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Anfrage (Einwohneranfrage des Herrn Klaus Pfeiffer hinsichtlich der Nutzung des Treppenlifts in der Stadthalle)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
17.10.13, 12:04
Aktualisiert
17.10.13, 12:04
Anfrage (Einwohneranfrage des Herrn Klaus Pfeiffer hinsichtlich der Nutzung des Treppenlifts in der Stadthalle)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Mu. Jülich, 16.10.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 409/2013 Anfrage Beratungsfolge Stadtrat Termin 17.10.2013 TOP Ergebnisse Einwohneranfrage des Herrn Klaus Pfeiffer hinsichtlich der Nutzung des Treppenlifts in der Stadthalle Anlg.: - 1 30 30 BMB SD.Net Anfragetext: Mit Datum vom 10.10.2013 sind von Herrn Pfeiffer zum Thema „Ermöglichung der Wiederinbetriebnahme des Treppenlifts in der Stadthalle“ erneut Fragen gestellt worden. Stellungnahme: Zu den Nachfragen: Ihre erneuten Fragen sind durch Beantwortung Ihrer früheren Einwohneranfragen hinreichend beantwortet. Ich stelle, wie bereits im Februar mitgeteilt, nochmals ausdrücklich fest, dass die Vereinbarung zur „Ermöglichung der Wiederinbetriebnahme des Treppenliftes in der Stadthalle Jülich“ geschlossen wurde. Dieses Ziel wurde erreicht. Zuletzt erfolgte eine Klärung von Fragen in dieser Angelegenheit in der Gerichtsverhandlung am 29.05.2012 vor dem Amtsgericht Jülich, die mit einem beiderseitigen Vergleich beendet wurde. Damit wurde seitens der Stadt Jülich die Angelegenheit als abgeschlossen erklärt. Zur Frage hinsichtlich der Sitzung vom 14.02.2013: Die Niederschrift zur Sitzung des Rates der Stadt Jülich vom 14.02.2013 wurde zwischenzeitlich erstellt. Eine kurzfristige Einbringung der Niederschrift in die heutige Sitzung zum Zwecke der Genehmigung war jedoch nicht mehr möglich. Insofern kann die Genehmigung und Veröffentlichung der Niederschrift erst zur Sitzung des Rates der Stadt Jülich am 05.12.2013 erfolgen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die verspätete Erstellung in keinem Zusammenhang mit den von Ihnen in dieser Sitzung eingebrachten Einwohneranfragen steht. Zudem weise ich darauf hin, dass Ihnen die Antworten bereits schriftlich vorgelegt wurden.