Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,2 MB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3.2.8 zur Vorlagen-Nr.: 26 / 2014
VDH Projektmanagement GmbH
Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
I nhaltsangabe:
1 Anlass und Ziel ................................................... ................................................... .......................... 3
1.1 Planungsziel ................................................... ................................................... .......................... . 3
2 Rechtliche Rahmenbedingungen
................................................... ................................................... . 3
1.2 Plangebietsbeschreibung ................................................... ................................................... ...... 3
3 Aufgaben und Umfang der Vorprüfung i
m Einzelfall ................................................... ........................ 5
4 Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbere
ich ................................................... ................... 6
5 Merkmale des Vorhabens ................................................... ................................................... ......... 12
5.1 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens
................................................... ............................... 12
5.2 Ausmaß der Auswirkungen ................................................... ................................................... . 13
6 Belastbarkeit und A usmaß der Auswirkungen auf die Schutzkriterien (Geb
iet e gemäß Nr. 2.3.1 bis
2.3.11 Anlage 2 UVPG) ................................................... ................................................... ............... 18
6.1 Auswirkungen auf Gebiete zum Schutz von Natur u
nd Landschaft (gemäß Nr. 2.3.1 -Nr. 2.3.7
Anlage 2 UVPG) ................................................... ................................................... ...................... 18
6.2 Auswirkungen auf Gebiete zum Schutz von Wasser
(gemäß Nr. 2.3.8 Anlage 2
UVPG) ................. 18
6.3 Auswirkungen auf Gebiete zum Schutz des Mensche
n (Gebiete nach Nr. 2.3.9 und 2.3.10)
.......... 18
6.4 Auswirkungen auf Gebiete zum Denkmalschutz (Geb
iete nach Nr. 2.3.11) .................................. 19
6.5 Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkung
................................................... .................. 19
6.6 Schwere, Komplexität und Wahrscheinlichkeit der
Auswirkungen ................................................
6.7 Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswir
19
kungen ................................................... ........... 19
7. Zusammenfassung ................................................... ................................................... ................. 20
8
Literaturverzeichnis ................................................... ................................................... ........ 21
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VDH Projektmanagement GmbH
Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
1 Anlass und Ziel
1.1 Planungsziel
Anlass
der
Planung
ist
die
am
13.
September
Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich zur Ausweis
Die vorliegende St udie zur
2011
schlossene
28.
ung einer Konzentrationszone für
allgemeinen Vorprüfung des
Errichtung und den Betrieb von fünf
be
Änderung
Windenergie .
Einzelfalls hat zur Aufgabe die geplante
Windenergie anlagen (WEA) auf dem Gebiet der Stadt
Boslar. Die vorliegende Studie dient als Beurteilungsgru
des
Linnich Ortsteil
ndlage für das behördliche Vorprüfungsverfahren.
2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Anlass für die Vorprüfung
ist die Errichtung und der Betrieb von fünf
Vorprüfung im Einzelfall ist gefordert, wenn gemäß
ein in der Anlage 1 UVPG aufg eführtes Vorhaben bzw.
die zur Bestimmung seiner Art genannte Merkmale vor
Verbindung mit § 3c Abs. 1
Windenergieanlagen. Eine
liegen. Gemäß Anlage 1
Nr. 1.6.3
UVPG in
Satz 2 UVPG unterliegt der Bau und der Betrieb einer Windfarm mit drei bis
weniger als sechs Windenergie anlagen einer standort bezogenen Vorprüfung
Abs. 1 Satz 2 UVPG ist im Rahmen
des Einzelfalls. Gemäß § 3c
der standortbezogenen Vor prüfung im Einzelfall zu prüfen , ob trotz
der geringen Größe oder Leistung des Vorhabens nur
aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten
gemäß den in der Anlage 2 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten
Schutzkriterien erhebliche nachteilige
Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Das
Vorhaben
erreicht
den
Prüfwert
(hier
5 Windenergie anlagen ) und ist entsprechend
unterziehen.
die
einer
geplante
Errichtung
und
der
Betrieb
von
standortbezogenen
Vorprüfung im Einzelfall zu
Wenn das Vorhaben nach Einschätzung und aufgrund üb
erschlägiger Prüfung unter
Berücksichtigung der in Anlage 2 .3 UVPG aufgeführten Kriterien (Standort, Schutzgüter,
Qualitätskr iterien)
erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen.
Umweltauswirkungen vorliegen erfolgt gemäß §
Die
Ei
hat,
nschätzung,
ist
ob
im
nächsten
erhebliche
zusammenge legt dar wie erhebliche
vermindert oder ausgeglichen werden einschließlich
eine
nachteilige
des Vorhabens sowie
nachteilige Umweltauswirkungen vermieden,
der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleich
vorrangigen Eingriffen in Natur - und Landschaft.
Anwendung der I nhalte aus §
Schritt
3c Abs. 1 UVPG.
Die ab schließende Ges amteinschätzung g emäß § 11 führt die Umweltauswirkungen
der Maßnahmen
Nutzungs - und
baren, aber
Die zusammenfassende Darstellung sowie die
6 Abs. 3 und 4 UVPG und im Hinblick auf eine wirksame
Umweltvorsorge
im Sinne des §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 2 und 4 UVPG gibt zus ätzlich Aufschluss zur Entscheidung, ob eine
UVP
erforderlich ist oder nicht.
1.2 Plangebietsbeschreibung
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand d
das Gebiet der Stadt Jülich. Nordwestlich befinde
es Stadtgebiets der Stadt Linnich, angrenzend an
t sich die Ortslage Boslar und westlich die Ortscha
Tetz. Die Größe des Verfahrensgebietes beträgt ca.
48 ha. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der
Gemarkung Boslar im Ber eich der Flächen Flur 17, Flurstücke 29, 36 tw., 37 tw., 38 tw., 39,
tw., 42 tw., 50 tw., 51, 61, 63, 64, 65, 66 tw., 67
ft
40 tw., 4 1
tw., 78 tw., 79, 80, 81 tw., 100 tw.
und
Flur 18 Flurst ücke 10 tw., 66 tw. 67, 68, 69, 70, 7
1, 72 tw., 86, 87 tw., 99 tw., 119 tw., 147 tw., 10
121 tw., 132 tw., 133, 134, 145 tw., 146 tw., 147
tw..
Das Plangebiet zeichnet sich durch eine offene, int
ensiv genutzte Landschaft aus, die kaum über
gliedernde oder belebende Elemente verfügt. Die Erh
geringerer Bedeutung.
Seite 3 von 21
1 tw.,
olungsfunktion dieser Fläche ist daher von
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Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
Nordöstlich der Fläche verläuft die La
ndstraße L 366 und südöstlich die Autobahn A 44. Da
s
Straßenbegleitgrün ist in der Ferne wahrnehmbar.
Die Entfernung der geplant en Konzentrationszone zu
Wohnsiedlungsbereichen in Boslar, Tetz, Broich und
Hompesch betragen im Minimum ca. 1.000 m.
Linnich is t die nördlichste und drittgrößte Stadt im
der Mitte zwischen den Städten
Kreis Düren in Nordrhein -West falen . Sie lieg t genau in
Mönchengladbach im Nordosten und Aachen im Südwesten, an der Rur .
Linnich und sein Umland sind im Norden der
Jülicher Börde gelegen, am Übergang von d er Kölner Bucht
zum niederrheinischen Tiefland . Der Stadtkern von Linnich liegt im Rurtal links der Rur. Die zuge
Ortsteile gruppieren sich herum, wobei Körrenzig un
d Tetz ebenfalls im Rurtal liegen.
Angrenzende Städte und Gemeinden sind im Nordwesten
Norden die Stadt Hückelhoven (Kreis Heinsberg), im
Die Stadt Linnich besteht aus den Ortschaften Linni
die Stadt Geilenkirchen (Kreis Heinsberg), im
Nordosten die Stadt
Osten die Gemeinde Titz (Kreis Düren), im Südosten
Südwesten die Stadt Aldenhoven (Kreis Düren) und im
Erkelenz (Kreis Heinsberg), im
und Süden die Stadt Jülich (Kreis Düren), im
W esten die Stadt Baesweiler (Kreis Düren).
ch (Stadt), Boslar , Ederen , Gereonsweiler , Gevenich ,
Glimb ach , Hottorf, Körrenzig , Rurdorf , Tetz, Welz und Floßdorf . Das Stadtgebiet Linnich hat rund
Einwohner bei einer Fläche von 65,46 km² .
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hörigen
13.470
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Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
3 Aufgaben und Umfang der Vorprüfung im Einzelfall
Sachverhaltsdarstellung:
a) Überschlägige Beschreibung der
b) überschlägige Beschreibung der
relevanten Merkmale des Vorhabens
relevan ten Merkmale des St andortes
c) überschlägige Beschreibung der nachteiligen Umwelta
uswirkungen
Einschätzung
a) überschlägige Einschätzung für jede der
Umweltauswirkungen, ob Sie erheblich nachteilig sei
n
kann
b) überschlägige Gesamteinschätzung, ob das Vorhabe
n erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
haben kann
Aufgaben
Gemäß § 3a Satz 1 UVPG ist auf Antrag von den zuständigen Behörden fes
tzustellen, ob für ein Vorhaben
nach den §§ 3b - 3f UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umwe
ltverträg lichkeitsprüfung
(UVP) besteht. Um der Bewertung der ermittelten und
die Umwelt, sowie deren Abwägung bezüglich der UVP
Vorprüfung im Einzelfall
eines Vorhabens auf
-Erforderlichkeit Rechnung zu tragen, wird
erstellt. E s umfasst die Prüfung und Darstellung von Art , Ausmaß
des zu erwartenden Eingriffs, der
Seite 5 von 21
beschriebenen Auswirkung
möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung vo
die
und I ntensität
n Eingriffen.
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Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
Umfang
Die Beurteilung gliedert sich in:
Sachverhaltsdarstellung:
•
Überschlägige Beschreibung der relevanten Merkmale
o
•
des Vorhabens
Größe des Vorhabens, Nutzung, Gestaltung ect.
Übers chlägige Beschreibung der relevanten Merkmale des S
o
Darstellung
und
Bewertung
der
tandortes
ökologischen
Gegebenheiten und I hrer Empfindlichkeit nach Bestan
Einschätzung ob nachteilige Umweltauswirkungen vorl
•
und
land
schaftlichen
dsaufnahme
iegen:
Überschlä gige Einschätzung für jede Umweltauswirkung, ob sie
erheblich sein kann § 3 c.
Abs. 1 UVPG
o
•
Darstellung
von
Art,
Umfang,
Ablauf
des
Eingriffs
u
nd
inwieweit
Umweltauswirkungen durch die vom Träger vorgesehene
n Vermeidungs - und
Verminderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können
.
Abschließende Gesamteinschätzung und Entscheidung,
ob eine UVP erforderlich ist oder
nicht
o
Bewertung des Eingriffs anhand der Planung für jede
Umweltauswirkung anhand
der vorher genannten Merkmale
o
Bewertung/ Einordnung ob UVP -Pflich t vorhanden ist oder nicht .
4 Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereic
Vor der Bewertung des Eingriffs ist festzustellen,
(Bauleitplanung,
Schutzst atus,
h
ob die Maßnahmen nach anderen rechtlichen Vorgaben
landschaftspflegeris
che
Zielsetzungen
etc.)
zulässig
und
prinzipiell
durchführbar sind; dies ist hier geschehen.
Regionalplan
Für die Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanl
agen trifft der Regionalplan lediglich textliche
Festlegungen, die räumliche Verortung der Konzentra
tionszonen für
kommunalen Ebene im Rahmen der Bauleitplanung überl
assen.
Ziel der Regionalplanung betreffend der
Windenergie ist, dass Planungen für
Teilen des Freiraums umzusetzen sind, die aufgrund
und
der
Verträglichkeit
mit
den
zeichnerisch
und/ od
Agrarbereiche in Anspruch genommen werden. Daneben
nicht oder nur bedingt in Betracht kommen. Diese wu
Seite 6 von 21
Windenergie anlagen in den
der natürlichen und technischen Vorrausetzungen
Raumfunktionen in Betracht kommen. Dazu sollen in e
Standortanalyse).
Windenergieanlagen bleibt der
er
textlich
dargestellten
Bereichen
rster Linie die Allgemeinen Freiraum
und
- und
werden Gebiete formuliert, die für Windparks
rden bei der Standortanalyse berücksichtigt (vgl.
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Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
Ausschlussbereiche sind:
•
•
•
•
•
•
•
Bereiche zum Schutz der Natur,
Bereiche für die Sicher ung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze,
Flugplatzbereiche,
Oberflächengewässer, Talsperren und Rückhaltebecken
Bereiche für Abfalldeponien,
Bereiche für Halden zur Lagerung oder Ablagerung vo
Freiraumbereiche mit der Zweckbindung
Schutzziele und/ oder Entwicklungsziele nicht nenne
•
•
•
•
•
•
n Bodenschätzen,
„M“.
Nur bedingt in Betracht kommen, wenn sichergestellt
•
,
ist, dass die mit der GEP -Darstellung verfolgten
nswert beeinträchtigt werden:
Waldbereiche (unter besonderen Voraussetzungen),
Regionale Grünzüge ,
historisch wertvolle Kulturlandschaftsbereiche,
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landscha
ft sorientierter Erholung,
Bereiche für Halden zur Lagerung von Nebengestein o
der sonstigen Massen,
Deponien für Kraftwerksasche,
Agrarbereiche mit speziali sierter I ntensivnutzung.
Daneben ist eine Beeinträchtigung von Denkmälern un
d Bereichen, die das Landschaft sbild prägen, zu
vermeiden. Zum Schutz der Wohnbevölkerung sind ausr
Emissionsrichtwerte einzuhalten. Auf die
nehm en .
eichende Abstände und die entsprechenden
technischen Erfordernisse des Richt funks ist Rücksi
Der Regionalplan für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen,
einen „Allgemeinen Freiraum - und Agrarbereich“ dar. Somit werden die o.a. Ziele
stellt für das Plangebiet
der Regionalplanung
nicht beeinträchtigt .
1
cht zu
1
Bezirksregierung Köln (2008): Regionalplan
Seite 7 von 21
für den Regierungsbezirk Köln, Köln, S. 121
-122.
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Abb. 3: Ausschnitt aus dem Regionalplan, Lage des P
langebietes
Abb.4: Legende für den Regionalplan Teilabschnitt R
egion Aachen
Seite 8 von 21
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Flächennutzungsplan (FNP)
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Linnich
„landwirtschaftliche Flächen“ dar. Ebenfalls sind V
stellt für den gesamten Bereich des Plangebietes
ersorgungsleitungen und ein Landschaftsschutzgebiet
dargestellt. Von Nord -Westen Richtung Süd -Osten verläuft eine Richtfunkstrecke der Deutschen
Bundespost. Die aktuelle Darstellung steht somit der Planung ni
cht entgegen, da auch bei Darstellung
einer Konzentrationszone die landwirtschaftliche Nu
tzung aufrechterhalten werden kann.
Nördlich grenzt die ca. 40 ha große Vorrangzone für
Windkraft der Stadt Linnich an das
Abbildung 2: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
Plangebiet.
der Stadt Linnich (o.M.)
Schutzgebiete
FFH - Gebiete
I m Plangebiet befinden sich keine FFH
zwischen Flossdorf und Broich
-Gebiete. Das nächstgelegene FFH -Gebiet Kellenberg und Rur
erstrec kt sich ca. 1,35 km westlich des Plangebietes.
