Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
31.10.12, 10:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Linden
BE: Herr Linden
Kreuzau, 29.10.2012
Vorlagen-Nr.: 61/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
13.11.2012
27.11.2012
11.12.2012
Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme
I. Sach- und Rechtslage:
Wie bekannt ist, entsteht nach Starkregenereignissen im Bereich „Andreasstraße/An der Tränke“
in Stockheim eine erhebliche Überstauung des Kanalnetzes. Das aus den Kanaldeckeln und aus
Straßeneinläufen in diesem Bereich austretende Wasser führt regelmäßig zu einer Überflutung
von Privatgrundstücken mit teilweise erheblichen Schäden. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat
daher in seiner Sitzung am 08.12.2009 dem Bau von Entlastungskanälen im Bereich
„Andreasstraße/An der Tränke“ und am Einmündungsbereich „Am Boten/Andreasstraße/B 56“
zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf die seinerzeit erstellte Sitzungsvorlage vom
02.11.2009 (Vorlagen-Nr. 71/2009).
Zu dieser Vorlagen-Nr. wurde für die Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses bereits seit
geraumer Zeit bei den Sachstandsinformationen zu Anträgen und zur Ausführung von
Beschlüssen angemerkt, dass die Maßnahme nicht wie beabsichtigt durchgeführt werden kann, da
ein Eigentümer keine Zustimmung zur erforderlichen Benutzung seines Grundstückes erteilt und
Alternativen geprüft werden. Die Zustimmung wäre für die Primärmaßnahme im Bereich
„Andreasstraße/An der Tränke“ erforderlich. Da diese Maßnahme nicht durchgeführt werden kann,
erübrigt sich auch die Zusatzmaßnahme im Bereich „Am Boten/Andreasstraße“.
Inzwischen konnte die Alternativplanung mit einem entlastungsmäßig gleichwertigen Ergebnis
abgeschlossen werden, und zwar durch den Bau eines Rückstaukanals im Bereich der
Andreasstraße ab der Einmündung „Im Kleinenfeld“ bis ca. zur Einmündung „Am Pfarrgarten“.
Vorgesehen ist die Verlegung eines Kanals mit Rechteckprofil in der Dimensionierung 2000x700
mm (entspricht etwa einem Rundprofil von 1400 mm anstelle des zurzeit dort liegenden Kanals in
der Dimensionierung 500 mm bzw. 600 mm).
Gleichzeitig ist es zur vollständigen Entlastung erforderlich, im Bereich der Straße „An der Tränke“
ab der Andreasstraße bis zur Einmündung Kreuzauer Straße einen Kanal in der Dimensionierung
1000x1000 mm (entspricht ca. 1100 mm Rundrohr) mit Einmündung in den o.a. Kanal in der
Andreasstraße zu verlegen. Dieser Kanal ersetzt den bisher über Privatgrundstücke verlaufenden
Kanal mit einem Durchmesser von 700 mm, der bisher bei Starkregenereignissen durch rückbzw. überstauendes Wasser aus einem Kanaldeckel auf dem Grundstück „Andreasstraße 11“ zu
erheblichen Überschwemmungen bzw. Schäden führt.
Ich darf an dieser Stelle diesbezüglich erwähnen, dass es in diesem Jahr kurz hintereinander
zweimal aufgrund eines Starkregenereignisses zu den bekannten Problemen gekommen ist und
die erarbeitete Alternativlösung nunmehr aus Sicht der Verwaltung kurzfristig umgesetzt werden
sollte. Sie ist im Hinblick auf die Kanalentlastung, wie bereits erwähnt, im Vergleich mit den
zunächst vorgesehenen beiden Maßnahmen als gleichwertig einzustufen. Darüber hinaus bietet
sie vergleichsweise den Vorteil, dass die Gesamtentlastung an einer zusammenhängenden Stelle
erfolgt sowie insgesamt in gemeindeeigenen Straßen durchgeführt werden kann und daher keiner
weiteren Zustimmung bedarf. Da eine Weiterleitung des Abwassers in Richtung Kesselsgraben
aufgrund des Kastenprofils in der Andreasstraße mit einer Höhe von nur 70 cm im
Freispiegelgefälle möglich ist und keiner aufwändigen und wartungsintensiven Pumpanlage
bedarf, fallen zukünftig auch keine weiteren Unterhaltungskosten über die normale
Kanalunterhaltung hinaus an. Dieses wäre z.B. bei dem geplanten vergrößerten
Straßenseitengraben entlang der B 56 (ehemals geplante Sekundärmaßnahme) der Fall gewesen.
Haushaltsmäßig ist vorab anzumerken, dass für den Bau der zunächst vorgesehenen
Entlastungskanäle einschließlich Ingenieurgebühren in den vergangenen Haushaltsjahren
insgesamt 310.000,00 € veranschlagt waren.
Eine durchgeführte Kostenberechnung für den Bau der Stauraumkanäle hat ergeben, dass sich
die Kosten inkl. Ingenieurgebühren auf 420.000,00 € belaufen.
Trotz der voraussichtlichen Kostensteigerung von 110.000,00 € schlage ich Ihnen aufgrund des
aufgeführten Sachverhaltes vor, dem vorgesehenen Bau der Rückstaukanäle zuzustimmen und
die erforderlichen Haushaltsmittel im Jahre 2013 bereitzustellen. Gegebenenfalls würde die
Verwaltung alsdann die Ausschreibung durchführen, sodass die Arbeiten frühestmöglich nach
anschließender Beschlussfassung in Auftrag gegeben werden könnten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für den Bau von Stauraumkanälen in einem Teilbereich der Andreasstraße und der Straße „An
der Tränke“ anstelle der bisher vorgesehenen 2 Entlastungskanäle müssen voraussichtlich
insgesamt 420.000,00 € investiert werden. Sofern dem Verwaltungsvorschlag gefolgt wird, werden
die Kosten im Haushalt 2013 bei Kostenstelle I 538005 und dem Sachkonto 785200 veranschlagt.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Dem Bau von zusammenhängenden Stauraumkanälen im Bereich der Andreasstraße ab
der Einmündung „Im Kleinenfeld“ bis zur Einmündung „Am Pfarrgarten“ und der Straße „An
der Tränke“ im Jahre 2013 wird zugestimmt.
2.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und
nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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