Daten
Kommune
Jülich
Größe
614 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
25.11.13, 17:08
Aktualisiert
25.11.13, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013
Begründung
zum
Bebauungsplan
Koslar Nr. 25
" Theodor-Heuss-Straße "
Stadt Jülich
Planungsamt
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Planungsvorgaben
3
1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes
3
1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes
3
1.3 Darstellung des Flächennutzungsplanes
4
2.
Planungsziele
4
3.
Planungsrechtliche Festsetzungen
5
3.1 Art der baulichen Nutzung
5
3.2 Maß der baulichen Nutzung
5
3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
5
3.4 Fläche für die Beseitigung des Niederschlagwassers
5
4.
Hinweis
5
5.
Umweltbericht
7
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013
1.
Planungsvorgaben
1.1
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in
seiner Sitzung am 22.06.2009 den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Koslar Nr. 25 " Theodor-Heuss-Straße " gemäß §§ 1,2
und 13a nach BauGB gefasst.
Anlass war ein Antrag des Grundstückeigentümers, der eine Bebauung
mit sechs Reihenhauseinheiten errichten wollte.
1.2
Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes
Das ca. 0,1 ha große Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage
von Koslar und umfasst die Flurstücke 366 und 367 der Flur 20 in der
Gemarkung Koslar.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt
begrenzt:
im Nord-Westen durch die Flurstücke 670 und 671, die in diesem
Bereich ihre Hausgärten haben,
im Nord-Osten durch die Grenzen der Flurstücke 588,369,370
und 371, sowie durch das städtische Grundstück Parzelle 591,
das als öffentlicher Parkplatz genutzt wird,
im Süd-Osten durch die " Theodor-Heuss-Straße ",
im Süd-Westen durch die Grenze des bebauten Flurstücks 589.
1.3
Darstellung des Flächennutzungsplanes
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist für
das Plangebiet eine Mischbaufläche (M) aus.
Die geplante Ausweisung eines " Mischgebietes " entspricht der
Darstellung im Flächennutzungsplan.
2.
Planungsziele
Das Plangebiet liegt im Ortskern von Koslar. Der Flächennutzungsplan weist
das Plangebiet als Mischbaufläche aus.
Der Bebauungsplan Koslar Nr. A 25 " Theodor-Heuss-Straße " soll die zur
Verfügung stehende Fläche einer gezielten Bebauung zuführen. So wird der
städtebauliche Lückenschluss im innerörtlichen Bereich von Koslar ermöglicht.
Da das Plangebiet die Kriterien des § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 BauGB eines
Bebauungsplanes erfüllt, kann das entsprechende beschleunigte Verfahren
durchgeführt werden.
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013
3.
Planungsrechtliche Festsetzungen
3.1
Art der baulichen Nutzung
Entsprechend der wie vor beschriebenen Zielsetzungen ist vorgesehen,
die Bauflächen im Geltungsbereich des Plangebietes als Mischgebiet
(MI) festzusetzen. Nutzungsarten und Ausnahmen nach § 6 Abs. 2 Nr.
6, 7 und 8 sowie Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO), die diesen
beabsichtigten Gebietscharakter sprengen, werden ausgeschlossen.
3.2
Maß der baulichen Nutzung
In Anlehnung an die angrenzende Bebauung wird im Plangebiet die
Geschossigkeit auf zwingend zwei Vollgeschosse begrenzt.
Die höchstzulässige Gebäudehöhe ist auf 87,25 m ü.NN festgesetzt als
Bindeglied zwischen der vorhandenen Bebauung an der TheodorHeuss-Straße.
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird im Mischgebiet mit max. 0,6
(Höchstwert gemäß BauNVO) festgesetzt.
3.3
Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen und
Baulinien gefasst. Der Baugrenzabstand zur nordwestlichen
Grundstückgrenze beträgt 3,0 m. Zur nordöstlichen Grundstücksgrenze
entlang des Parkplatzes liegt die Baulinie für die Tiefgarage auf der
Grundstücksgrenze, um eine größtmögliche Ausnutzung des
Baugrundstückes zu erzielen. Die Baulinie des darüber liegenden
Bauwerkes liegt 3,0 m hinter der Grundstücksgrenze, um einen
ansprechenden Eingangsbereich zu ermöglichen.
3.4
Fläche für die Beseitigung des Niederschlagwassers
Gemäß § 51a Landeswassergesetz NW muss das anfallende
Niederschlagswasser vor Ort versickert, verrieselt oder einem
ortsnahen Oberflächengewässer zugeführt werden.
Dies wird in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises
Düren geregelt.
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013
4.
Hinweis
-
Niederschlagswasser
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hat die Untere Wasserbehörde
des Kreises Düren folgende Stellungnahme abgegeben, die im
Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen ist:
Das Niederschlagswasser aus der zusätzlich versiegelten Fläche soll
zurückgehalten werden. Vorher waren auf dem Grundstück ca. 200 m²
durch Bebauung versiegelt. In Abstimmung mit dem Wasserverband
Eifel-Rur (Dr. Rose) muss die geplante Rückhaltung wie folgt
dimensioniert werden:
Zusätzlich versiegelte Fläche unter Berücksichtigung einer
Niederschlagshöhe von 40 mm.
Beispiel:
Bei einer geplanten Versiegelung von 575 m² muss bei Abzug der
vorhergehenden Versiegelung (200 m²) eine Rückhaltung für 375 m²
geschaffen werden. Das Volumen errechnet sich wie folgt: 375 * 0,04
ergibt ca. 15 m³.
