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Beschlussvorlage (WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
30.10.14, 10:36
Aktualisiert
30.10.14, 10:36
Beschlussvorlage (WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 384/2014 1. Ergänzung Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 28.10.2014 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 30.10.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 06.11.2014 vorberatend 16.12.2014 beschließend WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den In einem ausführlichen persönlichen Gespräch mit der Fa. Kleinpoppen Projekte am 21. Oktober 2014 im Rathaus sind auf Basis der in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 11. September des Jahres beschlossen Vorgaben folgende Inhalte festgehalten worden:  Die Verwaltung der Stadt Erftstadt leitet das Verfahren zur Bauleitplanung mit der Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans ein. Ferner wird der Verkauf des Grundstückes für die Ansiedelung des Möbelhauses durch die Verwaltung vorbereitet. Beide Schritte erfolgen noch im laufenden Jahr 2014.      Die vollständigen Kosten der notwendigen Gutachten – Verträglichkeit Einzelhandel, Verkehr, Schallschutz sowie Umwelt – werden durch die Fa. Kleinpoppen Projekte getragen. Die Auswahl und die Beauftragung der für das Planungsverfahren notwendigen Gutachten erfolgt durch die Stadtverwaltung. Somit bleibt die Stadt Herr des Verfahrens. Laut der Fa. Kleinpoppen Projekte werden in der Spitze max. 1.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag durch das Möbelhaus generiert. Diese sind jedoch nur an Freitagnachmittagen und am Samstag ganztags zu erwarten. Sofern der Kreisverkehr an der Kreuzung B 265n / An der Patria gefordert werden sollte, müsste der Kaufpreis für das Grundstück entsprechend reduziert werden. Zu derzeitigen Zeitpunkt ist die Fa. Kleinpoppen Projekte nicht bereit, einen Betreiber namentlich zu benennen. Es wird aber ausdrücklich seitens der Fa. Kleinpoppen Projekte betont, dass das Haus auf jeden Fall im hochwertigen Segment aufgestellt sein wird. Die Fa. Kleinpoppen Projekte stellt der Verwaltung nun zeitnah ein erstes Kaufvertragsmuster zur Verfügung. Im Gegenzug wird die Stadtverwaltung der Fa. Kleinpoppen Projekte einen ersten städtebaulichen Vertragsentwurf zukommen lassen. In diesen Verträgen werden u. a. geregelt: 1. Genaue Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen zwischen der Stadtverwaltung Erftstadt und der Kleinpoppen Projekte, 2. Nutzung des Grundstückes ausschließlich für ein hochwertige Möbelhaus, 3. Definierung des zentrenrelevanten Nebensortimentes, 4. dezidierte Aussagen zur Architektur des zukünftigen Möbelhauses. Der Städtebauliche Vertrag wird integraler Bestandteil des Kaufvertrages sein. Dem eigentlichen Kaufvertrag wird ein notarielles Käuferangebot mit entsprechenden Rücktrittsrechten vorgeschaltet. In Vertretung (Erner) -2-