Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Anlage 3.3.2 Teil 1)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
751 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05

Inhalt der Datei

Anlage 3.3.2 zur Vorlagen-Nr.: 26 / 2014 Einleitung 1 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die BMR energy solution GmbH plant im Bereich der Potenzialfläche Boslar, die im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Linnich als Windkraftkonzentrationszone ausgewiesen werden soll, die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) des Typs REpower 3.2M 114 mit einem Rotordurchmesser von 114 m und einer Nabenhöhe von 143 m (200 m Gesamthöhe). Im Rahmen der vorliegenden Eingriffsermittlung werden das Schutzgut Landschaft sowie die zu erwartenden Auswirkungen der fünf geplanten WEA dargestellt und bewertet. Der Kompensationsbedarf für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch die fünf geplanten WEA wird in Anlehnung an das Verfahren von Nohl (1993) ermittelt. Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz. 1.2 Untersuchungsrahmen Für die Abgrenzung des Untersuchungsraums zur Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist die Entfernung maßgebend, bis zu welcher WEA wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine moderne Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa 30 km (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Entfernung das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner wird und die optische Eindrucksstärke daher rasch abnimmt. Nach NOHL (1993) ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer Entfernung von mehr als 10 km i. d. R nicht mehr landschaftsprägend. Vor diesem Hintergrund umfasst der betrachtete Untersuchungsraum den Umkreis von 10 km um die fünf geplanten Windenergieanlagen im Bereich der Potenzialfläche Boslar. ecoda Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds 2 2 Bewertung des Landschaftsbilds Der Untersuchungsraum im Umkreis von 10 km um die Windfarm ist größtenteils der naturräumlichen Haupteinheit Jülicher Börde in der Großlandschaft Niederrheinische Bucht zuzuordnen. Die Standorte der geplanten WEA befinden sich in der naturräumlichen Untereinheit Rödinger Lössplatte, die zum östlich der Rur gelegenen Teil der Jülicher Börde gehört. Die weitgehend ebene Bördelandschaft wird aufgrund der fruchtbaren Böden von je her landwirtschaftlich genutzt, wobei die Intensivierung zu einer ausgeräumten Agrarlandschaft geführt hat. Die Landschaft wurde in den letzten Jahrzehnten durch den Braunkohleabbau und die Energiebereitstellung überprägt. Zudem haben Flächen für Siedlungen und Verkehr mehr und mehr Raum in Anspruch genommen. Im Untersuchungsraum befinden sich die Tagebaugebiete Inden und Hambach. Zur differenzierten Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds wurde der Untersuchungsraum in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt (vgl. Tabelle 2.1 und Karte 2 im Anhang), die nachfolgend beschrieben und in Anlehnung an das Verfahren von NOHL (1993) bewertet werden. Die Einteilung der Raumeinheiten orientiert sich an der Naturräumlichen Gliederung Deutschlands (GLÄSSER 1978). Durch die Einteilung ergeben sich Räume, die hinsichtlich ihrer naturräumlichen Ausprägungen und des Landschaftsbilds relativ homogen sind. Tabelle 2.1: Landschaftsästhetische Raumeinheiten im Untersuchungsraum (UR) im Umkreis von 10 km um die Standorte der bestehenden und geplanten WEA Lan d sch aftsästh e tisch e Rau m e in h e it F läch e im UR (h a) An te il am UR Rödinger Loessplatte 8.431,96 24,50% Rur-Inde-Tal 5.015,89 14,6% Jackerather Loessschwelle 6.858,62 19,9% Aldenhovener Platte 8.840,06 25,7% Heinsberger Ruraue 442,84 1,3% Wassenberger Terrassenleiste 272,22 0,8% Baaler Riedelland 743,58 2,2% Erkelenzer Lössplatte 1.335,32 3,9% Die Bürge 1.562,47 4,5% 477,01 432,52 1,4% 1,3% Lössplatten der Zülpicher Börde Dürener Rurniederung Summe 34.412,50 ecoda Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds 2.1 3 Beschreibung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten 1 Rödinger Lössplatte Die insgesamt schwach reliefierte Landschaft der Rödinger Lössplatte dacht sich von Westen nach Osten von etwa 90 m auf etwa 80 m ü. NN ab. Aufgrund der ertragreichen Böden herrscht intensiver Ackerbau vor. Die Ortschaften weisen teils zahlreiche historische, für die Region typische Backsteingebäude auf. Vereinzelt treten schutzwürdige Biotope auf, wobei es sich oftmals um Obstwiesenreste handelt, die als Geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt sind. Der Raum wird von den Fernverkehrsstraßen A 44 und B 55 zerschnitten. Etwa 4 km östlich der Standorte der geplanten WEA sind zwischen Spiel und Güsten fünf WEA in Betrieb. Nordöstlich von Rödingen sind 18 WEA in Betrieb, die sich in einer Entfernung von minimal 8 km zu den Standorten der geplanten WEA befinden. Weitere WEA sind am Rand des Tagebaus Hambach in Betrieb (vgl. Karte 2). Etwa 1 km westlich der Standorte der geplanten WEA befindet sich ein ca. 30 m hoher Gittermast. 2 Rur-Inde-Tal Die Rurniederung verbreitet sich von der alten Festungs- und Residenzstadt Jülich bis nach Linnich auf maximal 5 km, wobei die beiderseitigen Terrassenkanten (Anstiege zur Hauptterrasse) markant hervortreten. Die eigentliche Niederung umfasst neben der breiten Flussaue noch die angrenzende Niederterrassenleiste. Als stark mäandrierender, heute überwiegend regulierter Fluss hat die Rur eine Reihe von Altarmen und Altwässern geschaffen. Einige kleinere Naturschutzgebiete südlich Floßdorf und südlich Barmen zeigen noch Reste der ehemaligen Schwarzerlen- und EschenbruchwaldGesellschaften. Vor dem Bau der großen Eifeltalsperren kam es im Indetal wie im Rurtal aufgrund der starken Wasserführung häufig zu weiten Überschwemmungen. Die Siedlungen liegen daher vornehmlich auf der höheren Terrassenkante entlang der westlichen Talseite. Die Einheit weist einen vergleichsweise hohen Anteil schutzwürdiger Biotope auf. 3 Jackerather Lössschwelle Die flachwelligen Höhen um 100 bis 120 m NN besitzen Lössmächtigkeiten zwischen 10 und 15 m, die sich über einer Ost-West verlaufenden Hauptterrassenscholle abgelagert haben. Nach Süden geht sie dagegen mit flachen Hängen ohne scharfe Grenze in die Rödinger Lössplatte (95 m NN) über. Eine gewisse Reliefierung erfährt das Gebiet durch eine Reihe von Trockentälern und abflusslosen Wannen, auf die sich die alten agrar-bäuerlichen Siedlungen konzentrieren, da sie hier den insgesamt tiefliegenden Grundwasserschichten näher sind. Bodentypologisch herrschen Parabraunerden (stellenweise schwach vergleyt) vor. An stark erosionsgefährdeten Kuppen- und Hanglagen (z. B. nordöstlich Titz) kommen auch Rendzinen und erodierte Parabraunerden vor. Die ursprünglich artenreichen Eichen-Hainbuchenwälder sind seit langem restlos dem Ackerbau gewichen. Vereinzelt treten schutzwürdige Biotope auf, wobei es sich oftmals um Obstwiesenreste ecoda Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds 4 handelt, die als Geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt sind. In der Einheit existiert ein kleinflächiges Naturschutzgebiet. Im Osten wird der Raum von der Autobahn A 44 zerschnitten. Im Westen sind zwischen Lövenich und Körrenzig neunzehn Windenergieanlagen in Betrieb. Im Osten der Raumeinheit sind nördlich von Titz zehn WEA im Bau bzw. in Betrieb. 4 Aldenhovener Platte Die Aldenhovener Platte gehört zum westlich der Rur gelegenen Teil der Jülicher Börde. Die großflächige Lössplatte fällt von 200 m ü. NN am Südwestrand auf rund 70 m ü. NN nach Norden bzw. Nordosten ab. Der Abfall zur Rur zeichnet sich mit stellenweise über 20 m hohen Steilrändern aus. Der ländlich-agrare Charakter der Landschaft der Jülicher Börde wird mehr oder weniger stark vom Braunkohleabbau sowie Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktur überprägt. In den letzen Jahren wurden zudem zahlreiche Windenergieanlagen errichtet (vgl. Karte 2). 5 Heinsberger Ruraue Die 3 bis 5 km breite Auenniederung (29 bis 54 m ü. NN) wird von der stark mäandrierenden Rur durchflossen. Die Ruraue ist durch zeitweilige Abflusshemmung und Rückstau, aufgrund einer verengten Aue vor der Rurtalmündung, von Natur aus stark vernässt und sumpfig, ohne dass es jedoch zur Bildung ausgedehnter Flachmoore gekommen wäre. Heute sorgen zahlreiche Gräben für einen regulierten Abfluss, so dass die Auenböden Grünland mit ausgedehnten Pappel- und vor allem Korbweidenkulturen tragen. Zum Teil erheben sich aus der feuchten Talebene flache trockene etwa 2 m höhere Inseln, die infolge des tieferen Grundwasserspiegels, der stärkeren Verlehmung und der Bodenbildung brauchbare Ackerböden tragen. In der Ruraue treten großflächig schutzwürdige Biotope auf. 6 Wassenberger Terrassenleiste Bei der Einheit handelt es sich um durchschnittlich 1 km breite, sanft geneigte Terrassenflächen. Sie steigen von der Ruraue (60 bis 32 m ü. NN in der Niederterrasse, 67 bis 47 m ü. NN in der Mittelterrasse) meist ohne ausgeprägten höheren Terrassenrand im Süden 10 m, im Norden 20 m nach Osten gegen die steileren Randhänge der angrenzenden Hauptterrassenebene an und sind durch zahlreiche Bäche mit schmalen Auen zerschnitten. Die Braunerden der Niederterrassenböden stellen guten Ackerboden dar. Die ursprüngliche Bedeckung bestand aus Eichen-Hainbuchenwald. Die Mittelterrassenflächen tragen einen ähnlichen, aber schwereren Boden aus Lösslehm. Die Terrassenleiste ist eine gegenüber der feuchten Aue bevorzugte Verkehrs- und Standortzone großer, geschlossener Siedlungen (u. a. Gewerbeflächen westlich Baal). Naturnahe Gehölzstrukturen, die sich weitgehend in Randbereichen der Einheit befinden, stellen schutzwürdige Biotope dar. ecoda Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds 5 7 Baaler Riedelland Die nach Westen um rund 30 m abfallende Randzone der Hauptterrassenebene ist durch kurze, aber tiefe, z. T. asymmetrische Täler und Trockenrinnen stark in schmale Riedel zerschnitten. Die geringmächtigere Lössauflagerung hat zur Bildung schotterlehmartig durchmischter, tiefgründiger, mittelschwerer, mäßig verarmter Braunerdeböden geführt mit verhältnismäßig starkem Weizen- und Zuckerrübenanbau. Sonst sind die Talhänge auch heute noch mit saurem Eichen-Birken- und Kiefernwald, die Talsohlen mit streckenweise bruchigem Auenwald bestanden. Die naturnahen Waldreste stellen schutzwürdige Biotope dar. Östlich an die Ortschaft Baal grenzt das Naturschutzgebiet Scherresbruch, Haberger Busch. Am westlichen Rand liegt Baal, im Osten befindet sich Lövenich. Der Raum wird von der B 57 sowie einer Bahntrasse zerschnitten. 