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Anfrage (Anfrage bzgl. Fertigstellung des städtischen Familienzentrums in Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
207 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
29.09.14, 14:46
Aktualisiert
29.09.14, 14:46
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Frau StV Myriam Iber Waldstraße 38 a 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Jugend, Familie und Soziales Holzdamm 10 0 22 35 / 409-221 Gez. Feldmann Amtsleiter Mein Zeichen Ihr Zeichen 29.09.2014 Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 04.09.2014 Rat Betrifft: Datum Herr Feldmann 02.09.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 390/2014 30.09.2014 Anfrage bzgl. Fertigstellung des städtischen Familienzentrums in Köttingen Sehr geehrte Frau Iber, zu der Anfrage sind m.E. drei Vorbemerkungen erforderlich: - - Die von der Stadt Erftstadt betriebenen Kindergärten weisen baulich einen vergleichsweise hohen Standard auf und werden angemessen unterhalten. Die Feststellungen zum baulichen Zustand des Altbaus stimmen nicht mit den Kenntnissen der Verwaltung überein. Der Kindergarten Köttingen ist im Vergleich zu anderen Einrichtungen in Erftstadt relativ alt. Daher werden jetzt auch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Der Kindergarten befindet sich aber nicht in einem „desolaten“ Zustand. Die Fertigstellung des Kindergartens verzögert sich nicht erheblich. Eine Verschiebung von Ende Oktober auf Ende Januar bewegt sich im Rahmen dessen, was bei Sanierungen im Bestand nicht ungewöhnlich ist. Zu den einzelnen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. 2. Die geringen zeitlichen Verzögerungen haben nicht nur eine einzelne Ursache, sondern sind auf verschiedene Umstände zurückzuführen. Daher gibt es auch kein festes Datum, zu dem dies der Verwaltung bekannt wurde. Die Entwicklung zeichnete sich im Laufe der Sommerferien ab. Die nicht vorhersehbaren Bauschäden sind nicht innerhalb von zwei Wochen aufgetreten, sondern verteilt über einen längeren Zeitraum. Nicht bei jedem auftretenden Schaden muss direkt davon ausgegangen werden, dass sich die Fertigstellung verzögert. Im Kindergarten Köttingen ist die Summe verschiedener Mängel ausschlaggebend für die Verzögerung. Zusätzliche, nicht geplante Arbeiten ergaben sich an den Fallrohren für die Dachentwässerung, im Bereich der Elektroinstallation, bei den Deckenverkleidungen und bei den Fensterbrüstungen. 3. Für die noch auszuführenden Arbeiten gibt es einen aktualisierten Bauzeitenplan, der von einer Fertigstellung Ende Januar 2015 ausgeht. Nach dem jetzigen Fortschritt der Baumaßnahmen hat sich das Risiko vermindert, dass noch zusätzliche unvorhersehbare Baumängel auftreten. Der Fertigstellungstermin ist allerdings nur zu halten, wenn alle Firmen die beauftragten Arbeiten auch im vereinbarten Rahmen ausführen. Sollte durch Krankheit, Insolvenz oder andere Ursachen eine Firma ausfallen, so sind weitere Verzögerungen nicht auszuschließen. Dieses Risiko besteht bei jeder Baumaßnahme und insbesondere bei Sanierungen im Bestand. 4. Bei Sanierungsmaßnahmen ergeben sich in der Regel zusätzliche, nicht planbare Kosten. Dies wird bei der Kostenschätzung durch einen angemessenen Zuschlag berücksichtigt. Nach dem derzeitigen Planungsstand bewegen sich die Gesamtkosten im Rahmen der Kostenschätzung. Die nicht vorhersehbaren Kosten verteilen sich auf eine Reihe von Gewerken und sind in zusätzlichen Aufträgen sowie Nachträgen erfasst. Der zuständige Sachbearbeiter befindet sich derzeit in Urlaub. -82- wird ihn nach seiner Rückkehr bitten, die entsprechenden Kosten detailliert zu ermitteln. In dieser Zeit wird er sich dann aber nicht um den Fortgang der Arbeiten kümmern können. 