Daten
Kommune
Jülich
Größe
292 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
29.11.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Pü
Jülich, 13.11.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 470/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
28.11.2013
Stadtrat
05.12.2013
TOP
Ergebnisse
Ohne Beschlussempfehlung bis
zum Stadtrat zurückgestellt
Fortführung des Projektes Erlebnisraum Römerstraße (Via Belgica)
Anlg.:
20/22
Kn.
14.11.
V
Es.
13.11.
StaMa SD.Net
Pü.
13.11.
Mu.
20.11.
Beschlussentwurf:
Die Stadt Jülich tritt dem noch zu gründenden Verein „Erlebnisraum Römerstraße“ zum 1. Januar
2015 bei, vorbehaltlich der Konkretisierung von zukünftigen Aufgaben und Maßnahmen.
Ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 1.000,- € steht unter PSK 52 523 9001 01 5291000 (Denkmalschutz) bereit.
Begründung:
Das Projekt “Erlebnisraum Römerstraße“ wird mit rund 5,98 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Förderrichtlinie für Stadterneuerung
NRW 2008 gefördert. Einen Eigenanteil von insg. 1,5 Millionen Euro leisten die beteiligten 18
Kommunen. Die EU-Förderung stellt Mittel bereit für weitreichende archäologische Prospektionen,
die Finanzierung der sog. Overhead-Kosten durch den Konsortialführer, den Bau von drei Informationszentren, den Ausbau einer Rad- und Wanderroute entlang der Agrippastraße und der Via Belgica, die Installation eines einheitlichen Informations- und Kennzeichnungssystems sowie eine gemeinsame Vermarktung durch Flyer, Broschüren, Buchveröffentlichungen und einer Homepage.
Die Koordinierung und Steuerung des Projektes wurde dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland übertragen, das in der Funktion des Konsortialführers im Projekt die gemeinsamen Aufgaben der Projektsteuerung, Mittelbewirtschaftung, gemeinsame Projektkommunikation sowie die
qualifizierende Prospektion übernimmt.
Im Januar 2007 haben die am Projekt beteiligten Kommunen die „Erftstädter Erklärung“ verfasst, in
der die Grundsätze der Zusammenarbeit festgeschrieben wurden, um den Erlebnisraum Römerstraße
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zu vermitteln. Auch die Stadt Jülich erklärte ihren
Beitritt zum Projekt „Erlebnisraum Römerstraße“ und ihre Bereitschaft, die „Via Belgica“ kulturtouristisch zu etablieren. Dies macht die weitere Zusammenarbeit der Kooperationspartner erforderlich. Zudem sind die Kommunen bedingt durch die öffentliche Förderung dazu verpflichtet, die geförderten Maßnahmen, wie Stelen und Infotafeln, für den Zeitraum der Zweckbindung zu unterhalten.
Ziel des Projektes „Erlebnisraum Römerstraße“ ist es, die ehemaligen römischen Staatsstraßen im
Rheinland (die Straßen Köln – Trier und Köln – Boulogne-sur-Mer) durch geeignete Maßnahmen
im Gelände wieder erlebbar zu machen. Drei Informationszentren (Nettersheim/Blankenheim, Köln
und Jülich) erläutern die Geschichte und die Bedeutung der Via Belgica und der Agrippastraße.
Derzeit ist mit einer Eröffnung der Informationszentren und damit dem offiziellen Abschluss der
Arbeiten an den Römerstraßen im Juni 2014 zu rechnen. Die Förderperiode endet zum 31.07.2014.
Momentan wird die zukünftige Organisation des Projektes „Erlebnisraum Römerstraße“ diskutiert.
Es ist beabsichtigt eine nachhaltige Perspektive 2015+ aufzubauen, die ein überzeugendes inhaltliches Programm mit qualitätvollen Stadt- und Landschaftsräumen entlang der ehemaligen Römerstraße im Rheinland verknüpft. Spätestens bis Ende 2014 gilt es, eine selbständige Trägerstruktur zu
etablieren, welche die beschriebenen Perspektiven über den Förderzeitraum hinaus sicherstellt. Angefangen bei der dauerhaften Pflege der Projekt-Homepage und der laufenden Aktualisierung der
Projektdaten und -informationen, ist es zwingend erforderlich, das Projekt Erlebnisraum Römerstraße über 2015 hinaus bekannt zu machen und immer wieder neu zu bewerben. Derzeit wird die
Gründung eines Vereins favorisiert, der gemeinsam von den beteiligten Kommunen, dem LVR, dem
Region Köln/Bonn e.V. und weiteren Akteuren getragen wird. Regelmäßige Mitgliedsbeiträge der
Vereinsmitglieder und neue Fördermittel sollen zur Kostendeckung dienen.
In der Lenkungskreissitzung der interkommunalen Kooperation am 2. Oktober 2013 zum Thema
„Perspektive 2015+“ wurde ein Mitgliedsbeitrag von 1.000,- € jährlich vorgeschlagen. Dies entspräche einem Jahresbudget von 18.000,- €, sofern alle Anliegerkommunen Mitglied des Vereins
werden.
Die Verwaltung steht einer interkommunalen Zusammenarbeit zur Fortführung des Projektes „Erlebnisraum Römerstraße“ positiv gegenüber. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass derzeit noch
keine Details zur Organisation des Vereins, den konkreten Zielen und Koordination von Maßnahmen feststehen. In der Diskussion ist die Beschäftigung einer Halbtagskraft, angegliedert an eine
bestehende Verwaltung oder touristische Organisation oder die Gründung einer eigenen Geschäftsstelle.
Einschätzung zur Vereinsgründung „Erlebnisraum Römerstraße“ und Mitgliedschaft Jülichs
Pro
Contra
überregionale Wahrnehmung als Etappenziel relativ geringes Budget für Personal und
einer touristischen Route
Marketing (voraussichtlich < 20.000,- € /
Jahr)
Option zur Beantragung von Fördermitteln
Bisher hat das Projekt kaum Strahlkraft entist im großen Verbund eher gegeben
wickeln können Weiterentwicklung notwendig
erleichterter Austausch mit anderen Kommu- bisher wurde kein Marketing- und MaßnahSitzungsvorlage 470/2013
Seite 2
nen
Die für Jülich wichtige Zielgruppe „Radtouristen“ wird durch die neue Radroute, die
durch Jülich verläuft, und eine gemeinsame
Vermarktung besser erreicht.
Durch Erweiterung des Projektraumes (beispielsweise Deutsche Limesstraße) besteht
die Chance im größeren Verbund schlagkräftiger nach außen auftreten zu können.
Jülich als ein Standort mit Dokumentationszentrum wäre wichtiges Vereinsmitglied
menkonzept für die nächsten Jahre vorgelegt
Vereinsgründung nur sinnvoll, wenn alle
Anliegerkommunen dem Verein beitreten
(bisher nicht sichergestellt auf Grund der
finanziellen Situation vieler Kommunen)
Die Aufgabe des Lenkungskreises ist es, die Themen „Inhaltliches Programm“, „Räumliches Konzept“, „Organisation“, „Kommunikation/Vermarktung“, „Finanzierung/Förderung“ weiterzuentwickeln. Die Planung zu den Zielen und Aufgaben des Vereins ist noch nicht abgeschlossen. Ein von
allen Anliegerkommunen gemeinsam getragenes inhaltliches Programm muss noch organisiert werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
€ 1.000,--
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto: PSK 52 523 9001 01 529 1000
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 470/2013
x
nein
nein
Seite 3