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Sitzungsvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Erneuerung der Heizungsanlage Feuerwehrgerätehaus/Bürgerhalle Lich-Steinstraß)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
11.10.13, 17:05
Sitzungsvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Erneuerung der Heizungsanlage Feuerwehrgerätehaus/Bürgerhalle Lich-Steinstraß) Sitzungsvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Erneuerung der Heizungsanlage Feuerwehrgerätehaus/Bürgerhalle Lich-Steinstraß)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Er. Jülich, 01.10.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 395/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.10.2013 Stadtrat 17.10.2013 TOP Ergebnisse bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich dafür Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Erneuerung der Heizungsanlage Feuerwehrgerätehaus/Bürgerhalle Lich-Steinstraß Anlg.: -1I SD.Net 30 Beschlussentwurf: Die am 12.09.2013 durch Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2013 werden für die Erneuerung der Heizung im Gebäudekomplex Feuerwehrgerätehaus/Bürgerhalle Lich-Steinstraß insgesamt 12.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. Die Mittel verteilen sich gemäß der anteiligen Nutzung wie folgt: für den Bereich Feuerwehr: Sachkonto 12 126 001 01 5211005 4.000 € für die Bürgerhalle: Sachkonto 57 573 002 01 5211005 8.000 € Die Deckung des auf die Feuerwehr entfallenden Anteils von 4.000 € erfolgt aus Wenigeraufwendungen beim Sachkonto 12 126 001 01 5241010 (Energiekosten Feuerwehrgerätehäuser). Der auf die Bürgerhalle entfallende Anteil von 8.000 € wird gedeckt durch Wenigeraufwendungen bei folgenden Sachkonten: 36 366 001 01 57 573 004 01 57 573 005 01 57 573 006 01 57 573 008 01 Begründung: 5241010 5241000 5241000 5241000 5241000 Energiekosten Kulturbahnhof Bewirtschaftung Bürgerhalle Bourheim Bewirtschaftung Bürgerhalle Broich Bewirtschaftung Bürgerhalle Güsten Bewirtschaftung Bürgerhalle Stetternich 3.000 € 1.000 € 2.000 € 1.000 € 1.000 € Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 12.09.2013 verwiesen. Die Dringlichkeitsentscheidung bedarf gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW der Genehmigung des Rates. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: X jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: s.o. (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 395/2013 X nein nein Seite 2