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Sitzungsvorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung der Übergangsheime der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
142 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
29.11.13, 17:04
Sitzungsvorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung der Übergangsheime der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung der Übergangsheime der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung der Übergangsheime der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung der Übergangsheime der Stadt Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 50 Az.: Jülich, 25.10.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 422/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 28.11.2013 Stadtrat 05.12.2013 TOP Ergebnisse Einstimmig gem. Beschlussvorschlag 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung der Übergangsheime der Stadt Jülich Anlg.: 4 14 30 20/22 IV 50 SD.Net Wi. 06.11. Me. 12.11. Kn. 29.10. Vo. 28.10. Vo. 28.10. Spo. 25.10. Beschlussentwurf: Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Jülich ist wie folgt zu erlassen: Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1. Die entstehenden Ausgaben- und Einnahmeänderungen werden im Haushalt 2014 berücksichtigt. Begründung: Die vom Kommunalabgabengesetz (KAG NW) geforderte jährliche Kalkulation macht eine Änderung der Satzung notwendig. Die neue Gebührensatzung ab dem 01.01.2014 ist die rechtliche Basis für die Erhebung von Benutzungsgebühren für folgende Einheiten: Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler, bestehend aus: Jülich, Oststraße 6 Jülich-Güsten, Welldorfer Str. 124 c Jülich-Selgersdorf, Altenburger Str. 27 g Die Objekte bilden als Gesamtheit Jülich, Düsseldorfer Str. 42 (2 Wohnungen) die Einrichtung „Übergangsheime“ Jülich, Probst-Bechte-Platz 1 (Wohnung EG) Jülich-Pattern, Kreuzstr. 29 (Wohnung OG) Jülich-Stetternich, Geschw.-Scholl-Str. 10 (Wohnung DG) Beim Abschluss des Jahres 2012 führten die Einnahmen an Benutzungsgebühren und Landeserstattungen zu einem Kostendeckungsgrad von 74,15 %. Die Unterdeckung wird kostensteigernd in den weiteren Berechnungen berücksichtigt. Die Einnahmen an Energiekostenerstattungen ergaben einen Kostendeckungsgrad von 122,72 %. Das Ergebnis des prognostizierten BAB (Betriebsabrechnungsbogen) für das Jahr 2014 weist einen zu deckenden Gesamtaufwand von 305.403,78 € aus. Die Umlage zur Abdeckung der Betriebsaufwendungen auf die Nutzer, unter Zugrundelegung der voraussichtlich real genutzten Wohnflächen, ergibt folgende Beträge: 1. Gebühr 2. Energiekostenpauschalen*: 2.1 Stromkostenpauschale 2.2 Wasser und Entwässerung 2.3 Heizkostenpauschale 12,35 €/je qm/mtl. (bisher 6,44 € ) 31,15 €/je Person/mtl. (bisher 25,70 €) 22,75 €/je Person/mtl. (bisher 32,75 €) 30,30 €/je Person/mtl. (bisher 30,10 €) * Eine getrennte Festsetzung der Energiekostenpauschalen ist erforderlich, weil die Stromkosten in den Kosten der Lebenshaltung (Barbeträge nach dem AsylbLG) enthalten sind und nicht wie Wasser/Entwässerung und Heizung zusätzlich übernommen werden. Ein wesentlicher Grund für die Verteuerung liegt in der Anmietung von 5 stadteigenen Wohnungen, welche im BAB 2014 erstmals mit Aufwendungen in Höhe von 30.000 € ausgewiesen werden. Da die Aufwendungen im Produktsachkonto „Asylunterkünfte“ entstehen, muss auch eine 100%Einrechnung und Umlage auf die Nutzer erfolgen. Die Mieteinnahme kann nur im städtischen Immobilienmanagement ausgewiesen werden. Ein weiterer Grund für die Erhöhung sind erhebliche Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung der Unterkünfte im Jahr 2012, welche in dieser Höhe nicht prognostiziert wurden (Elektro, Heizung, Dachdecker, Brandschutz). Aufgrund dessen kommt es auch bei der Kostenstelle „Leistungsverrechnung Bauhof“ zu Mehraufwendungen, da die Renovierungsarbeiten in der Regel durch die Handwerker des Bauhofes durchgeführt werden. Die entstandene Unterdeckung aus 2012 in Höhe von 33.264,76 € wird in 2014 in voller Höhe als Aufwendungen eingerechnet. Ferner verteuerten sich die in der Berechnung enthaltenen Personalkosten, da der Hausmeister aufgrund der größeren Anzahl von Unterkünften nicht mehr für sonstige Bereiche (Schließdienst Rathäuser) eingesetzt werden kann. Zudem werden im BAB 2014 höhere Verbrauchskosten aufgrund der stärkeren Auslastung ausgewiesen, welche aber zu 100 % auf die Nutzer umzulegen sind. Die Anpassung der Energiekostenpauschalen wird aufgrund der tatsächlich ermittelten periodengerechten Verbrauchsdaten vorgenommen. Die Vorhaltung freier Räume für die Erfüllung der Aufnahmepflicht ist aufgrund steigender Neuzuweisungen nicht mehr möglich. Freiwerdende Räume werden umgehend wieder belegt, so dass dem Grunde nach eine 100 % Belegung erreicht wird. Im BAB für das Jahr 2012 sind zuletzt noch aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten 13 % der Unterkunftsflächen als unabweisbare Vorhaltekosten zu Lasten der Stadt Jülich ausgewiesen. In dieser Zeit wurden teilweise auch Renovierungsarbeiten durchgeführt. Nähere Erläuterungen zu den Berechnungen sind der Anlage 4 zu entnehmen. Sitzungsvorlage 422/2013 Seite 2 Der Vorlage sind beigefügt: Anlage 1: Text der 6. Änderungssatzung Anlage 2: BAB auf der Basis des Jahresergebnisses 2012 Anlage 3: BAB auf der Basis der prognostizierten Aufwendungen und Erlöse des Jahres 2014 Anlage 4: Erläuterungen zu den Berechnungen Finanzielle Auswirkungen: Die Änderungen der Gebühren und Energiekostenpauschalen haben direkte Auswirkungen im NKFHaushalt 2014 der Stadt Jülich in der Produktstufe 31 313 001 01 „Leistungen nach dem AsylbLG“, da die Stadt Jülich für den untergebrachten Personenkreis in der Regel zu 100 % selbst Kostenträger ist. Die Erhöhung der Gebühr führt zu Mehrausgaben in dieser Produktstufe. Der Nutzer selbst wird hierdurch nicht unmittelbar belastet. Sollte jedoch in einem Ausnahmefall ein Nutzer aufgrund eigenen Einkommens selbst kostenpflichtig werden, soll mit der neuen Gebührensatzung erstmals ein Gebührenhöchstbetrag festgesetzt werden um die Belastung in diesem Einzelfall zu begrenzen. In Anlehnung an den aktuellen Mietspiegel der Stadt Jülich wird für diesen Fall eine Gebühr von 5,55 € je qm monatlich erhoben. (Mittelwert zw. 3,85 € und 7,25 €) Abschließende Anmerkung zur aktuellen Aufnahmesituation und Unterbringungssituation Im Jahr 2013 wurden bisher 44 neue Flüchtlinge in Jülich aufgenommen (Stand 24.10.2013). In 2012 kamen insgesamt 24 neue Asylbewerber. Fest steht, dass die Zahl sich weiter erhöhen wird, da zur Zeit monatlich 5 – 6 neue Flüchtlinge zugewiesen werden. 84 Menschen leben derzeit als Asylbewerber bzw. Abgelehnte mit Duldung in städt. Unterkünften. Darüber hinaus leben in Jülich weitere 71 Flüchtlinge mit einem befristeten Aufenthaltsrecht nach § 25.5 Aufenthaltsgesetz in Privatwohnungen. Dies ergibt zum 24.10.2013 eine Gesamtzahl von 155 betreuten Flüchtlingen in Jülich. Die ständigen Neuaufnahmen waren nur dadurch möglich, dass parallel hierzu Unterkunftsplätze aufgrund von Anerkennungen, Wegzug und teilweise auch Rückführungen frei wurden. Auch wurde wegen der hohen Anzahl an Neuzuweisungen und der dadurch gestiegenen Anzahl an Flüchtlingen ab Anfang 2013 eine deutlich engere Belegung der zur Verfügung stehenden Unterkünfte vorgenommen. In den Familienunterkünften werden nun möglichst jeweils 2 Familien je Wohnung und in den Containerwohnräumen jeweils 2 Personen je Raum untergebracht. Die bisherige sozialverträgliche Unterbringung wurde hierdurch stark eingeschränkt. Die Unterbringungssituation erschwerte sich Anfang 2013, als die weitere Nutzung des gesamten Obergeschoss des Asylheimes Selgersdorf aus Brandschutzgründen verboten wurde. In Folge dessen wurden 4 freie städtische Wohnungen für die Unterbringung der Flüchtlingsfamilien hergerichtet und seitdem zusätzlich als Übergangsheime genutzt, so dass der Ausfall aufgefangen werden konnte. Für die Aufnahme weiterer Flüchtlinge wird aktuell eine zusätzliche Wohnung in der alten Schule Stetternich hergerichtet. Die Aufwendungen hierfür sind in der Kalkulation für 2014 bereits enthalten. Sitzungsvorlage 422/2013 Seite 3 Aufgrund der unveränderten Rechtslage ist die Stadt Jülich gesetzlich verpflichtet neu zugewiesene Asylbewerber aufzunehmen. Das Land NRW regelt, dass die Aufnahmequote von allen Kommunen gleichermaßen erfüllt wird. Die Aufnahmezahlen in Deutschland sind in den letzten Monaten weiterhin deutlich angestiegen, so dass für die Zukunft grundsätzlich mit weiteren Neuzuweisungen gerechnet werden muss. Die Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingsströme (Syrien und Eritrea) sind auch jetzt bereits in den Kommunen zu spüren. Die weitere Entwicklung muss abgewartet werden. Zum Bereich „Spätaussiedler“ wird berichtet, dass in 2012 zuletzt 6 Personen in Jülich aufgenommen wurden. Die Unterbringung erfolgte für 4 Monate im Übergangsheim Selgersdorf. Ob von diesem Personenkreis nochmals eine weitere Zuweisung erfolgt bleibt abzuwarten. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x 305.403,00 € Haushaltsmittel stehen bereit: bei Produktsachkonto und Produktsachkonto ja nein jährl. Folgekosten: x jährl. Einnahmen: ja 305.403,00 € nein (siehe Beschlussentwurf) 31 315 003 01 „Übergangsheime Asylbewerber“ 31 315 002 01 „Übergangsheime Aussiedler“ (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 422/2013 x nein nein Seite 4