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Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 53 Landeswassergesetz für die Jahre 2012 bis 2017)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
113 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
23.05.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 53 Landeswassergesetz für die Jahre 2012 bis 2017) Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 53 Landeswassergesetz für die Jahre 2012 bis 2017) Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 53 Landeswassergesetz für die Jahre 2012 bis 2017) Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 53 Landeswassergesetz für die Jahre 2012 bis 2017)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 13.05.2011 Vorlagen-Nr.: 27/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 31.05.2011 21.06.2011 06.07.2011 Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 53 Landeswassergesetz für die Jahre 2012 bis 2017 I. Sach- und Rechtslage: Seit dem Jahre 1979 sind die Gemeinden gemäß § 53 Landeswassergesetz (LWG) verpflichtet, ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erstellen. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept ist im 5Jahres-Rhythmus bzw. inzwischen im 6-Jahres-Rhythmus fortzuschreiben. Da das derzeitige Abwasserbeseitigungskonzept am 31.12.2011 endet, ist eine Fortschreibung erforderlich. Diese Fortschreibung ist 6 Monate vor Ablauf der Bezirksregierung vorzulegen. Das noch gültige ABK wurde vom Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 07.12.2005 beschlossen. Die im Abwasserbeseitigungskonzept erforderlichen Darstellungen sind aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben wesentlich umfangreicher geworden als bisher. Der Inhalt des ABK gliedert sich wie folgt: 1. Allgemeines, 2. Darstellung aller Abwasserleitungen, Übernahme- und Übergabestellen sowie Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen, 3. Angaben zu Abwasseranlagen, 4. Angaben zu den Entwässerungsgebieten, 5. Angaben zur zukünftigen Beseitigung des Niederschlagswassers, 6. Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit 6.1 Kanalisation – Ergänzungsmaßnahmen und Regenwasserrückhaltung vor Einleitung bzw. Versickerungsanlagen, 6.2 Kanalisation – Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen, 6.3 Behandlung von Niederschlagswasser, 7. Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen gemäß § 61 a LWG NRW. Erstmalig müssen umfangreiche Angaben zum Thema Beseitigung des Niederschlagswassers bzw. insbesondere zur Behandlung von Niederschlagswasser gemacht werden. Hierzu waren im Laufe der letzten 12 Monate unter Mithilfe eines Ingenieurbüros erhebliche Untersuchungen und Überprüfungen erforderlich. In der Sitzung werde ich Ihnen anhand der Übersichtskarte das Entwässerungssystem erläutern. Das Gemeindegebiet ist in insgesamt 10 Entwässerungsgebiete (wie bisher) aufgeteilt. Während das gesamte Schmutzwasser der Zentralkläranlage des WVER in Düren-Merken zugeleitet wird, erfolgt die Beseitigung des Niederschlagswassers in den einzelnen Ortsteilen dezentral. Insgesamt befinden sich im Gemeindegebiet 108 Niederschlagswassereinleitungsstellen in die verschiedensten Gewässer. Aufgrund des sogenannten Trennerlasses mussten alle Einleitungsstellen dahingehend überprüft werden, ob eine Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers vor Einleitung in das Gewässer erforderlich ist. Eine Behandlungsbedürftigkeit ist auf jeden Fall immer dann gegeben, wenn es sich entweder um Niederschlagswasser in Gewerbegebieten oder um Niederschlagswasser von Straßenzügen handelt, auf denen das Verkehrsaufkommen höher als 2.500 Fahrzeuge pro Tag ist. Im Jahre 2010 wurden alle 108 Niederschlagswassereinleitungsstellen dahingehend überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass für 25 Einzugsgebiete Maßnahmen zur Niederschlagswasserbehandlung vor der Einleitung erforderlich sind. Behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser fällt an folgenden Einleitungsstellen an: Ortsteil Kreuzau, Hauptstraße/Alte Gasse, Ortsteil Kreuzau, Bahnhofstraße, Ortsteil Kreuzau, Hauptstraße, Drover Bach, Ortsteil Kreuzau, Windener Weg, Ortsteil Kreuzau, Dürener Straße, Ortsteil Kreuzau, Friedenau, Ortsteil Kreuzau, Am Kupferscheid, Ortsteil Kreuzau, Friedenau/Schneidhausen, Ortsteil Kreuzau, Schneidhausener Weg, Ortsteil Leversbach, Titzgarten, Ortsteil Leversbach, Hinter dem Hof, Ortsteil Obermaubach, Heidbüchel/Seestraße, Ortsteil Obermaubach, Ortseingang, Ortsteil Stockheim, Ortslage, Ortsteil Stockheim, Am Torfberg, Ortsteil Stockheim, Gewerbegebiet, Ortsteil Üdingen, Dorfstraße (Mitte), Ortsteil Üdingen, Dorfstraße Richtung Leversbach, Ortsteil Untermaubach, Rurstraße, Ortsteil Untermaubach, Am Weißenberg, Ortsteil Untermaubach, Molbachstraße, Ortsteil Winden, Lehrer-Mainz-Straße, Nebenfahrbahn, Ortsteil Winden, Lehrer-Mainz-Straße, Ortsteil Winden, Maubacher Straße in Höhe Turnhalle, Ortsteil Winden, Maubacher Straße vor Taxi Dora. Die Behandlungsbedürftigkeit ergibt sich an 2 Stellen aufgrund der gewerblichen Nutzung (Stockheim, Am Torfberg, und Stockheim, Gewerbegebiet). An 23 Einleitungsstellen ist die Behandlung erforderlich wegen des Straßenverkehrs. Von diesen 23 entfallen 20 Einleitungsstellen ausschließlich auf Kreis- und Landstraßen. Hiervon entfallen wiederum nur 2 auf Landstraßen und 18 auf Kreisstraßen. Ich gehe davon aus, dass die Kosten der behandlungsbedürftigen Einleitungsstellen an Land- und Kreisstraßen von den jeweiligen Baulastträgern zu 100 % übernommen werden. Entsprechende Gespräche werden derzeit geführt. Für 5 Einleitungsstellen ist die Gemeinde Kreuzau selber kostenpflichtig. Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen müssen selbstverständlich noch ermittelt werden. Lediglich in 4 Fällen wurden bisher bereits konkrete Grobplanungen und -2- Kostenschätzungen vorgenommen, da die Realisierung innerhalb des ABK-Zeitraumes 2012 bis 2017 erfolgen soll. Es handelt sich hierbei um folgende Einleitungsstellen: Ortsteil Kreuzau, Dürener Straße, geschätzte Kosten: Ortsteil Kreuzau, Windener Weg, geschätzte Kosten: Ortsteil Winden, Maubacher Str. in Höhe Turnhalle, geschätzte Kosten: Gewerbegebiet Stockheim, geschätzte Kosten: 190.000,00 € 60.000,00 € 315.000,00 € 200.000,00 € Die Kosten für das Gewerbegebiet Stockheim müssen in voller Höhe von der Gemeinde Kreuzau übernommen werden. Die Kosten für die Maßnahmen Windener Weg und Maubacher Straße gehen zu Lasten des Kreises Düren. Die Kosten im Bereich der Dürener Straße sind vom Landesbetrieb Straßenbau NRW zu tragen. Die umfangreichen Untersuchungen der Niederschlagwassereinleitungsstellen haben auch einen positiven Effekt gehabt. Bisher musste die Gemeinde für alle Einleitungsstellen eine Abwasserabgabe für das Niederschlagswasser in Höhe von jährlich rund 75.000,00 € zahlen. Abgabefreiheit besteht inzwischen jedoch für die Einleitungsstellen, die nicht behandlungsbedürftig sind. Entsprechende Anträge wurden im Jahre 2010 gestellt und auch genehmigt. Hierdurch hat sich die Abwasserabgabe auf rund 25.000,00 € verringert. In das ABK sind auch alle geplanten Maßnahmen in den Jahren 2012 bis 2017 aufzunehmen, und zwar unterteilt nach - Neubaumaßnahmen, - Sanierungsmaßnahmen nach SüwV Kan, - Niederschlagwasserbehandlungsanlagen. In das ABK wurden folgende Maßnahmen aufgenommen: Maßnahme Neubaugebiet Stockheim, F 14, SWKanalisation Baugebiet Stockheim, F 14, RWKanalisation Baugebiet Stockheim, F 14, Versickerungsanlage Baugebiet Drove, D 15, SWKanalisation Baugebiet Drove, D 15, RWKanalisation Baugebiet Drove, D 15, Regenrückhaltebecken Kanalsanierung Stockheim, Regenwasser, Teilbereich 1 Kanalsanierung Stockheim, Regenwasser, Teilbereich 2 Kanalsanierung Kreuzau, Regenwasser, Einzugsgebiet 24 Kanalsanierung Kreuzau, Regenwasser, Einzugsgebiet 29 Baubeginn 2012 Kosten 623.000,00 € 2012 613.000,00 € Erschließungsträger 2012 270.000,00 € Erschließungsträger 2012 160.000,00 € Gemeinde Kreuzau 2012 362.000,00 € Gemeinde Kreuzau 2012 185.000,00 € Gemeinde Kreuzau 2012 100.000,00 € Gemeinde Kreuzau 2013 100.000,00 € Gemeinde Kreuzau 2014 100.000,00 € Gemeinde Kreuzau 2014 100.000,00 € Gemeinde Kreuzau -3- Träger der Maßnahme Erschließungsträger Gewerbegebiet Stockheim, Niederschlagswasserbehandlung Kanalsanierung Kreuzau, Regenwasser, Einzugsgebiet 19 Kanalsanierung Kreuzau, Regenwasser, Teilgebiet 21 Kreuzau, Dürener Straße, Niederschlagswasserbehandlungsanlage Kanalsanierung Stockheim, Schmutzwasser Regenklärbecken Maubacher Straße Kanalsanierung Kreuzau, Schmutzwasser Regenklärbecken Windener Weg 2014 200.000,00 € Gemeinde Kreuzau 2015 100.000,00 € Gemeinde Kreuzau 2015 100.000,00 € Gemeinde Kreuzau 2015 190.000,00 € Landesbetrieb 2016 200.000,00 € Gemeinde Kreuzau 2016 2017 315.000,00 € 450.000,00 € Kreis Düren Gemeinde Kreuzau 2017 60.000,00 € Kreis Düren Mit meinen vorstehenden Ausführungen habe ich Sie über die wichtigsten Inhalte des ABK informiert. In der Sitzung können selbstverständlich weitere Fragen beantwortet werden. Ich schlage Ihnen vor, der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die aufgeführten Maßnahmen werden in den jeweiligen Haushaltsjahren haushaltsplanmäßig veranschlagt. Sofern die Gemeinde Kreuzau selbst nicht Kostenträger ist, werden die Maßnahmen selbstverständlich nur dann realisiert, wenn die Kostenübernahmeerklärung vorliegt bzw. der Erschließungsträger die Aufträge selbst erteilt. Sofern die Gemeinde selbst Kostenträger ist, ist die Finanzierung auf jeden Fall sichergestellt, da entweder Beiträge erhoben werden oder die Kosten über Gebühren gedeckt sind. Ich kann bereits heute mit Sicherheit prognostizieren, dass alle aufgeführten Maßnahmen nicht zu Gebührenerhöhungen führen werden. III. Beschlussvorschlag: Dem gemäß § 53 LWG aufgestellten Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2017 wird in der vorgestellten Form zugestimmt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ -4-