Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
10.10.13, 15:15
Aktualisiert
10.10.13, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 07.10.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 393/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
17.10.2013
TOP
Ergebnisse
Antrag 26a/2013 (B90/Die Grünen) - Umbesetzung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich
GmbH
Anlg.: - 1 I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Jülich beruft Herrn StV Laufs als stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der
Stadtwerke Jülich GmbH ab.
2. Nach entsprechender Beschlussfassung zu 1 bestellt der Rat der Stadt Jülich Herrn StV Faust als
stellvertretendes Mitglied von Frau StVe Kolonko-Hinssen in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH.
3. Da sich eine Stellvertretung für Herrn StV Faust in seiner Eigenschaft als beratendes Mitglied
erübrigt hat, beruft der Rat der Stadt Jülich Herrn Penners als stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH ab.
Begründung:
Mit Schreiben vom 20.09.2013 teilt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit, dass das Ratsmitglied Herr StV Faust zum 01.10.2013 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beitreten wird. In diesem Zusammenhang beantragt die Fraktion, dass Herr StV Faust ab 01.10.2013 anstelle von Herrn
StV Laufs die Vertretung von Frau StVe Kolonko-Hinssen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich
GmbH wahrnehmen soll.
Herr StV Faust hat bereits mit Schreiben vom 20.09.2013 erklärt, dass er als beratendes Mitglied resultierend aus seiner Zeit als fraktionsloses Ratsmitglied - zum 01.10.2013 aus dem Aufsichtsrat
der Stadtwerke Jülich GmbH ausscheiden wird. Damit Herr StV Faust in der Folge die Stellvertretung von StVe Kolonko-Hinssen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH wahrnehmen kann,
bedarf es noch der formalen Abberufung von Herrn StV Laufs.
Die Nachfolgeregelung ist in § 50 Abs. 4 GO NRW normiert. Demnach wird der Nachfolger für die
verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2
GO NRW benannt. Das Vorschlagsrecht hat die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei
seiner Wahl angehörte.
Durch den Beitritt des Herrn StV Faust zur Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist die Partei „Die
Linke“ nicht mehr im Rat der Stadt Jülich vertreten. Aufgrund dessen und bedingt durch das Ausscheiden des Herrn StV Faust als Mitglied mit beratender Stimme aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH hat sich die Stellvertretung durch Herrn Penners erübrigt. Insofern ist Herr
Penners als Vertreter von Herrn StV Siegfried Faust ebenfalls abzuberufen. Nach § 113 Abs. 1 GO
haben die vom Rat bestellten Vertreter ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen.
Der Bürgermeister ist stimmberechtigt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 393/2013
x
nein
nein
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