flächen verlieren ihre Funktion al s Lebensraum für Pflanzen und Bodenorganismen sowie für die Versickerung des Grundwassers.
Die Fundamente der WEA werden auf
einer Fläche von insgesamt 1.570 m² unterirdisch (in ca. 2 -3 m Tiefe) angelegt.
Die geschotterten Erschließungswege sowie die Krans tellfläche behalten ihre Durchlässigkeit
bezüglich des Niederschlagswassers. Gegenüber einer
vollständigen Versiegelung wird die B eeinträchtigung dadurch minimiert, kann aber nicht v ollständig vermieden werden.
Des Weiteren ist insbesondere während der Bauphase mit Beeinträc htigungen der Bodenstru kturen durch den Einsatz von Baumaschinen zu rechnen
. Hierdurch kommt es zu einer weiteren
Veränderung der Standortbedingungen sowie der Boden
funktionen . Schadstoffeinträge, be ispielsweise durch Treibstoff - oder Ölverlust der Baumaschinen in den Boden, könne n nicht au sgeschlossen werden, allerdings ist zu beachten, das s dieses Risiko auch beim Einsatz von lan dwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden besteht.
Die Baufahrzeuge müssen sich auch aufgrund der technischen Anforderungen auf den bestehe nden befestigten und / oder auf den neu
anzulegenden Schotterflächen bewegen. Somit entfall en Bodenverdichtungen über die Grenzen
dieser Flächen hinaus. Eine erhebliche baubedingte
Beeinträchtigung des Bodens durch Baufahrzeuge findet nicht statt.
Eingriffe in das natürliche Relief des Plangebietes , also Aufschüttungen und Abgrabungen, we
den bei der Realisierung des Planvorhabens voraussi chtlich nicht erforderlich sein.
r-
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Seite 12
3.2 Wasserhaushalt
Erfassung der Naturraumpotentiale
Der Großraum um das Plangebiet ist bedingt durch den Braunkohleabbau (Tagebauentwä sserung) von Grundwasserabsenkungen betroffen.
Daher ist mit der durch Sümpfungsmaßnahmen
des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenku
ng zu rechnen. Die Grundwassera bsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitende n Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch
über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunah me der Beeinflussung der Grun dwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahr en ist nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszusc hließen. Ferner ist nach Beendi gung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Bew ertung der Naturraumpotentiale
Das Plangebiet ist derzeit völlig frei von Versiege lungen, so dass das anfallende Niederschlag swasser flächenhaft versickern kann. Die vorherrsche nden Lößböden verfügen in der Regel ü ber
ein hohes Wasserspeicherungsvermögen, allerdings wi rd diese Fähigkeit durch das Fehlen von
Vegetationsstrukturen gemindert . Die die im Plangebiet vorhandenen Böden besitzen
eine sehr
6
hohe nutzbare Feldkapazität .
Konfliktanalyse im Hinblick auf das geplante Vorhaben
Als langfristiges Entwicklungsziel ist die Sicherun g bzw. Wiederherstellung von funktionsfähigen
Wasserkreisläufen, sowohl als Grundwassersysteme al s auch natürliche Oberflächengewässe rsysteme, zu nennen. Die Versickerungsfähigkeit des
Bodens und die Grundwasserneubildung srate sollen erhalten und wenn möglich verbessert werden, um den
natürlichen Wasserkreislauf
zu sichern.
Zur Verbesserung bzw. zur Sicherung der vorhandenen
Wasserqualität im Plangebiet selbst und
in der näheren Umgebung sind vor allem die Schadstoffeinträge von den landwirtsc haftlichen
Flächen zu reduzieren, um Grund - und Oberflächenwasserverunreinigungen zu vermeiden.
Durch Überbauung und Versiegelung bisher landwirtsc haftlich genutzter Böden kommt es innerhalb des Plangebi etes zu einer Reduzierung der Versickerungsfähigkei t des Bodens. Dies
kann zu einer Minimierung der Grundwasserneubildung
srate sowie zu einer Beeinträchtigung
der Lebensräume für Pflanzen und Tiere führen . Da allerdings die Versiegelung gering ist, können diese nachteiligen Auswirkungen weitestgehend reduz iert werden. Außerdem sind die B öden in Bezug auf die Versickerung insgesamt nur bed ingt geeignet. Mit einer erheblichen Ve ränderung der Grundwasserneubildungsrate ist somit n icht zu rechnen.
Dennoch kann es aufgrund der Umsetzung des geplante n Bauvorhabens zu einer Störung des
Wasserhaushaltes durch die Beeinträchtigung der Gru ndwasserströmungsverhältnisse und eine
Verschmutzung des Grundwassers durch Schadstoffemis sionen kommen. Bei der Beurteilung
des Ei ngriffs in den Wasserhaushalt, der durch die Versie gelung und Überbauung bisher offenliegender Böden hervorgerufen wird, ist allerdings
auch zu beachten, dass es durch den Verlust
bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen zu eine m Wegfall von Düngemittel - und Biozideinträgen kommt und somit eine Auswaschung dieser Scha dstoffe in das Grund - und Oberfläche nwasser ausbleibt.
6
Unt er Feldkapazität versteht man die Wassermenge, die ein zunächst wass ergesättigter Boden gegen die Schwerkraft nach 2 bis 3
Tagen noch halten kann. Die nutzbare Feldkapazität
ist der Teil der Feldkapazität, der für die Vegetat ion nutzbar ist und im Boden
in den Mittelporen mit Saugspannungen zwischen den
pF-Werten 6 1,8 und 4,2 gespeichert wird.
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Seite 13
3.3 Klima und I mmissionen
Erfassung der Naturraumpotentiale
Die Region ist geprägt durch ein gemäßigtes, atlant
warmen Sommern.
Folgende Wetterdaten liegen für den Untersuchungsra
mittlere Lufttemperatur/ a 9,5 - 10 ° C
mittlere Niederschläge/ a 700 - 750 mm
mittlere Zahl der Frosttage/ a < 80
mittlere Zahl der Eistage/ a < 20
mittlere Zahl der Schneetage/ a < 10
mittlere Sonnenscheindauer < 1500
isches Klima mit milden Wintern und mäßig
um vor:
vorherrschende Windrichtungen Südwest
Als unbebaute Freifläche wirkt das Plangebiet bishe r als Kaltluftentstehungs - und -leitfläche zur
Versorgung der angrenzenden bebauten Gebiete mit Fr
ischluft. Die vorhandene Vegetation
wirkt in gewissem Maße als Schadstoff - und Staubfilter. Durch die intensive landwirtschaft liche
Nutzung sind die klimatischen Funktionen der Fläche n jedoch jahreszeitabhängig bei fehlender
Vegetation eingeschränkt.
Bew ertung der Naturraumpotentiale
Die klimatische Funktion des Plangebietes für das ö rtliche Klima ist nur von geringer Bedeutung.
Zum einen kommt es auf den landwirtschaftlich genut zten Flächen nur jahreszeitlich bedingt zur
Entstehung von Kaltluft. Das weitgehende Fehlen von
Dauergrün innerhalb dieser Bereiche ve rstärkt diesen Effekt, da eine gleichmäßige Verdunst ung und Verschattung somit nicht gegeben
ist und kein Beitrag zu einer stabilen Erhöhung der
lokalen Luftfeuchtigkeit geleistet werden
kann.
Konfliktanalyse im Hinblick auf das geplante Vorhaben
I n erster Linie sind aus übergeordneter Sicht der L andschaftsplanung Vorkehrungen zu treffen,
die auf eine I ngangsetzung bzw. Gewährleistung von
lokalen Luftaustauschbewegungen und
der Kaltluftproduktion abzielen. Dies ist durch die
Anreicherung der Landschaft mit klimatisch
günstig wirkenden Gehölzstrukturen zu erreichen.
Dies würde jedoch die Funktion der Fläche
als Ackerland weiter einschränken.
Mit der Realisierung der Windkraftanlagen kommt es durch die Versiegelung und Ü berbauung
von bisher unbebauten Flächen zu einer nachteiligen
Veränderung des lokalen Temperatur - und
Feuchtehaushaltes. Strahlungseffekte werden verände rt und die verstärkte Wärmerückhaltung
führt zu einer lokalen Erhöhung der Lufttemperatur
in Verbindung mit einer Senkung der Luf tfeuchtigkeit. Die Auswirkungen sind hier jedoch gering, da die Ve rsiegelung im Vergleich zu der
Größe des gesamten Plangebietes zu vernachlässigen
ist. Zudem bleiben die Ackerflächen zw ischen den einzelnen Windkraftstandorten bestehen.
3.4 Lebensräume und ihre Lebensgemeinschaften
Erfassung der Naturraumpotentiale
Heutige potenzielle natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation beschreibt di ejenige Vegetation, die sich einstellen würde
(hypothetischer Zustand), wenn die Fläche keiner an thropogenen Beeinflussung unterläge. Die
potenzielle natürliche Vegetation kann zur Bewertun g der Naturnähe herangezogen werden.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 14
Das Plangebiet liegt innerhalb der Jackerather Lößs chwelle. Hier würde die potenzielle natürl iche Vegetation aus Eichen -Hainbuchenwald bestehen. Durch die anthropogene Bee influssung
ist im Plangebiet keine potenziell natürliche Veget at ion vorhanden und in der weiteren Umg ebung allenfalls fragmentarisch ausgebildet.
Bestandsbeschreibung
Bei den Flächen handelt es sich um rein agrarisch g enutzte Flächen ohne Unterbrechung durch
Aufwüchse. Die Zootopstruktur ist demnach sehr schw
ach ausgeprägt. Es ist im Wesentlichen
mit dem Auftreten unempfindlicher Arten zu rechnen.
Die intensiv genutzten Ackerflächen we rden durch eine eingeschränkte Artenvielfalt geprägt. Aufgrund des Düngemittel - und Biozideintrags kommt es zu erschwerten Lebensbedingungen, we shalb Wildkräuter kaum noch existen zfähig sind. Die Bewirtschaftung erfolgt meist bis h in zu den Wirtschaftswegen bzw. Grun dstücksgrenzen.
Lediglich entlang der Autobahn A 44 und entlang der
L 366 sind rechts und links Bäume
gepflanzt. Weitere hochwertigere Strukturen bietet
das ehemalige Sendeanlagengelände des
WDR im Osten des Untersuchungsgebietes. Dort befind
en sich Gebüsche, Feldgehölze und mi ttelalte bis alte Bäume und Baumgruppen auf verbrach ten Grünlandflächen.
Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen s tellen sich aufgrund der intensiven Bewir tschaftung und der artenarmen Vegetation als Biotopt yp mit geringem Arten - und Biotoppote nzial dar. Zu Zeiten vorhandener Feldfrucht sind übe rwiegend I nsektenarten vorzufinden, die an
die schnell wechselnden Lebensbedingungen angepasst sin
d oder eine hohe Lauffähigkeit besi tzen, um so aus angrenzenden höherwertigen Biotopen
die Ackerflächen wieder zu besiedeln.
Das Gelände weist kein merkliches Gefälle auf. Das
Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebi eten. Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet ers treckt sich von Tetz in Richtung Boslar
entlang des Malefinkbachs sowie von Tetz parallel z ur L 253 in nördliche und südliche Richtung.
Die Entfernung beträgt etwa 500 m. Um Broich und Bo slar sind einige geschützte Landschaft sbestandteile, die durch das Vorhaben nicht tangiert
werden. Das nächste Naturschutzgebiet
befindet sich an der Rur südwestlich von Boslar in
über 1,6 km Entfernung. Das Naturschutzg ebiet ist gleichzeitig FFH- Gebiet.
I m Hinblick auf die im Plangebiet vorkommenden Arte n wurde ein Artenschutzgutachten erstellt
(Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fe hr, Diplom Biologe, Artenschutzrechtliches
Gutachten zum Gemeindeübergreifenden Windpark Linni
ch -Jülich, Juli 2013). Das in dem Gu tachten betrachtete Standortkonzept ist von einer we sentlich größeren Fläche ausgegangen. Es
war die Errichtung von 10 Windenergieanlagen (WEA)
zwischen den Ortschaften Linnich -Broich
und Linnich Boslar westlich der A 44 und Jülich -Mersch und Jülich (Hauptort) östlich der Aut obahn vorgesehen. Das aktuelle Plangebiet entspricht
einem Ausschnitt der damals zugrunde
gelegten Standortplanung.
Brutvögel und Fledermäuse wurden in einem 500 m Ra dius um die geplante Vorrangzone anhand von Kartierungen, Sichtbeobachtungen, Begehung
en, Ultraschalldetektoren, im Zeitraum
von August 2011 bis Juli 2012 untersucht. Großvogel arten (z.B Greifvogelarten wie der Rotm ilan) mit Bezug zum Plangebiet wurden in einem weite ren Umfeld von bis zu 3 km beobachtet.
Des W eiteren wurden die Auswertungen zusätzlich anhand e xterner Daten des LANUV (FI S,
@LI NFOS, Karte der Vorkommensgebiete und Population
szentren, Energieatlas NRW), der
Schutzgebietsbeschreibungen der umliegenden Schutzg
ebiete sowie Hinweisen des Kreises D üren zur Steinkauzkartierung der EGE (Gesellschaft zur E rhaltung der Eulen e. V.) vorgenommen.
Das Fachinformationssystem geschützte Arten des LAN UV NRW gibt für das Messtischblatt 5004
Jülich folgende Arten für die Lebensraumtypen Acker , Grünland, Feldgehölze Säume, Gebäude
an:
Art
Status
Erhaltungszustand
in NRW
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
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Säugetiere
Braunes Langohr
Art vorhanden
Günstig
Breitflügelfledermaus
Art vorhanden
Günstig
Europäischer Biber
Art vorhanden
Günstig
Fransenfledermaus
Art vorhanden
Günstig
Graues Langohr
Art vorhanden
Schlecht
Große Bartfledermaus
Art vorhanden
Ungünstig
Großer Abendsegler
Art vorhanden
Ungünstig
Fransenfledermaus
Art vorhanden
Günstig
Haselmaus
Art vorhanden
Günstig
Kleine Bartfledermaus
Art vorhanden
Günstig
Bechsteinfledermaus
Art vorhanden
Schlecht
Rauhautfledermaus
Art vorhanden
Günstig
Wasserfledermaus
Art vorhanden
Günstig
Zwergfledermaus
Art vorhanden
Günstig
Tab. 6: Messtischblatt MTB 5004, Säugetiere
Quelle: LANUV
Art
Status
Erhaltungszustand
in NRW Kontinental ( KON)
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
Durchzügler
sicher brütend
Wintergast
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
Beobachtet zur Bru tzeit
Sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
beobachtet zur Bru tzeit
sicher brütend
Ungünstig
Günstig
Günstig
Ungünstig Schlecht
Günstig
Günstig
Günstig
Günstig
Günstig
Günstig
Günstig
Günstig Günstig
Ungünstig Günstig Ungünstig
Ungünstig
Vögel
Baumfalke
Feldlerche
Feldschwirl
Gartenrotschwanz
Grauammer
Graureiher
Habicht
Kiebitz
Kiebitz
Kleinspecht
Kornweihe
Mäusebussard
Mehlschwalbe
Nachtigall
Pirol
Rauchschwalbe
Rebhuhn
Rohrweihe
Rotmilan
Schleiereule
Schwarzkehlchen
Schwarzspecht
Sperber
Steinkauz
Turmfalke
Schlecht
Günstig
Ungünstig
Günstig
Günstig
Ungünstig
Günstig
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Turteltaube
Waldkauz
Waldohreule
Wiesenpieper
Seite 16
sicher
sicher
sicher
sicher
brütend
brütend
brütend
brütend
Ungünstig Günstig
Günstig
Günstig -
Tab. 7: Messtischblatt MTB 5004, Vögel
Quelle: LANUV
Art
Status
Erhaltungszustand
in NRW Kontinental
( KON)
Art
Art
Art
Art
Ungünstig
Ungünstig
Günstig
Ungünstig
Amphibien
Kleiner Wasserfrosch
Kreuzkröte
Springfrosch
Wechselkröte
vorhanden
vorhanden
vorhanden
vorhanden
Tab. 8: Messtischblatt MTB 5004, Amphibien
Quelle: LANUV
Art
Status
Erhaltungszustand
in NRW Kontinental
( KON)
Art vorhanden
Günstig
Schmetterlinge
Nachtkerzenschwärmer
Tab. 9: Messtischblatt MTB 5004, Schmetterlinge
Quelle: LANUV
Für das Messtischblatt MTB 5004 sind 14 Säugetierar ten (davon sind 12 Fledermäuse), 29 V
gelarten, 4 Amphibienarten und eine Schmetterlingsart genannt.
o-
I m Folgenden werden die im Plangebiet vom Vorhaben
potenziell betroffenen planungsrelevanten Arten aufgeführt und im Hinblick auf das Vorhab en abgewogen. Hierbei handelt es sich um
Vogel - und Fledermausarten. Das Fundortkataster @LI NFOS ne
nnt für das Umfeld noch einige
Stellen, die in den 1990er J ahren von Feldhamstern besetzt waren, aktuelle Hinw eise gibt es
jedoch nicht. Daher erübrigt sich eine artenschutzr echtliche Betrachtung der Art.
Vogelarten
Die Hälfte der im Messtischblatt aufgeführten Arten
konnte durch den Artenschutzgutachter
nachgewi esen werden. Von den Feldarten fehlt der Grauammer.
Der Schwarzspecht braucht
ältere Baumbestände. Diese sind im Plangebiet nicht
vorhanden. Der Habicht und der Baumfa lke konnten während der Begehungen nicht nachgewiese
n werden. Das Vorkommen des Habichts kann jedoch im Plangebiet nicht gänzlich ausgeschlo ssen werden. Auf der Schlagflur findet diese Art geeignete Habitatbedingungen.
Die bevorzugten Nahrungshabitate des Baumfalken sin d Bachläufe mit umliegenden Wiesen, wo
er Libellen und Schwalben jagt.
Die Mehlschwalbe konnte als Nahrungsgast nicht gesichte t werden. Sie könnte jedoch in den
umliegenden Dörfern brüten.
Auf dem Gelände der ehemaligen WDR -Sendestation kommt die Waldohreule auf dem Gelände
vor. Weitere Eulenarten wurden im Untersuchungsgebi et nicht erfasst. Gemäß den Kartierungen
der EGE aus den 1990er Jahren kommt der Steinkauz a n den Ortsrändern der umliegenden
Orte Broich, Boslar und Mersch als Brutvogel vor. Z um geplanten Windpark bestehen von den
Habitaten sehr weite Abstände, so dass eine Betroff enheit ausgeschlossen werden kann. Die
geplanten WEA liegen nicht im Aktionsraum der Stein käuze.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 17
Der Pirol und die Turteltaube bevorzugen Auenwaldbe reiche. Diese kommen im Untersuchung sraum nicht vor. Der Kleinspecht kommt eher in Obstw iesen oder lichten Waldbeständen vor, die
ebenfalls im Plangebiet nicht vorhanden sind.
Der Feldschwirl und die Nachtigall sind sehr auffäl lig im Gesang, so dass ihr Vorkommen sicher
festgestellt werden würde. I n den Begehungen konnte
kein Nachweis dieser Arten erbrach t
werden.
I n Bezug auf die Zugvogelerfassung ist für das Proj ektgebiet eine weit unterdurchschnittliche
Nutzung als Durchzugsraum in 2011/ 2012 festzustelle n.
Am 19.03.2012 zogen 20 Kraniche östlich des Untersu chungsraums über die Bördelandschaft.
Dies ko mmt sicherlich immer wieder öfter vor. Da der gesam te Großraum als Durchzugsraum
geeignet ist und als solcher genutzt wird, ist von
keiner engen räumlichen Bindung auszugehen.
Bei der Vogelkartierung wurden 67 Arten festgestell t. I nsgesamt wurden 29 Vogela rten vor dem
Hintergrund einer potenziellen besonderen Betroffen heit gegenüber WEA vertiefender betrac htet.
Fledermäuse
Auf Grundlage von Detektor - Untersuchungen konnten Aussagen zu Zugaktivitäten u
nd Nahrungsgebieten von Fledermausarten im Untersuchungsr
aum getroffen werden. I m Zeitraum
zwischen März und Juli 2012 fanden 7 detektorbasier ende Untersuchungen statt. Dazu wurde
eine rechnergestützte Spektogrammanalyse der im Gel ände erfassten Signale durchgeführt.
Auf ziehende Große Abendsegler und andere ziehende
Arten wurde insbesondere bei vier
Abendbegehungen in der Zeit von August bis Oktober
2011 geachtet. Diese Begehungen begi nnen bereits 2 Stunden vor Sonnenuntergang.
Das Vorkommen der Fledermäuse im Untersuchungsgebie
t beschränkt sich auf die wenigen
strukturierten Bereiche (Bereiche der WDR -Sendeanlagen sowie gelegentlich der Gehölzbestand
der Feldwegeüberführung über die Autobahn). Auf den
offenen Flächen konnten bei den insg esamt 11 Geländeetagen keine Fledermausarten
detektiert werden. Bei den Untersuchungen
konnte das Vorkommen der drei Arten Zw ergfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großer Abendsegler , wobei nur die Zwergfledermaus mit hoher Stetigkei t festgestellt wurde.
I m Messtischblatt sind weiterhin die Arten Bechstei nfledermaus, Große Bartfledermaus, Wasse rfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermau s, Rauhautfledermaus, Braunes und Graues Langohr genannt.
Von den genannten Arten können am ehesten die Frans enfledermaus und die kleine Bartfl edermaus im Bereich des ehemaligen WDR -Geländes vorkommen. Bechsteinfledermaus, Große
Bartfledermaus und Braunes Langohr sind stark an Wa ldbestände gebunden. Das Graue Lan gohr ist sehr selten. Die Wasserfledermaus quartiert
im Sommer in Baumhöhlen und fliegt an
Gewässer. Das nächste Vorkommen dieser Art ist an d er Rur zu erwarten.
Bis auf das ehemalige WDR -Gelände hat das Gebiet keine nennenswerte Bedeutung
mäuse, weder während der sommerlichen Aktivitätszei t noch auf den Zug.
für Flede r-
Feldhamster
Eine Kartierung des Feldhamsters fand in Form einer
Baukartierung auf den für die geplanten
WEA projektierten Ackerparzellen statt. Bei der Unt ersuchung wurden die Flächen in einem
dichten Reihenabstand abgelaufen und sorgsam auf da s Vorhandensein von Bauten untersucht.
Die K artierung erfolgte im Spätsommer 2011 (nach Abernte n und Räumen von Getreideflächen)
bzw. Frühjahr 2012 (bei Auflaufen der Kulturen).
Bei der Kartierung des Feldhamsters auf dem Plangeb
aktuellen Feldhamsterbesatz.
iet fanden sich keine Hinweise auf einen
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 18
Amphibien/ Schmetterlinge
Es ist davon auszugehen, dass das Plangebiet keine
essentielle Bedeutung als Teillebensraum
für die im Messtischblatt aufgeführten Amphibien - und Schmetterlingsarten hat .
Bew ertung der Naturraumpotentiale
Vegetation
Der Vegetation sbestand auf den Flächen des Plangebietes ist erheblich durch die me nschlichen
Nutzungsformen beeinflusst. Die intensiv genutzten
landwirtschaftlichen Flächen, deren Acke rbegleitflora im W esentlichen von der Art der angebauten Feldfrucht a bhängig ist, biet en derzeit
keine günstigen Lebensbedingungen für wildwachsende
Pflanzenarten und -gemeinschaften.
Tierwelt
Das Überdauern einer für den Planungsraum spezifisc hen Tier - und Pflanzenwelt muss durch
Erhalt, Schaffung und Entwicklung von Biotopsysteme n gewährleistet werden. Diese für den
Planungsraum charakteristischen Biotopsysteme haben
neben der Funktion als Lebensraum für
Pflanzen und Tiere eine hohe Bedeutung für die erd - und naturgeschichtliche Wissenschaft und
Forschung. Hier wird vor allem vernetzenden Struktu ren wie Feldhecken und Gehölzstreifen,
wenigstens aber natürlichen Feldrainen als Elemente
zur Herstellung eines Biotopverbundes
besondere Bedeutung zugesprochen.
Die Überprüfung der potenziellen Vorkommen im Hinblick
auf eine Betroffenheit durch die geplanten WEA (z.B. durch Kollision, Lärm und die Räu mung der Vegetation und somit der potenziellen Lebens - und Brutstätten) hat ergeben dass unter den 49 in den MTB 5003 und 5103
nachgewiesenen Brutvogelarten, aufgrund der Lebensr
aumeignung im U nter suchung sraum oder einem potenziellen Vorkommen von Arten mit großen A ktivitätsräumen im weiteren
Umfeld ein Großteil dieser Arten weder durch Kollis ionen gefährdet ist noch ein Meideverhalten
gegenüber WEA zeigt.
gende 10 vertiefend zu betrachtete Vogelarten : Feldlerche, Feldsperling, Gartenrotschw anz, Kiebitz, Mäusebussard, Rebhuhn, Saatkrähe,
Schw arzkehlchen, Wachtel und Waldohreule.
I n die Gruppe der Brutvögel fallen fol
Aus der Gruppe der 29 vertiefend zu betrachtenden V
schließlich als Nahrungsgäste bzw. Durchzügler vor:
ogelarten kommen folgende 19
Arten au s-
Baumpieper, Bekassine, Braunkehlchen, Flussseeschw albe, Graureiher, Heringsmöw e, Kranich, Kornw eihe, Lachmöw e, Rauchschw albe, Rohrw eihe, Rotmilan, Silberreiher, Steinschmätzer, Sturmmöw e, Silbermöw e, Sperber, Turmfalke und Wiesenpieper.
Diese Arten werden in die vertiefende Prüfung aufge
nommen.
