Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
11.10.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Mu.
Jülich, 24.09.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 374/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.10.2013
Stadtrat
17.10.2013
TOP
Ergebnisse
mehrheitlich dagegen (1 JaStimme, 19 Nein-Stimmen)
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes
hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013
Anlg.: .- 1 I
Ha
25.09.
30
SD.Net
Mu
25.09.
Beschlussentwurf:
Der im Haushalt 2013 zu Sachkonto 12 122 001 01 5291001 beschlossene Sperrvermerk wird aufgehoben.
Begründung:
Für die Sitzung des Stadtrates am 06.12.2012 wurde der Beschluss zur Bereitstellung von 15.000
EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros für die Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes (Vorlage
427/2012) mit 2 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Da mit diesem Beschluss die Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie nicht erfüllt werden
kann, habe ich den Beschluss mit Schreiben vom 10.12.2012 beanstandet.
Entsprechend der Regelungen des § 54 Abs. 2 GO NRW wurde der Beschlussvorschlag dem Rat
der Stadt Jülich in der Sitzung am 10.01.2013 erneut zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Wiederum lehnte der Rat den Beschluss mit 2 Ja-Stimmen, 33 Nein Stimmen und 3 Stimmenthaltungen ab.
Der Beschluss wurde sodann der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt.
Gleichwohl wurden die Mittel beim Entwurf des Haushalts für das Haushaltsjahr 2013 berücksichtigt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
07.03.2013 und damit mit dem Beschluss über den Haushalt in der Sitzung des Stadtrates am
14.03.2013 der Ansatz mit einem Sperrvermerk versehen.
Die Aufsichtsbehörde hat in der Sache keine Entscheidung getroffen, sondern darauf verwiesen,
dass die Beanstandung sich gegen den Beschluss der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln gerichtet hat und dies durch die Mittelbereitstellung im Haushalt 2013 nunmehr überholt ist. Weiterhin weist die Aufsichtsbehörde darauf hin, dass es sich bei der Erstellung eines
Lärmaktionsplanen zur Erfüllung der EG-Umgebungslärmrichtlinie um eine Pflichtaufgabe handelt,
die seitens der Kommunen erfüllt werden muss. Das Schreiben der Aufsichtsbehörde ist anliegend
beigefügt.
Nach Auskunft des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Fachbereich 45
– Umweltradioaktivität und Überwachung kerntechnischer Anlagen, Licht, EMF, Geräusche und
Erschütterungen – besteht bei Nichteinhaltung von EU-Richtlinien die Möglichkeit der Einleitung
eines Vertragsverletzungsverfahrens seitens der EU. Inwieweit ein solches eingeleitet wird und welche weiteren Konsequenzen dies mit sich bringt, kann derzeit nicht abgesehen werden.
Zur Erfüllung der EG-Umgebungslärmrichtlinie ist für die Beauftragung eines Planungsbüros die
Freigabe der im Haushalt gesperrten Mittel erforderlich.
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
x
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 374/2013
x
nein
nein
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