Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
456 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
30.10.14, 10:36
Aktualisiert
30.10.14, 10:36
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Konzept für die Unterbringung und
Betreuung von Asylbewerbern in der Stadt
Erftstadt (Stand 23.10.2014)
Inhalt
I.
II.
Einführung
Zielsetzungen
III.
Aktuelle Situation in Erftstadt
IV.
Prognose
V.
Notwendige Maßnahmen / Optionen
VI.
Betreuungssituation der Flüchtlinge
VII.
Schlussbetrachtung und Fortschreibung des Konzeptes
I. Einführung
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am 03.09.2014 das Fachamt
beauftragt, ein Konzept zur Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge zu erstellen.
Seit dem Jahr 2009 steigt die Zahl der Asylantragsteller kontinuierlich an. Beantragten in
2009 bundesweit noch 33.033 Flüchtlinge Asyl in der Bundesrepublik, so wird in diesem Jahr
bereits mit ca. 200.000 Antragstellern gerechnet werden (davon entfällt auf NRW mit 21,2 %
die höchste Aufnahmequote aller Bundesländer). Über die zentralen Aufnahmelager werden
die Asylbewerber nach einem bestimmten Zuweisungsschlüssel, der die Zahl der Einwohner
sowie die Fläche der jeweiligen Kommune berücksichtigt, diesen zugewiesen.
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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Auf Grund der angespannten Situation in den Kommunen mahnt der Städte- und
Gemeindebund NRW in einem 5-Punkte Papier weitere Unterstützung durch die
Landesregierung an. Unter anderem wird eine Erhöhung der vom Land gewährten pauschalen
Erstattung für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber gefordert. Die Stadt
Erftstadt hatte in 2013 allein für die Alimentation der Flüchtlinge nach den Vorgaben des
Asylbewerberleistungsgesetzes Aufwendungen in Höhe von insgesamt 731.200 € zu
erbringen (inklusive der Krankenhilfe sowie der Leistungen für die Bildung und Teilhabe).
Dem gegenüber steht eine Kostenerstattung des Landes für 2013 von lediglich 230.002 €.
Dies entspricht einem Deckungsgrad von nur 31,5 %! Zwar wurden die vom Land zur
Verfügung gestellten Mittel in 2014 moderat erhöht. Allerdings steigen auf Grund des starken
Anstieges der Zuweisungszahlen auch die Kosten entsprechend. So wird auch in 2014 nicht
mit einer finanziellen Besserstellung gerechnet werden können. Gerade auch die
Aufwendungen für die Krankenhilfe schlagen hier zu Buche (21,2 % der Ausgaben in 2013).
In dem Zusammenhang werden auf Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
die lokalen Landtagsabgeordneten angeschrieben mit der Bitte, sich im Landtag für eine
höhere Beteiligung des Landes an den kommunalen Kosten für die Versorgung der
Asylantragsteller zu verwenden. Weitere Forderungen im 5-Punkte Papier sind auch die
Bereitstellung zusätzlicher Landesaufnahmeeinrichtungen und längerer Verweildauer dort
sowie
ein
Bau-
Flüchtlingsunterkünfte.
und
Finanzierungsprogramm
Anlässlich
eines
des
Flüchtlingsgipfels
Landes
für
kommunale
am
20.10.14
hat
die
Landesregierung NRW verbesserte Unterstützungsleistungen zugesagt.
II. Zielsetzungen:
Die Gewährleistung und Sicherstellung einer menschenwürdigen Unterbringung aller
der nach Erftstadt zugewiesenen Flüchtlinge muss prioritäres Ziel sein. Hierbei sind
insbesondere soziale Aspekte, wie evtl. vorhandene gesundheitliche Probleme,
geschlechtsspezifische Gründe und kulturelle Differenzen zu berücksichtigen.
