Daten
Kommune
Jülich
Größe
22 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
02.10.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gebühren- und Entgeltordnung für Parkautomaten im Gebiet der Stadt
Jülich
- Parkgebühren- und Entgeltordnung vom.......
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310) und des § 1 der Verordnung über die
Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6 a Abs. 6 und 7 des
Straßenverkehrsgesetzes vom 04.02.1981 (GV. NRW. S. 48/ SGV. NRW. 92), geändert
durch Verordnung vom 10.09.1991 (GV. NRW. S. 265) in Verbindung mit § 38 b
des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz
(OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 538/
SGV. NRW. 2060) jeweils in der bei Erlass dieser Gebührenordnung geltenden Fassung hat
der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am
folgende Gebühren- und
Entgeltordnung für Parkautomaten im Gebiet der Stadt Jülich erlassen:
§1
(1)
Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit einem am bzw. im
Fahrzeug angebrachten Parkschein aus einem Parkscheinautomaten zulässig ist,
werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebühren- und Entgeltordnung erhoben.
(2)
Um die Nutzung des Parkraumes auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch eine
möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die
Gebühren entsprechend dem Wert des Parkraumes für den Benutzer in
unterschiedlicher Höhe nach Maßgabe des § 2 für die einzelnen Parkräume
festgesetzt.
(3)
Für die Nutzung der Tiefgeschosse des Parkhauses Zitadelle werden Entgelte nach
Maßgabe dieser Parkgebühren- und Entgeltordnung erhoben.
§2
(1)
(2)
Die Gebühren für eine Nutzung der Stellplätze mit Parkscheinautomaten im Gebiet
der Stadt Jülich werden wie folgt festgesetzt:
a)
für das obere Parkdeck des Parkhauses Zitadelle auf 0,60 € je halbe Stunde.
b)
für die Stellplätze an der Baier-, Kapuziner-, Köln-, Kurfürstenstraße, Teilstück
Römerstraße zwischen Kurfürsten-/Neusser-/Große Rurstraße, Post-, Große
Rur-, Neusser Straße sowie für den Parkplatz Große Rurstraße südlich der
Kleinen Kölnstraße und den Parkplatz Breslauerstraße auf 0,60 € je halbe
Stunde.
c)
für die übrigen entsprechend ausgeschilderten Stellplätze auf Plätzen und an
Straßen auf 0,30 € je halbe Stunde.
Eine Nutzung der Stellplätze mit Parkscheinautomaten bis zu 15 Minuten ist
gebührenfrei.
§3
(1)
Die Entgelte für eine Nutzung der Stellplätze der beiden Tiefgeschosse des
Parkhauses Zitadelle werden wie folgt festgesetzt:
a)
0,35 € je halbe Stunde für die ersten drei Stunden und auf 0,35 € je weitere
Stunde.
b)
Dauerparkcoins monatlich 30 €.
c)
Ausstellung von Ersatzparkcoins 10 €.
§4
Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig
tritt die Parkgebührenordnung vom 16.06.1993 mit den hierzu erlassenen Änderungen
außer Kraft.