Daten
Kommune
Jülich
Größe
59 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
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Anhang II
Methodenbeschreibung zur Sichtbereichsanalyse
Die Ermittlung der Sichtbereiche von WEA erfolgte mittels modellhafter Berechnung, wobei die
Realität auf der Basis von gewissen pauschalen Annahmen (z. B. pauschale Höhen von
sichtverschattenden Elementen) problemorientiert (d. h. dem Detaillierungsgrad angemessen)
abgebildet wurde. Als Ergebnis der Analyse erhält man eine räumliche Darstellung der Bereiche, von
denen WEA sichtbar sein werden (Sichtbereiche = visuelle Einwirkungsbereiche). Darüber hinaus lässt
sich die räumliche Ausdehnung der einzelnen Einwirkungsbereiche berechnen.
Die Sichtbereichsanalyse wurde mit Hilfe des Programms WindPro 2.7 (Modul ZVI) der Fa. EMD
(Energi- og Miljödata) unter Verwendung eines digitalen Geländemodells berechnet, in das neben den
Geländehöhendaten auch die Höhe der digitalisierten sichtverstellenden Landschaftselemente eingingen. Dabei wurde von folgenden durchschnittlichen Höhen ausgegangen:
-
Siedlungsflächen
15 m
-
Wälder
25 m
-
Sonstige Gehölzstrukturen:
10 m
Die Geländehöhendaten stammen von der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM).
Die Ermittlung und Darstellung der Einwirkungsbereiche der relevanten WEA erfolgte in Anlehnung an
den potenziellen Wirkraum von WEA nach NOHL (1993) in einem Umkreis von 10 km.
Bei der Berechnung wurde eine dem Maßstab entsprechende Genauigkeit verwendet (25 m
Kantenlänge eines Rasters als Berechnungseinheit).
Bei der Sichtbereichsanalyse kann zwischen der Zahl der sichtbaren WEA differenziert werden. Es
lassen sich hingegen keine Aussagen darüber machen, ob nur ein Teil einer WEA oder die ganze
Anlage wahrnehmbar sein wird. Zu den Sichtbereichen zählen somit alle Orte, von denen mindestens
ein Teil (z. B. Flügelspitze im oberen Durchlauf) einer einzelnen WEA sichtbar sein wird.
Die räumlichen Verschneidungen, die Berechnungen der Flächengrößen und die kartographischen
Darstellungen wurden mit der Software ArcGIS 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen.
Anhang III
Methodenbeschreibung zur Kompensationsflächenermittlung
Bei dem Verfahren wird zunächst der landschaftliche Qualitätsverlust einer betroffenen Fläche
bestimmt, indem die Sensitivität der Landschaft mit der Eingriffsintensität in Bezug gesetzt wird. Die
Sensitivität ergibt sich aus dem ästhetischen Eigenwert, der visuellen Verletzlichkeit und der
Schutzwürdigkeit der Landschaft. Daraus lässt sich die Erheblichkeit des Eingriffs bestimmen, die als
Veränderung des ästhetischen Eigenwerts durch das Vorhaben aufzufassen ist. Dieser qualitative
Aspekt des Eingriffs wird mit dem tatsächlichen Einwirkungsbereich als der quantitativen Komponente
kombiniert (Fläche, von der das Vorhaben wahrgenommen werden kann). Zur Ermittlung einer
Kompensationsfläche werden schließlich neben dem ästhetischen Funktionsverlust zusätzlich ein
Kompensationsflächenfaktor und ein Wahrnehmungskoeffizient herangezogen. Da man in einer
intakten
Kulturlandschaft
für
die
Belange
von
Naturschutz
und
Landschaftspflege
einen
Mindestflächenanspruch von 5 % bis 20 % ansetzen muss, wird der Kompensationsflächenfaktor in
der Regel mit 0,1 (10 %) veranschlagt (vgl. NOHL 1993). Der Wahrnehmungskoeffizient ist von der
Entfernung zum Objekt, der Höhe desselben und der ästhetischen Vorbelastung der Landschaft
abhängig. Zur Berechnung der Kompensationsflächen hat Nohl (1993) verschiedene Verfahrensansätze
vorgeschlagen, die eine Kombination der ermittelten Faktoren vollziehen.
Die Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die geplanten WEA sowie die
Ermittlung des Kompensationsbedarfs orientieren sich an der sogenannten „Langfassung“. Es folgt
eine kurze
Erläuterung der Verfahrensschritte. Über diese allgemeine Verfahrensbeschreibung
hinausgehende Erläuterungen zur Vorgehensweise der Kompensationsflächenermittlung für das
Vorhaben wird auf Kapitel 4.2 verwiesen.
