Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Formlose planungsrechtliche Voranfrage Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 1, Nr. 99 im Bereich Gut Kaiskorb / A 61)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Formlose planungsrechtliche Voranfrage Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 1, Nr. 99 im Bereich Gut Kaiskorb / A 61) Beschlussvorlage (Formlose planungsrechtliche Voranfrage Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 1, Nr. 99 im Bereich Gut Kaiskorb / A 61) Beschlussvorlage (Formlose planungsrechtliche Voranfrage Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 1, Nr. 99 im Bereich Gut Kaiskorb / A 61)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP77/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 63 40 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.02.2009 Betreff: Formlose planungsrechtliche Voranfrage Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 1, Nr. 99 im Bereich Gut Kaiskorb / A 61 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, der formlosen Voranfrage aus planungsrechtlicher Sicht zur Errichtung einer Windenergieanlage (Nabenhöhe max. 100,00 m) auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 1, Nr. 99 zuzustimmen, da die Anlage innerhalb der im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ausgewiesenen Vorrangzone für Windenergieanlagen liegt und die geplante Anlage sich darüber hinaus innerhalb der überbaubaren Flächen des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 8/Kirchherten befindet. Bauordnungsrechtliche Vorschriften bleiben von dieser Zustimmung unberührt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit beigefügtem Schreiben wird eine formlose planungsrechtliche Voranfrage zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 1, Nr. 99 gem. beigefügtem Lageplan (Anlage 1) beantragt. Der Rat der Stadt Bedburg der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.07.2002 die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg mit der Ausweisung einer Vorrangzone für Windenergieanlagen beschlossen. Diese Flächennutzungsplanänderung ist seit dem 13.1.2002 rechtskräftig (Anlage 2). Ferner hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 14.05.2002 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8/Kirchherten gefasst. Es handelt sich hier um einen mit der vorbeschriebenen Flächennutzungsplanänderung plangebietstechnisch flächengleichen Bebauungsplanentwurf zur Ausweisung eines Sondergebietes für Anlagen, die die Windenergie nutzen. Ziel dieses Bebauungsplanes war die planungsrechtliche Sicherung und Steuerung für den Standort selbst und damit auch eine geordnete Entwicklung des Standortes der Anlagen im Bereich der Vorrangzone. In der Konsequenz wurden überbaubare Grundstückflächen ausgewiesen (Anlage 3). Ferner wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses bestimmt, dass die Nabenhöhen entlang der Autobahn auf 100,00 m begrenzt werden und entlang des Grubenrandes auf max. 110,00 m begrenzt werden. Da der seinerzeitige Investor sich an diesem Planentwurf orientiert hat, wurde eine Weiterführung des Verfahrens entbehrlich bzw. war auch nicht beabsichtigt. Im Rahmen eines nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebenen förmlichen Verfahrens wurden innerhalb der Vorrangzone 12 Windenergieanlagen (WEA 1-12) errichtet. Das Einvernehmen hierzu im Fachausschuss ist erfolgt. Nunmehr wird die o.a. formlose planungsrechtliche Bauvoranfrage gestellt. Die geplante WEA (13) liegt innerhalb der Vorrangzone für WEA und liegt darüber hinaus innerhalb der überbaubaren Flächen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 8/Kirchherten. Die max. Nabenhöhe von 100,00 m für diese Anlage entlang der A 61 wird ebenfalls eingehalten. Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen daher seitens der Verwaltung gegen die Errichtung einer weiteren WEA am vorgesehenen Standort keine Bedenken, da die Positionierung des geplanten Baukörpers mit einer städtebaulich geordneten Entwicklung einhergeht und die Nabenhöhe 100,00 m nicht überschritten werden soll. Es wird daher vorgeschlagen, wie im Beschlussentwurf aufgeführt zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-7/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 27.01.2009 ----------------------------------(Udo Schmitz) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Bearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ---------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-7/2009 Seite 3