Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-139/2003
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
18.11.2003
Rat der Stadt Bedburg
09.12.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt nach ergänzender Überarbeitung der Kalkulation auf
einstimmige
Empfehlung
des
Hauptund
Finanzausschusses,
der
vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) für häusliche Abwässer entstehen,
sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung
überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt.
Kosten
Abfuhrleistung
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für
diese Leistungen betragen 17,86 €/m³ inkl. MWSt.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür
betragen ab dem 01.01.2004 wie folgt:
•
•
•
•
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
20,45 €/m³
40,90 €/m³
2,30 €/m³
20,45 €/m³
Verwaltungskosten
Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten
erhoben.
Festsetzung der Benutzungsgebühren
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz:
17,86 €/m³
20,45 €/m³
38,31 €/m³
1,92 €/m³
40,23 €/m³
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz:
17,86 €/m³
40,90 €/m³
58,76 €/m³
2,94 €/m³
61,70 €/m³
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz:
17,86 €/m³
2,30 €/m³
20,16 €/m³
1,01 €/m³
21,17 €/m³
abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz:
17,86 €/m³
20,45 €/m³
38,31 €/m³
1,92 €/m³
40,23 €/m³
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Spohr
Sachbearbeiter(in)
----------------------------------Herr Baum
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Erster Beigeordneter und
Stadtkämmerer