Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
06.04.11, 13:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 31.03.2011
Vorlagen-Nr.: 17/2011
TISCHVORLAGE
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
05.04.2011
11.05.2011
Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO
I. Sach- und Rechtslage:
Wie bisher im kameralen Haushalt in Form der Bildung von Haushaltsresten sind auch im neuen
doppischen Haushaltsrecht Ermächtigungen (Planansätze) für Aufwendungen und Auszahlungen
übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Damit sind alle
Ergebnis- und Finanzpositionen grundsätzlich übertragbar. Es bedarf jedoch keiner besonderen
Erklärung der Übertragbarkeit im Rahmen des Haushaltsplanes.
Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung
für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre
nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen
Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat aufgrund seines Budgetrechtes eine Übersicht
zur Kenntnis zu geben.
In der als Anlage beigefügten Übersicht gebe ich Ihnen hiermit die für das HJ 2009 gebildeten
Ermächtigungsübertragungen zur Kenntnis. Es handelt sich ausschließlich um investive
Maßnahmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen erfolgen im Jahresabschluss 2010 und belasten
damit wirtschaftlich das neue Haushaltsjahr. Durch die Übertragung wird der Spielraum für die
bewirtschaftenden Stellen im folgenden Haushaltsjahr 2011 erweitert, im Rahmen ihrer
Aufgabenerfüllung mehr Auszahlungen zu tätigen, als im Haushaltsplan veranschlagt sind.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Rat nimmt die für das HJ 2010 gebildeten Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO
zur Kenntnis“.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________