Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
14.11.12, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 12.11.2012
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Hauptausschuss
27.11.2012
Controlling in der Gemeinde Kreuzau
Aus dem Rat wird seit geraumer Zeit immer wieder die Einführung eines „Controllings“ in der
Gemeindeverwaltung Kreuzau gefordert. Die letzte Anfrage erfolgte in der Ratssitzung am
23.10.2012 durch das Ratsmitglied Prof. Dr. Meurer.
Der Begriff Controlling ist zwar abgeleitet aus dem englischen to control, geht aber in seiner
Bedeutung weit über die wörtliche Übersetzung hinaus und beinhaltet nicht nur die Kontrolle,
sondern die Beherrschung, Lenkung und Steuerung eines Vorgangs. Es soll eine
bereichsübergreifende Steuerungsunterstützung sein, um den am Zielprozess Beteiligten
Instrumente und Informationen zur Verfügung zu stellen, die dazu führen, die festgelegten Ziele zu
erreichen.
Der Zielerreichungsprozess verläuft in folgenden Schritten:
- Festlegung der Ziele
- Operative und strategische Planung
- Ermittlung und Analyse der Planabweichung
- Entscheidung über Korrekturen
Controlling stammt aus dem privatwirtschaftlichen Bereich und ist für jedes gewinnorientierte
Unternehmen ein unverzichtbares Instrument, um strategische Entscheidungen zu treffen. Im
Zuge der Modernisierung (Neues Steuerungsmodell) hat es Einzug in die Verwaltungen gehalten.
Allerdings gilt es dabei zu beachten:
- Erster Schritt des beschriebenen Prozesses ist die Festlegung der Ziele. Diese erfolgt durch
das Aufsichtsgremium, den Rat, der im Sinne des Neuen Steuerungsmodells steuert, das
Rudern aber der Verwaltung überlässt (Politik legt das „Was“ fest, Verwaltung bestimmt das
„Wie“).
- Anders als in der Privatwirtschaft ist es in der Verwaltung nicht oder nur in Ausnahmefällen
möglich, Kurskorrekturen in Form personeller Konsequenzen (bis hin zu Entlassungen) oder
gar der Trennung von unwirtschaftlichen Teilbereichen vorzunehmen. Der weitaus
überwiegende Teil der Aufgabenbereiche, insbesondere die unrentablen, bezieht sich auf
Pflichtaufgaben, deren Erfüllung nicht disponibel ist.
Es gibt eine Vielzahl von operativen und strategischen Controlling-Instrumenten, von denen einige
auch in der Gemeinde Kreuzau Verwendung finden. Als Beispiel seien selbstverständliche Dinge
wie die kurzfristige Haushaltsplanung, die mittelfristige Planung (HSK), die Kapitalflussrechnung
und das Kennzahlenset genannt. Ein umfassender Soll-Ist-Vergleich ist zu jedem Zeitpunkt
abrufbar. Jede Abteilung führt im Rahmen ihrer Budgetverantwortung in allen Haushaltsphasen
(Planung, Durchführung, Kontrolle) Elemente des Controllings durch, um für ihre speziellen
Aufgaben das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. So ist beispielsweise der Baudezernent
jederzeit über den finanziellen Stand seiner Maßnahmen informiert und kann ebenfalls eine
zuverlässige Prognose geben, ob die einzelnen Projekte im Rahmen ihrer Ansätze durchführbar
sind. Dies beinhaltet auch, dass er Abweichungen frühzeitig mitteilt und gegebenenfalls an
anderer Stelle gegensteuert. Dies gilt gleichermaßen für die anderen Abteilungen. Ein weiteres
Beispiel ist das Liquiditätsmanagement. Der Abteilung Finanzen werden sämtliche größeren
anstehenden Ein- und Auszahlungen durch die Fachabteilungen rechtzeitig mitgeteilt. Somit wird
sichergestellt, dass die erforderlichen liquiden Mittel verfügbar sind bzw. durch günstige
kurzfristige Kredite bereitgestellt werden. Eine kostspielige Kontoüberschreitung findet so gut wie
nie statt. Andererseits werden die Kredite so kurz aufgenommen, dass eine Rückzahlung erfolgt,
sobald wieder Eingänge planmäßig avisiert sind. Voraussetzung ist eine gut und zuverlässig
funktionierende abteilungsübergreifende Zusammenarbeit.
Was allerdings fehlt, ist ein systematisches Verfahren, das die bestehenden Elemente
zusammenführt und noch fehlende Controlling-Bausteine ergänzt. Auch in einer kleinen
Gemeinde wie Kreuzau kann ein sinnvolles und systematisches Controlling nicht nebenher mit
bestehendem Personal durchgeführt werden. Man braucht eine/n entsprechend ausgebildete/n
Mitarbeiter/in mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung. Die Abteilung Finanzen verfügt über einen
Betriebswirt, der in seiner früheren Tätigkeit auch bereits Controlling betrieben hat. Falls er
derartige Aufgaben übernimmt, muss er allerdings im gleichen Umfang von seiner bisherigen
Tätigkeit entlastet werden. Denkbar ist auch, das Controlling in einer Stelle anzugliedern, die
dem Verwaltungsvorstand unmittelbar zuarbeitet (Referent, BM-Büro). Unstrittig ist jedoch, dass
ein effektives Controlling – egal in welcher Organisationseinheit – nicht nebenher erfolgen kann,
sondern erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand und somit Kosten verursacht und von
entsprechend
qualifiziertem
Personal
zu
leisten
ist.
Angesichts
des
im
Haushaltssicherungskonzept verankerten Personalkonsolidierungskurses, des durch den
geringen Anteil freiwilliger Leistungen stark eingeschränkten Entscheidungsspielraums und der
nach wie vor fehlenden Zieldefinitionen ist die Verwaltung der Auffassung, dass der Aufbau eines
effektiven Controllings in der derzeitigen personellen und finanziellen Ausgangssituation für die
Gemeinde Kreuzau nicht zu leisten ist.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
I.V.
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