Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
27.11.14, 15:06
Aktualisiert
27.11.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 441/2014
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 13.10.2014
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
16.10.2014
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Hilbert-Hesse
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
09.12.2014
Bemerkungen
beschließend
Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte
Erftstadt-Herrig und das städt. Familienzentrum Erftstadt-Köttingen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
86.800 €
Folgekosten in €:
s.o. + Tariferhöhungen
Kostenträger:
Sachkonto:
010111090
verschieden (Pers.Kosten)
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Nein
X Ja
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur unbefristeten Besetzung folgender Fachkraftstunden wird die Ausnahme vom
Einstellungsstopp beschlossen:
Kindertagesstätte Herrig 39 Fachkraftstunden ( Erzieherin Gruppe S 6 TVSuE )
Zur unbefristeten Besetzung folgender Fachkraftstunden wird die Ausnahme vom
Einstellungsstopp beschlossen:
Familienzentrum Köttingen 39 Fachkraftstunden ( Erzieherin Gruppe S 6 TVSuE )
Begründung:
Der ursprünglichen Stelleninhaberin der Kita-Herrig wurde die vakante stellvertretende. Leitung
der Einrichtung übertragen. Die daraus entstehende Vakanz einer Erzieherinnenstelle ist nach zu
besetzen.
Die Stelleninhaberin des Familienzentrums Köttingen hat aus privaten Gründen während der
Elternzeit zum 31.10.14 um Vertragsauflösung gebeten um eine Teilzeitstelle in ihrem Wohnort
anzutreten.
Um den Betrieb der Einrichtungen sicher zu stellen sind die Nachbesetzungen unabweisbar.
In Vertretung
(Lüngen)
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