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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 176, E.-Lechenich, WirtschaftsPark, Möbelhaus; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
20.11.14, 15:05
Aktualisiert
20.11.14, 15:05
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 176, E.-Lechenich, WirtschaftsPark, Möbelhaus;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 176, E.-Lechenich, WirtschaftsPark, Möbelhaus;
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 518/2014 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 -/ - 82 - Datum: 11.11.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 20.11.2014 Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 26.11.2014 vorberatend 16.12.2014 beschließend Bebauungsplan Nr. 176, E.-Lechenich, WirtschaftsPark, Möbelhaus; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung; Bebauungsplan Nr. 176, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark, Möbelhaus. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 176, E.-Lechenich, WirtschaftsPark, Möbelhaus, soll auf der Grundlage der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 12, E.-Lechenich, WirtschaftsPark, Möbelhaus, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung eines großflächigen Möbelfachmarktes in Erftstadt geschaffen werden (s. Begründung zu V 517/2014). Das Plangebiet liegt mit einer Größe von ca. 3,35 ha im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 140, E.-Lechenich, WirtschaftsPark, Erftstadt Städtebauliches Ziel des Bebauungsplan Nr. 176 ist die Änderung der bisherigen Festsetzung Gewerbegebiet in sonstiges Sondergebiet (großflächiger Möbeleinzelhandel) gem. §11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Geplant ist ein Möbelfachmarkt/Möbeleinzelhandel mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 29.000 qm für Wohnmöbel/Möbelfachsortiment (nicht zentrenrelevantes Kernsortiment nach Erftstädter Liste) - incl. 2.500 qm zentrenrelevantes Randsortiment. Im Bebauungsplan sind detaillierte Festsetzungen zur Verkaufsfläche und den zulässigen Sortimenten zu treffen. Danach sollen ca. 91 % der projektierten Verkaufsfläche entfallen auf nicht-zentren-relevante Kernsortimente des Möbelhauses (Wohnmöbel inkl. Küchen). Darüber hinaus ist geplant, auf etwa ca. 9 % der Verkaufsfläche (max. 2.500 qm) auch zentrenrelevante Randsortimente anzubieten. Dabei handelt es sich vornehmlich um Haushalts- und Heimtextilien, Glas/ Porzellan/ Keramik und sonstige Haushaltgegenstände sowie Kunstgegenstände (Geschenkartikel). Im weiteren Verfahren wird zunächst in einem städtebaulichen Vertrag (s. auch V 384/2014, Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 06.11.2014, Rat am 16.12.2014) gem. § 11 Baugesetzbuch (BauGB) die Kostenübernahme durch den Investor (z. B. Gutachten, etc.) geregelt. Die Auswahl und die Beauftragung der für das Planungsverfahren notwendigen Gutachten wird durch die Stadt erfolgen. Die Planung soll im Parallelverfahren mit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 12 in allen Verfahrensschritten (Öffentlichkeits-, Behördenbeteiligung) durchgeführt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-