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Sitzungsvorlage (Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
126 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
07.11.13, 17:04
Aktualisiert
29.11.13, 17:04
Sitzungsvorlage (Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf) Sitzungsvorlage (Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf) Sitzungsvorlage (Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 31.10.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 425/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 14.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss 28.11.2013 Stadtrat 05.12.2013 TOP Ergebnisse Keine Abstimmung wegen bestehendem Beratungsbedarf Wegen noch bestehendem Beratungsbedarf von der Tagesordnung abgesetzt Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf Anlg.: V 65 40 SD.Net Beschlussentwurf: 1 Aufgrund der Empfehlungen des Gutachtens über die Lehrschwimmbecken wird das Becken in Koslar unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit saniert und wieder in Betrieb genommen. 2. Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, wie die Finanzierung der Sanierungskosten erfolgen kann. 3. Das Lehrschwimmbecken in Welldorf wird ohne aufwendige Sanierungsmaßnahmen solange als möglich weiter betrieben. Begründung: Das Gutachten über die Bewertung der vorhandenen Wasseraufbereitungsanlagen der Lehrschwimmbecken in Koslar und Welldorf wurde in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 07.10.2013 vorgestellt. Zu dieser Sitzung war der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport zugeladen. Auf die Vorlage 362/2013 wird verwiesen. Das Lehrschwimmbecken in Koslar musste aufgrund einer defekten Filteranlage geschlossen werden. Die Kosten für eine neue Filteranlage werden auf rd. 112.000,-- € incl. MWST geschätzt. Nach Darstellung des Gutachters könnte das insgesamt für sein Alter in einem guten baulichen Zustand befindliche Bad durch weitere Sanierungen mit Kosten von rd. 50.000,-- € incl. MWST weitere 15 Jahre betrieben werden. Das Lehrschwimmbecken in Welldorf müsste laut Gutachten mit Kosten von rd. 140.000,-- € saniert werden. Aufgrund seiner baulichen Gegebenheiten würde dieses Bad aber auch nach einer erfolgten aufwendigen Sanierung nicht die neuesten DIN-Vorschriften für die Wasseraufbereitung von Lehrschwimmbecken erfüllen. Am 30.10.2013 hat sich die Sportstättenkommission mit der Thematik befasst. Grundsätzlich sieht die Kommission in der Sicherstellung von Schwimmstunden für die Grundschulen einen wichtigen Auftrag für den Schulträger. Die Verwaltung hat der Kommission mitgeteilt, dass nach der Schließung des Lehrschwimmbeckens in Koslar in Abstimmung mit den Grundschulleitungen ein Nutzungsplan für das Becken in Welldorf erstellt wurde, der das Schulschwimmen für die Grundschulen in Ergänzung mit den Stunden im Hallenbad bis auf wenige Stunden sicherstellt. In der Sitzung können hierzu weitere Erklärungen erfolgen. Basierend auf dieser Mitteilung und den Aussagen des Gutachters hat sich die Kommission für den o.g. Beschlussvorschlag ausgesprochen. Zum Lehrschwimmbecken Welldorf vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass in dieses zwar von 2008 bis 2011 Mittel in Höhe von 255.000,--€ in die bauliche Sanierung investiert wurden, dies aber kein Grund für weitere Investitionen sein dürfe. Zumal wie dargestellt die gültigen DINNormen nicht erreichbar sind. Da dieses Bad noch in Betrieb ist, sollte es allerdings solange wie möglich weiter genutzt werden können. Entscheidend hierfür ist, wie lange die Wasserqualität gewährleistet werden kann. Zur besseren Einschätzung der Situation hat der Gutachter nach Rücksprache vorgeschlagen, die Überwachung der Wasserqualität und die Dokumentation der Betriebsführung zu intensivieren Hierzu empfiehlt er die Wasserbeschaffenheit von einem akkreditierten Labor in einem erweiterten Umfang als bisher praktiziert überprüfen zu lassen.. Zusätzlich sollen die vollständigen Daten der Eigenüberwachung weiterhin täglich in das Betriebsbuch eingetragen werden. Nach Vorlage der Ergebnisse kann dann über den weiteren Betrieb und/oder über die Notwendigkeit evtl. weiterer Maßnahmen beraten werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 425/2013 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 425/2013 x nein nein Seite 3