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Sitzungsvorlage (Anlage 3.3.2 Teil 4)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
59 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05

Inhalt der Datei

Anhang II Methodenbeschreibung zur Sichtbereichsanalyse Die Ermittlung der Sichtbereiche von WEA erfolgte mittels modellhafter Berechnung, wobei die Realität auf der Basis von gewissen pauschalen Annahmen (z. B. pauschale Höhen von sichtverschattenden Elementen) problemorientiert (d. h. dem Detaillierungsgrad angemessen) abgebildet wurde. Als Ergebnis der Analyse erhält man eine räumliche Darstellung der Bereiche, von denen WEA sichtbar sein werden (Sichtbereiche = visuelle Einwirkungsbereiche). Darüber hinaus lässt sich die räumliche Ausdehnung der einzelnen Einwirkungsbereiche berechnen. Die Sichtbereichsanalyse wurde mit Hilfe des Programms WindPro 2.7 (Modul ZVI) der Fa. EMD (Energi- og Miljödata) unter Verwendung eines digitalen Geländemodells berechnet, in das neben den Geländehöhendaten auch die Höhe der digitalisierten sichtverstellenden Landschaftselemente eingingen. Dabei wurde von folgenden durchschnittlichen Höhen ausgegangen: - Siedlungsflächen 15 m - Wälder 25 m - Sonstige Gehölzstrukturen: 10 m Die Geländehöhendaten stammen von der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM). Die Ermittlung und Darstellung der Einwirkungsbereiche der relevanten WEA erfolgte in Anlehnung an den potenziellen Wirkraum von WEA nach NOHL (1993) in einem Umkreis von 10 km. Bei der Berechnung wurde eine dem Maßstab entsprechende Genauigkeit verwendet (25 m Kantenlänge eines Rasters als Berechnungseinheit). Bei der Sichtbereichsanalyse kann zwischen der Zahl der sichtbaren WEA differenziert werden. Es lassen sich hingegen keine Aussagen darüber machen, ob nur ein Teil einer WEA oder die ganze Anlage wahrnehmbar sein wird. Zu den Sichtbereichen zählen somit alle Orte, von denen mindestens ein Teil (z. B. Flügelspitze im oberen Durchlauf) einer einzelnen WEA sichtbar sein wird. Die räumlichen Verschneidungen, die Berechnungen der Flächengrößen und die kartographischen Darstellungen wurden mit der Software ArcGIS 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen. Anhang III Methodenbeschreibung zur Kompensationsflächenermittlung Bei dem Verfahren wird zunächst der landschaftliche Qualitätsverlust einer betroffenen Fläche bestimmt, indem die Sensitivität der Landschaft mit der Eingriffsintensität in Bezug gesetzt wird. Die Sensitivität ergibt sich aus dem ästhetischen Eigenwert, der visuellen Verletzlichkeit und der Schutzwürdigkeit der Landschaft. Daraus lässt sich die Erheblichkeit des Eingriffs bestimmen, die als Veränderung des ästhetischen Eigenwerts durch das Vorhaben aufzufassen ist. Dieser qualitative Aspekt des Eingriffs wird mit dem tatsächlichen Einwirkungsbereich als der quantitativen Komponente kombiniert (Fläche, von der das Vorhaben wahrgenommen werden kann). Zur Ermittlung einer Kompensationsfläche werden schließlich neben dem ästhetischen Funktionsverlust zusätzlich ein Kompensationsflächenfaktor und ein Wahrnehmungskoeffizient herangezogen. Da man in einer intakten Kulturlandschaft für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege einen Mindestflächenanspruch von 5 % bis 20 % ansetzen muss, wird der Kompensationsflächenfaktor in der Regel mit 0,1 (10 %) veranschlagt (vgl. NOHL 1993). Der Wahrnehmungskoeffizient ist von der Entfernung zum Objekt, der Höhe desselben und der ästhetischen Vorbelastung der Landschaft abhängig. Zur Berechnung der Kompensationsflächen hat Nohl (1993) verschiedene Verfahrensansätze vorgeschlagen, die eine Kombination der ermittelten Faktoren vollziehen. Die Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die geplanten WEA sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfs orientieren sich an der sogenannten „Langfassung“. Es folgt eine kurze Erläuterung der Verfahrensschritte. Über diese allgemeine Verfahrensbeschreibung hinausgehende Erläuterungen zur Vorgehensweise der Kompensationsflächenermittlung für das Vorhaben wird auf Kapitel 4.2 verwiesen. 1. Schritt: Unterteilung des durch den geplanten Eingriff potenziell beeinträchtigten Gebiets: Jeder Gegenstand in der Landschaft ist von einem ästhetischen Wirkraum umgeben, der vereinfacht auf 10.000 m begrenzt wird. Der potenzielle Wirkraum wird in drei ästhetische Wirkzonen abnehmender Eindrucksstärke untergliedert: Wirkzone I Ringfläche mit 200 m Radius um die WEA-Standorte Wirkzone II Ringfläche mit 1.500 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I) Wirkzone III Ringfläche mit 10.000 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I und II) 2. Schritt: Festlegen des durch den geplanten Eingriff ästhetisch tatsächlich beeinträchtigten Gebiets (tatsächliche betroffener Bereich = Einwirkungsbereich). Die tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) werden ermittelt (Sichtbereichsanalyse): - durch Digitalisierung der Grundflächen aller höheren, sichtverstellenden Landschaftselemente auf der Karte (Einzelgebäude, Gehöfte, Siedlungsflächen, Obstwiesen, Baumhecken, Baumgruppen, Feldgehölze, Wälder u. a.) und - durch Verwendung eines digitalen Geländemodells unter Einbeziehung der sichtverstellenden Landschaftselemente sowie - durch Berechnung und Darstellung von Bereichen mit Sichtbeziehung zu einer oder mehrerer WEA Als ästhetisch tatsächlich beeinträchtigtes Gebiet gelten alle Flächen in den drei Wirkzonen, die weder sichtverstellend noch sichtverschattet sind. 3. Schritt: Aufgliedern des Gebiets in landschaftsästhetische Raumeinheiten. Landschaftsästhetische Raumeinheiten sind Gebiete oder Flächen, die sich in ihrem Erscheinungsbild vom Umfeld unterscheiden. Sie sollten nicht zu kleinteilig sein. 4. Schritt: Ermittlung der ästhetischen Eigenwerte in den identifizierten Raumeinheiten vor dem Eingriff. - Berücksichtigung von Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt - Bewertung innerhalb einer vorgegebenen Skala (4-9 = sehr gering bis 36-40 = sehr hoch) - Zusammenfassung der drei Teilwerte zu einem Gesamtwert, dem ästhetischen Eigenwert (10-er Skala) 5. Schritt Einschätzung der ästhetischen Eigenwerte in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem Eingriff (wie 4. Schritt). 6. Schritt: Ermittlung der landschaftsästhetisch wirksamen Eingriffsintensitäten für die einzelnen Raumeinheiten. - Zusammenfassender Ausdruck für die Eingriffsintensität ist die Differenz der ästhetischen Eigenwerte vor und nach dem Eingriff. 7. Schritt: Ermittlung der visuellen Verletzlichkeit in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten. - Berücksichtigung der Reliefenergie, der Vielfalt von Elementen und der Vegetationsdichte - Bewertung dieser Kriterien über eine 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch) - Addition aller Werte und Retransformation mit vorgegebener Skala 8. Schritt: Ermittlung der Schutzwürdigkeit der Raumeinheiten. - Erfassung schutzwürdiger und geschützter Flächen (z. B. Naturparke, Naturschutzgebiete) - Beurteilung und Bewertung mit Hilfe einer 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch) 9. Schritt: Ermittlung der Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheiten. Die Bewertungen des ästhetischen Eigenwerts, der visuellen Verletzlichkeit und des Schutzwürdigkeitsgrads der Landschaften werden subsumiert. Bei doppelter Gewichtung des ästhetischen Eigenwerts resultiert die Empfindlichkeit der Raumeinheit. 10. und 11. Schritt: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit. Ein Eingriff ist in seinen Auswirkungen umso erheblicher, je schwerer der Eingriff, gemessen über die Eingriffsintensität (s. o.), und je größer die Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheit (s. o.) gegenüber Eingriffen ist. Bei Gleichgewichtigkeit beider Kriterien ergibt sich nach einer Berechnung ein Erheblichkeitsfaktor (e) für jede ästhetische Raumeinheit. 12. Schritt: Ermittlung des Umfangs der Kompensationsflächen über die Einführung eines Kompensationsflächenfaktors (b). In einer intakten Kulturlandschaft wird mit einem Mindestflächenanspruch von durchschnittlich 10 % für Naturschutz und Landschaftspflege gerechnet. Es wird deshalb angenommen, dass der durch den Eingriff bedingte ästhetische Funktionsverlust in unmittelbarer Umgebung nur dann kompensiert werden kann, wenn 10 % der erheblich beeinträchtigten Fläche in einer ästhetischen Raumeinheit für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird deshalb mit 0,1 angesetzt. 13. Schritt: Ermittlung der Kompensationsflächen (K) unter Berücksichtigung der abnehmenden Fernwirkung des Eingriffsobjekts durch die Festlegung von Wahrnehmungskoeffizienten (w). Der Wahrnehmungskoeffi- zient ergibt sich aus der Höhe des Eingriffsobjekts und den gleichartigen, also mastenartigen Vorbelastungen (vgl. Tabelle A.I). Da die Gesamthöhen von WEA i. d. R. 60 m übertreffen, sind bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs grundsätzlich die Fälle B oder D anzuwenden. Tabelle A.I: Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53) Fall A Fall B Fall C Fall D Wirkzone I (0-200 m) 0,30 0,60 0,15 0,30 Wirkzone II (200-1.500 m) 0,15 0,30 0,10 0,15 Wirkzone III (1.500 –10.000 m) 0,02 0,04 0,01 0,02 A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe 14. Schritt: Ermittlung des Umfangs der Teil-Kompensationsflächen (KT). Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche nach folgender Formel berechnen: KT = F * e * b * w mit : K= Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone F= Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3) e= Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 4 bis 11) b= Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Schritt 12) T w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Schritt 13) Anhang IV Tabelle A IV: Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 5,00 5,00 6,00 6,00 5,00 5,00 21,00 5,00 5,00 6,00 6,00 5,00 5,00 21,00 3,00 3,00 2,00 2,00 3,00 3,00 11,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 12,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 24,00 3,00 3,00 4,00 4,00 2,00 2,00 11,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 20,00 3,00 3,00 2,00 2,00 3,00 3,00 11,00 4,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 17,00 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 4,00 14,00 5,00 5,00 6,00 6,00 5,00 5,00 21,00 2,00 5,00 5,00 2,00 2,00 6,00 2,00 4,00 2,00 3,00 3,00 5,00 12,00 0,00 1,00 12,00 0,00 1,00 21,00 0,00 1,00 21,00 0,00 1,00 11,00 0,00 1,00 12,00 0,00 1,00 24,00 0,00 1,00 11,00 0,00 1,00 20,00 0,00 1,00 11,00 0,00 1,00 17,00 0,00 1,00 14,00 0,00 1,00 21,00 0,00 1,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 7,00 4,00 4,00 7,00 4,00 4,00 8,00 8,00 8,00 8,00 7,00 8,50 7,00 4,00 4,00 6,00 4,00 6,00 7,00 5,00 4,00 9,00 8,00 8,00 4,00 4,00 4,00 9,00 8,00 8,00 7,00 5,00 5,00 24,00 8,00 24,00 8,00 24,00 8,00 15,00 5,00 15,00 5,00 24,00 8,00 23,50 8,00 15,00 5,00 16,00 5,00 16,00 5,00 25,00 8,00 12,00 3,00 25,00 8,00 17,00 6,00 3,00 3,00 3,00 6,00 7,00 2,00 3,00 7,00 2,00 5,00 2,00 4,00 3,00 6,00 15,00 3,00 15,00 3,00 15,00 3,00 21,00 5,00 22,00 5,00 14,00 3,00 15,00 3,00 24,00 6,00 11,00 2,00 18,00 4,00 14,00 3,00 13,00 2,00 17,00 3,00 22,00 5,00 Eingriffserheblichkeit Stufe 4,00 1,00 4,00 1,00 4,00 1,00 6,00 2,00 6,00 2,00 4,00 1,00 4,00 1,00 7,00 3,00 3,00 1,00 5,00 2,00 4,00 1,00 3,00 1,00 4,00 1,00 6,00 2,00 E-Wert 0,10 0,10 0,10 0,20 0,20 0,10 0,10 0,30 0,10 0,20 0,10 0,10 0,10 0,20 0,180 1,388 0,950 0,070 0,538 1,034 0,993 0,035 0,003 0,086 0,120 0,029 0,038 0,054 Wahrnehmungskoeffizient 0,30 0,15 0,02 0,15 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 12,00 2,00 2,00 12,00 0,00 1,00 Naturnähe Vielfalt Eigenart Ästhetischer Eigenwert vor nach vor nach vor nach vor Stufe Ästhetischer Eigenwert Differenz Eingriffsintensität nach Grobrelief Strukturvielfalt Vegetationsdichte Visuelle Verletzlichkeit Stufe Schutzwürdigkeit Empfindlichkeit Stufe Teil - Kompensationsflächen (ha) Aldenhovener Platte III Dürener Ruhrniederung III 136,220 Die Bürge III 189,757 23,186 1.344,755 Erkelenzer Lössplatte III 142,652 925,494 4.749,010 Baaler Riedelland III Wassenberger Terrassenleiste III 600,711 59,992 Jackerather Lössschwelle III 216,037 Betroffene Fläche in ha Rur-Inde-Tal III 16,979 Rur-Inde-Tal II 58,638 Rödinger Lössplatte III 4.967,201 Rödinger Lössplatte II 5.169,935 Rödinger Lössplatte I Heinsberger Ruraue III Lössplatten der Zülpicher Börde III Tabelle A IV: Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten