Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
31.10.12, 10:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme) Allgemeine Vorlage (Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme)

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Linden BE: Herr Linden Kreuzau, 29.10.2012 Vorlagen-Nr.: 61/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 13.11.2012 27.11.2012 11.12.2012 Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme I. Sach- und Rechtslage: Wie bekannt ist, entsteht nach Starkregenereignissen im Bereich „Andreasstraße/An der Tränke“ in Stockheim eine erhebliche Überstauung des Kanalnetzes. Das aus den Kanaldeckeln und aus Straßeneinläufen in diesem Bereich austretende Wasser führt regelmäßig zu einer Überflutung von Privatgrundstücken mit teilweise erheblichen Schäden. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat daher in seiner Sitzung am 08.12.2009 dem Bau von Entlastungskanälen im Bereich „Andreasstraße/An der Tränke“ und am Einmündungsbereich „Am Boten/Andreasstraße/B 56“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf die seinerzeit erstellte Sitzungsvorlage vom 02.11.2009 (Vorlagen-Nr. 71/2009). Zu dieser Vorlagen-Nr. wurde für die Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses bereits seit geraumer Zeit bei den Sachstandsinformationen zu Anträgen und zur Ausführung von Beschlüssen angemerkt, dass die Maßnahme nicht wie beabsichtigt durchgeführt werden kann, da ein Eigentümer keine Zustimmung zur erforderlichen Benutzung seines Grundstückes erteilt und Alternativen geprüft werden. Die Zustimmung wäre für die Primärmaßnahme im Bereich „Andreasstraße/An der Tränke“ erforderlich. Da diese Maßnahme nicht durchgeführt werden kann, erübrigt sich auch die Zusatzmaßnahme im Bereich „Am Boten/Andreasstraße“. Inzwischen konnte die Alternativplanung mit einem entlastungsmäßig gleichwertigen Ergebnis abgeschlossen werden, und zwar durch den Bau eines Rückstaukanals im Bereich der Andreasstraße ab der Einmündung „Im Kleinenfeld“ bis ca. zur Einmündung „Am Pfarrgarten“. Vorgesehen ist die Verlegung eines Kanals mit Rechteckprofil in der Dimensionierung 2000x700 mm (entspricht etwa einem Rundprofil von 1400 mm anstelle des zurzeit dort liegenden Kanals in der Dimensionierung 500 mm bzw. 600 mm). Gleichzeitig ist es zur vollständigen Entlastung erforderlich, im Bereich der Straße „An der Tränke“ ab der Andreasstraße bis zur Einmündung Kreuzauer Straße einen Kanal in der Dimensionierung 1000x1000 mm (entspricht ca. 1100 mm Rundrohr) mit Einmündung in den o.a. Kanal in der Andreasstraße zu verlegen. Dieser Kanal ersetzt den bisher über Privatgrundstücke verlaufenden Kanal mit einem Durchmesser von 700 mm, der bisher bei Starkregenereignissen durch rückbzw. überstauendes Wasser aus einem Kanaldeckel auf dem Grundstück „Andreasstraße 11“ zu erheblichen Überschwemmungen bzw. Schäden führt. Ich darf an dieser Stelle diesbezüglich erwähnen, dass es in diesem Jahr kurz hintereinander zweimal aufgrund eines Starkregenereignisses zu den bekannten Problemen gekommen ist und die erarbeitete Alternativlösung nunmehr aus Sicht der Verwaltung kurzfristig umgesetzt werden sollte. Sie ist im Hinblick auf die Kanalentlastung, wie bereits erwähnt, im Vergleich mit den zunächst vorgesehenen beiden Maßnahmen als gleichwertig einzustufen. Darüber hinaus bietet sie vergleichsweise den Vorteil, dass die Gesamtentlastung an einer zusammenhängenden Stelle erfolgt sowie insgesamt in gemeindeeigenen Straßen durchgeführt werden kann und daher keiner weiteren Zustimmung bedarf. Da eine Weiterleitung des Abwassers in Richtung Kesselsgraben aufgrund des Kastenprofils in der Andreasstraße mit einer Höhe von nur 70 cm im Freispiegelgefälle möglich ist und keiner aufwändigen und wartungsintensiven Pumpanlage bedarf, fallen zukünftig auch keine weiteren Unterhaltungskosten über die normale Kanalunterhaltung hinaus an. Dieses wäre z.B. bei dem geplanten vergrößerten Straßenseitengraben entlang der B 56 (ehemals geplante Sekundärmaßnahme) der Fall gewesen. Haushaltsmäßig ist vorab anzumerken, dass für den Bau der zunächst vorgesehenen Entlastungskanäle einschließlich Ingenieurgebühren in den vergangenen Haushaltsjahren insgesamt 310.000,00 € veranschlagt waren. Eine durchgeführte Kostenberechnung für den Bau der Stauraumkanäle hat ergeben, dass sich die Kosten inkl. Ingenieurgebühren auf 420.000,00 € belaufen. Trotz der voraussichtlichen Kostensteigerung von 110.000,00 € schlage ich Ihnen aufgrund des aufgeführten Sachverhaltes vor, dem vorgesehenen Bau der Rückstaukanäle zuzustimmen und die erforderlichen Haushaltsmittel im Jahre 2013 bereitzustellen. Gegebenenfalls würde die Verwaltung alsdann die Ausschreibung durchführen, sodass die Arbeiten frühestmöglich nach anschließender Beschlussfassung in Auftrag gegeben werden könnten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für den Bau von Stauraumkanälen in einem Teilbereich der Andreasstraße und der Straße „An der Tränke“ anstelle der bisher vorgesehenen 2 Entlastungskanäle müssen voraussichtlich insgesamt 420.000,00 € investiert werden. Sofern dem Verwaltungsvorschlag gefolgt wird, werden die Kosten im Haushalt 2013 bei Kostenstelle I 538005 und dem Sachkonto 785200 veranschlagt. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem Bau von zusammenhängenden Stauraumkanälen im Bereich der Andreasstraße ab der Einmündung „Im Kleinenfeld“ bis zur Einmündung „Am Pfarrgarten“ und der Straße „An der Tränke“ im Jahre 2013 wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-