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Sitzungsvorlage (Anlage 3.2.4)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,5 MB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05

Inhalt der Datei

Anlage 3.2.4 zur Vorlagen-Nr.: 26 / 2014 I NHALTSVERZEI CHNI S 1 VORBEMERKUNGEN .................................................................................... 1 1.1 Erfordernis und Zielsetzung der Planung 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen ................................................... .................... 1 ................................................... ................................ 1 1.3 Planerische Vorgaben ................................................... ............................................... 2 2 BESCHREI BUNG DES GEPLANTEN VORHABENS......................................... 8 2.1 Lage und Charakterisierung des Plangebietes ................................................... ............. 8 2.2 Beschreibung der geplanten Windenergieanlagen ................................................... ....... 9 2.3 Beschreibung des Vorhabens ................................................... ..................................... 9 2.4 Verfahren ................................................... ................................................... ........... 10 2.5 Erschließung ................................................... ................................................... ....... 10 3 ERFASSUNG UND BEWERTUNG DER NATURRAUMPO-TENZI ALE ............ 10 3.1 Relief, Geologie und Boden Erfassung der Naturraump otentiale .................................... 10 3.2 Wasserhaushalt ................................................... ................................................... ... 12 3.3 Klima und I mmissionen ................................................... ........................................... 3.4 Lebensräume und ihre Lebensgemeinschaften 3.5 Landschaftsbild und Erholungsfunktion 13 ................................................... .......... 13 ................................................... .................... 19 3.6 Städtebauliche Rahmendaten ................................................... .................................. 23 3.7 Vermeidungs -, Minderungs - und Ausgleichsmaßnahmen ............................................... 3.7.1 Relief, Geologie und Boden ................................................... ........................... 3.7.2 Wasserhaushalt ................................................... ........................................... 3.7.3 Klima und I mmissionen ................................................... ................................ 3.7.4 Lebensräume und ihre Lebensgemeinschaften .................................................. 3.7.5 Landschaftsbild und Erholungsfunktion ................................................... .......... 4 24 24 24 25 27 28 KOMPENSATI ONSMAßNAHMEN ............................................................... 29 4.1 Standortflächen ................................................... ................................................... ... 29 4.1.1 Bewertungsmethodik für die Kompensationsflächenbere chnung .......................... 29 4.1.2 Kompensationsflächenberechnung ................................................... ................ 29 4.2 Landschaftsbild ................................................... ................................................... ... 30 4.2.1 Kompensationsflächenberechnung ................................................... ................ 36 4.3 Ausgleichsmaßnahmen ................................................... ........................................... 4.3.1 Ausgleich von Eingriffen aus Neuversiegelung ................................................... 4.3.2 Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild ................................................. 4.3.3 Ausgleich von Eingriffen im Hinblick auf den Artenschutz ................................... 4.3.4 Zusammenfassung ................................................... ....................................... 38 38 39 40 41 5 LI TERATUR- UND QUELLENVERZEI CHNI S ............................................... 42 6 ANHANG .................................................................................................... 42 Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag 1 Seite 1 VORBEMERKUNGEN 1.1 Erfordernis und Zielsetzung der Planung Die Windenergie nimmt in den vergangenen Jahren ein en immer höheren Stellenwert ein. R egenerative Energien, darunter auch die Windenergie, bewirken eine Reduzierung des CO2 Au sstoßes und stellen eine Alternative zu den allmählich schwindenden Reserven fossiler Brenn stoffe dar. Der technische Fortschritt ermöglicht zudem eine wirtschaftliche Nutzung von Windene rgie im Binnenland. Der Gesetzgeber fördert die Windenergienutzung durc h die Einstufung der Windenergieanlage n als privilegierte Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB). Demzufolge wären Windenergieanlagen grundsätzlich z uzulassen, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschlie ßung gesichert ist. Dara us würde sich eine „ Verspargelung“ der Landschaft mit ihren negativen Folgen ergeben. Abb. 1: Luftbild des Plangebietes und Umgebung Quelle: google earth Da dies auch nicht der I ntention des G esetzgebers entspricht, ist mit dem § 5 i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ein Steu erungselement geschaffen worden. Öffentl iche Be lange stehen einem Vorhaben auch dann entgegen, wenn durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle (gemeint sind die sog enannten Konzentrationszonen) erfolgt ist. Demnach kann die Verteilung der Win denergieanlagen im Gemeindege biet über die Ausweisung von Konzentrationszonen in der Art gesteuert werden, dass Win denergieanlagen nur noch an geeigneten Standorten mit möglichst geringen negat iven Auswirkungen verwirklicht werden und somit die o.a. negativen Folgen vermieden werden. Demnach kann die Verteilung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet über die Ausweisung von Konzentrationszonen in der Art gesteuert werden , dass Windenergieanlagen nur noch an geeigneten Standorten mit möglichst geringen negati ven Auswirkung verwirklicht werden und somit die o.a. negativen Folgen vermieden werden. An diese Konzentrationszonen für die Windkraft werd en jedoch bestimmte Anforderungen g estellt. Der Windenergienutzun g muss in substantieller Weise Raum geschaffen werd en. Da Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben grund sätzlich im Außenbereich zulässig wären, muss bei einer räumlichen Einschränkung sichergeste llt werden, dass hier tatsächlich ein wir tschaftlicher Betrieb in Abwägung mit der Raumverträglichkeit der Planung möglich ist. Als Fa ktoren für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb kom men die Eignung des Standorts (Windh öffigkeit), die Größe der dargestellten Konzentratio nszone und auch anlagenbedingte Fakto ren (Anzahl und Höhe der innerhalb dieser Zone zulässig en Anlagen, anfallenden Netzanschlussko sten) in Betracht. Es ist daher nicht zulässig, den Flächennutzungsplan als Mittel zu benutzen, Windenergieanlagen faktisch zu verhindern. Die Plan ung muss sicher stellen, dass sich das Vo rhaben innerhalb der Konzentrationszone gegenüber ko nkurrierenden Nutzungen durchsetzt. Daher ist zur Ausweisung einer Konzentrationszone i n jedem Fall eine Standortuntersuchung durchzuführen. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 2 Die Stadt Linnich hat mit der 5. Änderung des Fläch ennutzungsplans bereits eine Konzentrat onszone für die Windenergie ausgewiesen. Durch dies e wird die oben genannte Ausschlusswi kung für das gesamte übrige Gemeindegebiet erreicht . ir- 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich er heblicher Beeinträchtigungen des Lan dschaftsbildes sowie der Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Ein griffsregelung nach dem Bundesnaturschutzge setz) erfolgt gemäß § 1a Abs. 3 BauGB. Diese ist in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Gemäß den Forderungen des § 13 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffes in Na tur und Landschaft dazu verpflichtet, vermeidbare Beeinträc htigungen zu unterlassen bzw. unvermei dbare Beeinträchtigungen auszugleichen. Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beein trächtigen können (§ 14 BNatSchG). Durch den Bebauungsplan werden Eingriffe im Sinne d es § 18 BNatSchG (BundesNaturSchut zGesetz) vorbereitet, da bei der Verwirklichung der vorgesehenen Planung erhebliche Beei nträchtigungen von Landschaft und Naturhaushalt entstehen können. Laut § 17 Abs. 4 BNatSchG ist bei einem Eingriff in Natur und Landschaft aufgrund eines nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplans ein lands chaftspflegerischer Begleitplan als B estandteil des Fachplans zu erstellen. 1.3 Planerische Vorgaben Nach § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne, d. h. sowo hl der Flächennutzungsplan als auch der Bebauungsplan, an die Ziele der Raumordnung anzupas sen. Die Ziele der Raumordnung sind gemäß § 3 Nr. 2 ROG verbindliche Vorgaben in Form v on textlic hen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen (ROP) zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Landesplanung Landesplanung Es ist ausdrückliches Ziel des Landes, die Entwickl ung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. I m Lan desentwicklungsplan (LEP NRW) ist der verstärkte Einsatz regenerativer Energieträger als landesplanerisches Ziel angesehen (Kapitel D.I I Ziel 2.4 LEP NRW). Der LEP NRW sieht vor, dass Gebiete, die sich für die Nutzung ern eue rbarer Energien aufgrund der Naturgegebenheiten beso nders eignen, in den Regionalplänen als „ Bereiche mit der Eignung für die Nutzung erneuerba rer Energien“ dargestellt werden. Das b esondere Landesinteresse an einer Nutzung erneuerbar er Energien ist bei der Abwägung gege n1 über konkurrierenden Belangen als besonderer Belang einzustellen. Für die Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanl agen trifft der Regionalplan für den R egierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, a bweichend von den Vorgaben der Lande s2 , die räumliche Verortung der Konzentrationszonen f ür planung lediglich textliche Festlegungen Windenergieanlagen bleibt der kommunalen Ebene im R ahmen der Bauleitplanung überlassen. 1 2 Landesentwicklungsplan Nordrhein -Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. 1995 S.532). Vgl. Pun kt 3.2.2. des Regionalplans (S. 120 – 122) Mai 1995 (GV. NW. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 3 Ziel 1 der Regionalplanung die Windkraft betreffend ist, d in den Teilen des Freiraums umzusetzen sind, die au Voraussetzungen Leitungsnetz) Bereichen (Windhöffigkeit, ass Planungen für Windkraftanlagen fgrund der natürlichen und technischen geeignete Möglichkeit für die Stro und der Verträglichkeit mit den zeichnerisch und/ od und Raumfunktionen für die gebündelte Err Agrarbereiche in Anspruch Windparkplanungen auch über genommen werden. In von Windkraftanlagen Allgemeinen Fre iraum - und geeigneten Fällen k önnen Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen I n den Reservegebieten für den oberirdischen Abbau nichten 1.4 und Erläuterungskarte) sowie in den noch nicht ins er textlich dargestellten ichtung (Windparks) in Betracht kommen. Dazu sollen in erster Linie die meinspeisung sich erstrecken. ergetischer Bodensc hätze (s. Kap. rekultivierten Braunkohlen -Abbaubereichen ist zu beachten, dass wegen der langfristigen Vorra ngigkeit des Abbaus nur befristet zu genehmigende Anlagen in Betracht kommen. Ziel 2 : Nur bedingt in Betracht kommen, wenn sichergestel Regionalplan verfolgten Schutzziele und/ oder Entwi lt ist, dass die mit der Festlegung im cklungsziele nicht nennenswert beeinträchtigt werden: • • • • • • • Waldbereiche, soweit außerhalb des Waldes Windparkp lanungen nicht realisierbar sind, der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß be schränkt und ein möglichst gleichwe rtiger Ausgleich/ Ersatz festgelegt wird Regionale Grünzüge historisch wertvolle Kulturlandschaftsbereiche (nac h Denkmalschutzgesetz) Bereiche für den Schutz der Landschaft und landscha ftsorientierter Erholung Bereiche für Halden zur Lagerung von Nebengestein o der sonstigen Massen Deponien für Kraftwerksasche Agrarbereiche mit spezialisierter I ntensivnutzung Ziel 3 : Daneben werden Gebiete formuliert, die für Windpa rks nicht oder nur bedingt in Betracht kommen. Ausschlussbereiche sind: • • • • • • • Bereiche zum Schutz der Natur Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberfläche nnaher Bodenschätze, es sei denn, dass der Abbau bereits stattgefunden hat und die Wi ndparkplanun g den Rekultivi erungszielen nicht widerspricht. Flugplatzbereiche Oberflächengewässer, Talsperren und Rückhaltebecken Bereiche für Abfalldeponien Bereiche für Halden zur Lagerung oder Ablagerung vo n Bodenschätzen Freiraumbereiche mit der Zweckbindung „M“ (militärisch genutzte Freiraumteile) Ziel 4: Daneben ist eine Landschaftsbild Beeinträchtigung von Denkmälern und Bereichen, prägen, zu vermeiden. Zum Schutz der Wohnbevölkerun Abstände und die entsprechenden Emissionsrichtwerte Erfordernisse des Richtfunks ist Rücksicht zu nehm en . die das g sind ausreichende einzuhalten. Auf die technischen 3 Regionalplan Für die Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanl 3 Bezirksregierung Köln (2008): Regionalplan für den agen trifft der Regionalplan abweichend Regierungsbezirk Köln, Köln, S. 120 -122 . Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 4 von den Vorgaben der Landesplanung lediglich textli der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen blei Bauleitplanung überlassen. che Festlegungen, die räumliche Verortung bt der kommunalen Ebene im Rahmen der Ziel der Regionalplanung betreffend der Windkraft i st, dass Planungen für Windkraftanlagen in den Teilen des Freiraums umzusetzen sind, die aufgrund der natürli chen und technischen Vo rrausetzungen und der Verträglichkeit mit den zeichn erisch und/ oder textlich dargestellten Bere ichen und Raumfunktionen in Betracht kommen. Dazu so llen in erster Linie die Allgemeinen Fre iraum - und Agrarbereiche in Anspruch genommen werden. Dane ben werden Gebiete formuliert, die für Windparks nicht oder nur bedingt in Betrach t kommen. Diese wurden bei der Standor tanalyse berücksichtigt (vgl. Standortanalyse). Ausschlussbereiche sind : • • • • • • • Bereiche zum Schutz der Natur, Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberfläche nnaher Bodenschätze, Flugplatzbereiche, Oberflächengewässer, Talsperren und Rückhaltebecken , Bereiche für Abfalldeponien, Bereiche für Halden zur Lagerung oder Ablagerung vo n Bodenschätzen, Freiraumbereiche mit der Zweckbindung „M“ . Nur bedingt in Betracht kommen, wenn sichergestellt ist, dass die mit der GEP -Darstellung ve rfolgten Schutzziele und/ oder Entwicklungsziele nic ht nennenswert beeinträchtigt werden: • • • • • • • Waldbereiche (unter besonderen Voraussetzungen), Regionale Grünzüge, historisch wertvolle Kulturlandschaftsbereiche, Bereiche für den Schutz der Landschaft und landscha ftsorientierter Erholung, Bereiche für Halden zur Lagerung von Nebengestein o der sonstigen Massen, Deponien für Kraftwerksasche, Agrarbereiche mit spezialisierter I ntensivnutzung. Daneben ist eine Beeinträchtigung von Denkmälern un d Bereichen, die das Landschaftsbild prägen, zu vermeiden. Zum Schutz der Wohnbevölkerung s ind ausreichende Abstä nde und die en tsprechenden Emissionsrichtwerte einzuhalten. Auf di e technischen Erfordernisse des Richtfunks 4 ist Rücksicht zu nehm en . Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, stellt für das Plangebiet einen „ Allgemeinen Freiraum - und Agrarbereich“ dar. Somit werden die o.a. Ziele der Regionalplanung nicht beeinträchtigt . 4 Bezirksregierung Köln (2008): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Köln, S. 121 -122. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 5 Abb. 1: Ausschnitt aus dem Regionalplan, Lage des Plangebietes Flächennutzungsplan Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Linnich stellt für den gesamten Bereich des Plangebietes „ landwirtschaftliche Flächen“ dar. Ebenfalls sind Versorgungsleitungen und ein Lan dschaftsschutzgebiet dargestellt. Von Nord -Westen Richtung Süd -Osten verläuft eine Rich tfunkstrecke der Deutschen Bundespost. Die aktuelle Darstellung steht somit der Planung nicht entgegen, da auch bei Darstellung einer Konzentrati onszone die landwirtschaftliche Nutzung aufrechterhalten werden kann. Landschaftsplan/ Schutzgebiet Für das Plangebiet existiert der verbindliche Lands chaftsplan Ruraue Nord. Hier ist das Entwic klungsziel der Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Lan dschaft mit gliedernden und belebenden Elementen festgesetzt. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 6 Abbildung 2: Landschaftsplan Ruraue Nord (o.M.) I nnerhalb des Plangebietes befindet sich kein Landschaftsschutzgebiet. Ca. 440 Plangebietsfläche befindet sich das Landschaftsschu m nördlich der tzgebiet „Malefinkbachtal (Kennung 2.3 Westlich des Plangebietes in ca. 775 m Entfernung b -10). efindet sich das Landschaftsschutzgebiet „ Rurtal nördlich der Autobahn A 44“ (Kennung 2.3 -3). Die Schutzziele dieser Gebiete „ Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich od er vielfältig ausgestatteten Landschaft“ (für das Landschaftsschutzgebiet „ Malefinkbachtal) sowie Erhaltung der prägenden Landscha ftsteile und Anreicherung mit gliedernden und belebenden Ele gebiet „Rurtal nördlich der Autobahn A 44) werden d menten (für sich das Landschaftsschut z- urch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Naturdenkmale An einem Feldkreuz südlich von Boslar befinden sich zwei Linden, die als Naturdenkmale im Landschaftsplan gekennzeichnet werden (Kennung 2.2 denkmalen und der Plangebietsfläche ist ca. 420 m. r- Auf einer Weidefläche im Malefinkbachtal am östlichen Ortsausgang von Boslar sind drei Eiche Landschaftsplan gekennzeichnet sind (Kennung 2.2 -37). Der Abstand zwischen den Natu n, die ebenfalls als Naturdenkmale im -24). Der Abstand zwischen den Naturden k- malen und der Plangebietsfläche ist ca. 1,4 km. Geschützte Landschaftsbestandteile I m Plangebiet und in der näheren Umgebung befinden sich keine geschützte n Landschaftsb e- standteile. Gesetzlich geschützte und schutzwürdige Biotope I m Plangebiet und in der näheren Umgebung befinden sich keine gesetzlich geschützten Biot o- pe. Folgende Biotopkomplexe in der Umgebung der Plangebietsfläche werden im Biotopkata NRW als schutzwürdige Biotope geführt: ster Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 7 Nördlich des Plangebietes (ca. 800 m) befindet sich das als schutzwürdiges Biotop geführtes Biotop BK -5003 -093. Hierbei handelt es sich um hintereinanderliege verschiedene Einzelbäume und Obstbäume und Rasenflä Weiter nördlich (ca. 1100 m entfernt) befindet sich nde und dichte Hecken, chen. das Biotop BK 5003 -043. Dieses umfasst das Malefinkbachtal von Tetz bis Boslar und ist zugleic h als Landschaftschutzgebiet ausg ewiesen. Die Fläche umfasst ein tief eingeschnittenes abseit sgelegenes Bachtal östlich der Rur. Sie en hält Pappelkulturen und stellenweise dichtes Gebüsc t- h, teils dichten Waldmantel und kleine Korbweidenkulturen. Nordöstlich der Bahnlinie und d es Malefinkbaches befinden sich ehemalige Brachflächen, die verbuscht sind. Nach Osten schlie ßen sich Grünland - und Ackerflächen mit Baumreihen und Kopfbaumreihen an. Richtung Boslar b efindet sich an einer Weide ein Uferg e- hölz. Bei den Biotopen BK 5004 -042 und BK 5004 -505 (ca. 900 m) nördlich der Plangebietsfläche handelt es sich um alte Obstwiesen. Das zusammenhängende Biotop bestehend aus einzelnen am südlichen Ortsrand von Boslar gehört zum Biotop Obstwiesenparzellen und fettweiden BK 5004 -503 (ca. 900 m entfernt vo m Plangebiet). Das Malefinkbachtal von Boslar bis Hasselsweiler ge hört zum schutzwürdigen Biotop mit der Kennung BK 5004 -004 (ca. 1.100 m entfernt vom Plangebiet). Das Tal zwischen Boslar und Hasselsweiler ist ca. 3,5 km lang und besteht hauptsächlich aus kleinen P arzellen Grünland mit einigen Pappelanpflanzungen und Baumgärten. Bei dem Biotop BK 5003 -044 (ca. 1.050 m vom Plangebiet entfernt) handelt e Teilflächen. Zum einen befindet sich dort eine aufg s sich um zwei elassene Abgrabung südwestlich von Boslar mit einer sich im Nordwesten anschließenden Hanghec zweite Fläche, nordöstlich von Tetz, besteht aus ei ke aus einheimischen Gehölzen. Die ner Böschungshecke, einer extensiv durch Schafbeweidung genutzten und teils verwilderten Obs tplantage und um Korbweidenkulturen. Westlich der Plangebietsfläche (ca. 640 m vom Plang ebiet) befinden sich die Bahnböschungen an der Güterverkehrstrasse die mit älteren Baumbest and (Ahorn - Robinienbeständen) bestockt sind. Das Biotop mit der Kennung BK -5003 -027 ist als Landschaft sschutzgebiet ausgewiesen. Das mit der Kennung BK -5004 -007 gekennzeichnete Biotop ist ein Wäldchen südlic h der Pla ngebietsfläche (ca. 1.000 m), das von dickichtartige n Beständen von Laub - und Nadelhölzern charakterisiert ist. I m südlichen Bereich befinden sich Reste einer Fortifikation (Schweden- schanze) mit Kreuzweg und Wäldchen, die als Naturde des Gebietes ist mit Zierrasen, Rhododendren, Kasta nkmal geschützt sind. Der I nnenbereich nien und diversen Koniferen bestanden. Noch weiter südlich der Plangebiets fläche (ca. 1.300 m) befindet sich das Biotop BK Bei diesem Biotop handelt es sich um Böschungen ein cher Flora sowie eine Abgrabungsböschung mit Elemen Böschung an der A 44 zeigt ein Aufkommen von Robini Auch dieses Biotop ist als Landschaftsschutzgebiet ten trockenem Magergrünlandes. Die en, einzelnen Fichten und Besenginster. ausgewiesen. Die hier aufgeführten Biotope werden aufgrund I hrer Plangebiet durch das Vorhaben nicht -5004 -008. es ehemaligen Hohlweges mit artenre beeinträchtigt. Entfernung von mindestens 640 m zum i- Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag 2 Seite 8 BESCHREI BUNG DES GEPLANTEN VORHABENS 2.1 Lage und Charakterisierung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand d es Stadtgebiets der Stadt Linnich, angrenzend an das Gebiet der Stadt Jülich. Nordwestlich b efindet s ich die Ortslage Boslar und westlich die Ortschaft Tetz. Die Größe des Verfahrensgebiete s beträgt ca. 48 ha. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Gemarkung Boslar im Bereich der Flächen: Flur 17, Flurstücke 29, 36 tw., 37 tw., 38 tw., 39, 65, 66 tw., 67 tw., 78 tw., 79, 80, 81 tw., 100 tw. 40 tw., 41 tw., 42 tw., 50 tw., 51, 61, 63, 64, und Flur 18 Flurstücke 10 tw., 66 tw. 67, 68, 69, 70, 7 1, 72 tw., 86, 87 tw., 99 tw., 119 tw., 147 tw., 101 tw., 121 tw., 132 tw., 133, 134, 145 tw., 146 tw., 147 tw .. Die Anlagen selbst befinden sich im Bereich der Röd inger Lössplatte. Die insgesamt schwach reliefierte Landschaft fällt von etwa 90 m auf etwa 80 m ü. NN ab. Aufgrund der ertragreichen Böden herrscht intensiver Ackerbau vor. Der Raum wi rd von den Fernve rkehrsstraßen A 44 und B 55 zerschnitten. Etwa 4 km östlich der Standorte der geplanten WEA befinden sind zwischen Speil und Güsten fünf WEA in Betrieb. Nordöstlich v on Rödingen sind 18 WEA in Betrieb, die sich in einer Entfernung von minimal 8 km zu den St andorten der geplanten WEA befinden. Am Rand des Tagebaus Hambach sind weitere WEA in Betri eb. Das Plangebiet wird ausschließlich intensiv landwir tschaftlich (Ackerbau) genutzt. Strukturierende Landschaftselemente, insbesondere visuell wirksa me Vegetation mit Hochgrün, fehlen vol lständig. Eckdaten Die Potentialfläche 3 mit einer Größe von ca. 47,82 ha liegt im äußersten Osten des Stadtgebi tes und grenzt an das Stadtgebiet Jülich an. Nordwe stlich liegt die Ortslage Boslar. Die Windhöffigkeit der Fläche liegt bei 6,75 bis 7,00 m/ s. Die Fläche ist über vorhandene Wirtschaftswege erre ichbar. e- I nfrastruktur Nordöstlich der Fläche verläuft die Landstraße L 36 6. Hier greift die Anbaubeschränkung gemäß § 25 StrWG NRW von 40 m von Flügelspitze bis Fahrbahnrand, innerhalb eine s Abstandes von 40 m bedürfen bauliche Anlagen der Zustimmung d er obersten Landesstraßenbaubehörde . Darüber hinaus wird empfohlen, für klassifizierte Straßen Abstände in eineinhalbfacher Höhe der Gesa mthöhe einzuhalten, um Gefahren durch Eiswurf etc. zu vermeiden. Südöstlich verläuft die Autobahn A44. Gemäß § 9 FStrG beträgt die anbaufreie Zone für Bund esautobahnen 40 m von Flügelspitze bis Fahrbahnrand , innerhalb eines Abstandes von 100 m bedürfen bau liche Anlagen der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde. Au fgrund einzuhaltender Abstände zur nachbargemeindlichen Or tslage Mersch und dem Verlauf der Stadtgebietsgrenze reicht die Potentialfläche 3 nic ht bis an die Autobahntrasse. Ausreichende Abstände sind hierdurch bereits gewährleistet. Es liegen I nformationen zu einem 35 kV -Erdkabel der RWE vor. Westlich der Fläche liegt der Sonderlandeplatz Bosl ar, auf dem Ultraleichtflugzeuge landen. Hier ist auf der Grundlage eines Gutachtens, zur Ermögli chung von Flug - und Windenergienutzung, eine Verlängerung der Start - und Landebahn geplant. Eine Genehmigung hierfür lie gt vor. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 9 2.2 Beschreibung der geplanten Windenergieanlagen Es ist vorgesehen im Plangebiet 5 Windenergieanlage der Anlagentypen vorgesehen. n zu errichten. Bisher sind zwei Varianten Variante 1: Anlagentyp REpower 3.2M114 Nabenhöhe 143m Gesamthöhe 200 m Rotordurchmesser 114 m Nennleistung 3.170 kW Leistungsregelung pitch Variante 2: Anlagentyp Vestas V112 -3,0 MW Nabenhöhe 140 m Gesamthöhe 200 m Rotordurchmesser 196 m Nennleistung 3.075 kW Leistungsregelung pitch 2.3 Beschreibung des Vorhabens Es ist vorgesehen im Plangebiet 5 Windenergieanlage Varianten der Anlagentypen vorgesehen . n zu errichten. Bisher sind zwei Variante 1: Repower -Anlagen 3.2M114 mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.170 kW und einer jeweil igen Gesamthöhe von ca. 200 m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehenen Anlagentyp 143 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf 11 4 m. oder Variant e 2: Anlagentyp: Vestas V112 -3,0 MW mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.07 5 kW und einer jeweiligen Gesamthöhe von ca. 196 m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehen Anlagentyp 140 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf 112 m. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 10 2.4 Verfahren Für die Planung soll ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufgestellt werden. 2.5 Erschließung Das Plangebiet wird derzeit durch eine Vielzahl von Wirtschaftswegen er schlossen, die die Fl äche sowohl von Norden nach Süden als auch von Osten nach Westen durchziehen und an ein leistungsstärkeres Straßennetz anbinden. Die beschr iebenen Wege sind in wassergebundener Ausführung vorhanden und sollen zukünftig als Zufah rten zu den einzelnen Anlagenstandorten dienen. Der Ausbau der Wege wird über vertragliche Regelung en zwischen den Anlagenbetreibern und den Grundstückseigentümern geregelt. Eine ausreichenden Erschließung im Sinne des § 35 BauGB sowie der dafür erforderliche Ausgleich nach dem Bundesnaturschutzgesetz muss spätestens im Rahmen der BI mSch -Genehmigung nach gewiesen werden. Der mit den Windkraftanlagen erzeugte Strom muss üb er das bestehende Netz von Mittel - und Hochspannungsleitungen zu den Verbrauchern geleitet werden. Daher ist von der Trafostation der jeweiligen Windkraftanlage ein Erdkabel möglichst zur nächsten Einspeisemöglichkeit zu führen. Bisher liegen I nformationen zu einem 35 kV -Erdkabel der RWE vor. Die Einspeisemö glichkeiten werden im weiteren Verfahren geprüft. Es erfolgt hierfür ebenfalls eine vertragliche Vere 3 ERFASSUNG TENZI ALE UND inbarung. BEWERTUNG DER NATURRAUMPO- 3.1 Relief, Geologie und Boden Erfassung der Naturraumpotentiale Die geologischen Verhältnisse des Plangebietes sind in der Bodenkarte des Kreises Düren d okumentiert. Das Plangebiet liegt innerhalb der Jack erather Lößschwell e. Hier befinden sich flachhügelige Lößhöhen mit größeren Lößmächtigkeite n (zw. 10 - 15 m), die sich über eine Ost West verlaufende Hauptterrassenscholle abgelagert h aben. Eine gewisse Relieferierung erfährt das Gebiet durch eine Reihe von Trockentälern un d abflusslosen Wannen, auf die sich die alten agrar -bäuerlichen Siedlungen konzentrieren, da hier die i nsgesamt tiefliegenden Grundwasse rschichten näher sind. Bodentypologisch herrschen Pa rabraunerden aus Löß (Kürzel L35, stellenweise schwach vergleyt) mit sehr hohen Bodenwertzahlen um 75 bis 85 vor. An sta rk eros i5 onsgefährdeten Kuppen - und Hanglagen (z.B. nordöstlich Titz) kommen auch R endzinen und erodierte Parabraunerden mit Bodenwertzahlen von 60 bis 75 vor (E. Glässen, 1978). I m östl ichen Bereich des Plangebietes treten kleinflächig humose Böden auf ( Bodentyp Kolluvium, Kü rzel K34). Gemäß den Bodenkarten des Geologischenen Dienstes h andelt es sich insgesamt um schut zwürdige Böden, die aufgrund I hrer hohen natürlichen Bodenfruchbarkeit besonders schutzwü rdig sind. Derzeit besteht im Plangebiet kein Altlastenverdach t, da die Fläche landwirtschaftlich genutzt wird. Durch die Planung werden nur geringe Auswirku ngen auf das Schutzgut Boden im Bereich der Fundamente und ggf. für den Wegeausbau entstehe n. 5 Rendzinen sind flachgründige Böden, die sich auf ca rbonat - oder gipsreichen Gesteinen bilden. Der Bodentyp wei st zwei Horizonte auf (Ah/ cC). Bei dem Ah -Horizont liegt über dem Ausgangsmaterial ein humose r (h) Oberbodenhorizont (A). Seine Mächtigkeit muss > 2 cm und ≤ 40 cm betragen. cC - Horizont befindet sich direkt unterhalb des ah -Horizontes und muss carbonatisch oder gipshaltig (c) sein, also einen Kalk - bzw. Gipsgehalt von ≥ 75 Masse % haben. (Bodenkunde Universität Hohenheim zu Rendz ina, Zugriff am 20.06.2013) Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 11 Bew ertung der Naturraumpotentiale Aus Löß entstandene Böden haben üblicherweise einen hohen Nährstoffgehalt und verfügen über ein hohes Wasserspeichervermögen und eine gute Durchlüftung, was diese Böden für die Landwirtschaft besonders ertragreich macht. Nachtei lige Auswirkungen auf den Boden durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ergeben sich al lerdings durch den Einsatz von Düngemittel sowie durch die Verdichtung des Bodens mit landwirt schaftlichen Geräten. Die Geländeverhältnisse innerhalb des Plangebietes ermöglichen aufgrund der mäßig ausg eprägten Neigung eine Bebauung mit geringen Eingr iffen in das vorhandene Relief; größere Er dbewegungen in Bezug auf die Topographie sind somit nicht erforderlich. Konfliktanalyse im Hinblick auf das geplante Vorhaben Da gewachsener Boden als Ressource nur begrenzt zur Verfügung steht und nicht vermehrbar bzw. ersetzbar ist, ist er grundsätzlich schutzbedü rftig. Es muss darauf geachtet werden, dass die Funktionsfähigkeit der natürlichen Wirkungsgefü ge des Bodens auch für die Zukunft g ewäh rleistet bleibt. Als Zielvorstellungen für das Naturraumpotenzial „ R elief und Böden“ sind insbesondere der E rhalt der natürlichen Reliefverhältnisse sowie die S icherung der natürlichen Bodeneigenschaften und des Bodenlebens durch verminderte Bodenverdicht ung durch das Befahren mit schweren landwirtschaftlichen Maschinen und einem reduzierte n Düngemittel - und Biozideintrag im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung zu nennen. Die vorgesehene Bebauung mit Windenergieanlagen führt zu einer geri ngen Versiegelung durch Überbauung und die Anlage von Zuwegungen im Verhält nis zu der gesamten Größe des Plangebietes. Durc h die Fundamente der 5 WEA wird eine Fläche von ins gesamt 1.570 m² vollstä ndig versiegelt. Durch den Ausbau der Zuwegung sowie durch den Bau der Kranstellflächen wird eine Fläche von insgesamt 42.559 m² bisher unversie gelter Fläche dauerhaft geschottert. Zudem werden die Montage und Lagerflächen nur temporä r hergestellt und nach Errichtung der WEA wieder zurückgebaut, d.h. das Schottermaterial wird entfernt und der zuvor abgeschobene Boden wird entsprechend der ursprünglichen Schichtv erhältnisse wieder eingebaut, so dass diese Flächen dann weiterhin als landwirtschaftlich e Flächen genutzt werden können. Die versiegelten Flächen verlieren ihre Funktion al s Lebensraum für Pflanzen und Bodenorganismen sowie für die Versickerung des Grundwassers. Die Fundamente der WEA werden auf einer Fläche von insgesamt 1.570 m² unterirdisch (in ca. 2 -3 m Tiefe) angelegt. Die geschotterten Erschließungswege sowie die Krans tellfläche behalten ihre Durchlässigkeit bezüglich des Niederschlagswassers. Gegenüber einer vollständigen Versiegelung wird die B eeinträchtigung dadurch minimiert, kann aber nicht v ollständig vermieden werden. Des Weiteren ist insbesondere während der Bauphase mit Beeinträc htigungen der Bodenstru kturen durch den Einsatz von Baumaschinen zu rechnen . Hierdurch kommt es zu einer weiteren Veränderung der Standortbedingungen sowie der Boden funktionen . Schadstoffeinträge, be ispielsweise durch Treibstoff - oder Ölverlust der Baumaschinen in den Boden, könne n nicht au sgeschlossen werden, allerdings ist zu beachten, das s dieses Risiko auch beim Einsatz von lan dwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden besteht. Die Baufahrzeuge müssen sich auch aufgrund der technischen Anforderungen auf den bestehe nden befestigten und / oder auf den neu anzulegenden Schotterflächen bewegen. Somit entfall en Bodenverdichtungen über die Grenzen dieser Flächen hinaus. Eine erhebliche baubedingte Beeinträchtigung des Bodens durch Baufahrzeuge findet nicht statt. Eingriffe in das natürliche Relief des Plangebietes , also Aufschüttungen und Abgrabungen, we den bei der Realisierung des Planvorhabens voraussi chtlich nicht erforderlich sein. r- Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 12 3.2 Wasserhaushalt Erfassung der Naturraumpotentiale Der Großraum um das Plangebiet ist bedingt durch den Braunkohleabbau (Tagebauentwä sserung) von Grundwasserabsenkungen betroffen. Daher ist mit der durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenku ng zu rechnen. Die Grundwassera bsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitende n Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunah me der Beeinflussung der Grun dwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahr en ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszusc hließen. Ferner ist nach Beendi gung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Bew ertung der Naturraumpotentiale Das Plangebiet ist derzeit völlig frei von Versiege lungen, so dass das anfallende Niederschlag swasser flächenhaft versickern kann. Die vorherrsche nden Lößböden verfügen in der Regel ü ber ein hohes Wasserspeicherungsvermögen, allerdings wi rd diese Fähigkeit durch das Fehlen von Vegetationsstrukturen gemindert . Die die im Plangebiet vorhandenen Böden besitzen eine sehr 6 hohe nutzbare Feldkapazität . Konfliktanalyse im Hinblick auf das geplante Vorhaben Als langfristiges Entwicklungsziel ist die Sicherun g bzw. Wiederherstellung von funktionsfähigen Wasserkreisläufen, sowohl als Grundwassersysteme al s auch natürliche Oberflächengewässe rsysteme, zu nennen. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens und die Grundwasserneubildung srate sollen erhalten und wenn möglich verbessert werden, um den natürlichen Wasserkreislauf zu sichern. Zur Verbesserung bzw. zur Sicherung der vorhandenen Wasserqualität im Plangebiet selbst und in der näheren Umgebung sind vor allem die Schadstoffeinträge von den landwirtsc haftlichen Flächen zu reduzieren, um Grund - und Oberflächenwasserverunreinigungen zu vermeiden. Durch Überbauung und Versiegelung bisher landwirtsc haftlich genutzter Böden kommt es innerhalb des Plangebi etes zu einer Reduzierung der Versickerungsfähigkei t des Bodens. Dies kann zu einer Minimierung der Grundwasserneubildung srate sowie zu einer Beeinträchtigung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere führen . Da allerdings die Versiegelung gering ist, können diese nachteiligen Auswirkungen weitestgehend reduz iert werden. Außerdem sind die B öden in Bezug auf die Versickerung insgesamt nur bed ingt geeignet. Mit einer erheblichen Ve ränderung der Grundwasserneubildungsrate ist somit n icht zu rechnen. Dennoch kann es aufgrund der Umsetzung des geplante n Bauvorhabens zu einer Störung des Wasserhaushaltes durch die Beeinträchtigung der Gru ndwasserströmungsverhältnisse und eine Verschmutzung des Grundwassers durch Schadstoffemis sionen kommen. Bei der Beurteilung des Ei ngriffs in den Wasserhaushalt, der durch die Versie gelung und Überbauung bisher offenliegender Böden hervorgerufen wird, ist allerdings auch zu beachten, dass es durch den Verlust bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen zu eine m Wegfall von Düngemittel - und Biozideinträgen kommt und somit eine Auswaschung dieser Scha dstoffe in das Grund - und Oberfläche nwasser ausbleibt. 6 Unt er Feldkapazität versteht man die Wassermenge, die ein zunächst wass ergesättigter Boden gegen die Schwerkraft nach 2 bis 3 Tagen noch halten kann. Die nutzbare Feldkapazität ist der Teil der Feldkapazität, der für die Vegetat ion nutzbar ist und im Boden in den Mittelporen mit Saugspannungen zwischen den pF-Werten 6 1,8 und 4,2 gespeichert wird. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 13 3.3 Klima und I mmissionen Erfassung der Naturraumpotentiale Die Region ist geprägt durch ein gemäßigtes, atlant warmen Sommern. Folgende Wetterdaten liegen für den Untersuchungsra mittlere Lufttemperatur/ a 9,5 - 10 ° C mittlere Niederschläge/ a 700 - 750 mm mittlere Zahl der Frosttage/ a < 80 mittlere Zahl der Eistage/ a < 20 mittlere Zahl der Schneetage/ a < 10 mittlere Sonnenscheindauer < 1500 isches Klima mit milden Wintern und mäßig um vor: vorherrschende Windrichtungen Südwest Als unbebaute Freifläche wirkt das Plangebiet bishe r als Kaltluftentstehungs - und -leitfläche zur Versorgung der angrenzenden bebauten Gebiete mit Fr ischluft. Die vorhandene Vegetation wirkt in gewissem Maße als Schadstoff - und Staubfilter. Durch die intensive landwirtschaft liche Nutzung sind die klimatischen Funktionen der Fläche n jedoch jahreszeitabhängig bei fehlender Vegetation eingeschränkt. Bew ertung der Naturraumpotentiale Die klimatische Funktion des Plangebietes für das ö rtliche Klima ist nur von geringer Bedeutung. Zum einen kommt es auf den landwirtschaftlich genut zten Flächen nur jahreszeitlich bedingt zur Entstehung von Kaltluft. Das weitgehende Fehlen von Dauergrün innerhalb dieser Bereiche ve rstärkt diesen Effekt, da eine gleichmäßige Verdunst ung und Verschattung somit nicht gegeben ist und kein Beitrag zu einer stabilen Erhöhung der lokalen Luftfeuchtigkeit geleistet werden kann. Konfliktanalyse im Hinblick auf das geplante Vorhaben I n erster Linie sind aus übergeordneter Sicht der L andschaftsplanung Vorkehrungen zu treffen, die auf eine I ngangsetzung bzw. Gewährleistung von lokalen Luftaustauschbewegungen und der Kaltluftproduktion abzielen. Dies ist durch die Anreicherung der Landschaft mit klimatisch günstig wirkenden Gehölzstrukturen zu erreichen. Dies würde jedoch die Funktion der Fläche als Ackerland weiter einschränken. Mit der Realisierung der Windkraftanlagen kommt es durch die Versiegelung und Ü berbauung von bisher unbebauten Flächen zu einer nachteiligen Veränderung des lokalen Temperatur - und Feuchtehaushaltes. Strahlungseffekte werden verände rt und die verstärkte Wärmerückhaltung führt zu einer lokalen Erhöhung der Lufttemperatur in Verbindung mit einer Senkung der Luf tfeuchtigkeit. Die Auswirkungen sind hier jedoch gering, da die Ve rsiegelung im Vergleich zu der Größe des gesamten Plangebietes zu vernachlässigen ist. Zudem bleiben die Ackerflächen zw ischen den einzelnen Windkraftstandorten bestehen. 3.4 Lebensräume und ihre Lebensgemeinschaften Erfassung der Naturraumpotentiale Heutige potenzielle natürliche Vegetation Die potenzielle natürliche Vegetation beschreibt di ejenige Vegetation, die sich einstellen würde (hypothetischer Zustand), wenn die Fläche keiner an thropogenen Beeinflussung unterläge. Die potenzielle natürliche Vegetation kann zur Bewertun g der Naturnähe herangezogen werden. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 14 Das Plangebiet liegt innerhalb der Jackerather Lößs chwelle. Hier würde die potenzielle natürl iche Vegetation aus Eichen -Hainbuchenwald bestehen. Durch die anthropogene Bee influssung ist im Plangebiet keine potenziell natürliche Veget at ion vorhanden und in der weiteren Umg ebung allenfalls fragmentarisch ausgebildet. Bestandsbeschreibung Bei den Flächen handelt es sich um rein agrarisch g enutzte Flächen ohne Unterbrechung durch Aufwüchse. Die Zootopstruktur ist demnach sehr schw ach ausgeprägt. Es ist im Wesentlichen mit dem Auftreten unempfindlicher Arten zu rechnen. Die intensiv genutzten Ackerflächen we rden durch eine eingeschränkte Artenvielfalt geprägt. Aufgrund des Düngemittel - und Biozideintrags kommt es zu erschwerten Lebensbedingungen, we shalb Wildkräuter kaum noch existen zfähig sind. Die Bewirtschaftung erfolgt meist bis h in zu den Wirtschaftswegen bzw. Grun dstücksgrenzen. Lediglich entlang der Autobahn A 44 und entlang der L 366 sind rechts und links Bäume gepflanzt. Weitere hochwertigere Strukturen bietet das ehemalige Sendeanlagengelände des WDR im Osten des Untersuchungsgebietes. Dort befind en sich Gebüsche, Feldgehölze und mi ttelalte bis alte Bäume und Baumgruppen auf verbrach ten Grünlandflächen. Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen s tellen sich aufgrund der intensiven Bewir tschaftung und der artenarmen Vegetation als Biotopt yp mit geringem Arten - und Biotoppote nzial dar. Zu Zeiten vorhandener Feldfrucht sind übe rwiegend I nsektenarten vorzufinden, die an die schnell wechselnden Lebensbedingungen angepasst sin d oder eine hohe Lauffähigkeit besi tzen, um so aus angrenzenden höherwertigen Biotopen die Ackerflächen wieder zu besiedeln. Das Gelände weist kein merkliches Gefälle auf. Das Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebi eten. Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet ers treckt sich von Tetz in Richtung Boslar entlang des Malefinkbachs sowie von Tetz parallel z ur L 253 in nördliche und südliche Richtung. Die Entfernung beträgt etwa 500 m. Um Broich und Bo slar sind einige geschützte Landschaft sbestandteile, die durch das Vorhaben nicht tangiert werden. Das nächste Naturschutzgebiet befindet sich an der Rur südwestlich von Boslar in über 1,6 km Entfernung. Das Naturschutzg ebiet ist gleichzeitig FFH- Gebiet. I m Hinblick auf die im Plangebiet vorkommenden Arte n wurde ein Artenschutzgutachten erstellt (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fe hr, Diplom Biologe, Artenschutzrechtliches Gutachten zum Gemeindeübergreifenden Windpark Linni ch -Jülich, Juli 2013). Das in dem Gu tachten betrachtete Standortkonzept ist von einer we sentlich größeren Fläche ausgegangen. Es war die Errichtung von 10 Windenergieanlagen (WEA) zwischen den Ortschaften Linnich -Broich und Linnich Boslar westlich der A 44 und Jülich -Mersch und Jülich (Hauptort) östlich der Aut obahn vorgesehen. Das aktuelle Plangebiet entspricht einem Ausschnitt der damals zugrunde gelegten Standortplanung. Brutvögel und Fledermäuse wurden in einem 500 m Ra dius um die geplante Vorrangzone anhand von Kartierungen, Sichtbeobachtungen, Begehung en, Ultraschalldetektoren, im Zeitraum von August 2011 bis Juli 2012 untersucht. Großvogel arten (z.B Greifvogelarten wie der Rotm ilan) mit Bezug zum Plangebiet wurden in einem weite ren Umfeld von bis zu 3 km beobachtet. Des W eiteren wurden die Auswertungen zusätzlich anhand e xterner Daten des LANUV (FI S, @LI NFOS, Karte der Vorkommensgebiete und Population szentren, Energieatlas NRW), der Schutzgebietsbeschreibungen der umliegenden Schutzg ebiete sowie Hinweisen des Kreises D üren zur Steinkauzkartierung der EGE (Gesellschaft zur E rhaltung der Eulen e. V.) vorgenommen. Das Fachinformationssystem geschützte Arten des LAN UV NRW gibt für das Messtischblatt 5004 Jülich folgende Arten für die Lebensraumtypen Acker , Grünland, Feldgehölze Säume, Gebäude an: Art Status Erhaltungszustand in NRW Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 15 Säugetiere Braunes Langohr Art vorhanden Günstig Breitflügelfledermaus Art vorhanden Günstig Europäischer Biber Art vorhanden Günstig Fransenfledermaus Art vorhanden Günstig Graues Langohr Art vorhanden Schlecht Große Bartfledermaus Art vorhanden Ungünstig Großer Abendsegler Art vorhanden Ungünstig Fransenfledermaus Art vorhanden Günstig Haselmaus Art vorhanden Günstig Kleine Bartfledermaus Art vorhanden Günstig Bechsteinfledermaus Art vorhanden Schlecht Rauhautfledermaus Art vorhanden Günstig Wasserfledermaus Art vorhanden Günstig Zwergfledermaus Art vorhanden Günstig Tab. 6: Messtischblatt MTB 5004, Säugetiere Quelle: LANUV Art Status Erhaltungszustand in NRW Kontinental ( KON) sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Durchzügler sicher brütend Wintergast sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Beobachtet zur Bru tzeit Sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend beobachtet zur Bru tzeit sicher brütend Ungünstig Günstig Günstig Ungünstig Schlecht Günstig Günstig Günstig Günstig Günstig Günstig Günstig Günstig Günstig Ungünstig Günstig Ungünstig Ungünstig Vögel Baumfalke Feldlerche Feldschwirl Gartenrotschwanz Grauammer Graureiher Habicht Kiebitz Kiebitz Kleinspecht Kornweihe Mäusebussard Mehlschwalbe Nachtigall Pirol Rauchschwalbe Rebhuhn Rohrweihe Rotmilan Schleiereule Schwarzkehlchen Schwarzspecht Sperber Steinkauz Turmfalke Schlecht Günstig Ungünstig Günstig Günstig Ungünstig Günstig Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Turteltaube Waldkauz Waldohreule Wiesenpieper Seite 16 sicher sicher sicher sicher brütend brütend brütend brütend Ungünstig Günstig Günstig Günstig - Tab. 7: Messtischblatt MTB 5004, Vögel Quelle: LANUV Art Status Erhaltungszustand in NRW Kontinental ( KON) Art Art Art Art Ungünstig Ungünstig Günstig Ungünstig Amphibien Kleiner Wasserfrosch Kreuzkröte Springfrosch Wechselkröte vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden Tab. 8: Messtischblatt MTB 5004, Amphibien Quelle: LANUV Art Status Erhaltungszustand in NRW Kontinental ( KON) Art vorhanden Günstig Schmetterlinge Nachtkerzenschwärmer Tab. 9: Messtischblatt MTB 5004, Schmetterlinge Quelle: LANUV Für das Messtischblatt MTB 5004 sind 14 Säugetierar ten (davon sind 12 Fledermäuse), 29 V gelarten, 4 Amphibienarten und eine Schmetterlingsart genannt. o- I m Folgenden werden die im Plangebiet vom Vorhaben potenziell betroffenen planungsrelevanten Arten aufgeführt und im Hinblick auf das Vorhab en abgewogen. Hierbei handelt es sich um Vogel - und Fledermausarten. Das Fundortkataster @LI NFOS ne nnt für das Umfeld noch einige Stellen, die in den 1990er J ahren von Feldhamstern besetzt waren, aktuelle Hinw eise gibt es jedoch nicht. Daher erübrigt sich eine artenschutzr echtliche Betrachtung der Art. Vogelarten Die Hälfte der im Messtischblatt aufgeführten Arten konnte durch den Artenschutzgutachter nachgewi esen werden. Von den Feldarten fehlt der Grauammer. Der Schwarzspecht braucht ältere Baumbestände. Diese sind im Plangebiet nicht vorhanden. Der Habicht und der Baumfa lke konnten während der Begehungen nicht nachgewiese n werden. Das Vorkommen des Habichts kann jedoch im Plangebiet nicht gänzlich ausgeschlo ssen werden. Auf der Schlagflur findet diese Art geeignete Habitatbedingungen. Die bevorzugten Nahrungshabitate des Baumfalken sin d Bachläufe mit umliegenden Wiesen, wo er Libellen und Schwalben jagt. Die Mehlschwalbe konnte als Nahrungsgast nicht gesichte t werden. Sie könnte jedoch in den umliegenden Dörfern brüten. Auf dem Gelände der ehemaligen WDR -Sendestation kommt die Waldohreule auf dem Gelände vor. Weitere Eulenarten wurden im Untersuchungsgebi et nicht erfasst. Gemäß den Kartierungen der EGE aus den 1990er Jahren kommt der Steinkauz a n den Ortsrändern der umliegenden Orte Broich, Boslar und Mersch als Brutvogel vor. Z um geplanten Windpark bestehen von den Habitaten sehr weite Abstände, so dass eine Betroff enheit ausgeschlossen werden kann. Die geplanten WEA liegen nicht im Aktionsraum der Stein käuze. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 17 Der Pirol und die Turteltaube bevorzugen Auenwaldbe reiche. Diese kommen im Untersuchung sraum nicht vor. Der Kleinspecht kommt eher in Obstw iesen oder lichten Waldbeständen vor, die ebenfalls im Plangebiet nicht vorhanden sind. Der Feldschwirl und die Nachtigall sind sehr auffäl lig im Gesang, so dass ihr Vorkommen sicher festgestellt werden würde. I n den Begehungen konnte kein Nachweis dieser Arten erbrach t werden. I n Bezug auf die Zugvogelerfassung ist für das Proj ektgebiet eine weit unterdurchschnittliche Nutzung als Durchzugsraum in 2011/ 2012 festzustelle n. Am 19.03.2012 zogen 20 Kraniche östlich des Untersu chungsraums über die Bördelandschaft. Dies ko mmt sicherlich immer wieder öfter vor. Da der gesam te Großraum als Durchzugsraum geeignet ist und als solcher genutzt wird, ist von keiner engen räumlichen Bindung auszugehen. Bei der Vogelkartierung wurden 67 Arten festgestell t. I nsgesamt wurden 29 Vogela rten vor dem Hintergrund einer potenziellen besonderen Betroffen heit gegenüber WEA vertiefender betrac htet. Fledermäuse Auf Grundlage von Detektor - Untersuchungen konnten Aussagen zu Zugaktivitäten u nd Nahrungsgebieten von Fledermausarten im Untersuchungsr aum getroffen werden. I m Zeitraum zwischen März und Juli 2012 fanden 7 detektorbasier ende Untersuchungen statt. Dazu wurde eine rechnergestützte Spektogrammanalyse der im Gel ände erfassten Signale durchgeführt. Auf ziehende Große Abendsegler und andere ziehende Arten wurde insbesondere bei vier Abendbegehungen in der Zeit von August bis Oktober 2011 geachtet. Diese Begehungen begi nnen bereits 2 Stunden vor Sonnenuntergang. Das Vorkommen der Fledermäuse im Untersuchungsgebie t beschränkt sich auf die wenigen strukturierten Bereiche (Bereiche der WDR -Sendeanlagen sowie gelegentlich der Gehölzbestand der Feldwegeüberführung über die Autobahn). Auf den offenen Flächen konnten bei den insg esamt 11 Geländeetagen keine Fledermausarten detektiert werden. Bei den Untersuchungen konnte das Vorkommen der drei Arten Zw ergfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großer Abendsegler , wobei nur die Zwergfledermaus mit hoher Stetigkei t festgestellt wurde. I m Messtischblatt sind weiterhin die Arten Bechstei nfledermaus, Große Bartfledermaus, Wasse rfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermau s, Rauhautfledermaus, Braunes und Graues Langohr genannt. Von den genannten Arten können am ehesten die Frans enfledermaus und die kleine Bartfl edermaus im Bereich des ehemaligen WDR -Geländes vorkommen. Bechsteinfledermaus, Große Bartfledermaus und Braunes Langohr sind stark an Wa ldbestände gebunden. Das Graue Lan gohr ist sehr selten. Die Wasserfledermaus quartiert im Sommer in Baumhöhlen und fliegt an Gewässer. Das nächste Vorkommen dieser Art ist an d er Rur zu erwarten. Bis auf das ehemalige WDR -Gelände hat das Gebiet keine nennenswerte Bedeutung mäuse, weder während der sommerlichen Aktivitätszei t noch auf den Zug. für Flede r- Feldhamster Eine Kartierung des Feldhamsters fand in Form einer Baukartierung auf den für die geplanten WEA projektierten Ackerparzellen statt. Bei der Unt ersuchung wurden die Flächen in einem dichten Reihenabstand abgelaufen und sorgsam auf da s Vorhandensein von Bauten untersucht. Die K artierung erfolgte im Spätsommer 2011 (nach Abernte n und Räumen von Getreideflächen) bzw. Frühjahr 2012 (bei Auflaufen der Kulturen). Bei der Kartierung des Feldhamsters auf dem Plangeb aktuellen Feldhamsterbesatz. iet fanden sich keine Hinweise auf einen Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 18 Amphibien/ Schmetterlinge Es ist davon auszugehen, dass das Plangebiet keine essentielle Bedeutung als Teillebensraum für die im Messtischblatt aufgeführten Amphibien - und Schmetterlingsarten hat . Bew ertung der Naturraumpotentiale Vegetation Der Vegetation sbestand auf den Flächen des Plangebietes ist erheblich durch die me nschlichen Nutzungsformen beeinflusst. Die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen, deren Acke rbegleitflora im W esentlichen von der Art der angebauten Feldfrucht a bhängig ist, biet en derzeit keine günstigen Lebensbedingungen für wildwachsende Pflanzenarten und -gemeinschaften. Tierwelt Das Überdauern einer für den Planungsraum spezifisc hen Tier - und Pflanzenwelt muss durch Erhalt, Schaffung und Entwicklung von Biotopsysteme n gewährleistet werden. Diese für den Planungsraum charakteristischen Biotopsysteme haben neben der Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Tiere eine hohe Bedeutung für die erd - und naturgeschichtliche Wissenschaft und Forschung. Hier wird vor allem vernetzenden Struktu ren wie Feldhecken und Gehölzstreifen, wenigstens aber natürlichen Feldrainen als Elemente zur Herstellung eines Biotopverbundes besondere Bedeutung zugesprochen. Die Überprüfung der potenziellen Vorkommen im Hinblick auf eine Betroffenheit durch die geplanten WEA (z.B. durch Kollision, Lärm und die Räu mung der Vegetation und somit der potenziellen Lebens - und Brutstätten) hat ergeben dass unter den 49 in den MTB 5003 und 5103 nachgewiesenen Brutvogelarten, aufgrund der Lebensr aumeignung im U nter suchung sraum oder einem potenziellen Vorkommen von Arten mit großen A ktivitätsräumen im weiteren Umfeld ein Großteil dieser Arten weder durch Kollis ionen gefährdet ist noch ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigt. gende 10 vertiefend zu betrachtete Vogelarten : Feldlerche, Feldsperling, Gartenrotschw anz, Kiebitz, Mäusebussard, Rebhuhn, Saatkrähe, Schw arzkehlchen, Wachtel und Waldohreule. I n die Gruppe der Brutvögel fallen fol Aus der Gruppe der 29 vertiefend zu betrachtenden V schließlich als Nahrungsgäste bzw. Durchzügler vor: ogelarten kommen folgende 19 Arten au s- Baumpieper, Bekassine, Braunkehlchen, Flussseeschw albe, Graureiher, Heringsmöw e, Kranich, Kornw eihe, Lachmöw e, Rauchschw albe, Rohrw eihe, Rotmilan, Silberreiher, Steinschmätzer, Sturmmöw e, Silbermöw e, Sperber, Turmfalke und Wiesenpieper. Diese Arten werden in die vertiefende Prüfung aufge nommen. Neben den 29 entweder streng geschützten und/ oder g efährdeten Vogelarten wurden 38 weit ere Vogelarten im Untersuchungsraum kartiert. Hierbe i handelt es sich um allgemein häufige, weit verbreitete und ungefährdete Vogelarten mit gü nstigem Erhaltungszustand. Darunter fallen z.B. eine Vielzahl von „ Allerweltsarten“ Drossel -, Grasmücken, Meisen - und Finkenarten, Rabenvögel und Tauben. Bei diesen Arten ist von einer ho hen Anpassungsfähigkeit auszugehen (vgl. Kapitel 1.2.2. Empfindlichkeit). Das Vorkommen der Fledermäuse im Untersuchungsgebie t beschränkt sich auf die wenigen strukturierten Bereiche (Bereiche der WDR -Sendeanlagen sowie gelegentlich der Gehölzbestand der Feldwegeüberführung über die Autobahn). Auf den offenen Flächen konnten bei den insg e- Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 19 samt 11 Geländeetagen keine Fledermausarten detektiert werden. Bei den Untersuchungen konnte das Vorkommen der drei Arten Zw ergfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großer Abendsegler , wobei nur die Zwergfledermaus mit hoher Stetigkei t festgestellt wurde. Die Zwergfledermaus verhält sich im Gebiet jedoch stark strukturgebunden. Bei der Kartierung des Feldhamsters auf dem Plangeb aktuellen Feldhamsterbesatz. iet fanden si ch keine Hinweise auf einen Es ist davon auszugehen, dass das Plangebiet keine essentielle Bedeutung als Teillebensraum für die im Messtischblatt aufgeführten Amphibien - und Schmetterlingsarten hat . Der Schwerpunkt anderer Tie rarten innerhalb des Plangebietes liegt derzeit im Bereich von A rten mit geringer Störanfälligkeit, die an schnell w echselnde Lebensbedingungen angepasst sind oder eine hohe Lauffähigkeit besitzen. Die landwirt schaftlichen Nutzflächen stellen sich als Ba rrieren insbesondere für kleinere Tierarten dar, so d ass Wanderungs - und Ausbreitungsbew egungen stark eingeschränkt sind. Konfliktanalyse im Hinblick auf das geplante Vorhaben Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen s tellen sich aufgrund der inten siven Bewir tschaftung und der artenarmen Vegetation als Biotopt yp mit geringem Arten - und Biotoppote nzial dar. Die Zootopstruktur ist demnach sehr schwa ch ausgeprägt. Zu Zeiten vorhandener Fel dfrucht sind überwiegend I nsektenarten vorzufinden, die an die s chnell wechselnden Lebensbedingungen angepasst sind oder eine hohe Lauffähigke it besitzen, um so aus angrenzenden h öherwertigen Biotopen die Ackerflächen wieder zu bes iedeln. Die häufige Anpassungsfähigkeit, die von den hier vorkommenden Tierarten gefordert i st, weist darauf hin, dass es sich hier um eher weniger störempfindliche Tierarten handelt. De nnoch erfüllt der Untersuchungsraum mit seiner vergleichsweise homogenen Biotopausstattung die Lebensraumansprüche vor allem für Arten des Offenlandes. Deswegen hat der Untersuchun gsraum gerade für wertgebende Arten des Offenlandes eine durchschnittliche bis besonder e Bedeutung. Die Entwicklung des Plangebietes, die mit Flächenve rsiegelungen und Änderungen der bisher igen Nutzungen verbunden ist, führt zu einer Beeinträchtigung der Lebensräume von verschi edenen Tier - und Pflanzenarten. Um Beeinträchtigungen zu verring ern und so ein Auslösen von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 -3 BNatSchG zu verhindern, wurde ein Gutachten erstellt, das die vorkommende n planungsrelevanten Arten der Fläche aufnimmt und die Gefahr bezüglich dieser abschätzt (Büro für Ökologie & Lan dschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Bi ologe, Juli 2013). Vogelarten Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Untersuchu ngsraums als Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere/ Aufenthaltsorte wurde ermittelt, ob von dem Vorhaben Auswi rkungen zu erwarten sind, durch die ein Verbotstatbe stand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird. Die Brutvogelarten des Offenlandes Feldlerche (122 Bru tpaare im Gebiet), Kiebitz (2 Brutpaare), Rebhuhn (3 Stellen) und Wachtel (1 Stelle mit Wacht elschlag) sind potenziell am ehesten durch das Vorhaben betroffen. Für diese bodenbrütenden Ar ten besteht ein Tötungs - und Verle tzungsrisiko, wenn die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit durchgeführt wird. Abwe ichungen hiervon sind nach vorhergehender Abstimmung mit der ULB denkbar. Dazu muss vo rab gutachterlich festgestellt werden, dass sich im Bereich des Baufeldes keine Vogelbrut befi ndet. Für die Wachteln und Rebhühner und Kiebitze ist ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, vor allem durch die bodengebundene Lebensweise auszusch ließen. Todfunde konnten für diese Arten kaum oder nur in einer sehr geringen Anzahl r egistriert werden. Kiebitze reagieren jedoch mit einer recht deutlichen Meidungsreaktion auf Win denergieanlagen. I n der Regel halten Sie Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 20 mehrere hundert Meter Abstand mit dem Brutplatz hie rzu. Anders verhält sich die Feldlerche. Hier ist das Tötungs - und Verletzungsrisiko erhöht, da die Arten einen ho hen Sinkflug ausüben, mit dem Sie in Rotorschwenkbereiche gelangen können . Obwohl der Vogelschlag für die Fel dlerche ein gewisses Problem darstellt, wird dieses nicht als signifikant erhöhtes Risiko darg estellt. Dies liegt an der Häufigkeit der Art. Bei einem bundesdeutschen Bestand von ca. 2 -3 Mi llionen Tieren relativiert sich der Verlust der Feld lerche. Das Schwarzkehlchen lebt in Grünlandbereichen mit k leinen Gebüschen, Hochstauden, struktu rreichen Säumen zum Nahrungserwerb. Das Schwarzkehlc hen bewegt sich meist bodennah und ist ebenfalls ein Bodenbrüter und ist daher durch d en Betrieb der WEA nicht beeinträchtigt. Das Schwarzkehlchen brütet im westlichen Bereich der eh emaligen WDR -Sendestation und ist eng an diese Struktur gebunden. Da die geplanten WEA me hrere hundert Meter von dem Brutplatz stehen, stellen sie keine Gefahr für das Schwarzkeh lchen dar. Der Gartenrotschwanz ist stark an Gebüschstrukturen gebunden und sucht seine Nahrung in Bodennähe auf. Das Tötungs - und Verletzungsrisiko durch das Vorhaben ist aufgru nd seiner Lebensweise sehr gering. Der nächste Brutverdacht b efindet sich im westlichen Bereich der ehemaligen WDR -Sendestation. Feldsperlinge sind Höhlenbrüter, die Specht - oder Faulhöhlen aber auch Gebäudenischen nu tzen. Sie sind in halboffenen Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern zu finden. Brutnachwei se konnten im Bereich des ehemaligen WDR-Geländes dokumentiert werden. Ein erhöhtes Tötungsr isiko ist hier auszuschließen. Es konnte im Untersuchungsgebiet ein besetzter Horst im Norden d es ehemaligen WDR Geländes nachgewiesen werden. Weiterhin konnten ein zelne Bussarde kreisend auf der Suche nach Nahrung über dem gesamten Untersuchungsraum ge sichtet werden. Für den Mäusebu ssard wird ein erhöhtes Schlagrisiko in Deutschland verzeichnet. Da der Mäusebussard die häufigste Greifvogelart in Deutschland ist (ca. 96.000 Brutpaare), ist bei den WEA -Vorhaben nicht von einer populationsrelevanten, erheblichen Beeint rächtigung auszugehen. Die Saatkrähe ist im Gebiet ebenfalls sehr häufig a uf Nahrungssuche. Am nördlichen Rand des Untersuchungsgebietes im Feldgehölz der Autobahnauf fahrt Jülich -Ost befindet sich eine Kol onie mit 120 -150 Nestern. Die Tiere nutzen die Offenlandflächen auf Nahrungssuche und fliegen meist in einer Höhe außerhalb der Reichweite der Ro torblätter. Da Rabenvögel Gefahren sehr gut erkennen, ist der dokumentierte Vogelschlag die ser Art sehr gering. Daher ist ein signifikantes Tötungsrisiko auszuschließen. Ein Waldohreulenpaar konnt e im Bereich des ehemaligen WDR -Geländes nachgewiesen werden, wo sich ihr Jagdflug auf den strukturreichen Fläche n konzentriert. Der Jagdflug findet in recht geringer Höhe statt. Daher ist ein signifikant erhö htes Schlagrisiko in der jetzigen Konzeption nicht anzunehmen. Weiterhin wurde untersucht, inwieweit durch das Vor haben Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG ausgelöst werden. Das in der Untersuc hung festgestellte Wachtelrevier liegt nicht im unmittelbaren Wirkbereich einer geplanten WEA. Die Wachtel ändert in Abhängigkeit von der Feldfrucht alljährlich den Brutstandort. Da s heißt, dass die Art ihre Brutstandorte dahingehend anpasst. Störungsarme Flächen, die von de r Wachtel als Brutplatz gewählt werden können, stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung. Auch der Kiebitz wurde mit 2 Paaren am nordwestlich en Rand des Untersuchungsgebiets nachgewiesen. I m Jahr 2012 lagen die Brutplätze ca. 450 m von der nächsten projektierten WEA entfernt. Dieser Abstand reicht aus, um einen störu ngsfreien Brutstandort zu gewährleisten. I nsofern ist davon auszugehen, dass es nicht zu erh eblichen Störungen des Kiebitzes kommt. I n Bezug auf die Feldlerche werden sowohl Meidungsr eaktionen als auch Gewöhnungseffekte beschrieben. Eine Vielzahl von Untersuchungen hat mittlere Abstände von ca. 100 m zu WEA Standorten dargelegt. Geht man von diesem Abstand a uch für das Vorhaben aus, sind im dire kten Umkreis genügend Ausweichhabitate vorhanden, um den Bestand der Feldlerchen auch Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 21 weiterhin mit dem Bau und Betrieb der geplanten WEA in jetziger Größe aufrecht zu erhalten. I m Sinne des vorsorgenden Artenschutzes wird gemäß dem Artenschutzgutachten eine Verbe sserung der Lebensraumbedingungen durch Anlage von B rachestreifen oder Lerchenfenstern empfohlen; für den Kiebitz ggf. auch die Anlage ein es ausgedehnten Flachgewässers. Die Flächen sollten außerhalb des Wirkbereiches de WEA, ab er noch innerhalb des Radius der lokalen Population liegen. Bei allen übrigen Brutvogelarten ist von keiner erh BNatSchG auszugehen. eblichen Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 Direkte Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (Nes tern) können aus einer Baufeldfreimachung resultieren. Um einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu verme iden, sind die Baufeldfreimachungen außerhalb der Br utzeit der Vögel durchzuführen. Durch den Effekt des Rotors kann ebenfalls eine Zerstörung vo n Fortpflanzungs - und Ruhestätten ausg elöst werden. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn im Umfeld k eine geeigneten Ausweichhabitate existieren. Dies trifft hier nicht zu. Die hier im Offenland brütende Feldlerche kommt in keiner so hohen Dichte vor, dass Au sgleichsmaßnahmen für die beanspruchte Plangebietsfl äche notwendig wären. Es stehen im Umfeld weitreichende Ausweichhabitate zur Verfügung, damit wird die ökologische Funktion der Fortpflanzungs - und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang des Vorh abens weiterhin e rfüllt. I nsgesamt liegen daher keine Verbotstatbestä nde im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für die hier besprochenen Brutvogelarten v or. Auch die 19 Nahrungsgäste und Durchzügler wie Baumpiep er, Bekassine, Braunkehlchen, Flus sseeschwalbe, Graureiher, Heringsmöwe, Kranich, Korn weihe, Lachmöwe, Rauchschwalbe, Rohrweihe, Rotmilan, Silberreiher, Steinschmätzer, Sturmmöwe, Silbermöwe, Sperber, Turmfa lke und Wiesenpieper werden in keinem erheblichen Ma ße artenschutzrechtlich beeinträchtigt. Fledermäuse Durch das Vorhaben kann es zu Fledermausschlag durc h den Rotor kommen. Des Weiteren sind Verletzungen und Tötungen durch Beseitigung von Qua rtieren mö glich. Da alle WEA in der o ffenen Feldflur errichtet werden, sind Quartierverlu ste und damit mögliche Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 diesbezüglich ausgeschlosse n. Die hier vorkommende Zwergfledermaus ist stark an S trukturen gebunden. Flüge übe r die offene Fläche konnten nicht nachgewiesen werden. Auch a n den geplanten WEA -Standorten konnten keine Arten nachgewiesen werden. Selbst wenn Üb erflüge über das Plangebiet stattfinden sollten, so erfolgen diese meist in niedrigen Höhen von wenigen Meter n. Die unterste Rotorspi tze der WEA liegt voraussichtlich 60 - 80 m über der Flur. Daher ist ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für diese Art auszuschließen. Die Breiflügelfledermaus wurde an einem von 11 Aben den im Bereich des ehemaligen WDR Geländes d etektiert (je ein Nachweis im Westen und im Zentrum ). Nachweise in der offenen Landschaft gab es nicht. E s ist anzunehmen, dass die Breiflügelfl edermäuse in Jülich quartieren und das ehemalige WDR -Gelände von Süden anfliegen und dort auch jagen. Allein durch die geringe Raumnutzung is t ein signifikantes erhöhtes Tötungsrisiko auszuschließen. Gleiches gilt auch für den großen A bendsegler. Aufgrund der äußerst geringen Raumnutzung liegt kein signifikant erhöhtes Tötungs risiko dieser Art vor. Bezugnehmend auf das Störungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot) werden weder nah eliegende Quartiere beeinträchtig bzw. gestört, so d ass sie nicht mehr genutzt werden können, noch ist mit wesentlichen Einschränkungen der Aktiv itätsmuster der Arten zu r echnen. Zerst örungen von Fortpflanzungs - und Ruhestätten können für alle Fledermausarten sic her ausg eschlossen werden. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 22 Weitere planungsrelevante Arten Bei der Kartierung des Feldhamsters auf dem Plangeb iet fanden sich keine Hinweise auf einen aktuellen Fel dhamsterbesatz. Da der Raum zumindest ehemals von F eldhamstern besiedelt war, wird empfohlen, vor der Baufeldfreimachung zur Sich erheit noch einmal einen Check der Flächen vorzunehmen, um ggf. vom Bau betroffene Tiere umsiedeln zu können (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe, Juli 2013). Aufgrund der Biotopausstattung des Plangebietes kan geführten Planungsrelevanten Arten, ein Vorkommen i werden. n für alle weiteren im Messtischblatt aufm Bereich der Bauflächen ausgeschlossen Pflanzen Durch den Ausbau der Wege, der Fundamente und Krans tellflächen werden meist landwir tschaftliche Flächen aber auch angrenzende Saumflure betroffen sein. Die Versiegelung bzw. Teilversiegelung der betroffenen Flächen führt zu e inem vollständigen b zw. teilweisen Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die detail liertere Bewertung der Beeinträchtigungen der Biotoptypen wird im Landschaftspflegerischen Be gleitplan zum Bebauungsplan dargestellt. Dazu wird das Verfahren zur numerischen Bewertung v on Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) verwendet. Der Verlust von Boden – und Biotopfunktionen durch die Versieglung bzw. Tei durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen. lversiegelung wird 3.5 Landschaftsbild und Erholungsfunktion Erfassung der Naturraumpotentiale Das Bild einer Landschaft wird wesentlich von der G eländegestalt und der vorherrschenden Landnutzung geprägt. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine landschaftlich ebene Fläche . Das Landschaftsbild der näheren unbebauten Umgebung wird durch die ackerbauliche Nutzung geprägt . Der landschaftliche Eindruck der Gesamtsituation wi rd von überwiegend offenen und wenig gegliederten agrarisch genutzten Strukturen dominiert . I n Bezug auf die Erholungsnutzung ist das eigentliche Plangebiet wegen seiner Strukturarmut nur eingeschränkt von Bedeutung. Aufgrund der vorha ndenen Wirtschaft swege und Wegeve rbindungen und der Bebauungsfreiheit des Plangebietes kommt de r Fläche aber trotz der lan dwirtschaftlichen Nutzung eine gewisse Bedeutung für die Naherholung zu. Bew ertung der Naturraumpotentiale Die Bewertung des Landschaftsbildes und der Erholun gsfunktion ist stärker der Subjektivität des Betrachters unterworfen als die Bewertung der berei ts genannten Naturraumpotenziale . De nnoch ist im Rahmen dieses Planungsbeitrags eine bes ondere Berücksichtigung des Landschaft sbildes und der Erholungsfunktion notwendig, da bere its das Bundesnaturschutzgesetz in § 1 die Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowi e des Erholungswertes von Natur und Lan dschaft als Ziel des Naturschutzes und der Landespfl ege nennt. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer Landscha ft können somit als Kriterien zur Bewertung des Landschaftsbildes herangezogen werden, wobei di e Naturnähe für das Empfinden einer Landschaft zusätzlich von großer Bedeutung ist. Die Vielfalt einer Landschaft ist regional sehr unt erschiedlich zu bewerten, weshalb keine gen erellen Merkmale festgelegt werden können. Sie bemis st sich nicht generell an der Anzahl unte rschi edlicher Nutzungsstrukturen oder verschiedener Stru kturelemente, denn eine landschaftl i- Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag che Weite, beispielsweise in einem an Großstrukture vielfältig sein. Seite 23 n armen Hochmoor, kann ebenfalls sehr Der Begriff der Eigenart kann ebenfalls nicht gener ell durch Me rkmale festgelegt werden, die Eigenart muss deutlich ablesbar sein und bezeichnet das Unverwechselbare und Typische einer Landschaft, die durch das Zusammenspiel natürlicher und kultureller Elemente entsteht. So können nicht nur naturnahe Landschaftsteile, sondern auch vom Menschen genutzte Bereiche – sofern sie sich an natürlichen Voraussetzungen orie ntieren – I dentifikation stiften und Heima tgefühl hervorrufen. Die Schönheit einer Landschaft erhält ihre Bedeutun g aus Sicht des Erlebenden und aus dem wahrg enommenen und empfundenen Gesamteindruck, den eine Landschaft bietet. Die Schönheit ist somit etwas eindeutig Subjektives, das in den jeweiligen Unterschieden nic ht angeme ssen in einem Bewertungsansatz berücksichtigt werden kann. Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen durch menschliche Nutzungsformen a bgeschlo ssenen Raum. Das Landschaftsbild innerhalb des Plang ebietes wird ausschließlich durch intensiv ackerbauliche Nutzungsformen geprägt. I n den Wintermonaten, in denen insbesondere die lan dwirtschaftlich genutzten Flächen völlig vegetationslos sind, ist der Erlebnis - und Erholungswert als gering einzustufen. I n den wä rm eren Monaten hingegen, also zu Zeiten vorhandener Fe ldfrucht, ist der kleinräumige Lan dschaftseindruck als vergleichsweise gut zu bewerten , abhängig von der Nutzungsintensität s owie der Ackerbegleitflora. Konfliktanalyse im Hinblick auf das geplante Vorhaben Ein wichtiges Ziel im Bereich Landschaftsbild und E rholung ist die Erhaltung vorhandener und die Entwicklung bereits beeinträchtig ter naturräumlicher Elemente, um somit den Erlebnis - und Erholungswert einer Landschaft zu verbessern. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Er holungsfunktion durch die Umsetzung von Bauvorhaben können sich aus der Zerstörung von wert vollen Landschaftselementen und einer Verfremdung des natürlichen Landschaftsbildes durch landschaftsuntypische Elemente und Baukörper ergeben. Auch die akustische und sonstige Beeinträchtigung des Landschaftserlebens durch Schadstoffimmissionen spielt hierbei eine Rolle, da lärm - und schadstoffarme Räume als Voraussetzung für die landschaftsgebundene Erholung angesehen werden können. Mit der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 4 „ Windenergie -Boslar“ , ist mit einer Beeinträc htigung des Landschaftsbildes zu rechnen. Die durch die I nanspruchnahme von Naturraumpotenzialen und der mastenartigen Eingriffe hervorgerufene Verpflichtung zu Kompensationsma ßnahmen eröffnet Möglichkeiten der Entwicklung von L andschaftsbildpotenzialen. 3.6 Städtebauliche Rahmendaten Grunddaten gemäß Entwurf - Stand: September 2013 Flächenbezeichnung Fläche des Geltungsbereiches Kranstellflächen Anlagenaufstellflächen Wege (Schotter) Anzahl der Anlagen: m2 ca. 478.45 0 ca. 11.076 ca. 1.570 ca. 31.483 5 Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 24 3.7 Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes handelt es sich um die Überplanung landwirtschaftl icher Nutzflächen. Die potenziellen Beeinträchtigung en der naturräumlichen Potenziale resulti eren daher weniger aus Eingriffen in gewachsene Biot opstrukturen als aus Neuversiegelungen des Bodens mit Auswirkungen auf dessen Funktionsgef üge, den Wasserhaushalt, das lokale Klima und das Landschaftsbild und Erholungspotenzia l. Bei der Erarbeitung der Planung ist dem Stufensyste m der naturschutzrechtlichen Eingriffsreg elung Rechnung zu tragen. Demnach sind Eingriffe in Natur - und Landschaft zu vermeiden, nicht vermeidbare Eingriffe sind zu minimieren. Die verbl eibenden Eingriffe sind schließlich auszugle ichen. Soweit geeignete Möglichkeiten zur Durchführung die ser Vermeidungs -, Minimierungs - und Kompensationsmaßnahmen bestehen, werden diese im Na chfolgenden, bezogen auf das jewe ilige Naturraumpotenzial, beschrieben. 3.7.1 Relief, Geologie und Boden Vermeidungsmaßnahmen / Minderungsmaßnahmen Die Realisierung des Vorhabens führt zum dauerhaften Verlust von Lebensr aum und Bodenfun ktionen. Durch den Bauverkehr werden auch temporäre Beeinträchtigungen entstehen. Folgende Maßnahmen bieten sich grundsätzlich an, um den Fläc henverlust möglichst gering zu halten: • • • • • • • • Nutzung vorhandener Wirtschaftswege, Verminderung von zusät gen Begrenzung der Erdmassenbewegung auf das notwendige zlich anzulegenden W e- Maß Auswahl geeigneter Lager - und Stellflächen Getrennte, sachgemäße Lagerung des Aushubs Wiedereinbau des Ausgangsmaterials entsprechend de hältnisse im Boden Unverzügliche Wiederherstellung temporärer beanspru r ursprünglichen Lagerungsve rchter Arbeits - und Lagerflächen Anlegen wasserdurchlässiger, nicht vollständig vers iegelter Zuwegungen unter Verwendung von geeignetem Schotter material (z.B. Natursteinschotter) Anfallende Abfälle sind vorrangig einer Verwertung wertet werden ,sind in Entsorgungsanlagen zu entsor zuzuführen. Abfälle, die nicht ve rgen Ausgleich Die Bewertung betrifft die Anlagenaufstellflächen, im gesamten Plangebiet. Kranstellflächen und die Erschließungsflächen Für die Kompensationsflächenberechnung für den Ausg leich aus Neuversiegelung wird das B ewertungsverfahren „ Numerische Bewertung von Bioptop typen für die Bauleitplanung in NRW“ , herausgegeben von der Landesanstalt für Ökologie, B odenordnung und Forsten Nordrhein Westfalen (LÖBF NRW, 2008) herangezogen. Die Kompensationsflächenberechnung ergab, dass der erforderliche Kompensationsbedarf von ca. 1,88 ha (wenn 4 Punkte / qm generiert werden) aufgrund der e ntsteh enden Versiegelung (der Fundamente, der Kranstellflächen, Trafostation en und Erschließung) entsteht. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 25 Zum Ausgleich für die erheblichen Beeinträchtigunge n der Schutzgüter Boden, Wasser, Fl ora/ Fauna müsste eine voll - bzw. teilversiegelte (geschotterte) Fläche entsiege lt und bestenfalls in Ackerland umgewandelt werden. Da ein derartiger Ausgleich mangels geeigneter Flächen nicht möglich ist, wird eine biotopaufwertende Maßn ahme als Ersatz konzipiert. Bei den Ersat zmaßnahmen geht man von einer Multifunktionalität au s. Durch die Kompensation der erhebl ichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wird auch eine vollständige Kompensation für die Schutzgüter Boden/ Flora (Biotopfunktionen) erre icht. Der gesamte Kompensationsbedarf (für die Eingriffe gelung) beläuft sich auf ca. 5,52 ha. in das Landschaftsbild und für die Versi e- Etwa 2,09 ha des erforderlichen Ausgleichs für den Eingriff in das Landschaftsbild und die Ve rsiegelung erfolgt über das Ökokonto der Stadt Linni ch. Der übriggebliebene Teil (ca. 3,43 ha) werden auf Grundstücken der Stadt Linnich erfolgen. E ine Ausführung erfolgt dazu im weiteren Verfahren. Die vertragliche Absicherung der Ausgleichsmaßnahme n erfolgt vor dem Satzungsbeschluss. 3.7.2 Wasserhaushalt Vermeidungsmaßnahmen  Durch die begrenz te Versiegel ung innerhalb des Plangebietes werden nachteilige A kungen auf den Wasserhaushalt vermieden. uswi r- 3.7.3 Klima und I mmissionen Vermeidungsmaßnahmen Durch die begrenzte Versiegelung innerhalb des Plangebietes we Auswirkungen auf das Klima erwartet. rden geringfügige, nachteilige I m Plangebietsbereich sind insgesamt 5 WEA geplant. Der genaue Anlagentyp steht noch nicht fest. Derzeit sind die zwei folgenden Anlagentypen in der Planung: Variante 1: Repower -Anlagen 3.2M114 mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.17 0 kW und einer jeweil igen Gesamthöhe von ca. 200 m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehenen Anlagentyp 143 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf 11 4 m. oder Variante 2: Anlagentyp: Vestas V112 -3,0 MW mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.07 5 kW und einer jeweiligen Gesamthöhe von ca. 196 m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehen Anlagentyp 140 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf 112 m. Zur Untersuchung der Windenergieanlagen im Hinblick auf Lärm wurde ein schalltechnisches 7 Gutach ten erstellt. Die Untersuchung ergab, dass der Beurteilungspegel der Zusatzbelastung für die Tageszeit an allen I mmissionspunkten um > 1 0 dB unterschritten werden. Für die Nachtzeit ergab die Berechnung, dass die durch die Zusatzbelastung bewirkten Beurteilungsp egel die zulässigen I mmissionsrichtwerte für die Nac htzeit an 12 von 13 I mmissionspunkten um 7 IEL GMBH (28. Oktober 2011): Vorermittlung zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung von zwei geplanten Windenergieanlagen am Standort Aldenhoven-Siersdorf.; Aurich Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 26 > 1 dB unterschreiten. Am I mmissionspunkt I P13 der Variante 3 wird der I mmissionsrichtwert nicht überschritten jedoch eingehalten. Aus Sicht d es Schallimmis sionsschutzes bestehen daher auch gegen den uneingeschränkten Betrieb der fünf g eplanten WEA während der Nachtzeit keine Bedenken. I n der Schattenwurfberechnung wurden die Varianten 1 und 2 berücksichtigt. Die Orientierungswerte liegen bei einer astronomis ch möglichen Jahresbelastung von 30 Stunden sowie einer Tagesbelastung von 30 Minuten. Das tägliche Maximum von 30 Minuten gilt als überschritten, wenn es an mehr als zwei Tagen im Ja hr zu Überschreitungen des Orienti erungswertes kommt. Die astronomisch mögliche Jahres belastung entspricht aufgrund von z.B. Bewölkung einer deutlich geringeren realen Schatten wurfdauer von 8 Std./ Jahr. Die Berechnung für die Variante 1 ergibt, dass an d en I mmissionspunkten I P 03, I P 05 bis I P 18, I P 21 bis I P 34 sowie I P 36 b is I P 50 mit Überschreitungen der Orientierungswer te zu rechnen ist. An diesen I mmissionspunkten ist das Ja hresmaximum auf 30 Stunden/ Jahr zu b egrenzen. Die Berechnung für die Variante 2 ergibt, dass an d en I mmissionspunkten I P 10 bis I P 17, I P 21, I P 23 bis I P 32 sowie I P 36 bis I P 47 sowie I P 49 mit Übe rschreitungen der Orientierung swerte zu rechnen ist. An diesen I mmissionspunkten i st das Jahresmaximum auf 30 Stunden/ Jahr zu begrenzen. Eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch Roto rschattenwurf ist durch Anpassung des Betriebsführungssystems der Windenergieanlagen mitt els Abschaltmodulen zu erreichen, so dass die Anlagen zeitweise abgeschaltet werden könn en. I m Rahmen des Bebauungsplanes ist festzulegen, dass die Grenzwerte der Schallimmissionen und des Schattenwurfes der geplanten Anlagen durch technische Maßnahmen eingehalten we rden, so dass hier keine Beeinträchtigungen zu erwar ten sind. Dazu werden folgende Festse tzungen im Bebauungsplan festgeschrieben: • Windenergieanlagen müssen so errichtet und betrieben werden, dass die von ihnen ausgehenden Geräusche mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 % die maßgeblichen Schallleistungspegel inklusive aller notwendigen Zuschläge zur Ermittlung des oberen Vertrauensbereichs weder tags (06:00-22:00 Uhr) noch nachts (22:00-06:00 Uhr) überschreiten. Emissionsort ist die Nabenhöhe an den angegebenen Koordinaten (Bezugspunkt/WEA Nr.). Zulässig sind die Nabenhöhen 140 m und 143 m. Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB kann ausnahmsweise von Festsetzungen zum Schallschutz auf der Grundlage eines neuen Gutachtens abgewichen werden. Hierüber entscheidet die Immissionsschutzbehörde. • Bei einer Nabenhöhe von 140 m sind folgende Schalle Bezugspunkt /WEA Nr. 1 2 3 istungspegel zulässig: Koordinaten (GK Bessel) RW: 2.524.942,4 HW: 5.648.208,7 Zulässiger Schal lleistungspegel T ag /dB(A) 107,3 Zulässiger Schal lleistungspegel Nacht / dB(A) 107,3 RW: 2.525.236,5 HW: 5.648.073,5 RW: 2.525.069,9 107,3 107,3 107,3 107,3 Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag HW: 5.647.664,1 RW: 2.524.423,6 HW: 5.647.454,5 RW: 2.524.103,9 HW: 5.647.370,7 4 5 • 107,3 107,3 107,3 107,3 Bei einer Nabenhöhe von 143 m sind folgende Schalle Bauzugspunkt /WEA Nr. 1 2 3 4 5 • Seite 27 istungspegel zulässig: Koordinaten (GK Bessel) RW: 2.524.942,4 HW: 5.648.208,7 Zulässiger Schal lleistungspegel Tag /dB(A) 109 Zulässiger Schal lleistungspegel Nacht / dB(A) 107,5 RW: 2.525.236,5 HW: 5.648.073,5 RW: 2.525.069,9 HW: 5.647.664,1 RW: 2.524.423,6 HW: 5.647.454,5 RW: 2.524.103,9 HW: 5.647.370,7 109 107,5 109 107,5 109 107,5 109 107,5 Die zulässigen Immissionsrichtwerte für die astronomisch maximale mögliche Dauer von Schattenwurf von 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr, das entspricht einer ta tsächlichen Beschattungsdauer von 30 Minuten pro Tag und 8 Stunden pro Jahr, dürfen in der betroffenen Nachbarschaft nicht überschritten werden. Wird eine Abschaltautomatik eingesetzt, die meteorologische Parameter berücksic htigt (z. B. Intensität des Sonnenlichtes), ist der Schattenwurf auf die tatsächliche Bes chattungsdauer von 8 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag zu begrenzen. Mit den Festsetzungen wird gesichert, dass keine er Vorhaben ausgelöst werden. heblichen Beeinträchtigungen durch das 3.7.4 Lebensräume und ihre Lebensgemeinschaften Um Beeinträchtigungen zu verringern und so ein ausl ösen von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 -3 BNatSchG zu verhindern, sind folgende Vermeidung s– und Minderungsmaßnahmen durchzuführen (Büro für Ökologie & Landschaftsp lanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe, Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 28 Artenschutzrechtliches Gutachten zum Gemeindeübergr 2013). Vermeidungsmaßnahmen • eifenden Windpark Linnich -Jülich, Juli zur Vermeidung artenschutzrelevanter Beeinträchtigu ngen Bauzeiten: Die Baufeldfreimachung soll zur Vermeidu ng von Beeinträchtigungen von Ne stern und Eiern (Artikel 5 VogelSchRL) bzw. Beschädi gungen oder Zerstörungen von For tpflanzungsstätten (§ 44 BNatSchG) außerhalb der Vog elbrutzeit stattfinden. Abweichungen hiervon sind nach vorhergehender Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde den kbar, wenn vorab gutachterlich festgestellt wurde, d ass sich im Bereich des Baufeldes keine Vogelbrut befindet. Sinnv oll aus Sicht des Artenschutzes • • I m Sinne des vorsorgenden Artenschutzes wird für di e Feldvogelarten eine Verbesserung der Lebensraumbedingungen durch Anlage von Brachest reifen oder Lerchenfenstern em pfohlen; für den Kiebitz ggf. auch die Anlage eines ausgedehnten Flachgewässers. Die Flächen sollten außerhalb der WEA, aber noch innerhalb des Radius der lokalen Population li egen. Da der Raum zumindest ehemals von Feldhamster besie delt wurde, wird empfohlen, von der Baufeldfreimachung zur Sicherheit noch einmal e inen kurzen Check der Flächen vorzunehmen, um ggf. vom Bau betroffene Tiere umsiedeln zu können. Ausgleichsmaßnahmen Neben der Bauzeitenregelung sind keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Feldvögel lediglich empfohlen. 3.7.5 Landschaftsbild und Erholungsfunktion Minderungsmaßnahmen • • • • • • • • Aufstellung der WEA möglichst nicht in einer Reihe, sondern flächenhaft kon zentriert Verwendung dreiflügeliger Rotoren Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe Höhe, Typ, Laufrichtung und –geschwindigkeit Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungsza angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener (ro ben energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Ener Erdkabel oder eines Windparks hinsichtlich hl t, blau, gelb) und leuchtender Fa rgieversorgungsunternehmen mittels Konzentration von Nebenanlagen Verwendung einer speziellen Beschichtung (z.B. matt meidung von Disko -Effekten (Licht -Reflexionen) er Anstrich) der Rotorflügel zur Ve r- Ausgleichsmaßnahmen Trotz der Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen entstehen weiterhin Beeintr ächtigungen des Landschaftsbildes, die mit geeigneten Maßnahmen zu kompensieren sind. Gemäß dem Fachgutachten Landschaft ( Ecoda GbR, April 2013 ) wurde ein Gesamtkompensationsbedarf von 5,52 ha notwendig. I m folgenden Kapitel erfolgt e ine Darstellung von den vorgesehenen Au sgleichs - und Ersatzmaßnahmen. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag 4 Seite 29 KOMPENSATI ONSMAßNAHMEN 4.1 Standortflächen 4.1.1 Bew ertungsmethodik für die Kompensationsflächenberechnung Die Bewertung betrifft gesamte n Plangebiet. die Anlagenaufstell - und Kranaufstellflächen und Erschließung sflächen im Mit der Bewertung von Eingriffen in Natur und Lands chaft ist zu analysieren, wel chen Wert die betroffenen Flächen für Natur und Landschaft besitz en. Dies ist insgesamt schwierig in Worten oder Zahlen auszudrücken. I n der Praxis existieren jedoch gängige, numerische Bewertungsve rfahren, um die betroffenen Biotoptypen in Wertstufe n zu fassen und deren ökologische bzw. landschaftsästhetische Bedeutung wiederzugeben. I m vorliegenden Vorhaben wurde das Bewertungsverfah ren „ Numerische Bewertung von Bi otoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV, 200 8) , herangezogen. I m angewandten Bewertungsverfahren erhalten die Bio tope „Wertpunkte“ in einer Skala von 0 bis 10. So besitzt Acker einen Wert von 2, während naturnahe Laubmischwälder und andere Gehölzflächen einen Wert zwischen 5 und 8 haben. Vo llkommen versiegelte Flächen haben stets den Wert 0, hochwertige Biotope wie Moore, Röhricht e, Quellbereiche einen Wert von 10. Bei einem Wert von 10 ist die Ausgleichbarkeit eines Ei ngriffes nicht mehr gewährleistet, ein Eingriff in solche Flächen ist grundsätzlich im gesetzlichen Rahmen (BNatSchG) ausgeschlossen. Die „ Feinabstufung“ je nach Natürlichkeitsgrad, Struktu r- und Artenvielfalt der einzelnen Biotope wird über den Korrekturfaktor bewertet. Hier kann b ei überdurchschnittlicher Ausprägung eines Biotops der Faktor bis auf max . 2 heraufgesetzt werden, ebenso erfolgt eine Reduz ierung des Faktors bei weniger stark ausgeprägten oder beeintr ächtigten Biotoptypen. Durch die Gegenüberstellung des Ausgangzustandes mi t dem geplanten Zustand kann die u nterschiedliche ökologische Wertig keit in Punkten ausgedrückt werden. Hierbei wird fü r neu angelegte Biotope in der Planung teilweise ein gering erer Grundwert (P) angenommen als im Au sgangszustand (A), da davon ausgegangen wird, dass i nnerhalb von 30 Jahren nach Neuanlage eines Biotoptyps, höherwertige Biotope noch nicht entsprechend stark ausgebildet sind. Der ermittelte Differenzwert gibt wieder, ob ein Ei ngriff ausgeglichen ist oder ein Defizit besteht. Die Menge des Defizits kann über die Wertzah l je nach Art des geplanten Biotops in Flächen umgerechnet bzw. ermittelt werden. Durch das Anwenden eines standardisierten Bewertung sverfahrens ist die Bewertungs - und Abwägungsgrundlage für Nichtfachleute leichter nach zuvollziehen. Die Subjektivität des Beurte ilenden wird zudem in Grenzen gehalten. Das Ergebnis der Bewertung hat keine rechtliche Bi ndung, sondern ist Abwägungsgrundlage. Hiervon ausge nommen sind Eingriffe in Biotope nach § 20c BNatSchG. 4.1.2 Kompensationsflächenberechnung Nach der Gegenüberstellung der Bestandssituation und des gep lanten Vorhabens zeigt sich, dass ein Defizit von ca . 75.197 Wertpunkten besteht. Aufgrund dessen sind externe K ompensationsmaßnahmen notwendig. Die Fläche des zusätzlichen Kompensationsbedarfs er rechnet sich aus: Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 30 Differenz/ Defizit nach Bilanz = Wert der künftigen Wert der Kompensationsmaßn. Fläche vorher (pro Flächeneinheit) Fläche zusätzlicher Kompensationsmaßnahmen (pro Flächeneinheit) Somit ergeben sich z.B. folgende Kompensationsmögli chkeiten: 75. 197 = => ca. 2,51 ha 6-3 Obstwiese (Wertzahl 6) auf I ntensivgrünland ( Wertzahl 3) aufzupflanzen oder 75. 197 = => ca. 1,88 ha 6- 2 Wald mit lebensraumtypischen Baumarten (Wertz Acker (Wertzahl ahl 6) auf 2) aufzupflanzen . (s.a. TABELLEN im Anhang) 4.2 Landschaftsbild Die Errichtung der 5 Windkraftanlagen wird zu einer Beeinträchtigung des Landschaft sbildes führen, die auszugleichen ist. Die Bewertung erfolg t mit Hilfe des Verfahrens „ Beeinträchtigun8 gen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingri ffe “ . Aufgrund der Anwendung von Gro ßwindkraftwerken mit Höhen von mehr als 100 m (Typ I I I ) und Windenergieparks (Typ I V), b estehend aus mehr als drei Windkraftanlagen, ist die Langfassung des Verfahrens zu wählen. Diese besteht aus 14 einzelnen Schritten, die im Folgenden bezogen auf den hier geplanten 9 Windpark abgehandelt werden. Die detaillierte Bewertung der einzelnen ästhetisch en Raumeinheiten erfolgt verbal argumentativ. Die Einteilung der Raumeinheiten orie ntiert sich an der Naturräumlichen Glied erung Deutschlands. Durch die Einteilung ergeben sic h Räume, die hinsichtlich ihrer naturräuml ichen Ausprägungen und des Landschaftsbilds relativ homogen sind . I m Folgenden werden die einzelnen Schritt e abgehandelt, jedoch auf eine Bewertung mit Skalenwe rten verzichtet. 1. Schritt: Das potentiell beeinträchtigte Gebiet (Plangebiet u nd Umgebung) wird in Zonen unterteilt. Jeder Gegenstand in der Landschaft ist von einem ästhetis chen Wirkraum umgeben, der hier auf 8 Nohl, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschafts bildes durch mastenartige Eingriffe; Materialien fü schutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlu ng, Kirchheim b. München 9 Nohl, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschafts bildes durch mastenartige Eingriffe; Materialien fü schutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlu ng, Ki rchheim b. München, S. 45 -54 r die natu rr die natu r- Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 31 10.000 m begrenzt wird. Dieser potentielle Wirkraum wi nehmender Eindrucksstärke untergliedert: Wirkzone I : Wirkzone I I : Wirkzone I I I : Die planerische (M 1: 25 .000). rd in drei ästheti sche Wirkzonen a b- Kreisfläche mit 200 m Radius um den Mast Ringfläche mit 1.500 m Radius minus 200 m Radius Ringfläche mit 10.000 m Radius minus 1500 m Radius Bearbeitung der Wirkzonen erfolgt a uf der To pographischen Karte 2. Schritt: I n einem nächsten Schritt werden die Wirkzonen nach dem ästhetisch tatsächlich beeinträchtigten Gebiet (tatsächliche Einwirkungsbereiche) differenziert . Die tatsächlichen Einwi rkungsbereiche des Eingriffsob jekts werden durch Digitalisierung der Grundflächen aller h öh eren , sichtverstellenden Land schaftselemente auf der Karte (Einzelgebäude, Gehöf te, Siedlung sflächen, Obstwiesen, Baumhecken, Baumgruppen, große Einzelbäume, Feldgehölze, Wälder u.a.) ermittelt. Hieraus entstehen die mit Bezug zum Eingriffsobjekt durch Landschaftselemente sichtverschatteten Bereiche. Als ästhetisch tatsächlich beeinträchtigtes Gebiet weder sichtverstellend noch sichtverschattet sind. gelten alle Flächen in den drei Wirkzo nen, die 3. Schritt: Das tatsächlich beeinträchtigte Gebiet wird schließ lich in ästhetische Raumeinheiten aufgegli edert. Dies sind Gebiete oder Flächen, die sich in ihrem Erscheinung sbild vom Umfeld unte rscheiden. I n den Wirkzonen treten in diesem Fall 12 verschiedene ästhetische Raumeinheiten auf: Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Landschaftsästhetische Raumeinheit Seite 32 Wirkzone Rödinger Lössplatte I-III Rur -I nde -Tal I I -I I I Jackerather Lössschwelle III Aldenhovener -Platte III Heinsberger Ruraue III Wassenberger Terrassenleiste III Baaler Riderlland III Erkelenzer Lössplatte III Die Bürge III Lössplatten der Zülpicher Börde III Dürener Rurniederung III 4. Schritt: Die ästhetischen Eigenw erte in den identifizierten Raumeinheiten werden vor dem Eingriff ermittelt. Der Grad • der Vielfalt , • der Naturnähe und • des Eigenarterhalts bestimmen in ihrem Zusammenspiel den Eigenwert eine r landschaftsästhetischen Raumeinheit. Er lässt sich ermitteln, indem alle drei Parameter auf vorgegebenen Skalen eingeschätzt (4-9= sehr gering bis 36 -40= sehr hoch) und die Teilwerte zu einem Gesamtwert zu sammengefasst werden . Die Zusammenfassung der drei Teilwerte zu einem Ges amtwert, nämlich dem ästhetischen E igenwert erfolgt auf einer 10 -er Skala. 5. Schritt: Daraufhin erfolgt eine Schätzung der ästhetischen Eigenw erte in den landschaftsästhet ischen Raumeinheiten nach dem Eingriff . Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Punktzahl 3-6 7-9 10-12 13-14 15-16 17-18 19-20 21-23 24-26 27-30 Stufen 1 (sehr gering 2 3 4 5 6 7 8 9 10 (sehr hoch) Seite 33 Zur Ermittlung der I ntensität des geplanten Eingrif fs lässt sich unter Zugrundelegung gleicher Skalen (s. Schritt 4) vorausschauend abschätzen, welcher Grad an Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt nach Durchführung des Eingriffs in den e inzelnen ä stheti schen Raumeinheiten zu erwarten ist . 6. Schritt: I n diesem Schritt werden die landschaftsästhetisch wirksamen einzelnen Raumeinheiten ermittelt . Eingriffsintensitäten für die Zusammenfassender Ausdruck für die Eingriffsintensi tät in einer ästhetischen Raumein heit ist die Differenz der ästhetischen Eigenw erte vor und nach dem geplanten Eingriff . 7. Schritt: Ermittlung der visuellen Verletzlichkeit in den ästhetischen Raumeinheiten. Punktzahl 0 1-2 3-4 5-6 7-9 10-12 13-16 17-21 22-37 28-36 Stufen 1 (sehr gering 2 3 4 5 6 7 8 9 10 (sehr hoch) Landschaften können je nach Beschaffenheit Eingriff e in visueller Hinsicht unterschied lich gut “ verkraften„ . Eine wichtige Rolle spielen dabei vor allem die Reliefierung des Geländes, die Vielfalt der Elemente und die Vegetationsdichte. Bei gleicher Ge wichtung der 3 Kriterien ergibt sich beispielsweise folgende 10er -Skala . 8. Schritt: Ermittlung der Schutzw ürdigkeit der einzelnen Raumeinheiten. Punktzahl 4-9 10-13 14-17 18-20 21-22 23-24 25-27 28-31 32-35 36-40 Stufen 1 (sehr gering) 2 3 4 5 6 7 8 9 10 (sehr hoch) Wie oben bereits angedeutet, ist das ästhetische Ur teil in erhe blichem Maße auch eine Folge (gesellschaftlich) akze ptierter We rte, wie sie z.B. im Natur - und Denkmalschutz vorliegen. Alle g eschützten bzw. schutzwürdigen (z.B. Biotope) Fläche n und O bjekte im Eingriffsbereich sind daher planerisch zu erfassen und die Schutzwürdigkeit der einzelnen ästhetischen Rau meinheiten als Skalenwert zum Ausdruck zu bringen. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 34 9. Schritt: Punktzahl 4-9 10-13 14-17 18-20 21-22 23-24 25-27 28-31 32-35 36-40 Stufen 1 (sehr gering 2 3 4 5 6 7 8 9 10 (sehr hoch) Ermittlung der Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinhe iten. Wie in der Modellvorstellung angedeutet, ist eine landschaftsä sthetische Raumeinheit gegenüber Eingriffen umso emp findlicher, je größer ihr ästhetischer Eigenwert, ihre visuelle Verletzlichkeit und der Grad ihrer Schutzwürdigkeit . Bei doppelter Gewich tung des ästhetischen Eigenwerts ergäbe sich z.B. folgen de Empfin dlichkeitsskala: 10. Schritt: Punktzahl 2-4 5-6 7-8 9- 10 11 12 13 14-15 16-17 18-20 Stufen 1 (sehr gering 2 3 4 5 6 7 8 9 10 (sehr hoch) Ermittlung der landschaftsästhetischen in den einzelnen Raumeinheiten. Eingriffserheblichkeit Ein Eingriff ist in seinen Auswirkungen auf das Lan dschaftsbild umso erheblicher, je schwerer der Eingriff gemessen über die Eingriffsintensität, und zugleich je größer die Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheit gegenüber Eingriffen ist. 11. Schritt: Ermittlung der erheblich beeinträchtigten Flächen in den ästhetischen Raumeinheiten. Geht man davon aus, dass eine große Eingriffserheblichkeit in eine m Gebiet immer auch dadurch zustande kommt, dass der Eingriff weithin s ichtbar ist, also viel Fläche überstrahlt wird, lassen sich die Stufen einer Er heblichkeitsskala als Flächenprozentsätze interpreti eren. Eine ermittelte Erheblichkeitsstufe von “ 7“ auf ein er 10er -Skala ließe sich dann auch so ausl egen, dass 70 % der Fläche dieser Raumeinheit ästhet isch erheblich beeinträchtigt sind. Oder als Gewichtungsfaktor ausgedrückt, läge in diesem Fall ein Erheblichkeitsfaktor ( e) in Höhe von 0,7 vor. 12. Schritt: Ermittlung des Umfangs der Kompensationsflächen über die Einführung eines Kompensat onsflächenfaktors. i- Für eine intakte Kulturlandschaft wird in Abhängigk eit vom Landschaftstyp i.A. mit einem Mindestflächenanspruch von 5% - 20% oder durchschnittlich 10% für Naturschutz und L an dschaftspflege gerechnet . Es wird deshalb angenommen, dass der durch einen Ei ngriff bedingte ästhetische Funktionsverlust in unmittelbarer Umgeb ung des Eingriffsobjekts nur dann einige rmaßen kompensiert werden kann, wenn 10% der erhebli ch beeinträchtigten Fläche in einer ästhetischen Raumeinheit für die Durchführung von K ompensationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Der Kompensationsflächenfaktor ( b) wird deshalb i.A. mit 0,1 a ngesetzt. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 35 13. Schritt: Berücksichtigung der abnehmenden Fernw irkung des Eingriffsobjekts bei der Kompensat onsflächenermittlung. i- Nach Erkenntnissen der Wahrnehmungspsychologie stör t ein Eingriffsobjekt i.d.R. umso wen iger, je weiter weg es sich vom Betrachter befin det. Die notwendigen Kompensati onsflächen können daher in weiter entfernt liegenden Wirkzonen geringer sein. Diese Abhängigkeit des Umfangs der Kompensationsflächen von den ästhetisch en Wirkzonen lässt sich über Wahrnehmungskoeffizienten ( w ) ausdrücken. Darüber hinaus zeigt sich empirisch, da ss sich besonders hohe Eingriffsobj ekte sowie mögliche Vorbelastun gen im Umfeld des Eingriffsobjekts ebenfalls bestimmend auf die ästhetische Wertschät zung auswirken. Da die Gesamthöhe von WEA in der Rege l 60 m übertreffen, sind bei der Ermittlung des Kom pensationsbedarfs grundsätzlich die Fälle B oder D anzuwenden. Wirkzone I (0-200 m) Wirkzone I I (200 -1.500 m) Wirkzone I I I (1.500 10.000 m) - Fall A Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe Fall B Bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe Fall C Bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe Fall D Bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe 0,30 0,60 0,15 0,30 0,15 0,30 0,10 0,15 0,02 0,04 0,01 0,02 Tabelle 3: Wahrnehmungskoeffizienten nach Nohl Quelle: Ecoda GbR April 2013 14. Schritt: Ermittlung des Umfangs der Teil- Kompensationsflächen (KT ). Unter Rückgriff auf den Flächenumfang der tatsächli chen Einwirkungsbereiche (F) einer geg benen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone erre chnet sich die zugehörige Kompensat onsfläche (K) nach folgender Formel: ei- KT= F * e * b * w in einer Wirkzone KT = Teil -Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit F= Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumein heit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3) (vgl. Schritt 4 e = Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone bis 11) , b = Kompensationsflächenfaktor ( 0,1 vgl. Schritt 12 ), w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Schritt 13 ). Die auf diese Weise ermittelten Kompensationsteilfl aller Kompensationsflächen . ächen addieren sich zum Gesamtumfang Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 36 4.2.1 Kompensationsflächenberechnung I nnerhalb des Untersuchungsraums (im 10 km -Umkreis) wurden 11 ästhetische Raumeinheiten abgegrenzt. Die Einteilung der ästhetischen Raumeinheiten orien tiert sich an der naturräuml ichen Gliederung Deutschlands (Glässer 1978). Für je de dieser ästhetischen Raumeinheiten wurde die Eingriffserheb lichkeit (e) nach dem Verfahren nach Nohl bewertet . Die Anlagen selbst befinden sich im Bereich der Rödinger Lössplatte. D ie insgesamt schwach reliefierte Landschaft fällt von etwa 90 m auf etwa 80 m ü. NN ab. Aufgrun d der ertragreichen Böden herrscht intensiver Ackerbau vor. Der Raum wird von den Fernverke hrsstraßen A 44 und B 55 zerschnitten. Etwa 4 km östlich der Standorte der geplanten WEA b efinden sind zwischen Speil und Güsten fünf WEA in Betrieb. Nordöstlich von Rödingen sind 18 WEA in Betrieb, die sich in einer Entfe rnung von minimal 8 km zu den Standorten der geplant en WEA befinden. Am Rand des Tag ebaus Hambach sind weitere WEA in Betrieb. Etwa 1 km westlich der Standorte der geplanten WEA befindet sich ein ca. 30 m hoher Gittermast. I n einem 10 km Umkreis um die geplanten Windenergie anlagenstandorte kommen 11 verschi dene landschaftsästhetische Raumeinheiten (siehe Ta belle 8) vor: Betroffene Fläche im Untersuchungsraum ha Sichtbereiche im Untersuchungsraum in ha Rödinger Lössplatte 8.431,96 5.734,50 Rur -I nde -Tal 5.015,89 1.367,94 Jackerather Lössschwelle 6.858,62 5.169,94 Aldenhovener -Platte 8.840,06 4.967,20 Heinsberger Ruraue 442,84 58,64 Wassenberger Terrasse nleiste 272,22 16,98 Baaler Riderlland 743, 58 216,04 Erkelenzer Lössplatte 1.335,32 600,71 Die Bürge 1.562,47 142,65 Lössplatten der Zülpicher Börde 477,01 189,76 Dürener Rurniederung 432,52 136,22 34.412,50 18.600,57 Landschaftsästhetische Raumeinheit Summe Tab. 8: Landschaftsästhetische Raumeinheiten und ih re Einwirkbereiche der 5 geplanten WEA Quelle: Ecoda, Umweltverträglichkeitsstudie mit int egrierter Eingriffsbilanzierung, 19. April 2013 e- Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 37 Durch die Planung wird das Landschaftsbild stark ve rändert. Die Ermittl ung gemäß des Gutachtens ( Ecoda GbR, April 2013 ) ergab im Untersuchungsraum (im Umkreis von 10 km um die WEA Standorte), dass a uf einer Fläche von 18.600,57 ha Sich tbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen. Dies entspricht etwa 54 % des untersuchten Raums . Die geplanten WEA befinden sich in einem Raum, der aufgrund seines geringen ästhet ischen Eigenwerts und geringer Schutzwürdigkeit eine geringe Empfindlichkeit gegenüber ma stenartigen Eingriffen aufweist. I nsgesamt wird für ca. 80 % de s Untersuchungsraums die Em pfindlichkeit als gering eingestuft. Die Anlagen selbst befinden sich im Bereich der Rödinger Lössplatte . Daher entfallen die grö ßten Sichtbereiche , die von den geplanten WEA betroffen sind auf die se Raumeinheiten (Rödi nger Lössplatte ). Weiterhin w eisen die Raumeinheiten Jackerather Lössschwelle un d Aldenhov ener Platte ebenfalls die größten Anteile der Bereichen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA auf. Diese Raumeinheiten sind bereit durc h zahlreiche bestehende WEA vorbelastet. Die beiden Einheiten weisen einen eher geringen ästhetischen Eigenwert und eine geringe bis durchschnittliche Schutzwürdigkeit auf. I nsgesamt w ird für ca. 80 % des Untersuchungsraums I n den Raumeinheiten Rur -I nde -Tal und Heinsbe rger die Empfindlichkeit als gering eingestuft. Ruraue , deren Empfindlichkeit als durchschnittlich bis üb erdurchschnittlich eingestuft wird, sind nur sehr kleinflächige Bereiche mit Sichtbeziehunge n zum betrachteten Windpark ( diese umfa ssen ca. 16% des Untersuchungsgebietes ). Die visuelle Verletzlichkeit wird in diesen Raumei nheiten durch den relativ hohen Anteil an Gehölzstru kturen herabgesetzt, so dass diese Einheiten keine hohe Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen aufweisen ( Ecoda GbR, April 2013). Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen erfolgt nach dem Verfahren von N ohl (Nohl 1993). Dabei wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch den Eingriff proportionale Kompensation sfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Berechnung ( s. Schritt 14) K= F * e * b * w in einer Wirkzone KT = Teil -Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit F= Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumein heit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3) (vgl. Schritt 4 e = Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone bis 11) , b = Kompensationsflächenfaktor (0,1 vgl. Schritt 12), w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Schritt 13). Ästhetische Raumeinheit Wirkzone Fläche in ha e w b K in ha Rödinger Lössplatte I 59,992 0, 1 0,30 0,1 0,180 Rödinger Lössplatte II 925,494 0,1 0,15 0,1 1, 388 Rödinger Lössplatte III 4.749,010 0,1 0,02 0,1 0,950 Rur -I nde -Tal II 23,186 0, 2 0,15 0,1 0,070 Rur -I nde -Tal III 1.344,775 0,2 0,02 0,1 0,538 Jackerather Lösschwelle III 5.169,935 0,1 0,02 0,1 1,034 Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 38 Aldenhovener Platte III 4.967,201 0,1 0,02 0,1 0,993 Heinsberger Ruraue III 58,638 0,3 0,02 0,1 0,035 Wassenberger Terasse nleiste III 16,979 0,1 0,02 0,1 0,003 Baaler Riedelland III 216,037 0,2 0,02 0,1 0,086 Erkelenzer Lössplatte III 600,711 0,1 0,02 0,1 0,120 Die Bürge III 142,652 0,1 0,02 0,1 0,029 Lössplatten der Zülp icher Börde III 189,757 0,1 0,02 0,1 0,038 Dürener Rurniederung III 136,220 0,2 0,02 0,1 0,054 Summe ( K gesamt = Kompensationsfläche für die fünf geplanten WEA) 5,519 Tabelle 4: Bewertungsfaktoren und Kompensationstei lfläche in den ästhetischen Raumeinheiten Quelle: Fachgutachten Landschaftsbild Siersdorf ( Ecoda GbR , April 201 3) Für die fünf von der BMR energy solutions GmbH geplanten WE A ergibt sich eine Kompensat ionsfläche von 5,519 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompens ationsbedarf von 1,104 ha (Ecoda GbR, April 201 3). Auf dieser Fläche sind nach Nohl (1993) durchschnit tlich wirksame ästhetische Maßnahmen durchzuführen. 4.3 Ausgleichsmaßnahmen Bei der Erarbeitung der Planung ist dem Stufensystem der na turschutzrechtlichen Eingriffsreg elung Rechnung zu tragen. Demnach sind Eingriffe in Natur - und Landschaft zu vermeiden, nicht vermeidbare Eingriffe sind zu minimieren. Die verbl eibenden Eingriffe sind sch ließlich auszugleichen. I m Folgenden werden die Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe aus Neuversiegelung sowie Landschaftsbild und im Hinblick auf den Artenschutz aufgeführt. 4.3.1 Ausgleich von Eingriffen aus Neuversiegelung Die Bewertung betrifft die im gesamten Plangebiet. Anlagenaufstellflächen , Kranstellflächen und die Erschließungsflächen Für die Kompensationsflächenberechnung für den Ausg leich aus Neuversiegelung wurde das Bewertungsverfahren „ Numerische Bewertung von Biopt optypen für die Bauleitplanung in NRW“ , (LANUV NRW, 2008 ) herangezogen. Die Kompensationsflächenberechnung ergab, dass der erforderliche Kompensationsbedarf von ca. 1,88 ha aufgrund der entstehenden Versiegelung (der Fundamente, der Kranstellflächen und Erschließung ) entsteht. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 39 4.3.2 Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild Die Errichtung von fünf Windkraftanlagen wird zu einer Beeinträchtigung des Landschaftbildes führen, die auszugleichen ist. Die Bewertung erfolg t mit Hilfe des Verfahrens „ Beeinträchtigun10 gen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingri ffe “ . Dieses Verfahren enthält eine Skalierung, die zunäc hst in 1 4 Einzelschritten, die potentielle B eeinträchtigung des Landschaftsbildes ermittelt. Es werden die verschiedenen Merkmale des Ei ngriffes bezüglich des Landschaftsbildes in Zahlen ausgedrückt. Die detaillierte argumentativ. Bewertung der einzelnen ästhetisch en Raumeinheiten erfolgte verbal - Mit Hilfe einer Formel, in dem der Flächenumfang de r tatsächlichen Einwirkungsbereiche wie auch die ermittelten Skalenwerte (Erheblichkeitsfak tor, Kompensationsflächenfaktor und Wah rnehmungskoeffizient) der zugehörigen Wirkzone n einbezogen sind, wurde die Kompensation sfläche für den Eingriff in das Landschaftsbild ermi ttelt (siehe Schritt 14). Das Ergebnis gibt die ermit telten Kompensationsteilflächen wieder, aus denen d er Gesamtumfang einer Kompensat ionsfläche bestimmt werden kann. Die erforderliche Kompensationsfläche für diesen Ei ngriff beträgt ca. 5,519 ha. Funktionelle Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe des Eingr iffes (Eingriff in das Landschaftsbild) sind nicht gegeben. Um den Eingriff der Anlagen in das Landschaftsbild auszugleichen und dem negativen optischen Eindruck entgegenzuwirken , wären intensive Durchgrünungsmaßnahmen und randliche Abschirmungen z.B. durch Gehölzflächen vorzunehmen. Die Flächen in der unmi ttelbaren Umgebung sind landwirtschaftliche Produkti onsflächen (Ackerflächen in umliegenden Bereichen ) sowie Verkehrsflächen (im süd östlichen Bereich die A 44, im Nordöstlichen Be reich die L 366 ). Gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG ist bei der I nanspruchnahme von land - und forstwir tschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die l adwirtschaftliche Nutzung besonders geei gnete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Zum Ausgleich für die erheblichen Beeinträchtigunge n der Schutzgüter (Boden, Wasser, Fl ora/ Fauna) müsste eine voll - bzw. teilversiegelte (geschotterte) Fläche entsiege lt u nd bestenfalls in Ackerland umgewandelt werden. Da ein derartiger Ausgleich mangels geeigneter Flächen nicht möglich ist, wird eine biotopaufwertende Maßn ahme als Ersatz gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG konzipiert. Bei den Ersatzmaßnahmen geht man von ei ner Multifunktionalität aus. Durch die Kompensation der erheblichen B eeinträchtigungen des Landschaftsbildes wird auch eine vollständige Kompensation für die Sc hutzgüter Boden/ Flora (Biotopfunktionen) erreicht. Damit wird verhindert, dass zusätzliche ertragsreic he Ackerflächen der Gemeinde ve rloren gehen. Etwa 2,09 ha des erforderlichen Ausgleichs für den Eingriff in d as Landschaftsbild und die Ve rsiegelung erfolgt über das Ökokonto der Stadt Linni ch. Da weitere Flächen des Ökokontos nicht beansprucht werden können, wird d er übriggebliebene Teil ( ca. 3,43 ha ) der Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstücken in der Stadt Linnich erfolgen. Eine detailliertere Ausführung der Au sgleichsmaßnahmen und –flächen erfolgt im weiteren Verfahren. Die vertragliche Absicherung dem Satzungsbeschluss. und dingliche Sicheru ng der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt vor Die vorgesehene Kompensationsmaßnahme des Ökokontos in der Ruraue ist als eine Ersat zmaßnahme zu handhaben, die über das bestehende Ökok onto der Stadt Linnich angerechnet werden soll. Als Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen: Wiederherstellung sowie Vermehrung von Erlen - , Eschen - und Weichholzauenw äldern sowie des Sternmieren -Eichen -Hainbuchenwäldern durch Bestandsumbau Mit den wal d10 Nohl, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschafts bildes durch mastenartige Eingriffe; Materialien fü schutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlu ng, Kirchheim b. München r die natu r- Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 40 umbaumaßnahmen geht eine wesentliche Aufwertung des Naturhaushaltes im Lan dschaftsraum der Ruraue einher. Umwandlung der Hybridpappelmonokultur in die Zielg esellschaft des Auwaldes. Die Maßnahmen dienen der U msetzung des Landschaftsplanes "Ruraue", 1. Änderung Festsetzung 2.1 -I I I . 1 b) Die Maßnahme befindet sich innerhalb der Stadtgrenzen v on Linnich. Die Ausgleichsmaßnahme befindet sich in Teilbereichen auf den folgenden Parzelle n: - Gemarkung Floßdorf, Flur 9, Flurstück 1559, Gemarkung Floßdorf , Flur 9, Flurstück 1618 (teilwe ise) Gemarkun g Floßdorf, Flur 9, Flurstück 1618 (teilweise), Gemarkung Floßdorf , Flur 9, Flurstück 1611 (teilwe ise) Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung einer natür lichen Waldgesellschaft unter gruppenwe iser Verwendung der G ehölzarten der Erlen - und Eschenwälder und Weichholzauenwälder sowie der Steinmieren - Eichen -Hainbuchenwälder. Der Umbau von den nicht bodenständigen Kulturen wird unter Ausschluss von Kahlschlägen und bei Erha ltung eines Ausreichenden Anteils von Alt (hier auch Hybridpappeln) und Totholz sowie beste hender Ufergehölze durchgeführt. Die natu rnahe Waldbewirtschaftung ist auf die natürlichen Wa ldgesellschaften einschließlich ihrer Nebe nbaumarten sowie auf alter s- und strukturdiverse Bestände auszurichten. 11 (Richtlinie Die Teilfläche liegt innerhalb der NATURA 2000 - Gebiete nach der FFH -Richtlinie 792/ 43/ EWG) DE 5003 -301 "Kellenberg und Rur" zwischen Flossdorf und Bro ich. Mit den Ma ßnahmen geht gleichzeitig eine Aufwertung der Rur al s naturnaher Tieflandfluss und der begle itend en Aue in ihrer Eigenart und besonderen landschaftlichen Schö nheit gemäß § 20 c LG NRW und auch eine Verbesserung des Na turhaushaltes im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriff sregelung einher . Es wird eine Teilfläche von 2,09 ha des Ökokontoflächenpools für die genannte Maßnahme in Anspruch genommen, die bereits von der unteren Land schaftsbehörde bestätigt wurde. Die hier aufgeführten Kompensationsmaßnahmen wurden mit der Unteren Landschaftsbehörde Kreis Düren abgestimmt. 4.3.3 Ausgleich von Eingriffen im Hinblick auf den Artenschutz Der Bau der Windenergieanlagen kann zu kleinräumige n Beeinträchtigungen von Bereichen fü hren, in denen Arten des Offenlandes vorkommen. I m H inblick auf die im Plangebiet vorkommenden Arten wurden ein avifaunistisches Gutachten und ein Fledermausgutachten erstellt (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Diplom Biologe, Artenschutzrechtliches Gutachten zum Gemeindeübergreifenden Windpark Linni ch -Jülich, Juli 2013). Das in dem Gu tachten betrachtete Standortkonzept ist von einer wesentlich größeren F läche ausgegangen. Es war die Errichtung von 10 Windenergieanlagen (WEA) zwischen den Ortschaften Linnich -Broich und Linnich Boslar westlich der A 44 und Jülich -Mersch und Jülich (Hauptort) östlich der Aut obahn vorgesehen. Das aktuelle Plangebiet entspricht einem Ausschnitt der damals zugrunde gelegten Standortplanung. Die faunistischen Untersuchungen der Tiergruppen Vö gel und Fledermäuse wurden im Herbst 2011 begonnen und wurden zusätzlich im Frühjahr 201 2 bis Sommer 2012 weitergeführt. Zudem wurden die Ackerparzellen, auf denen WEA errich tet werden sollen, auf Feldhamsterbesatz untersucht. Für einen Großteil der Arten kann eine artenschutzr echtliche Betroffenheit ausgeschlossen we rden. Um eine artenschutzrechtliche Beeinträchtigung i.S. d. § 44 BNatSchG von Arten zu verhin11 Richtlinie 92/ 43/ EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur benden Tiere und Pflanzen Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wi ldle- Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag Seite 41 dern, sind Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen formuliert, die den Räumung szeitpunkt der Vegetation bzw. die Bauzeiten der Errichtung de r WEA regeln, um sicherzugehen dass die Fortpflanzu ng von Wachteln, Rebhühnern, Kiebitzen und Feldlerc hen nicht gestört wird. Die Fledermausuntersuchung ergab, dass die Arten Zw ergfledermaus, der Große Abendsegler und die Breitflügelfledermaus im Untersuchungsraum auftreten. Für die drei Arten sowie die Fledermäuse als Artengruppe insgesamt sind keine er heblichen Projektwirkungen im Sinne des § 44 BNatSchG zu erkennen. I m Sinne des vorsorgenden Artenschutzes wird gemäß dem Artenschutzgutachten eine Verbe sserung der Lebensraumbedingungen durch Anlage von B rachestreifen oder Lerchenfenstern empfohlen; für den Kiebitz ggf. auch die Anlage ein es ausgedehnten Flachgewässers. Die Flächen sollten außerhalb des Wirkbereiches de WEA, ab er noch innerhalb des Radius der lokalen Population liegen. Zudem wird empfohlen vor der Baufeldfreimachung ein Feldhamstercheck vorzunehmen (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Di plom Biologe, Artenschutzrechtliches Gu tachten zum Gemeindeübergreifenden Windpark Linnich -Jülich, Juli 2013). Neben der Bauzeitenregelun g sind keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen notwendig . Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Feldvögel lediglich empfohlen. 4.3.4 Zusammenfassung Funktionelle Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer N ähe des Eingriffes (Eingriff in das Lan dauszugle ischa ftsbild) sind nicht gegeben. Um den Eingriff der Anlagen in das Landschaftsbild chen und dem negativen optischen Eindruck entgegenz uwirken, wären intensive Durchgrünungsmaßnahmen und randliche Abschirmungen z.B. durch Gehölzflächen vorzunehmen. Die Flächen in der unmittelbaren Umgebung sind landwirt schaftliche Produktionsflächen (Ackerflächen in umliegenden Bereichen) sowie Verkehrsfläche n (im süd östlichen Bereich die A 44, im Nordöstlichen Bereich die L 366 ). Gemäß § 15 Abs. 3 BNatSchG ist bei der I nanspruchnahme von land - und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgl eichs - und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insb esondere sind für die ladwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendige n Umfang in Anspruch zu nehmen. Zum Ausgleich für die erheblichen Beeinträchtigunge n der Schutzgüter (Boden, Wasser, Fl ora/ Fauna) müsste eine voll - bzw. teilversiegelte (geschotterte) Fläche entsiege lt u nd bestenfalls in Ackerland umgewandelt werden. Da ein derartiger Ausgleich mangels geeigneter Flächen nicht möglich ist, wird eine biotopaufwertende Maßn ahme als Ersatz gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG konzipiert. Bei den Ersatzmaßnahmen geht man von ei ner Multifunktionalität aus. Durch die Kompensation der erheblichen B eeinträchtigungen des Landschaftsbildes wird auch eine vollständige Kompensation für die Sc hutzgüter Boden/ Flora (Biotopfunktionen) erreicht. Damit wird verhindert, dass zusätzliche ertragsreic he Ackerflächen der Gemeinde ve rloren gehen. Die Kompensation von Eingriffen aufgrund der Neuvers iegelung (der Fundamente, der Kranaufstellflächen und der Erschließung) sowie der Ausgleich von Eingr iffen in das Landschaftsbild erfolgt auf den selben Teilflächen . Dabei ist der Ausgleich dieser beiden Eingriffe nic ht kumulativ zu erbringen , sondern multifunktional zu verstehen Für den Artenschutz sind keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag 5 Seite 42 LI TERATUR- UND QUELLENVERZEI CHNI S • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmac Literatur • • • • • • • hung vom 03. September 1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2004 Bezirksregierung Köln (2006). Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt R egion Bonn/ Rhein -Sieg, 2. Auflage, Köln Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtsch aft des Landes Nordrhein -Westfalen (1989): Klima -Atlas von Nordrhein -Westfalen, Düsseldorf Glässer, E. (1978): Die naturräumlichen Einheiten a uf Blatt 122/ 123 Köln/ Aachen, geograph ische Landesaufnahmen 1: 200 000; Naturräumliche Gli ederung Deutschlands, Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung im Selbstverlag, Bad Godesberg Nohl, W. (1993): Beeinträchtigung des Landschaftsbi ldes durch mastenartige Eingriffe, München Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Feh r, Diplom Biologe (Juli 2013): Artenschutzrechtliches Gutachten zum Gemeindeübergreifen den Windpark Linnich -Jülich, Stolberg Ecoda GbR (19. April 201 3): Eingriffsermittlung „Landschaftsbild“ für einen Win dpark im B ereich der Potenzialfläc he Boslar (Kreis Düren) , Dortmund I EL GMBH ( 28. Februar 201 3): Vorermittlung zur immissionsschutzrechtlichen Bewer tung von fünf geplanten Windenergieanlagen am Standort Linni ch -Boslar.; Aurich • www.munlv.nrw.de I nternet 6 ANHANG 1. Landschafts pflegerischer Planungsbeitrag Bewertung des Ausgangszustandes Maßstab 1: 2.500 2. Landschafts pflegerischer Planungsbeitrag Bewertung des Zustandes gemäß Darstellungen des Beb Maßstab 1: 2.500 auungsplanes 3. Tabelle 1 -3 Eingriffsbilanzierung (Versiegelung der Flächen)