Daten
Kommune
Kreuzau
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8,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
1. Ergänzung
32/2004
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 5, 5. Änd.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 15. 10. 2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
18.11.2004
30.11.2004
14.12.2004
TOP: 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem
Bruch“;
hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25. 05. 2004 die Aufstellung des o. a.
Bebauungsplanes beschlossen.
Inzwischen wurden die von der Planänderung betroffenen Träger öffentlicher Belange um
Stellungnahme gebeten. Anregungen sind nicht eingegangen.
Im Rahmen der durchgeführten Bürgerbeteiligung hat der Eigentümer des Wohnhausgrundstückes
Vor dem Bruch 8, Herr Hubert Breuer, angeregt, die im Planentwurf unmittelbar entlang seiner
Grundstücksgrenze vorgesehene neue Erschließungsstraße in nördliche Richtung zu verschieben
(auf die Grenze Parzelle 28) und den dort vorgesehenen Grünstreifen entlang seines
Grundstückes anzulegen. Dieser Anregung kann ohne weiteres gefolgt werden. Hierdurch
entstehen auch für den Eigentümer der Parzelle 28 keine nachteiligen Auswirkungen, da es sich
bei diesem Grundstück um eine gewerbliche Nutzung handelt. Von daher schlage ich Ihnen vor,
der Anregung stattzugeben.
Im Übrigen schlage ich Ihnen nunmehr vor, die erforderliche Offenlage des Bebauungsplanes
gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Eine Ablichtung der Bebauungsplanänderung ist als Anlage zu Ihrer Information nochmals
beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gemeinde Kreuzau entstehen keine Kosten, da der Antragsteller sämtliche Kosten der
Bauleitplanung übernimmt.
III. Beschlussvorschlag:
-2-
„1.)
Der im Rahmen der Bürgerbeteiligung von Herrn Hubert Breuer, Vor dem Bruch 8,
52372
Kreuzau,
vorgebrachten
Anregung,
die
vorgesehene
neue
Erschließungsstraße in nördliche Richtung zu verschieben und den vorgesehenen
Grünstreifen entlang seiner Grundstücksgrenze anzulegen, wird stattgegeben.
2.)
Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -Anlage-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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