Das anfallende Niederschlagswasser soll in einer Zisterne aufgefangen
werden und nach Durchfluss der Hochwasserwelle mindestens 2
Stunden nach Regenenden in den städtischen Kanal abgegeben
werden. Die Einschaltung der Pumpen soll zeitverzögert mit einer
elektronischen Steuerung erfolgen. Der komplette Inhalt der Zisterne ist
abzuleiten. Eine Vorhaltung z. B. für Gartenbewässerung oder
Brauchwassernutzung ist nur zulässig, wenn zusätzliche
Rückhalteräume vorgehalten werden.
Die Arbeitsweise und Mindestvoraussetzung der Steuerung ist noch mit
der Unteren Wasserbehörde und dem WVER abzustimmen.
-
Baugrundverhältnisse
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich, in dem der natürliche
Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der
Boden humoses Material enthalten kann. Wegen der Bodenverhältnisse
im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche
Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier
sind die Bauvorschriften der DIN 1054 " Zulässige Belastung des
Baugrundes ", der DIN 18196 " Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke " sowie die
Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu
beachten.
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013
-
Bodendenkmal
Auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) wird
verwiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde
ist die Gemeinde als Untere Denkmalschutzbehörde oder das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Tel.
02425 / 9039 – 0, Fax 02425 / 9039 – 199, unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten.
Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
-
Kampfmittelbeseitigung
Die Bebauungsplanfläche liegt in einem Bombenabwurf- und
Kampfgebiet mit starkem Granatbeschuss.
Von Seiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) wird eine
geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche
empfohlen.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf
das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig
durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen
Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn
durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden
Bereiches und der weiteren Vorgehensweise ist eine Terminabsprache
für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin des KBD,
Mündelheimer Weg 51, 40472 Düsseldorf, Tel.: 0211 475-0
vorzusehen.
Vorab werden dann zwingend für den KBD Betretungserlaubnisse der
betroffenen Grundstücke und eine Erklärung incl. Pläne über
vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen
vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen
Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc., empfiehlt der
KBD eine Sicherheitsdetektion.
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013
5.
Umweltbericht
Auswirkung der Planung auf die Umwelt
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, in
der die möglicherweise vorhandenen Umweltauswirkungen ermittelt,
beschrieben und bewertet werden.
Nachfolgend werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der
Planung berührten Schutzgüter beschrieben und bewertet.
Schutzgut Mensch
Der zu bebauende Bereich liegt innerhalb des Ortsteils Koslar. Die
angrenzenden Grundstücke sind in dorfgebietstypischer Weise bebaut, das
vorgelagerte Grundstück an der Theodor-Heuss-Straße ist ein öffentlicher
Parkplatz, das Grundstück im hinteren Bereich, an der Paul-Fuhr-Straße
gelegen, ist unbebaut.
Das Plangebiet ist derzeit ungenutzt; aufgrund von nicht regelmäßiger Pflege
trägt diese Fläche nicht zur Hebung der Attraktivität des dörflichen Raumes
bei. Eine Bedeutung für die Erholungsnutzung ist nicht abzuleiten.
Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft
Bedingt durch die bisherige Nutzung (regelmäßige Maht der Grünfläche) kann
das Plangebiet aus floristischer und faunistischer Sicht als nicht hochwertig
eingestuft werden. Natürliche oder naturnahe Biotope sind im Plangebiet nicht
vorhanden.
Schutzgut Boden
Aufgrund des Bauvorhabens wird eine Neuversiegelung entstehen. Hierdurch
werden die lokalen Bodengefüge im Grünbereich stark verändert; die
betroffenen Flächen verlieren die Bodenfunktionen dauerhaft.
Schutzgut Wasser
Oberflächenwässer existieren im Plangebiet nicht. In Bezug auf das
Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des
Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese
wird durch die vorbeschriebene, zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt.
Diese Beeinträchtigung erfolgt jedoch in einem so geringen quantitativen
Umfang, dass von keiner grundlegenden Beeinträchtigung der
Grundwasserneubildung ausgegangen werden kann.
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013
Schutzgut Luft / Klima
Es liegen keine außergewöhnlichen Immissionsbelastungen vor; die Werte
liegen derzeit unter den Grenzwerten der TA Luft. Stärkere
Ozonkonzentrationen wurden bislang nicht festgestellt. Da durch die
geplanten Nutzungen selbst keine das Klima und die Luft belastenden
unzulässigen Emissionen entstehen, sind keine wesentlichen Auswirkungen
zu erwarten.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
In der Region wurde bislang keine systematische Erfassung von
Bodendenkmälern durchgeführt. In der Begründung zum Bebauungsplan
Koslar Nr. 25 " Theodor-Heuss-Straße " wurde daher der Hinweis auf
archäologisches Kulturgut aufgenommen, womit auf die Bestimmungen
gemäß den §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes NW verwiesen wird.
Sonstige Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt.
Zusammenfassende Bewertung
Art und Umfang der nachteiligen Auswirkungen lassen nicht erkennen, das
gravierende Wechselwirkungen insbesondere bei Fauna/Flora, Boden,
Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft auftreten.
Für die folgenden, natürlichen Schutzgüter liegen Beeinträchtigungen nicht
vor:
-
Mensch
Tiere/Pflanzen, Landschaft
Grundwasser
Luft und Klima
Kultur- und Sachgüter.
Geringfügige Beeinträchtigungen durch wassergebundene Neuversiegelung
liegen für das Schutzgut
-
Boden
vor, sie werden durch entsprechende Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen gemildert.
Es ist festzustellen, dass der wesentliche Bereich der natürlichen Schutzgüter
nicht beeinträchtigt wird. Gründe, die einer Verwirklichung der Planung sowie
deren Zielsetzung grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht erkennbar.