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Sitzungsvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
614 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
25.11.13, 17:08
Aktualisiert
25.11.13, 17:08

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013 Begründung zum Bebauungsplan Koslar Nr. 25 " Theodor-Heuss-Straße " Stadt Jülich Planungsamt Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgaben 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3 Darstellung des Flächennutzungsplanes 4 2. Planungsziele 4 3. Planungsrechtliche Festsetzungen 5 3.1 Art der baulichen Nutzung 5 3.2 Maß der baulichen Nutzung 5 3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 5 3.4 Fläche für die Beseitigung des Niederschlagwassers 5 4. Hinweis 5 5. Umweltbericht 7 Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013 1. Planungsvorgaben 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 22.06.2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Koslar Nr. 25 " Theodor-Heuss-Straße " gemäß §§ 1,2 und 13a nach BauGB gefasst. Anlass war ein Antrag des Grundstückeigentümers, der eine Bebauung mit sechs Reihenhauseinheiten errichten wollte. 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes Das ca. 0,1 ha große Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage von Koslar und umfasst die Flurstücke 366 und 367 der Flur 20 in der Gemarkung Koslar. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt begrenzt: im Nord-Westen durch die Flurstücke 670 und 671, die in diesem Bereich ihre Hausgärten haben, im Nord-Osten durch die Grenzen der Flurstücke 588,369,370 und 371, sowie durch das städtische Grundstück Parzelle 591, das als öffentlicher Parkplatz genutzt wird, im Süd-Osten durch die " Theodor-Heuss-Straße ", im Süd-Westen durch die Grenze des bebauten Flurstücks 589. 1.3 Darstellung des Flächennutzungsplanes Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist für das Plangebiet eine Mischbaufläche (M) aus. Die geplante Ausweisung eines " Mischgebietes " entspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan. 2. Planungsziele Das Plangebiet liegt im Ortskern von Koslar. Der Flächennutzungsplan weist das Plangebiet als Mischbaufläche aus. Der Bebauungsplan Koslar Nr. A 25 " Theodor-Heuss-Straße " soll die zur Verfügung stehende Fläche einer gezielten Bebauung zuführen. So wird der städtebauliche Lückenschluss im innerörtlichen Bereich von Koslar ermöglicht. Da das Plangebiet die Kriterien des § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 BauGB eines Bebauungsplanes erfüllt, kann das entsprechende beschleunigte Verfahren durchgeführt werden. Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013 3. Planungsrechtliche Festsetzungen 3.1 Art der baulichen Nutzung Entsprechend der wie vor beschriebenen Zielsetzungen ist vorgesehen, die Bauflächen im Geltungsbereich des Plangebietes als Mischgebiet (MI) festzusetzen. Nutzungsarten und Ausnahmen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6, 7 und 8 sowie Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO), die diesen beabsichtigten Gebietscharakter sprengen, werden ausgeschlossen. 3.2 Maß der baulichen Nutzung In Anlehnung an die angrenzende Bebauung wird im Plangebiet die Geschossigkeit auf zwingend zwei Vollgeschosse begrenzt. Die höchstzulässige Gebäudehöhe ist auf 87,25 m ü.NN festgesetzt als Bindeglied zwischen der vorhandenen Bebauung an der TheodorHeuss-Straße. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird im Mischgebiet mit max. 0,6 (Höchstwert gemäß BauNVO) festgesetzt. 3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen und Baulinien gefasst. Der Baugrenzabstand zur nordwestlichen Grundstückgrenze beträgt 3,0 m. Zur nordöstlichen Grundstücksgrenze entlang des Parkplatzes liegt die Baulinie für die Tiefgarage auf der Grundstücksgrenze, um eine größtmögliche Ausnutzung des Baugrundstückes zu erzielen. Die Baulinie des darüber liegenden Bauwerkes liegt 3,0 m hinter der Grundstücksgrenze, um einen ansprechenden Eingangsbereich zu ermöglichen. 3.4 Fläche für die Beseitigung des Niederschlagwassers Gemäß § 51a Landeswassergesetz NW muss das anfallende Niederschlagswasser vor Ort versickert, verrieselt oder einem ortsnahen Oberflächengewässer zugeführt werden. Dies wird in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren geregelt. Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013 4. Hinweis - Niederschlagswasser Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Düren folgende Stellungnahme abgegeben, die im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen ist: Das Niederschlagswasser aus der zusätzlich versiegelten Fläche soll zurückgehalten werden. Vorher waren auf dem Grundstück ca. 200 m² durch Bebauung versiegelt. In Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur (Dr. Rose) muss die geplante Rückhaltung wie folgt dimensioniert werden: Zusätzlich versiegelte Fläche unter Berücksichtigung einer Niederschlagshöhe von 40 mm. Beispiel: Bei einer geplanten Versiegelung von 575 m² muss bei Abzug der vorhergehenden Versiegelung (200 m²) eine Rückhaltung für 375 m² geschaffen werden. Das Volumen errechnet sich wie folgt: 375 * 0,04 ergibt ca. 15 m³. Das anfallende Niederschlagswasser soll in einer Zisterne aufgefangen werden und nach Durchfluss der Hochwasserwelle mindestens 2 Stunden nach Regenenden in den städtischen Kanal abgegeben werden. Die Einschaltung der Pumpen soll zeitverzögert mit einer elektronischen Steuerung erfolgen. Der komplette Inhalt der Zisterne ist abzuleiten. Eine Vorhaltung z. B. für Gartenbewässerung oder Brauchwassernutzung ist nur zulässig, wenn zusätzliche Rückhalteräume vorgehalten werden. Die Arbeitsweise und Mindestvoraussetzung der Steuerung ist noch mit der Unteren Wasserbehörde und dem WVER abzustimmen. - Baugrundverhältnisse Das Plangebiet liegt in einem Auebereich, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Material enthalten kann. Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 " Zulässige Belastung des Baugrundes ", der DIN 18196 " Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke " sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013 - Bodendenkmal Auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) wird verwiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalschutzbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Tel. 02425 / 9039 – 0, Fax 02425 / 9039 – 199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. - Kampfmittelbeseitigung Die Bebauungsplanfläche liegt in einem Bombenabwurf- und Kampfgebiet mit starkem Granatbeschuss. Von Seiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) wird eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereiches und der weiteren Vorgehensweise ist eine Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin des KBD, Mündelheimer Weg 51, 40472 Düsseldorf, Tel.: 0211 475-0 vorzusehen. Vorab werden dann zwingend für den KBD Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung incl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc., empfiehlt der KBD eine Sicherheitsdetektion. Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013 5. Umweltbericht Auswirkung der Planung auf die Umwelt Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, in der die möglicherweise vorhandenen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Nachfolgend werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der Planung berührten Schutzgüter beschrieben und bewertet. Schutzgut Mensch Der zu bebauende Bereich liegt innerhalb des Ortsteils Koslar. Die angrenzenden Grundstücke sind in dorfgebietstypischer Weise bebaut, das vorgelagerte Grundstück an der Theodor-Heuss-Straße ist ein öffentlicher Parkplatz, das Grundstück im hinteren Bereich, an der Paul-Fuhr-Straße gelegen, ist unbebaut. Das Plangebiet ist derzeit ungenutzt; aufgrund von nicht regelmäßiger Pflege trägt diese Fläche nicht zur Hebung der Attraktivität des dörflichen Raumes bei. Eine Bedeutung für die Erholungsnutzung ist nicht abzuleiten. Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft Bedingt durch die bisherige Nutzung (regelmäßige Maht der Grünfläche) kann das Plangebiet aus floristischer und faunistischer Sicht als nicht hochwertig eingestuft werden. Natürliche oder naturnahe Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden. Schutzgut Boden Aufgrund des Bauvorhabens wird eine Neuversiegelung entstehen. Hierdurch werden die lokalen Bodengefüge im Grünbereich stark verändert; die betroffenen Flächen verlieren die Bodenfunktionen dauerhaft. Schutzgut Wasser Oberflächenwässer existieren im Plangebiet nicht. In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese wird durch die vorbeschriebene, zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung erfolgt jedoch in einem so geringen quantitativen Umfang, dass von keiner grundlegenden Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung ausgegangen werden kann. Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 408 / 2013 Schutzgut Luft / Klima Es liegen keine außergewöhnlichen Immissionsbelastungen vor; die Werte liegen derzeit unter den Grenzwerten der TA Luft. Stärkere Ozonkonzentrationen wurden bislang nicht festgestellt. Da durch die geplanten Nutzungen selbst keine das Klima und die Luft belastenden unzulässigen Emissionen entstehen, sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Schutzgut Kultur- und Sachgüter In der Region wurde bislang keine systematische Erfassung von Bodendenkmälern durchgeführt. In der Begründung zum Bebauungsplan Koslar Nr. 25 " Theodor-Heuss-Straße " wurde daher der Hinweis auf archäologisches Kulturgut aufgenommen, womit auf die Bestimmungen gemäß den §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes NW verwiesen wird. Sonstige Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt. Zusammenfassende Bewertung Art und Umfang der nachteiligen Auswirkungen lassen nicht erkennen, das gravierende Wechselwirkungen insbesondere bei Fauna/Flora, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft auftreten. Für die folgenden, natürlichen Schutzgüter liegen Beeinträchtigungen nicht vor: - Mensch Tiere/Pflanzen, Landschaft Grundwasser Luft und Klima Kultur- und Sachgüter. Geringfügige Beeinträchtigungen durch wassergebundene Neuversiegelung liegen für das Schutzgut - Boden vor, sie werden durch entsprechende Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen gemildert. Es ist festzustellen, dass der wesentliche Bereich der natürlichen Schutzgüter nicht beeinträchtigt wird. Gründe, die einer Verwirklichung der Planung sowie deren Zielsetzung grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht erkennbar.