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Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplanes 2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
27.11.14, 15:06
Aktualisiert
27.11.14, 15:06
Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplanes 2014) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplanes 2014) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplanes 2014)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 380/2014 1. Ergänzung Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 05.11.2014 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 24.11.2014 Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 09.12.2014 vorberatend 16.12.2014 beschließend Änderung des Stellenplanes 2014 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: siehe V380/2014 vom 05.09.2014 Folgekosten in €: Kostenträger: Personalhaushalt Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der vorgeschlagenen Änderung des Stellenplanes 2014 wird zugestimmt Begründung: Die Vorlage wurde in der Septembersitzung auf die Sitzungsrunde im Dezember vertagt. Bereich Kämmerei Bezüglich der vorgeschlagenen Amtsleitung im Bereich der Kämmerei kann ich Ihnen mitteilen, dass die angesprochenen Einsparvorschläge zwischenzeitlich konkretisiert werden können. Die Mitarbeiterin des gehobenen Dienstes in der Abteilung -200- ist mit Ablauf des 30.11.2014 durch Versetzung in den Ruhestand ausgeschieden. Ob und inwieweit eine Reaktivierung erfolgt, wird in zwei Jahren zu entscheiden sein. Die Mitarbeiterin des mittleren Dienstes hat zwischenzeitlich einen Antrag auf Altersteilzeit gestellt. Die Freistellungsphase findet vom 01.10.2015 – 31.08.2016 statt. Bei Einrichtung der vorgesehenen Amtsleitungsstelle werden die beiden vorgenannten Stellen in Absprache mit dem Kämmerer nicht nach besetzt. Ergänzend darf ich bezüglich der Personalsituation in der Kämmerei erwähnen, dass der Kämmerer ohne Vorzimmer auskommt. Organisatorische Angelegenheiten werden im gleichen Maße durch alle Bediensteten des Bereiches Finanzen untereinander erledigt. Die Stellenbeschreibung der zukünftigen Amtsleitung ist ihnen zur Information als Anlage beigefügt. Bereich Demografie Wie ich in der V380/2014 deutlich gemacht habe, wird die demografische Entwicklung auch die Stadt Erftstadt in Zukunft vor enorme Herausforderung stellen. Ich habe bereits in der Vergangenheit mehrfach auf die Wichtigkeit der Einrichtung einer Stelle Demografie hingewiesen. Dieses Vorhaben wurde besonders bekräftigt im Rahmen eines Strategie- und Demografiegesprächs mit dem Leiter der Prüfungsgruppe der Gemeindeprüfungsanstalt im Zusammenhang mit der im Sommer dieses Jahres abgeschlossenen überörtlichen Prüfung. In diesem Gespräch hat sich herauskristallisiert, welche Aufgaben zukünftig verwaltungsumfassend auf die Kommunen zukommen werden (Personal, Öffentliche Einrichtungen, Infrastruktur, Wohnraum). Die Aussagen der GPA lassen keinen Zweifel daran, dass eine solche Stelle eine Schnittstellenfunktion haben wird. Die sich zukünftig ergebenden Aufgaben und Anforderungen im Zusammenhang mit den bevorstehenden demografischen Veränderungen sind insbesondere in den Ämtern -10-, -50-, -51-61-, -65- und auch -82- zu bewältigen. Die Personalkapazitäten reichen jedoch nicht aus, um den Herausforderungen zielführend und ämterübergreifend zu begegnen. Hier ist die Einrichtung einer Schnittstelle Demografie folgerichtig. Eine enge Verzahnung zwischen der Stelle Demografie und den betroffenen Amtsbereichen wird sich daraus zwangsläufig ergeben. Eine der ersten und dringlichsten Aufgaben wird zum Beispiel die im Januar dieses Jahres im Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung im Februar dieses Jahres bereits beschlossene Wohnungsmarktuntersuchung/ Wohnraumanalyse sein. Entsprechende Mittel für ein externes Gutachten sind zwar für den Haushalt 2015 eingestellt. Hier ist jedoch eine personalintensive Begleitung sowie eine Koordination zwischen den Dezernaten -4- und -6unumgänglich, dies ist mit dem vorhandenen Personal nicht aufzufangen. Nach Rücksprache im Verwaltungsvorstand bin ich zu dem Ergebnis gekommen, die neu einzurichtende Stelle dem Dezernat des ersten Beigeordneten zuzuordnen. Anders als in den Ausführungen zur V380/2014 habe ich mit dem ersten Beigeordneten Übereinstimmung erzielt, die Stelle jedoch nicht der Amtsleitung -50- sondern als Stabsstelle dem ersten Beigeordneten unmittelbar zu unterstellen. So ist zukünftig eine unmittelbare Abstimmung im Verwaltungsvorstand gewährleistet. -2- Die Anforderungen an den/die Stelleninhaber/in sind grundsätzlich - das zeigen Vergleiche zu Nachbarkommunen- mit einer Kraft des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes zu erfüllen. So können hausinterne Bewerber/innen für diese Stelle angesprochen werden. Die Stellenausschreibung kann jedoch ebenfalls mit einem alternativen Studiengang wie Dipl. Geograph/in oder Dipl. Soziologe/in erfolgen. Bei Zustimmung zur Einrichtung dieser neuen Stelle würde ich zunächst eine hausinterne Ausschreibung unter Einbeziehung der städtischen Mitarbeiterin im Jobcenter vornehmen. Sofern im hausinternen Bewerberverfahren keine qualifizierte Kraft gefunden werden kann, beabsichtige ich eine externe Ausschreibung . Die Stellenbeschreibung ist ihnen zur Information als Anlage ebenfalls beigefügt. In Vertretung (Erner) -3-