EU-Vogelschutzgebiete
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung europäische Vo
gelschutzgebiete (§ 10 Abs. 6 BNatschG) existieren
weder im Untersuchungsraum noch in dessen näherer U
mgebung.
Naturschutzgebiete
I nne rhalb
des
Untersuchungsraums
finden
sich
Naturschutzgebiet ist Rurmaeander zwischen Flossdor
von der Plangebietsfläche entfernt
keine
Natu
rschutzgebiete.
Das
nächstgelegene
f und Broich (DN -015) liegt ca. 1,35 km westlich
und ist gleichzeitig FFH -Gebiet .
Nationalpark
Der Nationalpark Eifel befindet sich in einer Ent fernung von ca. 38
km.
Landschaftsplan/ Landschaftsschutzgebiet
Für das Plangebiet (TB 1)
existiert der rechtskräftige Landschaft splan Ruraue Nord . Hier ist das
und
Entwicklungsziel der Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden
belebenden Elementen festgesetzt.
Seite 9 von 21
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Abbildung 3: Landschaftsplan Ruraue Nord (o.M.)
I nnerhalb des Plangebietes befindet sich kein Lands
chaftsschutzgebiet. Ca. 440
Plangebiet sfläche befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „
des Plangebietes in ca. 775 m Entfernung befindet s
Autobahn A 44“
m nördlich der
Malefinkbachtal (Kennung 2.3 -10) . Westlich
ich das Landschaftsschutzgebiet „Rurtal nördlich de
(Kennung 2.3 -3) . Die Schutzziele dieser Gebiete „Erhaltung einer m
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgesta
r
it natürlichen
tteten Landschaft“ (für das Landschaftsschutzgebiet
„Malefinkbachtal) sowie Erhaltung der prägenden Lan
dschaftsteile und Anreicherung mit gliedernden und
belebenden El ementen (für sich das Landschaftsschutzgebiet „Rurt
al nördlich der Autobahn A 44) werden
durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Naturdenkmale
An einem Feldkreuz südlich von Boslar befinden sich
zwei Linden, die als Naturdenkmale im
Landschaftsplan geken nzeichnet werden ( Kennung 2.2 -37). Der Abstand zwischen den Naturdenkmalen
und der Plangebietsfläche ist ca. 420 m.
Ortsausgang von Boslar
gekennzeichnet
sind
Auf einer Weidefläche im Malefinkbachtal am östlich
sind drei Eichen, die ebenfalls als Naturdenkmale i
(Kennung
2.2 -24).
Der
Abstand
zwischen
den
en
m Landschaft splan
Nat urdenkmalen
und
der
keine geschützten Landschaftsbestandte
ile.
Plangebietsfläche ist ca. 1,4 km.
Geschützte Landschaftsbest andteile
I m Plangebiet und in der näheren Umgebung befinden sich
Gesetzlich geschützte und schutzwürdige Biotope
I m Plangebiet und in der näheren Umgebung befinden
Folgende Biotopkomplexe
sich keine gesetzlich geschützten Biotope.
in der Umgebung der Plangebietsfläche
werden im Biotopkataster
NRW als
schutzwürd ige Biotope geführt:
Nördlich des Plangebietes (ca. 800 m) befindet sich das als schutzwürdiges Biot op geführt
5003 -093.
Hierbei handelt es sich um hintereinanderliegende u
Einzelbäume und Obstbäume u nd Rasenflächen.
Seite 10 von 21
es Biotop BK-
nd dichte Hecken, verschiedene
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Weiter nördlich
Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
(ca. 1100 m entfernt)
befindet sich das Biotop BK 5003-043. Dieses umfass
Malefinkbachtal von Tetz bis Boslar und ist zugleic
t das
h als Landschaftschutzgebiet ausgewiesen. Die Flä
che
umfasst ein tief eingeschnit tenes abseitsgelegenes Bac htal östlich der Rur. Sie ent h ält Pappelkult uren und
stellenweise dichtes Gebü sch, teils dichten Waldmant el und kleine Korbweiden
Bahnlinie und des Malefinkbaches befinden sich ehem
kulturen. Nord östlich der
alige Brachfl ächen, die verbuscht sind. Nach Osten
schließen sich Gr ünland - und Ackerfl ächen mit Baumreihen und Kopfbaumreihen an. Richtung
Boslar
befindet sich an einer Weide ein Ufergeh ölz.
Bei den Biotop en BK 5004 -042 und BK 5004 -505 (ca. 900 m) nördlich der Plangebietsfläche
handelt es
sich um alte Ob stwiese n.
Das zusammenhängende
Biotop
südlichen Ortsrand von Boslar
bestehend
aus einzelnen Obstwiesenparzellen und fettweiden am
gehört zum Biot op BK 5004 -503 (ca. 900 m entfernt vom Plangebiet)
Das Malefinkbachtal von Boslar bis Hasselsweiler ge
hört zum schutzwürdigen
BK 5004 -004 (ca. 1.100 m entfernt vom Plangebiet)
ca. 3,5
km
lang
und
besteht
haupts ächlich
.
Biotop mit der Kennung
. Das Tal zwischen Boslar und Hasselsweiler ist
aus
kleinen
Parzellen
Grü nland
mit
einigen
Pappelanpflanzungen und Baumg ärten.
Bei dem Biotop BK 5003 -044 ( ca. 1.050 m vom Plangebiet entfernt ) handelt es sich
Teilflächen. Zum einen befindet sich dort eine aufg
sich um zwei
elassene Abgrabung südwestlich von Boslar
sich im Nordwesten anschließenden Hanghecke aus ein
heimisc hen Gehölzen.
Die zweite Fläche,
nordöstlich von Tetz, besteht aus einer Böschungshe
cke, einer extensiv durch Schafbeweidung
und teils verwilderten Obst plantage und Korbweidenk
ulturen.
Westlich der Plangebietsfläche ( ca. 640 m vom Plangebiet)
mit einer
genutzten
bef inden sich die Bahnböschungen an der
Güterverkehrstrasse die mit ältere m Baumbestand (Ahorn - Robinienbeständen) bestockt sind. Das Biotop
mit der Kennung BK-5003 -027 ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Das
mit
der
Kennung
Plangebietsfläche
BK-5004 -007
gekennzeichne te
Biotop
ist
ein
Wäldche n
(ca. 1.000 m) , das von dickicht artigen Beständen von Laub
charakterisiert ist . I m südlichen Bereich befinden sich Reste einer Fo
Kreuzweg und Wäldche n, die als Naturdenkmal geschützt sind.
Zierrasen, Rhododendron, Kastanien und diversen Kon
Noch weiter südlich der Plangebietsfläche
der
- und Nadelhölzen
rtifikation (Schwedenschanze) mit
Der I nnenbereich des Gebietes ist mit
iferen bestanden.
(ca. 1.300 m)
befindet sich das Biotop BK -5004 -008 . Bei
diesem Biot op handelt es sich um Böschungen eines ehemaligen H
eine Abgrabungsböschung
südlich
ohlweges mit artenreicher Flora sowie
mit Elementen trockenem Magergrünlandes.
ein Aufkommen von Robinien, einzelnen Fichten und B
Die Böschung an der A 44 zeigt
esenginster. Auch di eses Biotop ist als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Die hier aufgeführten Biotope werden
aufgrund I hrer Entfernung von mindestens 640 m zum
Plangebiet
durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Wasserschutzgebiete gemäß §
festgesetzte
19 des Wasser haus haltsgesetzes
Heilquellenschutzgebiete
sowie
Übersch
oder nach dem Landeswasserrecht
wemmungsgebiete
gemäß
§
32
des
Wasserhaushaltsgesetz
Gebiete mit besonderer Schutzfunktion für den Wasse
rhaushalt sind nicht betroffen.
Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschrif
ten festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits
überschritten sind
Derartige Gebiete sind im Vorhabengebiet nicht ausg
ewiesen.
Aufgrund der relativ geringen Grundbelastung des we
itgehend ländlichen Raumes ohne größere
emittierende Anlagen ka nn keine Überschreitung der Umweltqualitätsnormen im Un
vorhanden sein.
Seite 11 von 21
tersuchungsgebiet
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Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere
Zentrale Orte im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2
des Raumordnungsgesetzes
Derartige Gebiete sind im Vorhabengebiet nicht ausg
Grundsätze
sind
von
dem
Vorhaben
nicht
ewiesen. Die im Raumordnungsgesetz festgelegten
bet roffen.
V
on
Windenergieanlagen
gehen
keine
Schadstoffemissionen aus.
Regenerative Energien, darunter auch die Windenergi
und stellen eine Alternative zu den allmählich schw
e, bewirken eine Reduzierung des CO
Ausstoßes
indenden Reserve n fossiler Brennstoffe dar.
Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler sowie a
Sollten Denkmäler, Denkmalensembles oder
2
rchäo logisch bedeutende Landschaften
historische Artefak te im Boden vorkommen, ist beim Ausbau
von Wegen, Fundamenten etc. darauf zu achten, dass
die Denkmäler weder beschädigt werden noch in
I hrer Position verändert werden.
Bezüglich eines Vorkommens von Denkmälern, Denkmale
keine Erkenntnisse vorhanden. I m weiteren Verfahren
nsembles und Bodendenkmälern sind d
erzeit
wir der Landschaftsverband Rheinland (LVR)
beteiligt.
Gesamteinschätzung
Für das Plangebiet existiert der rechtskräftige Lan
dschaftsplan Ruraue Nord. Der Landschaftsplan legt
keine geschützten Bestandt eile oder Schutzgebiete f
ür den Planbereich fest.
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung europäische Vo
Wasserschutzgebiete (§§ 19, 32 WHG), Natura 2000 (§
gelschutzgebiete (§ 10 Abs. 6 BNatschG),
10 Abs. 8 BNatSchG), Naturschutzgebiete
(§23 BNatSchG), N ationalparke (§ 24 BNatSchG), Biosphärenreservate und Landschaftsschut
(§§ 25, 26 BNatSchG), geschützte Biotope (§
zgebiete
30 BNatSchG) sind durch die Planung nicht berührt .
Aufgrund der oben beschriebenen und bewerteten Ausw
erhebliche und nachteilige Auswirkungen von dem Vor
irkungen, besteht nicht die Mög lichkeit, dass
haben auf die Umwelt ausgehen.
5 Merkmale des Vorhabens
5.1 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens
Der Vorhabenträger, die BMR
Windenergie GmbH &Co. KG , Hückelhoven, sehen vor, im Plangebie
t
5 Windenergieanlagen folgenden Typs zu errichten:
Bisher sind zwei Varianten der Anlagentypen vorgese
hen.
Variante 1:
Repower -Anlagen 3.2 M114 mit einer jeweiligen Einzelleistung von
Gesamthöhe von ca.
3.170 kW und einer jeweiligen
200 m. Die Turm -/ Naben höhe beträgt beim vorgesehenen Anlagentyp 1
Rotordurchmesser beläuft sich auf
43 m, der
114 m.
oder
Variante 2:
Anlagentyp: Vestas V112 -3,0 MW mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.07
Gesamthöhe von ca. 196
m. Die Turm -/ Nabenhö he beträgt beim vorgesehen Anlagentyp 140 m, der
Rotordurchmesser beläuft sich auf 114
m.
Das Betonfundament dieser Anlagen ist kreisförmig u
nd bildet die Verankerung der
im Erdreich. Durch die fünf Fundamente wird im Untergrund eine
Seite 12 von 21
5 kW und einer jeweiligen
Windenergie anlage
Fläche von ca. 1.570 m² vollständig
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versiegelt.
Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
Für den Ausbau der Kranstellflächen und für den Weg
eausbau werden weitere Flächen
geschottert (ca. 42.559) .
Erschließung
I m Vorhaben - und Erschließungsplan
wird die für die Erschließung erforderliche Fläche fes
Erschließung gehören ggf. der Ausbau der Wirtschaft
Ausbau der Aufstellflächen. Die Erschließung ist ha
swege, der Ausbau von Abbiegeradien und der
uptsächlich zum Bau der Anlagen notwendig.
Das Plangebiet wird derzeit durch eine Vielzahl von
W irtschaftswegen bereits erschlossen, die die Fläche
sowohl von Norden nach Süden als auch von Osten nac
leistungsstärkeres Straßennetz anbind
tgelegt. Zur
h Westen durchziehen und an ein
en. Die beschriebenen Wege werden in wassergebunden
Ausführung als Zufahrten zu den einzelnen Anlagenst
er
andorten hergestellt (ca. 31.483 m² ) .
Der Ausbau der Wege wird über vertragliche Regelung
en zwischen den Anlagenbetreibern und den
Grundstückseigentümern geregelt.
5.2 Ausmaß der Auswirkungen
Wasser
Das Plangebiet ist derzeit völlig frei von Versiege
lungen, so dass das anfallende Niederschlagswasser
flächenhaft versickern kann. Die vorherrschenden Lö
Wasserspeicherungsvermögen,
allerdings
wird
ßböden verfügen in der Regel über ein hohes
diese
F
ähigkeit
durch
das
Fehlen
von
Vegetationsst rukturen gemindert.
Durch Überbauung und Versiegelung bisher landwirtsc
haftlich genutzter Böden kommt es innerhalb des
Plangebietes zu einer Reduzierung der Versickerungs
Minimierung der Grundwasserneubildungsrate s
owie zu einer Beeinträchtigung der Lebensräume für
Pflanzen und Tiere führen. Da allerdings die Versie
Auswirkungen
weitestgehend
Grundwasserneubildungsrate
reduziert
fähigkeit des Bodens. Dies kann zu einer
werden.
gelung gering ist, können diese nachteiligen
Mit
ei
Dennoch kann es aufgrund der Umsetzung des geplante
Wasserhaushaltes
durch
die
ner
erheblichen
Veränderung
der
ist somit nicht zu rechnen.
Beeinträchtigung
der
Gru
Verschmutzung des Grundwassers durch Schadstoffemi
eine
nd Überbauung bisher offenliegender Böden
ch
- und Biozideinträgen kommt und somit eine
- und Oberflächenwasser ausbleibt. Des
die für das Vorhaben notwendigen Kranstellflächen,
versiegelt und bleiben somit für das Niederschlagsw
und
, dass es durch den Verlust bisher landwirtschaftli
genutzte r Flächen zu einem Wegfall von Düngemittel
Auswaschung dieser Schadstoffe in das Grund
ndwasserströmungsverhältnisse
ssionen kommen. Bei der Beurteilung des Eingriffs
in den Wasserhaushalt, der durch die Versiegelung u
hervorgerufen wird, ist allerdings auch zu beachten
n Bauvorhabens zu einer Störung des
Weiteren werden
Zufahrten mit Kurvenra dien nicht vollständig
asser teildurchlässig.
Boden
Durch die Baumaßnahmen im Rahmen der geplanten Vorh
Mutterboden, zu einer Verdichtung und Versiegelung
aben kommt es zu einer Abschiebung von
des Oberbo dens und zu Eingriffen in die
Schichtenfolge des Bodens.
I m Verhältnis zu der gesamten Größe des Plangebiete
Windenergieanlagen zu einer geringen Versiegelung d
s führt die vorgesehene Bebauung mit
urch Überbauung und die Anlage von Zuwegungen.
