Daten
Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
11.10.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Er.
Jülich, 24.09.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 365/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.10.2013
Stadtrat
17.10.2013
TOP
Ergebnisse
einstimmig
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: Versagung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung
Anlg.: -1I
Ha
27.09.
30
SD.Net
Es
26.09.
Beschlussentwurf:
Die am 16.09.2013 durch Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt:
Die Stadt Jülich versagt gemäß § 55 Kreisordnung das Benehmen zur Festsetzung der Kreisumlage
für die Haushaltsjahre 2014 und 2015.
Begründung:
Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 16.09.2013 verwiesen.
Die Dringlichkeitsentscheidung bedarf gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW der Genehmigung des Rates.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 365/2013
X
nein
nein
Seite 2