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Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,5 MB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
02.10.13, 17:05
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Inhalt der Datei

Jülich, den 16.09.2013 stadt Jülich Der Bürgermeister Amt 20122 Herrn S tadtverordneten Capellmann 52428 Jülich Dringlichkeitsentscheidung gemäß $ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Versagung des Benehmens gemäß $ 55 Kreisordnung Sehr geehrter Herr Capellmann ! Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen: Entscneiaungssent t V/eii es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit hanclelt, entscheiden die Unterzeichner nach $ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wie folgt: Die Stadt Jülich versagt gemäß $ 55 Kreisordnung das Benehmen zut Festsetzung der Kreisumlage fiir die Flaushaltsj ahre 2014 und 20 1 5 . Wir entscheiden hiermit gemäß vorstehendem Entwurf. Jülich, den Stadtverordneter Schilderung des Sachverhaltes und Begründung der Dringlichkeit: Im September 2012 wurde die Kreisordnung dahingehend geändert, dass anstelle des bisherigen ,,Beteiligungsverfahrens" (Stellungnahme der Kommunen zum Kreishaushalt nach Einbringung des Entwurfes, diese waren dem Kreistag zut Kenntnis zu geben) nun ein Verfahren zur .,Benehmensherstellung" getreten ist. Danach hat der Kreis den kreisangehörigen Kommunen sechs Wochen vor der Einbringung des Haushaltsentwurfes in den Kreistag die Höhe der Umlagen zur Kenntnis zu geben. Die Kommunen können bis zur Einbringung des Entwurfes des Kreishaushaltes Stellungnahmen abgeben, die dem Kreistag zusammen mit dem Entwurf vorzulegen sind. Bei der,,Benehmensherstellung" handelt es sich somit um ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren, das jedoch ausdrücklich nicht auf die Herstellung eines ,,Einvernehmens" ausgerichtet ist. Der Landrat beabsichtigt, flir die Jabre 20l4und 2015 einen Doppelhaushalt aufzustellen. der am 25.09.2013 in den Kreistag eingebracht werden soll. Mit Schreiben vom 12.08.2013 hat er fristgerecht das Verfahren zur Benehmensherstellung eingeleitet. Das beschlossene und genehmigte Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt Jülich sieht -ausgehend von den Daten aus dem Kreishaush alt 20121201 3 - für die Jahre 2013 bis 2023 durchgängig die folgenden Kreisumlagesätze vor: Allgemeine Kreisumlage Jugendamtsumlage: 48,L8 78,66 : 0Ä o/o in seinem o.g. Schreiben vom 12.08.2013 kündigt der Landrat die folgenden Kreisumlagesätze Allgemeine Kreisumlage Jugendamtsumlage: : 20t4: 48,54 0Ä 2014:23,05 0Ä 2015 2015 : 47,69 :26,13 an: Yo 0Ä Damit ergäben sich bei der allgemeinen Kreisumlage in2014 Mehrausgaben in Höhe von rund 130.000 €, während in 2015 rund 200.000 € weniger zuzahlen wären als im HSK der Stadt veranschlagt. Bei der Jugendamtsumlage jedoch ergäben sich Mehrausgaben in Höhe von rund 1,7 Millionen € in 2014 und sogar rund2,7 Millionen € rn20l5. Die enorme Steigerung bei der Jugendamtsumlage begründet der Landrat mit steigenden Aufivendungen für die Kindertageseinrichtungen, flir die Heimunterbringung und für die Vollzeitpflege. Hinzu kommt, dass der Kreis als Folge eines Rechtsstreites mit der Stadt Düren die Erträge aus der Gewinnausschrittung der Sparkasse nicht mehr zur Finanzierung des beitragsfreien zweiten Kindergartenjahres einsetzen darf. Die fehlenden Einnahmen schlagen stattdessen nun voll auf die Jugendamtsurnlage durch. Ob im Rahmen des Verfahrens zur,,Benehmensherstellung" eine Verringerung der vom Kreis mitgeteilten Umlagesätze möglich ist, kann vor allem wegen fehlender Einzelheiten zum Kreishaushalt nicht beurleilt werden. Eine Verbesserung könnte erzielt werden durch eine Abschaffung des beitragsfreien zweiten Kindergartenjahres, dessen Gegenfinanzierung durch die Sparkassengewinne ja wie dargestellt nicht mehr möglich ist. Aufgrund der neuen Daten insbesondere zrLr Jugendamtsumlage wird hier voraussichtlich ein Nachtragshaushalt aufzustellen sein. Damit dieser genehmigt werden kann, muss die gleichzeitig erforderliche Fortschreibung des HSK - in 2023 weiterhin einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen, außerdem darf weiterhin bis 2023 das Eigenkapital nicht vollständig aufgezehrt werden. Ausgehend von den Mehrbelastungen durch die Jugendamtsumlage von über 2 Millionen € jährlich sind beide Forderungen ohne einschneidende weitere Konsolidierungsmaßnahmen nicht einzuhalten. Das dürfte gleichermaßen für alle Haushaltssicherungskonzepte und Sanierungspläne der Kommunen des Kreises Diiren gelten. Die Konferenz der Bürgermeister des Kreises Düren hat daher im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme das Benehmen versagt. Ich beabsichtige, auch gesondert für die Stadt Jülich das Benehmen zv versagen. Da bis zum Fristablauf (Einbringung des Haushaltsentwurfes am25.09.2013) keine Haupt- und Finanzausschusssitzung stattfindet, ist eine vorherige Behandlung des Themas irn Ausschuss nicht möglich. Daher sollte die Benehmensversagung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden. Die Angelegenheit kann dann im Zusammenhang mit der Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung in Haupt-und Finanzausschuss und Rat behandelt werden. Das Schreiben des Kreises vom 12.08.2013 ist beigefügt