Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-785/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
09.01.2007
Betreff:
Bauvoranfrage für den Neubau eines offenen Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung
Pütz, Flur 29, Flurstück 135
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 des
Baugesetzbuches zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines offenen Pferdeunterstandes auf dem
Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 29, Nr. 135 im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf zu
erteilen.
Bedingt durch die geplante Propylen-Fernleitung ist eine Verlagerung des Standortes
vorzunehmen. Gegen einen vom Antrag abweichenden einzuhaltenden Abstand von 100,00 m
zum Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/Kirchtroisdorf, außerhalb des Schutzstreifens der
geplanten Propylen-Fernleitung, bestehen keine Bedenken. Es wird ferner festgestellt, dass den
Belangen der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises im weiteren Verfahren Rechung
zu tragen ist; dies insbesondere im Hinblick auf die Einbindung des Vorhabens in die Landschaft.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Beim Rhein-Erft-Kreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, wurde mit Schreiben vom 03.11.2006 eine
Bauvoranfrage für die Errichtung eines offenen Pferdeunterstandes ( 6,00 x 10,00 m ) auf dem Grundstück
Gemarkung Bedburg, Flur 29, Nr. 135 gestellt. Es wird nunmehr um Stellungnahme zur Bauvoranfrage
seitens der Stadt Bedburg gebeten.
Das Grundstück liegt im Außenbereich von Kirchtroisdorf . Der Standort des geplanten Gebäudes ist in
einem Abstand von 50,00 m südlich der Grenzen des Plangebietes des Bebauungsplan Nr. 7/Kirchtroisdorf
vorgesehen.
Gem. § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch können Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung
oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Der offene Unterstand für Pferde wird aufgrund seiner Kleinteiligkeit auch im Hinblick auf die Einbindung in
die Landschaft durch die geplante Begrünung als sonstiges Vorahben nach § 35 Abs. 2 des
Baugesetzbuches bewertet.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Grundstücksfläche als Flächen für die
Landwirtschaft dar.
Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch ist über den vorh. Wirtschaftsweg
gesichert.
Der Landschaftsplan 2 des Rhein-Erft-Kreises belegt das Gebiet mit dem Entwicklungsziel 2 (Anreicherung
einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen). Weitere
Festsetzungen sind hier nicht getroffen.
Der geplante Standort liegt jedoch innerhalb des Schutzstreifens der geplanten Propylen-Pipeline (HollandBelgien-Deutschland). Eine Verlegung ist daher, nicht zuletzt um auch einen größeren Abstand zur
Wohnbebauung zu erreichen, angezeigt.
Da die Ausführung und Benutzung des Pferdeunterstandes am Standort öffentliche Belange nicht
beeinträchtigt und darüber hinaus die Erschließung gesichert ist, bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen
die Errichtung eines offenen Pferdeunterstandes in einer Größe von 6,00m x 10,00m, auch unter
Berücksichtigung einer geplanten angemessenen Begrünung mit heimischen Gehölzen und eines
abweichend von Antrag einzuhaltenden Abstandes zum Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.
7/Kirchtroisdorf (außerhalb des Schutzstreifens der Propylen-Rohrleitung) keine Bedenken.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister