Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Satzungsänderung Anlage 4)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
26 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
21.11.13, 17:06
Sitzungsvorlage (Satzungsänderung Anlage 4) Sitzungsvorlage (Satzungsänderung Anlage 4)

öffnen download melden Dateigröße: 26 kB

Inhalt der Datei

Anlage 4 Erläuterungen zur Berechnung Im Rahmen der Durchführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) in der Stadt Jülich werden die Übergangsheime als betriebliche Wirtschaftseinheit mit einem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) abgerechnet. Der BAB des kommenden Jahres weist die voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten für den Betrieb der Einrichtungen aus. Für den Bereich der Spätaussiedleraufnahme und Unterbringung ist ein pauschaler Anteil mit eingerechnet. Die Benutzungsgebühr ist für Flüchtlinge und Spätaussiedler gleich. Die Kalkulation, bzw. der Kalkulationszeitraum, bezieht sich auf die Abrechnungsjahre 2012, 2013 sowie der Prognose für 2014. Die Ansätze der voraussichtlichen Erlöse und Aufwendungen für das Jahr 2014 beziehen die Über- Unterdeckungen aus dem Ergebnis des Jahres 2012 ein. Die Rechtsform der Übergangsheime ist öffentlich-rechtlich. Das KAG NW sieht vor, dass die Benutzungsgebühren so kalkuliert werden sollen, dass die Kosten der Einrichtungen gedeckt werden (gem. § 6). Hierbei ist auch ein Kostenüberschreitungsverbot zu beachten. Ergeben sich trotzdem Kostenüberdeckungen bzw. -unterdeckungen, sind diese im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen. Die Aufwendungen im betriebswirtschaftlichen Sinne umfassen: - Die Aufwendungen des gemeindlichen Haushaltes (Personal- und Sachkosten der beteiligten Fachämter sowie Erstattung für Leistungen anderer gemeindlicher Einrichtungen und Verwaltungszweige) - kalkulatorische Kosten (Abschreibungen, Anlagekapitalverzinsungen) - alle weiteren Kosten zum Betrieb der Unterkünfte* Die Erlöse umfassen: - die Berücksichtigung der Landeserstattung gem. § 6 FlüAG bzw. § 9 Teilhabe- und Integrationsgesetz ** - die Gebühreneinnahmen und die Energiekostenpauschalen (*Hausmeister, Fahrtkosten, Telefon, Notrufeinrichtungen, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Ungezieferbekämpfung, Schlüsselanfertigung, Glühbirnen, Arbeiten durch den Bauhof, Handwerkereinsätze, Reparaturen und Ersatz und Ergänzung von Einrichtungen, Anmietung, Energiekosten u.a.) (**Von den Ausgaben ist der Unterkunftsanteil der voraussichtlichen Landeserstattung, welche die Kommunen gem. § 6 FlüAG für Asylbewerber bzw. gem. § 9 Teilhabe- und Integrationsgesetz für Spätaussiedler erhält, als Einnahme zu berücksichtigen.) In der Kalkulation wurden auch die Vorhaltung betriebsnotwendiger Reserveflächen berücksichtigt. Diese werden benötigt, damit z.B. aus Gründen der Sozialverträglichkeit keine zu beengte Unterbringung erfolgt. Des weiten werden die Flächen benötigt, um die Aufnahme neu zugewiesener Personen gewährleisten zu können. (bis 2012, inzwischen sind praktisch keine Reserveflächen mehr vorhanden) Personalkostenansatz: Die Personalkosten setzten sich bisher aus Bezügen, Beihilfen, ZVK-Beiträgen usw. zusammen. Die Daten wurden der Jahresrechnung bzw. Haushaltsplanung entnommen. Daneben wurden Sachkosten wie Telefonkosten, Wartungskosten Kopierer, Geschäftsbedarf usw. sowie die Verwaltungskostenerstattung berücksichtigt. Ab 2013 Es werden nun die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt entsprechend dem Stellenanteil zugrunde gelegt. Hier sind neben den Bezügen bereits Beihilfe und Versorgungsbeiträge enthalten. Die Sachkosten umfassen neben den bisher berücksichtigten Sachkosten auch die Energiekosten, Raumkosten, Kosten der PC-Ausstattung usw. Darüber hinaus werden Gemeinkosten berücksichtigt, die neben der bisherigen Verwaltungskostenerstattung auch z.B. die Kosten des Personalamtes und anderer Querschnittsämter enthalten. -2Da die Amtsleitung auch Sachbearbeitungsaufgaben wahrnimmt, wird sie ebenfalls mit einem Stellenanteil von 9% berücksichtigt. Da Statusabfragen, Hilfestellung bei Wohnungssuche und Umzug auch von der Sachbearbeitung wahrgenommen werden, aber nicht direkt der Übergangseinrichtung zuzuordnen sind, werden 10% der Kosten als neutrale Kosten rausgerechnet. Es werden fortan nur noch die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt entsprechend dem Stellenanteil zugrunde gelegt. Die bisherigen verschiedenen Sachkosten sowie die Verwaltungskostenerstattung entfallen.