Daten
Kommune
Jülich
Größe
751 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3.3.2 zur Vorlagen-Nr.: 26 / 2014
Einleitung
1
1
Einleitung
1.1
Anlass und Aufgabenstellung
Die BMR energy solution GmbH plant im Bereich der Potenzialfläche Boslar, die im Rahmen der
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Linnich als Windkraftkonzentrationszone ausgewiesen
werden soll, die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) des Typs REpower
3.2M 114 mit einem Rotordurchmesser von 114 m und einer Nabenhöhe von 143 m (200 m
Gesamthöhe).
Im Rahmen der vorliegenden Eingriffsermittlung werden das Schutzgut Landschaft sowie die zu
erwartenden
Auswirkungen
der
fünf
geplanten
WEA
dargestellt
und
bewertet.
Der
Kompensationsbedarf für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch die fünf geplanten WEA
wird in Anlehnung an das Verfahren von Nohl (1993) ermittelt.
Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz.
1.2
Untersuchungsrahmen
Für die Abgrenzung des Untersuchungsraums zur Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf das
Landschaftsbild ist die Entfernung maßgebend, bis zu welcher WEA wahrgenommen werden können.
Die Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine moderne Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa
30 km (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit
zunehmender Entfernung das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner wird und die optische
Eindrucksstärke daher rasch abnimmt. Nach NOHL (1993) ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer
Entfernung von mehr als 10 km i. d. R nicht mehr landschaftsprägend. Vor diesem Hintergrund
umfasst der betrachtete Untersuchungsraum den Umkreis von 10 km um die fünf geplanten
Windenergieanlagen im Bereich der Potenzialfläche Boslar.
ecoda
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds
2
2
Bewertung des Landschaftsbilds
Der Untersuchungsraum im Umkreis von 10 km um die Windfarm ist größtenteils der naturräumlichen
Haupteinheit Jülicher Börde in der Großlandschaft Niederrheinische Bucht zuzuordnen. Die Standorte
der geplanten WEA befinden sich in der naturräumlichen Untereinheit Rödinger Lössplatte, die zum
östlich der Rur gelegenen Teil der Jülicher Börde gehört.
Die weitgehend ebene Bördelandschaft wird aufgrund der fruchtbaren Böden von je her
landwirtschaftlich genutzt, wobei die Intensivierung zu einer ausgeräumten Agrarlandschaft geführt
hat. Die Landschaft wurde in den letzten Jahrzehnten durch den Braunkohleabbau und die
Energiebereitstellung überprägt. Zudem haben Flächen für Siedlungen und Verkehr mehr und mehr
Raum in Anspruch genommen. Im Untersuchungsraum befinden sich die Tagebaugebiete Inden und
Hambach.
Zur differenzierten Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds wurde der Untersuchungsraum
in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt (vgl. Tabelle 2.1 und Karte 2 im Anhang), die
nachfolgend beschrieben und in Anlehnung an das Verfahren von NOHL (1993) bewertet werden. Die
Einteilung der Raumeinheiten orientiert sich an der Naturräumlichen Gliederung Deutschlands (GLÄSSER
1978). Durch die Einteilung ergeben sich Räume, die hinsichtlich ihrer naturräumlichen Ausprägungen
und des Landschaftsbilds relativ homogen sind.
Tabelle 2.1:
Landschaftsästhetische Raumeinheiten im Untersuchungsraum (UR) im Umkreis von
10 km um die Standorte der bestehenden und geplanten WEA
Lan d sch aftsästh e tisch e
Rau m e in h e it
F läch e im UR (h a) An te il am UR
Rödinger Loessplatte
8.431,96
24,50%
Rur-Inde-Tal
5.015,89
14,6%
Jackerather Loessschwelle
6.858,62
19,9%
Aldenhovener Platte
8.840,06
25,7%
Heinsberger Ruraue
442,84
1,3%
Wassenberger Terrassenleiste
272,22
0,8%
Baaler Riedelland
743,58
2,2%
Erkelenzer Lössplatte
1.335,32
3,9%
Die Bürge
1.562,47
4,5%
477,01
432,52
1,4%
1,3%
Lössplatten der Zülpicher Börde
Dürener Rurniederung
Summe
34.412,50
ecoda
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds
2.1
3
Beschreibung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten
1 Rödinger Lössplatte
Die insgesamt schwach reliefierte Landschaft der Rödinger Lössplatte dacht sich von Westen nach
Osten von etwa 90 m auf etwa 80 m ü. NN ab. Aufgrund der ertragreichen Böden herrscht intensiver
Ackerbau vor. Die Ortschaften weisen teils zahlreiche historische, für die Region typische
Backsteingebäude auf. Vereinzelt treten schutzwürdige Biotope auf, wobei es sich oftmals um
Obstwiesenreste handelt, die als Geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt sind.
Der Raum wird von den Fernverkehrsstraßen A 44 und B 55 zerschnitten. Etwa 4 km östlich der
Standorte der geplanten WEA sind zwischen Spiel und Güsten fünf WEA in Betrieb. Nordöstlich von
Rödingen sind 18 WEA in Betrieb, die sich in einer Entfernung von minimal 8 km zu den Standorten
der geplanten WEA befinden. Weitere WEA sind am Rand des Tagebaus Hambach in Betrieb (vgl. Karte
2). Etwa 1 km westlich der Standorte der geplanten WEA befindet sich ein ca. 30 m hoher Gittermast.
2 Rur-Inde-Tal
Die Rurniederung verbreitet sich von der alten Festungs- und Residenzstadt Jülich bis nach Linnich auf
maximal 5 km, wobei die beiderseitigen Terrassenkanten (Anstiege zur Hauptterrasse) markant
hervortreten. Die eigentliche Niederung umfasst neben der breiten Flussaue noch die angrenzende
Niederterrassenleiste. Als stark mäandrierender, heute überwiegend regulierter Fluss hat die Rur eine
Reihe von Altarmen und Altwässern geschaffen. Einige kleinere Naturschutzgebiete südlich Floßdorf
und südlich Barmen zeigen noch Reste der ehemaligen Schwarzerlen- und EschenbruchwaldGesellschaften. Vor dem Bau der großen Eifeltalsperren kam es im Indetal wie im Rurtal aufgrund der
starken Wasserführung häufig zu weiten Überschwemmungen. Die Siedlungen liegen daher
vornehmlich auf der höheren Terrassenkante entlang der westlichen Talseite. Die Einheit weist einen
vergleichsweise hohen Anteil schutzwürdiger Biotope auf.
3 Jackerather Lössschwelle
Die flachwelligen Höhen um 100 bis 120 m NN besitzen Lössmächtigkeiten zwischen 10 und 15 m,
die sich über einer Ost-West verlaufenden Hauptterrassenscholle abgelagert haben. Nach Süden geht
sie dagegen mit flachen Hängen ohne scharfe Grenze in die Rödinger Lössplatte (95 m NN) über.
Eine gewisse Reliefierung erfährt das Gebiet durch eine Reihe von Trockentälern und abflusslosen
Wannen, auf die sich die alten agrar-bäuerlichen Siedlungen konzentrieren, da sie hier den insgesamt
tiefliegenden Grundwasserschichten näher sind. Bodentypologisch herrschen Parabraunerden
(stellenweise schwach vergleyt) vor. An stark erosionsgefährdeten Kuppen- und Hanglagen (z. B.
nordöstlich Titz) kommen auch Rendzinen und erodierte Parabraunerden vor.
Die ursprünglich artenreichen Eichen-Hainbuchenwälder sind seit langem restlos dem Ackerbau
gewichen. Vereinzelt treten schutzwürdige Biotope auf, wobei es sich oftmals um Obstwiesenreste
ecoda
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds
4
handelt, die als Geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt sind. In der Einheit existiert ein
kleinflächiges Naturschutzgebiet.
Im Osten wird der Raum von der Autobahn A 44 zerschnitten. Im Westen sind zwischen Lövenich und
Körrenzig neunzehn Windenergieanlagen in Betrieb. Im Osten der Raumeinheit sind nördlich von Titz
zehn WEA im Bau bzw. in Betrieb.
4 Aldenhovener Platte
Die Aldenhovener Platte gehört zum westlich der Rur gelegenen Teil der Jülicher Börde. Die
großflächige Lössplatte fällt von 200 m ü. NN am Südwestrand auf rund 70 m ü. NN nach Norden
bzw. Nordosten ab. Der Abfall zur Rur zeichnet sich mit stellenweise über 20 m hohen Steilrändern
aus. Der ländlich-agrare Charakter der Landschaft der Jülicher Börde wird mehr oder weniger stark
vom Braunkohleabbau sowie Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktur überprägt. In den letzen Jahren
wurden zudem zahlreiche Windenergieanlagen errichtet (vgl. Karte 2).
5 Heinsberger Ruraue
Die 3 bis 5 km breite Auenniederung (29 bis 54 m ü. NN) wird von der stark mäandrierenden Rur
durchflossen. Die Ruraue ist durch zeitweilige Abflusshemmung und Rückstau, aufgrund einer
verengten Aue vor der Rurtalmündung, von Natur aus stark vernässt und sumpfig, ohne dass es
jedoch zur Bildung ausgedehnter Flachmoore gekommen wäre. Heute sorgen zahlreiche Gräben für
einen regulierten Abfluss, so dass die Auenböden Grünland mit ausgedehnten Pappel- und vor allem
Korbweidenkulturen tragen. Zum Teil erheben sich aus der feuchten Talebene flache trockene etwa
2 m höhere Inseln, die infolge des tieferen Grundwasserspiegels, der stärkeren Verlehmung und der
Bodenbildung brauchbare Ackerböden tragen. In der Ruraue treten großflächig schutzwürdige Biotope
auf.
6 Wassenberger Terrassenleiste
Bei der Einheit handelt es sich um durchschnittlich 1 km breite, sanft geneigte Terrassenflächen. Sie
steigen von der Ruraue (60 bis 32 m ü. NN in der Niederterrasse, 67 bis 47 m ü. NN in der
Mittelterrasse) meist ohne ausgeprägten höheren Terrassenrand im Süden 10 m, im Norden 20 m
nach Osten gegen die steileren Randhänge der angrenzenden Hauptterrassenebene an und sind durch
zahlreiche Bäche mit schmalen Auen zerschnitten. Die Braunerden der Niederterrassenböden stellen
guten Ackerboden dar. Die ursprüngliche Bedeckung bestand aus Eichen-Hainbuchenwald. Die
Mittelterrassenflächen tragen einen ähnlichen, aber schwereren Boden aus Lösslehm.
Die Terrassenleiste ist eine gegenüber der feuchten Aue bevorzugte Verkehrs- und Standortzone
großer, geschlossener Siedlungen (u. a. Gewerbeflächen westlich Baal). Naturnahe Gehölzstrukturen,
die sich weitgehend in Randbereichen der Einheit befinden, stellen schutzwürdige Biotope dar.
ecoda
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds
5
7 Baaler Riedelland
Die nach Westen um rund 30 m abfallende Randzone der Hauptterrassenebene ist durch kurze, aber
tiefe, z. T. asymmetrische Täler und Trockenrinnen stark in schmale Riedel zerschnitten. Die
geringmächtigere Lössauflagerung hat zur Bildung schotterlehmartig durchmischter, tiefgründiger,
mittelschwerer, mäßig verarmter Braunerdeböden geführt mit verhältnismäßig starkem Weizen- und
Zuckerrübenanbau. Sonst sind die Talhänge auch heute noch mit saurem Eichen-Birken- und
Kiefernwald, die Talsohlen mit streckenweise bruchigem Auenwald bestanden. Die naturnahen
Waldreste stellen schutzwürdige Biotope dar. Östlich an die Ortschaft Baal grenzt das
Naturschutzgebiet Scherresbruch, Haberger Busch.
