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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage für den Neubau eines offenen Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 135)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage für den Neubau eines offenen Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 135) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage für den Neubau eines offenen Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 135) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage für den Neubau eines offenen Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 135)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-785/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 09.01.2007 Betreff: Bauvoranfrage für den Neubau eines offenen Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 135 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines offenen Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 29, Nr. 135 im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf zu erteilen. Bedingt durch die geplante Propylen-Fernleitung ist eine Verlagerung des Standortes vorzunehmen. Gegen einen vom Antrag abweichenden einzuhaltenden Abstand von 100,00 m zum Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/Kirchtroisdorf, außerhalb des Schutzstreifens der geplanten Propylen-Fernleitung, bestehen keine Bedenken. Es wird ferner festgestellt, dass den Belangen der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises im weiteren Verfahren Rechung zu tragen ist; dies insbesondere im Hinblick auf die Einbindung des Vorhabens in die Landschaft. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Beim Rhein-Erft-Kreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, wurde mit Schreiben vom 03.11.2006 eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines offenen Pferdeunterstandes ( 6,00 x 10,00 m ) auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 29, Nr. 135 gestellt. Es wird nunmehr um Stellungnahme zur Bauvoranfrage seitens der Stadt Bedburg gebeten. Das Grundstück liegt im Außenbereich von Kirchtroisdorf . Der Standort des geplanten Gebäudes ist in einem Abstand von 50,00 m südlich der Grenzen des Plangebietes des Bebauungsplan Nr. 7/Kirchtroisdorf vorgesehen. Gem. § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch können Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der offene Unterstand für Pferde wird aufgrund seiner Kleinteiligkeit auch im Hinblick auf die Einbindung in die Landschaft durch die geplante Begrünung als sonstiges Vorahben nach § 35 Abs. 2 des Baugesetzbuches bewertet. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Grundstücksfläche als Flächen für die Landwirtschaft dar. Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch ist über den vorh. Wirtschaftsweg gesichert. Der Landschaftsplan 2 des Rhein-Erft-Kreises belegt das Gebiet mit dem Entwicklungsziel 2 (Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen). Weitere Festsetzungen sind hier nicht getroffen. Der geplante Standort liegt jedoch innerhalb des Schutzstreifens der geplanten Propylen-Pipeline (HollandBelgien-Deutschland). Eine Verlegung ist daher, nicht zuletzt um auch einen größeren Abstand zur Wohnbebauung zu erreichen, angezeigt. Da die Ausführung und Benutzung des Pferdeunterstandes am Standort öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und darüber hinaus die Erschließung gesichert ist, bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen die Errichtung eines offenen Pferdeunterstandes in einer Größe von 6,00m x 10,00m, auch unter Berücksichtigung einer geplanten angemessenen Begrünung mit heimischen Gehölzen und eines abweichend von Antrag einzuhaltenden Abstandes zum Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/Kirchtroisdorf (außerhalb des Schutzstreifens der Propylen-Rohrleitung) keine Bedenken. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister