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Allgemeine Vorlage (Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit; hier: Grundsatzbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
89 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
08.11.12, 18:49
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit;
hier: Grundsatzbeschluss) Allgemeine Vorlage (Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit;
hier: Grundsatzbeschluss) Allgemeine Vorlage (Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit;
hier: Grundsatzbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 05.11.2012 Vorlagen-Nr.: 66/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.11.2012 11.12.2012 Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit; hier: Grundsatzbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen (GO NRW) sieht in den Paragraphen 107 und 108 die Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen unter gewissen Umständen vor. Mit dem neu eingeführten § 107 a GO NRW wird den Städten und Gemeinden insbesondere der Einstieg in die energiewirtschaftliche Betätigung erleichtert. Durch die immer schlechter werdenden finanziellen Rahmenbedingungen müssen Kommunen überlegen, ihre Handlungsfähigkeit in bestimmen Bereichen durch Einbeziehung wirtschaftlicher Tätigkeit zu erhalten. Im Zusammenhang mit der anstehenden Überarbeitung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wurde in den bisherigen Diskussionen eine eventuelle Beteiligung der Gemeinde an der Planung und gegebenenfalls auch am Betrieb zumindest angedeutet. Um hier tatsächlich tätig werden zu können, ist die Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft erforderlich. Bevor jedoch seitens der Verwaltung ein umfassender Gesellschaftsvertrag erarbeitet und mit Juristen und Wirtschaftsprüfern besprochen wird, halte ich es für sinnvoll, im Vorfeld zunächst die grundsätzlichen Eckpunkte festzulegen. Die Gründung einer Gesellschaft ist auch gemäß § 115 GO NRW der Kommunalaufsicht unverzüglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn des Vollzuges schriftlich anzuzeigen. In diesem Zusammenhang ist der Gegenstand des Unternehmens von besonderer Bedeutung. Auch hier halte ich es für sinnvoll, die Gespräche mit der Kommunalaufsicht im Vorfeld einer endgültigen Beschlussfassung zu führen. Im Rahmen dieser Beratungsrunde sollten folgende Entscheidungen getroffen werden: 1. Die Gemeinde gründet eine Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Kreuzau mbH (GDK). 2. Gegenstand des Unternehmens ist es, zur Verbesserung der örtlichen Lebensgrundlagen und Stärkung der lokalen Wirtschaftsstrukturen Einrichtungen zu schaffen, zu fördern und zu betreiben. Hierzu zählen vor allem - Sport- und Freizeiteinrichtungen, - öffentliche Begegnungsstätten. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus auch die Schaffung eines Gebäudeund Immobilienmanagements zur ausschließlichen Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde Kreuzau. Gegenstand des Unternehmens ist ferner, die wirtschaftliche Betätigung in den Bereichen der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung nach Maßgabe des § 107 a GO NRW. Anmerkungen zuvor: Ich habe den Gegenstand des Unternehmens bewusst weit gefasst, um zukünftig verschiedene Möglichkeiten zu eröffnen. Aktuell ist derzeit sicherlich nur das Thema der wirtschaftlichen Betätigung im Bereich der Stromversorgung. Bei den anderen Unternehmensgegenständen handelt es sich um Optionen, um gegebenenfalls tätig werden zu können. 3. Die GDK muss berechtigt sein, zur Erreichung ihres Gesellschaftszweckes sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen. 4. Das erforderliche Stammkapital für die GmbH in Höhe von 25.000,00 € muss im Haushaltsplan 2013 eingestellt werden. 5. Im Falle der Gründung hat die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch Gesellschafterbeschluss berufen werden, zu bestellen. Ich halte einen Geschäftsführer für ausreichend. Hier würde ich Ihnen zu gegebener Zeit vorschlagen, den zuständigen Dezernenten, Herrn Siegfried Schmühl, als Geschäftsführer für die GDK zu berufen (selbstverständlich ohne zusätzliches Entgelt). 6. Gemäß § 113 GO NRW muss der Gemeinderat vor der notariellen Beurkundung einen/eine Vertreter/in für die Gesellschafterversammlung bestellen. Da die Gemeinde Kreuzau alleiniger Gesellschafter ist, reicht die Bestellung eines/einer Vertreters/in aus. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW ist der/die Vertreter/in an die Beschlüsse des Rates gebunden. Die Verwaltung schlägt im Gründungsfalle vor, dass Herr Bürgermeister Walter Ramm als Vertreter der Gemeinde Kreuzau in die Gesellschafterversammlung der GDK bestellt wird. 7. Im Falle der Gründung sind Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen. Die zukünftige Anzahl muss im Gesellschaftervertrag festgelegt werden. Ich halte einen Aufsichtsrat von 7 stimmberechtigten Mitgliedern für ausreichend. Hinsichtlich der Besetzung des Aufsichtsrates sieht § 50 GO NRW (analog zur Besetzung von Ausschüssen) zwei mögliche Verfahren vor: a) b) den einheitlichen Wahlvorschlag, Ausschussbesetzung durch Verhältniswahl. Damit alle Fraktionen im Aufsichtsrat vertreten sind, empfiehlt es sich, eine vorherige politische Abstimmung zwischen den Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Parteien und dem Bürgermeister vorzunehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Das erforderliche Stammkapital für die GmbH in Höhe von 25.000,00 € muss im Haushalt 2013 bereit gestellt werden. III. Beschlussvorschlag: -2- 1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt grundsätzlich die Gründung Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Kreuzau mbH (GDK). 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Gesellschaftervertrag vorzubereiten. Hierbei sind die Eckpunkte gemäß Sitzungsvorlage zu berücksichtigen. 3. Der Rat der Gemeinde Kreuzau äußert die Absicht, dass sich die Gemeinde Kreuzau über die neue Gesellschaft grundsätzlich an Windkraftanlagen beteiligen will. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3- einer