Neben den 29 entweder streng geschützten und/ oder g efährdeten Vogelarten wurden 38 weit ere Vogelarten im Untersuchungsraum kartiert. Hierbe i handelt es sich um allgemein häufige,
weit verbreitete und ungefährdete Vogelarten mit gü nstigem Erhaltungszustand. Darunter fallen
z.B. eine Vielzahl von „ Allerweltsarten“ Drossel -, Grasmücken, Meisen - und Finkenarten, Rabenvögel und Tauben. Bei diesen Arten ist von einer ho hen Anpassungsfähigkeit auszugehen (vgl.
Kapitel 1.2.2. Empfindlichkeit).
Das Vorkommen der Fledermäuse im Untersuchungsgebie
t beschränkt sich auf die wenigen
strukturierten Bereiche (Bereiche der WDR -Sendeanlagen sowie gelegentlich der Gehölzbestand
der Feldwegeüberführung über die Autobahn). Auf den
offenen Flächen konnten bei den insg e-
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
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samt 11 Geländeetagen keine Fledermausarten
detektiert werden. Bei den Untersuchungen
konnte das Vorkommen der drei Arten Zw ergfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großer Abendsegler , wobei nur die Zwergfledermaus mit hoher Stetigkei t festgestellt wurde. Die
Zwergfledermaus verhält sich im Gebiet jedoch stark
strukturgebunden.
Bei der Kartierung des Feldhamsters auf dem Plangeb
aktuellen Feldhamsterbesatz.
iet fanden si ch keine Hinweise auf einen
Es ist davon auszugehen, dass das Plangebiet keine
essentielle Bedeutung als Teillebensraum
für die im Messtischblatt aufgeführten Amphibien - und Schmetterlingsarten hat .
Der Schwerpunkt anderer Tie rarten innerhalb des Plangebietes liegt derzeit im
Bereich von A rten mit geringer Störanfälligkeit, die an schnell w echselnde Lebensbedingungen angepasst sind
oder eine hohe Lauffähigkeit besitzen. Die landwirt schaftlichen Nutzflächen stellen sich als Ba rrieren insbesondere für kleinere Tierarten dar, so d ass Wanderungs - und Ausbreitungsbew egungen stark eingeschränkt sind.
Konfliktanalyse im Hinblick auf das geplante Vorhaben
Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen s tellen sich aufgrund der inten siven Bewir tschaftung und der artenarmen Vegetation als Biotopt yp mit geringem Arten - und Biotoppote nzial dar. Die Zootopstruktur ist demnach sehr schwa ch ausgeprägt. Zu Zeiten vorhandener Fel dfrucht sind überwiegend I nsektenarten vorzufinden,
die an die s chnell wechselnden Lebensbedingungen angepasst sind oder eine hohe Lauffähigke it besitzen, um so aus angrenzenden h öherwertigen Biotopen die Ackerflächen wieder zu bes iedeln. Die häufige Anpassungsfähigkeit,
die von den hier vorkommenden Tierarten gefordert i st, weist darauf hin, dass es sich hier um
eher weniger störempfindliche Tierarten handelt. De nnoch erfüllt der Untersuchungsraum mit
seiner vergleichsweise homogenen Biotopausstattung
die Lebensraumansprüche vor allem für
Arten des Offenlandes. Deswegen hat der Untersuchun
gsraum gerade für wertgebende Arten
des Offenlandes eine durchschnittliche bis besonder e Bedeutung.
Die Entwicklung des Plangebietes, die mit Flächenve rsiegelungen und Änderungen der bisher igen Nutzungen verbunden ist, führt zu einer
Beeinträchtigung der Lebensräume von verschi edenen Tier - und Pflanzenarten. Um Beeinträchtigungen zu verring ern und so ein Auslösen von
Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 -3 BNatSchG zu verhindern, wurde ein Gutachten
erstellt, das die vorkommende n planungsrelevanten Arten der Fläche aufnimmt und
die Gefahr
bezüglich dieser abschätzt (Büro für Ökologie & Lan dschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Bi ologe, Juli 2013).
Vogelarten
Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Untersuchu ngsraums als Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere/ Aufenthaltsorte wurde
ermittelt, ob von dem Vorhaben Auswi rkungen zu erwarten sind, durch die ein Verbotstatbe stand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt
wird.
Die Brutvogelarten des Offenlandes Feldlerche (122
Bru tpaare im Gebiet), Kiebitz (2 Brutpaare),
Rebhuhn (3 Stellen) und Wachtel (1 Stelle mit Wacht elschlag) sind potenziell am ehesten durch
das Vorhaben betroffen. Für diese bodenbrütenden Ar ten besteht ein Tötungs - und Verle tzungsrisiko, wenn die Baufeldfreimachung außerhalb
der Brutzeit durchgeführt wird. Abwe ichungen hiervon sind nach vorhergehender Abstimmung
mit der ULB denkbar. Dazu muss vo rab gutachterlich festgestellt werden, dass sich im
Bereich des Baufeldes keine Vogelbrut befi ndet.
Für die Wachteln und Rebhühner und Kiebitze ist ein
signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, vor
allem durch die bodengebundene Lebensweise auszusch
ließen. Todfunde konnten für diese
Arten kaum oder nur in einer sehr geringen Anzahl r egistriert werden. Kiebitze reagieren jedoch
mit einer recht deutlichen Meidungsreaktion auf Win denergieanlagen. I n der Regel halten Sie
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 20
mehrere hundert Meter Abstand mit dem Brutplatz hie rzu. Anders verhält sich die Feldlerche.
Hier ist das Tötungs - und Verletzungsrisiko erhöht, da die Arten einen ho hen Sinkflug ausüben,
mit dem Sie in Rotorschwenkbereiche gelangen können
. Obwohl der Vogelschlag für die Fel dlerche ein gewisses Problem darstellt, wird dieses
nicht als signifikant erhöhtes Risiko darg estellt. Dies liegt an der Häufigkeit der Art. Bei
einem bundesdeutschen Bestand von ca. 2 -3 Mi llionen Tieren relativiert sich der Verlust der Feld lerche.
Das Schwarzkehlchen lebt in Grünlandbereichen mit k leinen Gebüschen, Hochstauden, struktu rreichen Säumen zum Nahrungserwerb. Das Schwarzkehlc
hen bewegt sich meist bodennah und
ist ebenfalls ein Bodenbrüter und ist daher durch d en Betrieb der WEA nicht beeinträchtigt. Das
Schwarzkehlchen brütet im westlichen Bereich der eh emaligen WDR -Sendestation und ist eng
an diese Struktur gebunden. Da die geplanten WEA me hrere hundert Meter von dem Brutplatz
stehen, stellen sie keine Gefahr für das Schwarzkeh lchen dar.
Der Gartenrotschwanz ist stark an Gebüschstrukturen
gebunden und sucht seine Nahrung in
Bodennähe auf. Das Tötungs - und Verletzungsrisiko durch das Vorhaben ist aufgru nd seiner
Lebensweise sehr gering. Der nächste Brutverdacht b efindet sich im westlichen Bereich der
ehemaligen WDR -Sendestation.
Feldsperlinge sind Höhlenbrüter, die Specht - oder Faulhöhlen aber auch Gebäudenischen nu tzen. Sie sind in halboffenen Agrarlandschaften mit
einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen,
Feldgehölzen und Waldrändern zu finden. Brutnachwei se konnten im Bereich des ehemaligen
WDR-Geländes dokumentiert werden. Ein erhöhtes Tötungsr
isiko ist hier auszuschließen.
Es konnte im Untersuchungsgebiet ein besetzter Horst im Norden d es ehemaligen WDR Geländes nachgewiesen werden. Weiterhin konnten ein
zelne Bussarde kreisend auf der Suche
nach Nahrung über dem gesamten Untersuchungsraum ge
sichtet werden. Für den Mäusebu ssard wird ein erhöhtes Schlagrisiko in Deutschland
verzeichnet. Da der Mäusebussard die häufigste Greifvogelart in Deutschland ist (ca. 96.000
Brutpaare), ist bei den WEA -Vorhaben nicht
von einer populationsrelevanten, erheblichen Beeint rächtigung auszugehen.
Die Saatkrähe ist im Gebiet ebenfalls sehr häufig a uf Nahrungssuche. Am nördlichen Rand des
Untersuchungsgebietes im Feldgehölz der Autobahnauf
fahrt Jülich -Ost befindet sich eine Kol onie mit 120 -150 Nestern. Die Tiere nutzen die Offenlandflächen
auf Nahrungssuche und fliegen
meist in einer Höhe außerhalb der Reichweite der Ro torblätter. Da Rabenvögel Gefahren sehr
gut erkennen, ist der dokumentierte Vogelschlag die ser Art sehr gering. Daher ist ein signifikantes Tötungsrisiko auszuschließen.
Ein Waldohreulenpaar konnt e im Bereich des ehemaligen WDR -Geländes nachgewiesen werden,
wo sich ihr Jagdflug auf den strukturreichen Fläche n konzentriert. Der Jagdflug findet in recht
geringer Höhe statt. Daher ist ein signifikant erhö htes Schlagrisiko in der jetzigen Konzeption
nicht anzunehmen.
Weiterhin wurde untersucht, inwieweit durch das Vor haben Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1
Nr.2 BNatSchG ausgelöst werden. Das in der Untersuc hung festgestellte Wachtelrevier liegt
nicht im unmittelbaren Wirkbereich einer geplanten
WEA. Die Wachtel ändert in Abhängigkeit
von der Feldfrucht alljährlich den Brutstandort. Da s heißt, dass die Art ihre Brutstandorte dahingehend anpasst. Störungsarme Flächen, die von de r Wachtel als Brutplatz gewählt werden
können, stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung.
Auch der Kiebitz wurde mit 2 Paaren am nordwestlich en Rand des Untersuchungsgebiets nachgewiesen. I m Jahr 2012 lagen die Brutplätze ca. 450
m von der nächsten projektierten WEA
entfernt. Dieser Abstand reicht aus, um einen störu ngsfreien Brutstandort zu gewährleisten.
I nsofern ist davon auszugehen, dass es nicht zu erh eblichen Störungen des Kiebitzes kommt.
I n Bezug auf die Feldlerche werden sowohl Meidungsr eaktionen als auch Gewöhnungseffekte
beschrieben. Eine Vielzahl von Untersuchungen hat
mittlere Abstände von ca. 100 m zu WEA Standorten dargelegt. Geht man von diesem Abstand a uch für das Vorhaben aus, sind im dire kten Umkreis genügend Ausweichhabitate vorhanden, um
den Bestand der Feldlerchen auch
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 21
weiterhin mit dem Bau und Betrieb der geplanten WEA
in jetziger Größe aufrecht zu erhalten.
I m Sinne des vorsorgenden Artenschutzes wird gemäß
dem Artenschutzgutachten eine Verbe sserung der Lebensraumbedingungen durch Anlage von B rachestreifen oder Lerchenfenstern
empfohlen; für den Kiebitz ggf. auch die Anlage ein es ausgedehnten Flachgewässers. Die Flächen sollten außerhalb des Wirkbereiches de WEA, ab er noch innerhalb des Radius der lokalen
Population liegen.
Bei allen übrigen Brutvogelarten ist von keiner erh
BNatSchG auszugehen.
eblichen Störung gemäß § 44 Abs. 1
Nr. 2
Direkte Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (Nes tern) können aus einer Baufeldfreimachung resultieren. Um einen Verbotstatbestand gemäß
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu verme iden, sind die Baufeldfreimachungen außerhalb der Br utzeit der Vögel durchzuführen. Durch den
Effekt des Rotors kann ebenfalls eine Zerstörung vo n Fortpflanzungs - und Ruhestätten ausg elöst werden. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn im Umfeld k eine geeigneten Ausweichhabitate existieren. Dies trifft hier nicht zu.
Die hier im Offenland brütende Feldlerche kommt in
keiner so hohen Dichte vor, dass Au sgleichsmaßnahmen für die beanspruchte Plangebietsfl äche notwendig wären. Es stehen im Umfeld weitreichende Ausweichhabitate zur Verfügung,
damit wird die ökologische Funktion der
Fortpflanzungs - und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang des Vorh
abens weiterhin e rfüllt. I nsgesamt liegen daher keine Verbotstatbestä nde im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG für die hier besprochenen Brutvogelarten v or.
Auch die 19 Nahrungsgäste und Durchzügler wie Baumpiep
er, Bekassine, Braunkehlchen, Flus sseeschwalbe, Graureiher, Heringsmöwe, Kranich, Korn weihe, Lachmöwe, Rauchschwalbe,
Rohrweihe, Rotmilan, Silberreiher, Steinschmätzer,
Sturmmöwe, Silbermöwe, Sperber, Turmfa lke und Wiesenpieper werden in keinem erheblichen Ma ße artenschutzrechtlich beeinträchtigt.
Fledermäuse
Durch das Vorhaben kann es zu Fledermausschlag durc h den Rotor kommen. Des Weiteren sind
Verletzungen und Tötungen durch Beseitigung von Qua rtieren mö glich. Da alle WEA in der o ffenen Feldflur errichtet werden, sind Quartierverlu ste und damit mögliche Verbotstatbestände
gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 diesbezüglich ausgeschlosse n.