Eine intensive und adäquate Betreuung der zugewiesenen Asylbewerber durch
engagierte Sozialarbeiter muss sichergestellt und hierfür ausreichend personelle
Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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Die Berücksichtigung des Gemeinwohles der Bürgerinnen und Bürger in Erftstadt
erfordert eine ausgewogene Verteilung der Flüchtlinge auf verschiedene Stadtgebiete,
um Unmut oder Ablehnung einzelner, besonders betroffener Ortsteile, vorzubeugen.
Dies wird bei der Auswahl von (neuen) Standorten für die Unterbringung zu beachten
sein. Vorrangig werden hier die beiden großen Stadtteile Liblar und Lechenich im
Fokus stehen.
III. Aktuelle Situation in Erftstadt
Die aktuelle Situation in der Stadt Erftstadt zum Stichtag 01.08.2014 wurde in einer Vorlage
(A 244/2014) für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit dargestellt.
Daraus ist ersichtlich, dass die Belegungskapazitäten der Stadt Erftstadt nahezu erschöpft
sind. Mit Blick auf die sich hieraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten wurde zunächst
eine Prognose erstellt hinsichtlich der Anzahl der bis zum Ende des Jahres 2015 zu
erwartenden
weiteren
Zuweisungen
von
Asylantragstellern
nach
Erftstadt
(siehe
nachfolgenden Punkt IV).
IV. Prognose
Die Prognose basiert auf der Anzahl und Entwicklung bisheriger bundesweiter Aufnahmen
von Asylantragstellern ebenso wie auf den hieraus erfolgten Zuweisungen nach Erftstadt.
Berücksichtigt wurden insoweit die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
zur Verfügung gestellten Daten. Der Präsident des BAMF rechnet für dieses Jahr bundesweit
mit etwa 200.000 Asylantragstellern. Auch für 2015 werden Flüchtlinge in gleicher Zahl
erwartet. Mit Blick auf die aktuellen Kriegs- und Krisenherde weltweit ist derzeit eher von
einer weiteren Steigerung denn von einem Rückgang der Zugangszahlen auszugehen.
Die Problematik verschärft sich insoweit, als Übernahmen sogenannter sicherer Drittstaaten
nach dem Dublin-Abkommen nur in geringem Umfang umgesetzt werden können. So wurden
in 2013 zwar von 32.000 Übernahmeersuchen an andere EU-Länder 22.000 positiv
beschieden, allerdings konnten lediglich 4.000 Flüchtlinge tatsächlich überstellt werden.
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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Die erstellte Prognose für Erftstadt (aktualisierte Version mit Datenstand 01.09.2014) bis zum
Ende des Jahres 2015 war Grundlage für eine Erörterung der Problematik der Unterbringung
von Asylbewerbern im Verwaltungsvorstand der Stadtverwaltung. Hiervon ausgehend wird
für die Zeit bis Ende des Jahres 2014 von benötigten zusätzlichen Kapazitäten für mindestens
41 Personen zu rechnen sein. Für das kommende Jahr 2015 werden darüber hinaus
prognostisch zusätzliche Kapazitäten für mehr als 100 Personen benötigt.
Die Prognose wird in den kommenden Monaten kontinuierlich evaluiert und an Hand
aktuellerer Daten ggf. entsprechend anzupassen sein.
Im Zusammenhang mit einer prognostischen Betrachtung sind die nachfolgenden
Gesetzesvorhaben zu beachten (auch, wenn aktuell eine faktische Auswirkung auf die Zahl
zugewiesener und unterzubringender Flüchtlinge derzeit nicht abgeschätzt werden kann):
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG):
insbesondere mit Neuregelungen zur Leistungsgewährung, u.a. sollen ‚privilegierte‘
Leistungen nach § 2 des AsylbLG bereits nach 15 Monaten (statt bisher 48 Monaten)
gewährt werden (damit einhergehend auch eine Reduzierung des Zeitraumes der
Gewährung von Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4
AsylbLG). Zudem werden Ausländer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25
Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes aus dem Regelungsbereich des AsylbLG
herausgenommen mit der Folge einer künftigen Leistungsberechtigung nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) statt bisherigen Anspruches nach § 1
AsylbLG.
