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Sitzungsvorlage (Anlage 3.2.8)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,2 MB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05

Inhalt der Datei

Anlage 3.2.8 zur Vorlagen-Nr.: 26 / 2014 VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall I nhaltsangabe: 1 Anlass und Ziel ................................................... ................................................... .......................... 3 1.1 Planungsziel ................................................... ................................................... .......................... . 3 2 Rechtliche Rahmenbedingungen ................................................... ................................................... . 3 1.2 Plangebietsbeschreibung ................................................... ................................................... ...... 3 3 Aufgaben und Umfang der Vorprüfung i m Einzelfall ................................................... ........................ 5 4 Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbere ich ................................................... ................... 6 5 Merkmale des Vorhabens ................................................... ................................................... ......... 12 5.1 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens ................................................... ............................... 12 5.2 Ausmaß der Auswirkungen ................................................... ................................................... . 13 6 Belastbarkeit und A usmaß der Auswirkungen auf die Schutzkriterien (Geb iet e gemäß Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 Anlage 2 UVPG) ................................................... ................................................... ............... 18 6.1 Auswirkungen auf Gebiete zum Schutz von Natur u nd Landschaft (gemäß Nr. 2.3.1 -Nr. 2.3.7 Anlage 2 UVPG) ................................................... ................................................... ...................... 18 6.2 Auswirkungen auf Gebiete zum Schutz von Wasser (gemäß Nr. 2.3.8 Anlage 2 UVPG) ................. 18 6.3 Auswirkungen auf Gebiete zum Schutz des Mensche n (Gebiete nach Nr. 2.3.9 und 2.3.10) .......... 18 6.4 Auswirkungen auf Gebiete zum Denkmalschutz (Geb iete nach Nr. 2.3.11) .................................. 19 6.5 Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkung ................................................... .................. 19 6.6 Schwere, Komplexität und Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen ................................................ 6.7 Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswir 19 kungen ................................................... ........... 19 7. Zusammenfassung ................................................... ................................................... ................. 20 8 Literaturverzeichnis ................................................... ................................................... ........ 21 Seite 2 von 21 VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall 1 Anlass und Ziel 1.1 Planungsziel Anlass der Planung ist die am 13. September Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich zur Ausweis Die vorliegende St udie zur 2011 schlossene 28. ung einer Konzentrationszone für allgemeinen Vorprüfung des Errichtung und den Betrieb von fünf be Änderung Windenergie . Einzelfalls hat zur Aufgabe die geplante Windenergie anlagen (WEA) auf dem Gebiet der Stadt Boslar. Die vorliegende Studie dient als Beurteilungsgru des Linnich Ortsteil ndlage für das behördliche Vorprüfungsverfahren. 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Anlass für die Vorprüfung ist die Errichtung und der Betrieb von fünf Vorprüfung im Einzelfall ist gefordert, wenn gemäß ein in der Anlage 1 UVPG aufg eführtes Vorhaben bzw. die zur Bestimmung seiner Art genannte Merkmale vor Verbindung mit § 3c Abs. 1 Windenergieanlagen. Eine liegen. Gemäß Anlage 1 Nr. 1.6.3 UVPG in Satz 2 UVPG unterliegt der Bau und der Betrieb einer Windfarm mit drei bis weniger als sechs Windenergie anlagen einer standort bezogenen Vorprüfung Abs. 1 Satz 2 UVPG ist im Rahmen des Einzelfalls. Gemäß § 3c der standortbezogenen Vor prüfung im Einzelfall zu prüfen , ob trotz der geringen Größe oder Leistung des Vorhabens nur aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 2 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Vorhaben erreicht den Prüfwert (hier 5 Windenergie anlagen ) und ist entsprechend unterziehen. die einer geplante Errichtung und der Betrieb von standortbezogenen Vorprüfung im Einzelfall zu Wenn das Vorhaben nach Einschätzung und aufgrund üb erschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 .3 UVPG aufgeführten Kriterien (Standort, Schutzgüter, Qualitätskr iterien) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Umweltauswirkungen vorliegen erfolgt gemäß § Die Ei hat, nschätzung, ist ob im nächsten erhebliche zusammenge legt dar wie erhebliche vermindert oder ausgeglichen werden einschließlich eine nachteilige des Vorhabens sowie nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleich vorrangigen Eingriffen in Natur - und Landschaft. Anwendung der I nhalte aus § Schritt 3c Abs. 1 UVPG. Die ab schließende Ges amteinschätzung g emäß § 11 führt die Umweltauswirkungen der Maßnahmen Nutzungs - und baren, aber Die zusammenfassende Darstellung sowie die 6 Abs. 3 und 4 UVPG und im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge im Sinne des §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 2 und 4 UVPG gibt zus ätzlich Aufschluss zur Entscheidung, ob eine UVP erforderlich ist oder nicht. 1.2 Plangebietsbeschreibung Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand d das Gebiet der Stadt Jülich. Nordwestlich befinde es Stadtgebiets der Stadt Linnich, angrenzend an t sich die Ortslage Boslar und westlich die Ortscha Tetz. Die Größe des Verfahrensgebietes beträgt ca. 48 ha. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Gemarkung Boslar im Ber eich der Flächen Flur 17, Flurstücke 29, 36 tw., 37 tw., 38 tw., 39, tw., 42 tw., 50 tw., 51, 61, 63, 64, 65, 66 tw., 67 ft 40 tw., 4 1 tw., 78 tw., 79, 80, 81 tw., 100 tw. und Flur 18 Flurst ücke 10 tw., 66 tw. 67, 68, 69, 70, 7 1, 72 tw., 86, 87 tw., 99 tw., 119 tw., 147 tw., 10 121 tw., 132 tw., 133, 134, 145 tw., 146 tw., 147 tw.. Das Plangebiet zeichnet sich durch eine offene, int ensiv genutzte Landschaft aus, die kaum über gliedernde oder belebende Elemente verfügt. Die Erh geringerer Bedeutung. Seite 3 von 21 1 tw., olungsfunktion dieser Fläche ist daher von VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Nordöstlich der Fläche verläuft die La ndstraße L 366 und südöstlich die Autobahn A 44. Da s Straßenbegleitgrün ist in der Ferne wahrnehmbar. Die Entfernung der geplant en Konzentrationszone zu Wohnsiedlungsbereichen in Boslar, Tetz, Broich und Hompesch betragen im Minimum ca. 1.000 m. Linnich is t die nördlichste und drittgrößte Stadt im der Mitte zwischen den Städten Kreis Düren in Nordrhein -West falen . Sie lieg t genau in Mönchengladbach im Nordosten und Aachen im Südwesten, an der Rur . Linnich und sein Umland sind im Norden der Jülicher Börde gelegen, am Übergang von d er Kölner Bucht zum niederrheinischen Tiefland . Der Stadtkern von Linnich liegt im Rurtal links der Rur. Die zuge Ortsteile gruppieren sich herum, wobei Körrenzig un d Tetz ebenfalls im Rurtal liegen. Angrenzende Städte und Gemeinden sind im Nordwesten Norden die Stadt Hückelhoven (Kreis Heinsberg), im Die Stadt Linnich besteht aus den Ortschaften Linni die Stadt Geilenkirchen (Kreis Heinsberg), im Nordosten die Stadt Osten die Gemeinde Titz (Kreis Düren), im Südosten Südwesten die Stadt Aldenhoven (Kreis Düren) und im Erkelenz (Kreis Heinsberg), im und Süden die Stadt Jülich (Kreis Düren), im W esten die Stadt Baesweiler (Kreis Düren). ch (Stadt), Boslar , Ederen , Gereonsweiler , Gevenich , Glimb ach , Hottorf, Körrenzig , Rurdorf , Tetz, Welz und Floßdorf . Das Stadtgebiet Linnich hat rund Einwohner bei einer Fläche von 65,46 km² . Seite 4 von 21 hörigen 13.470 VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall 3 Aufgaben und Umfang der Vorprüfung im Einzelfall Sachverhaltsdarstellung: a) Überschlägige Beschreibung der b) überschlägige Beschreibung der relevanten Merkmale des Vorhabens relevan ten Merkmale des St andortes c) überschlägige Beschreibung der nachteiligen Umwelta uswirkungen Einschätzung a) überschlägige Einschätzung für jede der Umweltauswirkungen, ob Sie erheblich nachteilig sei n kann b) überschlägige Gesamteinschätzung, ob das Vorhabe n erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann Aufgaben Gemäß § 3a Satz 1 UVPG ist auf Antrag von den zuständigen Behörden fes tzustellen, ob für ein Vorhaben nach den §§ 3b - 3f UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umwe ltverträg lichkeitsprüfung (UVP) besteht. Um der Bewertung der ermittelten und die Umwelt, sowie deren Abwägung bezüglich der UVP Vorprüfung im Einzelfall eines Vorhabens auf -Erforderlichkeit Rechnung zu tragen, wird erstellt. E s umfasst die Prüfung und Darstellung von Art , Ausmaß des zu erwartenden Eingriffs, der Seite 5 von 21 beschriebenen Auswirkung möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung vo die und I ntensität n Eingriffen. VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Umfang Die Beurteilung gliedert sich in: Sachverhaltsdarstellung: • Überschlägige Beschreibung der relevanten Merkmale o • des Vorhabens Größe des Vorhabens, Nutzung, Gestaltung ect. Übers chlägige Beschreibung der relevanten Merkmale des S o Darstellung und Bewertung der tandortes ökologischen Gegebenheiten und I hrer Empfindlichkeit nach Bestan Einschätzung ob nachteilige Umweltauswirkungen vorl • und land schaftlichen dsaufnahme iegen: Überschlä gige Einschätzung für jede Umweltauswirkung, ob sie erheblich sein kann § 3 c. Abs. 1 UVPG o • Darstellung von Art, Umfang, Ablauf des Eingriffs u nd inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger vorgesehene n Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können . Abschließende Gesamteinschätzung und Entscheidung, ob eine UVP erforderlich ist oder nicht o Bewertung des Eingriffs anhand der Planung für jede Umweltauswirkung anhand der vorher genannten Merkmale o Bewertung/ Einordnung ob UVP -Pflich t vorhanden ist oder nicht . 4 Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereic Vor der Bewertung des Eingriffs ist festzustellen, (Bauleitplanung, Schutzst atus, h ob die Maßnahmen nach anderen rechtlichen Vorgaben landschaftspflegeris che Zielsetzungen etc.) zulässig und prinzipiell durchführbar sind; dies ist hier geschehen. Regionalplan Für die Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanl agen trifft der Regionalplan lediglich textliche Festlegungen, die räumliche Verortung der Konzentra tionszonen für kommunalen Ebene im Rahmen der Bauleitplanung überl assen. Ziel der Regionalplanung betreffend der Windenergie ist, dass Planungen für Teilen des Freiraums umzusetzen sind, die aufgrund und der Verträglichkeit mit den zeichnerisch und/ od Agrarbereiche in Anspruch genommen werden. Daneben nicht oder nur bedingt in Betracht kommen. Diese wu Seite 6 von 21 Windenergie anlagen in den der natürlichen und technischen Vorrausetzungen Raumfunktionen in Betracht kommen. Dazu sollen in e Standortanalyse). Windenergieanlagen bleibt der er textlich dargestellten Bereichen rster Linie die Allgemeinen Freiraum und - und werden Gebiete formuliert, die für Windparks rden bei der Standortanalyse berücksichtigt (vgl. VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Ausschlussbereiche sind: • • • • • • • Bereiche zum Schutz der Natur, Bereiche für die Sicher ung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze, Flugplatzbereiche, Oberflächengewässer, Talsperren und Rückhaltebecken Bereiche für Abfalldeponien, Bereiche für Halden zur Lagerung oder Ablagerung vo Freiraumbereiche mit der Zweckbindung Schutzziele und/ oder Entwicklungsziele nicht nenne • • • • • • n Bodenschätzen, „M“. Nur bedingt in Betracht kommen, wenn sichergestellt • , ist, dass die mit der GEP -Darstellung verfolgten nswert beeinträchtigt werden: Waldbereiche (unter besonderen Voraussetzungen), Regionale Grünzüge , historisch wertvolle Kulturlandschaftsbereiche, Bereiche für den Schutz der Landschaft und landscha ft sorientierter Erholung, Bereiche für Halden zur Lagerung von Nebengestein o der sonstigen Massen, Deponien für Kraftwerksasche, Agrarbereiche mit speziali sierter I ntensivnutzung. Daneben ist eine Beeinträchtigung von Denkmälern un d Bereichen, die das Landschaft sbild prägen, zu vermeiden. Zum Schutz der Wohnbevölkerung sind ausr Emissionsrichtwerte einzuhalten. Auf die nehm en . eichende Abstände und die entsprechenden technischen Erfordernisse des Richt funks ist Rücksi Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, einen „Allgemeinen Freiraum - und Agrarbereich“ dar. Somit werden die o.a. Ziele stellt für das Plangebiet der Regionalplanung nicht beeinträchtigt . 1 cht zu 1 Bezirksregierung Köln (2008): Regionalplan Seite 7 von 21 für den Regierungsbezirk Köln, Köln, S. 121 -122. VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Abb. 3: Ausschnitt aus dem Regionalplan, Lage des P langebietes Abb.4: Legende für den Regionalplan Teilabschnitt R egion Aachen Seite 8 von 21 VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Flächennutzungsplan (FNP) Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Linnich „landwirtschaftliche Flächen“ dar. Ebenfalls sind V stellt für den gesamten Bereich des Plangebietes ersorgungsleitungen und ein Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Von Nord -Westen Richtung Süd -Osten verläuft eine Richtfunkstrecke der Deutschen Bundespost. Die aktuelle Darstellung steht somit der Planung ni cht entgegen, da auch bei Darstellung einer Konzentrationszone die landwirtschaftliche Nu tzung aufrechterhalten werden kann. Nördlich grenzt die ca. 40 ha große Vorrangzone für Windkraft der Stadt Linnich an das Abbildung 2: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Plangebiet. der Stadt Linnich (o.M.) Schutzgebiete FFH - Gebiete I m Plangebiet befinden sich keine FFH zwischen Flossdorf und Broich -Gebiete. Das nächstgelegene FFH -Gebiet Kellenberg und Rur erstrec kt sich ca. 1,35 km westlich des Plangebietes. EU-Vogelschutzgebiete Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung europäische Vo gelschutzgebiete (§ 10 Abs. 6 BNatschG) existieren weder im Untersuchungsraum noch in dessen näherer U mgebung. Naturschutzgebiete I nne rhalb des Untersuchungsraums finden sich Naturschutzgebiet ist Rurmaeander zwischen Flossdor von der Plangebietsfläche entfernt keine Natu rschutzgebiete. Das nächstgelegene f und Broich (DN -015) liegt ca. 1,35 km westlich und ist gleichzeitig FFH -Gebiet . Nationalpark Der Nationalpark Eifel befindet sich in einer Ent fernung von ca. 38 km. Landschaftsplan/ Landschaftsschutzgebiet Für das Plangebiet (TB 1) existiert der rechtskräftige Landschaft splan Ruraue Nord . Hier ist das und Entwicklungsziel der Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden belebenden Elementen festgesetzt. Seite 9 von 21 VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Abbildung 3: Landschaftsplan Ruraue Nord (o.M.) I nnerhalb des Plangebietes befindet sich kein Lands chaftsschutzgebiet. Ca. 440 Plangebiet sfläche befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „ des Plangebietes in ca. 775 m Entfernung befindet s Autobahn A 44“ m nördlich der Malefinkbachtal (Kennung 2.3 -10) . Westlich ich das Landschaftsschutzgebiet „Rurtal nördlich de (Kennung 2.3 -3) . Die Schutzziele dieser Gebiete „Erhaltung einer m Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgesta r it natürlichen tteten Landschaft“ (für das Landschaftsschutzgebiet „Malefinkbachtal) sowie Erhaltung der prägenden Lan dschaftsteile und Anreicherung mit gliedernden und belebenden El ementen (für sich das Landschaftsschutzgebiet „Rurt al nördlich der Autobahn A 44) werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Naturdenkmale An einem Feldkreuz südlich von Boslar befinden sich zwei Linden, die als Naturdenkmale im Landschaftsplan geken nzeichnet werden ( Kennung 2.2 -37). Der Abstand zwischen den Naturdenkmalen und der Plangebietsfläche ist ca. 420 m. Ortsausgang von Boslar gekennzeichnet sind Auf einer Weidefläche im Malefinkbachtal am östlich sind drei Eichen, die ebenfalls als Naturdenkmale i (Kennung 2.2 -24). Der Abstand zwischen den en m Landschaft splan Nat urdenkmalen und der keine geschützten Landschaftsbestandte ile. Plangebietsfläche ist ca. 1,4 km. Geschützte Landschaftsbest andteile I m Plangebiet und in der näheren Umgebung befinden sich Gesetzlich geschützte und schutzwürdige Biotope I m Plangebiet und in der näheren Umgebung befinden Folgende Biotopkomplexe sich keine gesetzlich geschützten Biotope. in der Umgebung der Plangebietsfläche werden im Biotopkataster NRW als schutzwürd ige Biotope geführt: Nördlich des Plangebietes (ca. 800 m) befindet sich das als schutzwürdiges Biot op geführt 5003 -093. Hierbei handelt es sich um hintereinanderliegende u Einzelbäume und Obstbäume u nd Rasenflächen. Seite 10 von 21 es Biotop BK- nd dichte Hecken, verschiedene VDH Projektmanagement GmbH Weiter nördlich Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall (ca. 1100 m entfernt) befindet sich das Biotop BK 5003-043. Dieses umfass Malefinkbachtal von Tetz bis Boslar und ist zugleic t das h als Landschaftschutzgebiet ausgewiesen. Die Flä che umfasst ein tief eingeschnit tenes abseitsgelegenes Bac htal östlich der Rur. Sie ent h ält Pappelkult uren und stellenweise dichtes Gebü sch, teils dichten Waldmant el und kleine Korbweiden Bahnlinie und des Malefinkbaches befinden sich ehem kulturen. Nord östlich der alige Brachfl ächen, die verbuscht sind. Nach Osten schließen sich Gr ünland - und Ackerfl ächen mit Baumreihen und Kopfbaumreihen an. Richtung Boslar befindet sich an einer Weide ein Ufergeh ölz. Bei den Biotop en BK 5004 -042 und BK 5004 -505 (ca. 900 m) nördlich der Plangebietsfläche handelt es sich um alte Ob stwiese n. Das zusammenhängende Biotop südlichen Ortsrand von Boslar bestehend aus einzelnen Obstwiesenparzellen und fettweiden am gehört zum Biot op BK 5004 -503 (ca. 900 m entfernt vom Plangebiet) Das Malefinkbachtal von Boslar bis Hasselsweiler ge hört zum schutzwürdigen BK 5004 -004 (ca. 1.100 m entfernt vom Plangebiet) ca. 3,5 km lang und besteht haupts ächlich . Biotop mit der Kennung . Das Tal zwischen Boslar und Hasselsweiler ist aus kleinen Parzellen Grü nland mit einigen Pappelanpflanzungen und Baumg ärten. Bei dem Biotop BK 5003 -044 ( ca. 1.050 m vom Plangebiet entfernt ) handelt es sich Teilflächen. Zum einen befindet sich dort eine aufg sich um zwei elassene Abgrabung südwestlich von Boslar sich im Nordwesten anschließenden Hanghecke aus ein heimisc hen Gehölzen. Die zweite Fläche, nordöstlich von Tetz, besteht aus einer Böschungshe cke, einer extensiv durch Schafbeweidung und teils verwilderten Obst plantage und Korbweidenk ulturen. Westlich der Plangebietsfläche ( ca. 640 m vom Plangebiet) mit einer genutzten bef inden sich die Bahnböschungen an der Güterverkehrstrasse die mit ältere m Baumbestand (Ahorn - Robinienbeständen) bestockt sind. Das Biotop mit der Kennung BK-5003 -027 ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Das mit der Kennung Plangebietsfläche BK-5004 -007 gekennzeichne te Biotop ist ein Wäldche n (ca. 1.000 m) , das von dickicht artigen Beständen von Laub charakterisiert ist . I m südlichen Bereich befinden sich Reste einer Fo Kreuzweg und Wäldche n, die als Naturdenkmal geschützt sind. Zierrasen, Rhododendron, Kastanien und diversen Kon Noch weiter südlich der Plangebietsfläche der - und Nadelhölzen rtifikation (Schwedenschanze) mit Der I nnenbereich des Gebietes ist mit iferen bestanden. (ca. 1.300 m) befindet sich das Biotop BK -5004 -008 . Bei diesem Biot op handelt es sich um Böschungen eines ehemaligen H eine Abgrabungsböschung südlich ohlweges mit artenreicher Flora sowie mit Elementen trockenem Magergrünlandes. ein Aufkommen von Robinien, einzelnen Fichten und B Die Böschung an der A 44 zeigt esenginster. Auch di eses Biotop ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die hier aufgeführten Biotope werden aufgrund I hrer Entfernung von mindestens 640 m zum Plangebiet durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Wasserschutzgebiete gemäß § festgesetzte 19 des Wasser haus haltsgesetzes Heilquellenschutzgebiete sowie Übersch oder nach dem Landeswasserrecht wemmungsgebiete gemäß § 32 des Wasserhaushaltsgesetz Gebiete mit besonderer Schutzfunktion für den Wasse rhaushalt sind nicht betroffen. Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschrif ten festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind Derartige Gebiete sind im Vorhabengebiet nicht ausg ewiesen. Aufgrund der relativ geringen Grundbelastung des we itgehend ländlichen Raumes ohne größere emittierende Anlagen ka nn keine Überschreitung der Umweltqualitätsnormen im Un vorhanden sein. Seite 11 von 21 tersuchungsgebiet VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungsgesetzes Derartige Gebiete sind im Vorhabengebiet nicht ausg Grundsätze sind von dem Vorhaben nicht ewiesen. Die im Raumordnungsgesetz festgelegten bet roffen. V on Windenergieanlagen gehen keine Schadstoffemissionen aus. Regenerative Energien, darunter auch die Windenergi und stellen eine Alternative zu den allmählich schw e, bewirken eine Reduzierung des CO Ausstoßes indenden Reserve n fossiler Brennstoffe dar. Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler sowie a Sollten Denkmäler, Denkmalensembles oder 2 rchäo logisch bedeutende Landschaften historische Artefak te im Boden vorkommen, ist beim Ausbau von Wegen, Fundamenten etc. darauf zu achten, dass die Denkmäler weder beschädigt werden noch in I hrer Position verändert werden. Bezüglich eines Vorkommens von Denkmälern, Denkmale keine Erkenntnisse vorhanden. I m weiteren Verfahren nsembles und Bodendenkmälern sind d erzeit wir der Landschaftsverband Rheinland (LVR) beteiligt. Gesamteinschätzung Für das Plangebiet existiert der rechtskräftige Lan dschaftsplan Ruraue Nord. Der Landschaftsplan legt keine geschützten Bestandt eile oder Schutzgebiete f ür den Planbereich fest. Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung europäische Vo Wasserschutzgebiete (§§ 19, 32 WHG), Natura 2000 (§ gelschutzgebiete (§ 10 Abs. 6 BNatschG), 10 Abs. 8 BNatSchG), Naturschutzgebiete (§23 BNatSchG), N ationalparke (§ 24 BNatSchG), Biosphärenreservate und Landschaftsschut (§§ 25, 26 BNatSchG), geschützte Biotope (§ zgebiete 30 BNatSchG) sind durch die Planung nicht berührt . Aufgrund der oben beschriebenen und bewerteten Ausw erhebliche und nachteilige Auswirkungen von dem Vor irkungen, besteht nicht die Mög lichkeit, dass haben auf die Umwelt ausgehen. 5 Merkmale des Vorhabens 5.1 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens Der Vorhabenträger, die BMR Windenergie GmbH &Co. KG , Hückelhoven, sehen vor, im Plangebie t 5 Windenergieanlagen folgenden Typs zu errichten: Bisher sind zwei Varianten der Anlagentypen vorgese hen. Variante 1: Repower -Anlagen 3.2 M114 mit einer jeweiligen Einzelleistung von Gesamthöhe von ca. 3.170 kW und einer jeweiligen 200 m. Die Turm -/ Naben höhe beträgt beim vorgesehenen Anlagentyp 1 Rotordurchmesser beläuft sich auf 43 m, der 114 m. oder Variante 2: Anlagentyp: Vestas V112 -3,0 MW mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.07 Gesamthöhe von ca. 196 m. Die Turm -/ Nabenhö he beträgt beim vorgesehen Anlagentyp 140 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf 114 m. Das Betonfundament dieser Anlagen ist kreisförmig u nd bildet die Verankerung der im Erdreich. Durch die fünf Fundamente wird im Untergrund eine Seite 12 von 21 5 kW und einer jeweiligen Windenergie anlage Fläche von ca. 1.570 m² vollständig VDH Projektmanagement GmbH versiegelt. Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Für den Ausbau der Kranstellflächen und für den Weg eausbau werden weitere Flächen geschottert (ca. 42.559) . Erschließung I m Vorhaben - und Erschließungsplan wird die für die Erschließung erforderliche Fläche fes Erschließung gehören ggf. der Ausbau der Wirtschaft Ausbau der Aufstellflächen. Die Erschließung ist ha swege, der Ausbau von Abbiegeradien und der uptsächlich zum Bau der Anlagen notwendig. Das Plangebiet wird derzeit durch eine Vielzahl von W irtschaftswegen bereits erschlossen, die die Fläche sowohl von Norden nach Süden als auch von Osten nac leistungsstärkeres Straßennetz anbind tgelegt. Zur h Westen durchziehen und an ein en. Die beschriebenen Wege werden in wassergebunden Ausführung als Zufahrten zu den einzelnen Anlagenst er andorten hergestellt (ca. 31.483 m² ) . Der Ausbau der Wege wird über vertragliche Regelung en zwischen den Anlagenbetreibern und den Grundstückseigentümern geregelt. 5.2 Ausmaß der Auswirkungen Wasser Das Plangebiet ist derzeit völlig frei von Versiege lungen, so dass das anfallende Niederschlagswasser flächenhaft versickern kann. Die vorherrschenden Lö Wasserspeicherungsvermögen, allerdings wird ßböden verfügen in der Regel über ein hohes diese F ähigkeit durch das Fehlen von Vegetationsst rukturen gemindert. Durch Überbauung und Versiegelung bisher landwirtsc haftlich genutzter Böden kommt es innerhalb des Plangebietes zu einer Reduzierung der Versickerungs Minimierung der Grundwasserneubildungsrate s owie zu einer Beeinträchtigung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere führen. Da allerdings die Versie Auswirkungen weitestgehend Grundwasserneubildungsrate reduziert fähigkeit des Bodens. Dies kann zu einer werden. gelung gering ist, können diese nachteiligen Mit ei Dennoch kann es aufgrund der Umsetzung des geplante Wasserhaushaltes durch die ner erheblichen Veränderung der ist somit nicht zu rechnen. Beeinträchtigung der Gru Verschmutzung des Grundwassers durch Schadstoffemi eine nd Überbauung bisher offenliegender Böden ch - und Biozideinträgen kommt und somit eine - und Oberflächenwasser ausbleibt. Des die für das Vorhaben notwendigen Kranstellflächen, versiegelt und bleiben somit für das Niederschlagsw und , dass es durch den Verlust bisher landwirtschaftli genutzte r Flächen zu einem Wegfall von Düngemittel Auswaschung dieser Schadstoffe in das Grund ndwasserströmungsverhältnisse ssionen kommen. Bei der Beurteilung des Eingriffs in den Wasserhaushalt, der durch die Versiegelung u hervorgerufen wird, ist allerdings auch zu beachten n Bauvorhabens zu einer Störung des Weiteren werden Zufahrten mit Kurvenra dien nicht vollständig asser teildurchlässig. Boden Durch die Baumaßnahmen im Rahmen der geplanten Vorh Mutterboden, zu einer Verdichtung und Versiegelung aben kommt es zu einer Abschiebung von des Oberbo dens und zu Eingriffen in die Schichtenfolge des Bodens. I m Verhältnis zu der gesamten Größe des Plangebiete Windenergieanlagen zu einer geringen Versiegelung d s führt die vorgesehene Bebauung mit urch Überbauung und die Anlage von Zuwegungen. Durch die Ve rsiegelung kommt es in den betroffenen Bereichen zu des Bodens, insbesondere sind hier Lebensraum nennen. Seite 13 von 21 einem vollst ändigen Funktionsverlust -, Regulations - und allgemeine Produktionsfunktionen zu VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Des Weiteren ist insbesondere während der Bauphase mit Be einträchtigungen der Bodenstrukt uren durch den Einsatz von Baumaschinen zu rechnen. Hierdurch kommt es zu einer weiteren Veränderung der Standortbedingungen sowie der Bodenfunktionen. Das Plangebiet ist derzeit völlig frei von Versiege lungen . Durch das Vorhaben werden versiegelt. Die geschottert en Erschließungswege sowie die Krans bezüglich des Niederschlagswassers. Beeinträchtigung dadurch minimiert Nutzung nicht zu erwarten. Gegenüber ca. 1.570 qm tellfläche behalten ihre Durchlässigkeit einer vollständigen Versiegelung wird . Eine Verunreinigung mit Schadstoffen ist aufgrund de die r geplanten Derzeit besteht kein Altlastenverdacht . Natur und Landschaft Mit der Realisierung des Bauvorhabens von 5 Windene Landsch aftsbildes zu rechnen. rgieanlagen ist mit einer Beeinträchtigung des Die entstehende Beeinträchtigung der Landschaft dur Windenergieanlagen werden im Gutachten Landschaft m Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ bew ermittelt. Eine Darstellung von Ausgleichs - ch die geplanten it Hilfe des Verfahrens „ Beeinträchtigungen des ertet und der e rforderliche Kompensationsbedarf und Ersatzmaßnahmen erfolgt im Rahmen eines landsc haftspflegerischen Begleitplans. Die durch die hervorger ufene I nanspruchnahme Verpflichtung zu von Naturraumpotenzia len Kompensationsmaßnahmen und eröff der net mastenartigen jedoch Eingriffe Möglichkeiten der Entwicklung von Landschaft sbildpotenzialen. Artenschutz I n einem Artenschutzgutachten 2 wurde die Plangebietsfläche in Bezug auf Planungsre untersucht. Das in dem Gutachten betrachtete Standortkonzept ist von einer ausgegangen. Es war die Errichtung von 10 Windenerg ieanlagen (WEA) zwischen den Ortschaften Linnich -Broich und Linnich Boslar westlich der A 44 und Jül Autobahn vorgesehen. Das Standortplanung. ich -Mersch und Jülich (Hau ptort) östlich der aktuelle Plangebiet e ntspricht einem Ausschnitt der damals Über Beobachtungen, Kartierungen sowie Detektorunte und 3 Fledermausarten, die planungsrelevant sind levante Arten wesentlich größeren Fläche zugrunde gelegten rsuchungen wurden 29 Vogel - , innerhalb des Untersuchungsgebietes festgestellt. Neben den 29 entweder stren g geschützten und/ oder gefährdet en Vogelarten wurden 38 weitere Vogelarten festgestellt . Hierbei handelt es sich um allgemein häufige, wei t verbreitete und ungefährdete Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand. Je nach Jahreszeit kann es baubedingt zu Auswirkung Nesterbereiche könnten zerstört, brütende Vögel ode en auf Brut vögel kommen. r Nichtbrüter in I hrem Sommerlebensraum gestört werden. Um dem Verletzu ngs- und Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird eine Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbru Baufeldfreimachung soll Beeinträchtigungen von Nester oder zu entsprechen , tzeit (1. März bis 30. September) Nest ern und Eiern bzw. erfolgen. Die Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten vermeiden. A bweichungen sind nach vorgehender Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde möglich, wenn vo rab gutachterlich festgestellt wurde, dass sich im Bereich des Baufeldes keine Vogelbrut befindet. Bei d en übrigen Brut vogelarten ist während der Brutzeit nicht von erheblichen Störungen gemäß § 44 Abs. 1 N Großraum wird die ökologische Funktion von Fortpfla Ein erhöhtes Tötungsrisiko d urch Vogelschlag nzungsstätten weiterhin erfüllt. der Feld sperling, Mäusebussard , Saatkrähe sowie Waldohreulen 2 r. 2 BNatSchG auszugehen. Bezogen auf den Arten Schwarzkehlchen, Gartenrotschwanz, ist auszuschließen. Büro für Ökologie & Landschaftsplan ung, H. Fehr, Diplom -Biologe (15 .07.2012): Artenschutzrechtliches Gutachten zum Windpark Linnich, Stolberg Seite 14 von 21 VDH Projektmanagement GmbH Die Gesamtbetracht ung der Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Vögel mit artenschut zrechtlich relevanten Wirkungen I hrem Brut -, Rast- und Zugverhalten dem Artenschutzgutachten eine Verbesserung der Lebensraumbedingungen durch Anlage von Brachestreif en oder Lerchenfenstern empfohlen; für den Kiebitz ggf. auch die A nlage eines ausgedehnten Flachgewässers. Die Fläche Wirkbereiches de WEA, aber noch innerhalb des Radiu Untersuchungsgebiet sind drei planungsrelevante Fledermausarten erheblichen Auswirkungen in Bezug auf das Vorhaben Beacht ung der (Zwergfledermaus, zu erwarten. wird vor der Baufeldfreimachung eine Überprüfung de beschriebenen Schutz Beeinträchtigungen von Exemplaren oder geschützte großer en. I n Bezug auf die Fledermausarten sind keine dur chgeführt , um ggf. vom Bau betroffene Tiere umsiedeln zu kön Unter n sollten außerhalb des s der lokalen Population liegen. Aben dsegler und Breiflügelfledermaus) festgestellt word I n Bezug auf den Feldhamster keine in erheblichem Maße erkennen. I m Sinne des vorsorgenden Artenschutzes wird gemäß Im lässt - und nen. Vermeidungsmaßnahmen n Tierarten nicht zu erwarten Landsc haftsplanung, Hart mut Fehr, Diplom Biologe, Artensc r Flächen sind erhebliche (Büro für Ökologie & hutzrechtliches Gutachten zum Windpark Linnich , Juli 2012 ). Kulturgüter Hochrangige Kulturdenk mäler oder Denkmalensembles, für die in Einzelfällen auch über diesen Abstand hin aus eine erhebliche nachteilige Auswirkung befürcht et werden könnte, werden nicht erwartet. Bezüglich eines Vorkommens von besonderen Denkmäler n, Denkmalensembles und Bodendenkmälern sind derzeit keine Erkenntnisse vorhanden. I m weite ren Verfahren wir d der Landschaftsver band Rheinland (LVR) beteiligt. Mensch Eine Empfindlichkeit für ansässige Menschen besteht I mmissionsbelastungen durch das Vorhaben. Schutzwür angrenzenden v.a. in Bezug auf dige Flächen in diesem Zusammenhang sind die Wohngebiet e. Zur Untersuchung der Auswirkungen der schalltechnisches Gutachten für die Erricht ung und Windenergieanlagen wurde ein den Betrieb d er geplanten Anlagen erstellt. I m Plangebietsbereich sind insgesamt 5 WEA geplant. Derzeit sind die zwei folgenden Anlagentypen in der potentielle zusätzliche Der genaue Anlagentyp steht noch nicht fest. Planung: Variante 1: Repower -Anlagen 3.2M114 mit einer jeweiligen Einzelleistung Gesamthöhe von ca. 200 von 3.170 kW und einer jeweiligen m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehenen Anlagentyp 143 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf 114 m. oder Variante 2: Anlagentyp: Vestas V112 -3,0 MW mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.07 Gesamthöhe von ca. 196 m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehen An Rotordurchmesser beläuft sich auf 114 Seite 15 von 21 5 kW und einer jeweiligen m. lagentyp 140 m, der VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Das Schallgutachten führt für beide Anlagentypen sc wird eine 3. Variante berücksichtigt. Hierbei halltechnische Berechnungen aus. Darüber hinaus werde n anlagenunabhängige maximal mögliche Schall leist ungspegel (getrennt für Tag/ Nacht) ermittelt. Berechnungsergebnisse des Schallgutachtens (vgl. Ta bellen 1 - 4) im Umweltbericht zum Bebauungsplan zeigen auf, dass die durch die Zusatzbelastung bewi rkten Beurteilungspegel für die Tageszeit an allen Immissionspunkten um ≥ 10 dB unterschreiten. Gegen den uneingeschränkten Betrieb der fünf geplanten WEA während der Tageszeit werden keine Bedenken erw Für die Nachtzeit ergab die Berechnung, dass die du artet. rch die Zusatzbelastung bewirkten Beurteilungspegel die zulässigen I mmissionsrichtwerte für die Nachtze it an 12 von 13 I mmissionspunkten unterschreiten. Am I mmissionspunkt I P13 der Variant um > 1 dB en 2-4 wird der I mmissionsrichtwert nicht überschritten , in Variante 3 aber err eicht . Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen d aher auch gegen den uneingeschränkt en Betrieb der fünf geplan ten WEA während der Nacht zeit keine Bedenken. I n der Schattenwurfberechnung wurden ebenfalls die zwei Varianten berücksichtigt. Die Orientierungswerte liegen bei einer astronomisc einer Tagesbelastung von 30 Minuten. D h möglichen Jahresbelastung von 30 Stunden sowie as tägliche Maximum von 30 Minuten gilt als übersch es an mehr als zwei Tagen im Jahr zu Überschreitung astronomisch mögliche Jahresbelastung entspricht au ritten, wenn en des Orientierungswertes kommt. Die fgrund von z.B. Bewölkung einer deutlich geringeren realen Schattenwurfdauer von 8 Std./ Jahr. Die Berechnung für die Variante 1 ergibt, dass an d en I mmissionspunkten I P 03, I P 05 bis I P 18, I P 21 bis I P 34 sowie I P 36 bis I P 50 mit Überschreit unge n der Orientierungswerte zu rechnen ist. An diesen I mmissio nspunkten ist das Jahresmaximum auf 30 Stunden/ Jahr zu begrenzen. Die Berechnung für die Variante 2 ergibt, dass an d en I mmissionspunkten I P 10 bis I P 17, I P 21, I P 23 bis I P 32 sowie I P 36 bis I P 47 sowie I P 49 mit Übe rschreitungen der Orientierungswerte An diesen I mmissionspunkt en ist das Jahresmaximum a Eine Verminderung der Beeinträchtigungen durch zu rechnen ist. uf 30 St unden/ Jahr zu begrenzen. Roto Betriebsführungssystems der Windenergieanlagen mitt rschattenwurf ist durch Anpassung des els Abschaltmodulen zu erreichen, so dass die Anlagen zeitweise abgeschaltet werden können. I m Rahmen des Bebauungsplanes ist festzulegen, dass Schattenwurfes der geplanten Anlagen durch technisc die Grenzwerte der Schallimmissionen und des he Maßnahmen eingehalt en werden , so dass hier keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Abfallerzeugung Aufgrund der Art der Nutzung der Fläche ist kein er der Errichtung können kleinere Mengen ordnungsg emäß zu entsorgen sind. Während Nach Beendigung des Betriebs werden an heblicher toxischer Stoffeintrag zu erwarten. Abfall anfallen (Verpackungen, Während Mater ialreste), des Betriebs der Anlagen werden keine Abfälle produ die WEA (inklusive Fundamente; zurückgebaut und die Fläche in I hren ursprünglichen K ranstellflächen die ziert. etc. ) Zustand versetzt. Die mit dem Rückbau bedingten übrig gebliebenen Materialien werden soweit es möglich is t, recycelt werden. Umwe ltverschmutzung und Belästigung Von Windenergieanlagen gehen keine Schadstoffemissi fallen lediglich bei der Herstellung, dem Aufbau un Seite 16 von 21 onen aus. Geringe Emissionen an Gasen, wie C d der Wartung von Windenergie anlagen an. O2 VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Regenerative Energien, darunter auch die Windenergi und stellen eine Alternative zu den allmählich schw e, bewirken eine Reduzierung des CO 2 Ausstoßes indenden Re serven fossiler Brennstoffe dar. Eine Verunreinigung des Bodens bzw. des Grundwasser s erfolgt nicht. Schmierst offe und Maschinenöle, die werden für die Windenergieanl age Schutzvorrichtungen benötigt werden, im Fall eines Lecks (Labyrinth im Spinner, Süllkanten in der Maschinenhausverkleidung unter Azimut verzahnung) s peziellen und Fettwanne innerhalb der Windenergieanlage aufgefangen. Während der Bauphase ist verstärkt mit Emissionen vo Einsatz von Baumasch inen zu rechnen. w ährend des Betriebs von n Lärm, Staub und Abgasen, verursacht durch den Hierbei handelt es sich um eine kurzfristige Belast ung. Die Windenergie anlagen entst ehenden Schatten - und Schallimmissionen wu rden gutachterlich untersucht (I EL GmbH, 28. Februar 2013) . Um schädliche Einflüsse der Umgebung zu verhindern, werden werden . Planung auf die die hier notwendige n Maßnahmen im Bebauungsplan berücksichtigt und entsprechend durch Festsetzungen dargelegt, so Vorhaben ausgelöst in dass keine schädlichen Auswirkungen durch das Bei Einhaltung der Gesundheitsgefährdungen von Mensch oder Tier jew eiligen Richtwerte sind Belästigungen oder insgesamt nicht zu erwarten. Unfallrisiko Bei dem Vorhaben werden keine gesundheitsgefährdenden (radioaktiven, explosiven, giftigen, krebserregenden oder erbgutverände rnden) Stoffe gelagert, produziert oder genutzt. Die hier geplanten Anlagen verfügen über ein vollin wird über die durchgängige Verbindung von der tegriertes Blitzschutzzonenkonzept. Ein Blitzschlag Rot orblattspitze bzw. von der Gondeloberseite bis zu r Fun damentgründung abgeleitet. Windenergie anlagen können witterungsbedingt Eis ansetzen. Dies herunterfallen. Moderne Anlagen erkennen Eisansatz Eiswurf zu vermeiden. es kann sich bei Tauwetter ablösen und mittels Sensoren und schalten automatisch ab Bei di esem Anlagentyp ist eine umfangreiche Temperatur vorhanden. Zur Vermeidung von Störstrahlungen in de - und Drehzahlse nsorik r Anlage und zum Schutz im Kurzschluss Brandfall sind ein Stromschienensystem sowie geschirmte Rotorkabel inst I n ca. 800 m Entfernung zum Plangebiet befindet sich ein Sonde wurde eine „Analyse der Beeinflussung von UL- , um - und alliert. rlandeplatz für Ultraleicht flugzeuge. Es Flugzeugen durch den turbulenten Nachlauf von Windenergieanlagen“ (Fraunhofer I nstitut für Winden ergie und Energiesystemtechnik, I WES in Kassel, Bremerhaven und