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Sitzungsvorlage (Anschreiben Fraktionsvorsitzende)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,2 MB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
02.10.13, 17:05
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Inhalt der Datei

türei/ra -o( o c e Historische Festungsstadt Moderne Forschungsstadt t,.udt Der Bürgermeister 122O - 52411 o ; STADT JULICH Stadtverwaltung Jülich - Postfach 'q .tü Jülich Dienststelle: Gebäude: An die Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der sradt Jülich zimmer: Auskunft erteilt: 52428 Jülich Telefon: Telefax: Kassenzeichen: Besuchszeiten I Kämmerei Große Rurstraße 17 52428 .lülich 134 Herr Kohnen (0 24 61) 63-392 (0 24 61) 63-362 Mo - Fr 8.30 Do 14.00 - 12.00 Uhr 18.00 Uhr E-Mail: sowie nach Vereinbarung kjkohnen(@juelich.de Internet: www.juelich.de Datum Mein Zeichen Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Amt20122 li.n -Kn. 16.09.2013 Herstellung des Benehmens nach $ 55 der Kreisordnung zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 20L5 Sehr geehrte Herren Fraktionsvorsitzende ! Irn September 2A12 wurde die Kreisordnung dahingehend geändert, dass anstelle des bisherigen ,,Beteiligungsverfahrens" (Stellungnahme der Kommunen zum Kreishaushalt nach Einbringung des Entwurf'es, diese waren dem Kreistag zur Kenntnis zu geben) nun ein Verfahren zur,,Benehmensherstellung" getreten ist. Danach hat der Kreis den kreisangehörigen Kommunen sechs Wochen vor der Einbringung des Haushaltsentwurfes in den Kreistag die Höhe der Umlagen zur Kenntnis zu geben. Die Kommunen können bis zur Einbringung des Entwurfes des Kreishaushaltes Stellungnahmen abgeben, die deni Kreistag zusammen mit dem Entwurf vorzulegen sind. Bei der,,Benehmensherstellung" handelt es sich somit um ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren, das jedoch ausdrücklich nicht auf die Herstellung eines ,,Einvernehmens" ausgerichtet ist. Der Landrat beabsichtigt, für die Jahre 2014 und 201 5 einen Doppelhaushalt aufzustellen, der am 25.A9.2013 in den Kreistag eingebracht werden soll. Mit Schreiben vom 12.08.201 3 hat er fristgerecht das Velfahren zur BenehmenshersteIIung eingeleitet. Das beschlossene und genehmigte Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt Jülich sieht fiir die Jahre 2013 bis 2023 durch- -a,.rsgehend von den Daten aus dem Kreishaushalt 201212013- gängig die folgenden Kreisumlagesätze vor: Allgemeine Kreisumlage : Jugendamtsumlage: Bankverbindungen der stadt Jülich: Sparkasse Düren Kto.-Nr. 25 411 , BLZ 395 501 10 48,18 9'o 18,66 Yo Deutsche Bank Jülich Kto.-Nr. 3 466 000, BLZ 390 700 20 Aachener Bank Kto.-Nr. 4 000 914016, BLZ 390 Commerzbank Jülich Kto.-Nr. 189 681 700, BLZ 370 800 40 Raiffeisenbank (Koslar) Kto.-Nr. 57O170OO11 , BLZ 312633 60'1 80 59 -2In seinem o.g. Schreiben vom 12.08.2013 kündigt der Landrat die folgenden Kreisumlagesälze an: : % Jugendamtsumlage: 2014:23,05 o/o Allgemeine Kreisumlage : 2A1/L 4B'54 2015 2015 : 47,69 :26,13 o oÄ Damit ergäben sich bei der allgemeinen Kreisumlage in20l4 Mehrausgaben in Höhe von rund 130.000 €, während in 2015 rund 200.000 € weniger zu zahlen wären als im HSK der Stadt veranschlagt. Bei der.lugenclamtsumlage jedoch ergäben sich Mehrausgaben in Höhe von rund 1,7 Millionen € in 2014 und sogar rund 2,7 Millionen € in 2015. Die enorme Steigerung bei der Jugendamtsumlage begründet der Landrat mit steigenden Aufrnrendungen fiir die Kindertageseinrichtungen, fiir die Heimunterbringung und für die Vollzeitpflege. Hiniu kommt, dass der Kreis als Folge eines Rechtsstreites mit der Stadt Düren die Enräge aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse nicht mehr zur Finanzierung des beitragsfreien zweiten Kindergarlenjahres einsetzen darf. Die fehlenden Einnahmen schlagen stattdessen nun voll auf die Jugendamtsumlage durch. Ob im Rahmen des Verfahrens zur,,Benehmensherstellung" eine Verringerung der vom Kreis mitgeteilten Umlagesätze möglich ist, kann vor allem wegen fehlender Einzelheiten zum Kreishaushalt nicht beurteilt werden. Eine Verbesserung könnte erzieltwerden durch eine Abschaffung des beitragsfreien zweiten Kindergartenjahres, dessen Gegenfinanzierung durch die Sparkassengewinne ja wie dargestellt nicht mehr möglich ist. ALrfgrund der neuen L)aten insbesondere zur Jugendamtsumlage wird hier voraussichtlich ein Nachtragihaushalt aulzustellen sein. Darnit dieser genehmigt werden kann, muss die gleichzeitig erforderliche Fortschreibung des HSK -in 2023 weiterhin einen ausgeglichenen HaLrshalt ausweisen, -außerdem darf weiterhinbis 2023 das Eigenkapital nicht vollständig aufgezehrt werden. Ausgehend von den Mehrbelastungen durch die Jugendamtsumlage von über 2 Millionen € jährlich sind beide Forderungen ohne einschneidende weitere Konsolidierungsmaßnahmen nicht einzuhalten. Das dürfte gleichermaßen fur alle Haushaltssicherungskonzepte und Sanierungspläne der Kommunen des Kreises Düren gelten. Die Konferenz der Bürgermeister des Kreises Düren hat daher im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme das Benehmen versagl. lch beabsichtige, auch gesondert für die Stadt Jülich das Benehmen zu versagen. Da bis zum Fristablauf (Einbringung des Haushaltsentwurfes am 25.09.2013) keine Haupt- und Finanzausschusssitzung stattfindet, ist eine vorherige Behandlung des Themas im Ausschuss nicht möglich' lch werde dahär kurzfristig eine Dringlichkeitsentscheidung zur Benehmensversagung erstellen. Die Angelegenheit kann dann im Zusammenhang mit der Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung in Haupt-und Finanzausschuss und Rat behandelt werden. Das Schreiben des Kreises vom 12.08.201 3 ist beigefügt. dlichen Grü