Die hier vorkommende Zwergfledermaus ist stark an S trukturen gebunden. Flüge übe r die offene Fläche konnten nicht nachgewiesen werden. Auch a n den geplanten WEA -Standorten konnten keine Arten nachgewiesen werden. Selbst wenn Üb
erflüge über das Plangebiet stattfinden
sollten, so erfolgen diese meist in niedrigen Höhen
von wenigen Meter n. Die unterste Rotorspi tze der WEA liegt voraussichtlich 60 - 80 m über der Flur. Daher ist ein signifikant erhöhtes
Tötungsrisiko für diese Art auszuschließen.
Die Breiflügelfledermaus wurde an einem von 11 Aben den im Bereich des ehemaligen WDR Geländes d etektiert (je ein Nachweis im Westen und im Zentrum ).
Nachweise in der offenen Landschaft gab es nicht. E s ist anzunehmen, dass die Breiflügelfl edermäuse in Jülich quartieren und das ehemalige WDR -Gelände von Süden anfliegen und dort
auch jagen. Allein durch die geringe Raumnutzung is t ein signifikantes erhöhtes Tötungsrisiko
auszuschließen. Gleiches gilt auch für den großen A bendsegler. Aufgrund der äußerst geringen
Raumnutzung liegt kein signifikant erhöhtes Tötungs risiko dieser Art vor. Bezugnehmend auf
das Störungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
(Störungsverbot) werden weder nah eliegende Quartiere beeinträchtig bzw. gestört, so d ass sie nicht mehr genutzt werden können,
noch ist mit wesentlichen Einschränkungen der Aktiv itätsmuster der Arten zu r echnen. Zerst örungen von Fortpflanzungs - und Ruhestätten können für alle Fledermausarten sic her ausg eschlossen werden.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 22
Weitere planungsrelevante Arten
Bei der Kartierung des Feldhamsters auf dem Plangeb iet fanden sich keine Hinweise auf einen
aktuellen Fel dhamsterbesatz. Da der Raum zumindest ehemals von F eldhamstern besiedelt war,
wird empfohlen, vor der Baufeldfreimachung zur Sich erheit noch einmal einen Check der Flächen vorzunehmen, um ggf. vom Bau betroffene Tiere
umsiedeln zu können (Büro für Ökologie
& Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe,
Juli 2013).
Aufgrund der Biotopausstattung des Plangebietes kan
geführten Planungsrelevanten Arten, ein Vorkommen i
werden.
n für alle weiteren im Messtischblatt aufm Bereich der Bauflächen ausgeschlossen
Pflanzen
Durch den Ausbau der Wege, der Fundamente und Krans
tellflächen werden meist landwir tschaftliche Flächen aber auch angrenzende Saumflure
betroffen sein. Die Versiegelung bzw.
Teilversiegelung der betroffenen Flächen führt zu e inem vollständigen b zw. teilweisen Verlust
von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die detail liertere Bewertung der Beeinträchtigungen
der Biotoptypen wird im Landschaftspflegerischen Be gleitplan zum Bebauungsplan dargestellt.
Dazu wird das Verfahren zur numerischen Bewertung v on Biotoptypen für die Eingriffsregelung
in NRW (LANUV 2008) verwendet.
Der Verlust von Boden – und Biotopfunktionen durch die Versieglung bzw. Tei
durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen.
lversiegelung wird
3.5 Landschaftsbild und Erholungsfunktion
Erfassung der Naturraumpotentiale
Das Bild einer Landschaft wird wesentlich von der G eländegestalt und der vorherrschenden
Landnutzung geprägt. Bei dem Plangebiet handelt es
sich um eine landschaftlich ebene Fläche .
Das Landschaftsbild der näheren unbebauten Umgebung
wird durch die ackerbauliche Nutzung
geprägt . Der landschaftliche Eindruck der Gesamtsituation wi rd von überwiegend offenen und
wenig gegliederten agrarisch genutzten Strukturen
dominiert .
I n Bezug auf die Erholungsnutzung ist das eigentliche
Plangebiet wegen seiner Strukturarmut
nur eingeschränkt von Bedeutung. Aufgrund der vorha ndenen Wirtschaft swege und Wegeve rbindungen und der Bebauungsfreiheit des Plangebietes kommt de r Fläche aber trotz der lan dwirtschaftlichen Nutzung eine gewisse Bedeutung für die Naherholung zu.
Bew ertung der Naturraumpotentiale
Die Bewertung des Landschaftsbildes und der Erholun gsfunktion ist stärker der Subjektivität des
Betrachters unterworfen als die Bewertung der berei ts genannten Naturraumpotenziale . De nnoch ist im Rahmen dieses Planungsbeitrags eine bes ondere Berücksichtigung des Landschaft sbildes und der Erholungsfunktion notwendig, da bere its das Bundesnaturschutzgesetz in § 1 die
Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowi e des Erholungswertes von Natur und Lan dschaft als Ziel des Naturschutzes und der Landespfl ege nennt.
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer Landscha ft können somit als Kriterien zur Bewertung
des Landschaftsbildes herangezogen werden, wobei di e Naturnähe für das Empfinden einer
Landschaft zusätzlich von großer Bedeutung ist.
Die Vielfalt einer Landschaft ist regional sehr unt erschiedlich zu bewerten, weshalb keine gen erellen Merkmale festgelegt werden können. Sie bemis st sich nicht generell an der Anzahl unte rschi edlicher Nutzungsstrukturen oder verschiedener Stru kturelemente, denn eine landschaftl i-
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
che Weite, beispielsweise in einem an Großstrukture
vielfältig sein.
Seite 23
n armen Hochmoor, kann ebenfalls sehr
Der Begriff der Eigenart kann ebenfalls nicht gener ell durch Me rkmale festgelegt werden, die
Eigenart muss deutlich ablesbar sein und bezeichnet
das Unverwechselbare und Typische einer
Landschaft, die durch das Zusammenspiel natürlicher
und kultureller Elemente entsteht. So
können nicht nur naturnahe Landschaftsteile,
sondern auch vom Menschen genutzte Bereiche
–
sofern sie sich an natürlichen Voraussetzungen orie ntieren – I dentifikation stiften und Heima tgefühl hervorrufen.
Die Schönheit einer Landschaft erhält ihre Bedeutun g aus Sicht des Erlebenden und aus dem
wahrg enommenen und empfundenen Gesamteindruck, den eine
Landschaft bietet. Die Schönheit ist somit etwas eindeutig Subjektives, das in den jeweiligen Unterschieden nic ht angeme ssen in einem Bewertungsansatz berücksichtigt werden
kann.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen durch menschliche Nutzungsformen a bgeschlo ssenen Raum. Das Landschaftsbild innerhalb des Plang ebietes wird ausschließlich durch intensiv
ackerbauliche Nutzungsformen geprägt.
I n den Wintermonaten, in denen insbesondere die lan dwirtschaftlich genutzten Flächen völlig
vegetationslos sind, ist der Erlebnis - und Erholungswert als gering einzustufen. I n den wä rm eren Monaten hingegen, also zu Zeiten vorhandener Fe ldfrucht, ist der kleinräumige Lan dschaftseindruck als vergleichsweise gut zu bewerten , abhängig von der Nutzungsintensität s owie der Ackerbegleitflora.
Konfliktanalyse im Hinblick auf das geplante Vorhaben
Ein wichtiges Ziel im Bereich Landschaftsbild und E rholung ist die Erhaltung vorhandener und
die Entwicklung bereits beeinträchtig ter naturräumlicher Elemente, um somit den Erlebnis - und
Erholungswert einer Landschaft zu verbessern.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Er holungsfunktion durch die Umsetzung von
Bauvorhaben können sich aus der Zerstörung von wert
vollen Landschaftselementen und einer
Verfremdung des natürlichen Landschaftsbildes durch
landschaftsuntypische Elemente und
Baukörper ergeben. Auch die akustische und sonstige
Beeinträchtigung des Landschaftserlebens
durch Schadstoffimmissionen spielt hierbei eine
Rolle, da lärm - und schadstoffarme Räume als
Voraussetzung für die landschaftsgebundene Erholung
angesehen werden können.
Mit der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 4 „ Windenergie -Boslar“ , ist mit einer Beeinträc htigung des Landschaftsbildes zu rechnen. Die durch
die I nanspruchnahme von Naturraumpotenzialen und der mastenartigen Eingriffe hervorgerufene Verpflichtung zu Kompensationsma ßnahmen eröffnet Möglichkeiten der Entwicklung von L andschaftsbildpotenzialen.
3.6 Städtebauliche Rahmendaten
Grunddaten gemäß Entwurf - Stand: September 2013
Flächenbezeichnung
Fläche des Geltungsbereiches
Kranstellflächen
Anlagenaufstellflächen
Wege (Schotter)
Anzahl der Anlagen:
m2
ca. 478.45 0
ca. 11.076
ca. 1.570
ca. 31.483
5
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 24
3.7 Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes handelt es sich um die Überplanung landwirtschaftl icher Nutzflächen. Die potenziellen Beeinträchtigung en der naturräumlichen Potenziale resulti eren daher weniger aus Eingriffen in gewachsene Biot opstrukturen als aus Neuversiegelungen
des Bodens mit Auswirkungen auf dessen Funktionsgef
üge, den Wasserhaushalt, das lokale
Klima und das Landschaftsbild und Erholungspotenzia l.
Bei der Erarbeitung der Planung ist dem Stufensyste m der naturschutzrechtlichen Eingriffsreg elung Rechnung zu tragen. Demnach sind Eingriffe in
Natur - und Landschaft zu vermeiden, nicht
vermeidbare Eingriffe sind zu minimieren. Die verbl eibenden Eingriffe sind schließlich auszugle ichen.
Soweit geeignete Möglichkeiten zur Durchführung die ser Vermeidungs -, Minimierungs - und
Kompensationsmaßnahmen bestehen, werden diese im Na
chfolgenden, bezogen auf das jewe ilige Naturraumpotenzial, beschrieben.
3.7.1 Relief, Geologie und Boden
Vermeidungsmaßnahmen / Minderungsmaßnahmen
Die Realisierung des Vorhabens führt zum dauerhaften Verlust von Lebensr aum und Bodenfun ktionen. Durch den Bauverkehr werden auch temporäre
Beeinträchtigungen entstehen. Folgende
Maßnahmen bieten sich grundsätzlich an, um den Fläc henverlust möglichst gering zu halten:
•
•
•
•
•
•
•
•
Nutzung vorhandener Wirtschaftswege, Verminderung von zusät
gen
Begrenzung der Erdmassenbewegung auf das notwendige
zlich anzulegenden W e-
Maß
Auswahl geeigneter Lager - und Stellflächen
Getrennte, sachgemäße Lagerung des Aushubs
Wiedereinbau des Ausgangsmaterials entsprechend de
hältnisse im Boden
Unverzügliche Wiederherstellung temporärer beanspru
r ursprünglichen Lagerungsve rchter Arbeits - und Lagerflächen
Anlegen wasserdurchlässiger, nicht vollständig vers iegelter Zuwegungen unter Verwendung von geeignetem Schotter material (z.B. Natursteinschotter)
Anfallende Abfälle sind vorrangig einer Verwertung
wertet werden ,sind in Entsorgungsanlagen zu entsor
zuzuführen. Abfälle, die nicht ve rgen
Ausgleich
Die Bewertung betrifft die Anlagenaufstellflächen,
im gesamten Plangebiet.
Kranstellflächen und die Erschließungsflächen
Für die Kompensationsflächenberechnung für den Ausg
leich aus Neuversiegelung wird das B ewertungsverfahren „ Numerische Bewertung von Bioptop
typen für die Bauleitplanung in NRW“ ,
herausgegeben von der Landesanstalt für Ökologie, B odenordnung und Forsten Nordrhein Westfalen (LÖBF NRW, 2008) herangezogen.
Die Kompensationsflächenberechnung ergab, dass der
erforderliche Kompensationsbedarf von
ca. 1,88 ha (wenn 4 Punkte / qm generiert werden) aufgrund der e ntsteh enden Versiegelung
(der Fundamente, der Kranstellflächen, Trafostation en und Erschließung) entsteht.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 25
Zum Ausgleich für die erheblichen Beeinträchtigunge n der Schutzgüter Boden, Wasser, Fl ora/ Fauna müsste eine voll - bzw. teilversiegelte (geschotterte) Fläche entsiege lt und bestenfalls
in Ackerland umgewandelt werden. Da ein derartiger
Ausgleich mangels geeigneter Flächen
nicht möglich ist, wird eine biotopaufwertende Maßn ahme als Ersatz konzipiert. Bei den Ersat zmaßnahmen geht man von einer Multifunktionalität au s. Durch die Kompensation der erhebl ichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wird
auch eine vollständige Kompensation für
die Schutzgüter Boden/ Flora (Biotopfunktionen) erre icht.
Der gesamte Kompensationsbedarf (für die Eingriffe
gelung) beläuft sich auf ca. 5,52 ha.
in das Landschaftsbild und für die Versi
e-
Etwa 2,09 ha des erforderlichen Ausgleichs für den
Eingriff in das Landschaftsbild und die Ve rsiegelung erfolgt über das Ökokonto der Stadt Linni ch. Der übriggebliebene Teil (ca. 3,43 ha)
werden auf Grundstücken der Stadt Linnich erfolgen. E ine Ausführung erfolgt dazu im weiteren
Verfahren.
Die vertragliche Absicherung der Ausgleichsmaßnahme
n erfolgt vor dem Satzungsbeschluss.
3.7.2 Wasserhaushalt
Vermeidungsmaßnahmen
Durch die begrenz te Versiegel ung innerhalb des Plangebietes werden nachteilige A
kungen auf den Wasserhaushalt vermieden.
uswi r-
3.7.3 Klima und I mmissionen
Vermeidungsmaßnahmen
Durch die begrenzte Versiegelung innerhalb des Plangebietes we
Auswirkungen auf das Klima erwartet.
rden geringfügige, nachteilige
I m Plangebietsbereich sind insgesamt 5 WEA geplant.
Der genaue Anlagentyp steht noch nicht
fest. Derzeit sind die zwei folgenden Anlagentypen
in der Planung:
Variante 1:
Repower -Anlagen 3.2M114 mit einer jeweiligen Einzelleistung
von 3.17 0 kW und einer jeweil igen Gesamthöhe von ca. 200 m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehenen Anlagentyp 143 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf 11 4 m.
oder
Variante 2:
Anlagentyp: Vestas V112 -3,0 MW mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.07 5 kW und einer
jeweiligen Gesamthöhe von ca. 196 m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehen Anlagentyp 140 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf
112 m.
Zur Untersuchung der Windenergieanlagen im Hinblick
auf Lärm wurde ein schalltechnisches
7
Gutach ten erstellt. Die Untersuchung ergab, dass der Beurteilungspegel der Zusatzbelastung
für die Tageszeit an allen I mmissionspunkten um > 1 0 dB unterschritten werden. Für die
Nachtzeit ergab die Berechnung, dass die durch die
Zusatzbelastung bewirkten Beurteilungsp egel die zulässigen I mmissionsrichtwerte für die Nac htzeit an 12 von 13 I mmissionspunkten um
7
IEL GMBH (28. Oktober 2011): Vorermittlung zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung von zwei geplanten Windenergieanlagen am Standort Aldenhoven-Siersdorf.; Aurich
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 26
> 1 dB unterschreiten. Am I mmissionspunkt I P13 der
Variante 3 wird der I mmissionsrichtwert
nicht überschritten jedoch eingehalten. Aus Sicht d es Schallimmis sionsschutzes bestehen daher
auch gegen den uneingeschränkten Betrieb der fünf g eplanten WEA während der Nachtzeit
keine Bedenken.
I n der Schattenwurfberechnung wurden die Varianten
1 und 2 berücksichtigt.
Die Orientierungswerte liegen bei einer astronomis ch möglichen Jahresbelastung von 30 Stunden sowie einer Tagesbelastung von 30 Minuten. Das
tägliche Maximum von 30 Minuten gilt als
überschritten, wenn es an mehr als zwei Tagen im Ja hr zu Überschreitungen des Orienti erungswertes kommt. Die astronomisch mögliche Jahres belastung entspricht aufgrund von z.B.
Bewölkung einer deutlich geringeren realen Schatten wurfdauer von 8 Std./ Jahr.
Die Berechnung für die Variante 1 ergibt, dass an d en I mmissionspunkten I P 03, I P 05 bis I P
18, I P 21 bis I P 34 sowie I P 36 b is I P 50 mit Überschreitungen der Orientierungswer te zu
rechnen ist. An diesen I mmissionspunkten ist das Ja hresmaximum auf 30 Stunden/ Jahr zu b egrenzen.
Die Berechnung für die Variante 2 ergibt, dass an d en I mmissionspunkten I P 10 bis I P 17, I P
21, I P 23 bis I P 32 sowie I P 36 bis I P 47 sowie I P 49 mit Übe rschreitungen der Orientierung swerte zu rechnen ist. An diesen I mmissionspunkten i st das Jahresmaximum auf 30 Stunden/ Jahr zu begrenzen.
Eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch Roto rschattenwurf ist durch Anpassung des
Betriebsführungssystems der Windenergieanlagen mitt
els Abschaltmodulen zu erreichen, so
dass die Anlagen zeitweise abgeschaltet werden könn en.
I m Rahmen des Bebauungsplanes ist festzulegen, dass
die Grenzwerte der Schallimmissionen
und des Schattenwurfes der geplanten Anlagen durch
technische Maßnahmen eingehalten we rden, so dass hier keine Beeinträchtigungen zu erwar ten sind. Dazu werden folgende Festse tzungen im Bebauungsplan festgeschrieben:
•
Windenergieanlagen müssen so errichtet und betrieben werden, dass die von ihnen ausgehenden Geräusche mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 % die maßgeblichen Schallleistungspegel inklusive aller notwendigen Zuschläge zur Ermittlung des oberen Vertrauensbereichs weder tags (06:00-22:00 Uhr) noch nachts (22:00-06:00 Uhr) überschreiten. Emissionsort ist die Nabenhöhe an den angegebenen Koordinaten (Bezugspunkt/WEA Nr.). Zulässig sind die Nabenhöhen 140 m und 143 m.
Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB kann ausnahmsweise von Festsetzungen zum Schallschutz auf
der Grundlage eines neuen Gutachtens abgewichen werden. Hierüber entscheidet die Immissionsschutzbehörde.
•
Bei einer Nabenhöhe von 140 m sind folgende Schalle
Bezugspunkt
/WEA Nr.
1
2
3
istungspegel zulässig:
Koordinaten
(GK Bessel)
RW:
2.524.942,4
HW:
5.648.208,7
Zulässiger
Schal lleistungspegel T ag
/dB(A)
107,3
Zulässiger
Schal lleistungspegel
Nacht / dB(A)
107,3
RW:
2.525.236,5
HW:
5.648.073,5
RW:
2.525.069,9
107,3
107,3
107,3
107,3
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
HW:
5.647.664,1
RW:
2.524.423,6
HW:
5.647.454,5
RW:
2.524.103,9
HW:
5.647.370,7
4
5
•
107,3
107,3
107,3
107,3
Bei einer Nabenhöhe von 143 m sind folgende Schalle
Bauzugspunkt
/WEA Nr.
1
2
3
4
5
•
Seite 27
istungspegel zulässig:
Koordinaten
(GK Bessel)
RW:
2.524.942,4
HW:
5.648.208,7
Zulässiger
Schal lleistungspegel Tag
/dB(A)
109
Zulässiger
Schal lleistungspegel
Nacht / dB(A)
107,5
RW:
2.525.236,5
HW:
5.648.073,5
RW:
2.525.069,9
HW:
5.647.664,1
RW:
2.524.423,6
HW:
5.647.454,5
RW:
2.524.103,9
HW:
5.647.370,7
109
107,5
109
107,5
109
107,5
109
107,5
Die zulässigen Immissionsrichtwerte für die astronomisch maximale
mögliche Dauer von
Schattenwurf von 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden
pro Jahr, das entspricht einer ta tsächlichen Beschattungsdauer von 30 Minuten pro Tag
und 8 Stunden pro Jahr, dürfen in
der betroffenen Nachbarschaft nicht überschritten werden. Wird eine
Abschaltautomatik
eingesetzt, die meteorologische Parameter berücksic htigt (z. B. Intensität des Sonnenlichtes), ist der Schattenwurf auf die tatsächliche Bes chattungsdauer von 8 Stunden pro Jahr
und 30 Minuten pro Tag zu begrenzen.
Mit den Festsetzungen wird gesichert, dass keine er
Vorhaben ausgelöst werden.
heblichen Beeinträchtigungen durch das
3.7.4 Lebensräume und ihre Lebensgemeinschaften
Um Beeinträchtigungen zu verringern und so ein ausl ösen von Verbotstatbeständen gemäß § 44
Abs. 1 Nr. 1 -3 BNatSchG zu verhindern, sind folgende Vermeidung s– und Minderungsmaßnahmen durchzuführen (Büro für Ökologie & Landschaftsp lanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe,
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 28
Artenschutzrechtliches Gutachten zum Gemeindeübergr
2013).
Vermeidungsmaßnahmen
•
eifenden Windpark Linnich -Jülich, Juli
zur Vermeidung artenschutzrelevanter Beeinträchtigu
ngen
Bauzeiten: Die Baufeldfreimachung soll zur Vermeidu ng von Beeinträchtigungen von Ne stern und Eiern (Artikel 5 VogelSchRL) bzw. Beschädi gungen oder Zerstörungen von For tpflanzungsstätten (§ 44 BNatSchG) außerhalb der Vog elbrutzeit stattfinden. Abweichungen
hiervon sind nach vorhergehender Abstimmung mit der
Unteren Landschaftsbehörde den kbar, wenn vorab gutachterlich festgestellt wurde, d ass sich im Bereich des Baufeldes keine
Vogelbrut befindet.
Sinnv oll aus Sicht des Artenschutzes
•
•
I m Sinne des vorsorgenden Artenschutzes wird für di e Feldvogelarten eine Verbesserung
der Lebensraumbedingungen durch Anlage von Brachest
reifen oder Lerchenfenstern em pfohlen; für den Kiebitz ggf. auch die Anlage eines
ausgedehnten Flachgewässers. Die Flächen sollten außerhalb der WEA, aber noch innerhalb
des Radius der lokalen Population li egen.
Da der Raum zumindest ehemals von Feldhamster besie
delt wurde, wird empfohlen, von
der Baufeldfreimachung zur Sicherheit noch einmal e inen kurzen Check der Flächen vorzunehmen, um ggf. vom Bau betroffene Tiere umsiedeln
zu können.
Ausgleichsmaßnahmen
Neben der Bauzeitenregelung sind keine weiteren
Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Es werden
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der
Feldvögel lediglich empfohlen.
3.7.5 Landschaftsbild und Erholungsfunktion
Minderungsmaßnahmen
•
•
•
•
•
•
•
•
Aufstellung der WEA möglichst nicht in einer Reihe,
sondern flächenhaft kon zentriert
Verwendung dreiflügeliger Rotoren
Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe
Höhe, Typ, Laufrichtung und –geschwindigkeit
Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungsza
angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener (ro
ben
energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Ener
Erdkabel
oder eines Windparks hinsichtlich
hl
t, blau, gelb) und leuchtender Fa rgieversorgungsunternehmen mittels
Konzentration von Nebenanlagen
Verwendung einer speziellen Beschichtung (z.B. matt
meidung von Disko -Effekten (Licht -Reflexionen)
er Anstrich) der Rotorflügel zur Ve r-
Ausgleichsmaßnahmen
Trotz der Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen entstehen weiterhin Beeintr
ächtigungen
des Landschaftsbildes, die mit geeigneten Maßnahmen
zu kompensieren sind. Gemäß dem
Fachgutachten Landschaft ( Ecoda GbR, April 2013 ) wurde ein Gesamtkompensationsbedarf von
5,52 ha notwendig. I m folgenden Kapitel erfolgt e ine Darstellung von den vorgesehenen Au sgleichs - und Ersatzmaßnahmen.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
4
Seite 29
KOMPENSATI ONSMAßNAHMEN
4.1 Standortflächen
4.1.1 Bew ertungsmethodik für die Kompensationsflächenberechnung
Die Bewertung betrifft
gesamte n Plangebiet.
die Anlagenaufstell - und Kranaufstellflächen und Erschließung
sflächen im
Mit der Bewertung von Eingriffen in Natur und Lands chaft ist zu analysieren, wel chen Wert die
betroffenen Flächen für Natur und Landschaft besitz en. Dies ist insgesamt schwierig in Worten
oder Zahlen auszudrücken. I n der Praxis existieren
jedoch gängige, numerische Bewertungsve rfahren, um die betroffenen Biotoptypen in Wertstufe n zu fassen und deren ökologische bzw.
landschaftsästhetische Bedeutung wiederzugeben.
I m vorliegenden Vorhaben wurde das Bewertungsverfah
ren „ Numerische Bewertung von Bi otoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV, 200 8) , herangezogen.
I m angewandten Bewertungsverfahren erhalten die Bio tope „Wertpunkte“ in einer Skala von 0
bis 10. So besitzt Acker einen Wert von 2, während
naturnahe Laubmischwälder und andere
Gehölzflächen einen Wert zwischen 5 und 8 haben. Vo llkommen versiegelte Flächen haben stets
den Wert 0, hochwertige Biotope wie Moore, Röhricht
e, Quellbereiche einen Wert von 10. Bei
einem Wert von 10 ist die Ausgleichbarkeit eines Ei ngriffes nicht mehr gewährleistet, ein Eingriff
in solche Flächen ist grundsätzlich im gesetzlichen
Rahmen (BNatSchG) ausgeschlossen. Die
„ Feinabstufung“ je nach Natürlichkeitsgrad, Struktu r- und Artenvielfalt der einzelnen Biotope
wird über den Korrekturfaktor bewertet. Hier kann b ei überdurchschnittlicher Ausprägung eines
Biotops der Faktor bis auf max . 2 heraufgesetzt werden, ebenso erfolgt eine Reduz ierung des
Faktors bei weniger stark ausgeprägten oder beeintr ächtigten Biotoptypen.
