Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Konzept Asylbewerber)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
456 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
30.10.14, 10:36
Aktualisiert
30.10.14, 10:36

Inhalt der Datei

Konzept für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern in der Stadt Erftstadt (Stand 23.10.2014) Inhalt I. II. Einführung Zielsetzungen III. Aktuelle Situation in Erftstadt IV. Prognose V. Notwendige Maßnahmen / Optionen VI. Betreuungssituation der Flüchtlinge VII. Schlussbetrachtung und Fortschreibung des Konzeptes I. Einführung Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am 03.09.2014 das Fachamt beauftragt, ein Konzept zur Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge zu erstellen. Seit dem Jahr 2009 steigt die Zahl der Asylantragsteller kontinuierlich an. Beantragten in 2009 bundesweit noch 33.033 Flüchtlinge Asyl in der Bundesrepublik, so wird in diesem Jahr bereits mit ca. 200.000 Antragstellern gerechnet werden (davon entfällt auf NRW mit 21,2 % die höchste Aufnahmequote aller Bundesländer). Über die zentralen Aufnahmelager werden die Asylbewerber nach einem bestimmten Zuweisungsschlüssel, der die Zahl der Einwohner sowie die Fläche der jeweiligen Kommune berücksichtigt, diesen zugewiesen. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 1 Auf Grund der angespannten Situation in den Kommunen mahnt der Städte- und Gemeindebund NRW in einem 5-Punkte Papier weitere Unterstützung durch die Landesregierung an. Unter anderem wird eine Erhöhung der vom Land gewährten pauschalen Erstattung für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber gefordert. Die Stadt Erftstadt hatte in 2013 allein für die Alimentation der Flüchtlinge nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes Aufwendungen in Höhe von insgesamt 731.200 € zu erbringen (inklusive der Krankenhilfe sowie der Leistungen für die Bildung und Teilhabe). Dem gegenüber steht eine Kostenerstattung des Landes für 2013 von lediglich 230.002 €. Dies entspricht einem Deckungsgrad von nur 31,5 %! Zwar wurden die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel in 2014 moderat erhöht. Allerdings steigen auf Grund des starken Anstieges der Zuweisungszahlen auch die Kosten entsprechend. So wird auch in 2014 nicht mit einer finanziellen Besserstellung gerechnet werden können. Gerade auch die Aufwendungen für die Krankenhilfe schlagen hier zu Buche (21,2 % der Ausgaben in 2013). In dem Zusammenhang werden auf Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit die lokalen Landtagsabgeordneten angeschrieben mit der Bitte, sich im Landtag für eine höhere Beteiligung des Landes an den kommunalen Kosten für die Versorgung der Asylantragsteller zu verwenden. Weitere Forderungen im 5-Punkte Papier sind auch die Bereitstellung zusätzlicher Landesaufnahmeeinrichtungen und längerer Verweildauer dort sowie ein Bau- Flüchtlingsunterkünfte. und Finanzierungsprogramm Anlässlich eines des Flüchtlingsgipfels Landes für kommunale am 20.10.14 hat die Landesregierung NRW verbesserte Unterstützungsleistungen zugesagt. II. Zielsetzungen:  Die Gewährleistung und Sicherstellung einer menschenwürdigen Unterbringung aller der nach Erftstadt zugewiesenen Flüchtlinge muss prioritäres Ziel sein. Hierbei sind insbesondere soziale Aspekte, wie evtl. vorhandene gesundheitliche Probleme, geschlechtsspezifische Gründe und kulturelle Differenzen zu berücksichtigen.  Eine intensive und adäquate Betreuung der zugewiesenen Asylbewerber durch engagierte Sozialarbeiter muss sichergestellt und hierfür ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 2  Die Berücksichtigung des Gemeinwohles der Bürgerinnen und Bürger in Erftstadt erfordert eine ausgewogene Verteilung der Flüchtlinge auf verschiedene Stadtgebiete, um Unmut oder Ablehnung einzelner, besonders betroffener Ortsteile, vorzubeugen. Dies wird bei der Auswahl von (neuen) Standorten für die Unterbringung zu beachten sein. Vorrangig werden hier die beiden großen Stadtteile Liblar und Lechenich im Fokus stehen. III. Aktuelle Situation in Erftstadt Die aktuelle Situation in der Stadt Erftstadt zum Stichtag 01.08.2014 wurde in einer Vorlage (A 244/2014) für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass die Belegungskapazitäten der Stadt Erftstadt nahezu erschöpft sind. Mit Blick auf die sich hieraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten wurde zunächst eine Prognose erstellt hinsichtlich der Anzahl der bis zum Ende des Jahres 2015 zu erwartenden weiteren Zuweisungen von Asylantragstellern nach Erftstadt (siehe nachfolgenden Punkt IV). IV. Prognose Die Prognose basiert auf der Anzahl und Entwicklung bisheriger bundesweiter Aufnahmen von Asylantragstellern ebenso wie auf den hieraus erfolgten Zuweisungen nach Erftstadt. Berücksichtigt wurden insoweit die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Verfügung gestellten Daten. Der Präsident des BAMF rechnet für dieses Jahr bundesweit mit etwa 200.000 Asylantragstellern. Auch für 2015 werden Flüchtlinge in gleicher Zahl erwartet. Mit Blick auf die aktuellen Kriegs- und Krisenherde weltweit ist derzeit eher von einer weiteren Steigerung denn von einem Rückgang der Zugangszahlen auszugehen. Die Problematik verschärft sich insoweit, als Übernahmen sogenannter sicherer Drittstaaten nach dem Dublin-Abkommen nur in geringem Umfang umgesetzt werden können. So wurden in 2013 zwar von 32.000 Übernahmeersuchen an andere EU-Länder 22.000 positiv beschieden, allerdings konnten lediglich 4.000 Flüchtlinge tatsächlich überstellt werden. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 3 Die erstellte Prognose für Erftstadt (aktualisierte Version mit Datenstand 01.09.2014) bis zum Ende des Jahres 2015 war Grundlage für eine Erörterung der Problematik der Unterbringung von Asylbewerbern im Verwaltungsvorstand der Stadtverwaltung. Hiervon ausgehend wird für die Zeit bis Ende des Jahres 2014 von benötigten zusätzlichen Kapazitäten für mindestens 41 Personen zu rechnen sein. Für das kommende Jahr 2015 werden darüber hinaus prognostisch zusätzliche Kapazitäten für mehr als 100 Personen benötigt. Die Prognose wird in den kommenden Monaten kontinuierlich evaluiert und an Hand aktuellerer Daten ggf. entsprechend anzupassen sein. Im Zusammenhang mit einer prognostischen Betrachtung sind die nachfolgenden Gesetzesvorhaben zu beachten (auch, wenn aktuell eine faktische Auswirkung auf die Zahl zugewiesener und unterzubringender Flüchtlinge derzeit nicht abgeschätzt werden kann):  Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG): insbesondere mit Neuregelungen zur Leistungsgewährung, u.a. sollen ‚privilegierte‘ Leistungen nach § 2 des AsylbLG bereits nach 15 Monaten (statt bisher 48 Monaten) gewährt werden (damit einhergehend auch eine Reduzierung des Zeitraumes der Gewährung von Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG). Zudem werden Ausländer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes aus dem Regelungsbereich des AsylbLG herausgenommen mit der Folge einer künftigen Leistungsberechtigung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) statt bisherigen Anspruches nach § 1 AsylbLG.  Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer: Mazedonien, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina sollen als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, um die Dauer der Asylverfahren von Antragstellern aus diesen Staaten und damit deren Aufenthaltsdauer in Deutschland zu verkürzen. Daneben soll die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung für Asylbewerber und Geduldete grundsätzlich erlaubt werden kann, auf 3 Monate verkürzt werden. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 19.09.2014 zugestimmt. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 4  Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechtes und der Aufenthaltsbeendigung: Mit Änderungen zum Bleiberecht bei erfolgreicher wirtschaftlicher Integration sowie Neuausrichtung des Ausweisungsrechtes. Die vorstehenden Änderungen haben noch keine Gesetzeskraft erlangt, im Übrigen sind insoweit etwaige Auswirkungen auf die Anzahl asylantragstellender Flüchtlinge ebenso wie eventuelle Einsparungen der Kommunen in Deutschland (zumindest derzeit) nicht quantifizierbar. V. Notwendige Maßnahmen / Optionen Vor dem Hintergrund der erstellten Prognose ergeben sich zwangsläufig Handlungsnotwendigkeiten sowohl für die Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen als auch für längerfristige Überlegungen. So sind gerade mit Blick auf die in den Herbstmonaten signifikant steigenden Zuweisungszahlen kurzfristig realisierbare Lösungen anzustreben, um den neuen Asylbewerbern in unserer Stadt eine adäquate Unterbringung zu ermöglichen. Das Dezernat 6 (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft) wurde daher am 14.08.2014 gebeten, eine Erweiterung der bestehenden Wohnanlage Radmacher Str. durch Aufstellung weiterer Raumzellen (Container) für die Unterbringung von bis zu 50 Personen zu prüfen. Die generelle Problematik wurde im Verwaltungsvorstand der Stadt diskutiert. Entschieden wurde, einen Facharbeitskreis zu installieren, der die weitere Vorgehensweise abstimmt, die bestehenden Möglichkeiten für die Unterbringung neu zugewiesener Asylantragsteller prüft und entsprechende Vorlagen mit alternativen Optionen für die Entscheidung der politischen Gremien vorbereitet. Mitglieder des Arbeitskreises sind:  Herr Lüngen, 1. Beigeordneter  Herr Dr. Risthaus, Leiter Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft  Herr Wirtz, Leiter Umwelt- und Planungsamt  Frau Auert, Fachdienst Migration und Integration  Herr Schlender, Amtsleiter Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 5 Mit Blick auf die Prognose wird als Planungsgrundlage von noch mindestens 41 weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen nach Erftstadt im Zeitraum September bis Dezember 2014 sowie von mindestens weiteren 138 Zuweisungen (moderater Zuwachs unterstellt) im Jahr 2015 ausgegangen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Personen / Familien gelegt, die ‚unberechtigt‘ in den städtischen Übergangswohnheimen leben. Dies sind Personen, die auf Grund ihres Status berechtigt sind, eine Unterkunft auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt zu beziehen. Auch mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen des Sozialwohnungsbaus könnten angemietet werden (soweit vorhanden). Insofern wird angestrebt, in Zusammenarbeit mit der städtischen Abteilung für Wohnungsangelegenheiten, diesem Personenkreis geeigneten Wohnraum anzubieten, damit die Unterkünfte in den Übergangswohnheimen auch tatsächlich für neu unterzubringende Asylbewerber genutzt werden können. In der Arbeitsgruppe werden folgende Möglichkeiten zur Unterbringung von Asylbewerbern geprüft:  Anmietung oder Ankauf von Raumzellen (Wohncontainern) Wie bereits oben dargelegt, wird hierin eine Option gesehen, um relativ kurzfristig bestehende Bedarfe zu befriedigen. Eine Nutzung durch die Aufstellung von vier Raumzellen im Außenbereich der bestehenden Anlage an der Radmacher Str. für insgesamt 48 Personen wurde im Arbeitskreis besprochen und positiv bewertet (landschafts- und baurechtliche Aspekte wurden geprüft). Eine zeitnahe Umsetzung Anfang 2015 wird angestrebt.  Anmietung von leerstehenden Gebäuden Grundsätzlich wird die Anmietung vakanter Objekte mit Blick auf deren Geeignetheit im Arbeitskreis geprüft. Zwischenzeitlich konnte die Belegung des mittlerweile renovierten Gebäudes „Klosterstraße 30b“ in Lechenich mit 23 Personen erfolgen. Hierdurch, sowie durch verstärkte Anmietung von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt (siehe nachfolgend) wird eine Versorgung neu zugewiesener Flüchtlinge bis Ende des Jahres 2014 bzw. Anfang des Jahres 2015 sichergestellt werden können. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 6  Anmietung einzelner Wohnungen / Wohneinheiten Schon jetzt sind in mehreren Ortsteilen im Stadtgebiet kleinere Wohneinheiten mit Asylbewerbern belegt. Daneben wird ein besonderes Augenmerk auf die weitere Anmietung von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt ebenso wie im Sozialwohnungsbau gelegt mit dem Ziel der Unterbringung von Personen bzw. vornehmlich auch Familien, die derzeit noch in einem der Übergangswohnheime leben. Hierfür in Frage kommt zunächst grundsätzlich der Personenkreis der Personen bzw. Familien, die, wie bereits vorstehend beschrieben, ‚unberechtigt‘ in den städtischen Übergangswohnheimen leben. Allerdings wird daneben angestrebt (und bereits sukzessive umgesetzt) auch solche (Einzel-)Personen bzw. Familien mit Wohnraum zu versorgen, die zwar (noch) berechtigt im Übergangswohnheim leben, auf Grund zu erwartender Statusänderung prognostisch aber dauerhaft hier wohnen bleiben werden. Dies gilt vornehmlich für in Erftstadt schon länger aufhältige Personen, die nicht mehr einer besonderen sozialarbeiterischen Betreuung bedürfen. Hinsichtlich der in der Regel über die Gewährung der Transferleistungen nach dem AsylbLG zu übernehmenden Mietkosten wird strikt auf die sozialhilferechtliche Angemessenheit nach den Vorgaben des örtlichen Sozialhilfeträgers, des Rhein-ErftKreises, geachtet.  