8 Erkelenzer Lössplatte Es handelt sich um eine sehr flachwellige bis streckenweise ebene Hauptterrassenfläche, vorwiegend um 90 m ü. NN, die im Süden ganz flach zur Jackerather Lössschwelle ansteigt. Auf den fruchtbaren Lösslehm-Braunerdeböden ist überall an die Stelle der trockenen artenreichen Eichen- Hainbuchenwälder Ackerland mit ausgedehntem Weizen- und Zuckerrübenanbau getreten. Nur vereinzelt treten meist kleinflächig schützenswerte Bereiche auf (u. a. eine als Kulturdenkmal geschützte Grabenanlage sowie vereinzelt Hecken bzw. Feldgehölze). Westlich von Holzweiler sind zehn Windenergieanlagen in Betrieb. 9 Die Bürge Die Bürge grenzt südlich an die Rödinger Lössplatte. Das wie eine Insel inmitten der weiten Ackerfluren der Jülicher und Zülpicher Börde liegende Gebiet umfasste vor 150 Jahren noch eine Waldfläche von 12.000 ha und vor etwa 40 Jahren immerhin noch 4.500 ha. Heute erkennt man nur noch im Nordwesten und Südosten des ehemaligen Waldgebietes kleine bewaldete Ausläufer. Ein Großteil der Einheit wird vom Braunkohletagebau Hambach eingenommen. Am nordwestlichen Rand des Tagebaus befindet sich die rekultivierte Abraumhalde Sophienhöhe, die als Naherholungsgebiet genutzt wird. Westlich schließt sich das FFH-Gebiet bzw. Naturschutzgebiet „Lindenberger Wald“ an. Im Osten stellen die bewaldeten Flächen z. T. schutzwürdige Biotope dar. 10 Lössplatten der Zülpicher Börde Westlich und östlich an die Dürener Rurniederung (s.u.) grenzen Lössplatten der Zülpicher Börde an. Große Teile der Lössplatten sind aufgrund der guten Voraussetzungen für Ackerbau schon in vor- und frühgeschichtlicher Zeit gerodet worden. Im Untersuchungsraum liegt die Ortschaft Hambach.. Der Anteil schutzwürdiger Biotope ist sehr gering. Es handelt sich dabei um einzelne Hecken. ecoda Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds 6 11 Dürener Rurniederung Die westliche und östliche Begrenzung der Dürener Rurniederung wird durch deutliche Terrassenkanten markiert, an denen sich alte Dorf- und Einzelgehöftsiedlungen aufreihen. Die Niederung selbst weist mit der Rur und ihren Nebenbächen (u. a. den künstlichen Werksgräben bzw. Mühlenbächen) ein dichtes Gewässernetz und einen im Vergleich zu den Lössplatten hohen Grundwasserspiegel auf, auch wenn letzterer durch die Regulierungsmaßnamen auf etwa 3 bis 4 m abgesunken ist. Das heute vorherrschende Grünland und z. T. auch Ackerland würde ohne Eingriff des Menschen von Erlen-Eschenwaldungen (z. T. mit Bruchwaldcharakter) eingenommen. Im Bereich der Ruraue nehmen schutzwürdige Biotope größere Flächen ein. ecoda Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds 2.2 7 Bewertung Die Bewertung der landschaftlichen Qualitäten des Untersuchungsraums erfolgt auf der Grundlage der Methode nach NOHL (1993). Anhand der Kriterien ästhetischer Eigenwert, visuelle Verletzlichkeit und Schutzwürdigkeit werden den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem von NOHL (1993) vorgegebenen Bewertungsschlüssel Empfindlichkeitsstufen zugeordnet. Dabei werden die Kriterien Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt auf einer 10-stufigen Skala bewertet und unter doppelter Wichtung von Eigenartserhalt zu dem ästhetischen Eigenwert der Raumeinheit zusammengefasst. Landschaftsästhetische Vorbelastungen werden als die Naturnähe und den Eigenartserhalt vermindernd berücksichtigt. Die Kriterien Reliefierung, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ergeben die visuelle Verletzlichkeit jeder Raumeinheit. Die Sensitivität oder Empfindlichkeit der jeweiligen Raumeinheit wird unter Hinzuziehung der Schutzwürdigkeit aus dem ästhetischen Eigenwert und der visuellen Verletzlichkeit gebildet (vgl. Abbildung 2.1). Die Sensitivität als Ausdruck für die ästhetische Empfindlichkeit einer Landschaft gegenüber störenden Eingriffen ist umso ausgeprägter, je höher der ästhetische Eigenwert der Landschaft, je größer ihre visuelle Verletzlichkeit (wegen ihrer Einsehbarkeit) und je größer ihre Schutzwürdigkeit (aufgrund von Natur- und Denkmalschutzwerten) ist. Abbildung 2.1: Komponenten zur Bestimmung der Empfindlichkeit oder Sensitivität einer landschaftsästhetischen Raumeinheit (nach NOHL 1993) Die sich aus Schutzwürdigkeit, Verletzlichkeit und Eigenwert ergebende Empfindlichkeitsstufe einer Raumeinheit ist ein Kriterium zur Bewertung der Schwere der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens (vgl. Kapitel 3.2). Da NOHL (1993) keine Verbalisierung aller zehn Stufen vorgibt, werden im Rahmen der vorliegenden Landschaftsbildbewertung für die einzelnen Stufen die in Tabelle 2.2 angegebenen Ausdrücke verwendet. Gemäß NOHL (1993) sind Einheiten mit besonders hohen Empfindlichkeiten (9 und 10) als Tabuflächen für mastenartige Eingriffe zu betrachten. ecoda Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds Tabelle 2.2: 8 Verbalisierung der 10-stufigen Bewertungsskala (für die Kriterien Grobrelief, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte; bezogen auf die visuelle Verletzlichkeit ist der Wert gegenläufig, d. h. Stufe 10 entspricht z. B. einem sehr geringen Grobrelief und damit einer hohen visuellen Verletzlichkeit) Stufe Verbaler Ausdruck bzgl. Naturnähe, Vielfalt, Eigenart, Schutzwürdigkeit 1 sehr gering 2 gering bis sehr gering 3 gering 4 gering bis durchschnittlich 5 durchschnittlich 6 überdurchschnittlich 7 überdurchschnittlich bis hoch 8 hoch 9 hoch bis sehr hoch 10 sehr hoch Die Ergebnisse der Einzelbewertungen sind für die einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten in Tabelle 2.3 zusammengefasst. Es folgt eine kurze Erläuterung. 