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Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Herrig und das städt. Familienzentrum Erftstadt-Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
27.11.14, 15:06
Aktualisiert
27.11.14, 15:06
Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt.  Kindertagesstätte
Erftstadt-Herrig  und das städt. Familienzentrum Erftstadt-Köttingen) Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt.  Kindertagesstätte
Erftstadt-Herrig  und das städt. Familienzentrum Erftstadt-Köttingen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 441/2014 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 13.10.2014 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 16.10.2014 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Hilbert-Hesse Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 09.12.2014 Bemerkungen beschließend Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Herrig und das städt. Familienzentrum Erftstadt-Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 86.800 € Folgekosten in €: s.o. + Tariferhöhungen Kostenträger: Sachkonto: 010111090 verschieden (Pers.Kosten) Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Nein X Ja Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Besetzung folgender Fachkraftstunden wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen: Kindertagesstätte Herrig 39 Fachkraftstunden ( Erzieherin Gruppe S 6 TVSuE ) Zur unbefristeten Besetzung folgender Fachkraftstunden wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen: Familienzentrum Köttingen 39 Fachkraftstunden ( Erzieherin Gruppe S 6 TVSuE ) Begründung: Der ursprünglichen Stelleninhaberin der Kita-Herrig wurde die vakante stellvertretende. Leitung der Einrichtung übertragen. Die daraus entstehende Vakanz einer Erzieherinnenstelle ist nach zu besetzen. Die Stelleninhaberin des Familienzentrums Köttingen hat aus privaten Gründen während der Elternzeit zum 31.10.14 um Vertragsauflösung gebeten um eine Teilzeitstelle in ihrem Wohnort anzutreten. Um den Betrieb der Einrichtungen sicher zu stellen sind die Nachbesetzungen unabweisbar. In Vertretung (Lüngen) -2-