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Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-139/2003 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2003 Rat der Stadt Bedburg 09.12.2003 Bemerkungen: Betreff: Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt nach ergänzender Überarbeitung der Kalkulation auf einstimmige Empfehlung des Hauptund Finanzausschusses, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt. Kosten Abfuhrleistung Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese Leistungen betragen 17,86 €/m³ inkl. MWSt. Klärschlammbehandlung Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür betragen ab dem 01.01.2004 wie folgt: • • • • Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l 20,45 €/m³ 40,90 €/m³ 2,30 €/m³ 20,45 €/m³ Verwaltungskosten Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten erhoben. Festsetzung der Benutzungsgebühren Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz: 17,86 €/m³ 20,45 €/m³ 38,31 €/m³ 1,92 €/m³ 40,23 €/m³ Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz: 17,86 €/m³ 40,90 €/m³ 58,76 €/m³ 2,94 €/m³ 61,70 €/m³ STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz: 17,86 €/m³ 2,30 €/m³ 20,16 €/m³ 1,01 €/m³ 21,17 €/m³ abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz: 17,86 €/m³ 20,45 €/m³ 38,31 €/m³ 1,92 €/m³ 40,23 €/m³ 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Spohr Sachbearbeiter(in) ----------------------------------Herr Baum Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer