Daten
Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
21.11.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
22. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
18.09.2012 (GV. NRW Seite 436) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW Seite 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011
(GV. NRW Seite 674) in Verbindung mit § 21 der Satzung über die Entsorgung von Abfällen
in der Stadt Jülich vom 07.12.2012 hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am
folgende 22. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung
von Abfällen in der Stadt Jülich vom 27.01.1993 beschlossen:
Artikel I
§ 4 erhält folgende Fassung:
(1) Die Müllabfuhrgebühr beträgt
für jeden 60-l-Restabfallbehälter
für jeden 80-l-Restabfallbehälter
für jeden 120-l-Restabfallbehälter
für jeden 240-l-Restabfallbehälter
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Leerung
für jeden 120-l-Bioabfallbehälter
für jeden 240-l-Bioabfallbehälter
102,24 € jährlich
122,76 € jährlich
162,96 € jährlich
296,64 € jährlich
2.606,40 € jährlich
1.308,00 € jährlich
63,00 € jährlich
97,92 € jährlich.
(2) Die Gebühr für den Beistellsack beträgt 4,90 €.
(3) Die Gebühr für den Umtausch eines Abfallbehälters beträgt 27,50 €.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.