Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl, 621-00/E 26
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 24.02.2011
Vorlagen-Nr.: 86/2009 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
30.03.2011
05.04.2011
11.05.2011
Bebauungsplan Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern II";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen
im Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 26.10.2010 dem Bebauungsplanentwurf
Nr. E 26 zugestimmt und gleichzeitig die Verwaltung ermächtigt, in Anwendung des § 13 a Nr. 1 in
Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die entsprechende Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau am 30.12.2010
erfolgt. Die Offenlage ist in der Zeit vom 10.01.2011 bis 10.02.2011 erfolgt. Im Rahmen der
Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, sodass der vorliegende Planentwurf
nunmehr ohne Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
Die in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.09.2010 von Ausschussmitglied
Böcking vorgeschlagenen geringfügigen Änderungen des seinerzeitigen Entwurfes wurden
selbstverständlich eingearbeitet. Im Einmündungsbereich „Mühlengasse/Teichstraße“ wurde
nunmehr ein Sichtdreieck eingeplant. Außerdem wurde der rückwärtige Bereich der Parzelle 440
in die vorgesehene öffentliche Fläche mit einbezogen.
Die in der gleichen Sitzung von Ausschussmitglied Boos vorgetragene Anregung, die angedachten
Fußwege breitenmäßig auch zum Befahren durch Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge
vorzusehen, wurde ebenfalls berücksichtigt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der erforderlichen nachträglichen Änderungen
verbundenen Kosten haben sich auf insgesamt 975,80 € belaufen.
III. Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern II“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
-2-