Durch die Gegenüberstellung des Ausgangzustandes mi
t dem geplanten Zustand kann die u nterschiedliche ökologische Wertig keit in Punkten ausgedrückt werden. Hierbei wird fü r neu angelegte Biotope in der Planung teilweise ein gering erer Grundwert (P) angenommen als im Au sgangszustand (A), da davon ausgegangen wird, dass i nnerhalb von 30 Jahren nach Neuanlage
eines Biotoptyps, höherwertige Biotope noch nicht entsprechend stark
ausgebildet sind.
Der ermittelte Differenzwert gibt wieder, ob ein Ei ngriff ausgeglichen ist oder ein Defizit besteht. Die Menge des Defizits kann über die Wertzah l je nach Art des geplanten Biotops in Flächen umgerechnet bzw. ermittelt werden.
Durch das Anwenden eines standardisierten Bewertung
sverfahrens ist die Bewertungs - und
Abwägungsgrundlage für Nichtfachleute leichter nach zuvollziehen. Die Subjektivität des Beurte ilenden wird zudem in Grenzen gehalten. Das Ergebnis
der Bewertung hat keine rechtliche Bi ndung, sondern ist Abwägungsgrundlage. Hiervon ausge nommen sind Eingriffe in Biotope nach
§ 20c BNatSchG.
4.1.2 Kompensationsflächenberechnung
Nach der Gegenüberstellung der Bestandssituation und des gep lanten Vorhabens zeigt sich,
dass ein Defizit von ca . 75.197 Wertpunkten besteht. Aufgrund dessen sind externe K ompensationsmaßnahmen notwendig.
Die Fläche des zusätzlichen Kompensationsbedarfs er
rechnet sich aus:
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 30
Differenz/ Defizit nach Bilanz
=
Wert der künftigen
Wert der
Kompensationsmaßn.
Fläche vorher
(pro Flächeneinheit)
Fläche zusätzlicher
Kompensationsmaßnahmen
(pro Flächeneinheit)
Somit ergeben sich z.B. folgende Kompensationsmögli
chkeiten:
75. 197
=
=>
ca. 2,51 ha
6-3
Obstwiese (Wertzahl 6) auf I ntensivgrünland (
Wertzahl 3)
aufzupflanzen
oder
75. 197
=
=>
ca. 1,88 ha
6- 2
Wald mit lebensraumtypischen Baumarten (Wertz
Acker (Wertzahl
ahl 6) auf
2) aufzupflanzen .
(s.a. TABELLEN im Anhang)
4.2 Landschaftsbild
Die Errichtung der 5 Windkraftanlagen wird zu einer Beeinträchtigung des Landschaft sbildes
führen, die auszugleichen ist. Die Bewertung erfolg t mit Hilfe des Verfahrens „ Beeinträchtigun8
gen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingri ffe “ . Aufgrund der Anwendung von Gro ßwindkraftwerken mit Höhen von mehr als 100 m (Typ I
I I ) und Windenergieparks (Typ I V), b estehend aus mehr als drei Windkraftanlagen, ist die
Langfassung des Verfahrens zu wählen.
Diese besteht aus 14 einzelnen Schritten, die im Folgenden
bezogen auf den hier geplanten
9
Windpark abgehandelt werden.
Die detaillierte Bewertung der einzelnen ästhetisch en Raumeinheiten
erfolgt verbal argumentativ. Die Einteilung der Raumeinheiten orie ntiert sich an der Naturräumlichen Glied erung Deutschlands. Durch die Einteilung ergeben sic h Räume, die hinsichtlich ihrer naturräuml ichen Ausprägungen und des Landschaftsbilds relativ
homogen sind . I m Folgenden werden die
einzelnen Schritt e abgehandelt, jedoch auf eine Bewertung mit Skalenwe rten verzichtet.
1. Schritt:
Das potentiell beeinträchtigte Gebiet (Plangebiet u nd Umgebung) wird in Zonen unterteilt. Jeder
Gegenstand in der Landschaft ist von einem ästhetis chen Wirkraum umgeben, der hier auf
8
Nohl, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschafts bildes durch mastenartige Eingriffe; Materialien fü
schutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlu ng, Kirchheim b. München
9
Nohl, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschafts bildes durch mastenartige Eingriffe; Materialien fü
schutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlu ng, Ki rchheim b. München, S. 45 -54
r die natu rr die natu r-
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 31
10.000 m begrenzt wird. Dieser potentielle Wirkraum wi
nehmender Eindrucksstärke untergliedert:
Wirkzone I :
Wirkzone I I :
Wirkzone I I I :
Die planerische
(M 1: 25 .000).
rd in drei ästheti sche Wirkzonen a b-
Kreisfläche mit 200 m Radius um den Mast
Ringfläche mit 1.500 m Radius minus 200 m Radius
Ringfläche mit 10.000 m Radius minus 1500 m Radius
Bearbeitung
der
Wirkzonen
erfolgt
a
uf
der
To pographischen
Karte
2. Schritt:
I n einem nächsten Schritt werden die Wirkzonen nach
dem ästhetisch tatsächlich beeinträchtigten Gebiet (tatsächliche Einwirkungsbereiche) differenziert . Die tatsächlichen Einwi rkungsbereiche des Eingriffsob jekts werden durch Digitalisierung der Grundflächen aller h öh eren , sichtverstellenden Land schaftselemente auf der Karte (Einzelgebäude, Gehöf te, Siedlung sflächen, Obstwiesen, Baumhecken, Baumgruppen, große
Einzelbäume, Feldgehölze, Wälder
u.a.) ermittelt. Hieraus entstehen die mit Bezug zum Eingriffsobjekt durch Landschaftselemente
sichtverschatteten Bereiche.
Als ästhetisch tatsächlich beeinträchtigtes Gebiet
weder sichtverstellend noch sichtverschattet sind.
gelten alle Flächen in den drei
Wirkzo nen, die
3. Schritt:
Das tatsächlich beeinträchtigte Gebiet wird schließ lich in ästhetische Raumeinheiten aufgegli edert. Dies sind Gebiete oder Flächen, die sich in ihrem Erscheinung sbild vom Umfeld unte rscheiden.
I n den Wirkzonen treten
in diesem Fall 12 verschiedene ästhetische Raumeinheiten auf:
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Landschaftsästhetische
Raumeinheit
Seite 32
Wirkzone
Rödinger Lössplatte
I-III
Rur -I nde -Tal
I I -I I I
Jackerather Lössschwelle
III
Aldenhovener -Platte
III
Heinsberger Ruraue
III
Wassenberger Terrassenleiste
III
Baaler Riderlland
III
Erkelenzer Lössplatte
III
Die Bürge
III
Lössplatten der Zülpicher Börde
III
Dürener Rurniederung
III
4. Schritt:
Die ästhetischen Eigenw erte in den identifizierten Raumeinheiten werden vor dem
Eingriff
ermittelt.
Der Grad
• der Vielfalt ,
• der Naturnähe und
• des Eigenarterhalts
bestimmen in ihrem Zusammenspiel den Eigenwert eine r landschaftsästhetischen Raumeinheit.
Er lässt sich ermitteln, indem alle drei Parameter
auf vorgegebenen Skalen eingeschätzt
(4-9=
sehr gering bis 36 -40= sehr hoch) und die Teilwerte zu einem Gesamtwert
zu sammengefasst
werden .
Die Zusammenfassung der drei Teilwerte zu einem Ges amtwert, nämlich dem ästhetischen E igenwert erfolgt auf einer 10 -er Skala.
5. Schritt:
Daraufhin erfolgt eine Schätzung der
ästhetischen Eigenw erte in den landschaftsästhet ischen Raumeinheiten nach dem Eingriff .
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Punktzahl
3-6
7-9
10-12
13-14
15-16
17-18
19-20
21-23
24-26
27-30
Stufen
1 (sehr gering
2
3
4
5
6
7
8
9
10 (sehr hoch)
Seite 33
Zur Ermittlung der I ntensität des geplanten Eingrif fs lässt sich
unter Zugrundelegung gleicher Skalen (s. Schritt 4) vorausschauend abschätzen, welcher Grad an Vielfalt, Naturnähe
und Eigenartserhalt nach Durchführung des Eingriffs in den e inzelnen ä stheti schen Raumeinheiten zu erwarten ist .
6. Schritt:
I n diesem Schritt werden die landschaftsästhetisch wirksamen
einzelnen Raumeinheiten ermittelt .
Eingriffsintensitäten für die
Zusammenfassender Ausdruck für die Eingriffsintensi tät in einer ästhetischen Raumein heit ist
die Differenz der ästhetischen Eigenw erte vor und nach dem geplanten Eingriff .
7. Schritt:
Ermittlung der visuellen Verletzlichkeit in den ästhetischen Raumeinheiten.
Punktzahl
0
1-2
3-4
5-6
7-9
10-12
13-16
17-21
22-37
28-36
Stufen
1 (sehr gering
2
3
4
5
6
7
8
9
10 (sehr hoch)
Landschaften können je nach Beschaffenheit Eingriff e in visueller
Hinsicht unterschied lich gut “ verkraften„ . Eine wichtige Rolle spielen dabei vor allem die Reliefierung des Geländes, die Vielfalt der
Elemente und die Vegetationsdichte. Bei gleicher Ge wichtung der 3
Kriterien ergibt sich beispielsweise folgende 10er -Skala .
8. Schritt:
Ermittlung der Schutzw ürdigkeit der einzelnen Raumeinheiten.
Punktzahl
4-9
10-13
14-17
18-20
21-22
23-24
25-27
28-31
32-35
36-40
Stufen
1 (sehr gering)
2
3
4
5
6
7
8
9
10 (sehr hoch)
Wie oben bereits angedeutet, ist das ästhetische Ur teil in erhe blichem Maße auch eine Folge (gesellschaftlich) akze ptierter We rte, wie sie z.B. im Natur - und Denkmalschutz vorliegen. Alle g eschützten bzw. schutzwürdigen (z.B. Biotope) Fläche n und O bjekte im Eingriffsbereich sind daher planerisch zu
erfassen und
die Schutzwürdigkeit der einzelnen ästhetischen Rau meinheiten
als Skalenwert zum Ausdruck zu bringen.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 34
9. Schritt:
Punktzahl
4-9
10-13
14-17
18-20
21-22
23-24
25-27
28-31
32-35
36-40
Stufen
1 (sehr gering
2
3
4
5
6
7
8
9
10 (sehr hoch)
Ermittlung der Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinhe iten.
Wie in der Modellvorstellung angedeutet, ist eine landschaftsä sthetische Raumeinheit gegenüber Eingriffen umso emp findlicher,
je größer ihr ästhetischer Eigenwert, ihre visuelle
Verletzlichkeit
und der Grad ihrer Schutzwürdigkeit . Bei doppelter Gewich tung
des ästhetischen Eigenwerts ergäbe sich z.B. folgen de Empfin dlichkeitsskala:
10. Schritt:
Punktzahl
2-4
5-6
7-8
9- 10
11
12
13
14-15
16-17
18-20
Stufen
1 (sehr gering
2
3
4
5
6
7
8
9
10 (sehr hoch)
Ermittlung der landschaftsästhetischen
in den einzelnen Raumeinheiten.
Eingriffserheblichkeit
Ein Eingriff ist in seinen Auswirkungen auf das Lan dschaftsbild
umso erheblicher, je schwerer der Eingriff gemessen
über die
Eingriffsintensität, und zugleich je größer die Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheit gegenüber Eingriffen ist.
11. Schritt:
Ermittlung der erheblich beeinträchtigten Flächen in den ästhetischen Raumeinheiten.
Geht man davon aus, dass eine große Eingriffserheblichkeit in eine m Gebiet immer auch
dadurch zustande kommt, dass der Eingriff weithin s ichtbar ist, also viel Fläche überstrahlt wird,
lassen sich die Stufen einer Er heblichkeitsskala als Flächenprozentsätze interpreti eren.
Eine ermittelte Erheblichkeitsstufe von “ 7“ auf ein er 10er -Skala ließe sich dann auch so ausl egen, dass 70 % der Fläche dieser Raumeinheit ästhet
isch erheblich beeinträchtigt sind. Oder als
Gewichtungsfaktor ausgedrückt, läge in diesem Fall
ein Erheblichkeitsfaktor ( e) in Höhe von
0,7 vor.
12. Schritt:
Ermittlung des Umfangs der Kompensationsflächen über die Einführung eines Kompensat
onsflächenfaktors.
i-
Für eine intakte Kulturlandschaft wird in Abhängigk eit vom Landschaftstyp i.A. mit einem Mindestflächenanspruch von 5%
- 20% oder durchschnittlich 10% für Naturschutz und L an dschaftspflege gerechnet . Es wird deshalb angenommen, dass der durch einen Ei ngriff bedingte
ästhetische Funktionsverlust in unmittelbarer Umgeb ung des Eingriffsobjekts nur dann einige rmaßen kompensiert werden kann, wenn 10% der erhebli
ch beeinträchtigten Fläche in einer
ästhetischen Raumeinheit für die Durchführung von K ompensationsmaßnahmen bereitgestellt
werden. Der Kompensationsflächenfaktor ( b) wird deshalb i.A. mit 0,1 a ngesetzt.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 35
13. Schritt:
Berücksichtigung der abnehmenden Fernw irkung des Eingriffsobjekts bei der Kompensat
onsflächenermittlung.
i-
Nach Erkenntnissen der Wahrnehmungspsychologie stör
t ein Eingriffsobjekt i.d.R. umso wen iger, je weiter weg es sich vom Betrachter befin det. Die notwendigen Kompensati onsflächen
können daher in weiter entfernt liegenden Wirkzonen
geringer sein. Diese Abhängigkeit des
Umfangs der Kompensationsflächen von den ästhetisch
en Wirkzonen lässt sich über Wahrnehmungskoeffizienten ( w ) ausdrücken. Darüber hinaus zeigt sich empirisch, da ss sich besonders hohe Eingriffsobj ekte sowie mögliche Vorbelastun gen im Umfeld des Eingriffsobjekts
ebenfalls bestimmend auf die ästhetische Wertschät zung auswirken.
Da die Gesamthöhe von WEA in der Rege l 60 m übertreffen, sind bei der Ermittlung des Kom
pensationsbedarfs grundsätzlich die Fälle B oder D
anzuwenden.
Wirkzone I
(0-200 m)
Wirkzone I I
(200 -1.500
m)
Wirkzone
I I I (1.500 10.000 m)
-
Fall A
Eingriffsobjekt bis 60 m
Höhe
Fall B
Bei Eingriffsobjekt über 60
m Höhe
Fall C
Bei relativ großen
Vorbelastungen ähnlicher
Art
und
Eingriffsobjekten
bis 60 m Höhe
Fall D
Bei relativ großen
Vorbelastungen ähnlicher
Art
und
Eingriffsobjekten
über 60 m Höhe
0,30
0,60
0,15
0,30
0,15
0,30
0,10
0,15
0,02
0,04
0,01
0,02
Tabelle 3: Wahrnehmungskoeffizienten nach Nohl
Quelle: Ecoda GbR April 2013
14. Schritt:
Ermittlung des Umfangs der Teil- Kompensationsflächen (KT ).
Unter Rückgriff auf den Flächenumfang der tatsächli chen Einwirkungsbereiche (F) einer geg
benen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone erre chnet sich die zugehörige Kompensat
onsfläche (K) nach folgender Formel:
ei-
KT= F * e * b * w
in einer Wirkzone
KT = Teil -Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit
F= Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumein
heit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3)
(vgl. Schritt 4
e = Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone
bis 11) ,
b = Kompensationsflächenfaktor ( 0,1 vgl. Schritt 12 ),
w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Schritt 13 ).
Die auf diese Weise ermittelten Kompensationsteilfl
aller Kompensationsflächen .
ächen addieren sich zum Gesamtumfang
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 36
4.2.1 Kompensationsflächenberechnung
I nnerhalb des Untersuchungsraums (im
10 km -Umkreis) wurden 11 ästhetische Raumeinheiten
abgegrenzt. Die Einteilung der ästhetischen Raumeinheiten orien tiert sich an der naturräuml ichen Gliederung Deutschlands (Glässer 1978). Für je de dieser ästhetischen Raumeinheiten
wurde die Eingriffserheb lichkeit (e) nach dem Verfahren nach Nohl bewertet . Die Anlagen selbst
befinden sich im Bereich der Rödinger Lössplatte. D ie insgesamt schwach reliefierte Landschaft
fällt von etwa 90 m auf etwa 80 m ü. NN ab. Aufgrun d der ertragreichen Böden herrscht intensiver Ackerbau vor. Der Raum wird von den Fernverke hrsstraßen A 44 und B 55 zerschnitten.
Etwa 4 km östlich der Standorte der geplanten WEA b efinden sind zwischen Speil und Güsten
fünf WEA in Betrieb. Nordöstlich von Rödingen sind
18 WEA in Betrieb, die sich in einer Entfe rnung von minimal 8 km zu den Standorten der geplant
en WEA befinden. Am Rand des Tag ebaus Hambach sind weitere WEA in Betrieb. Etwa 1 km
westlich der Standorte der geplanten
WEA befindet sich ein ca. 30 m hoher Gittermast.
I n einem 10 km Umkreis um die geplanten Windenergie anlagenstandorte kommen 11 verschi
dene landschaftsästhetische Raumeinheiten (siehe Ta belle 8) vor:
Betroffene Fläche
im Untersuchungsraum ha
Sichtbereiche
im Untersuchungsraum
in ha
Rödinger Lössplatte
8.431,96
5.734,50
Rur -I nde -Tal
5.015,89
1.367,94
Jackerather Lössschwelle
6.858,62
5.169,94
Aldenhovener -Platte
8.840,06
4.967,20
Heinsberger Ruraue
442,84
58,64
Wassenberger Terrasse nleiste
272,22
16,98
Baaler Riderlland
743, 58
216,04
Erkelenzer Lössplatte
1.335,32
600,71
Die Bürge
1.562,47
142,65
Lössplatten der Zülpicher
Börde
477,01
189,76
Dürener Rurniederung
432,52
136,22
34.412,50
18.600,57
Landschaftsästhetische
Raumeinheit
Summe
Tab. 8: Landschaftsästhetische Raumeinheiten und ih re Einwirkbereiche der 5 geplanten WEA
Quelle: Ecoda, Umweltverträglichkeitsstudie mit int egrierter Eingriffsbilanzierung, 19. April 2013
e-
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 37
Durch die Planung wird das Landschaftsbild stark ve rändert.
Die Ermittl ung gemäß des Gutachtens ( Ecoda GbR, April 2013 ) ergab im Untersuchungsraum
(im Umkreis von 10 km um die WEA Standorte), dass a uf einer Fläche von 18.600,57 ha Sich tbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen. Dies entspricht etwa 54
% des untersuchten
Raums . Die geplanten WEA befinden sich in einem Raum, der
aufgrund seines geringen ästhet ischen Eigenwerts und geringer Schutzwürdigkeit eine
geringe Empfindlichkeit gegenüber ma stenartigen Eingriffen aufweist. I nsgesamt wird für ca. 80 % de s Untersuchungsraums die Em pfindlichkeit als gering eingestuft.
Die Anlagen selbst befinden sich im Bereich der
Rödinger Lössplatte . Daher entfallen die grö ßten Sichtbereiche , die von den geplanten WEA betroffen sind auf die se Raumeinheiten (Rödi nger Lössplatte ). Weiterhin w eisen die Raumeinheiten Jackerather Lössschwelle un d Aldenhov ener Platte ebenfalls die größten Anteile der Bereichen
mit Sichtbeziehungen zu den geplanten
WEA auf. Diese Raumeinheiten sind bereit durc h zahlreiche bestehende WEA vorbelastet.
Die
beiden Einheiten weisen einen eher geringen ästhetischen Eigenwert und eine
geringe bis
durchschnittliche Schutzwürdigkeit auf. I nsgesamt w ird für ca. 80 % des Untersuchungsraums
I n den Raumeinheiten Rur -I nde -Tal und Heinsbe rger
die Empfindlichkeit als gering eingestuft.
Ruraue , deren Empfindlichkeit als durchschnittlich bis üb erdurchschnittlich eingestuft wird, sind
nur sehr kleinflächige Bereiche mit Sichtbeziehunge n zum betrachteten Windpark ( diese umfa ssen ca. 16% des Untersuchungsgebietes ). Die visuelle Verletzlichkeit wird in diesen Raumei nheiten durch den relativ hohen Anteil an Gehölzstru kturen herabgesetzt, so dass diese Einheiten
keine hohe Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen
Eingriffen aufweisen ( Ecoda GbR, April
2013).
Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche
Eingriffe in das Landschaftsbild durch
Windenergieanlagen erfolgt nach dem Verfahren von N ohl (Nohl 1993). Dabei wird eine dem
ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch
den Eingriff proportionale Kompensation sfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame
ästhetische Kompensationsmaßnahmen
durchgeführt werden sollen.
Berechnung ( s. Schritt 14)
K= F * e * b * w
in einer Wirkzone
KT = Teil -Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit
F= Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumein
heit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3)
(vgl. Schritt 4
e = Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone
bis 11) ,
b = Kompensationsflächenfaktor (0,1 vgl. Schritt 12),
w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone
(vgl. Schritt 13).
Ästhetische Raumeinheit
Wirkzone
Fläche in ha
e
w
b
K in
ha
Rödinger Lössplatte
I
59,992
0, 1
0,30
0,1
0,180
Rödinger Lössplatte
II
925,494
0,1
0,15
0,1
1, 388
Rödinger Lössplatte
III
4.749,010
0,1
0,02
0,1
0,950
Rur -I nde -Tal
II
23,186
0, 2
0,15
0,1
0,070
Rur -I nde -Tal
III
1.344,775
0,2
0,02
0,1
0,538
Jackerather Lösschwelle
III
5.169,935
0,1
0,02
0,1
1,034
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 38
Aldenhovener Platte
III
4.967,201
0,1
0,02
0,1
0,993
Heinsberger Ruraue
III
58,638
0,3
0,02
0,1
0,035
Wassenberger Terasse nleiste
III
16,979
0,1
0,02
0,1
0,003
Baaler Riedelland
III
216,037
0,2
0,02
0,1
0,086
Erkelenzer Lössplatte
III
600,711
0,1
0,02
0,1
0,120
Die Bürge
III
142,652
0,1
0,02
0,1
0,029
Lössplatten der Zülp icher Börde
III
189,757
0,1
0,02
0,1
0,038
Dürener Rurniederung
III
136,220
0,2
0,02
0,1
0,054
Summe ( K gesamt = Kompensationsfläche für die fünf geplanten WEA)
5,519
Tabelle 4: Bewertungsfaktoren und Kompensationstei lfläche in den ästhetischen Raumeinheiten
Quelle: Fachgutachten Landschaftsbild Siersdorf ( Ecoda GbR , April 201 3)
Für die fünf von der BMR energy solutions GmbH geplanten WE A ergibt sich eine Kompensat ionsfläche von 5,519 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompens ationsbedarf von
1,104 ha (Ecoda GbR, April 201 3). Auf dieser Fläche sind nach Nohl (1993) durchschnit tlich
wirksame ästhetische Maßnahmen durchzuführen.
4.3 Ausgleichsmaßnahmen
Bei der Erarbeitung der Planung ist dem Stufensystem der na turschutzrechtlichen Eingriffsreg elung Rechnung zu tragen. Demnach sind Eingriffe in
Natur - und Landschaft zu vermeiden, nicht
vermeidbare Eingriffe sind zu minimieren. Die verbl eibenden Eingriffe sind sch ließlich auszugleichen.
I m Folgenden werden die Ausgleichsmaßnahmen für die
Eingriffe aus Neuversiegelung sowie
Landschaftsbild und im Hinblick auf den Artenschutz
aufgeführt.
4.3.1 Ausgleich von Eingriffen aus Neuversiegelung
Die Bewertung betrifft die
im gesamten Plangebiet.
Anlagenaufstellflächen , Kranstellflächen und die Erschließungsflächen
Für die Kompensationsflächenberechnung für den Ausg
leich aus Neuversiegelung wurde das
Bewertungsverfahren „ Numerische Bewertung von Biopt
optypen für die Bauleitplanung
in
NRW“ , (LANUV NRW, 2008 ) herangezogen.
Die Kompensationsflächenberechnung ergab, dass der
erforderliche Kompensationsbedarf von
ca. 1,88 ha aufgrund der entstehenden Versiegelung (der
Fundamente, der Kranstellflächen
und Erschließung ) entsteht.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
Seite 39
4.3.2 Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild
Die Errichtung von fünf Windkraftanlagen wird zu einer Beeinträchtigung des Landschaftbildes
führen, die auszugleichen ist. Die Bewertung erfolg t mit Hilfe des Verfahrens „ Beeinträchtigun10
gen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingri ffe “ .
Dieses Verfahren enthält eine Skalierung, die zunäc hst in 1 4 Einzelschritten, die potentielle B eeinträchtigung des Landschaftsbildes ermittelt. Es
werden die verschiedenen Merkmale des Ei ngriffes bezüglich des Landschaftsbildes in Zahlen ausgedrückt.
Die detaillierte
argumentativ.
Bewertung
der
einzelnen
ästhetisch
en
Raumeinheiten
erfolgte
verbal -
Mit Hilfe einer Formel, in dem der Flächenumfang de r tatsächlichen Einwirkungsbereiche wie
auch die ermittelten Skalenwerte (Erheblichkeitsfak tor, Kompensationsflächenfaktor und Wah rnehmungskoeffizient) der zugehörigen Wirkzone n einbezogen sind, wurde die Kompensation sfläche für den Eingriff in das Landschaftsbild ermi ttelt (siehe Schritt 14). Das Ergebnis gibt die
ermit telten Kompensationsteilflächen wieder, aus denen d er Gesamtumfang einer Kompensat ionsfläche bestimmt werden kann.
