Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
15.11.12, 18:58
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 15.11.2012
Vorlagen-Nr.: 70/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
27.11.2012
11.12.2012
Erstmalige Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband
Sekundarschule ab dem 01.07.2012
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 3 der Satzung für den Sekundarschulverband Kreuzau-Nideggen ist die Gemeinde
Kreuzau die verbandsverwaltende Stelle. Dementsprechend ist auch von hier der
Verwaltungskostenbeitrag zu berechnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie die
Kosten des Schülertransports für die Sekundarschule Kreuzau-Nideggen bei den jeweiligen
Kommunen verbleiben. Die Gemeinde Kreuzau als verbandsverwaltende Gemeinde hat folgende
Aufgaben für den Schulverband zu erledigen:
- Aufstellung Haushaltsplan
- Sitzungsdienst
- Statistik
- Allgemeiner Schreibdienst
Hieraus resultiert, dass nur die anfallenden Personalkostenanteile und die hierzu entsprechenden
Sachkostenanteile für einen Büroarbeitsplatz bei der Berechnung zugrunde gelegt werden
können.
Da nicht auf verlässliche Daten zurück gegriffen werden kann, wird vorgeschlagen, folgenden
Berechnungsmodus zu wählen:
Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter arbeiten mit (geschätzten) Prozentanteilen im Bereich im
Bereich Sekundarschule:
Abteilungsleiter (5 %), Sachbearbeiter (2 %), Kämmerei (1 %), Schreibdienst (1 %),
Querschnittsaufgaben (Verwaltungsleiter, Abteilung 1.1 und 1.2 = 1 %) = 10 %.
Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird vorgeschlagen, diesen 10 %-igen Anteil von einer
EG 9-Stelle zu berechnen.
Die Berechnung gestaltet sich unter Zugrundelegung des aktuellen Gutachtens „Kosten eines
Arbeitsplatzes – Stand 2012/13“ der KGSt wie folgt:
Personalkosten:
EG 9 = 56.000 € x 10 %
Sachkosten Arbeitsplatz:
Pauschale 9.700 € x 10 %
Gemeinkostenpauschale (20%iger Zuschlag auf Personalkosten s.o.)
Summe:
= 5.600 €
= 970 €
= 1.120 €
= 7.690 €
Wie bereits angeführt, soll diese Berechnung zunächst für die Haushaltsjahre 2012 und 2013
gelten. In 2014 ist die Angelegenheit erneut aufzugreifen. Dann liegen auch verlässliche
Grundlagen hinsichtlich der Personalkostenanteile der Beteiligten vor. Sollte sich dann
herausstellen, dass die geschätzte Jahressumme des Verwaltungskostenbeitrages zu hoch oder
zu niedrig bemessen war, so erfolgt eine Berichtigung mit evtl. Nachforderungen bzw.
Erstattungen.
Die Satzung des Sekundarschulverbandes ist am 24.04.2012 in Kraft getreten. Die erste Sitzung
der Verbandsversammlung hat am 27.06.2012 stattgefunden. Es wird daher vorgeschlagen, den
Verwaltungskostenbeitrag ab dem 01.07.2012 festzusetzen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für das Haushaltsjahr 2012 wird für den Zeitraum 01.07.2012 bis 31.12.2012 im Erfolgsplan ein
Betrag in Höhe von 3.845 € veranschlagt. Ab dem 01.01.2013 wird im Erfolgsplan ein jährlicher
Betrag in Höhe von 7.690 € veranschlagt.
III. Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungskostenbeitrag für den Schulverband Sekundarschule Kreuzau-Nideggen wird ab
dem 01.07.2012 auf vorläufig 7.690 € jährlich festgesetzt.
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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