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Sitzungsvorlage (22. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
305 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
29.11.13, 17:04

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 14.11.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 404/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 28.11.2013 Stadtrat 05.12.2013 TOP Ergebnisse Einstimmig, 1 Enthaltung gem. Beschlussvorschlag 22. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Jülich Anlg.:3 14 60 Des. 14.11. Er. 14.11. 20/22 Kn. 14.11. SD.Net Mu. 20.11. Beschlussentwurf: „Der Stadtrat beschließt folgende 22. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich: Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1 !“ Begründung: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen hat die Stadt Jülich zum 01.01.2011 zusätzlich zu den bisher vorhandenen Gefäßgrößen die 60-l- und 80-l-Restabfallgefäße (jeweils bei 14täglicher Leerung) neu eingeführt. Aufgrund der „Einwohnerstruktur“ (Anzahl Personen pro Grundstück) war bei der Berechnung der Gebühren für 2011 davon ausgegangen worden, dass in - 3.500 Fällen das bisherige120-l-Gefäß gegen ein 60-l-Gefäß getauscht wird, und in - 1.500 Fällen das vorhandenen 120-l-Gefäß gegen ein 80-l-Gefäß eingetauscht. Das bedeutete gleichzeitig, dass sich die Zahl der 120-l-Gefäße auf rund 5.500 verringern würde. Auf der Grundlage dieser Daten erhöhte sich die Gebühr für das 120-l-Gefäß in 2011 von zuvor 177,60 € auf 207,24 €. Tatsächlich haben aber wesentlich weniger Abgabepflichtige das neue Angebot der kleinen Tonnen genutzt. So sind derzeit „nur“ rund 1.050 60-l-Gefäße und rund 900 80-l-Gefäße in Umlauf. Anstelle der damals angenommenen rund 5.500 120-l-Gefäße sind noch rund 8.650 Gefäße dieser Größe im Umlauf. Diese -so nicht vorhersehbare- Entwicklung führte in den Jahren 2012 und 2013 durch Anpassung der Daten und Verrechnung des erzielten Überschusses zu Reduzierungen der Gebühr für die 120-lGefäße. So belief sich die Gebühr für das 120-l-Gefäß in 2013 auf 141,24 € und lag damit deutlich unter dem Gebührensatz vor der Einführung der kleineren Gefäße. Schon in der Vorlage zur Gebührenkalkulation für 2013 habe ich allerdings darauf hingewiesen, dass für 2014 eine deutliche Steigerung der Gebühren erfolgen wird, da insbesondere der in 2011 erzielte Überschuss in Höhe von rund 320.000 €, der sich in 2013 gebührenmindernd auswirkte, in der Kalkulation 2014 nicht mehr „zur Verfügung steht“. In die Kalkulation 2014 fließt nun stattdessen das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2012 ein. Hier betrug der Überschuss im Bereich Restmüll „nur noch“ knapp 50.000 €. Zusammengefasst errechnen sich auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung gemäß Anlage 2 für das Jahr 2014 für die einzelnen Abfallbehälter die folgenden Gebührensätze: Gefäß 60-l- Restmüll Gebühr 2013 Gebühr 2014 zum Vorjahr absolut zum Vorjahr in % 88,20 € 102,24 € +14,04 € +15,92 % 107,64 € 122,76 € +15,12 € +14,05 % 141,24 € 162,96 € +21,72 € +15,38 % 259,68 € 296,64 € +36,96 € +14,23 % 1.123,92 € 1.308,00 € +184,08 € +16,38 % 2.237,64 € 2.606,40 € +368,76 € +16,48 % 4,20 € 4,90 € +0,70 € +16,67 % Biotonne 120-l- 60,36 € 63,00 € +2,64 € + 4,37 % Biotonne 240-l- 95,52 € 97,92 € +2,40 € + 2,51 % Behältertausch 27,50 € 27,50 € 14-tägl. Leerung 80-l- Restmüll 14-tägl. Leerung 120-l- Restmüll 14-tägl. Leerung 240-l-Restmüll 14-tägl. Leerung 1,1-cbm-Container 14-tägl. Leerung 1,1-cbm-Container wöchentliche Leerung Beistellsack 70-l- Die Gefäßgebühren sind auf durch 12 teilbare Werte gerundet, um den Hauseigentümern die Umrechnung auf die Monatsmiete zu erleichtern Insgesamt verringern sich die Kosten der Abfallentsorgung gegenüber dem Vorjahr um rund 50.000 €. Ursache sind gemäß der Entwicklung in 2013 geringer geschätzte Abfallmengen in den Bereichen Rest- und Sperrmüll (Restmüll Vorjahr 5.100 to, für 2014 sind 4.900 to kalkuliert, Sperrmüll Vorjahr 1.400 to, für 2014 sind 1.350 to kalkuliert) sowie beim Bioabfall (Vorjahr 3.500 to, für 2014 sind 3.400 to kalkuliert). Die Unternehmervergütung steigt gegenüber 2013 um 3,52 %, was aber auf die Gebühren nur einen geringen Einfluss hat, da der Anteil der Unternehmerkosten in der Gebühr nur ca. 6 % beträgt. Die an den Zweckverband Entsorgungsregion West zu zahlenden Gebühren für die Entsorgung/Verwertung der Abfälle bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant. Sitzungsvorlage 404/2013 Seite 2 Die Gebührenerhöhung im Bereich Restmüll um ca. 15 % ist also –wie bereits erwähnt- alleine bedingt durch den Einfluss der Ergebnisse der Betriebsabrechnungen der Vorjahre. Für Tauschaktionen zwischen den Behältergrößen (z.B. Tausch von einem 120-l-Restmüllgefäß auf ein 60-l-Restmüllgefäß) ist eine gesonderte Gebühr zu zahlen. Über diese gesonderte Gebühr werden die Unternehmerkosten für die Tauschaktion refinanziert, ebenso die Verwaltungsleistungen des Steueramtes. Die Gebühr beläuft sich auf 27,50 € und bezieht sich auch auf den Tausch von Biotonnen. Mit der gesonderten Gebühr soll ein ständiger Tausch zwischen den einzelnen Gefäßgrößen verhindert werden. Würden die entstehenden Kosten in die allgemeine Gefäßgebühr eingerechnet, würden alle Gebührenpflichtigen hierfür zahlen. Über die gesonderte Gebühr muss nur derjenige zahlen, der die Leistung in Anspruch nimmt und damit die Kosten verursacht. Der Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Gefäßgrößen liegen die mit der Kalkulationen 2011 und 2012 beschlossene folgende Verteilungsregeln zugrunde: Die Kosten für die Gestellung und Leerung durch den Unternehmer und die Verkaufsprovision für die Beistellsäcke werden direkt auf den einzelnen Gefäßgrößen zugerechnet, da die Kosten auch je Gefäßgröße in Rechnung gestellt werden. Auch der Überschuss aus dem Jahr 2012 wurde direkt je Gefäßgröße ermittelt und entsprechend angesetzt. Die folgenden Kosten wurden auf der Grundlage der reinen Gefäßzahl (unabhängig vom Volumen) verteilt, da die Kosten auch unabhängig von der Gefäßgröße anfallen: - Personalaufwand - Sachaufwand Verwaltung - Unterhaltung Containerstandorte - Öffentlichkeitsarbeit einschl. MWSt Druck Abfallkalender - Abführung MWSt aus Einnahmen - Bauhofkosten - Verwaltungskostenerstattungen Die Transport- und Verbrennungskosten für den Restmüll sowie die Kosten für Sammlung, Transport und Verbrennung des Sperrmülls und die Grundgebühr wurden auf der Grundlage des Gefäßvolumens verteilt. Im einzelnen liegen der Gebührenermittlung die folgenden Daten/Annahmen zugrunde (Erläuterungen zur Tabelle aus der Anlage 2): Zeile 1: Personalausgaben Neben den Personalausgaben der Abfallberaterin ist auch der anteilige Personalaufwand weiterer Mitarbeiter/innen im Bauverwaltungsamt und Tiefbauamt nun direkt dem Produkt „Abfallbeseitigung“ zugeordnet. In 2014 betragen die so ermittelten Personalausgaben 106.300 €. Sitzungsvorlage 404/2013 Seite 3 Zeile 2: Arbeitsplatzkosten Abfallbeseitigung Bei den hier angesetzten Kosten von 3.910 € handelt es sich um die Sachkosten der Büroarbeitsplätze der Beschäftigten, die dem Bereich der Abfallbeseitigung zugeordnet sind. Im einzelnen sind entsprechend der Veranschlagung im letztjährigen Haushalt die folgenden Kosten angesetzt: Heizkosten Büroräume Reinigung Büroräume Betriebskosten Büroräume Miete und Wartung Kopierer Allgemeiner Geschäftsbedarf Fernmeldegebühren Fachliteratur Portokosten 1.000 € 600 € 600 € 320 € 530 € 210 € 200 € 420 € Zeile 3: Unterhaltung Containerplätze Für die Unterhaltung der Standplätze der Altglascontainer sollten 500 € bereitgestellt werden. Die Mittel sind vorgesehen für kleinere Pflasterarbeiten u.ä. Zeilen 4 - 7: Unternehmerkosten Restmüll und Sperrmüll Für die Gefäßgestellung und die Leerung der Restabfallgefäße wird vom Abfuhrunternehmer ein Betrag je Gefäß und Leerung in Rechnung gestellt. Unter Berücksichtigung des Entgeltes, der Zahl der Leerungen und der Zahl der Behälter errechnen sich für 2014 Kosten in Höhe von 149.620 €. Die Sammelkosten beim Sperrmüll werden nach der gesammelten Menge berechnet und belaufen sich in 2014 auf voraussichtlich 115.000 €, wobei auf der Grundlage der Entwicklung in 2013 eine Sammelmenge von 1.350 to erwartet wird. Die Transportkosten zur Entsorgungsanlage werden auf der Grundlage der gefahrenen km und der eingesammelten Menge in Rechnung gestellt und verteilen sich wie folgt: Abfallart Restmüll Sperrmüll Entgelt pro Jahr 26.300,00 € 7.230,00 € Die Kosten für die Gestellung und Leerung werden direkt den einzelnen Gefäßgrößen zugeordnet. Die Transportkosten für den Restmüll sowie die Sammel- und Transportkosten für den Sperrmüll werden nach dem Volumen auf die einzelnen Gefäßgrößen verteilt. Zeilen 8 und 9: Unternehmerkosten Abfuhr Biotonnen Wie bei den Restmüllgefäßen ist auch bei den Biotonnen neben Miete, Leerung und Gestellung für den Transport zur Verwertungsanlage ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Für die Gestellung etc. errechnen sich unter Berücksichtigung des Entgeltes, der Zahl der Leerungen und der Zahl der Behälter für 2014 die folgenden Kosten: Sitzungsvorlage 404/2013 Seite 4 Behälter 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne Entgelt pro Jahr 78.700,00 € 24.200,00 € Die Transportkosten zur Verwertungsanlage werden -wie bei den Restmüllgefäßen- auf der Grundlage der gefahrenen km und der eingesammelten Menge in Rechnung gestellt und belaufen sich auf 38.900 €, die entsprechend dem Gefäßvolumen auf die beiden Gefäßgrößen verteilt werden. Zeile 10: Schadstoffe, Altreifen, Wilde Müllkippen Für die Entsorgung von Schadstoffen, wilden Müllkippen etc. werden in 2014 unverändert etwa 20.000 € zu zahlen sein. Von den Kosten entfallen knapp 15.000 € auf das Schadstoffmobil des Kreises. Hierfür ist in 2014 eine Pauschale je Einwohner in Höhe von 0,44 €/Jahr zu zahlen. Bei diesen Kosten handelt es sich nur um die Transportkosten, die Entsorgungskosten werden über die Restmüllentsorgungsgebühren des ZEW finanziert. Außerdem werden aus diesem Sachkonto auch die Kosten (Container- und Entsorgungskosten) für die Entsorgung von Altreifen o.ä. aus Wilden Müllkippen in Höhe von etwa 5.000 € getragen. Zeilen 11-16 : Unternehmerkosten Abfuhr Gartenabfälle und Weihnachtsbäume Zusätzlich zur Biotonnenabfuhr werden zu mehreren Terminen neben der Biotonne auch Grünabfall gebündelt o.ä. abgefahren. Mit der Neuausschreibung der Abfallbeseitigung erfolgt eine getrennte Ausweisung von Sammel,- Transport- und Verwertungskosten. Die Sammelkosten errechnen sich auf der Grundlage der eingesammelten Menge und betragen in 2014 bei einer angenommenen Sammelmenge von rund 900 to rund 86.200 €. Die Transportkosten werden auch hier auf der Grundlage der gefahrenen km und der Sammelmenge in Rechnung gestellt und belaufen sich auf rund 4.800 € Hinzu kommen noch die Verwertungskosten, die in 2014 mit 41.800 € kalkuliert sind. Insgesamt betragen die Kosten der getrennten Grünabfuhren in 2014 somit 129.700 € Die Kosten werden anteilig entsprechend dem Verhältnis der Anzahl der angemeldeten Gefäße auf die Biotonnen verteilt und somit in die Biotonnengebühr eingerechnet. Dieses zusätzliche Angebot darf aber auch nur von denjenigen genutzt werden, die eine Biotonne angemeldet haben. Neben diesen zusätzlichen Grünabfuhren werden auch die Weihnachtsbäume gesammelt. Wie bei den Grünabfällen, so werden auch hier Sammlung und Transport getrennt in Rechnung gestellt. Für die Sammlung errechnen sich Kosten von rund 2.400 €. Die Transportkosten werden wiederum auf der Grundlage der gefahrenen km und der Sammelmenge in Rechnung gestellt und schlagen mit rund 140 € zu Buche. Hinzu kommen noch Verwertungskosten von etwa 1.200 €. Sämtliche Kosten für die Weihnachtsbäume werden in die Restmüllgefäßgebühren eingerechnet, da ein Weihnachtsbaum als „Kulturgut“ in fast jedem Haushalt vorhanden ist. Sitzungsvorlage 404/2013 Seite 5 Zeile 17: Gefäßtausch Die Kosten für den Behältertausch (z.B. von 120-l- auf ein 80-l-Gefäß) bei Rest- und Bioabfall werden vom Unternehmer gemäß der tatsächlichen Leistung getrennt in Rechnung gestellt. Bis 2010 fielen hier relativ geringe Kosten (ca. 2.000 €) an, da nur wenige Behältergrößen angeboten wurden. Die Hauptkosten entfielen auf den Tausch von Biotonnen, wo verschiedene Nutzer in den Wintermonaten ein 120-l-Gefäß nutzten und in der Hauptvegetationszeit auf ein 240l-l- Gefäß tauschten. Durch die ab 2011 zusätzlich angebotenen 60-l- und 80-l-Restmüllgefäße ergaben sich vor allem im ersten Jahr der Umstellung erheblich höhere Kosten. Bei den eingangs der Vorlage angeführten erwarteten Tauschaktionen wären in 2011 Kosten in Höhe von 114.600 € entstanden. Die Kosten wurden daher ab 2011 nicht mehr in die Tonnengebühr eingerechnet, sondern über eine gesonderte „Tauschgebühr“ dem jeweiligen Verursacher. Seit 2012 ist ein deutlicher Rückgang der Tauschaktionen zu verzeichnen Für die in 2014 kalkulierten 180 Tauschvorgänge fallen Kosten in Höhe von rund 4.200 € an. Trotz des Rückganges der Fallzahlen sollte die Tauschgebühr weiterhin separat erhoben werden. Zeilen 18-20: Sammlung und Transport Elektrogeräte Für das Jahr 2014 errechnen sich auf der Grundlage einer erwarteten Sammelmenge von rund 80 to Sammelkosten in Höhe von rund 14.300 €. Die Transportkosten werden wieder auf der Grundlage der gefahrenen km und der Sammelmenge in Rechnung gestellt und belaufen sich auf rund 400 €. Daneben sind Kosten für die Annahme- und Übergabestelle zu zahlen, die in 2014 rund 7.200 € betragen. Zeilen 21 und 22: Entsorgungsgebühren an den ZEW Die Restmüllmenge ist für 2014 auf der Grundlage der hochgerechneten Müllmenge aus 2013 mit rund 4.900 to kalkuliert. Als Verbrennungsgebühren sind nach der Gebührensatzung des ZEW für 2014 wie bereits angeführt 177,92 €/to angesetzt. Die Sperrmüllmenge für 2014 ist auf der Grundlage der Entwicklung in 2012 mit 1.350 to geschätzt. Die Entsorgungsgebühr hierfür ist mit 123,76 €/to berücksichtigt. Insgesamt errechnen sich für 2014 die folgenden tonnageabhängigen Entsorgungskosten: Abfallart Restmüll Sperrmüll Kosten je to 177,92 € 123,76 € Abfallmenge 4.900 1.350 Gebühr pro Jahr 871.800,00 € 167.100,00 € Zeile 23: Gebühren an den ZEW, Grundgebühr je Einwohner Neben der Gebühr je angelieferter Tonne Haus- und Sperrmüll hat die DDG seit 1998 zur Deckung der Fixkosten der Entsorgungsanlagen eine Grundgebühr je Einwohner erhoben. Diese Gebühr wird auch vom ZEW weiter erhoben. Seit 2011 wird die Gebühr allerdings nicht nur je Einwohner, sondern auch für die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten erhoben. Maßgebend ist für die BeSitzungsvorlage 404/2013 Seite 6 rechnung 2014 ist die Einwohnerzahl zum 31.12.2011 unter Berücksichtigung der Werte aus dem Zensus 2011. Diese belief sich auf 31.909 Einwohner. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beläuft sich laut den Daten des Landesbetriebes Information und Technik NRW zum Finanzausgleich 2014 auf 13.719. Nach der Satzung des ZEW wird je 5 sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigten ein „Einwohner“ angesetzt, für die Stadt Jülich 2014 also 2.744 „Einwohner“. Damit errechnen sich insgesamt also 34.653 „Einwohner“ und bei einer Grundgebühr von 9,79 € insgesamt Kosten in Höhe von rund 339.300 €. Zeile 24: Verwertungskosten Bioabfälle Nach vorliegenden Abrechnungen 2013 ist für 2014 eine Abfallmenge in Höhe von etwa 3.400 to zu erwarten. Die Verwertungskosten sind mit 80,40 €/to in die Kalkulation eingeflossen. Damit errechnen sich Verwertungskosten von 273.400 €. Die Kosten werden entsprechend dem zur Verfügung stehenden Volumen auf die beiden Gefäßgrößen verteilt. Zeile 25: Öffentlichkeitsarbeit Aus dem Ansatz in Höhe von 8.000 € wird in der Hauptsache die Erstellung des Abfallkalenders finanziert. Für dessen Druck und Verteilung sind 3.000 € bzw. 2.000 €, damit insgesamt 5.000 € zu zahlen. Darin nicht enthalten ist der 19-%-ige Mehrwertsteueranteil, da die Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet wird (siehe zu Zeile 28). Die übrigen 3.000 € werden benötigt für sonstige kleinere Beschaffungen etc. zum Themenbereich Abfallberatung. Zeile 26: Geschäftsprovision Verkauf Beistellsäcke Für den Verkauf der Beistellsäcke wird den Verkaufsstellen eine Provision von 0,12 € je verkauftem Beistellsack gezahlt. Bei erwarteten rund 2.200 Stück errechnen sich Kosten in Höhe von rund 300 €. Zeile 27: Abführung MWSt-Einnahmen an Finanzamt Für die Übernahme der Wertstoffberatung durch die städtische Abfallberaterin zahlt die Duales System Deutschland AG eine Pauschale von 0,26 €/Einwohner = rund 9.000 € je Jahr. Hinzu kommt seit 2004 gemäß der vertraglichen Vereinbarung eine Erstattung in Höhe von 1,15 € je Einwohner = rund 39.000 € für die Reinigung und Miete der Altglascontainerstandorte. Diese Reinigung erfolgt durch städtisches Personal (=Bauhof, siehe Verrechnung dort). Auf die Erstattungsbeträge werden 19 % Mehrwertsteuer = 9.100 € (siehe Zeilen 36 bis 38) aufgeschlagen, die nach Aussage des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung bei der Tiefgarage von der Stadt Jülich an das Finanzamt abzuführen ist. Sitzungsvorlage 404/2013 Seite 7 Zeile 28: Mehrwertsteueranteil Kosten Abfallkalender Da die Einnahmen für die Wertstoffberatung nach Auffassung des Finanzamtes der Steuerpflicht unterliegen (siehe zu Zeile 27), kann die Stadt Jülich im Gegenzug bei den Ausgaben für die Wertstoffberatung die zu zahlende Mehrwertsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen. Mit dem Finanzamt wurde vereinbart, dass der Abfallkalender wesentlicher Bestandteil der Abfallberatung ist, und dass daher hierfür ein Vorteuerabzug geltend gemacht werden kann. Der Mehrwertsteueranteil in Höhe von rund 900 € aus den Druck- und Verteilungskosten des Abfallkalenders (siehe zu Zeile 25) ist daher hier separat verbucht und wird in gleicher Höhe vom Finanzamt im Wege des Vorsteuerabzuges erstattet (siehe Einnahme Zeile 36). Zeile 29: Leistungsverrechnung UA 7710 -BauhofDie Ansätze errechnen sich aus den durchschnittlichen Einsatzstunden des Bauhofes aus Vorjahren. Danach entfallen auf die Entleerung Papierkörbe Reinigung Standorte Altglascontainer Entsorgung wilder Müllkippen 59.000 € (einschl. Container- und Entsorgungsgebühren) 45.000 € (siehe aber auch Einnahme) 22.000 € (ohne Container und Entsorgungsgebühren). Insgesamt sind damit wie im Vorjahr voraussichtlich 126.000 € an den Bauhof zu erstatten. In § 9 Absatz 2 des Landesabfallgesetzes ist ausdrücklich geregelt, dass die Kosten für die Entleerung der Papierkörbe und die Entsorgung wilder Müllkippen in die Müllabfuhrgebühren eingerechnet werden dürfen. Die Kosten für die Reinigung der Altglascontainerstandorte werden von der Duales System Deutschland GmbH in Form einer Pauschale je Einwohner erstattet (siehe Einnahme Zeile 39). Zeile 30: Verwaltungskostenerstattungen Wie bereits in der Erläuterungen zu den Personalausgaben (Zeile 1) ausgeführt, wird ein Teil der zuvor hier verbuchten Kosten nun direkt dem Produkt Abfallbeseitigung zugeordnet. Über die Verwaltungskostenerstattung fließen nun noch die folgenden Leistungen in die Gebühren ein: - Steueramt für die Bearbeitung der Gefäßan- und -abmeldungen und die Versendung der Gebühren- und Änderungsbescheide, Kämmerei für die Berechnung der Gebühren und die Überwachung der Haushaltsausführung, Stadtkasse für die Vereinnahmung der Gebühren und das Leisten der Ausgaben für die Müllabfuhr, Verwaltungsführung für das Treffen von Grundsatzentscheidungen (Vergabe, Gebühren, ...), EDV-Anlage für die