Oldenburg vom März 2012) aufgestell Bestimmung des Gefährdungspotenzials von Windenergi t. Ziel dieser Unt ersuchung ist hier die eanlagen (WEA) im geplanten Windpark Broich - Boslar für Ultraleicht- Flugzeuge (UL -Flugz euge) am Sonderlandeplatz Linnich -Broich. Die Realisierung des Windparks wird hier im Verbund mit einer ebenfalls geplanten Startbahnverlängerung des UL Sonderlandeplatz es betrachtet. Die potentielle Gefährdung während d aerodynami schen Wirbelsystemen hinter den Windenergieanlagen den bekannten Effekt der Ausbildung einer Zone mit es Flugbetriebes geht (Nachlauf) aus. Darunter versteht man signifikant erhöhter Turbulenzintensität und verminderter mittlerer Windgeschwindigkeit hinter d em Rotor einer Winde nergieanlage. Kern der Studie ist die numerische Simulation des Strömungsverlaufs hinter dem Rotor einer Windenergieanlage. Aus den erhaltenen Daten werden die entsprechenden Böenlast vielfachen für den Flugzeugtyp „I carus C bestimmt und mit dem ent spre chenden V -n- Diagramm verglichen. Von den Beispielszenarien beso Belastung ausgehend lässt sich dann die Gefährdung - von -22“ nderer am UL -Sonderlandeplatz insgesamt abschätzen und beurteilen. Die Analyse kam hierbei zu dem Ergebnis, dass auch Gesamtbelastung unkritisch bleibt. Zusammenfassend Untersuchungen und dem Vergleich der berechneten Diagramm keine Gefährdung der UL -Flugzeuge Sonderlandeplatz Linnich-Bosslar feststellen. Seite 17 von 21 bei der Addition der Umgebungseffekte die lässt m durch sich aufgrund der vorgestellten aximalen Böenlastfaktoren mit dem V -n Nachlauft ur bulenzen von WEA am UL - VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Es ist mit keinem Unfall bzw. Störfallrisiko zu rechnen. 6 Belastbarkeit und Ausmaß der Auswirkungen auf die S Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 Anlage 2 UVPG) Die ökolog ische Empfindlichkeit des Gebietes wird hinsichtlich chutzkriterien (Gebiete gemäß der in 6.1 -6.7 beschriebenen und Schutzkriterien (Gebiet e gemäß Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 Anlage 2 UVPG) 6.1 Auswirkungen auf Gebiete zum Schutz von Natur und Landschaft ( Nr. 2.3.7 Anlage 2 UVPG) Geschützte Landschaftsbestandteile, schutzwürdige B beeinträchtigt. I m Plangebiet sind keine Gebiete zu minimalste iotope sowie Naturdenkmäler befinden sich in einer Ent fernung von mehr als 600 Beeinträchtigung der Schut zobjekte ist daher nicht nicht 20 m. Alle anderen auszugehen. Eine UVP ist deshalb nicht no twendig. Das Plangebiet ist derzeit völlig frei von Versiege äß Nr. 2.3.8 Anlage lungen, so dass das anfallende Niederschlagswasser flächenhaft versickern kann. Die vorherrschenden Lö allerdings werden m zum Plangebiet. Von einer 6.2 Auswirkungen auf Gebiete zum Schutz von Wasser (gem 2 UVPG) Wasserspeicherungsvermögen, gemäß Nr. 2.3.1 - m Schutz von Natur und Landschaft vorhanden. Der Abstand des Plangebietes ist zum Naturdenkmal und beträgt ca. 4 Schutzobjekte Nutzungs - beschrieben und bewertet : wird ßböden verfügen in der Regel über ein hohes diese F ähigkeit durch das Fehlen von Vegetationsstrukturen gemindert. Durch Überbauung und Versiegelung bisher landwirtsc haftlich genutzter Böden kommt es innerhalb des Plangebi etes zu einer Reduzierung der Versickerungsfähigkei t des Bodens. Dies kann zu einer Minimierung der Grundwasserneubildungsrate sowie zu einer Beeinträchtigung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere führen. Da allerdings die Versie gelung gering ist, können diese nachteiligen Auswirkungen weitestgehend reduziert werden. Von de n versiegelten Flächen kann das Regenwasser seitlich ablaufen und versickern. Mit einer erhebli somit nicht zu rechnen. Des Weiteren we chen Veränderung der Grundwasserneubildungsrate ist rden die für das Vorhaben notwendigen Kranstellfläc Zufahrten mit Kurvenradien nicht vollständig versie Kranstellfläche behalten ihre Durchlässigkeit bezüg vollständigen Versiegelung wird die Beeinträchtigun nach dem Landeswasserrecht Überschwe mmungsgebiete gemäß § lich des Niederschlagswassers. Gegenüber einer g dadu rch minimiert. Gebiete mit besonderer Schutzfunktion (Wasserschut z oder hen, gelt . Die geschotterten Erschließungswege sowie die gebiete gemäß § 19 des Wasserhau shalts gesetzes festgesetzte Heilqu ellenschutzgebiete 32 des Wasserhaushaltsgesetz) für den Wasserhaushal sowie t sind nicht betroffen. Eine UVP ist deshalb nicht notwendig. 6.3 Auswirkungen auf Gebiete zum Schutz des Menschen (G 2.3.10) Aufgrund der relativ geringen Grundbelastung des we emittierende Anlagen kann keine Überschreitung der vorhanden sein. Von Windenergieanlagen gehen keine ebiete nach Nr. 2.3.9 und itgehend ländlichen Raumes ohne größere Umweltqualitätsnormen im Untersuchungsgebiet Schadstoffemissionen aus. Von den direkten Wirku ngen des Betriebs der Anlagen (Schall) könnten die Einwohner nahegelegener Ortsteile beeinträchtigt werden. Die Einhaltung der Schattenwurf - und Schallschutzrichtwerte in Bezug zu den nächstge Wohnortschaften wird durch die jeweiligen Gutachten Seite 18 von 21 be legt (I EL GmbH, 28.Februar 2013) . legenen VDH Projektmanagement GmbH Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Die indirekte Einwirkung auf den Menschen durch die auch auf die Erholungsfunktion Eingriffsermittlung des Plangebietes und „ Landschaftsbil d“ Kompensationsumfangs Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild und bewertet seiner (Ecoda, Umgebung, April 2013) . wird Die im Gutachten Ermittlung des für erhebliche Eingriffe in d as Landschaftsbild durch Windenergieanlagen erfolgte nach dem von Nohl (1993) vorgeschlagenen V erfahren. Dabei wurde eine dem äst hetischen Funktionsverlu st der Landschaft durch den Eingriff proportionale durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensations Kompensationsfläche ermittelt, auf der maßnahmen durchgeführt werden soll en (Ecoda, April 2013). Für die fünf geplanten Windenergieanlagen ergibt si ch ein e Gesamtkompensationsfläche von 5,519 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompens ationsbedarf von 1,104 ha. Unter Beachtung der Minderungs -, Vermeidungs - grenzüberschreitenden Auswirkungen zu erwarten. und Ausgleichsmaßnahmen Ausbau von Erschließungswegen keine Eine UV P ist deshalb nicht not wendig. 6.4 Auswirkungen auf Gebiete zum Denkmalschutz (Gebiete Beim sind sowie Kranaufstellflächen ist darauf zu achten, dass kein der Erstel nach Nr. 2.3.11) lung der Fundamente, Trafo - und e Beschädigung von Denkmälern erfolgt. Da bisher keine Denkmäler im Plangebiet sowie in der unmitt el baren Umgebung bekannt sind, ist nicht davon auszugehen, dass eine Beeinträchtigung von Denkmäle rn erfolgt. Eine UVP ist deshalb nicht notwendig. I m weiteren Verfahren wir d er Landschaftsverband Rheinland (LVR) beteiligt. 6.5 Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkung Es sind keine grenzüberschreitenden der nächsten Bundesgrenze entfernt Auswirkungen zu erwarten. Das Plangebiet ist mehr als 20 km von . 6.6 Schwere, Komp lexität und Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen Die erwähnten nachteiligen Auswirkungen auf die Sch erheblich, aber räumlich begrenzt und auf die Anlag utzgüter wie Boden und Wasser sind zwar enstandorte und I hre Erschließung beschränkt. Unter Beachtung der Minderungs -, Vermeidungs - und Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf die Schutzgüte Mensch und Landschaftsbild sind keine grenzüberschr auf die übrigen Schutzgüter, insbesondere Brut Bevölkerung hinsichtlich der Auswirkungen -, Zug - und Rastvogelbestände un d sonstige Tiere sind als gering einzust ufen. Da das Vorhaben nicht in einem betroffenen eitenden Auswirkungen zu erwarten. r Verdichtungsraum geplant ist, ist das Ausmaß der Beeinträch tigungen des Landschaftsbildes und der landschaftsbezogenen Erholung begrenzt . Die Gebiete, der in 6.1 -6.4 beschriebenen Nutzungs - und Schutzkriterien (Gebiete gemäß Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 Anlage 2 UVPG) befinden sich in ausreichende negativen Auswirkungen zu erwarten sind. der Landschaft r Entfernung zum Vorhaben, so dass keine schweren Es liegen kei ne Hinweise auf eine besondere Schutzwürdigkeit und I hrer Erholungsfunktion vor. I nsbesondere im Hi Landschaftsbildes durch die technische I nfrastruktu Umfeld wird das Vorhaben das Schutzgut Landschaftsbild nicht Die vorliegenden I nformationen zeigen auf, Funktionsbeeinträchtigungen der Schutzkriterien ein nblick auf die Vorbelastung des r (Autobahn A 44, Ultraleichtflugzeug dass dur anlage ) im im besonderen Maße beeinträchtigen. ch das Vorhaben keine t reten werden. Entsprechend ist eine U starken VP nicht notwendig. 6.7 Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkung Generell ist bei WEA von einem Betriebszeitraum von Anlagen keine weiteren Wirkungen Seite 19 von 21 en 25 bis 30 Jahren auszugehen . Danach werden die hinterlassen . Alle weiteren Auswirkungen auf Boden, Arten und VDH Projektmanagement GmbH Biotope, Landschaftsbild sowie Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Menschen und Baudenkmäler Dauer. Manche Auswirkungen (Schattenwurf, Schall, B Betrieb der Anlagen vorhanden. sind reversibel und von eingeschränkter eunruhigung des Landschaftsbildes) sind nur beim Andere Wirk ungen resultieren aus dem Bau der Anlagen, wodurch Schutzgüter Boden, Wasser und Biotope beeinträchtig die t werden. Nach Entfernung der Fundamente und Entsiegelung der befestigt en Flächen beim Rückbau k ann die Fläche ihren ursprünglichen Charakter wieder e rhalten. 7. Zusammenfassung Anlass der standortbezogenen Vorprüfung im Einzelfa ll ist die geplante Errichtung und der Betrieb von Windenergie anlagen in Linnich Boslar. Bisher sind zwei Variant 5 en der Anlagentypen vorgesehen. Variante 1: Repower -Anlagen 3.2M114 mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.1 Gesamthöhe von ca. 200 70 kW und einer jeweiligen m. Die Turm -/ Nabenhöhe beträgt beim vorgesehenen Anlagentyp 14 3 m, der Rotordurchmesser beläuft sich auf 114 m. oder Variante 2: Anlagentyp: Vestas V112 -3,0 MW mit einer jeweiligen Einzelleistung von 3.07 Gesamthöhe von ca. 196 m. Die Turm -/ Nabenhöhe bet rägt beim vorgesehen Anlagentyp 140 m otordurchmesser beläuft sich auf 114 der geringen Größe und Leistung des überschlägiger Prüfung nur Anlage 2 Nr. 2 UV PG aufgeführten welt verträglichkeitsprüfung durchzuführen Vorhabens nach Einschätzung aufgrund besonderer örtl Schutzkriterien Studie dient als icher , wenn trotz der zuständigen Behörde Gegebenheite n (standortbezogene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwart vorliegende , der R m. Gemäß § 3c UVPG ist für ein Vorhaben eine Um Die 5 kW und einer jeweiligen V gemäß orprüfung der aufgrund in der des Einzelfalls) en sind. B eurteilungsgrundlage zur Prüfung, ob Umweltverträglichkeits prüfung notwendig i st. Sie orientiert sich an den Schut zkriterien, die dur Anlage 2 UVPG vorgegeben sind. Die zu erwartenden Auswirku eine ch die ngen des Vorhabens werden in Kapitel 5.2 und 6 bewertet. I m Bereich des Vorhabens und in seinem Umfeld liege die eine besondere ökologische Empfindlichkeit begr Nr. 2 UVPG behandelten Schutzkriterien n keine besonderen örtliche n Gegebenheiten vor, ünden würden. Hinsichtlich der gemäß der Anlage 2 ergeben (geographisches Gebiet und betroffene Bevölker sich insbesondere bezüglich des Ausmaßes ung) und der Schwere und Komplexität nur geringfügi ge Auswirkungen. Grundsätzlich sind bereits stärker vorbelastete Sta ndorte z.B. Standorte in der Nähe von bestehenden Straßen wie der Autobahn „A 44" oder Standorte mit einer anthropogenen Vorbelastung im Sinne des Eingriffsvermeidungsgebotes dazu geeignet , ansonsten noch vergleichsweise gering belastete Landschaftsräume, die auch zur Naherholung geeignet Auswirkungen wird durch Vermeidungs Durchführung einer Umwelt verträglichkeitsprüfung ka Seite 20 von 21 sind, zu schonen. Das Ausmaß der möglichen -, Minderungs - und Ausgle ichsmaßnahmen nn daher verzichtet werden. minimiert . Auf die VDH Projektmanagement GmbH 8 Dokument zur Vorprüfung im Einzelfall Literaturverzeichnis Bezirksregierung Köln (2006). Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/ Rhein -Sieg, 2. Auf lage, Köln Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtsc haft des Landes Nordrhein -Westfalen (1989): Klima- Atlas von Nordrhein- Westfalen, Düsseldorf VerwG Hannover, Urteil vom 28.08.2003 – 4 A 2750/ 03 Wirtschaftsministerium Baden Württemberg (2001): Windfibel, Windenergienut zung: Technik, Pl anung und Genehmigung, St uttgart Ecoda (19. April 2013): Eingriffsermittlung „ Landsc haftsbild“ für einen Windpark im Bereich der Potenzialfläche Boslar (Kreis Düren), Dortmund I EL GMBH (28. Februar 2013): Vorermitt lung zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung von geplanten Windenergieanlagen am Standort Linnich fünf -Boslar.; A urich I EL GMBH (19.November.2013): Stellungnahme Variante Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Feh 4.; A urich r (15.07.2012): Arte nschutzrechtliches Gu t achten zum Windpark Linnich, Stolberg Breuer W. (2001): Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Land Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkra Noh l, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbil die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensation Erkelenz , 26.11.201 3 Seite 21 von 21 schaft sbilds. ftanlagen. Nat urschutz und Lan dschaftsplanung. des durch mastenartige Eingriffe; Materi sermittlung, Kirchheim b. München alien für