Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
30.10.14, 10:36
Aktualisiert
30.10.14, 10:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 384/2014 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 28.10.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
Termin
30.10.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
06.11.2014
vorberatend
16.12.2014
beschließend
WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere
Vorgehensweise
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
In einem ausführlichen persönlichen Gespräch mit der Fa. Kleinpoppen Projekte am 21. Oktober
2014 im Rathaus sind auf Basis der in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung vom 11. September des Jahres beschlossen Vorgaben folgende Inhalte
festgehalten worden:
Die Verwaltung der Stadt Erftstadt leitet das Verfahren zur Bauleitplanung mit der
Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans ein. Ferner wird der Verkauf des
Grundstückes für die Ansiedelung des Möbelhauses durch die Verwaltung vorbereitet.
Beide Schritte erfolgen noch im laufenden Jahr 2014.
Die vollständigen Kosten der notwendigen Gutachten – Verträglichkeit Einzelhandel,
Verkehr, Schallschutz sowie Umwelt – werden durch die Fa. Kleinpoppen Projekte
getragen.
Die Auswahl und die Beauftragung der für das Planungsverfahren notwendigen
Gutachten erfolgt durch die Stadtverwaltung. Somit bleibt die Stadt Herr des Verfahrens.
Laut der Fa. Kleinpoppen Projekte werden in der Spitze max. 1.000 Fahrzeugbewegungen
pro Tag durch das Möbelhaus generiert. Diese sind jedoch nur an Freitagnachmittagen
und am Samstag ganztags zu erwarten. Sofern der Kreisverkehr an der
Kreuzung B 265n / An der Patria gefordert werden sollte, müsste der Kaufpreis für das
Grundstück entsprechend reduziert werden.
Zu derzeitigen Zeitpunkt ist die Fa. Kleinpoppen Projekte nicht bereit, einen Betreiber
namentlich zu benennen. Es wird aber ausdrücklich seitens der Fa. Kleinpoppen Projekte
betont, dass das Haus auf jeden Fall im hochwertigen Segment aufgestellt sein wird.
Die Fa. Kleinpoppen Projekte stellt der Verwaltung nun zeitnah ein erstes
Kaufvertragsmuster zur Verfügung. Im Gegenzug wird die Stadtverwaltung der Fa.
Kleinpoppen Projekte einen ersten städtebaulichen Vertragsentwurf zukommen lassen. In
diesen Verträgen werden u. a. geregelt:
1. Genaue Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen zwischen der Stadtverwaltung
Erftstadt und der Kleinpoppen Projekte,
2. Nutzung des Grundstückes ausschließlich für ein hochwertige Möbelhaus,
3. Definierung des zentrenrelevanten Nebensortimentes,
4. dezidierte Aussagen zur Architektur des zukünftigen Möbelhauses.
Der Städtebauliche Vertrag wird integraler Bestandteil des Kaufvertrages sein. Dem
eigentlichen Kaufvertrag wird ein notarielles Käuferangebot mit entsprechenden
Rücktrittsrechten vorgeschaltet.
In Vertretung
(Erner)
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