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Allgemeine Vorlage (5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch"; hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.  E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.  E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 32/2004 Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 5, 5. Änd. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 15. 10. 2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 18.11.2004 30.11.2004 14.12.2004 TOP: 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“; hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25. 05. 2004 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. Inzwischen wurden die von der Planänderung betroffenen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Anregungen sind nicht eingegangen. Im Rahmen der durchgeführten Bürgerbeteiligung hat der Eigentümer des Wohnhausgrundstückes Vor dem Bruch 8, Herr Hubert Breuer, angeregt, die im Planentwurf unmittelbar entlang seiner Grundstücksgrenze vorgesehene neue Erschließungsstraße in nördliche Richtung zu verschieben (auf die Grenze Parzelle 28) und den dort vorgesehenen Grünstreifen entlang seines Grundstückes anzulegen. Dieser Anregung kann ohne weiteres gefolgt werden. Hierdurch entstehen auch für den Eigentümer der Parzelle 28 keine nachteiligen Auswirkungen, da es sich bei diesem Grundstück um eine gewerbliche Nutzung handelt. Von daher schlage ich Ihnen vor, der Anregung stattzugeben. Im Übrigen schlage ich Ihnen nunmehr vor, die erforderliche Offenlage des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Eine Ablichtung der Bebauungsplanänderung ist als Anlage zu Ihrer Information nochmals beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gemeinde Kreuzau entstehen keine Kosten, da der Antragsteller sämtliche Kosten der Bauleitplanung übernimmt. III. Beschlussvorschlag: -2- „1.) Der im Rahmen der Bürgerbeteiligung von Herrn Hubert Breuer, Vor dem Bruch 8, 52372 Kreuzau, vorgebrachten Anregung, die vorgesehene neue Erschließungsstraße in nördliche Richtung zu verschieben und den vorgesehenen Grünstreifen entlang seiner Grundstücksgrenze anzulegen, wird stattgegeben. 2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ Der Bürgermeister - Ramm -Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________