Neubau von Übergangswohnheimen Im Arbeitskreis diskutiert wird außerdem der Neubau einer Wohnanlage analog der Radmacher Straße in Blessem. Hierfür geeignete Standorte bzw. Grundstücke sind vorhanden. Ein besonderer Vorteil insoweit ist die Variabilität in der Planung von Größe und Zuschnitt der einzelnen Wohneinheiten (geeignete Option auch für die Unterbringung einer größeren Zahl von Flüchtlingen). Die mittlerweile 20-jährige Erfahrung mit der Betreibung der Wohnanlage an der Radmacher Str. würde sich bei dieser Variante positiv auswirken. Zusätzlicher Vorteil gegenüber der Entscheidung für ein einzelnes Großobjekt: es besteht keine beengte Isolierung der Bewohner in einem großen Haus. Vielmehr sind die Personen/Familien auf viele kleinere Wohneinheiten in einem größeren Umfeld verteilt. Hierdurch wird der soziale Frieden in der Anlage und letztlich eine bessere Integration befördert. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 7 VI. Betreuungssituation der Flüchtlinge 1. Soziale Betreuung der Flüchtlinge Aktuell werden die nach Erftstadt zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge durch zwei Sozialarbeiter (1,8 Vollzeitäquivalente) des Fachdienstes Migration und Integration sowie durch eine temporäre Aushilfe (bis 30.06.15) in geringfügiger Beschäftigung intensiv betreut. Der Betreuungsschlüssel für die SozialarbeiterInnen /Integrationsbeauftragte in den städtischen Übergangsheimen errechnet sich danach mit etwa 1:85 Personen. Zu beachten ist, dass daneben noch die anerkannten Flüchtlinge, die in Erftstadt wohnen, in der Regel für weitere zwei Jahre einer intensiveren Integrationsbetreuung bedürfen. Die Beratungstätigkeiten betreffen grundsätzlich Fragen und Anliegen aus allen Lebensbereichen. Da die Situation der Flüchtlinge eine Eingewöhnung und Anpassung an die soziokulturellen Gegebenheiten in Deutschland erfordern, sind Orientierungshilfen in allen Bereichen des Alltags notwendig. Speziellen Problemen der jeweiligen Exilsituation, psychischen Problemen und Traumata, Gewaltsituationen, Erkrankungen etc. muss adäquat begegnet werden. Daneben sind Hilfen im Umgang mit Behörden, Informationen zu Sprachkursen, Beratungen bei Wohnungsproblemen, Unterstützungen bei behördlichen Antragstellungen, Beratungen bei persönlichen oder familiären Problemen etc. zu leisten. Die derzeit eingesetzten Mitarbeiter im Fachdienst Migration & Integration sind hinsichtlich vorstehender Aufgabenstellung und dem aktuell schon hohen Bestand zu betreuender Flüchtlinge absolut ausgelastet. Die hohe Qualität der Beratung und Betreuung kann mit Blick auf die noch in 2014 sowie im kommenden Jahr 2015 erhöhten Zuweisungen von Flüchtlingen nach Erftstadt, einhergehend mit der Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten (s.o.) allerdings nur dann aufrecht erhalten werden, wenn die personellen Ressourcen hierfür auskömmlich bemessen sind. Eine notwendige Anpassung an die allgemeine Entwicklung erscheint insoweit unumgänglich. Neben der Einstellung zusätzlichen Personals für die Betreuung wird alternativ eine temporäre Inanspruchnahme externer Dienstleistungen, etwa durch caritative Organisationen, geprüft werden. Denkbar wäre z.B. die Betreuung der Bewohner eines Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 8 zusätzlichen Wohnobjektes / Übergangswohnheimes durch eine vertraglich vereinbarte Aufgabenübertragung an einen hierfür in Frage kommenden Wohlfahrtsverband. Hierzu werden entsprechende Gespräche geführt werden. In den anstehenden Haushaltsplanberatungen für 2015 werden für den absehbar erhöhten sozialarbeiterischen Betreuungsaufwand entsprechende Mittel angemeldet werden müssen. 2. Haustechnischer Dienst / Hausmeister Weitere, noch in diesem Jahr und insbesondere in 2015 zu realisierende Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber erfordern in den zusätzlichen Objekten einen erhöhten Arbeitsaufwand auch für den haustechnischen Dienst. Entsprechend der bestehenden Dienstanweisung für die Hausmeister der städtischen Übergangsheime ist ein umfänglicher Katalog von Einzelaufgaben zu erledigen (Kontrolltätigkeiten, Reparaturund Instandhaltungsarbeiten, Bedienung und Überwachung der Heizungsanlagen, Transporte bei Umzügen, Aufnahme festgestellter Mängel oder Schäden u.v.m.). Dies wird mit dem gegenwärtigen Personal, insbesondere nach ‚Inbetriebnahme‘ weiterer Unterkünfte für Asylbewerber nicht zu bewältigen sein. In Abhängigkeit von der Art weiterer Objekte (einzelnes Großgebäude, Container, Wohnanlage mit kleineren Einheiten) für die Unterbringung der Asylbewerber werden neue organisatorische Abläufe und Strukturen zu schaffen sein. Die aktuelle, bereits vorstehend erwähnte Dienstanweisung für den Einsatz der Hausmeister wird in Abstimmung der beteiligten Ämter (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft und Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren) anzupassen sein. Eine notwendige personelle Aufstockung, auch mit Blick auf den in der Großanlage Radmacher Straße in Blessem zur Aufrechterhaltung der Sicherheit praktizierten Schichtbetrieb, ist unabdingbar. Auch hierfür werden in den anstehenden Haushaltsplanberatungen für 2015 (von dem für die Verwaltung der Hausmeister zuständigen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft) entsprechende Mittel angemeldet werden müssen. Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 9 VII. Schlussbetrachtung und Fortschreibung des Konzeptes Die aktuelle Entwicklung stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Eine Umkehr des tendenziell weiteren Anstieges asylantragstellender Personen aus diversen Kriegs- und Krisengebieten ist nicht erkennbar und auch in nächster Zeit nicht zu erwarten. Damit steigt die finanzielle Belastung weiter. Dies gilt i.ü. nicht nur für die gesetzlich normierten Zahlungsverpflichtungen, sondern auch für erbrachte freiwillige Leistungen. Die Stadt Erftstadt finanziert z.B. als freiwillige Leistung Sprachkurse für die Asylbewerber. Die Kursgebühren der Integrationskurse bei der VHS werden hälftig vom Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren sowie von der VHS getragen. Durch die vermehrten Zuweisungen ist auch hier ein erheblicher Anstieg der Ausgaben zu konstatieren. Gleichwohl ist es erstrebenswert, im Sinne einer schnelleren und verbesserten Integration der Flüchtlinge weiterhin die Vermittlung von Sprachkenntnissen zu fördern. Hierzu findet eine enge Kooperation mit der VHS statt. Mit Blick auf die schwierige finanzielle Situation der Stadt werden neben der Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache mittels Teilnahme an (kostenintensiven) Integrationskursen auch preisgünstigere Alternativen geprüft. So könnten etwa niedrigschwellige Einführungskurse mit einem geringeren Stundenumfang angeboten werden. In dem Zusammenhang wird auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates verwiesen, der u.a. darauf zielt, die Teilnahme an Integrationskursen (auch) für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und für Geduldete zu öffnen (evtl. unter Kostenbeteiligung des Bundes). Inwieweit künftig eine verbesserte Kompensation des Landes durch eine adäquate Erhöhung der zuerkannten Erstattungen an die Kommunen für die Betreuung und Versorgung der Asylbewerber erfolgen wird, bleibt abzuwarten. Der Deutsche Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund NRW fordern unisono u.a. eine erhebliche Steigerung der zu Grunde liegenden pauschalen Erstattungsleistungen an die Kommunen. Die weitere Entwicklung der Flüchtlingsproblematik wird mit Blick auf die angesprochenen gesetzlichen Vorhaben und damit einhergehender Änderungen sowie der Zahl weiterer Zuweisungen von Asylantragstellern nach Erftstadt sorgfältig beobachtet Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 10 werden. Insoweit wird die erstellte Prognose (s.o.) sowie das vorliegende Konzept jeweils dem aktuellen Datenstand angepasst werden. Insgesamt wird ein Ausgleich herbeizuführen sein zwischen einerseits der prekären finanziellen Situation der Stadt Erftstadt und andererseits dem Erfordernis einer menschenwürdigen Unterbringung und adäquater Betreuung der nach Erftstadt zugewiesenen Asylbewerber. Jürgen Schlender Konzept Asylbewerber Erftstadt Seite 11