Daten
Kommune
Jülich
Größe
237 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
11.10.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: Amt 32 Sp.
Jülich, 29.08.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 319/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.10.2013
Stadtrat
17.10.2013
TOP
Ergebnisse
einstimmig
Neufassung der " Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der
Stadt Jülich - Parkgebührenordnung - vom 16.06.1993“
Anlg.: - 1 I
32
32
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die folgende Gebühren- und Entgeltordnung für Parkautomaten im Gebiet
der Stadt Jülich – Parkgebühren- und Entgeltordnung
„Folgt Gebühren- und Entgeltordnung im Wortlaut gemäß Anlage!“
Begründung:
Durch Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 18.07.2013 wurde Folgendes festgelegt:
1. Die Parkgebühren in der Innenstadt werden um 20% erhöht. Dies entspricht für den
kernstadtnahen Parkraum einer Erhöhung um 0,10 € je Taktung und um 0,05 € für
die übrigen ausgeschilderten Stellplätze.
2. Die Parkgebühren für das Parkhaus Zitadelle Oberdeck und die beiden Tiefgeschosse werden um 20% erhöht. Dies entspricht für das Oberdeck einer Erhöhung
um 0,10 € je Taktung und um 0,05 € je Taktung für die beiden Tiefgeschosse.
3. Die sogenannte „Brötchentaste“ (15 Minuten gebührenfrei parken) bleibt erhalten.
Des Weiteren ist die Ordnung veraltet und musste daher aktualisiert werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 319/2013
X
nein
nein
Seite 2