Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP77/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 63 40 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Betreff:
Formlose planungsrechtliche Voranfrage Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück
Gemarkung Pütz, Flur 1, Nr. 99 im Bereich Gut Kaiskorb / A 61
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, der formlosen Voranfrage aus
planungsrechtlicher Sicht zur Errichtung einer Windenergieanlage (Nabenhöhe max. 100,00 m) auf
dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 1, Nr. 99 zuzustimmen, da die Anlage innerhalb der im
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ausgewiesenen Vorrangzone für Windenergieanlagen
liegt und die geplante Anlage sich darüber hinaus innerhalb der überbaubaren Flächen des sich in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 8/Kirchherten befindet. Bauordnungsrechtliche
Vorschriften bleiben von dieser Zustimmung unberührt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben wird eine formlose planungsrechtliche Voranfrage zur Errichtung einer
Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 1, Nr. 99 gem. beigefügtem
Lageplan (Anlage 1) beantragt.
Der Rat der Stadt Bedburg der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.07.2002 die 23.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg mit der Ausweisung einer Vorrangzone
für Windenergieanlagen beschlossen. Diese Flächennutzungsplanänderung ist seit dem 13.1.2002
rechtskräftig (Anlage 2).
Ferner hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 14.05.2002 den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 8/Kirchherten gefasst. Es handelt sich hier um einen mit der
vorbeschriebenen
Flächennutzungsplanänderung
plangebietstechnisch
flächengleichen
Bebauungsplanentwurf zur Ausweisung eines Sondergebietes für Anlagen, die die Windenergie
nutzen. Ziel dieses Bebauungsplanes war die planungsrechtliche Sicherung und Steuerung für den
Standort selbst und damit auch eine geordnete Entwicklung des Standortes der Anlagen im
Bereich der Vorrangzone. In der Konsequenz wurden überbaubare Grundstückflächen
ausgewiesen (Anlage 3). Ferner wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses bestimmt, dass
die Nabenhöhen entlang der Autobahn auf 100,00 m begrenzt werden und entlang des
Grubenrandes auf max. 110,00 m begrenzt werden.
Da der seinerzeitige Investor sich an diesem Planentwurf orientiert hat, wurde eine Weiterführung
des Verfahrens entbehrlich bzw. war auch nicht beabsichtigt.
Im Rahmen eines nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebenen förmlichen
Verfahrens wurden innerhalb der Vorrangzone 12 Windenergieanlagen (WEA 1-12) errichtet. Das
Einvernehmen hierzu im Fachausschuss ist erfolgt.
Nunmehr wird die o.a. formlose planungsrechtliche Bauvoranfrage gestellt. Die geplante WEA (13)
liegt innerhalb der Vorrangzone für WEA und liegt darüber hinaus innerhalb der überbaubaren
Flächen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 8/Kirchherten. Die max. Nabenhöhe
von 100,00 m für diese Anlage entlang der A 61 wird ebenfalls eingehalten.
Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen daher seitens der Verwaltung gegen die Errichtung einer
weiteren WEA am vorgesehenen Standort keine Bedenken, da die Positionierung des geplanten
Baukörpers mit einer städtebaulich geordneten Entwicklung einhergeht und die Nabenhöhe 100,00
m nicht überschritten werden soll.
Es wird daher vorgeschlagen, wie im Beschlussentwurf aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-7/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 27.01.2009
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
---------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-7/2009
Seite 3