1. Schritt:
Unterteilung des durch den geplanten Eingriff potenziell beeinträchtigten Gebiets: Jeder Gegenstand in
der Landschaft ist von einem ästhetischen Wirkraum umgeben, der vereinfacht auf 10.000 m begrenzt
wird. Der potenzielle Wirkraum wird in drei ästhetische Wirkzonen abnehmender Eindrucksstärke
untergliedert:
Wirkzone I
Ringfläche mit 200 m Radius um die WEA-Standorte
Wirkzone II Ringfläche mit 1.500 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I)
Wirkzone III Ringfläche mit 10.000 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I und II)
2. Schritt:
Festlegen des durch den geplanten Eingriff ästhetisch tatsächlich beeinträchtigten Gebiets (tatsächliche betroffener Bereich = Einwirkungsbereich).
Die tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) werden ermittelt (Sichtbereichsanalyse):
-
durch Digitalisierung der Grundflächen aller höheren, sichtverstellenden Landschaftselemente auf
der Karte (Einzelgebäude, Gehöfte, Siedlungsflächen, Obstwiesen, Baumhecken, Baumgruppen,
Feldgehölze, Wälder u. a.) und
-
durch Verwendung eines digitalen Geländemodells unter Einbeziehung der sichtverstellenden
Landschaftselemente sowie
-
durch Berechnung und Darstellung von Bereichen mit Sichtbeziehung zu einer oder mehrerer WEA
Als ästhetisch tatsächlich beeinträchtigtes Gebiet gelten alle Flächen in den drei Wirkzonen, die weder
sichtverstellend noch sichtverschattet sind.
3. Schritt:
Aufgliedern des Gebiets in landschaftsästhetische Raumeinheiten.
Landschaftsästhetische Raumeinheiten sind Gebiete oder Flächen, die sich in ihrem Erscheinungsbild
vom Umfeld unterscheiden. Sie sollten nicht zu kleinteilig sein.
4. Schritt:
Ermittlung der ästhetischen Eigenwerte in den identifizierten Raumeinheiten vor dem Eingriff.
-
Berücksichtigung von Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt
-
Bewertung innerhalb einer vorgegebenen Skala (4-9 = sehr gering bis 36-40 = sehr hoch)
-
Zusammenfassung der drei Teilwerte zu einem Gesamtwert, dem ästhetischen Eigenwert (10-er
Skala)
5. Schritt
Einschätzung der ästhetischen Eigenwerte in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem
Eingriff (wie 4. Schritt).
6. Schritt:
Ermittlung der landschaftsästhetisch wirksamen Eingriffsintensitäten für die einzelnen Raumeinheiten.
-
Zusammenfassender Ausdruck für die Eingriffsintensität ist die Differenz der ästhetischen Eigenwerte vor und nach dem Eingriff.
7. Schritt:
Ermittlung der visuellen Verletzlichkeit in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten.
-
Berücksichtigung der Reliefenergie, der Vielfalt von Elementen und der Vegetationsdichte
-
Bewertung dieser Kriterien über eine 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch)
- Addition aller Werte und Retransformation mit vorgegebener Skala
8. Schritt:
Ermittlung der Schutzwürdigkeit der Raumeinheiten.
-
Erfassung schutzwürdiger und geschützter Flächen (z. B. Naturparke, Naturschutzgebiete)
-
Beurteilung und Bewertung mit Hilfe einer 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch)
9. Schritt:
Ermittlung der Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheiten.
Die Bewertungen des ästhetischen Eigenwerts, der visuellen Verletzlichkeit und des Schutzwürdigkeitsgrads der Landschaften werden subsumiert. Bei doppelter Gewichtung des ästhetischen
Eigenwerts resultiert die Empfindlichkeit der Raumeinheit.
10. und 11. Schritt:
Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit.
Ein Eingriff ist in seinen Auswirkungen umso erheblicher, je schwerer der Eingriff, gemessen über die
Eingriffsintensität (s. o.), und je größer die Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheit (s. o.)
gegenüber Eingriffen ist. Bei Gleichgewichtigkeit beider Kriterien ergibt sich nach einer Berechnung
ein Erheblichkeitsfaktor (e) für jede ästhetische Raumeinheit.
12. Schritt:
Ermittlung des Umfangs der Kompensationsflächen über die Einführung eines Kompensationsflächenfaktors (b).
In einer intakten Kulturlandschaft wird mit einem Mindestflächenanspruch von durchschnittlich 10 %
für Naturschutz und Landschaftspflege gerechnet. Es wird deshalb angenommen, dass der durch den
Eingriff bedingte ästhetische Funktionsverlust in unmittelbarer Umgebung nur dann kompensiert
werden kann, wenn 10 % der erheblich beeinträchtigten Fläche in einer ästhetischen Raumeinheit für
die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird deshalb mit 0,1 angesetzt.
13. Schritt:
Ermittlung der Kompensationsflächen (K) unter Berücksichtigung der abnehmenden Fernwirkung des
Eingriffsobjekts durch die Festlegung von Wahrnehmungskoeffizienten (w). Der Wahrnehmungskoeffi-
zient ergibt sich aus der Höhe des Eingriffsobjekts und den gleichartigen, also mastenartigen Vorbelastungen (vgl. Tabelle A.I). Da die Gesamthöhen von WEA i. d. R. 60 m übertreffen, sind bei der
Ermittlung des Kompensationsbedarfs grundsätzlich die Fälle B oder D anzuwenden.