Durch die Ve rsiegelung kommt es in den betroffenen Bereichen zu
des Bodens, insbesondere sind hier Lebensraum
nennen.
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einem vollst ändigen Funktionsverlust
-, Regulations - und allgemeine Produktionsfunktionen zu
VDH Projektmanagement GmbH
Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
Des Weiteren ist insbesondere während der Bauphase
mit Be einträchtigungen der Bodenstrukt uren durch
den Einsatz von Baumaschinen zu rechnen. Hierdurch
kommt es zu einer weiteren Veränderung der
Standortbedingungen sowie der Bodenfunktionen.
Das Plangebiet ist derzeit völlig frei von Versiege
lungen . Durch das Vorhaben werden
versiegelt. Die geschottert en Erschließungswege sowie die Krans
bezüglich
des
Niederschlagswassers.
Beeinträchtigung dadurch minimiert
Nutzung nicht zu erwarten.
Gegenüber
ca. 1.570 qm
tellfläche behalten ihre Durchlässigkeit
einer
vollständigen
Versiegelung
wird
. Eine Verunreinigung mit Schadstoffen ist aufgrund de
die
r geplanten
Derzeit besteht kein Altlastenverdacht .
Natur und Landschaft
Mit der Realisierung des Bauvorhabens von 5 Windene
Landsch aftsbildes zu rechnen.
rgieanlagen ist mit einer Beeinträchtigung des
Die entstehende Beeinträchtigung der Landschaft dur
Windenergieanlagen werden im Gutachten Landschaft m
Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ bew
ermittelt.
Eine
Darstellung
von
Ausgleichs
-
ch die geplanten
it Hilfe des Verfahrens „ Beeinträchtigungen des
ertet und der e rforderliche Kompensationsbedarf
und
Ersatzmaßnahmen
erfolgt
im
Rahmen
eines
landsc haftspflegerischen Begleitplans.
Die
durch
die
hervorger ufene
I nanspruchnahme
Verpflichtung
zu
von
Naturraumpotenzia
len
Kompensationsmaßnahmen
und
eröff
der
net
mastenartigen
jedoch
Eingriffe
Möglichkeiten
der
Entwicklung von Landschaft sbildpotenzialen.
Artenschutz
I n einem Artenschutzgutachten
2
wurde die Plangebietsfläche in Bezug auf Planungsre
untersucht. Das in dem Gutachten betrachtete Standortkonzept ist von einer
ausgegangen. Es war die Errichtung von 10 Windenerg
ieanlagen (WEA) zwischen den Ortschaften
Linnich -Broich und Linnich Boslar westlich der A 44 und Jül
Autobahn vorgesehen. Das
Standortplanung.
ich -Mersch und Jülich (Hau ptort) östlich der
aktuelle Plangebiet e ntspricht einem Ausschnitt der damals
Über Beobachtungen, Kartierungen sowie Detektorunte
und 3 Fledermausarten, die planungsrelevant sind
levante Arten
wesentlich größeren Fläche
zugrunde gelegten
rsuchungen wurden 29 Vogel -
, innerhalb des Untersuchungsgebietes festgestellt.
Neben den 29 entweder stren g geschützten und/ oder gefährdet en Vogelarten wurden 38 weitere
Vogelarten festgestellt . Hierbei handelt es sich um allgemein häufige, wei
t verbreitete und ungefährdete
Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand.
Je nach Jahreszeit kann es baubedingt zu Auswirkung
Nesterbereiche könnten zerstört, brütende Vögel ode
en auf Brut vögel kommen.
r Nichtbrüter in I hrem Sommerlebensraum gestört
werden. Um dem Verletzu ngs- und Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
wird eine Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbru
Baufeldfreimachung
soll
Beeinträchtigungen
von
Nester oder
zu entsprechen ,
tzeit (1. März bis 30. September)
Nest
ern
und
Eiern
bzw.
erfolgen. Die
Beschädigungen
oder
Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten vermeiden. A
bweichungen sind nach vorgehender Abstimmung
mit der unteren Landschaftsbehörde möglich, wenn vo
rab gutachterlich festgestellt wurde, dass sich im
Bereich des Baufeldes keine Vogelbrut befindet.
Bei d en übrigen Brut vogelarten ist während der Brutzeit
nicht von erheblichen Störungen gemäß § 44 Abs. 1 N
Großraum wird die ökologische Funktion von Fortpfla
Ein
erhöhtes
Tötungsrisiko
d urch
Vogelschlag
nzungsstätten weiterhin erfüllt.
der
Feld sperling, Mäusebussard , Saatkrähe sowie Waldohreulen
2
r. 2 BNatSchG auszugehen. Bezogen auf den
Arten
Schwarzkehlchen,
Gartenrotschwanz,
ist auszuschließen.
Büro für Ökologie & Landschaftsplan ung, H. Fehr, Diplom -Biologe (15 .07.2012): Artenschutzrechtliches
Gutachten zum Windpark Linnich, Stolberg
Seite 14 von 21
VDH Projektmanagement GmbH
Die
Gesamtbetracht ung
der
Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
Vögel
mit
artenschut zrechtlich relevanten Wirkungen
I hrem
Brut
-,
Rast-
und
Zugverhalten
dem Artenschutzgutachten eine Verbesserung der
Lebensraumbedingungen durch Anlage von Brachestreif
en oder Lerchenfenstern empfohlen; für den
Kiebitz ggf. auch die A nlage eines ausgedehnten Flachgewässers. Die Fläche
Wirkbereiches de WEA, aber noch innerhalb des Radiu
Untersuchungsgebiet
sind
drei
planungsrelevante Fledermausarten
erheblichen Auswirkungen in Bezug auf das Vorhaben
Beacht ung
der
(Zwergfledermaus,
zu erwarten.
wird vor der Baufeldfreimachung eine Überprüfung de
beschriebenen
Schutz
Beeinträchtigungen von Exemplaren oder geschützte
großer
en. I n Bezug auf die Fledermausarten sind keine
dur chgeführt , um ggf. vom Bau betroffene Tiere umsiedeln zu kön
Unter
n sollten außerhalb des
s der lokalen Population liegen.
Aben dsegler und Breiflügelfledermaus) festgestellt word
I n Bezug auf den Feldhamster
keine
in erheblichem Maße erkennen.
I m Sinne des vorsorgenden Artenschutzes wird gemäß
Im
lässt
-
und
nen.
Vermeidungsmaßnahmen
n Tierarten nicht zu erwarten
Landsc haftsplanung, Hart mut Fehr, Diplom Biologe, Artensc
r Flächen
sind
erhebliche
(Büro für Ökologie &
hutzrechtliches Gutachten zum
Windpark
Linnich , Juli 2012 ).
Kulturgüter
Hochrangige Kulturdenk mäler oder Denkmalensembles, für die in Einzelfällen auch
über diesen Abstand
hin aus eine erhebliche nachteilige Auswirkung befürcht
et werden könnte, werden nicht erwartet.
Bezüglich eines Vorkommens von besonderen Denkmäler
n, Denkmalensembles und Bodendenkmälern
sind derzeit keine Erkenntnisse vorhanden. I m weite
ren Verfahren wir d der
Landschaftsver band
Rheinland (LVR) beteiligt.
Mensch
Eine Empfindlichkeit
für
ansässige Menschen besteht
I mmissionsbelastungen durch das Vorhaben. Schutzwür
angrenzenden
v.a. in Bezug auf
dige Flächen in diesem Zusammenhang sind die
Wohngebiet e. Zur Untersuchung der Auswirkungen der
schalltechnisches Gutachten für die Erricht ung und
Windenergieanlagen wurde
ein
den Betrieb d er geplanten Anlagen erstellt.
I m Plangebietsbereich sind insgesamt 5 WEA geplant.
