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Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2011)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
63 kB
Datum
28.02.2011
Erstellt
18.02.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2011) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2011)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 10.02.2011 Vorlagen-Nr.: 6/2011 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 16.02.2011 28.02.2011 Verwendung der Sportpauschale 2011 I. Sach- und Rechtslage: Mit Vorlage Nr. 6/2011 wurden die Maßnahmen, die aus Mitteln der Sportpauschale im Jahr 2011 finanziert werden sollen, dargestellt. Unter anderem wurde berichtet, dass aus Sicht der Verwaltung der Antrag der St. Heribertus Schützenbruderschaft auf Bezuschussung des Neubaus eines Vogelschießstandes in Kreuzau nicht berücksichtigt werden könne. Bereits in der Sitzung des Sportausschusses wurde diese Aussage relativiert, nachdem die Schützenbruderschaft dargelegt hatte, dass man sehr wohl von einem Sportverein sprechen müsse. In der Folge wurde die Angelegenheit nochmals eingehend geprüft, und zwar mit folgendem Ergebnis: Die St. Heribertus Schützenbruderschaft ist unstrittig ein Verein, der in der Gemeinde Kreuzau ansässig ist. Nach den „Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land NordrheinWestfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale in der vom Rat der Gemeinde Kreuzau am 15. Februar 2005 beschlossenen Fassung“ reicht dies aus, um einen Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme zu stellen. Es ist nicht Voraussetzung, dass ein Sportverein Antragsteller ist, sondern vielmehr, dass es sich um eine Sportstätte handelt, für die ein solcher Antrag gestellt wird. Ebenfalls wird weder eine Mitgliedschaft im Gemeindesportverband noch im Landessportbund vorausgesetzt. Grundlage für diese Richtlinien ist der Erlass des Innenministeriums und des Finanzministeriums des Landes Nordrhein Westfalen über die „Pauschale Zuweisung an Gemeinden zur Unterstützung investiver kommunaler Aufwendungen im Sportbereich (Sportpauschale gem. § 19 GFG 2001/2005)“ vom 10 März 2004. Hierin wird ausgeführt, dass die Sportpauschale zur Förderung des allgemeinen Sportstättenbedarfs in den Gemeinden eingesetzt werden soll. Auch in diesem Erlass wird nicht vorausgesetzt, dass Mittel von einem Sportverein beantragt werden. Wesentliches Kriterium ist, dass es sich um eine Sportstätte handelt. Die Nachfrage beim Bundesgeschäftsführer des Bundes der historischen deutschen Schützenbruderschaften, ob es sich beim Schießen auf den Vogel um einen sportlichen Wettkampf handelt, wurde bejaht. Wie der Schießmeister der Bruderschaft, Herr Binz, bereits in der Sitzung des Sportausschusses ausgeführt hat, wird in Kreuzau zudem mit der „Donnerbüchse“, einer großkalibrigen Waffe, geschossen. Da diese Art kreisweit nur von zwei Schützenvereinen ausgeübt wird, werden dann jeweils auch Wettbewerbe der Schützenvereine untereinander durchgeführt. Zusammenfassend kann man zu dem Schluss kommen, dass es sich beim geplanten Schießstand um eine Sportstätte handelt und damit auch eine Bezuschussung aus Mitteln der Sportpauschale möglich ist. Nach den gemeindlichen Richtlinien wäre es erforderlich, dass zwei Vergleichsangebote vorgelegt werden. Aufgrund der Besonderheit dieses Falles kann aus Sicht der Verwaltung hierauf aber verzichtet werden, da bundesweit nur wenige Spezialfirmen solche Schießstände bauen. Darüber hinaus kann der Rat der Gemeinde Kreuzau entscheiden, ob eine 50%ige Förderung erfolgen soll oder ob ein geringerer Betrag festgesetzt wird. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, im Falle des Schießstandes von der grundsätzlichen Regelung abzuweichen und festzusetzen, dass ein Festbetrag von 5.000 Euro als Zuschuss gezahlt wird. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Gesamtkosten für die Anlage bei ca. 20.000 Euro liegen und dass auch die Sparkasse Düren einen Zuschuss zahlen wird. Bezüglich der Anträge des FC Fortuna Maubach (Zaunanlage) und der Gemeinde Kreuzau (Heizung Sport- und Vereinsheim Üdingen) bleibt es bei den bisherigen Vorschlägen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gesamtbetrag von bis zu 26.200 Euro kann aus Mitteln der Sportpauschale für das Jahr 2011 gedeckt werden. Mittel aus der Rücklage sind hierfür nicht erforderlich. III. Beschlussvorschlag: Aus der vom Land Nordrhein Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale werden im Jahr 2011 folgende Maßnahmen gefördert: Antragsteller Maßnahme FC Fortuna Maubach Erneuerung der Zaunanlage in Untermaubach, Am Weißenberg Neubau eines Vogelschießstandes in Kreuzau Erneuerung der Heizung im Sport-/Vereinsheim Üdingen St. Heribertus Schützenbruderschaft Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2- Kosten der Höchstbetrag aus Maßnahme Sportpauschale 12.400 Euro 6.200 Euro 20.000 Euro 5.000 Euro 15.000 Euro 15.000 Euro