1 Rödinger Lössplatte Die Naturnähe des intensiv ackerbaulich genutzten Raums ist überwiegend gering. Flächen mit höherer Naturnähe treten allenfalls im Bereich des Malefinkbachs im Norden der Einheit auf. Der Raum kann als ausgeräumt und strukturarm bezeichnet werden. Die Eigenart der agrarisch geprägten Landschaft wurde in den letzten Jahrzehnten durch den Ausbau von Verkehrswegen und die Errichtung von Windenergieanlagen verändert. Aufgrund fehlender strukturierender Elemente ist die visuelle Verletzlichkeit der schwach reliefierten Landschaft hoch. Als schutzwürdige Elemente treten v. a. Obstwiesenreste an Hoflagen sowie als Kulturdenkmale geschützte Gutshöfe auf. Vor dem Hintergrund des geringen Flächenanteils schutzwürdiger Bereiche und der eingeschränkten Fernwirkung der Kulturdenkmäler wird die Schutzwürdigkeit der Landschaft (aufgrund von Denkmalschutzwerten) als gering eingestuft. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit. Natur- und ecoda Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds 9 2 Rur-Inde-Tal Die Naturnähe wird vor dem Hintergrund höherer Siedlungsflächenanteile insgesamt als durchschnittlich eingestuft. Unterschiedliche Nutzungen (Grünland, Acker, Wasserflächen) und gliedernde Gehölzstrukturen insbesondere im Norden führen zu einer überdurchschnittlichen Vielfalt. Die Eigenart der Einheit wurde in den letzten Jahrzehnten durch Ausweitung der Siedlungsflächen und Verkehrsinfrastruktur in durchschnittlichem Maße verändert. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch die höher gelegenen Terrassen sowie Gehölzstrukturen vermindert und wird als durchschnittlich eingestuft. Die Schutzwürdigkeit ist aufgrund der FFH- und Naturschutzgebiete, die vergleichsweise große Flächenanteile einnehmen, als überdurchschnittlich bis hoch zu bewerten. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine durchschnittliche landschaftsästhetische Empfindlichkeit. 3 Jackerather Lössschwelle Die Naturnähe des intensiv ackerbaulich genutzten Raums ist überwiegend gering. Flächen mit höherer Naturnähe stellen die kleinflächigen schutzwürdigen Biotope sowie das Naturschutzgebiet dar. Der Raum kann als ausgeräumt und strukturarm bezeichnet werden. Die Errichtung von Windenergieanlagen in den letzten Jahren hat zu einem Eigenartsverlust beigetragen. Aufgrund der schwach reliefierten Landschaft und fehlender strukturierender Elemente ist die visuelle Verletzlichkeit der Landschaft hoch. Als schutzwürdige Elemente treten neben einem Naturschutzgebiet Gehölzbestände an Hoflagen und einige Kulturdenkmale (u. a. Motte, Gutshöfe mit Grabenanlagen) auf. Vor dem Hintergrund des geringen Flächenanteils schutzwürdiger Bereiche und der eingeschränkten Fernwirkung der Kulturdenkmäler wird die Schutzwürdigkeit der Landschaft (aufgrund von Natur- und Denkmalschutzwerten) als sehr gering bis gering eingestuft. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit. 4 Aldenhovener Platte Die Naturnähe und die Vielfalt der Landschaft sind weitgehend gering (ausgeräumte, intensiv genutzte Ackerflächen, Siedlungsflächen, Braunkohletagebau). Durch die Überformung infolge der technischen Überprägung (Hochspannungsleitungen, Windenergieanlagen) wurde die Eigenart der Landschaft verändert. Insgesamt ergibt sich somit ein geringer ästhetischer Eigenwert. Aufgrund der schwach reliefierten Landschaft und geringem Anteil strukturierender Elemente ist die visuelle Verletzlichkeit der Landschaft hoch. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit. 5 Heinsberger Ruraue Der Raum ist bezüglich seiner Naturnähe und Eigenart überdurchschnittlich zu bewerten. Auch die Vielfalt an Strukturen und Nutzungen ist als überdurchschnittlich zu bezeichnen. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch Waldflächen herabgesetzt und ist als durchschnittlich zu bezeichnen. Die ecoda Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds 10 Schutzwürdigkeit ist in Anbetracht des hohen Anteils schutzwürdiger Biotope überdurchschnittlich bis hoch. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine überdurchschnittliche landschaftsästhetische Empfindlichkeit. 6 Wassenberger Terrassenleiste Die Naturnähe der von Siedlungs- und Ackerflächen geprägten Einheit wird als gering bewertet. Die Vielfalt an Nutzungen und Strukturen ist gering bis durchschnittlich. Durch Ausweitung von Siedlungsflächen (v. a. Gewerbegebiet Baal) und Verkehrsinfrastruktur hat der Raum in den letzten Jahren weiter an Eigenart verloren. Die visuelle Verletzlichkeit wird als durchschnittlich eingestuft. Die Schutzwürdigkeit ist gering bis sehr gering. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe bis sehr geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit. 7 Baaler Riedelland Die Naturnähe wird vor dem Hintergrund höherer Siedlungsflächenanteile insgesamt als durchschnittlich eingestuft. Die Vielfalt an Nutzungen (Grünland, Acker, Wald) und gliedernden Gehölzstrukturen ist durchschnittlich. Die Eigenart der Einheit wurde in den letzten Jahrzehnten durch Ausweitung der Siedlungsflächen und Verkehrsinfrastrukturen in durchschnittlichem Maße verändert. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch die höher gelegenen Terrassen sowie Gehölzstrukturen vermindert und wird als durchschnittlich eingestuft. Auch der Anteil schutzwürdiger Bereiche wird als durchschnittlich bewertet. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe bis durchschnittliche landschaftsästhetische Empfindlichkeit. 8 Erkelenzer Lössplatte Die Naturnähe und die Vielfalt sind in Anbetracht der vorherrschenden intensiven Landwirtschaft und fehlender Strukturelemente als gering zu bewerten. Die ästhetische Raumeinheit ist von Ackerbaulandschaft und Siedlungen geprägt. Durch die Errichtung von Windenergieanlagen ergeben sich Eigenartsverluste. Die visuelle Verletzlichkeit der teils ebenen Landschaft ist aufgrund weitgehend fehlender Gehölzstrukturen hoch. Die Schutzwürdigkeit ist gering bis sehr gering. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit. 9 Die Bürge Der hier betroffene Raum ist einerseits von dem Abbaugebiet „Hambach“ und andererseits von der Sophienhöhe und z. T. naturnaher Waldflächen geprägt. Die Eigenart und Naturnähe der Waldreste ist als überdurchschnittlich bis hoch zu bewerten. Die Naturnähe und Eigenart des übrigen Raumes ist hingegen gering bis sehr gering. In der Gesamtbetrachtung werden Naturnähe und Eigenart der ecoda Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds 11 Stufe 4 zugeordnet. Die visuelle Verletzlichkeit ist aufgrund der Waldflächen und des großflächigen Tagebaugebietes verringert. Im westlichen Bereich sind FFH-Gebiete und das Naturschutzgebiet „Lindenberger Wald“ ausgewiesen. Aufgrund des geringen Flächenanteils wird die Schutzwürdigkeit in der Gesamtbetrachtung der Stufe 4 zugeordnet. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe bis sehr geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit. 10 Lössplatten der Zülpicher Börde Die Naturnähe und die Vielfalt der durch Ackerbau geprägten Landschaft werden als gering eingestuft. Der Eigenartserhalt ist gering bis durchschnittlich. Aufgrund des geringen Anteils von Gehölzstrukturen ist die visuelle Verletzlichkeit hoch. Die Schutzwürdigkeit ist weitgehend gering. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe bis durchschnittliche landschaftsästhetische Empfindlichkeit. 11 Dürener Rurniederung Die Naturnähe und die Eigenart werden durchschnittlich eingestuft. Die Vielfalt wird angesichts der Gewässer, die von Gehölzen begleitet werden, sowie des höheren Grünlandanteils als überdurchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit der flachen Landschaft wird durch Gehölzstrukturen verringert und wird insgesamt als überdurchschnittlich eingestuft. Die Schutzwürdigkeit wird angesichts des hohen Anteils schutzwürdiger Biotope als überdurchschnittlich bewertet. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine durchschnittliche landschaftsästhetische Empfindlichkeit. ecoda Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds Ru r-In d e -Tal Jacke rath e r Lö sssch we lle Ald e n h o ve n e r P latte H e in sb e rg e r Ru rau e Wasse n b e rg e r Te rrasse n le iste Baale r Rid e rllan d E rke le n ze r Lö ssp latte D ie Bü rg e Lö ssp latte n d e r Zü lp ich e r b ö rd e D ü re n e r Ru rn ie d e ru n g Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten Rö d in g e r Lö ssp latte Tabelle 2.3: 12 Naturnähe 3 5 3 3 6 3 5 3 4 3 5 Vielfalt 3 6 2 3 6 4 5 2 5 3 6 Eigenart 3 5 3 3 6 2 5 3 4 5 5 Ästh e tisch e r E ig e n we rt 12 21 11 12 24 11 20 11 17 16 21 Stu fe 2 5 2 2 6 2 4 2 3 3 5 Grobrelief 8 7 8 8 7 6 7 9 4 9 7 Strukturvielfalt 8 4 8 7 4 4 5 8 4 8 5 Vegetationsdichte 8 4 8 9 4 6 4 8 4 8 5 V isu e lle V e rle tzlich ke it 24 15 24 24 15 16 16 25 12 25 17 Stu fe 8 5 8 8 5 5 5 8 3 8 6 Sch u tzwü rd ig ke it 3 7 2 3 7 2 5 2 4 3 6 E m p fin d lich ke it 15 22 14 15 24 11 18 14 13 17 22 Stu fe 3 5 3 3 6 2 4 3 2 4 5 Fazit Die geplante Windkraftkonzentrationszone bzw. die Standorte der geplanten WEA befinden sich in einem Raum, der aufgrund seines geringen ästhetischen Eigenwerts und geringer Schutzwürdigkeit eine geringe Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen aufweist. Insgesamt wird für ca. 80 % des Untersuchungsraums die Empfindlichkeit als gering eingestuft. Als Raumeinheiten mit überdurchschnittlicher bis hoher Schutzwürdigkeit sind das Rur-Inde-Tal sowie die sich nördlich anschließende Heinsberger Ruraue zu nennen, die zusammen etwa 16 % des Untersuchungsrums umfassen. Die visuelle Verletzlichkeit wird in diesen Raumeinheiten durch den relativ hohen Anteil an Gehölzstrukturen herabgesetzt, so dass diese Einheiten keine hohe Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen aufweisen. ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 3 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 3.1 Prognose der Auswirkungen 13 Wirkpotenzial Als Bauwerke mit technisch-künstlichem Charakter gehen von WEA wegen ihrer Größe, Gestalt und Rotorbewegung großräumige visuelle Wirkungen aus, die das Erscheinungsbild einer Landschaft verändern und diese bei großer Anzahl und Verdichtung dominieren und prägen können. Für die geplanten WEA besteht im Hinblick auf die Flugsicherheit eine Pflicht zur Kennzeichnung durch rote Markierungen an den Rotorblättern, Mast und Gondel (Tageskennzeichnung) sowie rotes Blinklicht an der Turmspitze sowie am Turm (Nachtkennzeichnung). Die Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine moderne Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa 30 km (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Entfernung das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner wird und die optische Eindrucksstärke daher rasch abnimmt. Laut WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001) kann sich bei Windparks der zu betrachtende Raum auf einen Umkreis von 5 km beschränken. Nach NOHL (1993) ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer Entfernung von mehr als 10 km i. d. R nicht mehr landschaftsprägend. Neben den visuellen Reizen gehen von Windenergieanlagen auch akustische Reize aus, die das Landschaftsempfinden beeinträchtigen können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen. Ferner treten durch den Motor bzw. das Getriebe von Windenergieanlagen weitere Schallemissionen auf. In einer Entfernung von 1.000 m können negative Auswirkungen durch Schallemissionen in der Regel ausgeschlossen werden (Empfehlung des Abstandes zur Wohnbebauung in einigen Bundesländern, vgl. DNR 2012). Im von der Sonne abgewandten Bereich verursachen die Rotorblätter den sog. Schattenwurf. In einer Entfernung von 1.300 m können negative Auswirkungen durch Schattenwurf in der Regel ausgeschlossen werden (vgl. FREUND 1999). Die Auswirkungen bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden in separaten Gutachten im Genehmigungsverfahren prognostiziert und werden im vorliegenden Gutachten nicht weiter berücksichtigt. Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen aufgrund des beschriebenen Wirkpotenzials unvermeidbar. ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 14 Räumliches Ausmaß der visuellen Auswirkungen Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA prognostiziert. Nach derzeitigem Planungsstand wurde hierbei von der Errichtung und dem Betrieb von fünf WEA des Typs REpower 3.2M 114 mit einer Gesamthöhe von jeweils 200 m ausgegangen. Die Vorgehensweise zur rechnergestützten Ermittlung von visuellen Einwirkungsbereichen (Sichtbereichen) wird in Anhang II beschrieben. Die wesentlichen Ergebnisse werden im Folgenden kurz dargestellt. In dem untersuchten Raum (Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten) werden auf einer Fläche von rund 18.600 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen (vgl. Tabelle 3.1). Dies entspricht etwa 54 % des untersuchten Raums. Etwa 89 % der Sichtbereiche zu den geplanten WEA entfallen auf Raumeinheiten, die aufgrund ihres geringen ästhetischen Eigenwerts und geringer Schutzwürdigkeit eine geringe Empfindlichkeit gegenüber störenden Eingriffen aufweisen (v. a. die Raumeinheiten Rödinger Lössplatte, Jackerather Lössschwelle und Aldenhovener Platte). Für die Raumeinheit Heinsberger Ruraue, deren Empfindlichkeit als überdurchschnittlich eingestuft wird, ergeben sich nur sehr kleinflächig Bereiche mit Sichtbeziehungen zur den geplanten WEA, die sich zudem in einer Entfernung von mehr als 8 km befinden (vgl. Karte 2 im Anhang). Tabelle 3.1: Größe der visuellen Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen (WEA) in den einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten Lan d sch aftsästh e tisch e Rau m e in h e it V isu e lle E in wirku n g sb e re ich e d e r g e p lan te n WE A (h a) Rödinger Lössplatte 5.734,50 Rur-Inde-Tal 1.367,94 Jackerather Lössschwelle 5.169,94 Aldenhovener Platte 4.967,20 Heinsberger Ruraue 58,64 Wassenberger Terrassenleiste 16,98 Baaler Riedelland 216,04 Erkelenzer Lössplatte 600,71 Die Bürge 142,65 Lössplatten der Zülpicher Börde Dürener Rurniederung 189,76 136,22 Summe 18.600,57 ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 3.2 15 Bewertung Das Potenzial für das Landschafts- und Naturerleben des Untersuchungsraums wird überwiegend als gering bewertet (geringer ästhetischer Eigenwert sowie geringe Schutzwürdigkeit). In den Raumeinheiten Rödinger Lössplatte, Jackerather Lössschwelle und Aldenhovener Platte mit den größten Anteilen von Bereichen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA sind bereits zahlreiche WEA in Betrieb (vgl. Karte 2 im Anhang). Mit wachsender Entfernung eines Betrachters zu den geplanten WEA werden diese gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden WEA zunehmend in den Hintergrund treten. Eine überdurchschnittliche Bedeutung für das Landschaftsbild kann der landschaftsästhetischen Raumeinheit Heinsberger Ruraue zugesprochen werden (überdurchschnittlicher ästhetischer Eigenwert sowie überdurchschnittliche bis hohe Schutzwürdigkeit, vgl. Kapitel 2.2). Aufgrund der Entfernung kann ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben zu schweren negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild in der Heinsberger Ruraue führen wird. Eine relevante Veränderung der Eigenart der Landschaft ergibt sich lediglich im Entfernungsbereich bis ca. 1,5 km (Wirkzonen I und II nach NOHL 1993, vgl. Kapitel 4). Im Fernbereich (1,5 bis 10 km Entfernung) wirken sich die geplanten WEA nicht in starkem Maße auf die Landschaft aus. Im unmittelbaren Umfeld der geplanten WEA wird durch die WEA samt ihren Nebenanlagen (Kranstellflächen) zudem die Naturnähe herabgesetzt. ecoda Vermeidung, Verminderung und Kompensation 4 Vermeidung, Verminderung und Kompensation 4.1 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung 16 Hinsichtlich der technischen Ausführung eines Windenergieprojekts nennt BREUER (2001) mehrere Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verringerung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds: - Aufstellung möglichst nicht in Reihe, sondern flächenhaft konzentriert - Verwendung dreiflügliger Rotoren - Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe oder einer Windfarm hinsichtlich Höhe, Typ, Laufrichtung und -geschwindigkeit - Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungszahl - angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener und leuchtender Farben - energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmen mittels Erdkabel - Konzentration von Nebenanlagen - Verwendung einer speziellen Beschichtung der Rotorflügel zur Vermeidung von Disko-Effekten (Licht-Reflexionen) 4.2 Kompensationsumfang In der Regel sind die Voraussetzungen für eine landschaftsgerechte Wiederherstellung sowie für eine landschaftsgerechte Neugestaltung nicht erfüllt, so dass der Eingriff in das Landschaftsbild meist nicht ausgeglichen werden kann (BREUER 2001). Daher sind die nicht zu vermeidenden erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung zu ersetzen. Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen erfolgt in Nordrhein-Westfalen üblicherweise nach dem von NOHL (1993) vorgeschlagenen Verfahren. Dabei wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Das Verfahren wird in Anhang III beschrieben. Es folgen eine Darstellung der Ergebnisse der Kompensationsflächenermittlung sowie Erläuterungen zur Vorgehensweise. ecoda Vermeidung, Verminderung und Kompensation 17 Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche nach folgender Formel berechnen: KT = F * e * b * w mit : K= Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone F= Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 2 und 3) Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 4 bis 11) Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Anhang III, Schritt 12) T e= b= w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 13) Die Einwirkungsbereiche (F) wurden für die Raumeinheiten bzw. Wirkzonen in Kapitel 3.1 ermittelt. Der Erheblichkeitsfaktor (e) leitet sich aus der Eingriffsintensität und der Empfindlichkeit einer Raumeinheit ab. Die Eingriffsintensität ergibt sich aus der Differenz des ästhetischen Eigenwerts einer Raumeinheit vor und nach Durchführung des Vorhabens. Die Empfindlichkeit resultiert aus der Bewertung der Einzelkriterien Naturnähe, Vielfalt und Eigenart (vgl. Kapitel 2.2). Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird pauschal mit 0,1 angesetzt. Für Vorbelastungen durch die zahlreichen bestehenden Windenergieanlagen im Untersuchungsraum wird in Anlehnung an das Verfahren von NOHL (1993) ein reduzierter Wahrnehmungsfaktor angesetzt. Aus dem Produkt der einzelnen Faktoren ergibt sich die Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone. Der Gesamtumfang der erforderlichen Kompensationsfläche ergibt sich durch die Summation der einzelnen Teil-Kompensationsflächen (KT). Die mit dem „[...] formalisierten Verfahrensansatz ermittelte Kompensationsfläche (s. o.) wird als ausreichend für durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen angesehen. Können nun an einem vorgesehenen Standort Maßnahmen mit einem erkennbar höheren ästhetischen Funktionswert zur Anwendung kommen, lässt sich der ermittelte Kompensationsumfang verringern; bei Maßnahmen mit geringerem ästhetischen Funktionswert kann der Kompensationsflächenumfang vergrößert werden.“ (NOHL 1993, S. 68). Die Kompensationsteilflächen der einzelnen ästhetischen Raumeinheiten sowie die Gesamtkompensationsfläche sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Bewertungsfaktoren und den tatsächlichen Einwirkungsbereichen in Tabelle 4.1 dargestellt. Die detaillierte Bewertung ist der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Für die fünf von der BMR energy solutions GmbH geplanten WEA ergibt sich eine Gesamtkompensationsfläche von 5,519 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 1,104 ha. ecoda Vermeidung, Verminderung und Kompensation Tabelle 4.1: Bewertungsfaktoren Raumeinheiten Ästh e tisch e Rau m e in h e ite n Rödinger Lössplatte und Wirkzo n e 18 Kompensationsteilflächen F (h a) in den ästhetischen e w b K (h a) I 59,992 0,1 0,30 0,1 0,180 " II 925,494 0,1 0,15 0,1 1,388 " III 4.749,010 0,1 0,02 0,1 0,950 II 23,186 0,2 0,15 0,1 0,070 III 1.344,755 0,2 0,02 0,1 0,538 Jackerather Lössschwelle III 5.169,935 0,1 0,02 0,1 1,034 Aldenhovener Platte III 4.967,201 0,1 0,02 0,1 0,993 Heinsberger Ruraue III 58,638 0,3 0,02 0,1 0,035 Wassenberger Terrassenleiste III 16,979 0,1 0,02 0,1 0,003 Baaler Riedelland III 216,037 0,2 0,02 0,1 0,086 Erkelenzer Lössplatte III 600,711 0,1 0,02 0,1 0,120 Die Bürge III 142,652 0,1 0,02 0,1 0,029 Lössplatten der Zülpicher Börde III 189,757 0,1 0,02 0,1 0,038 Dürener Ruhrniederung III 136,220 0,2 0,02 0,1 0,054 Rur-Inde-Tal " G e sam tko m p e n satio n sfläch e fü r d ie fü n f g e p lan te n WE A 5 ,5 1 9 hierbei bedeuten: K F e b w Kges1 = = = = = = für eine Raumeinheit ermittelte Kompensationsteilfläche Bereiche mit Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA in einer Raumeinheit Erheblichkeitsfaktor der zugehörigen Raumeinheit Kompensationsflächenfaktor Wahrnehmungskoeffizient der zugehörigen Wirkzone ermittelte Gesamtkompensationsfläche ecoda Zusammenfassung 5 19 Zusammenfassung Die BMR energy solution GmbH plant im Bereich der Potenzialfläche Boslar, die im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Linnich als Windkraftkonzentrationszone ausgewiesen werden soll, die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) des Typs REpower 3.2M 114 mit einem Rotordurchmesser von 114 m und einer Nabenhöhe von 143 m (200 m Gesamthöhe). Im Rahmen der vorliegenden Eingriffsermittlung werden das Schutzgut Landschaft sowie die zu erwartenden Auswirkungen der fünf geplanten WEA dargestellt und bewertet. Der Kompensationsbedarf für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch die fünf geplanten WEA wird in Anlehnung an das Verfahren von Nohl (1993) ermittelt. Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz. Das Landschaftsbild wurde im Umkreis von 10 km um die geplanten WEA nach der Methode von NOHL (1993) bewertet, wobei der untersuchte Raum in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt wurde. Die geplante Windkraftkonzentrationszone bzw. die Standorte der geplanten WEA befinden sich in einem Raum, der aufgrund seines geringen ästhetischen Eigenwerts und geringer Schutzwürdigkeit eine geringe Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen aufweist. Insgesamt wird für ca. 80 % des Untersuchungsraums die Empfindlichkeit als gering eingestuft. Als Raumeinheiten mit überdurchschnittlicher Schutzwürdigkeit ist das Rur-Inde-Tal sowie die sich nördlich anschließende Heinsberger Ruraue zu nennen, die zusammen etwa 16 % des Untersuchungsrums umfassen. Die visuelle Verletzlichkeit wird in diesen Raumeinheiten durch den relativ hohen Anteil an Gehölzstrukturen herabgesetzt, so dass diese Einheiten keine hohe Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen aufweisen Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA prognostiziert. Nach derzeitigem Planungsstand wurde hierbei von der Errichtung und dem Betrieb von fünf WEA des Typs REpower 3.2M 114 mit einer Gesamthöhe von jeweils 200 m ausgegangen. In dem untersuchten Raum (Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA) werden auf einer Fläche von rund 18.600 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen. Dies entspricht etwa 54 % des untersuchten Raums. In den Raumeinheiten Raumeinheiten Rödinger Lössplatte, Jackerather Lössschwelle und Aldenhovener Platte mit den größten Anteilen von Bereichen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA sind bereits zahlreiche WEA in Betrieb. Mit wachsender Entfernung eines Betrachters zu den geplanten WEA werden diese gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden WEA zunehmend in den Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung kann ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben zu schweren negativen Auswirkungen auf das ecoda Zusammenfassung 20 Landschaftsbild in der Heinsberger Ruraue, der eine überdurchschnittliche Bedeutung für das Landschaftsbild zugesprochen wird, führen wird. Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen erfolgt in Nordrhein-Westfalen üblicherweise nach dem von NOHL (1993) vorgeschlagenen Verfahren. Dabei wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Für die fünf von der BMR energy solutions GmbH geplanten WEA ergibt sich eine Gesamtkompensationsfläche von 5,519 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 1,104 ha. ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dortmund, 19. April 2013 ________________________ Dipl.-Geogr. Stefan Wernitz Literaturverzeichnis BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. Naturschutz und Landschaftsplanung 33(8): 237-245. DACHVERBAND DER DEUTSCHEN NATUR- UND UMWELTSCHUTZVERBÄNDE (DNR) e. V. (2012): Grundlagenarbeit für eine Informationskampagne "Umwelt- und naturverträgliche Windenergienutzung in Deutschland (onshore) ” – Analyseteil. Lehrte. FREUND, H. D.(1999): Die Reichweite des Schattenwurfs von Windkraftanlagen, Untersuchung an der FH Kiel. Umweltforschungsdatenbank UFORDAT. GLÄSSER, E.. (1978): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/ 123 Köln-Aachen. Geographische Landesaufnahme 1 : 200.000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Selbstverlag – Bonn-Bad Godesberg. NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe. Gutachten im Auftrag des MURL-NRW. München. 65 S. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001): Windenergienutzung. Technik, Planung und Genehmigung. Stuttgart. Internetquellen BEZIRKSREGIERUNG KÖLN - ABTEILUNG GEOBASIS.NRW (2012): Topographisches Informationsmanagement. URL: http://www.tim-online.nrw.de LANDESANSTALT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV 2012): Infosysteme und Datenbanken. http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm Anhang I Karte 1: Abgrenzung der Potenzialfläche Boslar sowie Lage der Standorte der geplanten Windenergieanlagen Karte 2: Einwirkungsbereiche der im Bereich der Potenzialfläche Boslar geplanten Windenergieanlagen