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Sitzungsvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
29.11.13, 17:04
Sitzungsvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung)) Sitzungsvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32 Sp. Jülich, 31.10.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 427/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 28.11.2013 Stadtrat 05.12.2013 TOP Ergebnisse Ohne Beschlussempfehlung bis zur Klärung weiterer Fragen 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung) Anlg.: - 2 32 Sp. 08.11. 20/22 Kn. 08.11. SD.Net 30 Mu. 08.11. Mu. 20.11. Beschlussentwurf: Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung) wird wie folgt erlassen: „Folgt 2. Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung in der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage!“ Begründung: Die derzeitigen Gebühren basieren auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung) vom 18.09.1996 –in der zur Zeit geltenden Fassung. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013/2014 wurden für die nächsten Jahre sukzessive Erhöhungen der Marktgebühreneinnahmen ab 2014 um jährlich 5% beschlossen. Dementsprechend wurden alle im § 2 der Satzung aufgeführten Gebührenarten um 5 % angehoben. Dabei wurde auf glatte Beträge auf- bzw. abgerundet. Auf der Grundlage dieser Gebührenerhöhungen sind für 2014 Mehreinnahmen in Höhe von rd. 2.000,-- € zu erreichen. Eine entsprechende Änderung des § 2 der o.g. Satzung ist als Anlage 1 beigefügt Eine Gegenüberstellung von bisherigen und neuen Gebühren ist als Anlage 2 anhängig. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja für 2014 Mehreinnahmen in Höhe von rd. 2.000,-- € nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 427/2013 x nein nein Seite 2