Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7240/2008 1.
Ergänzung
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
25.11.2008
Rat der Stadt Bedburg
16.12.2008
Betreff:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg und Kerpen über die
Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, Geräten und
Ausrüstungsgegenständen, Brandschau nach § 6 FSHG und Kostenersatz nach § 41 FSHG
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt
auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales die
Verwaltung,
1) die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung einschließlich der Anlage 1 zur
Kostenregelung mit der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen abzuschließen.
2) evtl. durch die Kommunalaufsicht vorgeschlagene oder geforderte Änderungen in die öffentlichrechtliche Vereinbarung einzuarbeiten, sofern der Sinn und Zweck der Vereinbarung hierdurch
nicht in Frage gestellt wird.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bereich `Feuerwehrwesen´ - angesiedelt im Bereich Ordnungswesen - verfügt wie der
gesamte Fachbereich II lediglich über eine [sehr] dünne Personaldecke; konkret werden die
feuerwehrtechnischen Aufgaben lediglich von einem technischen Mitarbeiter wahrgenommen, der
darüber hinaus noch mit einem Stellenanteil für die Aufgaben des Leiters der Freiwilligen
Feuerwehr freigestellt ist. Nicht zuletzt aufgrund des immer komplexer werdenden
Aufgabenbereichs `Feuerwehrwesen´, der immer diffiziler werdenden Rechtsvorschriften und der
damit einhergehenden haftungsrechtlichen Problemstellungen [insbesondere im Bereich der
Brandschauen] sind aus Sicht der Verwaltung organisatorische Änderungen unabdingbar.
In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf die Rundverfügung des
Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Köln vom 11.04.2008, in welchem er die
Kommunen des Regierungsbezirks ausdrücklich ermutigt, kreative Ideen zur kommunalen
Zusammenarbeit zu entwickeln und hierbei auch über die Grenzen des eigenen Stadtgebiets zu
schauen.
Derart neue kreative Wege wollen die Städte Kerpen und Bedburg durch Eigeninitiative in den
Verwaltungsabläufen für den Bereich der `Feuerwehrverwaltung´ beschreiten. Zielsetzung hierbei
ist, die Qualität ständig zu verbessern, überflüssige Kosten zu vermeiden, Personalkosten
einzusparen und im Austausch und Vorhalten von breitem Fach- und Erfahrungswissen zu
kooperieren sowie die seit Jahren gute Zusammenarbeit zu intensivieren. Im Ergebnis der bisher
geführten Verwaltungsgespräche beabsichtigen die Städte Kerpen und Bedburg, die in der Anlage
beigefügte
öffentlich-rechtliche
Vereinbarung
nebst
entsprechender
Kostenregelung
abzuschließen.
Gemäß § 23 GkG - Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit - können Gemeinden und
Gemeindeverbände vereinbaren, dass einer der Beteiligten einzelne Aufgaben der übrigen
Beteiligten in seine Zuständigkeit übernimmt oder sich verpflichtet, solche Aufgaben für die übrigen
Beteiligten durchzuführen. Übernimmt ein Beteiligter die Aufgaben der Übrigen in seine
Zuständigkeit, so gehen das Recht und die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben auf ihn über.
Verpflichtet sich einer der Beteiligten, eine Aufgabe für die Übrigen durchzuführen, so bleiben
deren Rechte und Pflichten als Träger der Aufgabe unberührt. In der Vereinbarung soll eine
angemessene Entschädigung vorgesehen werden, die in der Regel so zu bemessen ist, dass die
durch die Übernahme oder Durchführung entstehenden Kosten gedeckt werden.
Die Stadt Bedburg soll an die Stadt Kerpen zur Deckung der aufgrund dieser Vereinbarung
entstehenden Kosten eine Pauschale in Höhe von 41.059,08 € zahlen. Bezüglich der Berechnung
wird auf die als Anlage 1 beigefügte Kostenregelung verwiesen; die Kosten wurden seitens der
Verwaltung im Rahmen der Budgetberatungen in den Haushalt 2009 eingestellt.
Die Verwaltungen der Städte Kerpen und Bedburg sind der Auffassung, durch den Abschluss
dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einen weiteren Beitrag zur Effizienzsteigerung,
Qualitätssicherung und Kostenminimierung geleistet zu haben.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass die angedachten organisatorischen
Änderungen unter Datum vom 13.11.2008 mit der Wehrführung, den Löschzug-/ Gruppenführern
und deren Stellvertretern sowie dem Stadtjugendfeuerwehrwacht ausführlich erörtert wurden. Im
Ergebnis dieses Gesprächs kann konstatiert werden, dass die Änderungen uni sono positiv
gewertet wurden; es wurde sich dahingehend vereinbart, dass in regelmäßigen Abständen
Evaluationsgespräche im o. a. Kreis stattfinden, um bei ggf. bestehenden Problemstellungen
gemäß § 11 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unverzüglich Korrekturen in Form von
verbindlichen Richtlinien vorzunehmen.
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat der Vorlage in seiner Sitzung am
25.11.2008 einstimmig zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.11.2008
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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