Derzeit sind die zwei folgenden Anlagentypen in der
potentielle zusätzliche
Der genaue Anlagentyp steht
noch nicht fest.
Planung:
Variante 1:
Repower -Anlagen 3.2M114 mit einer jeweiligen Einzelleistung
Gesamthöhe von ca. 200
von 3.170 kW und einer jeweiligen
m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehenen
Anlagentyp 143 m, der
Rotordurchmesser beläuft sich auf 114 m.
oder
Variante 2:
Anlagentyp: Vestas V112 -3,0 MW mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.07
Gesamthöhe von ca. 196
m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehen An
Rotordurchmesser beläuft sich auf 114
Seite 15 von 21
5 kW und einer jeweiligen
m.
lagentyp 140 m, der
VDH Projektmanagement GmbH
Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
Das Schallgutachten führt für beide Anlagentypen sc
wird
eine
3.
Variante
berücksichtigt.
Hierbei
halltechnische Berechnungen aus. Darüber hinaus
werde
n
anlagenunabhängige
maximal
mögliche
Schall leist ungspegel (getrennt für Tag/ Nacht) ermittelt.
Berechnungsergebnisse des Schallgutachtens (vgl. Ta
bellen 1 - 4) im Umweltbericht zum Bebauungsplan
zeigen auf, dass die durch die Zusatzbelastung bewi
rkten Beurteilungspegel für die Tageszeit an allen
Immissionspunkten um ≥ 10 dB unterschreiten. Gegen den uneingeschränkten Betrieb der fünf geplanten
WEA während der Tageszeit werden keine Bedenken erw
Für die Nachtzeit ergab die Berechnung, dass die du
artet.
rch die Zusatzbelastung bewirkten Beurteilungspegel
die zulässigen I mmissionsrichtwerte für die Nachtze
it an 12 von 13 I mmissionspunkten
unterschreiten. Am I mmissionspunkt I P13 der Variant
um > 1 dB
en 2-4 wird der I mmissionsrichtwert nicht
überschritten , in Variante 3 aber err eicht . Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen d
aher auch
gegen den uneingeschränkt en Betrieb der fünf geplan
ten WEA während der Nacht zeit keine Bedenken.
I n der Schattenwurfberechnung wurden ebenfalls die
zwei Varianten berücksichtigt.
Die Orientierungswerte liegen bei einer astronomisc
einer Tagesbelastung von 30 Minuten. D
h möglichen Jahresbelastung von 30 Stunden sowie
as tägliche Maximum von 30 Minuten gilt als übersch
es an mehr als zwei Tagen im Jahr zu Überschreitung
astronomisch
mögliche Jahresbelastung
entspricht
au
ritten, wenn
en des Orientierungswertes kommt. Die
fgrund
von
z.B.
Bewölkung
einer
deutlich
geringeren realen Schattenwurfdauer von 8 Std./ Jahr.
Die Berechnung für die Variante 1 ergibt, dass an d
en I mmissionspunkten I P 03, I P 05 bis I P 18, I P 21
bis I P 34 sowie I P 36 bis I P 50 mit Überschreit unge
n der Orientierungswerte zu rechnen ist. An diesen
I mmissio nspunkten ist das Jahresmaximum auf 30 Stunden/ Jahr
zu begrenzen.
Die Berechnung für die Variante 2 ergibt, dass an d
en I mmissionspunkten I P 10 bis I P 17, I P 21, I P 23
bis I P 32 sowie I P 36 bis I P 47 sowie I P 49 mit Übe
rschreitungen der Orientierungswerte
An diesen I mmissionspunkt en ist das Jahresmaximum a
Eine
Verminderung
der
Beeinträchtigungen
durch
zu rechnen ist.
uf 30 St unden/ Jahr zu begrenzen.
Roto
Betriebsführungssystems der Windenergieanlagen mitt
rschattenwurf
ist
durch
Anpassung
des
els Abschaltmodulen zu erreichen, so dass die
Anlagen zeitweise abgeschaltet werden können.
I m Rahmen des Bebauungsplanes ist festzulegen, dass
Schattenwurfes der geplanten Anlagen durch technisc
die Grenzwerte der Schallimmissionen und des
he Maßnahmen eingehalt en werden
, so dass hier
keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Abfallerzeugung
Aufgrund der Art der Nutzung der Fläche ist kein er
der
Errichtung
können
kleinere
Mengen
ordnungsg emäß zu entsorgen sind. Während
Nach
Beendigung
des Betriebs werden
an
heblicher toxischer Stoffeintrag zu erwarten.
Abfall
anfallen
(Verpackungen,
Während
Mater ialreste),
des Betriebs der Anlagen werden keine Abfälle produ
die WEA (inklusive Fundamente;
zurückgebaut und die Fläche in I hren ursprünglichen
K ranstellflächen
die
ziert.
etc. )
Zustand versetzt. Die mit dem Rückbau bedingten
übrig gebliebenen Materialien werden soweit es möglich is
t, recycelt werden.
Umwe ltverschmutzung und Belästigung
Von Windenergieanlagen gehen keine Schadstoffemissi
fallen lediglich bei der Herstellung, dem Aufbau un
Seite 16 von 21
onen aus. Geringe Emissionen an Gasen, wie C
d der Wartung von Windenergie anlagen an.
O2
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Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
Regenerative Energien, darunter auch die Windenergi
und stellen eine Alternative zu den allmählich schw
e, bewirken eine Reduzierung des CO
2
Ausstoßes
indenden Re serven fossiler Brennstoffe dar.
Eine Verunreinigung des Bodens bzw. des Grundwasser
s erfolgt nicht. Schmierst offe und Maschinenöle,
die
werden
für
die
Windenergieanl age
Schutzvorrichtungen
benötigt
werden,
im
Fall
eines
Lecks
(Labyrinth im Spinner, Süllkanten in der Maschinenhausverkleidung
unter Azimut verzahnung)
s
peziellen
und Fettwanne
innerhalb der Windenergieanlage aufgefangen.
Während der Bauphase ist verstärkt mit Emissionen vo
Einsatz von Baumasch inen zu rechnen.
w ährend des Betriebs von
n Lärm, Staub und Abgasen, verursacht durch den
Hierbei handelt es sich um eine kurzfristige Belast
ung. Die
Windenergie anlagen entst ehenden Schatten - und Schallimmissionen wu rden
gutachterlich untersucht (I EL GmbH, 28. Februar 2013) . Um schädliche Einflüsse der
Umgebung zu verhindern, werden
werden .
Planung auf die
die hier notwendige n Maßnahmen im Bebauungsplan berücksichtigt
und entsprechend durch Festsetzungen dargelegt, so
Vorhaben ausgelöst
in
dass keine schädlichen Auswirkungen durch das
Bei Einhaltung der
Gesundheitsgefährdungen von Mensch oder Tier
jew eiligen Richtwerte
sind
Belästigungen oder
insgesamt nicht zu erwarten.
Unfallrisiko
Bei
dem
Vorhaben
werden
keine
gesundheitsgefährdenden
(radioaktiven,
explosiven,
giftigen,
krebserregenden oder erbgutverände rnden) Stoffe gelagert, produziert oder genutzt.
Die hier geplanten Anlagen verfügen über ein vollin
wird über die durchgängige Verbindung von der
tegriertes Blitzschutzzonenkonzept.
Ein Blitzschlag
Rot orblattspitze bzw. von der Gondeloberseite bis zu
r
Fun damentgründung abgeleitet.
Windenergie anlagen können witterungsbedingt Eis ansetzen. Dies
herunterfallen. Moderne Anlagen erkennen Eisansatz
Eiswurf zu vermeiden.
es kann sich bei Tauwetter ablösen und
mittels Sensoren und schalten automatisch ab
Bei di esem Anlagentyp ist eine umfangreiche Temperatur
vorhanden. Zur Vermeidung von Störstrahlungen in de
- und Drehzahlse nsorik
r Anlage und zum Schutz im Kurzschluss
Brandfall sind ein Stromschienensystem sowie geschirmte Rotorkabel inst
I n ca. 800 m Entfernung zum Plangebiet befindet sich ein Sonde
wurde eine „Analyse der Beeinflussung von UL-
, um
- und
alliert.
rlandeplatz für Ultraleicht flugzeuge. Es
Flugzeugen durch den turbulenten Nachlauf von
Windenergieanlagen“ (Fraunhofer I nstitut für Winden
ergie und Energiesystemtechnik, I WES in Kassel,
Bremerhaven und Oldenburg vom März 2012) aufgestell
Bestimmung des Gefährdungspotenzials von Windenergi
t. Ziel dieser Unt ersuchung ist hier die
eanlagen (WEA) im geplanten Windpark Broich
-
Boslar für Ultraleicht- Flugzeuge (UL -Flugz euge) am Sonderlandeplatz Linnich -Broich. Die Realisierung des
Windparks wird hier im Verbund mit einer ebenfalls
geplanten Startbahnverlängerung des UL
Sonderlandeplatz es betrachtet. Die potentielle Gefährdung während d
aerodynami schen Wirbelsystemen hinter den Windenergieanlagen
den bekannten Effekt der Ausbildung einer Zone mit
es Flugbetriebes geht
(Nachlauf) aus. Darunter versteht man
signifikant erhöhter Turbulenzintensität und
verminderter mittlerer Windgeschwindigkeit hinter d
em Rotor einer Winde nergieanlage. Kern der Studie
ist die numerische Simulation des Strömungsverlaufs
hinter dem Rotor einer Windenergieanlage. Aus den
erhaltenen Daten werden die entsprechenden Böenlast
vielfachen für den Flugzeugtyp „I carus C
bestimmt und mit dem ent spre chenden V -n- Diagramm verglichen. Von den Beispielszenarien beso
Belastung ausgehend lässt sich dann die Gefährdung
-
von
-22“
nderer
am UL -Sonderlandeplatz insgesamt abschätzen und
beurteilen.
Die Analyse kam hierbei zu dem Ergebnis, dass auch
Gesamtbelastung
unkritisch
bleibt.
Zusammenfassend
Untersuchungen und dem Vergleich der berechneten
Diagramm
keine
Gefährdung
der
UL -Flugzeuge
Sonderlandeplatz Linnich-Bosslar feststellen.
Seite 17 von 21
bei der Addition der Umgebungseffekte die
lässt
m
durch
sich
aufgrund
der
vorgestellten
aximalen Böenlastfaktoren mit dem V -n
Nachlauft ur bulenzen
von
WEA
am
UL -
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Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
Es ist mit keinem Unfall bzw. Störfallrisiko
zu rechnen.
6 Belastbarkeit und Ausmaß der Auswirkungen auf die S
Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 Anlage 2 UVPG)
Die ökolog ische Empfindlichkeit
des Gebietes wird hinsichtlich
chutzkriterien (Gebiete gemäß
der in 6.1 -6.7 beschriebenen
und Schutzkriterien (Gebiet e gemäß Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 Anlage 2 UVPG)
6.1 Auswirkungen auf Gebiete zum Schutz von Natur und Landschaft (
Nr. 2.3.7 Anlage 2 UVPG)
Geschützte
Landschaftsbestandteile,
schutzwürdige
B
beeinträchtigt. I m Plangebiet sind keine Gebiete zu
minimalste
iotope
sowie
Naturdenkmäler
befinden sich in einer Ent fernung von mehr als 600
Beeinträchtigung der Schut zobjekte ist daher nicht
nicht
20 m. Alle anderen
auszugehen. Eine UVP ist deshalb nicht no twendig.
Das Plangebiet ist derzeit völlig frei von Versiege
äß Nr. 2.3.8 Anlage
lungen, so dass das anfallende Niederschlagswasser
flächenhaft versickern kann. Die vorherrschenden Lö
allerdings
werden
m zum Plangebiet. Von einer
6.2 Auswirkungen auf Gebiete zum Schutz von Wasser (gem
2 UVPG)
Wasserspeicherungsvermögen,
gemäß Nr. 2.3.1 -
m Schutz von Natur und Landschaft vorhanden. Der
Abstand des Plangebietes ist zum Naturdenkmal und beträgt ca. 4
Schutzobjekte
Nutzungs -
beschrieben und bewertet :
wird
ßböden verfügen in der Regel über ein hohes
diese
F
ähigkeit
durch
das
Fehlen
von
Vegetationsstrukturen gemindert.
Durch Überbauung und Versiegelung bisher landwirtsc
haftlich genutzter Böden kommt es innerhalb des
Plangebi etes zu einer Reduzierung der Versickerungsfähigkei
t des Bodens. Dies kann zu einer
Minimierung der Grundwasserneubildungsrate sowie zu
einer Beeinträchtigung der Lebensräume für
Pflanzen und Tiere führen. Da allerdings die Versie
gelung gering ist, können diese nachteiligen
Auswirkungen weitestgehend reduziert werden. Von de
n versiegelten Flächen kann das Regenwasser
seitlich ablaufen und versickern. Mit einer erhebli
somit nicht zu rechnen. Des Weiteren we
chen Veränderung der Grundwasserneubildungsrate ist
rden die für das Vorhaben notwendigen Kranstellfläc
Zufahrten mit Kurvenradien nicht vollständig versie
Kranstellfläche behalten ihre Durchlässigkeit bezüg
vollständigen Versiegelung wird die Beeinträchtigun
nach
dem
Landeswasserrecht
Überschwe mmungsgebiete gemäß §
lich des Niederschlagswassers. Gegenüber einer
g dadu rch minimiert.
Gebiete mit besonderer Schutzfunktion (Wasserschut z
oder
hen,
gelt . Die geschotterten Erschließungswege sowie die
gebiete gemäß § 19 des Wasserhau shalts gesetzes
festgesetzte
Heilqu
ellenschutzgebiete
32 des Wasserhaushaltsgesetz) für den Wasserhaushal
sowie
t sind nicht
betroffen. Eine UVP ist deshalb nicht notwendig.
6.3 Auswirkungen auf Gebiete zum Schutz des Menschen (G
2.3.10)
Aufgrund der relativ geringen Grundbelastung des we
emittierende Anlagen kann keine Überschreitung der
vorhanden sein. Von Windenergieanlagen gehen keine
ebiete nach Nr. 2.3.9 und
itgehend ländlichen Raumes ohne größere
Umweltqualitätsnormen im Untersuchungsgebiet
Schadstoffemissionen aus.
Von den direkten Wirku ngen des Betriebs der Anlagen (Schall) könnten die
Einwohner nahegelegener
Ortsteile beeinträchtigt werden.
Die Einhaltung der Schattenwurf -
und Schallschutzrichtwerte in Bezug zu den nächstge
Wohnortschaften wird durch die jeweiligen Gutachten
Seite 18 von 21
be legt (I EL GmbH, 28.Februar 2013) .
legenen
VDH Projektmanagement GmbH
Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
Die indirekte Einwirkung auf den Menschen durch die
auch
auf
die
Erholungsfunktion
Eingriffsermittlung
des Plangebietes und
„ Landschaftsbil d“
Kompensationsumfangs
Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild und
bewertet
seiner
(Ecoda,
Umgebung,
April
2013) .
wird
Die
im
Gutachten
Ermittlung
des
für erhebliche Eingriffe in d
as Landschaftsbild durch Windenergieanlagen
erfolgte nach dem von Nohl (1993) vorgeschlagenen V
erfahren. Dabei wurde eine dem äst hetischen
Funktionsverlu st der Landschaft durch den Eingriff proportionale
durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensations
Kompensationsfläche ermittelt, auf der
maßnahmen durchgeführt werden soll
en (Ecoda,
April 2013).
