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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern II"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
54 kB
Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern II"; 
hier:  a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen 
	im Rahmen der Offenlage
	b) Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern II"; 
hier:  a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen 
	im Rahmen der Offenlage
	b) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl, 621-00/E 26 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 24.02.2011 Vorlagen-Nr.: 86/2009 2. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 30.03.2011 05.04.2011 11.05.2011 Bebauungsplan Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern II"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 26.10.2010 dem Bebauungsplanentwurf Nr. E 26 zugestimmt und gleichzeitig die Verwaltung ermächtigt, in Anwendung des § 13 a Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die entsprechende Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau am 30.12.2010 erfolgt. Die Offenlage ist in der Zeit vom 10.01.2011 bis 10.02.2011 erfolgt. Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, sodass der vorliegende Planentwurf nunmehr ohne Änderung als Satzung beschlossen werden kann. Die in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.09.2010 von Ausschussmitglied Böcking vorgeschlagenen geringfügigen Änderungen des seinerzeitigen Entwurfes wurden selbstverständlich eingearbeitet. Im Einmündungsbereich „Mühlengasse/Teichstraße“ wurde nunmehr ein Sichtdreieck eingeplant. Außerdem wurde der rückwärtige Bereich der Parzelle 440 in die vorgesehene öffentliche Fläche mit einbezogen. Die in der gleichen Sitzung von Ausschussmitglied Boos vorgetragene Anregung, die angedachten Fußwege breitenmäßig auch zum Befahren durch Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge vorzusehen, wurde ebenfalls berücksichtigt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der erforderlichen nachträglichen Änderungen verbundenen Kosten haben sich auf insgesamt 975,80 € belaufen. III. Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern II“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ -2-