Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
113 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
23.05.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 13.05.2011
Vorlagen-Nr.: 27/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
31.05.2011
21.06.2011
06.07.2011
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 53
Landeswassergesetz für die Jahre 2012 bis 2017
I. Sach- und Rechtslage:
Seit dem Jahre 1979 sind die Gemeinden gemäß § 53 Landeswassergesetz (LWG) verpflichtet,
ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erstellen. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept ist im 5Jahres-Rhythmus bzw. inzwischen im 6-Jahres-Rhythmus fortzuschreiben. Da das derzeitige
Abwasserbeseitigungskonzept am 31.12.2011 endet, ist eine Fortschreibung erforderlich. Diese
Fortschreibung ist 6 Monate vor Ablauf der Bezirksregierung vorzulegen. Das noch gültige ABK
wurde vom Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 07.12.2005 beschlossen.
Die im Abwasserbeseitigungskonzept erforderlichen Darstellungen sind aufgrund geänderter
gesetzlicher Vorgaben wesentlich umfangreicher geworden als bisher. Der Inhalt des ABK gliedert
sich wie folgt:
1.
Allgemeines,
2.
Darstellung aller Abwasserleitungen, Übernahme- und Übergabestellen sowie
Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen,
3.
Angaben zu Abwasseranlagen,
4.
Angaben zu den Entwässerungsgebieten,
5.
Angaben zur zukünftigen Beseitigung des Niederschlagswassers,
6.
Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit
6.1
Kanalisation – Ergänzungsmaßnahmen und Regenwasserrückhaltung vor
Einleitung bzw. Versickerungsanlagen,
6.2
Kanalisation – Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen,
6.3
Behandlung von Niederschlagswasser,
7.
Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen gemäß § 61 a LWG NRW.
Erstmalig müssen umfangreiche Angaben zum Thema Beseitigung des Niederschlagswassers
bzw. insbesondere zur Behandlung von Niederschlagswasser gemacht werden. Hierzu waren im
Laufe der letzten 12 Monate unter Mithilfe eines Ingenieurbüros erhebliche Untersuchungen und
Überprüfungen erforderlich.
In der Sitzung werde ich Ihnen anhand der Übersichtskarte das Entwässerungssystem erläutern.
Das Gemeindegebiet ist in insgesamt 10 Entwässerungsgebiete (wie bisher) aufgeteilt. Während
das gesamte Schmutzwasser der Zentralkläranlage des WVER in Düren-Merken zugeleitet wird,
erfolgt die Beseitigung des Niederschlagswassers in den einzelnen Ortsteilen dezentral.
Insgesamt befinden sich im Gemeindegebiet 108 Niederschlagswassereinleitungsstellen in die
verschiedensten Gewässer.
Aufgrund des sogenannten Trennerlasses mussten alle Einleitungsstellen dahingehend überprüft
werden, ob eine Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers vor Einleitung in das
Gewässer erforderlich ist. Eine Behandlungsbedürftigkeit ist auf jeden Fall immer dann gegeben,
wenn es sich entweder
um Niederschlagswasser in Gewerbegebieten oder
um Niederschlagswasser von Straßenzügen handelt, auf denen das Verkehrsaufkommen höher
als 2.500 Fahrzeuge pro Tag ist.
Im Jahre 2010 wurden alle 108 Niederschlagswassereinleitungsstellen dahingehend überprüft. Die
Überprüfung
hat
ergeben,
dass
für
25
Einzugsgebiete
Maßnahmen
zur
Niederschlagswasserbehandlung vor der Einleitung erforderlich sind. Behandlungsbedürftiges
Niederschlagswasser fällt an folgenden Einleitungsstellen an:
Ortsteil Kreuzau, Hauptstraße/Alte Gasse,
Ortsteil Kreuzau, Bahnhofstraße,
Ortsteil Kreuzau, Hauptstraße, Drover Bach,
Ortsteil Kreuzau, Windener Weg,
Ortsteil Kreuzau, Dürener Straße,
Ortsteil Kreuzau, Friedenau,
Ortsteil Kreuzau, Am Kupferscheid,
Ortsteil Kreuzau, Friedenau/Schneidhausen,
Ortsteil Kreuzau, Schneidhausener Weg,
Ortsteil Leversbach, Titzgarten,
Ortsteil Leversbach, Hinter dem Hof,
Ortsteil Obermaubach, Heidbüchel/Seestraße,
Ortsteil Obermaubach, Ortseingang,
Ortsteil Stockheim, Ortslage,
Ortsteil Stockheim, Am Torfberg,
Ortsteil Stockheim, Gewerbegebiet,
Ortsteil Üdingen, Dorfstraße (Mitte),
Ortsteil Üdingen, Dorfstraße Richtung Leversbach,
Ortsteil Untermaubach, Rurstraße,
Ortsteil Untermaubach, Am Weißenberg,
Ortsteil Untermaubach, Molbachstraße,
Ortsteil Winden, Lehrer-Mainz-Straße, Nebenfahrbahn,
Ortsteil Winden, Lehrer-Mainz-Straße,
Ortsteil Winden, Maubacher Straße in Höhe Turnhalle,
Ortsteil Winden, Maubacher Straße vor Taxi Dora.
Die Behandlungsbedürftigkeit ergibt sich an 2 Stellen aufgrund der gewerblichen Nutzung
(Stockheim, Am Torfberg, und Stockheim, Gewerbegebiet).
An 23 Einleitungsstellen ist die Behandlung erforderlich wegen des Straßenverkehrs. Von diesen
23 entfallen 20 Einleitungsstellen ausschließlich auf Kreis- und Landstraßen. Hiervon entfallen
wiederum nur 2 auf Landstraßen und 18 auf Kreisstraßen.
Ich gehe davon aus, dass die Kosten der behandlungsbedürftigen Einleitungsstellen an Land- und
Kreisstraßen von den jeweiligen Baulastträgern zu 100 % übernommen werden. Entsprechende
Gespräche werden derzeit geführt. Für 5 Einleitungsstellen ist die Gemeinde Kreuzau selber
kostenpflichtig. Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen müssen selbstverständlich noch ermittelt
werden. Lediglich in 4 Fällen wurden bisher bereits konkrete Grobplanungen und
-2-
Kostenschätzungen vorgenommen, da die Realisierung innerhalb des ABK-Zeitraumes 2012 bis
2017 erfolgen soll. Es handelt sich hierbei um folgende Einleitungsstellen:
Ortsteil Kreuzau, Dürener Straße, geschätzte Kosten:
Ortsteil Kreuzau, Windener Weg, geschätzte Kosten:
Ortsteil Winden, Maubacher Str. in Höhe Turnhalle, geschätzte Kosten:
Gewerbegebiet Stockheim, geschätzte Kosten:
190.000,00 €
60.000,00 €
315.000,00 €
200.000,00 €
Die Kosten für das Gewerbegebiet Stockheim müssen in voller Höhe von der Gemeinde Kreuzau
übernommen werden. Die Kosten für die Maßnahmen Windener Weg und Maubacher Straße
gehen zu Lasten des Kreises Düren. Die Kosten im Bereich der Dürener Straße sind vom
Landesbetrieb Straßenbau NRW zu tragen.
Die umfangreichen Untersuchungen der Niederschlagwassereinleitungsstellen haben auch einen
positiven Effekt gehabt. Bisher musste die Gemeinde für alle Einleitungsstellen eine
Abwasserabgabe für das Niederschlagswasser in Höhe von jährlich rund 75.000,00 € zahlen.
Abgabefreiheit
besteht
inzwischen
jedoch
für
die
Einleitungsstellen,
die
nicht
behandlungsbedürftig sind. Entsprechende Anträge wurden im Jahre 2010 gestellt und auch
genehmigt. Hierdurch hat sich die Abwasserabgabe auf rund 25.000,00 € verringert.
In das ABK sind auch alle geplanten Maßnahmen in den Jahren 2012 bis 2017 aufzunehmen, und
zwar unterteilt nach
- Neubaumaßnahmen,
- Sanierungsmaßnahmen nach SüwV Kan,
- Niederschlagwasserbehandlungsanlagen.
In das ABK wurden folgende Maßnahmen aufgenommen:
Maßnahme
Neubaugebiet Stockheim, F 14, SWKanalisation
Baugebiet Stockheim, F 14,
RWKanalisation
Baugebiet Stockheim, F 14,
Versickerungsanlage
Baugebiet Drove, D 15,
SWKanalisation
Baugebiet Drove, D 15,
RWKanalisation
Baugebiet Drove, D 15,
Regenrückhaltebecken
Kanalsanierung Stockheim,
Regenwasser, Teilbereich 1
Kanalsanierung Stockheim,
Regenwasser, Teilbereich 2
Kanalsanierung Kreuzau,
Regenwasser, Einzugsgebiet 24
Kanalsanierung Kreuzau,
Regenwasser, Einzugsgebiet 29
Baubeginn
2012
Kosten
623.000,00 €
2012
613.000,00 €
Erschließungsträger
2012
270.000,00 €
Erschließungsträger
2012
160.000,00 €
Gemeinde Kreuzau
2012
362.000,00 €
Gemeinde Kreuzau
2012
185.000,00 €
Gemeinde Kreuzau
2012
100.000,00 €
Gemeinde Kreuzau
2013
100.000,00 €
Gemeinde Kreuzau
2014
100.000,00 €
Gemeinde Kreuzau
2014
100.000,00 €
Gemeinde Kreuzau
-3-
Träger der Maßnahme
Erschließungsträger
Gewerbegebiet Stockheim,
Niederschlagswasserbehandlung
Kanalsanierung Kreuzau,
Regenwasser, Einzugsgebiet 19
Kanalsanierung Kreuzau,
Regenwasser, Teilgebiet 21
Kreuzau, Dürener Straße,
Niederschlagswasserbehandlungsanlage
Kanalsanierung Stockheim,
Schmutzwasser
Regenklärbecken Maubacher Straße
Kanalsanierung Kreuzau,
Schmutzwasser
Regenklärbecken Windener Weg
2014
200.000,00 €
Gemeinde Kreuzau
2015
100.000,00 €
Gemeinde Kreuzau
2015
100.000,00 €
Gemeinde Kreuzau
2015
190.000,00 €
Landesbetrieb
2016
200.000,00 €
Gemeinde Kreuzau
2016
2017
315.000,00 €
450.000,00 €
Kreis Düren
Gemeinde Kreuzau
2017
60.000,00 €
Kreis Düren
Mit meinen vorstehenden Ausführungen habe ich Sie über die wichtigsten Inhalte des ABK
informiert. In der Sitzung können selbstverständlich weitere Fragen beantwortet werden.
Ich schlage Ihnen vor, der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die aufgeführten Maßnahmen werden in den jeweiligen Haushaltsjahren haushaltsplanmäßig
veranschlagt. Sofern die Gemeinde Kreuzau selbst nicht Kostenträger ist, werden die Maßnahmen
selbstverständlich nur dann realisiert, wenn die Kostenübernahmeerklärung vorliegt bzw. der
Erschließungsträger die Aufträge selbst erteilt. Sofern die Gemeinde selbst Kostenträger ist, ist
die Finanzierung auf jeden Fall sichergestellt, da entweder Beiträge erhoben werden oder die
Kosten über Gebühren gedeckt sind.
Ich kann bereits heute mit Sicherheit prognostizieren, dass alle aufgeführten Maßnahmen nicht zu
Gebührenerhöhungen führen werden.
III. Beschlussvorschlag:
Dem gemäß § 53 LWG aufgestellten Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2017 wird in der vorgestellten Form zugestimmt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
-4-