Abwicklung der Arbeiten in Steueramt, Kasse und Kämmerei. Die Personalausgaben und Sachausgaben für die Beschäftigten, die diese Leistungen erbringen, sind aber nicht im Unterabschnitt Abfallbeseitigung verbucht, sondern in den Unterabschnitten der jeweiligen Ämter. Erst über die Verwaltungskostenerstattungen werden diese Kosten in den Gebührenhaushalt eingerechnet. Sitzungsvorlage 404/2013 Seite 8 Dazu werden lt. Vorgaben der KGSt die Arbeitsplatzkosten der Beschäftigten (einschließlich eines Zuschlages für deren Verwaltung und Sachausgaben) mittels Verrechnungsschlüsseln auf die einzelnen Gebührenhaushalte verteilt. Produkt 011 111 001 001 011 111 002 001 011 111 006 001 011 111 005 001 011 111 001 003 011 111 004 001 011 111 003 001 011 111 011 001 011 111 011 002 011 111 007 001 011 111 008 001 Bezeichnung Rat und Ausschüsse Verwaltungsführung Rechnungsprüfung Organisation Sitzungsdienst Personalverwaltung Rechts- und Versicherungsangelegenheiten Finanzmanagement (Stadtkasse und Kämmerei) Steueramt EDV Druckerei Betrag 2.300,00 € 29.200,00 € 6.400,00 € 900,00 € 400,00 € 1.100,00 € 3.600,00 € 14.400,00 € 31.300,00 € 3.100,00 € 200,00 € Ingesamt errechnen sich so für das Jahr 2014 Verwaltungskostenerstattungen in Höhe von 92.900 €. Von den Kosten des Steueramtes wird auf der Grundlage des erwarteten Aufwandes ein Teil in die „Behältertauschgebühr eingerechnet. Damit errechnen sich lt. Zeile 31 für die Abfallbeseitigung in 2014 insgesamt Kosten in Höhe von 2.622.090 €. Von den Kosten werden nun noch die Erlöse (Zeilen 37 bis 41) abgezogen. Insbesondere ist hier die bereits eingangs erwähnte Verrechnung des Überschusses aus dem Jahre 2012 anzuführen. Nach dem Kommunalabgabengesetz sind Überschüsse eines Gebührenhaushaltes innerhalb von vier Jahren dem Gebührenzahler „gutzuschreiben“, Unterdeckungen sollen innerhalb des gleichen Zeitraumes ausgeglichen, also quasi Gebühren „nacherhoben“ werden. Insofern fließt das Ergebnis 2012 nun hier in die Gebührenberechnung für 2014 ein. Die Betriebsabrechnung für 2012 schließt für den Bereich Restabfall mit einer Überdeckung in Höhe von 49.976,13 € ab. Für die Bioabfallgefäße weist die Betriebsabrechnung 2012 eine Unterdeckung in Höhe von 10.128,32 € aus. Bei der Tauschgebühr errechnet sich eine Überdeckung in Höhe von 69,15 €. Die Betriebsabrechnung für 2012 ist als Anlage 3 beigefügt. Nach Abzug der Einnahmen verbleibt der jeweilige Gebührenbedarf und danach errechnen sich, dividiert durch die Anzahl der Gefäße die schon angeführten kostendeckenden Gebührensätze von 102,24 € für ein 60-l-Restmüllgefäß bei 14-täglicher Leerung 122,76 € für ein 80-l-Restmüllgefäß bei 14-täglicher Leerung 162,96 € für ein 120-l-Restmüllgefäß bei 14-täglicher Leerung 296,64 € für ein 240-l-Restmüllgefäß bei 14-täglicher Leerung 1.308,00 € für einen 1,1-cbm-Container bei 14-täglicher Leerung 2.606,40 € für einen 1,1-cbm-Container bei wöchentlicher Leerung 4,90 € für einen 70-l-Beistellsack 63,00 € für ein 120-l-Bioabfallgefäß bei 14-täglicher Leerung 97,92 € für ein 240-l-Bioabfallgefäß bei 14-täglicher Leerung und 27,50 € bei der Tauschgebühr Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 404/2013 Seite 9 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 404/2013 Seite 10