Am westlichen Rand liegt Baal, im Osten befindet sich Lövenich. Der Raum wird von der B 57 sowie
einer Bahntrasse zerschnitten.
8 Erkelenzer Lössplatte
Es handelt sich um eine sehr flachwellige bis streckenweise ebene Hauptterrassenfläche, vorwiegend
um 90 m ü. NN, die im Süden ganz flach zur Jackerather Lössschwelle ansteigt. Auf den fruchtbaren
Lösslehm-Braunerdeböden
ist
überall
an
die
Stelle
der
trockenen
artenreichen
Eichen-
Hainbuchenwälder Ackerland mit ausgedehntem Weizen- und Zuckerrübenanbau getreten. Nur
vereinzelt treten meist kleinflächig schützenswerte Bereiche auf (u. a. eine als Kulturdenkmal
geschützte Grabenanlage sowie vereinzelt Hecken bzw. Feldgehölze).
Westlich von Holzweiler sind zehn Windenergieanlagen in Betrieb.
9 Die Bürge
Die Bürge grenzt südlich an die Rödinger Lössplatte. Das wie eine Insel inmitten der weiten
Ackerfluren der Jülicher und Zülpicher Börde liegende Gebiet umfasste vor 150 Jahren noch eine
Waldfläche von 12.000 ha und vor etwa 40 Jahren immerhin noch 4.500 ha. Heute erkennt man nur
noch im Nordwesten und Südosten des ehemaligen Waldgebietes kleine bewaldete Ausläufer. Ein
Großteil der Einheit wird vom Braunkohletagebau Hambach eingenommen. Am nordwestlichen Rand
des Tagebaus befindet sich die rekultivierte Abraumhalde Sophienhöhe, die als Naherholungsgebiet
genutzt wird. Westlich schließt sich das FFH-Gebiet bzw. Naturschutzgebiet „Lindenberger Wald“ an.
Im Osten stellen die bewaldeten Flächen z. T. schutzwürdige Biotope dar.
10 Lössplatten der Zülpicher Börde
Westlich und östlich an die Dürener Rurniederung (s.u.) grenzen Lössplatten der Zülpicher Börde an.
Große Teile der Lössplatten sind aufgrund der guten Voraussetzungen für Ackerbau schon in vor- und
frühgeschichtlicher Zeit gerodet worden. Im Untersuchungsraum liegt die Ortschaft Hambach.. Der
Anteil schutzwürdiger Biotope ist sehr gering. Es handelt sich dabei um einzelne Hecken.
ecoda
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds
6
11 Dürener Rurniederung
Die westliche und östliche Begrenzung der Dürener Rurniederung wird durch deutliche
Terrassenkanten markiert, an denen sich alte Dorf- und Einzelgehöftsiedlungen aufreihen.
Die Niederung selbst weist mit der Rur und ihren Nebenbächen (u. a. den künstlichen Werksgräben
bzw. Mühlenbächen) ein dichtes Gewässernetz und einen im Vergleich zu den Lössplatten hohen
Grundwasserspiegel auf, auch wenn letzterer durch die Regulierungsmaßnamen auf etwa 3 bis 4 m
abgesunken ist. Das heute vorherrschende Grünland und z. T. auch Ackerland würde ohne Eingriff des
Menschen von Erlen-Eschenwaldungen (z. T. mit Bruchwaldcharakter) eingenommen.
Im Bereich der Ruraue nehmen schutzwürdige Biotope größere Flächen ein.
ecoda
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds
2.2
7
Bewertung
Die Bewertung der landschaftlichen Qualitäten des Untersuchungsraums erfolgt auf der Grundlage der
Methode nach NOHL (1993). Anhand der Kriterien ästhetischer Eigenwert, visuelle Verletzlichkeit und
Schutzwürdigkeit werden den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem von NOHL (1993)
vorgegebenen Bewertungsschlüssel Empfindlichkeitsstufen zugeordnet. Dabei werden die Kriterien
Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt auf einer 10-stufigen Skala bewertet und unter doppelter
Wichtung von Eigenartserhalt zu dem ästhetischen Eigenwert der Raumeinheit zusammengefasst.
Landschaftsästhetische Vorbelastungen werden als die Naturnähe und den Eigenartserhalt
vermindernd berücksichtigt. Die Kriterien Reliefierung, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ergeben
die visuelle Verletzlichkeit jeder Raumeinheit. Die Sensitivität oder Empfindlichkeit der jeweiligen
Raumeinheit wird unter Hinzuziehung der Schutzwürdigkeit aus dem ästhetischen Eigenwert und der
visuellen Verletzlichkeit gebildet (vgl. Abbildung 2.1). Die Sensitivität als Ausdruck für die ästhetische
Empfindlichkeit einer Landschaft gegenüber störenden Eingriffen ist umso ausgeprägter, je höher der
ästhetische Eigenwert der Landschaft, je größer ihre visuelle Verletzlichkeit (wegen ihrer
Einsehbarkeit) und je größer ihre Schutzwürdigkeit (aufgrund von Natur- und Denkmalschutzwerten)
ist.
Abbildung 2.1:
Komponenten zur Bestimmung der Empfindlichkeit oder Sensitivität einer
landschaftsästhetischen Raumeinheit (nach NOHL 1993)
Die sich aus Schutzwürdigkeit, Verletzlichkeit und Eigenwert ergebende Empfindlichkeitsstufe einer
Raumeinheit ist ein Kriterium zur Bewertung der Schwere der zu erwartenden Auswirkungen des
Vorhabens (vgl. Kapitel 3.2).
