Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
207 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
29.09.14, 14:46
Aktualisiert
29.09.14, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Myriam Iber
Waldstraße 38 a
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Jugend, Familie und Soziales
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-221
Gez.
Feldmann
Amtsleiter
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
29.09.2014
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 04.09.2014
Rat
Betrifft:
Datum
Herr Feldmann
02.09.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
F 390/2014
30.09.2014
Anfrage bzgl. Fertigstellung des städtischen Familienzentrums in Köttingen
Sehr geehrte Frau Iber,
zu der Anfrage sind m.E. drei Vorbemerkungen erforderlich:
-
-
Die von der Stadt Erftstadt betriebenen Kindergärten weisen baulich einen vergleichsweise
hohen Standard auf und werden angemessen unterhalten.
Die Feststellungen zum baulichen Zustand des Altbaus stimmen nicht mit den Kenntnissen
der Verwaltung überein. Der Kindergarten Köttingen ist im Vergleich zu anderen
Einrichtungen in Erftstadt relativ alt. Daher werden jetzt auch umfangreiche
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Der Kindergarten befindet sich aber nicht in einem
„desolaten“ Zustand.
Die Fertigstellung des Kindergartens verzögert sich nicht erheblich. Eine Verschiebung von
Ende Oktober auf Ende Januar bewegt sich im Rahmen dessen, was bei Sanierungen im
Bestand nicht ungewöhnlich ist.
Zu den einzelnen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1.
2.
Die geringen zeitlichen Verzögerungen haben nicht nur eine einzelne Ursache, sondern sind
auf verschiedene Umstände zurückzuführen. Daher gibt es auch kein festes Datum, zu dem
dies der Verwaltung bekannt wurde. Die Entwicklung zeichnete sich im Laufe der
Sommerferien ab.
Die nicht vorhersehbaren Bauschäden sind nicht innerhalb von zwei Wochen aufgetreten,
sondern verteilt über einen längeren Zeitraum. Nicht bei jedem auftretenden Schaden muss
direkt davon ausgegangen werden, dass sich die Fertigstellung verzögert. Im Kindergarten
Köttingen ist die Summe verschiedener Mängel ausschlaggebend für die Verzögerung.
Zusätzliche, nicht geplante Arbeiten ergaben sich an den Fallrohren für die
Dachentwässerung, im Bereich der Elektroinstallation, bei den Deckenverkleidungen und bei
den Fensterbrüstungen.
3. Für die noch auszuführenden Arbeiten gibt es einen aktualisierten Bauzeitenplan, der von
einer Fertigstellung Ende Januar 2015 ausgeht. Nach dem jetzigen Fortschritt der
Baumaßnahmen hat sich das Risiko vermindert, dass noch zusätzliche unvorhersehbare
Baumängel auftreten. Der Fertigstellungstermin ist allerdings nur zu halten, wenn alle Firmen
die beauftragten Arbeiten auch im vereinbarten Rahmen ausführen. Sollte durch Krankheit,
Insolvenz oder andere Ursachen eine Firma ausfallen, so sind weitere Verzögerungen nicht
auszuschließen. Dieses Risiko besteht bei jeder Baumaßnahme und insbesondere bei
Sanierungen im Bestand.
4. Bei Sanierungsmaßnahmen ergeben sich in der Regel zusätzliche, nicht planbare Kosten.
Dies wird bei der Kostenschätzung durch einen angemessenen Zuschlag berücksichtigt. Nach
dem derzeitigen Planungsstand bewegen sich die Gesamtkosten im Rahmen der
Kostenschätzung. Die nicht vorhersehbaren Kosten verteilen sich auf eine Reihe von
Gewerken und sind in zusätzlichen Aufträgen sowie Nachträgen erfasst. Der zuständige
Sachbearbeiter befindet sich derzeit in Urlaub. -82- wird ihn nach seiner Rückkehr bitten, die
entsprechenden Kosten detailliert zu ermitteln. In dieser Zeit wird er sich dann aber nicht um
den Fortgang der Arbeiten kümmern können.
5. Unmittelbar nach der Feststellung der Feuchtigkeitsschäden im Bereich der Fußböden ist von
-82- ein anerkanntes Büro mit der Untersuchung der Raumluft auf Schimmelpilzsporen
beauftragt worden. In großen Teilen des Kindergartens konnten keine erhöhten
Konzentrationen festgestellt werden. Lediglich für fünf Nebenräume wurde die Empfehlung
ausgesprochen, bis zur Sanierung des Bodens Raumluftfiltergeräte aufzustellen. Diese
Maßnahme wurde auch umgesetzt. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass der
Fußboden vollständig mit einem für Schimmelsporen undurchlässigen Bodenbelag abgedeckt
war. Eine Schimmelbildung im Fußbodenaufbau führt somit nicht regelmäßig zu einer
Belastung der Innenräume.
5a. Die Messung erfolgte durch ein anerkanntes Institut.
5b. Weitere Messungen sind nicht erforderlich, da möglicherweise befallenen Stellen
vollständig beseitigt wurden und ebenso die Ursache für einen Befall.
5c. Es kann ausgeschlossen werden, dass Kinder und Personal gesundheitliche Schäden
davon getragen haben.
5d. Es haben keine Schäden bzw. Schimmelpilzkonzentrationen vorgelegen, die eine
Information der Eltern oder Kinder notwendig erscheinen lassen.
6. Nach Überprüfung durch den Gutachter konnte eine gesundheitliche Schädigung der Kinder
und der Mitarbeiter ausgeschlossen werden. Die vollständige Sanierung der Schäden und
ihrer Ursachen war bereits geplant. Eine Information war daher nicht erforderlich.
Die ersten Informationen über die baulichen Verzögerungen sind unmittelbar in der 29 KW
und somit bereits vor der Ferienschließzeit der Kita, an die Gremien, wie u.a. den
Ortsvorsteher, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Elternvertretungen erfolgt. Am 26.08.14
hat eine, bereits vor der Sommerschließung der Kita terminierte Elternratssitzung zur
geplanten Auslagerung von zwei Gruppen in das benachbarte Pfarrheim. stattgefunden.
7. Durch die räumliche Nähe und das bekanntlich großzügige Flächenangebot war die
Auslagerung in das Pfarrheim die erste Option. Vor Jahren wurden die Räume bereits einmal
genutzt, die Kooperation hat sich seinerzeit bewährt und für den Zweck als sehr geeignet
erwiesen.
8. Die Platzzusage an die Eltern ist wie üblich über den standardisierten Aufnahmebescheid
erfolgt.
9. Jedes Kind ab einem Jahr hat einen Rechtsanspruch auf Bildung und Förderung in einer
Kinderbildungseinrichtung oder Tagespflege. Die Eröffnung der U3 Gruppen war ursprünglich
im Frühjahr 2014 vorgesehen. Mit den Eltern wurden bereits im Frühjahr und im Sommer
persönliche Gespräche über die Bedarfe geführt und es konnten Lösungen gefunden werden.
Ein weiteres Abwarten über den 01.10.14 hinaus ist den Eltern jedoch nicht zuzumuten.
10. Vorübergehend wird der Raum für das Familienzentrum und der Mehrzweckraum des neuen
Gebäudetraktes für den Betrieb von zwei Kita-Gruppen genutzt. Fünf Plätze Ü3 werden zur
Zeit wegen der beschriebenen Raumsituation noch nicht belegt und in der Bedarfsplanung
-2-
11.
12.
13.
14.
freigehalten, um den hineinwachsenden Jahrgang entsprechend zu berücksichtigen sowie auf
Dringlichkeitsfälle reagieren zu können.
Eine U3 Betreuung in diesen Gruppen ist auf Grund der provisorischen Raumsituation nicht
möglich. Die Mischung ist aber in erster Linie fachlich nicht erwünscht und rechtlich nicht
zulässig.
Definitive Zusagen über Fertigstellungstermine bei Baumaßnahmen kann es aus den unter 3.
aufgeführten Gründen nicht geben.
Ob und welche Maßnahmen erforderlich sind wird im Verlauf geprüft und vorbereitet.
Die Handwerker wurden anlässlich einer Baubesprechung im August angewiesen, dass Parkbzw. Halteverbot vor dem Kindergarten zu beachten und nur außerhalb dieser Verbotszone zu
parken.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Lüngen)
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