Für die fünf geplanten Windenergieanlagen ergibt si
ch ein e Gesamtkompensationsfläche von 5,519 ha.
Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompens
ationsbedarf von 1,104 ha.
Unter
Beachtung
der
Minderungs -,
Vermeidungs -
grenzüberschreitenden Auswirkungen zu erwarten.
und
Ausgleichsmaßnahmen
Ausbau
von
Erschließungswegen
keine
Eine UV P ist deshalb nicht not wendig.
6.4 Auswirkungen auf Gebiete zum Denkmalschutz (Gebiete
Beim
sind
sowie
Kranaufstellflächen ist darauf zu achten, dass kein
der
Erstel
nach Nr. 2.3.11)
lung
der
Fundamente,
Trafo -
und
e Beschädigung von Denkmälern erfolgt. Da bisher
keine Denkmäler im Plangebiet sowie in der unmitt el
baren Umgebung bekannt sind, ist nicht davon
auszugehen, dass eine Beeinträchtigung von Denkmäle
rn erfolgt. Eine UVP ist deshalb nicht notwendig.
I m weiteren Verfahren wir d er Landschaftsverband Rheinland (LVR) beteiligt.
6.5 Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkung
Es sind keine grenzüberschreitenden
der nächsten Bundesgrenze entfernt
Auswirkungen zu erwarten.
Das Plangebiet ist mehr als 20 km
von
.
6.6 Schwere, Komp lexität und Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen
Die erwähnten nachteiligen Auswirkungen auf die Sch
erheblich, aber räumlich begrenzt und auf die Anlag
utzgüter
wie Boden und Wasser sind zwar
enstandorte und I hre Erschließung beschränkt.
Unter
Beachtung der Minderungs -, Vermeidungs - und Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf die Schutzgüte
Mensch und Landschaftsbild sind keine grenzüberschr
auf die übrigen Schutzgüter, insbesondere Brut
Bevölkerung
hinsichtlich
der
Auswirkungen
-, Zug - und Rastvogelbestände un d sonstige Tiere sind als
gering einzust ufen. Da das Vorhaben nicht in einem
betroffenen
eitenden Auswirkungen zu erwarten.
r
Verdichtungsraum geplant ist, ist das Ausmaß der
Beeinträch
tigungen
des
Landschaftsbildes
und
der
landschaftsbezogenen Erholung begrenzt .
Die Gebiete, der in 6.1 -6.4 beschriebenen Nutzungs - und Schutzkriterien (Gebiete gemäß Nr. 2.3.1 bis
2.3.11 Anlage 2 UVPG) befinden sich in ausreichende
negativen Auswirkungen zu erwarten sind.
der Landschaft
r Entfernung zum Vorhaben, so dass keine schweren
Es liegen kei ne Hinweise auf eine besondere Schutzwürdigkeit
und I hrer Erholungsfunktion vor. I nsbesondere im Hi
Landschaftsbildes durch die technische I nfrastruktu
Umfeld wird das Vorhaben das Schutzgut Landschaftsbild nicht
Die
vorliegenden
I nformationen
zeigen
auf,
Funktionsbeeinträchtigungen der Schutzkriterien ein
nblick auf die Vorbelastung des
r (Autobahn A 44, Ultraleichtflugzeug
dass
dur
anlage ) im
im besonderen Maße beeinträchtigen.
ch
das
Vorhaben
keine
t reten werden. Entsprechend ist eine U
starken
VP nicht
notwendig.
6.7 Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkung
Generell ist bei WEA von einem Betriebszeitraum von
Anlagen keine weiteren Wirkungen
Seite 19 von 21
en
25 bis 30 Jahren auszugehen . Danach werden die
hinterlassen . Alle weiteren Auswirkungen auf
Boden, Arten und
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Biotope, Landschaftsbild sowie
Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
Menschen und Baudenkmäler
Dauer. Manche Auswirkungen (Schattenwurf, Schall, B
Betrieb der Anlagen vorhanden.
sind reversibel und von eingeschränkter
eunruhigung des Landschaftsbildes) sind nur beim
Andere Wirk ungen resultieren aus dem Bau der Anlagen, wodurch
Schutzgüter Boden, Wasser und Biotope beeinträchtig
die
t werden. Nach Entfernung der Fundamente und
Entsiegelung der befestigt en Flächen beim Rückbau k
ann die Fläche ihren ursprünglichen Charakter
wieder e rhalten.
7. Zusammenfassung
Anlass der standortbezogenen Vorprüfung im Einzelfa
ll ist die geplante Errichtung und der Betrieb von
Windenergie anlagen in Linnich Boslar. Bisher sind zwei Variant
5
en der Anlagentypen vorgesehen.
Variante 1:
Repower -Anlagen
3.2M114 mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.1
Gesamthöhe von ca. 200
70 kW und einer jeweiligen
m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehenen Anlagentyp 14
3 m, der
Rotordurchmesser beläuft sich auf 114 m.
oder
Variante 2:
Anlagentyp: Vestas V112 -3,0 MW mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.07
Gesamthöhe von ca. 196
m. Die Turm -/ Nabenhöhe bet rägt beim vorgesehen Anlagentyp 140 m
otordurchmesser beläuft sich auf 114
der geringen Größe und Leistung des
überschlägiger
Prüfung
nur
Anlage 2 Nr. 2
UV PG aufgeführten
welt verträglichkeitsprüfung durchzuführen
Vorhabens nach Einschätzung
aufgrund
besonderer
örtl
Schutzkriterien
Studie
dient
als
icher
, wenn trotz
der zuständigen Behörde
Gegebenheite n
(standortbezogene
erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwart
vorliegende
, der R
m.
Gemäß § 3c UVPG ist für ein Vorhaben eine Um
Die
5 kW und einer jeweiligen
V
gemäß
orprüfung
der
aufgrund
in
der
des Einzelfalls)
en sind.
B eurteilungsgrundlage
zur
Prüfung,
ob
Umweltverträglichkeits prüfung notwendig i st. Sie orientiert sich an den Schut zkriterien, die dur
Anlage 2 UVPG vorgegeben sind. Die zu erwartenden Auswirku
eine
ch die
ngen des Vorhabens werden in Kapitel 5.2
und 6 bewertet.
I m Bereich des Vorhabens und in seinem Umfeld liege
die eine besondere ökologische Empfindlichkeit begr
Nr.
2
UVPG behandelten
Schutzkriterien
n keine besonderen örtliche n Gegebenheiten vor,
ünden würden. Hinsichtlich der gemäß der Anlage 2
ergeben
(geographisches Gebiet und betroffene Bevölker
sich
insbesondere
bezüglich
des
Ausmaßes
ung) und der Schwere und Komplexität nur geringfügi
ge
Auswirkungen. Grundsätzlich sind bereits stärker vorbelastete Sta
ndorte z.B. Standorte in der Nähe von
bestehenden Straßen wie der Autobahn „A 44" oder Standorte mit
einer anthropogenen Vorbelastung im
Sinne des Eingriffsvermeidungsgebotes dazu geeignet
, ansonsten noch vergleichsweise gering belastete
Landschaftsräume, die auch zur Naherholung geeignet
Auswirkungen wird durch Vermeidungs
Durchführung einer Umwelt verträglichkeitsprüfung ka
Seite 20 von 21
sind, zu schonen. Das Ausmaß der möglichen
-, Minderungs - und Ausgle ichsmaßnahmen
nn daher verzichtet werden.
minimiert . Auf die
VDH Projektmanagement GmbH
8
Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall
Literaturverzeichnis
Bezirksregierung Köln (2006). Regionalplan für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/
Rhein -Sieg, 2. Auf lage, Köln
Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtsc
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