Die erforderliche Kompensationsfläche für diesen Ei ngriff beträgt ca. 5,519 ha. Funktionelle
Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe des Eingr
iffes (Eingriff in das Landschaftsbild)
sind nicht gegeben. Um den Eingriff der Anlagen in
das Landschaftsbild auszugleichen und dem
negativen optischen Eindruck entgegenzuwirken , wären intensive Durchgrünungsmaßnahmen
und randliche Abschirmungen z.B. durch Gehölzflächen vorzunehmen.
Die Flächen in der unmi ttelbaren Umgebung sind landwirtschaftliche Produkti onsflächen (Ackerflächen in umliegenden
Bereichen ) sowie Verkehrsflächen (im süd östlichen Bereich die A 44, im Nordöstlichen Be reich
die L 366 ). Gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG ist bei der I nanspruchnahme von land - und forstwir tschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die l adwirtschaftliche Nutzung besonders geei gnete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu
nehmen.
Zum Ausgleich für die erheblichen Beeinträchtigunge n der Schutzgüter (Boden, Wasser, Fl ora/ Fauna) müsste eine voll - bzw. teilversiegelte (geschotterte) Fläche entsiege lt u nd bestenfalls
in Ackerland umgewandelt werden. Da ein derartiger
Ausgleich mangels geeigneter Flächen
nicht
möglich
ist,
wird
eine biotopaufwertende Maßn ahme als Ersatz
gemäß
§ 15 Abs. 2 BNatSchG konzipiert. Bei den Ersatzmaßnahmen geht man von ei ner Multifunktionalität aus. Durch die Kompensation der erheblichen B eeinträchtigungen des Landschaftsbildes
wird auch eine vollständige Kompensation für die Sc hutzgüter Boden/ Flora (Biotopfunktionen)
erreicht. Damit wird verhindert, dass zusätzliche ertragsreic he Ackerflächen der Gemeinde ve rloren gehen.
Etwa 2,09 ha des erforderlichen Ausgleichs für den Eingriff in d as Landschaftsbild und die Ve rsiegelung erfolgt über das Ökokonto der Stadt Linni ch. Da weitere Flächen des Ökokontos nicht
beansprucht werden können, wird d er übriggebliebene Teil ( ca. 3,43 ha ) der Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstücken in der Stadt Linnich erfolgen. Eine detailliertere Ausführung der Au sgleichsmaßnahmen und –flächen erfolgt im weiteren Verfahren.
Die vertragliche Absicherung
dem Satzungsbeschluss.
und dingliche Sicheru
ng der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt vor
Die vorgesehene Kompensationsmaßnahme
des Ökokontos in der Ruraue ist als eine Ersat zmaßnahme zu handhaben, die über das bestehende Ökok
onto der Stadt Linnich angerechnet
werden soll.
Als Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen:
Wiederherstellung sowie Vermehrung von Erlen - , Eschen - und Weichholzauenw äldern
sowie des Sternmieren -Eichen -Hainbuchenwäldern durch Bestandsumbau Mit den wal d10
Nohl, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschafts bildes durch mastenartige Eingriffe; Materialien fü
schutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlu ng, Kirchheim b. München
r die natu r-
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
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umbaumaßnahmen geht eine wesentliche Aufwertung des
Naturhaushaltes im Lan dschaftsraum der Ruraue einher. Umwandlung der Hybridpappelmonokultur in die Zielg esellschaft des Auwaldes. Die Maßnahmen dienen der U msetzung des Landschaftsplanes
"Ruraue", 1. Änderung Festsetzung 2.1 -I I I . 1 b)
Die Maßnahme befindet sich innerhalb der Stadtgrenzen v on Linnich. Die Ausgleichsmaßnahme
befindet sich in Teilbereichen auf den folgenden Parzelle n:
-
Gemarkung Floßdorf, Flur 9, Flurstück 1559,
Gemarkung Floßdorf , Flur 9, Flurstück 1618 (teilwe ise)
Gemarkun g Floßdorf, Flur 9, Flurstück 1618 (teilweise),
Gemarkung Floßdorf , Flur 9, Flurstück 1611 (teilwe ise)
Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung einer natür lichen Waldgesellschaft unter gruppenwe iser Verwendung der G ehölzarten der Erlen - und Eschenwälder und Weichholzauenwälder sowie
der Steinmieren - Eichen -Hainbuchenwälder. Der Umbau von den nicht bodenständigen
Kulturen
wird unter Ausschluss von Kahlschlägen und bei Erha ltung eines Ausreichenden Anteils von Alt (hier auch Hybridpappeln) und Totholz sowie
beste hender Ufergehölze durchgeführt. Die natu rnahe Waldbewirtschaftung ist auf die natürlichen Wa ldgesellschaften einschließlich ihrer Nebe nbaumarten sowie auf alter s- und strukturdiverse Bestände auszurichten.
11
(Richtlinie
Die Teilfläche liegt innerhalb der NATURA 2000 - Gebiete nach der FFH -Richtlinie
792/ 43/ EWG) DE 5003 -301 "Kellenberg und Rur" zwischen Flossdorf und Bro ich. Mit den Ma ßnahmen geht gleichzeitig eine Aufwertung der Rur al s naturnaher Tieflandfluss und der begle itend en Aue in ihrer Eigenart und besonderen landschaftlichen Schö nheit gemäß § 20 c LG NRW
und auch eine Verbesserung des Na turhaushaltes im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriff sregelung einher .
Es wird eine Teilfläche von 2,09 ha des Ökokontoflächenpools für die genannte Maßnahme in
Anspruch genommen, die bereits von der unteren Land
schaftsbehörde bestätigt wurde.
Die hier aufgeführten Kompensationsmaßnahmen wurden
mit der Unteren Landschaftsbehörde
Kreis Düren abgestimmt.
4.3.3 Ausgleich von Eingriffen im Hinblick auf den Artenschutz
Der Bau der Windenergieanlagen kann zu kleinräumige n Beeinträchtigungen von Bereichen fü hren, in denen Arten des Offenlandes vorkommen. I m H inblick auf die im Plangebiet vorkommenden Arten wurden ein avifaunistisches Gutachten
und ein Fledermausgutachten erstellt (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr,
Diplom Biologe, Artenschutzrechtliches
Gutachten zum Gemeindeübergreifenden Windpark Linni
ch -Jülich, Juli 2013). Das in dem Gu tachten betrachtete Standortkonzept ist von einer wesentlich größeren F läche ausgegangen. Es
war die Errichtung von 10 Windenergieanlagen (WEA)
zwischen den Ortschaften Linnich -Broich
und Linnich Boslar westlich der A 44 und Jülich -Mersch und Jülich (Hauptort) östlich der Aut obahn vorgesehen. Das aktuelle Plangebiet entspricht
einem Ausschnitt der damals zugrunde
gelegten Standortplanung.
Die faunistischen Untersuchungen der Tiergruppen Vö gel und Fledermäuse wurden im Herbst
2011 begonnen und wurden zusätzlich im Frühjahr 201 2 bis Sommer 2012 weitergeführt. Zudem wurden die Ackerparzellen, auf denen WEA errich tet werden sollen, auf Feldhamsterbesatz
untersucht.
Für einen Großteil der Arten kann eine artenschutzr echtliche Betroffenheit ausgeschlossen we rden. Um eine artenschutzrechtliche Beeinträchtigung i.S. d. § 44 BNatSchG von Arten zu verhin11
Richtlinie 92/ 43/ EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur
benden Tiere und Pflanzen
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wi
ldle-
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dern, sind Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen formuliert, die den Räumung
szeitpunkt
der Vegetation bzw. die Bauzeiten der Errichtung de r WEA regeln, um sicherzugehen dass die
Fortpflanzu ng von Wachteln, Rebhühnern, Kiebitzen und Feldlerc hen nicht gestört wird.
Die Fledermausuntersuchung ergab, dass die Arten Zw
ergfledermaus, der Große Abendsegler
und die Breitflügelfledermaus im Untersuchungsraum
auftreten. Für die drei Arten sowie die
Fledermäuse als Artengruppe insgesamt sind keine er heblichen Projektwirkungen im Sinne des
§ 44 BNatSchG zu erkennen.
I m Sinne des vorsorgenden Artenschutzes wird gemäß
dem Artenschutzgutachten eine Verbe sserung der Lebensraumbedingungen durch Anlage von B rachestreifen oder Lerchenfenstern
empfohlen; für den Kiebitz ggf. auch die Anlage ein es ausgedehnten Flachgewässers. Die Flächen sollten außerhalb des Wirkbereiches de WEA, ab er noch innerhalb des Radius der lokalen
Population liegen.
Zudem wird empfohlen vor der Baufeldfreimachung ein
Feldhamstercheck vorzunehmen (Büro
für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Di plom Biologe, Artenschutzrechtliches Gu tachten zum Gemeindeübergreifenden Windpark Linnich
-Jülich, Juli 2013).
Neben der Bauzeitenregelun g sind keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen notwendig
. Es werden
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der
Feldvögel lediglich empfohlen.
4.3.4 Zusammenfassung
Funktionelle Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer N ähe des Eingriffes (Eingriff in das Lan dauszugle ischa ftsbild) sind nicht gegeben. Um den Eingriff der Anlagen in das Landschaftsbild
chen und dem negativen optischen Eindruck entgegenz uwirken, wären intensive Durchgrünungsmaßnahmen und randliche Abschirmungen z.B. durch Gehölzflächen vorzunehmen.
Die
Flächen in der unmittelbaren Umgebung sind landwirt schaftliche Produktionsflächen (Ackerflächen in umliegenden Bereichen) sowie Verkehrsfläche n (im süd östlichen Bereich die A 44, im
Nordöstlichen Bereich die L 366 ). Gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG ist bei der I nanspruchnahme
von land - und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgl eichs - und Ersatzmaßnahmen auf
agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insb esondere sind für die ladwirtschaftliche
Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendige n Umfang in Anspruch zu nehmen.
Zum Ausgleich für die erheblichen Beeinträchtigunge n der Schutzgüter (Boden, Wasser, Fl ora/ Fauna) müsste eine voll - bzw. teilversiegelte (geschotterte) Fläche entsiege lt u nd bestenfalls
in Ackerland umgewandelt werden. Da ein derartiger
Ausgleich mangels geeigneter Flächen
nicht
möglich
ist,
wird
eine biotopaufwertende Maßn ahme als Ersatz
gemäß
§ 15 Abs. 2 BNatSchG konzipiert. Bei den Ersatzmaßnahmen geht man von ei ner Multifunktionalität aus. Durch die Kompensation der erheblichen B eeinträchtigungen des Landschaftsbildes
wird auch eine vollständige Kompensation für die Sc hutzgüter Boden/ Flora (Biotopfunktionen)
erreicht. Damit wird verhindert, dass zusätzliche ertragsreic he Ackerflächen der Gemeinde ve rloren gehen.
Die Kompensation von Eingriffen aufgrund der Neuvers iegelung (der Fundamente, der Kranaufstellflächen und der Erschließung) sowie der Ausgleich von Eingr iffen in das Landschaftsbild
erfolgt auf den selben Teilflächen . Dabei ist der Ausgleich dieser beiden Eingriffe nic ht kumulativ
zu erbringen , sondern multifunktional zu verstehen
Für den Artenschutz sind keine Ausgleichsmaßnahmen
notwendig.
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag
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LI TERATUR- UND QUELLENVERZEI CHNI S
• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmac
Literatur
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hung vom 03. September 1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2004
Bezirksregierung Köln (2006). Regionalplan für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt R egion Bonn/ Rhein -Sieg, 2. Auflage, Köln
Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtsch aft des Landes Nordrhein -Westfalen
(1989): Klima -Atlas von Nordrhein -Westfalen, Düsseldorf
Glässer, E. (1978): Die naturräumlichen Einheiten a uf Blatt 122/ 123 Köln/ Aachen, geograph ische Landesaufnahmen 1: 200 000; Naturräumliche Gli ederung Deutschlands, Bundesanstalt
für Landeskunde und Raumforschung im Selbstverlag,
Bad Godesberg
Nohl, W. (1993): Beeinträchtigung des Landschaftsbi ldes durch mastenartige Eingriffe, München
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Feh r, Diplom Biologe (Juli 2013): Artenschutzrechtliches Gutachten zum Gemeindeübergreifen
den Windpark Linnich -Jülich, Stolberg
Ecoda GbR (19. April 201 3): Eingriffsermittlung „Landschaftsbild“ für einen Win dpark im B ereich der Potenzialfläc he Boslar (Kreis Düren) , Dortmund
I EL GMBH ( 28. Februar 201 3): Vorermittlung zur immissionsschutzrechtlichen Bewer tung von
fünf geplanten Windenergieanlagen am Standort Linni ch -Boslar.; Aurich
• www.munlv.nrw.de
I nternet
6
ANHANG
1. Landschafts pflegerischer Planungsbeitrag Bewertung des Ausgangszustandes
Maßstab 1: 2.500
2. Landschafts pflegerischer Planungsbeitrag
Bewertung des Zustandes gemäß Darstellungen des Beb
Maßstab 1: 2.500
auungsplanes
3. Tabelle 1 -3 Eingriffsbilanzierung (Versiegelung der Flächen)