5. Unmittelbar nach der Feststellung der Feuchtigkeitsschäden im Bereich der Fußböden ist von -82- ein anerkanntes Büro mit der Untersuchung der Raumluft auf Schimmelpilzsporen beauftragt worden. In großen Teilen des Kindergartens konnten keine erhöhten Konzentrationen festgestellt werden. Lediglich für fünf Nebenräume wurde die Empfehlung ausgesprochen, bis zur Sanierung des Bodens Raumluftfiltergeräte aufzustellen. Diese Maßnahme wurde auch umgesetzt. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass der Fußboden vollständig mit einem für Schimmelsporen undurchlässigen Bodenbelag abgedeckt war. Eine Schimmelbildung im Fußbodenaufbau führt somit nicht regelmäßig zu einer Belastung der Innenräume. 5a. Die Messung erfolgte durch ein anerkanntes Institut. 5b. Weitere Messungen sind nicht erforderlich, da möglicherweise befallenen Stellen vollständig beseitigt wurden und ebenso die Ursache für einen Befall. 5c. Es kann ausgeschlossen werden, dass Kinder und Personal gesundheitliche Schäden davon getragen haben. 5d. Es haben keine Schäden bzw. Schimmelpilzkonzentrationen vorgelegen, die eine Information der Eltern oder Kinder notwendig erscheinen lassen. 6. Nach Überprüfung durch den Gutachter konnte eine gesundheitliche Schädigung der Kinder und der Mitarbeiter ausgeschlossen werden. Die vollständige Sanierung der Schäden und ihrer Ursachen war bereits geplant. Eine Information war daher nicht erforderlich. Die ersten Informationen über die baulichen Verzögerungen sind unmittelbar in der 29 KW und somit bereits vor der Ferienschließzeit der Kita, an die Gremien, wie u.a. den Ortsvorsteher, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Elternvertretungen erfolgt. Am 26.08.14 hat eine, bereits vor der Sommerschließung der Kita terminierte Elternratssitzung zur geplanten Auslagerung von zwei Gruppen in das benachbarte Pfarrheim. stattgefunden. 7. Durch die räumliche Nähe und das bekanntlich großzügige Flächenangebot war die Auslagerung in das Pfarrheim die erste Option. Vor Jahren wurden die Räume bereits einmal genutzt, die Kooperation hat sich seinerzeit bewährt und für den Zweck als sehr geeignet erwiesen. 8. Die Platzzusage an die Eltern ist wie üblich über den standardisierten Aufnahmebescheid erfolgt. 9. Jedes Kind ab einem Jahr hat einen Rechtsanspruch auf Bildung und Förderung in einer Kinderbildungseinrichtung oder Tagespflege. Die Eröffnung der U3 Gruppen war ursprünglich im Frühjahr 2014 vorgesehen. Mit den Eltern wurden bereits im Frühjahr und im Sommer persönliche Gespräche über die Bedarfe geführt und es konnten Lösungen gefunden werden. Ein weiteres Abwarten über den 01.10.14 hinaus ist den Eltern jedoch nicht zuzumuten. 10. Vorübergehend wird der Raum für das Familienzentrum und der Mehrzweckraum des neuen Gebäudetraktes für den Betrieb von zwei Kita-Gruppen genutzt. Fünf Plätze Ü3 werden zur Zeit wegen der beschriebenen Raumsituation noch nicht belegt und in der Bedarfsplanung -2- 11. 12. 13. 14. freigehalten, um den hineinwachsenden Jahrgang entsprechend zu berücksichtigen sowie auf Dringlichkeitsfälle reagieren zu können. Eine U3 Betreuung in diesen Gruppen ist auf Grund der provisorischen Raumsituation nicht möglich. Die Mischung ist aber in erster Linie fachlich nicht erwünscht und rechtlich nicht zulässig. Definitive Zusagen über Fertigstellungstermine bei Baumaßnahmen kann es aus den unter 3. aufgeführten Gründen nicht geben. Ob und welche Maßnahmen erforderlich sind wird im Verlauf geprüft und vorbereitet. Die Handwerker wurden anlässlich einer Baubesprechung im August angewiesen, dass Parkbzw. Halteverbot vor dem Kindergarten zu beachten und nur außerhalb dieser Verbotszone zu parken. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Lüngen) -3-