Tabelle A.I: Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53)
Fall A
Fall B
Fall C
Fall D
Wirkzone I (0-200 m)
0,30
0,60
0,15
0,30
Wirkzone II (200-1.500 m)
0,15
0,30
0,10
0,15
Wirkzone III (1.500 –10.000 m)
0,02
0,04
0,01
0,02
A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe
B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe
C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe
D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe
14. Schritt:
Ermittlung des Umfangs der Teil-Kompensationsflächen (KT).
Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche
nach folgender Formel berechnen:
KT = F * e * b * w
mit :
K=
Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone
F=
Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3)
e=
Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 4 bis 11)
b=
Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Schritt 12)
T
w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Schritt 13)
Anhang IV
Tabelle A IV:
Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in
den ästhetischen Raumeinheiten
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
5,00
5,00
6,00
6,00
5,00
5,00
21,00
5,00
5,00
6,00
6,00
5,00
5,00
21,00
3,00
3,00
2,00
2,00
3,00
3,00
11,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
12,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
24,00
3,00
3,00
4,00
4,00
2,00
2,00
11,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
20,00
3,00
3,00
2,00
2,00
3,00
3,00
11,00
4,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
17,00
3,00
3,00
3,00
3,00
4,00
4,00
14,00
5,00
5,00
6,00
6,00
5,00
5,00
21,00
2,00
5,00
5,00
2,00
2,00
6,00
2,00
4,00
2,00
3,00
3,00
5,00
12,00
0,00
1,00
12,00
0,00
1,00
21,00
0,00
1,00
21,00
0,00
1,00
11,00
0,00
1,00
12,00
0,00
1,00
24,00
0,00
1,00
11,00
0,00
1,00
20,00
0,00
1,00
11,00
0,00
1,00
17,00
0,00
1,00
14,00
0,00
1,00
21,00
0,00
1,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
7,00
4,00
4,00
7,00
4,00
4,00
8,00
8,00
8,00
8,00
7,00
8,50
7,00
4,00
4,00
6,00
4,00
6,00
7,00
5,00
4,00
9,00
8,00
8,00
4,00
4,00
4,00
9,00
8,00
8,00
7,00
5,00
5,00
24,00
8,00
24,00
8,00
24,00
8,00
15,00
5,00
15,00
5,00
24,00
8,00
23,50
8,00
15,00
5,00
16,00
5,00
16,00
5,00
25,00
8,00
12,00
3,00
25,00
8,00
17,00
6,00
3,00
3,00
3,00
6,00
7,00
2,00
3,00
7,00
2,00
5,00
2,00
4,00
3,00
6,00
15,00
3,00
15,00
3,00
15,00
3,00
21,00
5,00
22,00
5,00
14,00
3,00
15,00
3,00
24,00
6,00
11,00
2,00
18,00
4,00
14,00
3,00
13,00
2,00
17,00
3,00
22,00
5,00
Eingriffserheblichkeit
Stufe
4,00
1,00
4,00
1,00
4,00
1,00
6,00
2,00
6,00
2,00
4,00
1,00
4,00
1,00
7,00
3,00
3,00
1,00
5,00
2,00
4,00
1,00
3,00
1,00
4,00
1,00
6,00
2,00
E-Wert
0,10
0,10
0,10
0,20
0,20
0,10
0,10
0,30
0,10
0,20
0,10
0,10
0,10
0,20
0,180
1,388
0,950
0,070
0,538
1,034
0,993
0,035
0,003
0,086
0,120
0,029
0,038
0,054
Wahrnehmungskoeffizient
0,30
0,15
0,02
0,15
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
12,00
2,00
2,00
12,00
0,00
1,00
Naturnähe
Vielfalt
Eigenart
Ästhetischer Eigenwert
vor
nach
vor
nach
vor
nach
vor
Stufe
Ästhetischer Eigenwert
Differenz
Eingriffsintensität
nach
Grobrelief
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Visuelle Verletzlichkeit
Stufe
Schutzwürdigkeit
Empfindlichkeit
Stufe
Teil - Kompensationsflächen (ha)
Aldenhovener Platte III
Dürener Ruhrniederung III
136,220
Die Bürge III
189,757
23,186 1.344,755
Erkelenzer Lössplatte III
142,652
925,494 4.749,010
Baaler Riedelland III
Wassenberger Terrassenleiste III
600,711
59,992
Jackerather Lössschwelle III
216,037
Betroffene Fläche in ha
Rur-Inde-Tal III
16,979
Rur-Inde-Tal II
58,638
Rödinger Lössplatte III
4.967,201
Rödinger Lössplatte II
5.169,935
Rödinger Lössplatte I
Heinsberger Ruraue III
Lössplatten der Zülpicher Börde III
Tabelle A IV: Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten