Daten
Kommune
Jülich
Größe
46 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
10.10.13, 15:15
Aktualisiert
10.10.13, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Jülich über die
Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes vom
11.10.2012
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666/SGV.NRW.S
2023), der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW vom 21.10.1969
(GV.NRW.S. 712/SGV.NRW. 610), der §§ 2,6 und 14 des Gesetzes über den
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV.NRW.
1992 S. 458/SGV.NRW. 215) – jeweils in der geltenden Fassung hat der Rat der
Stadt Jülich in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx folgende 1. Satzung zur Änderung der
Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des
Rettungsdienstes vom 11.10.2012 beschlossen:
Artikel I
§ 5 wird wie folgt geändert:
§5
Maßstab und Höhe der Transport- und Notarztgebühren
1. Gebühr für den Einsatz des Notarztes inkl. Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 341,00 €
2. Gebühr für den Einsatz eines Rettungstransportfahrzeuges (RTW) 333,00 €
3. Gebühr für den Einsatz eines Krankentransportwagens (KTW) 161,00 € zuzüglich
für jeden über den 10. Kilometer hinaus gefahrenen angefangenen Kilometer 2,50 €
Die Punkte 4 bis 6 bleiben unverändert.
Artikel II
Inkrafttreten
Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von
Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes tritt am 01.11.2013 in Kraft.