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Allgemeine Vorlage (Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
51 kB
Erstellt
06.04.11, 13:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 31.03.2011 Vorlagen-Nr.: 17/2011 TISCHVORLAGE - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 05.04.2011 11.05.2011 Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO I. Sach- und Rechtslage: Wie bisher im kameralen Haushalt in Form der Bildung von Haushaltsresten sind auch im neuen doppischen Haushaltsrecht Ermächtigungen (Planansätze) für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Damit sind alle Ergebnis- und Finanzpositionen grundsätzlich übertragbar. Es bedarf jedoch keiner besonderen Erklärung der Übertragbarkeit im Rahmen des Haushaltsplanes. Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat aufgrund seines Budgetrechtes eine Übersicht zur Kenntnis zu geben. In der als Anlage beigefügten Übersicht gebe ich Ihnen hiermit die für das HJ 2009 gebildeten Ermächtigungsübertragungen zur Kenntnis. Es handelt sich ausschließlich um investive Maßnahmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen erfolgen im Jahresabschluss 2010 und belasten damit wirtschaftlich das neue Haushaltsjahr. Durch die Übertragung wird der Spielraum für die bewirtschaftenden Stellen im folgenden Haushaltsjahr 2011 erweitert, im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung mehr Auszahlungen zu tätigen, als im Haushaltsplan veranschlagt sind. III. Beschlussvorschlag: „Der Rat nimmt die für das HJ 2010 gebildeten Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO zur Kenntnis“. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________