Da NOHL (1993) keine Verbalisierung aller zehn Stufen vorgibt, werden im Rahmen der vorliegenden
Landschaftsbildbewertung für die einzelnen Stufen die in Tabelle 2.2 angegebenen Ausdrücke
verwendet. Gemäß NOHL (1993) sind Einheiten mit besonders hohen Empfindlichkeiten (9 und 10) als
Tabuflächen für mastenartige Eingriffe zu betrachten.
ecoda
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds
Tabelle 2.2:
8
Verbalisierung der 10-stufigen Bewertungsskala (für die Kriterien Grobrelief,
Strukturvielfalt und Vegetationsdichte; bezogen auf die visuelle Verletzlichkeit ist der
Wert gegenläufig, d. h. Stufe 10 entspricht z. B. einem sehr geringen Grobrelief und
damit einer hohen visuellen Verletzlichkeit)
Stufe
Verbaler Ausdruck bzgl. Naturnähe, Vielfalt,
Eigenart, Schutzwürdigkeit
1
sehr gering
2
gering bis sehr gering
3
gering
4
gering bis durchschnittlich
5
durchschnittlich
6
überdurchschnittlich
7
überdurchschnittlich bis hoch
8
hoch
9
hoch bis sehr hoch
10
sehr hoch
Die Ergebnisse der Einzelbewertungen sind für die einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten
in Tabelle 2.3 zusammengefasst. Es folgt eine kurze Erläuterung.
1 Rödinger Lössplatte
Die Naturnähe des intensiv ackerbaulich genutzten Raums ist überwiegend gering. Flächen mit
höherer Naturnähe treten allenfalls im Bereich des Malefinkbachs im Norden der Einheit auf. Der
Raum kann als ausgeräumt und strukturarm bezeichnet werden. Die Eigenart der agrarisch geprägten
Landschaft wurde in den letzten Jahrzehnten durch den Ausbau von Verkehrswegen und die Errichtung
von Windenergieanlagen verändert. Aufgrund fehlender strukturierender Elemente ist die visuelle
Verletzlichkeit der schwach reliefierten Landschaft hoch. Als schutzwürdige Elemente treten v. a.
Obstwiesenreste an Hoflagen sowie als Kulturdenkmale geschützte Gutshöfe auf. Vor dem Hintergrund
des geringen Flächenanteils schutzwürdiger Bereiche und der eingeschränkten Fernwirkung der
Kulturdenkmäler
wird
die
Schutzwürdigkeit
der
Landschaft
(aufgrund
von
Denkmalschutzwerten) als gering eingestuft.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit.
Natur-
und
ecoda
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds
9
2 Rur-Inde-Tal
Die Naturnähe wird vor dem Hintergrund höherer Siedlungsflächenanteile insgesamt als
durchschnittlich eingestuft. Unterschiedliche Nutzungen (Grünland, Acker, Wasserflächen) und
gliedernde Gehölzstrukturen insbesondere im Norden führen zu einer überdurchschnittlichen Vielfalt.
Die Eigenart der Einheit wurde in den letzten Jahrzehnten durch Ausweitung der Siedlungsflächen und
Verkehrsinfrastruktur in durchschnittlichem Maße verändert. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch die
höher gelegenen Terrassen sowie Gehölzstrukturen vermindert und wird als durchschnittlich
eingestuft. Die Schutzwürdigkeit ist aufgrund der FFH- und Naturschutzgebiete, die vergleichsweise
große Flächenanteile einnehmen, als überdurchschnittlich bis hoch zu bewerten.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine durchschnittliche landschaftsästhetische Empfindlichkeit.
3 Jackerather Lössschwelle
Die Naturnähe des intensiv ackerbaulich genutzten Raums ist überwiegend gering. Flächen mit
höherer Naturnähe stellen die kleinflächigen schutzwürdigen Biotope sowie das Naturschutzgebiet
dar. Der Raum kann als ausgeräumt und strukturarm bezeichnet werden. Die Errichtung von
Windenergieanlagen in den letzten Jahren hat zu einem Eigenartsverlust beigetragen. Aufgrund der
schwach reliefierten Landschaft und fehlender strukturierender Elemente ist die visuelle Verletzlichkeit
der Landschaft hoch. Als schutzwürdige Elemente treten neben einem Naturschutzgebiet
Gehölzbestände an Hoflagen und einige Kulturdenkmale (u. a. Motte, Gutshöfe mit Grabenanlagen)
auf. Vor dem Hintergrund des geringen Flächenanteils schutzwürdiger Bereiche und der
eingeschränkten Fernwirkung der Kulturdenkmäler wird die Schutzwürdigkeit der Landschaft (aufgrund
von Natur- und Denkmalschutzwerten) als sehr gering bis gering eingestuft.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit.
4 Aldenhovener Platte
Die Naturnähe und die Vielfalt der Landschaft sind weitgehend gering (ausgeräumte, intensiv
genutzte Ackerflächen, Siedlungsflächen, Braunkohletagebau). Durch die Überformung infolge der
technischen Überprägung (Hochspannungsleitungen, Windenergieanlagen) wurde die Eigenart der
Landschaft verändert. Insgesamt ergibt sich somit ein geringer ästhetischer Eigenwert. Aufgrund der
schwach reliefierten Landschaft und geringem Anteil strukturierender Elemente ist die visuelle
Verletzlichkeit der Landschaft hoch.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit.
5 Heinsberger Ruraue
Der Raum ist bezüglich seiner Naturnähe und Eigenart überdurchschnittlich zu bewerten. Auch die
Vielfalt an Strukturen und Nutzungen ist als überdurchschnittlich zu bezeichnen. Die visuelle
Verletzlichkeit wird durch Waldflächen herabgesetzt und ist als durchschnittlich zu bezeichnen. Die
ecoda
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds
10
Schutzwürdigkeit ist in Anbetracht des hohen Anteils schutzwürdiger Biotope überdurchschnittlich bis
hoch. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine überdurchschnittliche landschaftsästhetische
Empfindlichkeit.
6 Wassenberger Terrassenleiste
Die Naturnähe der von Siedlungs- und Ackerflächen geprägten Einheit wird als gering bewertet. Die
Vielfalt an Nutzungen und Strukturen ist gering bis durchschnittlich. Durch Ausweitung von
Siedlungsflächen (v. a. Gewerbegebiet Baal) und Verkehrsinfrastruktur hat der Raum in den letzten
Jahren weiter an Eigenart verloren. Die visuelle Verletzlichkeit wird als durchschnittlich eingestuft. Die
Schutzwürdigkeit ist gering bis sehr gering.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe bis sehr geringe landschaftsästhetische
Empfindlichkeit.
7 Baaler Riedelland
Die Naturnähe wird vor dem Hintergrund höherer Siedlungsflächenanteile insgesamt als
durchschnittlich eingestuft. Die Vielfalt an Nutzungen (Grünland, Acker, Wald) und gliedernden
Gehölzstrukturen ist durchschnittlich.
Die Eigenart der Einheit wurde in den letzten Jahrzehnten durch Ausweitung der Siedlungsflächen und
Verkehrsinfrastrukturen in durchschnittlichem Maße verändert. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch
die höher gelegenen Terrassen sowie Gehölzstrukturen vermindert und wird als durchschnittlich
eingestuft. Auch der Anteil schutzwürdiger Bereiche wird als durchschnittlich bewertet.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe bis durchschnittliche landschaftsästhetische
Empfindlichkeit.
8 Erkelenzer Lössplatte
Die Naturnähe und die Vielfalt sind in Anbetracht der vorherrschenden intensiven Landwirtschaft und
fehlender Strukturelemente als gering zu bewerten. Die ästhetische Raumeinheit ist von
Ackerbaulandschaft und Siedlungen geprägt. Durch die Errichtung von Windenergieanlagen ergeben
sich Eigenartsverluste. Die visuelle Verletzlichkeit der teils ebenen Landschaft ist aufgrund weitgehend
fehlender Gehölzstrukturen hoch. Die Schutzwürdigkeit ist gering bis sehr gering.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit.
9 Die Bürge
Der hier betroffene Raum ist einerseits von dem Abbaugebiet „Hambach“ und andererseits von der
Sophienhöhe und z. T. naturnaher Waldflächen geprägt. Die Eigenart und Naturnähe der Waldreste ist
als überdurchschnittlich bis hoch zu bewerten. Die Naturnähe und Eigenart des übrigen Raumes ist
hingegen gering bis sehr gering. In der Gesamtbetrachtung werden Naturnähe und Eigenart der
ecoda
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds
11
Stufe 4 zugeordnet. Die visuelle Verletzlichkeit ist aufgrund der Waldflächen und des großflächigen
Tagebaugebietes verringert. Im westlichen Bereich sind FFH-Gebiete und das Naturschutzgebiet
„Lindenberger Wald“ ausgewiesen. Aufgrund des geringen Flächenanteils wird die Schutzwürdigkeit in
der Gesamtbetrachtung der Stufe 4 zugeordnet.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe bis sehr geringe landschaftsästhetische
Empfindlichkeit.
10 Lössplatten der Zülpicher Börde
Die Naturnähe und die Vielfalt der durch Ackerbau geprägten Landschaft werden als gering eingestuft.
Der Eigenartserhalt ist gering bis durchschnittlich. Aufgrund des geringen Anteils von Gehölzstrukturen
ist die visuelle Verletzlichkeit hoch. Die Schutzwürdigkeit ist weitgehend gering.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe bis durchschnittliche landschaftsästhetische
Empfindlichkeit.
11 Dürener Rurniederung
Die Naturnähe und die Eigenart werden durchschnittlich eingestuft. Die Vielfalt wird angesichts der
Gewässer, die von Gehölzen begleitet werden, sowie des höheren Grünlandanteils als
überdurchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit der flachen Landschaft wird durch
Gehölzstrukturen
verringert
und
wird
insgesamt
als
überdurchschnittlich
eingestuft.
Die
Schutzwürdigkeit wird angesichts des hohen Anteils schutzwürdiger Biotope als überdurchschnittlich
bewertet.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine durchschnittliche landschaftsästhetische Empfindlichkeit.
ecoda
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds
Ru r-In d e -Tal
Jacke rath e r Lö sssch we lle
Ald e n h o ve n e r P latte
H e in sb e rg e r Ru rau e
Wasse n b e rg e r
Te rrasse n le iste
Baale r Rid e rllan d
E rke le n ze r Lö ssp latte
D ie Bü rg e
Lö ssp latte n d e r Zü lp ich e r
b ö rd e
D ü re n e r Ru rn ie d e ru n g
Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten
Rö d in g e r Lö ssp latte
Tabelle 2.3:
12
Naturnähe
3
5
3
3
6
3
5
3
4
3
5
Vielfalt
3
6
2
3
6
4
5
2
5
3
6
Eigenart
3
5
3
3
6
2
5
3
4
5
5
Ästh e tisch e r
E ig e n we rt
12
21
11
12
24
11
20
11
17
16
21
Stu fe
2
5
2
2
6
2
4
2
3
3
5
Grobrelief
8
7
8
8
7
6
7
9
4
9
7
Strukturvielfalt
8
4
8
7
4
4
5
8
4
8
5
Vegetationsdichte
8
4
8
9
4
6
4
8
4
8
5
V isu e lle
V e rle tzlich ke it
24
15
24
24
15
16
16
25
12
25
17
Stu fe
8
5
8
8
5
5
5
8
3
8
6
Sch u tzwü rd ig ke it
3
7
2
3
7
2
5
2
4
3
6
E m p fin d lich ke it
15
22
14
15
24
11
18
14
13
17
22
Stu fe
3
5
3
3
6
2
4
3
2
4
5
Fazit
Die geplante Windkraftkonzentrationszone bzw. die Standorte der geplanten WEA befinden sich in
einem Raum, der aufgrund seines geringen ästhetischen Eigenwerts und geringer Schutzwürdigkeit
eine geringe Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen aufweist. Insgesamt wird für
ca. 80 % des Untersuchungsraums die Empfindlichkeit als gering eingestuft.
Als Raumeinheiten mit überdurchschnittlicher bis hoher Schutzwürdigkeit sind das Rur-Inde-Tal sowie
die sich nördlich anschließende Heinsberger Ruraue zu nennen, die zusammen etwa 16 % des
Untersuchungsrums umfassen. Die visuelle Verletzlichkeit wird in diesen Raumeinheiten durch den
relativ hohen Anteil an Gehölzstrukturen herabgesetzt, so dass diese Einheiten keine hohe
Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen aufweisen.
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
3
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
3.1
Prognose der Auswirkungen
13
Wirkpotenzial
Als Bauwerke mit technisch-künstlichem Charakter gehen von WEA wegen ihrer Größe, Gestalt und
Rotorbewegung großräumige visuelle Wirkungen aus, die das Erscheinungsbild einer Landschaft
verändern und diese bei großer Anzahl und Verdichtung dominieren und prägen können.
Für die geplanten WEA besteht im Hinblick auf die Flugsicherheit eine Pflicht zur Kennzeichnung durch
rote Markierungen an den Rotorblättern, Mast und Gondel (Tageskennzeichnung) sowie rotes
Blinklicht an der Turmspitze sowie am Turm (Nachtkennzeichnung).
Die Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine moderne Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa
30 km (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit
zunehmender Entfernung das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner wird und die optische
Eindrucksstärke daher rasch abnimmt. Laut WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001) kann sich
bei Windparks der zu betrachtende Raum auf einen Umkreis von 5 km beschränken. Nach NOHL (1993)
ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer Entfernung von mehr als 10 km i. d. R nicht mehr
landschaftsprägend.
Neben den visuellen Reizen gehen von Windenergieanlagen auch akustische Reize aus, die das
Landschaftsempfinden beeinträchtigen können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu
aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen.
Ferner treten durch den Motor bzw. das Getriebe von Windenergieanlagen weitere Schallemissionen
auf. In einer Entfernung von 1.000 m können negative Auswirkungen durch Schallemissionen in der
Regel ausgeschlossen werden (Empfehlung des Abstandes zur Wohnbebauung in einigen
Bundesländern, vgl. DNR 2012).
Im von der Sonne abgewandten Bereich verursachen die Rotorblätter den sog. Schattenwurf. In einer
Entfernung von 1.300 m können negative Auswirkungen durch Schattenwurf in der Regel
ausgeschlossen werden (vgl. FREUND 1999).
Die Auswirkungen bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden in separaten Gutachten im
Genehmigungsverfahren prognostiziert und werden im vorliegenden Gutachten nicht weiter
berücksichtigt.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind bei der Errichtung und dem Betrieb von
Windenergieanlagen aufgrund des beschriebenen Wirkpotenzials unvermeidbar.
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Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
14
Räumliches Ausmaß der visuellen Auswirkungen
Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der
geplanten WEA prognostiziert. Nach derzeitigem Planungsstand wurde hierbei von der Errichtung und
dem Betrieb von fünf WEA des Typs REpower 3.2M 114 mit einer Gesamthöhe von jeweils 200 m
ausgegangen. Die Vorgehensweise zur rechnergestützten Ermittlung von visuellen Einwirkungsbereichen (Sichtbereichen) wird in Anhang II beschrieben. Die wesentlichen Ergebnisse werden im
Folgenden kurz dargestellt.
In dem untersuchten Raum (Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten) werden auf einer
Fläche von rund 18.600 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen (vgl. Tabelle 3.1). Dies
entspricht etwa 54 % des untersuchten Raums. Etwa 89 % der Sichtbereiche zu den geplanten WEA
entfallen auf Raumeinheiten, die aufgrund ihres geringen ästhetischen Eigenwerts und geringer
Schutzwürdigkeit eine geringe Empfindlichkeit gegenüber störenden Eingriffen aufweisen (v. a. die
Raumeinheiten Rödinger Lössplatte, Jackerather Lössschwelle und Aldenhovener Platte). Für die
Raumeinheit Heinsberger Ruraue, deren Empfindlichkeit als überdurchschnittlich eingestuft wird,
ergeben sich nur sehr kleinflächig Bereiche mit Sichtbeziehungen zur den geplanten WEA, die sich
zudem in einer Entfernung von mehr als 8 km befinden (vgl. Karte 2 im Anhang).
Tabelle 3.1:
Größe der visuellen Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen (WEA)
in den einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten
Lan d sch aftsästh e tisch e
Rau m e in h e it
V isu e lle E in wirku n g sb e re ich e
d e r g e p lan te n WE A (h a)
Rödinger Lössplatte
5.734,50
Rur-Inde-Tal
1.367,94
Jackerather Lössschwelle
5.169,94
Aldenhovener Platte
4.967,20
Heinsberger Ruraue
58,64
Wassenberger Terrassenleiste
16,98
Baaler Riedelland
216,04
Erkelenzer Lössplatte
600,71
Die Bürge
142,65
Lössplatten der Zülpicher Börde
Dürener Rurniederung
189,76
136,22
Summe
18.600,57
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
3.2
15
Bewertung
Das Potenzial für das Landschafts- und Naturerleben des Untersuchungsraums wird überwiegend als
gering bewertet (geringer ästhetischer Eigenwert sowie geringe Schutzwürdigkeit). In den
Raumeinheiten Rödinger Lössplatte, Jackerather Lössschwelle und Aldenhovener Platte mit den
größten Anteilen von Bereichen mit Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA sind bereits zahlreiche
WEA in Betrieb (vgl. Karte 2 im Anhang). Mit wachsender Entfernung eines Betrachters zu den
geplanten WEA werden diese gegenüber den in der weiteren Umgebung bestehenden WEA
zunehmend in den Hintergrund treten.
Eine überdurchschnittliche Bedeutung für das Landschaftsbild kann der landschaftsästhetischen
Raumeinheit Heinsberger Ruraue zugesprochen werden (überdurchschnittlicher ästhetischer Eigenwert
sowie überdurchschnittliche bis hohe Schutzwürdigkeit, vgl. Kapitel 2.2). Aufgrund der Entfernung
kann ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben zu schweren negativen Auswirkungen auf das
Landschaftsbild in der Heinsberger Ruraue führen wird.
Eine relevante Veränderung der Eigenart der Landschaft ergibt sich lediglich im Entfernungsbereich bis
ca. 1,5 km (Wirkzonen I und II nach NOHL 1993, vgl. Kapitel 4). Im Fernbereich (1,5 bis 10 km
Entfernung) wirken sich die geplanten WEA nicht in starkem Maße auf die Landschaft aus. Im
unmittelbaren Umfeld der geplanten WEA wird durch die WEA samt ihren Nebenanlagen
(Kranstellflächen) zudem die Naturnähe herabgesetzt.
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Vermeidung, Verminderung und Kompensation
4
Vermeidung, Verminderung und Kompensation
4.1
Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung
16
Hinsichtlich der technischen Ausführung eines Windenergieprojekts nennt BREUER (2001) mehrere
Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verringerung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds:
-
Aufstellung möglichst nicht in Reihe, sondern flächenhaft konzentriert
-
Verwendung dreiflügliger Rotoren
-
Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe oder einer Windfarm hinsichtlich Höhe,
Typ, Laufrichtung und -geschwindigkeit
-
Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungszahl
-
angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener und leuchtender Farben
-
energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmen mittels
Erdkabel
-
Konzentration von Nebenanlagen
-
Verwendung einer speziellen Beschichtung der Rotorflügel zur Vermeidung von Disko-Effekten
(Licht-Reflexionen)
4.2
Kompensationsumfang
In der Regel sind die Voraussetzungen für eine landschaftsgerechte Wiederherstellung sowie für eine
landschaftsgerechte Neugestaltung nicht erfüllt, so dass der Eingriff in das Landschaftsbild meist nicht
ausgeglichen werden kann (BREUER 2001). Daher sind die nicht zu vermeidenden erheblichen oder
nachhaltigen Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung zu
ersetzen.
Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch
Windenergieanlagen erfolgt in Nordrhein-Westfalen üblicherweise nach dem von NOHL (1993)
vorgeschlagenen Verfahren. Dabei wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch
den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame
ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Das Verfahren wird in Anhang III
beschrieben.
Es folgen eine Darstellung der Ergebnisse der Kompensationsflächenermittlung sowie Erläuterungen
zur Vorgehensweise.
ecoda
Vermeidung, Verminderung und Kompensation
17
Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche
nach folgender Formel berechnen:
KT = F * e * b * w
mit :
K=
Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone
F=
Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt
2 und 3)
Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 4
bis 11)
Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Anhang III, Schritt 12)
T
e=
b=
w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 13)
Die Einwirkungsbereiche (F) wurden für die Raumeinheiten bzw. Wirkzonen in Kapitel 3.1 ermittelt.
Der Erheblichkeitsfaktor (e) leitet sich aus der Eingriffsintensität und der Empfindlichkeit einer
Raumeinheit ab. Die Eingriffsintensität ergibt sich aus der Differenz des ästhetischen Eigenwerts einer
Raumeinheit vor und nach Durchführung des Vorhabens. Die Empfindlichkeit resultiert aus der
Bewertung
der
Einzelkriterien
Naturnähe,
Vielfalt
und
Eigenart
(vgl.
Kapitel
2.2).
Der
Kompensationsflächenfaktor (b) wird pauschal mit 0,1 angesetzt. Für Vorbelastungen durch die
zahlreichen bestehenden Windenergieanlagen im Untersuchungsraum wird in Anlehnung an das
Verfahren von NOHL (1993) ein reduzierter Wahrnehmungsfaktor angesetzt. Aus dem Produkt der
einzelnen Faktoren ergibt sich die Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer
Wirkzone.
Der Gesamtumfang der erforderlichen Kompensationsfläche ergibt sich durch die Summation der
einzelnen Teil-Kompensationsflächen (KT). Die mit dem „[...] formalisierten Verfahrensansatz ermittelte
Kompensationsfläche (s. o.) wird als ausreichend für durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen angesehen. Können nun an einem vorgesehenen Standort Maßnahmen mit einem
erkennbar höheren ästhetischen Funktionswert zur Anwendung kommen, lässt sich der ermittelte
Kompensationsumfang verringern; bei Maßnahmen mit geringerem ästhetischen Funktionswert kann
der Kompensationsflächenumfang vergrößert werden.“ (NOHL 1993, S. 68).
Die Kompensationsteilflächen der einzelnen ästhetischen Raumeinheiten sowie die Gesamtkompensationsfläche sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Bewertungsfaktoren und den
tatsächlichen Einwirkungsbereichen in Tabelle 4.1 dargestellt. Die detaillierte Bewertung ist der
Tabelle im Anhang zu entnehmen.
Für die fünf von der BMR energy solutions GmbH geplanten WEA ergibt sich eine
Gesamtkompensationsfläche von 5,519 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein
Kompensationsbedarf von 1,104 ha.
ecoda
Vermeidung, Verminderung und Kompensation
Tabelle 4.1:
Bewertungsfaktoren
Raumeinheiten
Ästh e tisch e Rau m e in h e ite n
Rödinger Lössplatte
und
Wirkzo n e
18
Kompensationsteilflächen
F (h a)
in
den
ästhetischen
e
w
b
K (h a)
I
59,992
0,1
0,30
0,1
0,180
"
II
925,494
0,1
0,15
0,1
1,388
"
III
4.749,010
0,1
0,02
0,1
0,950
II
23,186
0,2
0,15
0,1
0,070
III
1.344,755
0,2
0,02
0,1
0,538
Jackerather Lössschwelle
III
5.169,935
0,1
0,02
0,1
1,034
Aldenhovener Platte
III
4.967,201
0,1
0,02
0,1
0,993
Heinsberger Ruraue
III
58,638
0,3
0,02
0,1
0,035
Wassenberger Terrassenleiste
III
16,979
0,1
0,02
0,1
0,003
Baaler Riedelland
III
216,037
0,2
0,02
0,1
0,086
Erkelenzer Lössplatte
III
600,711
0,1
0,02
0,1
0,120
Die Bürge
III
142,652
0,1
0,02
0,1
0,029
Lössplatten der Zülpicher Börde
III
189,757
0,1
0,02
0,1
0,038
Dürener Ruhrniederung
III
136,220
0,2
0,02
0,1
0,054
Rur-Inde-Tal
"
G e sam tko m p e n satio n sfläch e fü r d ie fü n f g e p lan te n WE A
5 ,5 1 9
hierbei bedeuten:
K
F
e
b
w
Kges1
=
=
=
=
=
=
für eine Raumeinheit ermittelte Kompensationsteilfläche
Bereiche mit Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA in einer Raumeinheit
Erheblichkeitsfaktor der zugehörigen Raumeinheit
Kompensationsflächenfaktor
Wahrnehmungskoeffizient der zugehörigen Wirkzone
ermittelte Gesamtkompensationsfläche
ecoda
Zusammenfassung
5
19
Zusammenfassung
Die BMR energy solution GmbH plant im Bereich der Potenzialfläche Boslar, die im Rahmen der
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Linnich als Windkraftkonzentrationszone ausgewiesen
werden soll, die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) des Typs REpower
3.2M 114 mit einem Rotordurchmesser von 114 m und einer Nabenhöhe von 143 m (200 m
Gesamthöhe).
Im Rahmen der vorliegenden Eingriffsermittlung werden das Schutzgut Landschaft sowie die zu
erwartenden
Auswirkungen
der
fünf
geplanten
WEA
dargestellt
und
bewertet.
Der
Kompensationsbedarf für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch die fünf geplanten WEA
wird in Anlehnung an das Verfahren von Nohl (1993) ermittelt.
Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz.
Das Landschaftsbild wurde im Umkreis von 10 km um die geplanten WEA nach der Methode von NOHL
(1993) bewertet, wobei der untersuchte Raum in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt
wurde. Die geplante Windkraftkonzentrationszone bzw. die Standorte der geplanten WEA befinden
sich in einem Raum, der aufgrund seines geringen ästhetischen Eigenwerts und geringer
Schutzwürdigkeit eine geringe Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen aufweist.
Insgesamt wird für ca. 80 % des Untersuchungsraums die Empfindlichkeit als gering eingestuft.
Als Raumeinheiten mit überdurchschnittlicher Schutzwürdigkeit ist das Rur-Inde-Tal sowie die sich
nördlich anschließende Heinsberger Ruraue zu nennen, die zusammen etwa 16 % des
Untersuchungsrums umfassen. Die visuelle Verletzlichkeit wird in diesen Raumeinheiten durch den
relativ hohen Anteil an Gehölzstrukturen herabgesetzt, so dass diese Einheiten keine hohe
Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen aufweisen
Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der
geplanten WEA prognostiziert. Nach derzeitigem Planungsstand wurde hierbei von der Errichtung und
dem Betrieb von fünf WEA des Typs REpower 3.2M 114 mit einer Gesamthöhe von jeweils 200 m
ausgegangen. In dem untersuchten Raum (Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA)
werden auf einer Fläche von rund 18.600 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen. Dies
entspricht etwa 54 % des untersuchten Raums. In den Raumeinheiten Raumeinheiten Rödinger
Lössplatte, Jackerather Lössschwelle und Aldenhovener Platte mit den größten Anteilen von Bereichen
mit Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA sind bereits zahlreiche WEA in Betrieb. Mit wachsender
Entfernung eines Betrachters zu den geplanten WEA werden diese gegenüber den in der weiteren
Umgebung bestehenden WEA zunehmend in den Hintergrund treten. Aufgrund der Entfernung kann
ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben zu schweren negativen Auswirkungen auf das
ecoda
Zusammenfassung
20
Landschaftsbild in der Heinsberger Ruraue, der eine überdurchschnittliche Bedeutung für das
Landschaftsbild zugesprochen wird, führen wird.
Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch
Windenergieanlagen erfolgt in Nordrhein-Westfalen üblicherweise nach dem von NOHL (1993)
vorgeschlagenen Verfahren. Dabei wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch
den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame
ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Für die fünf von der BMR energy solutions GmbH geplanten WEA ergibt sich eine
Gesamtkompensationsfläche von 5,519 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein
Kompensationsbedarf von 1,104 ha.
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund, 19. April 2013
________________________
Dipl.-Geogr. Stefan Wernitz
Literaturverzeichnis
BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.
Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. Naturschutz und
Landschaftsplanung 33(8): 237-245.
DACHVERBAND DER DEUTSCHEN NATUR- UND UMWELTSCHUTZVERBÄNDE (DNR) e. V. (2012): Grundlagenarbeit für
eine Informationskampagne "Umwelt- und naturverträgliche Windenergienutzung in
Deutschland (onshore) ” – Analyseteil. Lehrte.
FREUND, H. D.(1999): Die Reichweite des Schattenwurfs von Windkraftanlagen, Untersuchung an der FH
Kiel. Umweltforschungsdatenbank UFORDAT.
GLÄSSER, E.. (1978): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/ 123 Köln-Aachen. Geographische
Landesaufnahme
1 : 200.000.
Naturräumliche
Gliederung
Deutschlands.
Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Selbstverlag – Bonn-Bad
Godesberg.
NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe. Gutachten im
Auftrag des MURL-NRW. München. 65 S.
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001): Windenergienutzung. Technik, Planung und Genehmigung. Stuttgart.
Internetquellen
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN - ABTEILUNG GEOBASIS.NRW (2012): Topographisches Informationsmanagement.
URL: http://www.tim-online.nrw.de
LANDESANSTALT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV 2012): Infosysteme und
Datenbanken. http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm
Anhang I
Karte 1:
Abgrenzung der Potenzialfläche Boslar sowie Lage der Standorte der geplanten
Windenergieanlagen
Karte 2:
Einwirkungsbereiche der im Bereich der Potenzialfläche Boslar geplanten
Windenergieanlagen