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete
Ausländer:
Mazedonien, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina sollen als sichere
Herkunftsstaaten eingestuft werden, um die Dauer der Asylverfahren von
Antragstellern aus diesen Staaten und damit deren Aufenthaltsdauer in Deutschland zu
verkürzen. Daneben soll die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung
für Asylbewerber und Geduldete grundsätzlich erlaubt werden kann, auf 3 Monate
verkürzt werden. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 19.09.2014 zugestimmt.
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Entwurf
eines
Gesetzes
zur
Neubestimmung
des
Bleiberechtes
und
der
Aufenthaltsbeendigung:
Mit Änderungen zum Bleiberecht bei erfolgreicher wirtschaftlicher Integration sowie
Neuausrichtung des Ausweisungsrechtes.
Die vorstehenden Änderungen haben noch keine Gesetzeskraft erlangt, im Übrigen sind
insoweit etwaige Auswirkungen auf die Anzahl asylantragstellender Flüchtlinge ebenso wie
eventuelle Einsparungen der Kommunen in Deutschland (zumindest derzeit) nicht
quantifizierbar.
V. Notwendige Maßnahmen / Optionen
Vor
dem
Hintergrund
der
erstellten
Prognose
ergeben
sich
zwangsläufig
Handlungsnotwendigkeiten sowohl für die Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen als auch für
längerfristige Überlegungen. So sind gerade mit Blick auf die in den Herbstmonaten
signifikant steigenden Zuweisungszahlen kurzfristig realisierbare Lösungen anzustreben, um
den neuen Asylbewerbern in unserer Stadt eine adäquate Unterbringung zu ermöglichen. Das
Dezernat 6 (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft) wurde daher am 14.08.2014 gebeten, eine
Erweiterung der bestehenden Wohnanlage Radmacher Str. durch Aufstellung weiterer
Raumzellen (Container) für die Unterbringung von bis zu 50 Personen zu prüfen.
Die generelle Problematik wurde im Verwaltungsvorstand der Stadt diskutiert. Entschieden
wurde, einen Facharbeitskreis zu installieren, der die weitere Vorgehensweise abstimmt, die
bestehenden Möglichkeiten für die Unterbringung neu zugewiesener Asylantragsteller prüft
und entsprechende Vorlagen mit alternativen Optionen für die Entscheidung der politischen
Gremien vorbereitet. Mitglieder des Arbeitskreises sind:
Herr Lüngen, 1. Beigeordneter
Herr Dr. Risthaus, Leiter Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Herr Wirtz, Leiter Umwelt- und Planungsamt
Frau Auert, Fachdienst Migration und Integration
Herr Schlender, Amtsleiter Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren
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Mit Blick auf die Prognose wird als Planungsgrundlage von noch mindestens 41 weiteren
Zuweisungen von Flüchtlingen nach Erftstadt im Zeitraum September bis Dezember 2014
sowie von mindestens weiteren 138 Zuweisungen (moderater Zuwachs unterstellt) im Jahr
2015 ausgegangen.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Personen / Familien gelegt, die ‚unberechtigt‘ in den
städtischen Übergangswohnheimen leben. Dies sind Personen, die auf Grund ihres Status
berechtigt sind, eine Unterkunft auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt zu beziehen. Auch
mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen des Sozialwohnungsbaus könnten angemietet
werden (soweit vorhanden). Insofern wird angestrebt, in Zusammenarbeit mit der städtischen
Abteilung für Wohnungsangelegenheiten, diesem Personenkreis geeigneten Wohnraum
anzubieten, damit die Unterkünfte in den Übergangswohnheimen auch tatsächlich für neu
unterzubringende Asylbewerber genutzt werden können.
In der Arbeitsgruppe werden folgende Möglichkeiten zur Unterbringung von Asylbewerbern
geprüft:
Anmietung oder Ankauf von Raumzellen (Wohncontainern)
Wie bereits oben dargelegt, wird hierin eine Option gesehen, um relativ kurzfristig
bestehende Bedarfe zu befriedigen. Eine Nutzung durch die Aufstellung von vier
Raumzellen im Außenbereich der bestehenden Anlage an der Radmacher Str. für
insgesamt 48 Personen wurde im Arbeitskreis besprochen und positiv bewertet
(landschafts- und baurechtliche Aspekte wurden geprüft). Eine zeitnahe Umsetzung
Anfang 2015 wird angestrebt.
Anmietung von leerstehenden Gebäuden
Grundsätzlich wird die Anmietung vakanter Objekte mit Blick auf deren Geeignetheit
im Arbeitskreis geprüft.
Zwischenzeitlich konnte die Belegung des mittlerweile
renovierten Gebäudes „Klosterstraße 30b“ in Lechenich mit 23 Personen erfolgen.
Hierdurch, sowie durch verstärkte Anmietung von Wohnungen auf dem freien
Wohnungsmarkt (siehe nachfolgend) wird eine Versorgung neu zugewiesener
Flüchtlinge bis Ende des Jahres 2014 bzw. Anfang des Jahres 2015 sichergestellt
werden können.
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Anmietung einzelner Wohnungen / Wohneinheiten
Schon jetzt sind in mehreren Ortsteilen im Stadtgebiet kleinere Wohneinheiten mit
Asylbewerbern belegt. Daneben wird ein besonderes Augenmerk auf die weitere
Anmietung von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt ebenso wie im
Sozialwohnungsbau gelegt mit dem Ziel der Unterbringung von Personen bzw.
vornehmlich auch Familien, die derzeit noch in einem der Übergangswohnheime
leben. Hierfür in Frage kommt zunächst grundsätzlich der Personenkreis der Personen
bzw. Familien, die, wie bereits vorstehend beschrieben, ‚unberechtigt‘ in den
städtischen Übergangswohnheimen leben. Allerdings wird daneben angestrebt (und
bereits sukzessive umgesetzt) auch solche (Einzel-)Personen bzw. Familien mit
Wohnraum zu versorgen, die zwar (noch) berechtigt im Übergangswohnheim leben,
auf Grund zu erwartender Statusänderung prognostisch aber dauerhaft hier wohnen
bleiben werden. Dies gilt vornehmlich für in Erftstadt schon länger aufhältige
Personen, die nicht mehr einer besonderen sozialarbeiterischen Betreuung bedürfen.
Hinsichtlich der in der Regel über die Gewährung der Transferleistungen nach dem
AsylbLG zu übernehmenden Mietkosten wird strikt auf die sozialhilferechtliche
Angemessenheit nach den Vorgaben des örtlichen Sozialhilfeträgers, des Rhein-ErftKreises, geachtet.
Neubau von Übergangswohnheimen
Im Arbeitskreis diskutiert wird außerdem der Neubau einer Wohnanlage analog der
Radmacher Straße in Blessem. Hierfür geeignete Standorte bzw. Grundstücke sind
vorhanden. Ein besonderer Vorteil insoweit ist die Variabilität in der Planung von
Größe und Zuschnitt der einzelnen Wohneinheiten (geeignete Option auch für die
Unterbringung einer größeren Zahl von Flüchtlingen). Die mittlerweile 20-jährige
Erfahrung mit der Betreibung der Wohnanlage an der Radmacher Str. würde sich bei
dieser Variante positiv auswirken. Zusätzlicher Vorteil gegenüber der Entscheidung
für ein einzelnes Großobjekt: es besteht keine beengte Isolierung der Bewohner in
einem großen Haus. Vielmehr sind die Personen/Familien auf viele kleinere
Wohneinheiten in einem größeren Umfeld verteilt. Hierdurch wird der soziale Frieden
in der Anlage und letztlich eine bessere Integration befördert.
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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VI. Betreuungssituation der Flüchtlinge
1. Soziale Betreuung der Flüchtlinge
Aktuell werden die nach Erftstadt zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge durch
zwei Sozialarbeiter (1,8 Vollzeitäquivalente) des Fachdienstes Migration und Integration
sowie durch eine temporäre Aushilfe (bis 30.06.15) in geringfügiger Beschäftigung
intensiv
betreut.
Der
Betreuungsschlüssel
für
die
SozialarbeiterInnen
/Integrationsbeauftragte in den städtischen Übergangsheimen errechnet sich danach mit
etwa 1:85 Personen. Zu beachten ist, dass daneben noch die anerkannten Flüchtlinge, die
in Erftstadt wohnen, in der Regel für weitere zwei Jahre einer intensiveren
Integrationsbetreuung bedürfen.
Die Beratungstätigkeiten betreffen grundsätzlich Fragen und Anliegen aus allen
Lebensbereichen. Da die Situation der Flüchtlinge eine Eingewöhnung und Anpassung an
die soziokulturellen Gegebenheiten in Deutschland erfordern, sind Orientierungshilfen in
allen Bereichen des Alltags notwendig. Speziellen Problemen der jeweiligen Exilsituation,
psychischen Problemen und Traumata, Gewaltsituationen, Erkrankungen etc. muss
adäquat begegnet werden. Daneben sind Hilfen im Umgang mit Behörden, Informationen
zu Sprachkursen, Beratungen bei Wohnungsproblemen, Unterstützungen bei behördlichen
Antragstellungen, Beratungen bei persönlichen oder familiären Problemen etc. zu leisten.
Die derzeit eingesetzten Mitarbeiter im Fachdienst Migration & Integration sind
hinsichtlich vorstehender Aufgabenstellung und dem aktuell schon hohen Bestand zu
betreuender Flüchtlinge absolut ausgelastet.
Die hohe Qualität der Beratung und Betreuung kann mit Blick auf die noch in 2014 sowie
im kommenden Jahr 2015 erhöhten Zuweisungen von Flüchtlingen nach Erftstadt,
einhergehend mit der Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten (s.o.) allerdings
nur dann aufrecht erhalten werden, wenn die personellen Ressourcen hierfür auskömmlich
bemessen sind. Eine notwendige Anpassung an die allgemeine Entwicklung erscheint
insoweit unumgänglich.
Neben der Einstellung zusätzlichen Personals für die Betreuung wird alternativ eine
temporäre
Inanspruchnahme
externer
Dienstleistungen,
etwa
durch
caritative
Organisationen, geprüft werden. Denkbar wäre z.B. die Betreuung der Bewohner eines
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zusätzlichen Wohnobjektes / Übergangswohnheimes durch eine vertraglich vereinbarte
Aufgabenübertragung an einen hierfür in Frage kommenden Wohlfahrtsverband. Hierzu
werden entsprechende Gespräche geführt werden.
In den anstehenden Haushaltsplanberatungen für 2015 werden für den absehbar erhöhten
sozialarbeiterischen Betreuungsaufwand entsprechende Mittel angemeldet werden
müssen.
2. Haustechnischer Dienst / Hausmeister
Weitere,
noch
in
diesem
Jahr
und
insbesondere
in
2015
zu
realisierende
Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber erfordern in den zusätzlichen Objekten
einen erhöhten Arbeitsaufwand auch für den haustechnischen Dienst. Entsprechend der
bestehenden Dienstanweisung für die Hausmeister der städtischen Übergangsheime ist ein
umfänglicher Katalog von Einzelaufgaben zu erledigen (Kontrolltätigkeiten, Reparaturund Instandhaltungsarbeiten, Bedienung und Überwachung der Heizungsanlagen,
Transporte bei Umzügen, Aufnahme festgestellter Mängel oder Schäden u.v.m.). Dies
wird mit dem gegenwärtigen Personal, insbesondere nach ‚Inbetriebnahme‘ weiterer
Unterkünfte für Asylbewerber nicht zu bewältigen sein. In Abhängigkeit von der Art
weiterer Objekte (einzelnes Großgebäude, Container, Wohnanlage mit kleineren
Einheiten) für die Unterbringung der Asylbewerber werden neue organisatorische Abläufe
und Strukturen zu schaffen sein. Die aktuelle, bereits vorstehend erwähnte
Dienstanweisung für den Einsatz der Hausmeister wird in Abstimmung der beteiligten
Ämter (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft und Amt für Soziales, Wohnen, Integration
und Senioren) anzupassen sein. Eine notwendige personelle Aufstockung, auch mit Blick
auf den in der Großanlage Radmacher Straße in Blessem zur Aufrechterhaltung der
Sicherheit praktizierten Schichtbetrieb, ist unabdingbar. Auch hierfür werden in den
anstehenden Haushaltsplanberatungen für 2015 (von dem für die Verwaltung der
Hausmeister zuständigen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft) entsprechende Mittel
angemeldet werden müssen.
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VII. Schlussbetrachtung und Fortschreibung des Konzeptes
Die aktuelle Entwicklung stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Eine
Umkehr des tendenziell weiteren Anstieges asylantragstellender Personen aus diversen
Kriegs- und Krisengebieten ist nicht erkennbar und auch in nächster Zeit nicht zu
erwarten. Damit steigt die finanzielle Belastung weiter. Dies gilt i.ü. nicht nur für die
gesetzlich normierten Zahlungsverpflichtungen, sondern auch für erbrachte freiwillige
Leistungen. Die Stadt Erftstadt finanziert z.B. als freiwillige Leistung Sprachkurse für die
Asylbewerber. Die Kursgebühren der Integrationskurse bei der VHS werden hälftig vom
Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren sowie von der VHS getragen. Durch
die vermehrten Zuweisungen ist auch hier ein erheblicher Anstieg der Ausgaben zu
konstatieren. Gleichwohl ist es erstrebenswert, im Sinne einer schnelleren und
verbesserten
Integration
der
Flüchtlinge
weiterhin
die
Vermittlung
von
Sprachkenntnissen zu fördern. Hierzu findet eine enge Kooperation mit der VHS statt. Mit
Blick auf die schwierige finanzielle Situation der Stadt werden neben der Förderung des
Erwerbs
der
deutschen
Sprache
mittels
Teilnahme
an
(kostenintensiven)
Integrationskursen auch preisgünstigere Alternativen geprüft. So könnten etwa
niedrigschwellige Einführungskurse mit einem geringeren Stundenumfang angeboten
werden. In dem Zusammenhang wird auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates verwiesen,
der u.a. darauf zielt, die Teilnahme an Integrationskursen (auch) für Flüchtlinge im
laufenden Asylverfahren und für Geduldete zu öffnen (evtl. unter Kostenbeteiligung des
Bundes).
Inwieweit künftig eine verbesserte Kompensation des Landes durch eine adäquate
Erhöhung der
zuerkannten Erstattungen an die Kommunen für die Betreuung und
Versorgung der Asylbewerber erfolgen wird, bleibt abzuwarten. Der Deutsche Städtetag
sowie der Städte- und Gemeindebund NRW fordern unisono u.a. eine erhebliche
Steigerung der zu Grunde liegenden pauschalen Erstattungsleistungen an die Kommunen.
Die weitere Entwicklung der Flüchtlingsproblematik wird mit Blick auf die
angesprochenen gesetzlichen Vorhaben und damit einhergehender Änderungen sowie der
Zahl weiterer Zuweisungen von Asylantragstellern nach Erftstadt sorgfältig beobachtet
Konzept Asylbewerber Erftstadt
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werden. Insoweit wird die erstellte Prognose (s.o.) sowie das vorliegende Konzept jeweils
dem aktuellen Datenstand angepasst werden.
Insgesamt wird ein Ausgleich herbeizuführen sein zwischen einerseits der prekären
finanziellen Situation der Stadt Erftstadt und andererseits dem Erfordernis einer
menschenwürdigen
Unterbringung und adäquater Betreuung der nach Erftstadt
zugewiesenen Asylbewerber.
Jürgen Schlender
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