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Allgemeine Vorlage (Erstmalige Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Sekundarschule ab dem 01.07.2012)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
15.11.12, 18:58
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erstmalige Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Sekundarschule ab dem 01.07.2012) Allgemeine Vorlage (Erstmalige Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Sekundarschule ab dem 01.07.2012)

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Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz Kreuzau, 15.11.2012 Vorlagen-Nr.: 70/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.11.2012 11.12.2012 Erstmalige Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Sekundarschule ab dem 01.07.2012 I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 3 der Satzung für den Sekundarschulverband Kreuzau-Nideggen ist die Gemeinde Kreuzau die verbandsverwaltende Stelle. Dementsprechend ist auch von hier der Verwaltungskostenbeitrag zu berechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie die Kosten des Schülertransports für die Sekundarschule Kreuzau-Nideggen bei den jeweiligen Kommunen verbleiben. Die Gemeinde Kreuzau als verbandsverwaltende Gemeinde hat folgende Aufgaben für den Schulverband zu erledigen: - Aufstellung Haushaltsplan - Sitzungsdienst - Statistik - Allgemeiner Schreibdienst Hieraus resultiert, dass nur die anfallenden Personalkostenanteile und die hierzu entsprechenden Sachkostenanteile für einen Büroarbeitsplatz bei der Berechnung zugrunde gelegt werden können. Da nicht auf verlässliche Daten zurück gegriffen werden kann, wird vorgeschlagen, folgenden Berechnungsmodus zu wählen: Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter arbeiten mit (geschätzten) Prozentanteilen im Bereich im Bereich Sekundarschule: Abteilungsleiter (5 %), Sachbearbeiter (2 %), Kämmerei (1 %), Schreibdienst (1 %), Querschnittsaufgaben (Verwaltungsleiter, Abteilung 1.1 und 1.2 = 1 %) = 10 %. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird vorgeschlagen, diesen 10 %-igen Anteil von einer EG 9-Stelle zu berechnen. Die Berechnung gestaltet sich unter Zugrundelegung des aktuellen Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes – Stand 2012/13“ der KGSt wie folgt: Personalkosten: EG 9 = 56.000 € x 10 % Sachkosten Arbeitsplatz: Pauschale 9.700 € x 10 % Gemeinkostenpauschale (20%iger Zuschlag auf Personalkosten s.o.) Summe: = 5.600 € = 970 € = 1.120 € = 7.690 € Wie bereits angeführt, soll diese Berechnung zunächst für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 gelten. In 2014 ist die Angelegenheit erneut aufzugreifen. Dann liegen auch verlässliche Grundlagen hinsichtlich der Personalkostenanteile der Beteiligten vor. Sollte sich dann herausstellen, dass die geschätzte Jahressumme des Verwaltungskostenbeitrages zu hoch oder zu niedrig bemessen war, so erfolgt eine Berichtigung mit evtl. Nachforderungen bzw. Erstattungen. Die Satzung des Sekundarschulverbandes ist am 24.04.2012 in Kraft getreten. Die erste Sitzung der Verbandsversammlung hat am 27.06.2012 stattgefunden. Es wird daher vorgeschlagen, den Verwaltungskostenbeitrag ab dem 01.07.2012 festzusetzen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für das Haushaltsjahr 2012 wird für den Zeitraum 01.07.2012 bis 31.12.2012 im Erfolgsplan ein Betrag in Höhe von 3.845 € veranschlagt. Ab dem 01.01.2013 wird im Erfolgsplan ein jährlicher Betrag in Höhe von 7.690 € veranschlagt. III. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungskostenbeitrag für den Schulverband Sekundarschule Kreuzau-Nideggen wird ab dem 01.07.2012 auf vorläufig 7.690 € jährlich festgesetzt. Der Bürgermeister I.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-