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Sitzungsvorlage (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
11.10.13, 17:05
Sitzungsvorlage (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes 
hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013) Sitzungsvorlage (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes 
hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Mu. Jülich, 24.09.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 374/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.10.2013 Stadtrat 17.10.2013 TOP Ergebnisse mehrheitlich dagegen (1 JaStimme, 19 Nein-Stimmen) Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013 Anlg.: .- 1 I Ha 25.09. 30 SD.Net Mu 25.09. Beschlussentwurf: Der im Haushalt 2013 zu Sachkonto 12 122 001 01 5291001 beschlossene Sperrvermerk wird aufgehoben. Begründung: Für die Sitzung des Stadtrates am 06.12.2012 wurde der Beschluss zur Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros für die Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes (Vorlage 427/2012) mit 2 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen abgelehnt. Da mit diesem Beschluss die Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie nicht erfüllt werden kann, habe ich den Beschluss mit Schreiben vom 10.12.2012 beanstandet. Entsprechend der Regelungen des § 54 Abs. 2 GO NRW wurde der Beschlussvorschlag dem Rat der Stadt Jülich in der Sitzung am 10.01.2013 erneut zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Wiederum lehnte der Rat den Beschluss mit 2 Ja-Stimmen, 33 Nein Stimmen und 3 Stimmenthaltungen ab. Der Beschluss wurde sodann der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Gleichwohl wurden die Mittel beim Entwurf des Haushalts für das Haushaltsjahr 2013 berücksichtigt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.03.2013 und damit mit dem Beschluss über den Haushalt in der Sitzung des Stadtrates am 14.03.2013 der Ansatz mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufsichtsbehörde hat in der Sache keine Entscheidung getroffen, sondern darauf verwiesen, dass die Beanstandung sich gegen den Beschluss der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln gerichtet hat und dies durch die Mittelbereitstellung im Haushalt 2013 nunmehr überholt ist. Weiterhin weist die Aufsichtsbehörde darauf hin, dass es sich bei der Erstellung eines Lärmaktionsplanen zur Erfüllung der EG-Umgebungslärmrichtlinie um eine Pflichtaufgabe handelt, die seitens der Kommunen erfüllt werden muss. Das Schreiben der Aufsichtsbehörde ist anliegend beigefügt. Nach Auskunft des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Fachbereich 45 – Umweltradioaktivität und Überwachung kerntechnischer Anlagen, Licht, EMF, Geräusche und Erschütterungen – besteht bei Nichteinhaltung von EU-Richtlinien die Möglichkeit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens seitens der EU. Inwieweit ein solches eingeleitet wird und welche weiteren Konsequenzen dies mit sich bringt, kann derzeit nicht abgesehen werden. Zur Erfüllung der EG-Umgebungslärmrichtlinie ist für die Beauftragung eines Planungsbüros die Freigabe der im Haushalt gesperrten Mittel erforderlich. 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: x nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 374/2013 x nein nein Seite 2