Daten
Kommune
Jülich
Größe
26 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
21.11.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4
Erläuterungen zur Berechnung
Im Rahmen der Durchführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) in der Stadt Jülich
werden die Übergangsheime als betriebliche Wirtschaftseinheit mit einem Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
abgerechnet.
Der BAB des kommenden Jahres weist die voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten für den Betrieb der
Einrichtungen aus. Für den Bereich der Spätaussiedleraufnahme und Unterbringung ist ein pauschaler Anteil
mit eingerechnet. Die Benutzungsgebühr ist für Flüchtlinge und Spätaussiedler gleich.
Die Kalkulation, bzw. der Kalkulationszeitraum, bezieht sich auf die Abrechnungsjahre 2012, 2013 sowie
der Prognose für 2014. Die Ansätze der voraussichtlichen Erlöse und Aufwendungen für das Jahr 2014
beziehen die Über- Unterdeckungen aus dem Ergebnis des Jahres 2012 ein.
Die Rechtsform der Übergangsheime ist öffentlich-rechtlich. Das KAG NW sieht vor, dass die
Benutzungsgebühren so kalkuliert werden sollen, dass die Kosten der Einrichtungen gedeckt werden (gem. §
6). Hierbei ist auch ein Kostenüberschreitungsverbot zu beachten. Ergeben sich trotzdem Kostenüberdeckungen bzw. -unterdeckungen, sind diese im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.
Die Aufwendungen im betriebswirtschaftlichen Sinne umfassen:
- Die Aufwendungen des gemeindlichen Haushaltes
(Personal- und Sachkosten der beteiligten Fachämter sowie Erstattung für Leistungen anderer
gemeindlicher Einrichtungen und Verwaltungszweige)
- kalkulatorische Kosten (Abschreibungen, Anlagekapitalverzinsungen)
- alle weiteren Kosten zum Betrieb der Unterkünfte*
Die Erlöse umfassen:
- die Berücksichtigung der Landeserstattung gem. § 6 FlüAG bzw. § 9 Teilhabe- und Integrationsgesetz **
- die Gebühreneinnahmen und die Energiekostenpauschalen
(*Hausmeister, Fahrtkosten, Telefon, Notrufeinrichtungen, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger,
Straßenreinigung, Ungezieferbekämpfung, Schlüsselanfertigung, Glühbirnen, Arbeiten durch den Bauhof,
Handwerkereinsätze, Reparaturen und Ersatz und Ergänzung von Einrichtungen, Anmietung, Energiekosten u.a.)
(**Von den Ausgaben ist der Unterkunftsanteil der voraussichtlichen Landeserstattung, welche die Kommunen gem. §
6 FlüAG für Asylbewerber bzw. gem. § 9 Teilhabe- und Integrationsgesetz für Spätaussiedler erhält, als Einnahme zu
berücksichtigen.)
In der Kalkulation wurden auch die Vorhaltung betriebsnotwendiger Reserveflächen berücksichtigt. Diese
werden benötigt, damit z.B. aus Gründen der Sozialverträglichkeit keine zu beengte Unterbringung erfolgt.
Des weiten werden die Flächen benötigt, um die Aufnahme neu zugewiesener Personen gewährleisten zu
können. (bis 2012, inzwischen sind praktisch keine Reserveflächen mehr vorhanden)
Personalkostenansatz:
Die Personalkosten setzten sich bisher aus Bezügen, Beihilfen, ZVK-Beiträgen usw. zusammen. Die Daten
wurden der Jahresrechnung bzw. Haushaltsplanung entnommen. Daneben wurden Sachkosten wie
Telefonkosten, Wartungskosten Kopierer, Geschäftsbedarf usw. sowie die Verwaltungskostenerstattung
berücksichtigt.
Ab 2013 Es werden nun die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt entsprechend dem Stellenanteil
zugrunde gelegt. Hier sind neben den Bezügen bereits Beihilfe und Versorgungsbeiträge enthalten. Die
Sachkosten umfassen neben den bisher berücksichtigten Sachkosten auch die Energiekosten, Raumkosten,
Kosten der PC-Ausstattung usw. Darüber hinaus werden Gemeinkosten berücksichtigt, die neben der
bisherigen Verwaltungskostenerstattung auch z.B. die Kosten des Personalamtes und anderer
Querschnittsämter enthalten.
-2Da die Amtsleitung auch Sachbearbeitungsaufgaben wahrnimmt, wird sie ebenfalls mit einem Stellenanteil
von 9% berücksichtigt.
Da Statusabfragen, Hilfestellung bei Wohnungssuche und Umzug auch von der Sachbearbeitung
wahrgenommen werden, aber nicht direkt der Übergangseinrichtung zuzuordnen sind, werden 10% der
Kosten als neutrale Kosten rausgerechnet.
Es werden fortan nur noch die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt entsprechend dem Stellenanteil
zugrunde gelegt. Die bisherigen verschiedenen Sachkosten sowie die Verwaltungskostenerstattung entfallen.