Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
20.11.14, 15:05
Aktualisiert
20.11.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 518/2014
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 -/ - 82 - Datum: 11.11.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
20.11.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
26.11.2014
vorberatend
16.12.2014
beschließend
Bebauungsplan Nr. 176, E.-Lechenich, WirtschaftsPark, Möbelhaus;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung; Bebauungsplan Nr. 176, Erftstadt-Lechenich,
WirtschaftsPark, Möbelhaus.
Begründung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 176, E.-Lechenich, WirtschaftsPark, Möbelhaus, soll auf der
Grundlage der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 12, E.-Lechenich, WirtschaftsPark, Möbelhaus,
die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung eines großflächigen Möbelfachmarktes
in Erftstadt geschaffen werden (s. Begründung zu V 517/2014).
Das Plangebiet liegt mit einer Größe von ca. 3,35 ha im räumlichen Geltungsbereich des
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 140, E.-Lechenich, WirtschaftsPark, Erftstadt
Städtebauliches Ziel des Bebauungsplan Nr. 176 ist die Änderung der bisherigen Festsetzung
Gewerbegebiet in sonstiges Sondergebiet (großflächiger Möbeleinzelhandel) gem. §11 Abs. 3
Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Geplant ist ein Möbelfachmarkt/Möbeleinzelhandel mit einer Gesamtverkaufsfläche von max.
29.000 qm für Wohnmöbel/Möbelfachsortiment (nicht zentrenrelevantes Kernsortiment nach
Erftstädter Liste) - incl. 2.500 qm zentrenrelevantes Randsortiment.
Im Bebauungsplan sind detaillierte Festsetzungen zur Verkaufsfläche und den zulässigen
Sortimenten zu treffen. Danach sollen ca. 91 % der projektierten Verkaufsfläche entfallen auf
nicht-zentren-relevante Kernsortimente des Möbelhauses (Wohnmöbel inkl. Küchen). Darüber
hinaus ist geplant, auf etwa ca. 9 % der Verkaufsfläche (max. 2.500 qm) auch zentrenrelevante
Randsortimente anzubieten. Dabei handelt es sich vornehmlich um Haushalts- und Heimtextilien,
Glas/ Porzellan/ Keramik und sonstige Haushaltgegenstände sowie Kunstgegenstände
(Geschenkartikel).
Im weiteren Verfahren wird zunächst in einem städtebaulichen Vertrag (s. auch V 384/2014,
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 06.11.2014, Rat am 16.12.2014)
gem. § 11 Baugesetzbuch (BauGB) die Kostenübernahme durch den Investor (z. B. Gutachten,
etc.) geregelt.
Die Auswahl und die Beauftragung der für das Planungsverfahren notwendigen Gutachten wird
durch die Stadt erfolgen.
Die Planung soll im Parallelverfahren mit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 12 in allen
Verfahrensschritten (Öffentlichkeits-, Behördenbeteiligung) durchgeführt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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