Daten
Kommune
Bedburg
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27 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-778/2006
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
06.02.2007
Betreff:
Ergänzungswahlen für das ausgeschiedene Ratsmitglied Dirk Schehl in folgenden
Gremien / Ausschüssen
- Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung
- Wahlprüfungsausschuss
- Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderung Rhein-Erft-GmbH
sowie Bestimmung eines Ausschussvorsitzenden im Wahlprüfungsausschuss
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen auf Vorschlag der CDU-Fraktion im Rat
der Stadt Bedburg, als Nachfolger/in für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Dirk
Schehl
als stellv. Ausschussmitglied in den Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung
Frau/Herrn _______________________________________________________ ,
als Ausschussmitglied in den Wahlprüfungsausschuss
Frau/Herrn _____________________________________________________ zu wählen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Weiterhin bestellt der Rat der Stadt Bedburg, für die Dauer der laufenden Wahlperiode des
Stadtrates als stellv. Mitglied
Frau/Herrn ______________________________________________________________
in die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH,
Frechen.
Zum/zur Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses bestimmt die CDU-Fraktion
Frau/Herrn _____________________________________________________________ .
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Begründung:
Mit Ablauf des 31.12.2006 hat der Stadtverordnete Dirk Schehl durch Verzichtserklärung
(§ 38 Kommunalwahlgesetz) sein Mandat im Rat der Stadt Bedburg niedergelegt.
Bezüglich der Ersatzbestellungen in die politischen Gremien wird auf folgendes
hingewiesen.
Herr Schehl war stellv. Mitglied im Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung
sowie Mitglied und Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses.
Ausschussmitgliedschaft:
In die vorgenannten Ausschüsse wurde Herr Schehl in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
am 09.11.2004 auf Vorschlag der CDU- Fraktion im Rat der Stadt Bedburg gewählt.
Gemäß § 50 Abs. 3 GO NW wählen die Ratsmitglieder (ohne Mitwirkung des
Bürgermeisters) im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes aus
einem Ausschuss auf
Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das
ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine Nachfolgerin /einen
Nachfolger.
Die derzeitige personelle Besetzung der Ausschüsse ist als Anlage beigefügt.
Hinweise:
¾ Hinsichtlich der Besetzung des Wahlprüfungsausschusses empfiehlt es sich lt.
einschlägiger Gesetzeskommentierung im Interesse einer unbeeinflussten
Kontrolle, nicht solche Personen zu Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses zu
bestellen, die bereits im Wahlausschuss der alten Vertretung tätig waren. Bezüglich
der Besetzung des Wahlausschusses der alten Wahlperiode wird auf die beigefügte
Anlage verwiesen.
¾ Sofern stellv. Ausschussmitglieder durch die Ersatzbestimmung als ordentliches
Mitglied nachrücken, wird darauf hingewiesen, hierfür ein neues stellvertretendes
Mitglied zu benennen.
Ausschussvorsitz:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
In der Sitzung des Rates am 09.11.2004 wurde Herr Schehl im Rahmen des
Zugriffsverfahrens auf Vorschlag der CDU-Fraktion zum Ausschussvorsitzenden des
Wahlprüfungsausschusses bestimmt.
Soweit ein Ausschussvorsitzender oder ein stellvertretender Ausschussvorsitzender aus
dem Ausschuss durch Mandatsverzicht oder durch Tod ausscheidet, ist § 58 Abs. 5 Satz 5
und 6 Gemeindeordnung NW zu beachten.
Danach bestimmt die Fraktion, der er angehört, aus der Mitte der dem Ausschuss
angehörenden stimmberechtigten Ratsmitgliedern einen Nachfolger.
Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Frechen:
Weiterhin hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 09.11.2004 für die Dauer
der laufenden Wahlperiode den Stadtverordneten Herrn Schehl als Vertreter der Stadt
Bedburg in die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH
Frechen bestellt.
Die Stadt Bedburg ist gem. § 4 des Gesellschaftervertrages Gesellschafterin der
Wirtschaftsförderung
Rhein-Erft-GmbH
und
hat
somit
nach
§
14
des
Gesellschaftervertrages eine Stimme in der Gesellschafterversammlung.
Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NW vertritt in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist,
ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde.
Gemäß § 113 Abs. 5 haben die Vertreter die Gemeinde über alle Angelegenheiten von
besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten.
Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder
vorgeschlagen worden war, wählen die Ratsmitglieder den Nachfolger für die restliche Zeit
nach § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NW (“....Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts
anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst
durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. ...“). Der Bürgermeister hat hierbei
Stimmrecht.
STADT BEDBURG
Seite: 5
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister